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Ehrenamtliches Richteramt

Ohne „Ehris“ läuft gar nichts.

Denkt man an Ehrenamt im Verband, denkt man sofort an die Kaufleute, die in den Verbandsgremien, wie insbesondere dem Präsidium, die Geschicke der Handelsorganisation lenken. Doch auch außerhalb der eigenen Organisation sind die ehrenamtlich tätigen Mitglieder für die Gesellschaft unentbehrlich.

Der Handelsverband Hannover entsendet knapp 20 ehrenamtliche Richter an die Arbeitsgerichte Hannover, Hildesheim, Nienburg, Hameln und Göttingen sowie das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Dabei handelt es sich um Vertreter aller Branchen, Vertriebsformen und Betriebsgrößen.

Die ehrenamtlichen Richter haben bei den Arbeitsgerichten das gleiche Stimmrecht wie der hauptamtliche Richter, d. h. sie entscheiden tatsächlich gleichberechtigt mit, ob zum Beispiel Kündigungen wirksam sind oder Streiks durchgeführt werden können. Eine besondere Vorbildung ist nicht notwendig, nur das Interesse daran, sich mit dem „prallen Leben“, das die Arbeitsgerichte bieten, zu beschäftigen.

Für die hauptamtlichen Richter sind die sogenannten „Ehris“ das Bindeglied zwischen Arbeitswirklichkeit und Gesetzestext. In keiner anderen Gerichtsbarkeit kommt es so sehr darauf an, Betriebs- und Arbeitsabläufe zu verstehen, Anforderungen an die Arbeitsplätze und damit auch die Mitarbeiter nachzuvollziehen und zum Beispiel zu erkennen, wo der Sachvortrag einer der Parteien aus der Sicht eines Betriebspraktikers nicht stimmig ist.

Wir sind sehr stolz, dass wir nicht nur sehr viele ehrenamtliche Richter stellen dürfen, sondern die Resonanz der Gerichte auch durchweg positiv ist. Die aufgeschlossene und gleichzeitig verbindliche Art, die Einzelhändler auszeichnet, macht auch für die hauptamtlichen Richter die Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern sehr konstruktiv.

Der Zeitaufwand für dieses Ehrenamt ist überschaubar. Circa einmal pro Monat werden die ehrenamtlichen Richter für einen halben Tag in das Arbeitsgericht gebeten, wo ihnen der hauptamtliche Richter zunächst die an diesem Tag zu verhandelnden Verfahren vorstellt und mit ihnen berät. Anschließend finden dann die Verhandlungen mit allen Beteiligten statt. Wer beispielsweise urlaubsbedingt verhindert ist, teilt dies dem Gericht entsprechend mit.

Da das Amt als ehrenamtlicher Richter sehr beliebt ist und es auch feste Amtsperioden gibt, sollten Sie bei Interesse uns frühzeitig kontaktieren, damit Sie bei der nächsten Wahlperiode nach Möglichkeit berücksichtigt werden können.

HR Business Partnerin | REWE Markt GmbH
“Ich bin Silke Weber, 50 Jahre alt und HR Business Partnerin bei der REWE Markt GmbH. Seit 2009 bin ich ehrenamtliche Richterin, zunächst am Arbeitsgericht Hannover und seit 2024 am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. 

Für mich ist dieses Ehrenamt eine echte Bereicherung! Zum einen finde ich es immer spannend, einen Blick hinter die Kulissen werfen zu können und einen Einblick in die Abläufe bei Gericht und die Arbeitsweise der Berufsrichter zu erhalten. Darüber hinaus kann ich dabei auch für mich persönlich und für meinen Arbeitsalltag ganz viel mitnehmen. Anhand der jeweiligen Verfahren bekommt man arbeitsrechtliches Wissen und einen Überblick über aktuelle Rechtsprechung vermittelt und kann viel über Verhandlungsführung lernen. Auch der Austausch mit den anderen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ist für mich immer sehr wertvoll. Ich kann daher jedem nur empfehlen, sich ehrenamtlich zu engagieren.”