Niedersachsen ist bundesweit das am stärksten von flächendeckendem Hochwasser betroffene Bundesland. Wie hoch der Gesamtschaden ist, vor allem auch an Infrastruktur, lässt sich noch nicht sagen. Dies wird erst nach Abfluss des Wassers möglich sein.

Für den Fall, dass Betriebe von Arbeitsausfällen wegen Hochwassers betroffen sind, kann – soweit keine Lohnzahlungspflicht besteht oder eine Betriebsausfallversicherung für Hochwasserschäden eintritt – Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Das gilt für deren Arbeitnehmer und Auszubildende. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.

Laut Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Agentur für Arbeit ist in jedem Fall jedoch eine ausführliche Begründung und eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Daher wird diesen Betrieben empfohlen, sich bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld über die bundesweite kostenfreie Servicenummer 0800 455 55 20 an ihre örtliche Arbeitsagentur zu wenden.