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Arbeitsrecht

Der Handelsverband Hannover begleitet die Beschäftigung der Arbeitnehmer hinsichtlich einer optimalen Gestaltung von Arbeitsverträgen und steht auch beratend zur Seite, wenn es mal zu Konflikten im Beschäftigungsverhältnis kommt.

Mit rund 260.000 Beschäftigten gehört der Einzelhandel zu den größten Arbeitgebern in Niedersachsen. Diese Mitarbeiter geben den Unternehmen des Handels das Gesicht.  

Der HVH ist für seine Mitglieder da und begleitet die Beschäftigung der Arbeitnehmer von der Bewerbungsphase an über die optimale Gestaltung der Arbeitsverträge, die speziell auf die Bedürfnisse des Einzelhandels zugeschnitten sind. Unsere Musterarbeitsverträge bieten die richtige Lösung für jede Art der Beschäftigung im Einzelhandel.

Anders als regelmäßig bei Anwälten, die häufig erst ins Spiel kommen, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“, beraten die drei Fachanwälte für Arbeitsrecht im HVH die Mitglieder jederzeit kostenlos telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch zu allen Fragen rund ums Arbeitsrecht, praxisnah und lösungsorientiert.

Häufig lassen sich anbahnende Konflikte im frühen Stadium noch gütlich lösen. Und wenn es einmal doch nicht mehr zusammen weitergeht, helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung von Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen.

Wir vertreten unsere Mitglieder außerdem kostenlos vor den Arbeitsgerichten und Sozialgerichten durch alle Instanzen. Als Spezialisten des Einzelhandels gewährleisten wir Ihnen dabei eine optimale Vertretung Ihrer Interessen. 

Auch die gesetzlich für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern vorgeschriebene Meldestelle übernehmen wir für Sie ebenso wie das Führen der Gespräche mit kranken Mitarbeitern.

Merkblätter, die speziell auf Fragestellungen im Einzelhandel zugeschnitten sind, und eine Vielzahl von Mustern runden das Angebot im Bereich Arbeitsrecht ab.

Wir kümmern uns um all diese Dinge, damit Sie den Kopf frei haben für Ihre Kunden.

Weiterführende Inhalte stehen exklusiv als Download den Mitgliedern des Handelsverbandes Hannover zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Michael Bücker

Michael Bücker

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon 0511 33708-18



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