Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die geplante Kürzung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten auf 5,5 Milliarden Euro jährlich ab 2027. Damit entferne sich die Bundesregierung weiter von ihrem im Koalitionsvertrag angekündigten Ziel, die Stromkosten für alle um mindestens fünf Cent je Kilowattstunde zu senken. Angesichts der absehbar deutlich steigenden Netzkosten sei eine stärkere und dauerhafte Entlastung der Stromkunden dringend erforderlich.
„Statt die Stromkunden angesichts stark steigender Netzkosten dauerhaft zu entlasten, wird der Zuschuss gekürzt. Das erhöht den Kostendruck auf den Handel und erschwert notwendige Investitionen“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Nachhaltigkeit.
Nach Prognosen der Bundesnetzagentur könnten sich die Netzkosten bis 2045 von derzeit rund 37 auf 79 Milliarden Euro mehr als verdoppeln. Eine Studie von Frontier Economics im Auftrag der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) erwartet für Gewerbe und Handel einen Anstieg der Stromnetzentgelte um rund 63 Prozent. Der HDE fordert daher, die Kürzung zurückzunehmen und den Zuschuss auf mindestens 6,5 Milliarden Euro jährlich anzuheben. Zugleich müsse die Finanzierung der Netzkosten über 2029 hinaus dauerhaft über den Bundeshaushalt abgesichert werden.
Die aktuelle Hitze und Trockenheit sorgen für erhebliche Ernteausfälle in der Landwirtschaft und wecken Befürchtungen vor steigenden Lebensmittelpreisen. Doch die aktuellen Zahlen zeigen ein anderes Bild: Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Nahrungsmittelpreise lediglich um 1,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch im Juli setzte sich die moderate Preisentwicklung fort: Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts verteuerten sich Lebensmittel nur um 0,4 Prozent.
„Die Sorgen über mögliche Preissteigerungen bei Lebensmitteln sind angesichts der schwierigen Erntebedingungen nachvollziehbar. Umso wichtiger ist der Blick auf die tatsächliche Preisentwicklung: Der Einzelhandel wirkt derzeit klar inflationsdämpfend und gibt Vorteile aus dem intensiven Wettbewerb schnell an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Auch insgesamt zeigt sich der Einzelhandel im ersten Halbjahr als Preisdämpfer. Während die Verbraucherpreise um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen, erhöhten sich die Einzelhandelspreise (ohne Kfz, Tankstellen, Brennstoffe und Apotheken) lediglich um 1,0 Prozent. Für Bekleidung (+0,5 Prozent) und Möbel (+0,3 Prozent) mussten Verbraucherinnen und Verbraucher kaum mehr ausgeben als im Vorjahr. Wesentlicher Treiber der Inflation waren dagegen die Kraftstoffpreise, die um 12,5 Prozent stiegen.
„Der Einzelhandel ist kein Preistreiber, sondern bremst mit seinen Preisen und Angeboten die Inflation. Der intensive Wettbewerb sorgt dafür, dass Preisvorteile rasch bei den Kundinnen und Kunden ankommen. Davon profitieren die Menschen beim täglichen Einkauf“, so Genth.
Einen Tag vor Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung am 12. August sind für die Handelsunternehmen noch viele Fragen offen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) beklagt große Verunsicherung sowie viele Rechtsunsicherheiten.
„Für viele Unternehmen sind noch wesentliche Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten und ihrer Pflichten offen. Die wiederholten Klarstellungsversuche der EU-Kommission haben für viele neue Unklarheiten gesorgt. So können die Unternehmen nicht arbeiten. Wir brauchen verlässliche und rechtssichere Vorgaben, die eindeutig umsetzbar sind“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Unklarheiten sieht der HDE insbesondere bei der jetzt getroffenen Klassifizierung von Verpackungsmaterialien und der Zuschreibung von Zuständigkeiten. Für die Produzenten des Verpackungsmaterials sei nicht ersichtlich, welcher Art von Verpackung das Rohmaterial am Ende zugerechnet werde – dadurch bleibt unklar, wer verantwortlich für die entsprechende Lizenzierung und Konformitätserklärung ist. Die Vorgaben der Kommission zu den Verpackungsmaterialien machen somit eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten nahezu unmöglich.
Mit Blick auf Kontrollen und Vollzug setzt sich der HDE deshalb dafür ein, dass die zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene diese besonderen Herausforderungen für die Unternehmen berücksichtigen. „Die Unternehmen dürfen nicht die Leidtragenden einer von der EU-Kommission vermurksten Verordnung sein“, so Genth weiter. Trotz Leitlinien und mehrerer Fassungen von FAQs sei die Verpackungsverordnung aktuell nicht rechtssicher umzusetzen. Das sei ein klares Versäumnis der EU-Kommission, die zunehmend nicht mehr in der Lage sei, ihre Gesetzgebung so zu gestalten, dass sie in der Praxis funktioniert. Genth: „Die ursprüngliche und richtige Idee, Verpackungsvorschriften im EU-Binnenmarkt einheitlich zu gestalten, scheint angesichts dieses Umsetzungschaos unrealistischer denn je.“
Angesichts der in diesen Tagen bekannt gewordenen Pläne des Bundesfinanzministers für eine Reform der Einkommensteuer zeigt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) unzufrieden und besorgt. Die entlastenden Wirkungen bei den Verbrauchern sieht der Verband als kaum spürbar an. Gleichzeitig warnt der HDE davor, die Einkommensteuer in den oberen Bereichen deutlich anzuheben. Das trifft insbesondere auch viele Personenunternehmen, die den größten Teil der mittelständischen Unternehmen im Einzelhandel ausmachen.
„Es ist richtig und wichtig, die Einkommensteuer zu reformieren. Die Pläne des Finanzministers aber sind zu mutlos. Im kommenden Jahr soll das Entlastungsvolumen drei Milliarden Euro betragen. Rein rechnerisch hat dann jeder Haushalt in Deutschland monatlich rund sechs Euro mehr. Das ist alles andere als ein großer Befreiungsschlag, das ist der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht angemessen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Davon gehe auch kein positives Signal an die Verbraucherstimmung aus. Dabei sei genau dies angesichts der vor sich hin dümpelnden Konsumstimmung dringend notwendig.
Auch mit Blick auf die direkten Auswirkungen der Reformpläne auf die Unternehmen zeigt sich der HDE besorgt: „Gerade die vielen mittelständischen Handelsunternehmen befinden sich in einer schwierigen Situation. Kosten steigen, Umsätze stagnieren oder sinken. Da kann es doch nicht sein, dass der Finanzminister jetzt auch noch über die Einkommensteuer für noch mehr Belastungen bei diesen Betrieben sorgen will. Wer die Einkommensteuer für höhere Einkommen anhebt, belastet automatisch auch alle Personengesellschaften. Das kann in der aktuellen Lage nicht der Ernst der Bundesregierung sein. Die Steuerreform muss dringend um die im Koalitionsvertrag versprochene wesentliche Verbesserung des Optionsmodells zur Körperschaftsteuer und vor allem der einkommensteuerlichen Thesaurierungsbegünstigung ergänzt werden. Ansonsten würde sich einmal mehr zeigen, dass die versprochenen Entlastungen für den Mittelstand nur ein Lippenbekenntnis bleiben“, so Genth weiter.
Angesichts der niedrigen Pegelstände an zahlreichen Flüssen in Deutschland ruft der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung dazu auf, entsprechende Ersatzmöglichkeiten für die Logistik zu ermöglichen. Dabei geht es dem Verband um eine dauerhafte Zulassung von Lang-LKWs, die in der Lage sind, deutlich mehr Ladung als ein gewöhnlicher Lastwagen zu transportieren. Derzeit wird die Änderung der Verordnung zu Lang-LKWs mit einer abermals nur befristeten Genehmigung verhandelt.
„Der Einzelhandel ist auf eine funktionierende Logistik im ganzen Land angewiesen. Zwar werden nur sehr wenige Güter, die für den Einzelhandel bestimmt sind, per Schiff transportiert. Bei Ausweichbewegungen von Schiffen hin zu LKW und Bahn können aber Engpässe entstehen, die dann auch der Einzelhandel zu spüren bekommt. Wenn man dann noch den seit Jahren akuten LKW-Fahrermangel sieht, wird klar, dass derzeit alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten. Deshalb ist es jetzt höchste Zeit, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Lang-LKWs endlich dauerhaft zulässt und das für Lang-LKWs zulässige Verkehrsnetz ausgebaut wird“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zwei längere Einheiten des sogenannten Lang-Lkw können bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzen und somit auch den Energie- und Personaleinsatz senken sowie den CO2-Ausstoß um bis zu 25 Prozent reduzieren. Die Lang-LKW verkehren ausschließlich auf Fernverkehrsstraßen und behindern damit in keinster Weise den städtischen Verkehr. Die Waren werden dann aus großen Logistikzentren heraus mit kleineren LKWs oder PKWs weiter verteilt.
Vor Kurzem wurde die immer wieder zeitlich befristete Sondergenehmigung für Lang-LKWs zwar verlängert, der HDE fordert aber endlich einen Übergang in den Regelbetrieb: „Die Unternehmen brauchen Planungs- und damit Investitionssicherheit. Der jahrelange Versuchsbetrieb hat gezeigt: der Lang-LKW funktioniert und entlastet den Verkehr. Die Unternehmen können den Betrieb mit Lang-LKWs nur dann weiter ausbauen, wenn sie sicher sein können, dass sie diese Fahrzeuge auch dauerhaft nutzen dürfen. Dass wir dieses Verkehrsmittel brauchen, macht die aktuelle Situation deutlich“, so Genth weiter.
Mit Blick auf die heutige Ernennung von Carsten Linnemann als neuen Bundesgesundheitsminister und Steffen Bilger als neuen Bundesverkehrsminister macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass angesichts der anhaltend schwierigen Wirtschaftslage jetzt zügig weitere Entlastungsmaßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher auf den Weg gebracht werden müssen.
Angesichts des aktuellen Umbaus des Bundeskabinetts ist es aus Sicht des HDE entscheidend, die bereits angestoßenen Reformen fortzuführen und weitere Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts schnell auf den Weg zu bringen. Die vor wenigen Wochen von der bisherigen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellte Pflegereform begrüßt der HDE ausdrücklich. Sorgen machen die Pläne zur außerordentlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und vor allem für den Bereich der Minijobs: „Wir appellieren an alle Beteiligten, von weiteren Kostensteigerungen abzusehen und Minijobs zu erhalten. Der Einzelhandel und viele weitere Branchen sind auf diese Form der Beschäftigung angewiesen, um flexibel auf branchenspezifische Stoßzeiten reagieren zu können“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die erstmalige Beitragspflicht in der Pflegeversicherung lasse die Kosten für Arbeitgeber bei Minijobs explodieren. Die allein vom Arbeitgeber zu leistende Pauschalabgabe steige auf knapp 40 Prozent an. Diese treffe den Einzelhandel mit rund 800.000 Minijobbern unverhältnismäßig hart. Deshalb lehnt der HDE auch die zur Debatte stehenden Vorschläge zur de facto Abschaffung der Minijobs strikt ab. Viele Minijobber könnten angesichts ihrer Lebensumstände nicht einfach in andere Beschäftigungsformen wechseln.
Vom neuen Bundesverkehrsminister Steffen Bilger erwartet der HDE sichtbare Fortschritte bei der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur. „Der Handel ist auf funktionierende Verkehrswege angewiesen. Nur mit leistungsfähigen Straßen, Brücken und Schienen können Waren zuverlässig transportiert und die Versorgung der Verbraucher in Städten und auf dem Land sichergestellt werden“, so Genth. Es brauche eine langfristig planungssichere Finanzierung von Autobahnen, Brücken sowie der Straßen- und Schieneninfrastruktur. Diese Inwertsetzung der Verkehrsinfrastruktur muss gezielt und geplant erfolgen. Das Stückwerk mit kurzfristigen Schließungen von Brücken und sonstigen Verkehrswegen muss der Vergangenheit angehören. Gerade für den Einzelhandel sind leistungsfähige Lieferketten und eine zuverlässige Erreichbarkeit der Innenstädte wesentliche Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg. Neben der Modernisierung des Straßennetzes zählt dazu ebenso der Hochlauf klimafreundlicher Nutzfahrzeugtechnologien und der Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur.
„Die Kabinettsumbildung muss ein Zeichen setzen, um die anstehenden Reformen noch entschlossener und konsequenter umzusetzen. Wir können uns weitere Verzögerungen nicht mehr leisten, die neuen Amtsträger müssen schnell in ihre Rolle finden“, so Genth.
Am letzten Montag im Juli startet im Einzelhandel für gewöhnlich der freiwillige Sommerschlussverkauf (SSV). In diesem Jahr fällt der Auftakt des SSV damit auf den 27. Juli.
Vor allem Handelsunternehmen aus der Textil- und Bekleidungsbranche beteiligen sich mit aktuellen Sonderangeboten am SSV, aber auch viele Baumärkte, Möbelhäuser, Sporthändler und Elektrogeschäfte gehen mit attraktiven Angeboten auf ihre Kundschaft zu.
Aufgrund der bisher schlechten Verbraucherstimmung und einem schwachen Konsum im Frühjahr rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) damit, dass auch in diesem Jahr wieder viele Händlerinnen und Händler die Aktionswochen nutzen werden, um ihre Lager mit Ware aus der Frühjahrs- und Sommersaison zu leeren und Platz für die Herbst-Kollektionen zu schaffen. Insbesondere wegen der nach wie vor spürbaren Kaufzurückhaltung ist das Angebot an saisonalen Produkten im Einzelhandel in allen Branchen weiterhin groß.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnt es sich daher, während der Aktionswochen im Sommer nach Angeboten des Einzelhandels Ausschau zu halten. Der SSV dauert in der Regel zwei Wochen. Da viele Menschen die traditionellen Schlussverkäufe fest eingeplant haben, bietet der Einzelhandel SSV und Winterschlussverkauf (WSV) auch nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage im Jahr 2004 weiterhin an.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich gemeinsam mit UNITI, DEHOGA und dem Hotelverband Deutschland (IHA) in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt. Die Verbände warnen vor wachsenden Belastungen für Unternehmen durch den zunehmenden Einsatz von Firmenkreditkarten und bestimmten Prepaidkartenprodukten. Aus Sicht der Verbände führen die aktuellen Entwicklungen zu erheblichen Mehrkosten im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Die Nutzung von Debit-, Kredit- und Prepaidkarten hat in den vergangenen Jahren branchenübergreifend deutlich zugenommen. Grundsätzlich begrüßen die Verbände diese Entwicklung. Gleichzeitig beobachten sie jedoch insbesondere bei US-amerikanischen Kartensystemen Marktveränderungen, die für Handels-, Tankstellen-, Hotel- und Gastronomiebetriebe mit steigenden Kosten verbunden sind.
Betroffen sind vor allem Firmenkreditkarten, für die zum Teil deutlich höhere Entgelte anfallen als für klassische Verbraucherkarten. Zudem unterliegen bestimmte Firmenkarten nicht den Entgeltobergrenzen der europäischen Interbankenentgeltverordnung. Nach Einschätzung der Verbände führt dies dazu, dass insbesondere in margenschwachen Geschäftsfeldern ein erheblicher Teil der Erträge durch die Zahlungsverkehrskosten aufgezehrt wird. Für die Unternehmen entsteht dabei zusätzliche Unsicherheit, da die konkrete Entgeltstruktur einzelner Kartenprodukte häufig nicht im Vorfeld erkennbar ist.
Vor diesem Hintergrund fordern HDE, DEHOGA, IHA und UNITI die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen einzusetzen. Aus Sicht der Verbände sollten Händler selbst entscheiden können, welche Kartenprodukte eines Kartensystems sie akzeptieren möchten. Unternehmen dürften nicht dazu verpflichtet werden, auch wirtschaftlich nachteilige Kartenprodukte annehmen zu müssen.
Handlungsbedarf sehen die Verbände zudem bei steuerbegünstigten Sachbezugskarten auf Prepaidbasis, die über die globalen Kartennetzwerke abgewickelt werden. Im Handel spielen diese Produkte beispielsweise in Form von Essensgutscheinen oder steuerbegünstigte Sachbezugskarten eine wichtige Rolle. Hier sprechen sich die Verbände für eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der bereits bestehenden Vorgaben des Bundesfinanzministeriums aus. Diese sehen vor, dass zwischen Kartenherausgeber und Akzeptanzunternehmen eine vertragliche Akzeptanzvereinbarung bestehen muss.
„Der Einzelhandel sieht sich durch die zunehmende Präsenz sogenannter Firmenkarten mit steigenden Kosten konfrontiert, die am Ende auf alle Kunden umgelegt werden müssen. Es ist daher an der Zeit, diese Karten genauso zu behandeln wie Zahlungskarten privater Kunden. Dazu gehört beispielsweise ihre Einbeziehung in den Anwendungsbereich der ohnehin dringend zu überarbeitenden Interbankenentgeltverordnung“, so HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel.
Mit dem Ende der Sommerferien beginnt in den nächsten Wochen für viele Schülerinnen und Schüler das erste Schuljahr. Anlässlich der Einschulung geben Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Jahr rund 770 Millionen Euro aus. Das geht aus einer im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) vom IFH Köln durchgeführten, bevölkerungsrepräsentativen Umfrage unter gut 500 Personen hervor.
„Die Einschulung beschreibt einen wichtigen Meilenstein für Familien sowie Freunde und Bekannte. Daher planen die Verbraucherinnen und Verbraucher für einen guten Start der Erstklässlerinnen und Erstklässler auch in diesem Jahr Ausgaben für Schreibwaren, Kleinigkeiten für die Schultüte und passende Geschenke für die Einschulung“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Laut Umfrage geben knapp zwölf Prozent der Befragten an, anlässlich der Einschulung einkaufen zu wollen. Im Vorjahr waren es mit zehn Prozent spürbar weniger. Rund 87 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher planen, zu diesem Anlass Süßigkeiten zu kaufen. Bei 75 Prozent stehen Produkte für die Schulausstattung wie Schulranzen oder Federmäppchen auf dem Einkaufzettel. Ähnlich viele Befragte wollen Spielwaren kaufen. Gefüllt werden die Schultüten aber auch mit Büchern und Schreibwaren, zu denen fast 70 Prozent der Befragten greifen wollen.
Die geplante Ausgabenentwicklung fällt im Vergleich zum Vorjahr verhaltener aus. Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher planen geringere Ausgaben zum Schulstart. So geben 44 Prozent der Befragten an, weniger ausgeben zu wollen als im Vorjahr. Fast 31 Prozent wollen zu diesem Anlass mehr ausgeben als noch im Vorjahr und rund ein Viertel behält die Höhe der Ausgaben zum Schulstart bei.
Da in diesem Jahr deutlich mehr der Befragten Käufe zur Einschulung planen als 2025, fällt die Umsatzprognose trotz der geringeren Ausgabebereitschaft insgesamt höher aus als im Vorjahr.
Im vergangenen Jahr lag der Einzelhandelsumsatz zur Einschulung bei 725 Millionen Euro. Der Anstieg auf die erwarteten 770 Millionen Euro im Jahr 2026 entspricht einem Zuwachs um 6,2 Prozent.
Der HDE sucht auch 2026 wieder ein Gesicht des Handels. Bewerben können sich alle, die im Einzelhandel beschäftigt sind. Zu gewinnen gibt es eine Reise nach Berlin und 1.000 Euro Taschengeld sowie die Teilnahme am Handelskongress Deutschland.
Mit dem Preis für das Gesicht des Handels würdigt der HDE das große Engagement und die wichtige Rolle der Beschäftigten im Einzelhandel. Bewerben können sich alle, die im Einzelhandel tätig sind. Ausgeschlossen sind Inhaber und Unternehmenseigentümer. Der HDE verleiht die Auszeichnung bereits seit 2011. Das Gesicht des Handels wird von einer Jury aus Personalexperten von Handelsunternehmen ausgewählt.
Die Verleihung des Titels erfolgt sodann im Rahmen des Handelskongresses Deutschland, der am 18. und 19. November 2026 in Berlin stattfindet (mehr Informationen unter www.handelskongress.org). Als Preis winken dem Gesicht des Handels und einer Begleitperson eine Reise nach Berlin inklusive zwei Karten für den Handelskongress, zwei Hotelübernachtungen sowie 1.000 Euro Taschengeld. Es warten Blicke hinter die Kulissen der Veranstaltung und spannende Begegnungen in der Hauptstadt.
Wer das Gesicht des Handels 2026 werden möchte, kann sich bis zum 1. September 2026 online bewerben. Um an dem Wettbewerb Gesicht des Handels teilnehmen zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber ihre persönlichen Daten, ein Foto und ein kurzes Motivationsschreiben (max. 4.000 Zeichen) absenden.