Digitales Antragsportal bis 15.10.2024 offen
Die Abteilung Mittelstandspolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimapolitik hat nochmals darauf hingewiesen, dass die Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September 2024 endet. Da die Anzahl der Schlussabrechnungspakete und damit einhergehend auch die Belastung der Service-Hotline sowie der Service-Portale in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen ist, hat sich das Ministerium in Abstimmung mit den Ländern dazu entschlossen, das digitale Antragsportal bis zum 15. Oktober offen zu lassen. Bis dahin eingereichte Schlussabrechnungen werden von den Bewilligungsstellen angenommen und bearbeitet.
Zu allen zum 15. Oktober 2024 ausstehenden Schlussabrechnungen teilt das Ministerium mit, dass ab dem 18. Oktober ein Mahn- und Anhörungsschreiben der Bewilligungsstelle per E-Mail und darin aufgeführt die Option, eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im SAR-Antragsportal vorzunehmen, erfolgen wird. Dabei betont das Ministerium, dass es sich bei dem 30. November NICHT um eine Fristverlängerung handelt.
Ab Dezember 2024 sollen dann Rückforderungsmaßnahmen wegen Nichteinreichung der Schlussabrechnung erfolgen. Eine nachträgliche Einreichung soll dann nur noch in sehr gut begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich sein.
Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass die Zahl der abgeschlossenen Pakete mittlerweile auf über 240.000 angewachsen ist und in rund drei Viertel der geprüften Schlussabrechnungen Nachzahlungen (41 Prozent) gewährt bzw. die vorläufige Bewilligung bestätigt (33 Prozent) werden. In rund 25 Prozent der finalen Schlussbescheide erfolgen (Teil-)Rückforderungen in Höhe von durchschnittlich ca. 7.400 EUR gegenüber der vorläufig gewährten Hilfe.