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Gewerbemietrecht

Der Handelsverband Hannover unterstützt Gewerberaummieter bei der passgenauen Ausgestaltung von Mietverträgen.

Für erfolgreichen stationären Einzelhandel ist die Lage der Immobilie von wesentlicher Bedeutung. Dort, wo keine eigene Immobilie zur Verfügung steht, ist der Mietvertrag Dreh- und Angelpunkt der Existenz.

Im Vergleich zum Wohnraummietrecht gibt es aber im Gewerbemietrecht deutlich weniger Schutzvorschriften für den Mieter. Weder die für Wohnraum anwendbaren Kündigungs- und Bestandsschutzregeln noch die Sozialklausel sowie Vorschriften zur Limitierung der Miethöhe und zum Räumungsschutz gelten im Gewerberaummietverhältnis. Weit überwiegend gilt schlicht nur das, was konkret vertraglich festgehalten worden ist. Da gerade ein langfristig gesicherter Bestand des Mietverhältnisses, eine gesicherte Mietkostenentwicklung und eine verlässliche Kündigungsfrist elementar für den Gewerberaummieter sind, ist auf die Ausgestaltung des Mietvertrages besonders viel Wert zu legen und sind Vertragsentwürfe von Vermietern vor Abschluss des Vertrages besonderen intensiv zu prüfen, denn bei ersatzlosem Verlust des Gewerberaumes droht schnell auch der Verlust der wirtschaftlichen Existenz.

Die Juristen des HVH stehen den Mitgliedern bei Fragen zum Gewerberaummietrecht unterstützend zur Verfügung. Vertragsentwürfe können von ihnen durchgesehen und unklare Regelungen verständlich erklärt werden. Denn erst, wenn man wirklich weiß, was man zu unterschreiben beabsichtigt, können Vor- und Nachteile einzelner Vertragsregelungen erst verlässlich abgewogen werden. Sind Vertragsregelungen mehrdeutig oder intransparent oder fehlt es an entscheidenden Inhalten im Vertragsentwurf, geben die Juristen des HVH Formulierungsvorschläge für Änderungen und Ergänzungen ab.

Ist bereits ein Vertrag geschlossen und besteht Unklarheit über die Auslegung einzelner Klauseln soll versucht werden, Vertragsinhalte nachzuverhandeln oder der Vertrag beendet werden, beraten die Juristen des Verbandes ebenfalls zum Vertragsinhalt den vorhandenen weiteren Vorgehensmöglichkeiten.

Im Übrigen gilt dieses Angebot natürlich nicht nur für Mitglieder auf der Mieterseite. Auch Mitglieder, die selbst Gewerberäume vermieten wollen, können entsprechende Unterstützung seitens der Juristen des HVH bekommen.

Weiterführende Inhalte stehen exklusiv als Download den Mitgliedern des Handelsverbands Hannover zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Jan-Martin Hinck

Jan-Martin Hinck

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon 0511 33708-27