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Das Entgelttransparenzgesetz lässt auf sich warten

10. Juni 2026

Bis zum 07.06.2026 hätte die bereits 2023 von der Europäischen Union verabschiedete EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht überführt werden müssen. Idee der Richtlinie ist es, Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen. Gleiche Arbeit, soll gleichen Lohn mit sich bringen.

Laut der Richtlinie müssten Arbeitgeber unter anderem zukünftig ihren Beschäftigten Auskunft über die Gehälter der anderen Beschäftigten erteilen, in Stellenanzeigen das Gehalt angeben, regelmäßige Berichte über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede erstellen. Teilweise ermöglicht die Richtline aber Ausnahmen und Erleichterungen für kleinere Betriebe mit weniger Beschäftigten.

Bisher liegt aber noch nicht einmal ein veröffentlichter Entwurf seitens der Bundesregierung vor. Die Richtlinienregelungen gelten ohne die gesetzliche Umsetzung für private Arbeitgeber aktuell nicht. Allenfalls könnten die Arbeitsgerichte Streitthemen in Gerichtsverfahren mit Berührung zu Themen der Richtlinie bereits jetzt richtlinienkonform auslegen. Staatliche Arbeitgeber müssen aber die Richtlinie aktuell bereits unmittelbar anwenden und gegen sich gelten lassen.

Wann es zu einer gesetzlichen Umsetzung der Richtlinie kommen wird, ist unklar. Im Hinblick auf die damit einhergehende Bürokratie ist die Umsetzung politisch heikel und es gibt wohl auch Versuche seitens der Bundesregierung gemeinsam mit anderen Staaten die Richtlinie nachträglich noch zu verändern. Die Gewerkschaften sprechen hingegen zum Teil von einer bewussten Verschleppungstaktik der Bundesregierung.

Dauerhaft kann sich die Bundesregierung der Thematik aber nicht entziehen, denn die EU- Kommission könnte ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten und durch die damit verbundene Forderung von Strafzahlungen Deutschland schließlich indirekt zur Umsetzung zwingen.