Hinweisgeberschutzgesetz
Wir richten für Sie als unser Mitglied eine interne Meldestelle ein!
Unternehmen mit wenigstens 50 Beschäftigten sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet, die Hinweise von Beschäftigten ermöglichen und aufklären soll zu im Unternehmen begangenen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und ähnlich schwerwiegendem Fehlverhalten.
Die interne Meldestelle hat vertrauliche, datensichere Meldemöglichkeiten zu schaffen und Meldungen nach Möglichkeit durch zuverlässige, ausreichend geschulte Vertrauenspersonen (sogenannte Ombudspersonen) zu bearbeiten. Sie hat gemeldete Sachverhalte zu bewerten, kann selbst Ermittlungen anstellen und Folgemaßnahmen ergreifen und hat die Hinweisgeber später über die Ergebnisse des Verfahrens binnen gesetzlicher Fristen zu unterrichten. All dies hat zum Schutz der Hinweisgeber unter Wahrung größtmöglicher Vertraulichkeit darüber zu erfolgen, wer den Hinweis gegeben hat.
Unternehmen, die trotz gesetzlicher Vorgabe keine interne Meldestelle haben, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann.
Service-Angebot für unsere Mitglieder
Wir richten Ihre interne Meldestelle ein und betreuen diese für Sie über unsere hauseigenen Juristen. Ihr Handelsverband Hannover will Ihnen so Bürokratie, Arbeit und Kosten ersparen.
Wir haben bereits im Jahr 2023 unsere Dienstleistungspalette um diesen wichtigen Stützpfeiler für Mitglieder erweitert. Die Plattform und das Organisationskonzept sind eingerichtet, erprobt und haben sich bewährt. Für viele Mitgliedsbetriebe betreuen die Juristen des Handelsverbands bereits zuverlässig und erfolgreich deren interne Meldestelle.
Kosten
Für die sogenannte „Ombudstätigkeit“, also das Betreiben der Meldestelle selbst, entstehen dauerhaft keinerlei Kosten; diese sind durch den Mitgliedsbeitrag bereits abgedeckt. Lediglich die Kosten des externen Dienstleisters für Miete und Software zur Erstellung und Vorhaltung Ihrer Melde-Plattform werden Ihnen in Rechnung stellt. Diese Kosten belaufen sich aktuell auf 25 EUR im Monat zzgl. Mehrwertsteuer.
Sie ersparen sich somit den Zeitaufwand, die Kosten für die Einrichtung der Meldestelle und die Schulung sowie Abstellung qualifizierten Personals für deren Betreuung. Die an Sie weitergereichten Softwarekosten liegen aufgrund der Abnahmemenge des Verbandes vom Dienstleister im unteren Preisbereich marktüblicher Softwarelösungen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenden Sie sich bitte an Marina Hannich per E-Mail hannich@hv-hannover.de unter Verwendung des Beauftragungsformulars.