Eierlikörprozess: „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ hat nichts mit „Eieiei Verpoorten“-Werbeslogan zu tun

Der niedersächsische Spirituosenhersteller Nordik darf seine Eierlikörprodukte weiter unter Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewerben. Dies entschied der für Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 27.04.2023, Aktenzeichen I-20 U 41/22. Der bekannte Eierlikörhersteller Verpoorten hatte sich 1979 beim Deutschen Marken- und Patentamt die Wortmarke „Eieiei“ eintragen lassen, die Schutz in der Warenklasse für „Spirituosen“ genießt. Das Konkurrenzunternehmen Nordik aus Niedersachsen bewarb im Jahr 2020 auf seiner Internetseite ein Päckchen mit 5 kleinen Eierlikörflaschen in eiförmiger Umrahmung unter Verwendung des Textes „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“. Nach Aufforderung durch Verpoorten gab Nordik zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, erstattete jedoch keine Abmahnkostenpauschale.

Als Nordik einige Monate später seine Eierlikörprodukte erneut unter Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ bewarb, wurde er von Verpoorten zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage auf Erstattung von Abmahnkosten, Auskunftserteilung, Rechnungslegung sowie Feststellung von Schadensersatz ab. Diese Entscheidung wurde jetzt vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt. Nach den Ausführungen des Senats hat Nordik die Klagemarke „Eieiei“ nicht verletzt. Voraussetzung für eine Markenverletzung wäre gewesen, dass der Verkehr in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt. Dies verneinten die OLG Richter. Denn die angesprochenen Verkehrskreise würden den angegriffenen Text „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ in Bezug auf die Warenklasse „Spirituosen“ lediglich als glatt beschreibenden Sachhinweis auf die Beschaffenheit des beworbenen Produkts, nämlich das Ei als Kernzutat von Eierlikör verstehen und nicht als einen Hinweis auf die Herkunft der Ware aus dem Hause Verpoorten. Die fünfmalige Wortfolge „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ sei ein bloßer Zutatenhinweis. Die Werbung von Nordik werde nicht als ein Hinweis auf den Eierlikör von Verpoorten verstanden.