„Interne Meldestelle“ – bald für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigte Pflicht

Der Countdown läuft: Ab dem 17.12.2023 tritt die zweite Stufe des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Kraft. Dann müssen auch alle Unternehmen in einer Größenordnung ab 50 Beschäftigte eine interne Meldestelle eingerichtet haben.

Wie von uns mehrfach im Newsletter, Thema kompakt und auf unserer Homepage berichtet, werden Unternehmen zur Einrichtung einer internen Stelle verpflichtet, die Hinweise von Beschäftigten über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Unternehmen aufklären soll. Alle bisherigen Einzelheiten können Sie hier: nachlesen.

Wir wiederholen unser Angebot: Organisation der internen Meldestelle durch den Handelsverband!

Ihr Handelsverband Hannover will Ihnen Bürokratie, Arbeit und Kosten ersparen. Ihr Handelsverband wird für Sie diese interne Meldestelle einrichten und betreiben – aber nur, wenn sie möchten! Für unsere „Ombutstätigkeit“ entstehen Ihnen dauerhaft keinerlei Kosten. Wir werden lediglich die Kosten an Sie weiterreichen, die uns der externe Dienstleister für das Betreiben der Plattform in Rechnung stellt. Diese Kosten belaufen sich aktuell auf ca. 50 € im Monat. Zahlreiche Mitgliedsbetriebe haben uns bereits beauftragt. Schon seit Juli 2023 sind wir darüber hinaus in einer Pilotphase erfolgreich für größere Mitgliedsbetriebe, die uns im Rahmen einer Pilotphase beauftragt haben, tätig.

Interessierte Mitgliedsbetriebe, die ihre interne Meldestelle durch uns einrichten und betreiben wollen, wenden sich bitte an Marina Hannich per E-Mail hannich@hv-hannover.de unter Verwendung des Beauftragungs-Formulars oder telefonisch unter 0511 33708-22.