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ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

13. November 2024

Seit dem 01.11.2024 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge Nr. 77 an. Dieser Förderkredit bietet eine zinsgünstige Möglichkeit zur Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen und jungen Unternehmen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Das Besondere daran ist, dass die Hausbank durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung von Teilen der Kreditrisiken entlastet wird und in diesem Zusammenhang sehr günstige Finanzierungen bieten kann.

Was steckt dahinter? Unternehmen, die noch nicht lange auf dem Markt tätig sind, bzw. neu gegründet werden sollen, haben oft Schwierigkeiten für ihre Vorhaben überhaupt einen Kreditkredit zu bekommen bzw. ihn zu günstigen Konditionen zu bekommen. Im Rahmen des ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge Nr. 77 können junge Unternehmer einen Kreditbetrag bis max. 500.000 EUR pro Antragsteller erhalten, von denen das Risiko des Kreditausfalls durch die KfW bis zu 35 % der Kreditsumme abgedeckt werden. Da die finanzierende Hausbank lediglich die verbleibenden 65 % als Risiko absichern muss, führt dies dazu, dass die Hausbank den Geldkredit zu sehr günstigen Konditionen anbieten kann.

Förderfähig sind folgende Kosten: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager und Übernahme und Beteiligung. Die Laufzeiten dieser Förderkredite betragen entweder 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren oder 15 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren.

Der Ablauf ist Folgender: Der Kunde stellt einen Kreditantrag aus diesem Programm bei seiner Hausbank. Die Hausbank stellt einen Garantieantrag bei der Bürgschaftsbank Niedersachsen. Letztere führt eine Risikobewertung durch und bewilligt die Garantieübernahme und reicht ihn bei der KfW ein.

Einzelheiten finden Sie auf der Website der Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH.

Merkblatt zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge.