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Ministerium: Niedersachsen plant neue Bildungszeit

18. März 2026

Bildungsurlaub ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Niedersächsische Landesregierung hat Ende Januar 2026 einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes verabschiedet, der jetzt in den Landtag zur Beratung eingebracht wird. Aus Bildungsurlaub soll Bildungszeit werden. Doch nicht nur der Name soll sich ändern. Bisher haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, um sich bei vollem Gehalt fortzubilden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sind rückwirkend bis zu 15 Tage Bildungsurlaub möglich. Diesen Zeitraum will die Landesregierung auf bis zu 20 Tage mit einem modernisierten Gesetz ausdehnen.

Die Wirtschaft und die Arbeitgeberverbände sehen dies kritisch, weil nach wie vor auch Töpfer-, Yoga- oder Malkurse als Fortbildungen anerkannt werden können. Der begünstigte Personenkreis ist bisher auf sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer beschränkt und soll zukünftig auf Beamte sowie Richter erweitert werden.

Zu begrüßen ist, dass die Antragsfristen verlängert werden und so eine bessere Planbarkeit für den Arbeitgeber hergestellt wird. Statt einem Vorlauf von bisher vier Wochen sollen zukünftig mindestens acht Wochen Vorlauf für die Antragsfristen der Bildungsveranstaltungen liegen. Ferner sollen zukünftig verstärkt digitale Formate der Bildungszeit möglich sein, um zeitgemäße Lernformen besser abzubilden.

Festzuhalten bleibt, dass bisher lediglich weniger als 2 % der Berechtigten Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben.

Einen Überblick zur bisherigen Rechtslage finden Sie im Thema kompakt Bildungsurlaub aus März 2023.