Niedersächsische Verordnung
24.02.2021 Allgemeine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Beförderungen aller Güter zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit Die Ausnahmegenehmigung ist bis zum 30.06.2021 befristet. Wie bisher steht auch die aktuelle Regelung unter dem Vorbehalt, sie, je nach Beurteilung der Lage, ggf. auch früher ministeriumsseitig zurückzunehmen. 19.02.2021 Erläuterungen zu Blumen- und Pflanzenverkauf Das ressortzuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, […]