Mitarbeitergesundheit und Betriebliches Gesundheitsmanagement
Unternehmen im Einzelhandel stehen aufgrund des deutschlandweiten Fachkräfte- und Personalmangels oft vor erheblichen Schwierigkeiten offene Arbeitsstellen mit Bewerbern besetzen zu können, geschweige denn mit Bewerbern, die annähernd die besonderen Anforderungen und Qualifikationen des Stellenprofils erfüllen und zugleich angesichts der Konkurrenzangebote auf dem Arbeitsmarkt dennoch finanzierbar sind. Nicht selten bleiben Stellen unbesetzt. Zugleich stehen viele Unternehmen unter wirtschaftlichem Druck und können sich notwendiges Personal gar nicht leisten oder müssen gar Personal abbauen, um Personalkosten zu reduzieren.
Umso wichtiger ist es in all diesen Fällen, dass das bereits oder noch vorhandene, eingearbeitete Personal gesund und motiviert bleibt. Dies sogar trotz etwaiger Arbeitsverdichtungen. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter haben im Arbeitsalltag weniger Fehlzeiten, sind weniger wechselwillig und sie führen letztendlich zu mehr verfügbarer Arbeitsleistung. Eine verbesserte Konstitution und Motivation der Mitarbeiter führen zu einer höheren Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.
Um die Gesundheit und Zufriedenheit sowie die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern, kommen vielfältige Maßnahmen in Betracht, die sowohl auf das gesundheitsbewusstere Verhalten und Leben der Mitarbeiter abzielen als auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit, der Arbeitsbedingungen, Teambuilding und die weiteren betrieblichen Rahmenbedingungen. Optimalerweise gibt es ein zwischen Unternehmer und Mitarbeitern abgestimmtes gemeinsam gelebtes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), das sowohl die vorhandenen Mitarbeiter stärkt, als auch als werbewirksames Benefit für die Anwerbung neuer Mitarbeiter dienen kann.
Gerade kleinen und mittleren Unternehmen fehlen oft Know-how, Kontakte und Zeit, um aktiv auf eine Verbesserung der Mitarbeitergesundheit hinzuarbeiten. Dabei können schon kleine Schritte viel bewirken!
Der Handelsverband möchte deshalb allen seinen Mitgliedern mögliche Maßnahmen aufzeigen und bei deren Umsetzung soweit möglich unterstützen.
Informationen, Materialien, Kontakte und Angebote zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (AUG), zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) stehen exklusiv als Download den Mitgliedern des Handelsverbands Hannover zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner

Jan-Martin Hinck
Telefon 0511 33708-27
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Nicht nur, dass der Gesetzgeber die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) dem Arbeitgeber zwingend auferlegt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist (§ 167 Abs. 2 SBG IX). Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM ist zwar theoretisch möglich, in der Praxis aber kaum durchsetzbar.
In einer Entscheidung vom 18.11.2021 (- 2 AZR 138/21 -) hat das Bundesarbeitsgericht sogar die Auffassung vertreten, dass der Arbeitgeber nach Durchführung des BEM vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung verpflichtet ist, ein erneutes BEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer nach dem BEM erneut mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Dies gilt selbst dann, wenn das letzte BEM noch kein Jahr zurückliegt.
Nutzen Sie unsere Hilfestellungen in Form unserer Checkliste und unserer Mustervorlagen.
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