1. September 2025

In der heutigen Sachverständigenanhörung zum Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigte der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der europäischen Vorgaben, um massive Belastungen für deutsche Unternehmen zu vermeiden. Während die Bundesregierung in Artikel 5 BattDG plant, die Markenregistrierungen für Batterien für die Unternehmen verpflichtend einzuführen, ist diese Registrierung in der Batterieverordnung der EU lediglich optional vorgesehen. Der HDE spricht sich für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus.