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Rückzahlung von Coronahilfen

10. Februar 2026

Die Coronahilfen waren ein unverzichtbares Mittel, um die Existenz vieler Unternehmen während der Pandemie zu sichern.

Inzwischen laufen jedoch die Abschlussverfahren, die in vielen Fällen zu Rückzahlungsforderungen führen. Der Vorstandsvorsitzende der NBank, die für Niedersachsen die Zahlungen bearbeitet hat, hat hierzu gegenüber den Vertretern der von den Coronahilfen betroffenen Wirtschaftsverbänden folgende Aussagen getroffen:

1. Überblick über die Coronahilfen seit März 2020 der NBank

In Niedersachsen wurden insgesamt 8,6 Milliarden EUR Coronahilfen ausgezahlt. Bundesweit betrug der Auszahlungsbetrag 76 Milliarden EUR. Da die NBank die hohe Anzahl an Förderungsanfragen (192.000 Überbrückungsfälle, rund 136.000 Soforthilfen) bearbeiten musste, galt bei der Antragsbewilligung die Prämisse: Schnelligkeit vor Prüfung.

2. Stand der Bearbeitungen

Inzwischen sind 85 % der Schlussabrechnungen von der NBank fertiggestellt worden. Bis Jahresmitte sollen alle Schlussabrechnungen bearbeitet sein. Bei 50 % der Coronahilfen werden Rückzahlungen eingefordert.

Hinsichtlich der Rückzahlungsforderungen der NBank wurde darauf hingewiesen, dass die Bewilligungen auf der Grundlage einer Umsatzprognose ausgezahlt wurden. Die nachträglichen Prüfungen der NBank vergleichen die Förderungen mit den tatsächlichen Umsätzen der Unternehmen. Dies kann dazu führen, dass einige Unternehmen eine Nachzahlung erhalten und andere aufgefordert werden, eine Rückzahlung an die NBank zu leisten.

Die Gründe für eine Rückzahlung liegen laut Auskunft der NBank vorwiegend darin, dass eine Überkompensation geleistet wurde und es vermieden werden müsse, dass einzelne Unternehmen bessergestellt werden als andere. Zum anderen führen Maßnahmen, die sich nicht als coronabedingte Ausgaben darstellen, zu Rückzahlungsbescheiden. So werden z. B. Modernisierungen an Gebäuden usw., die während des Lockdowns durchgeführt wurden, nicht als coronabedingte Ausgaben anerkannt.

3. Verlauf der Rückzahlung

Die NBank bietet unter nicht näher konkretisierten Bedingungen eine Ratenzahlung oder auch Stundungsmöglichkeiten an. Hier wird eine Kontaktaufnahme für individuelle Lösungen empfohlen. Keine aussagekräftige Antwort hat die NBank zur Zahlung von Zinsen gegeben.

Die Kosten für eine externe Beratung, insbesondere diejenigen für Steuerberater, können abgesetzt werden, wenn die Kosten vorab in die Schlussabrechnung eingeflossen sind. Nach der Bearbeitung der Schlussabrechnung durch die NBank ist keine Erstattung mehr möglich.

4. Widerspruch und Rechtsmittel

Bisher sind bei der NBank 10.000 Widersprüche eingegangen. Allein diese hohe Anzahl an Widersprüchen belegt, dass die Wahrnehmung der geförderten Unternehmen und der NBank häufig weit auseinanderliegen. Ab dem zweiten Quartal 2026 soll vermehrt über die Widersprüche entschieden werden.

Wird Widerspruch gegen einen Bescheid der NBank eingelegt, hat dieser aufschiebende Wirkung, d. h. die Zahlung ist zunächst nicht fällig. Auch Klagen haben aufschiebende Wirkung. Ob Zinsen geltend gemacht werden, wenn Widerspruch/Klage keinen Erfolg haben, wurde nicht verbindlich beantwortet.