Abverkaufsfrist 01.03.2023

Abverkaufsfrist 01.03.2023 für Leuchtmittel mit altem EU-Energielabel

Nicht vergessen: Seit dem 01.09.2021 gilt das neue EU-Energielabel für Lichtquellen. Händler müssen zum Beispiel Leuchtmittel mit dem alten Label bis 01.03.2023 abverkaufen oder umlabeln. Hier finden Sie die aktualisierte BVT-Checkliste „NEUES EU-LABEL – DAS MUSS ICH TUN“ für Lichtquellen.