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Wettbewerbsrecht

Der Handelsverband Hannover unterstützt seine Mitglieder bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Der Handelsverband unterstützt seine Mitglieder mit folgenden Kernkompetenzen im Wettbewerbsrecht.

Überprüfung von geplanten Werbeinseraten:
Jeder Händler veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Werbeinserate in Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Prospekten usw.) oder im Internet. Konkurrenz belebt das Geschäft. Wettbewerb ist wesentlicher Bestandteil der freien Marktwirtschaft. Die Werbung muss sich bei aller erlaubten Härte in der Sache, jedoch an bestimmte Grenzen, Anstand und Fairness halten. Dieser rechtliche Rahmen wird durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und zahlreiche weitere Gesetze beschrieben und eingegrenzt. Zwar wurde das Wettbewerbsrecht in den letzten Jahren an vielen Stellen liberalisiert und sogar einige Vorschriften komplett aufgehoben ( z. B. Verbot von Sonderveranstaltungen, Preisgegenüberstellungsverbot), doch nach wie vor gibt es eine Fülle von Vorschriften, die der Händler bei der Werbegestaltung beachten muss. Diese oft rechtlich schwierige Vorabkontrolle leisten die spezialisierten Juristen des HVH, indem die Werbeentwürfe vor der Veröffentlichung von den Mitgliedern zur Prüfung vorgelegt werden. Händler, die wettbewerbswidrig werben, können vom Mitbewerber oder einem Wettbewerbsverein kostenpflichtig abgemahnt (Kosten ca. 400 EUR bis 1.500 EUR) werden, müssen eine sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und müssen im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe (Kosten ca. 3.000 EUR bis 10.000 EUR) zahlen.

Überprüfung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen:
Händler, die wettbewerbswidrig werben und abgemahnt werden, müssen – wie oben beschrieben – eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. In vielen Fällen ist diese aber zu weit gefasst, die Abmahnkosten sind zu hoch berechnet oder die Vertragsstrafe für künftige Zuwiderhandlungen ist überhöht. Ferner gibt es auch Abmahnungen, die in der Sache unberechtigt sind. Daneben versuchen nach wie vor dubiose Abmahnvereine mit standardisierten Formularabmahnungen die abgemahnten Händler wegen kleinerer und/oder vermeintlicher Verstöße einzuschüchtern und Kasse zu machen. Der HVH kennt viele unseriöse Abmahnvereine und führt sogenannte „ Schwarze Listen“. Auch hier beraten die kompetenten Verbandsjuristen die Mitglieder, ob und in welcher Weise auf eine Abmahnung reagiert werden soll.

Veranlassung, Einleitung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen:
Schließlich veranlasst und leitet der HVH auch selbst durch geschlossene Kooperationen, zum Beispiel mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ein, wenn ein Mitglied eine wettbewerbswidrige Handlung eines Konkurrenten anzeigt.

Alle oben genannten Dienstleistungen sind für die Mitglieder kostenlos.

Ihr Ansprechpartner

Michael Bücker

Michael Bücker

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon 0511 33708-18


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