8. Mai 2026
Der Bundestag hat Ende April eine freiwillige steuer- und abgabefreie Entlastungsprämie beschlossen. Arbeitgeber können – müssen aber nicht – ihren Beschäftigten eine solche Zahlung zukommen lassen.
Dieser Vorstoß der Regierungskoalition war auf teilweise heftige Kritik der Wirtschaftsverbände und vieler Arbeitgeber gestoßen, da er in schweren Zeiten ein falsches Signal setzt und Erwartungshaltungen auslöst. Diese freiwillige Prämienzahlung soll befristet bis zum 30.06.2027 möglich sein. Die Arbeitgeber erhalten damit die Möglichkeit, ihren Beschäftigten (gleichgültig ob Vollzeit, Teilzeit, Minijobber oder Azubi) bis zu 1.000 EUR zusätzlich auszuzahlen, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Deshalb ist ein „Umdeklarieren“ von normalen Entgeltabreden/Vergütungsbestandteilen nicht zulässig. Diese Entlastungsprämie soll ähnlich wie damals Corona-Hilfe und Inflationsausgleichsprämie eine schnelle Maßnahme sein, um Menschen in angespannter wirtschaftlicher Lage zu helfen.
Das Gesetzesvorhaben soll noch im Mai abgeschlossen werden.