Ablösung des ehemaligen Sozialversicherungsausweises

Ablösung des ehemaligen Sozialversicherungsausweises durch den neuen Versicherungsnummernachweis

Zum 01.01.2023 wird aufgrund des 8. SGB IV-ÄndG die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer seitens des Unternehmens bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgelöst. Zudem wurde der Sozialversicherungsausweis durch den Versicherungsnummernachweis ersetzt.

Für einen einheitlichen Sprachgebrauch weisen wir darauf hin, dass im Gesetzgebungsverfahren zuletzt die Bezeichnung von „Versicherungsnummern-nachweis“ in „Versicherungsnummer-nachweis“ geändert wurde.

Muster des neuen Versicherungsnummernachweises

Die neuen Versicherungsnummernachweise werden ab dem 02.01.2023 durch die Datenstelle der Rentenversicherung für jede Person bei der Vergabe einer Versicherungsnummer ausgestellt. Ändern sich die Angaben zur Person bzw. die Versicherungsnummer, erfolgt ebenfalls von Amts wegen eine Neuausstellung des Versicherungsnummernachweises.

Nach Verlust oder Zerstörung kann eine Neuausstellung eines Versicherungsnummernachweises bei der Einzugsstelle, beim Rentenversicherungsträger oder über den Online-Service beantragt werden.