Hinweisgeberschutzgesetz

Mitgliederservice:
Wir richten für Sie als unser Mitglied eine interne Meldestelle ein!

Worum geht es beim Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Wie von uns mehrfach im Newsletter, Thema kompakt, und auf unserer Homepage berichtet, werden Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet, die Hinweise von Beschäftigten über Straftaten und bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen aufklären soll. Ferner sollen hinweisgebende Beschäftigte gegen Repressalien aufgrund der Meldung geschützt werden. Alle Einzelheiten erfahren Sie im Thema kompakt „Hinweisgeberschutzgesetz“.

Was haben die Unternehmen jetzt zu tun?

Alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten (Köpfe! Auch Geringverdiener, Teilzeitkräfte und Azubis zählen voll mit) müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes am 02.07. 2023 die interne Meldestelle eingerichtet haben. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, aber wenigstens 50 Beschäftigten, sind dazu ab dem 17.12.2023 verpflichtet. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten findet das Gesetz keine Anwendung.

Was geschieht, wenn keine interne Meldestelle eingerichtet wird?

Unternehmen, die keine interne Meldestelle einrichten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann.

Organisation der internen Meldestelle

Die interne Meldestelle ist in zwei Organisationsformen möglich. Die interne Meldestelle kann im Betrieb selbst beim Beschäftigungsgeber durch eigenes Personal eingerichtet und betrieben werden oder das Unternehmen beauftragt einen Dritten mit Einrichtung/Betrieb der internen Meldestelle.

Service-Angebot für unsere Mitglieder:
Organisation der internen Meldestelle durch den Handelsverband

Ihr Handelsverband Hannover will Ihnen Bürokratie, Arbeit und Kosten ersparen. Ihr Handelsverband Hannover wird für Sie diese interne Meldestelle einrichten und betreiben – aber nur, wenn Sie möchten!

Wir erweitern und verstärken unsere Dienstleistungspalette um diesen wichtigen Stützpfeiler. Die Plattform und das Organisationskonzept sind eingerichtet. Für Mitgliedsbetriebe ab 250 Beschäftigten, die uns beauftragt haben, sind wir bereits gestartet.

Unternehmen ab 50 und bis 249 Beschäftigten müssen ab dem 17.12.2023 die interne Meldestelle vorhalten. Wir bitten diesen Mitgliederkreis, sich mit dem Thema vertraut zu machen und Rückmeldung zu geben, ob der Handelsverband Hannover ihre interne Meldestelle einrichten und betreiben soll.

Interessierte Mitgliedsbetriebe, die ihre interne Meldestelle durch uns einrichten und betreiben wollen, wenden sich bitte an Marina Hannich per E-Mail hannich@hv-hannover.de unter Verwendung des Beauftragungs-Formulars.

Für unsere „Ombutstätigkeit“ entstehen dauerhaft keinerlei Kosten. Wir werden lediglich die Kosten weiterreichen, die uns der externe Dienstleister für das Betreiben der Plattform in Rechnung stellt. Diese Kosten belaufen sich aktuell auf 25,00 EUR im Monat zzgl. Mehrwertsteuer.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen Michael Bücker oder Jan-Martin Hinck.

Was müssen Unternehmen tun, die die interne Meldestelle selbst betreiben wollen?

Die interne Meldestelle hat die Meldekanäle zu betreiben, sie hat das Verfahren zu führen, sie kann Folgemaßnahmen ergreifen und hat Informationen über externe Meldeverfahren bereit zu halten.

Die Personen, die in der Meldestelle für die Entgegennahme von Meldungen zuständig sind – dies kann nicht der Betriebsinhaber („Chef“) sein – dokumentieren alle eingehenden Meldungen in dauerhaft abrufbarer Weise unter Beachtung strengster Vertraulichkeit. Die Meldestelle darf also z.B. nicht die Identität des Hinweisgebers oder Personen, die Gegenstand der Meldung sind, unbefugt an Dritte weitergeben. Diese Informationen dürfen also auch nicht an den Betriebsinhaber („Chef“) weitergegeben werden.