23. Oktober 2024
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt es weiterhin ab, die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes mittels eines Tariftreuegesetzes an die Tarifvertragsbindung zu koppeln. „An unserer grundsätzlich ablehnenden Positionierung zum Tariftreuegesetz hat sich auch durch die nachträglichen Anpassungen im Gesetz nichts geändert. Es geht hier letztlich um einen Tarifzwang durch die Hintertür“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Zumal dieses Gesetz sein selbst gesetztes Ziel gänzlich verfehle und kein Unternehmen nur deshalb eine Tarifbindung eingehen würde. Stattdessen entstünden an öffentlichen Aufträgen interessierten Unternehmen vor allem wieder unnötige und neue bürokratische Hürden sowie Kosten.
Die nachträglich im Entwurf eingefügte Schaffung der Möglichkeit von Online-Betriebsratswahlen bewertet der HDE für sich betrachtet durchaus positiv, allerdings erscheint die ebenso geplante Verschärfung des Strafrechts bei Behinderung einer Betriebsratswahl mit Blick auf die bereits heute bestehenden Sanktionsmöglichkeiten bei rechtswidrigem Verhalten sachlich nicht wirklich geboten. „Online-Betriebsratswahlen wären ein wichtiger Schritt auch zum Bürokratieabbau, das begrüßen wir als HDE“, so Haarke weiter. Bei entsprechendem politischen Umsetzungswillen ließe sich dieses Vorhaben aber auch isoliert problemlos im Zuge eines der sonstigen noch geplanten sozialpolitischen Gesetzesvorhaben umsetzen.
Das Bundesarbeitsministerium hatte gestern einen überarbeiteten Entwurf des Tariftreuegesetzes in die Verbändeanhörung gegeben.
(Quelle: HDE)