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Antrag auf Elternzeit ab Mai 2025 in Textform möglich

8. April 2025

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit oder eine Verlängerung ihrer Elternzeit beantragen möchten oder die einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit stellen möchten, mussten dies bisher mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben zur Wahrung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses beantragen. Diese Schriftformerfordernis gilt aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch für Kinder, die vor dem 01.05.2025 geboren werden.

Für ab dem 01.05.2025 geborene Kinder kann ein Antrag auf Elternzeit nach § 16 Abs. 1 BEEB n. F. und ein Antrag auf Teilzeit während der nach § 15 Abs. 7 BEEG n. F.auch in sogenannter Textform gestellt werden.

Textform bedeutet gemäß § 126b BGB, dass eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Es reicht beispielsweise ein papiernes Schreiben mit dem Antrag, auf dem der Name der erklärenden Person gedruckt ist. Aber auch ein Antrag per E-Mail oder in einer Textnachricht ist nunmehr möglich, sofern der Antrag und namentlich der Antragsteller aus dem Text erkennbar sind.

Natürlich ist aber auch weiterhin eine handschriftliche Antragstellung möglich.

Beide Elternteile haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Der Arbeitgeber eines Elternteils kann den Antrag auf Elternzeit deshalb grundsätzlich nicht ablehnen, wenn eine vollständige Freistellung während der Elternzeit verlangt wird und das die Elternzeit begründende Kind noch weniger als 3 Jahre alt ist.

Aus dringenden betrieblichen Gründen kann jedoch ein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit durch einen Arbeitgeber abgelehnt werden. Eine solche Ablehnung der Verringerung der Arbeitszeit und/oder die Ablehnung deren Verteilung kann bei ab dem 01.05.2025 geborenen Kindern nunmehr ebenfalls in Textform erfolgen.

Bei Ablehnungen seitens des Arbeitgebers sollte dieser darauf achten, dass er eine Lesebestätigung oder ein Empfangsbekenntnis des Arbeitnehmers vorweisen kann. Im Streitfalle muss nämlich gegebenenfalls der Arbeitgeber nicht nur seine rechtzeitige Ablehnung, sondern auch deren Zugang beweisen können.

Muster stehen unseren Mitgliedern exklusiv als Download zur Verfügung:

Arbeitgeber, die eine ablehnende Entscheidung auf einen Antrag auf Elternzeit oder Teilzeit in Elternzeit treffen wollen, können sich durch die Juristen des Handelsverbandes zu dieser Thematik beraten lassen.