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Betriebliche Krankenversicherung

13. November 2024

Glaubt man verschiedenen Umfragen aus der jüngsten Vergangenheit, ist die Verbundenheit der Beschäftigten mit Job und Betrieb im Sinkflug. Die Ursachen sind den Umfrageergebnissen zufolge gar nicht so vielfältig.

Zwar hält nach wie vor die weit überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer ihre Arbeit für sinnvoll. Allerdings nehmen nur 13 Prozent ihr Arbeitsumfeld als positiv wahr. Jeder vierte ist sogar so unzufrieden, dass er regelmäßig über einen Jobwechsel nachdenkt. Gerade einmal 30 Prozent würden ihrem aktuellen Arbeitgeber die Treue halten, böte man ihnen den gleichen Job bei einem anderen Unternehmen an. Das derzeit als gut bewertete Jobangebot befeuert diese Stimmungslage noch.

Neben einer Verbesserung der Unternehmens- und Führungskultur werden auch immer häufiger betriebliche Zusatzleistungen eingefordert. Hierbei unterstützt die Signal Iduna klein- und mittelständische Unternehmen mit einem sehr attraktiven Angebot im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Eine Investition in die Gesundheit Ihrer Belegschaft ist eine Investition in Ihr Unternehmen. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Das hat Vorteile für beide Seiten. Auf der einen Seite bieten Sie Ihren Mitarbeitenden hochwertige Gesundheitsleistungen und zeigen soziales Engagement, auf der anderen Seite reduzieren Sie die Ausfallzeiten Ihres Personals. Nur gesunde Beschäftigte sind leistungsfähige Beschäftigte. Bei Signal Iduna können Arbeitgeber schon ab drei Angestellten mit einem Kollektivvertrag über die bKV ihre Mitarbeitenden von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren lassen. Die betriebliche Krankenversicherung leistet hierbei ohne Wartezeit. Eine Gesundheitsprüfung entfällt ebenfalls. Zusätzlich sind bereits laufende Versicherungsfälle und auch fehlende Zähne mitversichert. Eine betriebliche Krankenversicherung bKV steigert merklich die Arbeitgeberattraktivität. So können nicht nur Fachkräfte angeworben, sondern auch Mitarbeitende langfristig gebunden werden.

Auch wichtig!
Nach der aktuellen Gesetzgebung gelten Beiträge für eine betriebliche Krankenversicherung einkommensteuerlich als Sachbezug und werden anders als Barlohn steuerrechtlich begünstigt behandelt. Sachbezüge bleiben gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einer monatlichen Gesamtsumme von 50 EUR lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

Gern berät Sie unser Kooperation Partner vor Ort: rainer.wiechulla@signal-iduna.net