Am 1. August eines jeden Jahres beginnen traditionell viele junge Menschen eine Ausbildung im Einzelhandel.
Sofern die Ausbildungsbetriebe tarifgebunden sind, gelten mindestens folgende Ausbildungsvergütungen:
bis 31.08.2025 EUR
01.09.2025 bis 31.08.2026 EUR
im 1. Ausbildungsjahr
1.020
1.060
im 2. Ausbildungsjahr
1.110
1.160
im 3. Ausbildungsjahr
1.250
1.300
im 4. Ausbildungsjahr
1.320
1.370
Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe dürfen diese oben genannten Ausbildungsvergütungen des Branchentarifvertrages maximal um 20 % unterschreiten.
bis 31.08.2025 EUR
01.09.2025 bis 31.08.2026 EUR
im 1. Ausbildungsjahr
816
848
im 2. Ausbildungsjahr
896
928
im 3. Ausbildungsjahr
1.000
1.040
im 4. Ausbildungsjahr
1.056
1.096
Anmerkung: Die gesetzlich geregelten Mindestausbildungsvergütungen, die wesentlich geringer sind, finden im Einzelhandel keine Anwendung. Sie werden durch den Branchentarifvertrag bzw. durch die „20 %-Regel“ verdrängt.