18. März 2026
Muss der Händler die Ware billiger abgeben?
Es kommt immer wieder vor … Grundsätzlich muss jede Ware im Geschäft oder im Schaufenster mit dem Verkaufspreis ausgezeichnet sein. Bei der Preisauszeichnung passieren manchmal Fehler. Die Ware wird aus Versehen mit einem zu niedrigen Verkaufspreis versehen. Dies ist menschlich und keine Absicht. Erst als der Kunde die Ware kaufen will, fällt die falsche Preisauszeichnung auf. Doch wie ist die Rechtslage? Muss der Händler die Ware zum angegebenen falschen niedrigen Kaufpreis abgeben?
Nein! Die Rechtslage ist eindeutig. Ein Kaufvertrag ist noch nicht abgeschlossen. Ferner ist das Ausstellen der Ware mit der falschen Preisauszeichnung im Geschäft oder im Schaufenster noch kein Angebot des Händlers zum Abschluss eines Kaufvertrages. Vielmehr liegt in dem Ausstellen der Ware (mit dem falschen Preis) lediglich eine Aufforderung des Händlers an den Kunden ein Kaufangebot abzugeben. Die gleichen Rechtsgrundsätze gelten bei einer falschen Preisauszeichnung in einem Werbeprospekt.