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Die Art des Betreibens einer internen Meldestelle unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats

21. Oktober 2025

Einige Mitglieder haben den Handelsverband mit der Einrichtung und der Betreuung ihrer internen Meldestelle nach § 12 HinSchG beauftragt. Im Vorfeld der Beauftragung hatte der Handelsverband denjenigen Mitgliedern mit Betriebsrat angeraten, den Betriebsrat über die Auslagerung der Einrichtung und Betreuung mitbestimmen zu lassen, da angesichts von BAG-Rechtsprechung zu AGG-Beschwerdestellen damals zu vermuten war, dass die Maßnahme zumindest teilweise der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterlag. Schließlich ist eine Hinweisgeberstelle geeignet das Verhalten von Arbeitnehmer zu beeinflussen und kann die Ordnung im Betrieb betreffen (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Durch den Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 08.07.2025 (2 TaBV 16/24) hat nunmehr auch erstmalig ein zweitinstanzliches Gericht entschieden, dass die Einrichtung einer Meldestelle nach § 12 HinSchG der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt. Das Gericht hat ergänzend ausdrücklich festgestellt, dass das Mitbestimmungsrecht auch greife, wenn die Einrichtung und Betreuung der Meldestelle an eine externe Organisation ausgelagert wird.

Zwar sei laut dem Gericht das „Ob“ der Einrichtung gesetzlich in § 12 HinSchG vorgegeben und damit mitbestimmungsfrei, das „Wie“ hingegen offen und deshalb mitbestimmungspflichtig. Das müsse unabhängig davon gelten, ob die Meldestelle mit eigenen Arbeitnehmern betrieben werde oder extern ausgelagert werde.

Der Mitbestimmung unterliegen soll danach die Wahl des Meldewegs, Fragen der Anonymität, Reaktionszeiten sowie die konkrete vertragliche Ausgestaltung bei einer Auslagerung auf Dritte.

Mitglieder, welche im Vorfeld der Auslagerung der Meldestelle an den Handelsverband einen vorhandenen Betriebsrat beteiligt haben, haben somit alles richtig gemacht.

Sie haben Fragen zur Pflicht der Vorhaltung einer internen Meldestelle nach § 12 HinSchG oder zum Angebot des Handelsverbandes? Weitere Informationen finden Sie hier: