Ehrenamtliches Richteramt
Ohne „Ehris“ läuft gar nichts.
Denkt man an Ehrenamt im Verband, denkt man sofort an die Kaufleute, die in den Verbandsgremien, wie insbesondere dem Präsidium, die Geschicke der Handelsorganisation lenken. Doch auch außerhalb der eigenen Organisation sind die ehrenamtlich tätigen Mitglieder für die Gesellschaft unentbehrlich.
Der Handelsverband Hannover entsendet knapp 20 ehrenamtliche Richter an die Arbeitsgerichte Hannover, Hildesheim, Nienburg, Hameln und Göttingen sowie das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Dabei handelt es sich um Vertreter aller Branchen, Vertriebsformen und Betriebsgrößen.
Die ehrenamtlichen Richter haben bei den Arbeitsgerichten das gleiche Stimmrecht wie der hauptamtliche Richter, d. h. sie entscheiden tatsächlich gleichberechtigt mit, ob zum Beispiel Kündigungen wirksam sind oder Streiks durchgeführt werden können. Eine besondere Vorbildung ist nicht notwendig, nur das Interesse daran, sich mit dem „prallen Leben“, das die Arbeitsgerichte bieten, zu beschäftigen.
Für die hauptamtlichen Richter sind die sogenannten „Ehris“ das Bindeglied zwischen Arbeitswirklichkeit und Gesetzestext. In keiner anderen Gerichtsbarkeit kommt es so sehr darauf an, Betriebs- und Arbeitsabläufe zu verstehen, Anforderungen an die Arbeitsplätze und damit auch die Mitarbeiter nachzuvollziehen und zum Beispiel zu erkennen, wo der Sachvortrag einer der Parteien aus der Sicht eines Betriebspraktikers nicht stimmig ist.
Wir sind sehr stolz, dass wir nicht nur sehr viele ehrenamtliche Richter stellen dürfen, sondern die Resonanz der Gerichte auch durchweg positiv ist. Die aufgeschlossene und gleichzeitig verbindliche Art, die Einzelhändler auszeichnet, macht auch für die hauptamtlichen Richter die Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern sehr konstruktiv.
Der Zeitaufwand für dieses Ehrenamt ist überschaubar. Circa einmal pro Monat werden die ehrenamtlichen Richter für einen halben Tag in das Arbeitsgericht gebeten, wo ihnen der hauptamtliche Richter zunächst die an diesem Tag zu verhandelnden Verfahren vorstellt und mit ihnen berät. Anschließend finden dann die Verhandlungen mit allen Beteiligten statt. Wer beispielsweise urlaubsbedingt verhindert ist, teilt dies dem Gericht entsprechend mit.
Da das Amt als ehrenamtlicher Richter sehr beliebt ist und es auch feste Amtsperioden gibt, sollten Sie bei Interesse uns frühzeitig kontaktieren, damit Sie bei der nächsten Wahlperiode nach Möglichkeit berücksichtigt werden können.