Wir richten für Sie als unser Mitglied eine interne Meldestelle ein!
Das neue HinSchG verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigte zur Einrichtung einer internen Meldestelle, die Hinweise von Beschäftigten über Straftaten im Unternehmen aufklären soll. Der hinweisgebende Beschäftigte soll durch weitreichende Anonymität und Schutz vor Repressalien und Nachteilen bewahrt werden.
Aktuell – Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes verzögert sich
Wir haben bereits mehrfach zum sogenannten Hinweisgeberschutzgesetz berichtet. Schon Ende 2021 hätte Deutschland eine Richtlinie der Europäischen Union zum Hinweisgeberschutz umsetzen müssen.
Die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie gibt einen Rahmen vor für von den Mitgliedsstaaten zu schaffende gesetzliche Regelungen, um Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtete Verstöße melden, besser zu schützen und Meldungen von Verstößen zu vereinfachen. Untersuchungen von gemeldeten Vorfällen sollen transparenter werden.
Nachdem im Dezember 2022 der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien einen nach Durchlaufen des Rechtsausschusses veränderten Gesetzesvorschlag abgesegnet hatte, stand am 10.02.2023 eigentlich nur noch die Zustimmung durch den Bundesrat an. 3 Monate nach der Zustimmung wäre das Gesetz dann in Kraft getreten.
Der Bundesrat hat jedoch die Zustimmung nicht erteilt, da die Länder mit Regierungsbeteiligung der CDU das Gesetz in der aktuellen Fassung ablehnen. Das Gesetz wird nun voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss zwischen dem Bundestag und Bundesrat gehen.
Ob und welche Änderungen durch den Vermittlungsausschuss am Gesetzesentwurf vorgenommen werden, bleibt abzuwarten.
Wir halten Sie immer über alle Neuigkeiten zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Form des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes auf dem Laufenden.
