GEMA Tarifveränderungen ab 2019
Der Handelsverband Deutschland hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) im vergangenen Jahr erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA verhandelt, die sukzessive in 2019 bzw. auch erst in 2020 zur Anwendung kommen.
- Lineare Erhöhung
Die meisten Tarife (z. B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik ohne oder mit bis zu zwei Euro Eintrittsgeld, Fernsehtarif) erhöhen sich ab dem 01.01.2019 um 2,35 %.
- Stadt- und Straßenfest
Der Tarif U-ST (Stadtfeste, Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen im Freien) erhöht sich geringfügig von 82,40 Euro auf 84,35 Euro je 500 qm Veranstaltungsfläche.
- Hintergrundmusik im Einzelhandel
Aufgrund mehrjähriger Einführungsphasen kommt es auch in weiteren Tarifen (z. B. mit Hintergrundmusik durch Tonträger oder Radio in Einzelhandelsgeschäften) entsprechend den in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen zu Tariferhöhungen.
- Einzelveranstaltungen mit Eintrittsgeld von über zwei Euro
Ab dem Jahr 2020 werden vor dem Hintergrund ergangener Rechtsprechung die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, bei denen ein Eintrittsgeld von mehr als zwei Euro erhoben wird, angepasst. Der Tarifsatz je weitere ein Euro Eintrittsgeld wird sich über einen Zeitraum von 4 Jahren von 6,67 Euro auf 8,50 Euro erhöhen. Dieser Tarif dürfte für den Einzelhandel von untergeordneter Bedeutung sein.
Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.