Zum Hauptinhalt springen

Mo-Fr 8:00 - 17:00

0511 33708-0

Einwurf-Einschreiben – kein Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Zugang

Bei der Zustellung von Arbeitgeberkündigungen werden immer wieder gravierende Fehler gemacht, die im Extremfall dazu führen, dass der Kündigungszugang und damit eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bewiesen werden kann. Dabei wird häufig das Einwurf-Einschreiben überschätzt. Das BAG hat mit Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 – nochmals klare Grundsätze zum Kündigungszugang aufgestellt.

Eine verkörperte Willenserklärung (Kündigungsschreiben) geht unter Abwesenden zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie z. B. ein Hausbriefkasten. Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist. Die bloße Vorlage des Einlieferungsbeleges eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen für sich allein genommen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für einen Zugang der eingelieferten Postsendung beim Empfänger, stellten die BAG-Richter fest.

Im Streitfall hatte der kündigende Arbeitgeber zwar den Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens und den Sendungsverlauf darstellen, jedoch die Reproduktion des Auslieferungsbelegs nicht mehr vorlegen können. (Den notwendigen Ausdruck erhält der Arbeitgeber nur, wenn er diesen binnen 15 Monaten nach Aufgabe des Einwurf-Einschreibens bei der Deutschen Post AG gegen Gebühr anfordert). Die Kündigungsempfängerin habe sich deshalb im Verfahren mit Recht durch einfaches Bestreiten darauf berufen können, sie habe das Kündigungsschreiben niemals erhalten.

TIPP:

Wir empfehlen grundsätzlich, das Kündigungsschreiben persönlich zu übergeben und sich den Erhalt dieser Kündigung mit Datum und Unterschrift des Kündigungsempfängers quittieren zu lassen. Sollte eine direkte Übergabe der Kündigung ausnahmsweise nicht möglich sein, z. B. weil der Arbeitnehmer erkrankt ist, empfiehlt sich eine Zustellung per Boten in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers. Dabei muss der Bote das Kündigungsschreiben selbst kuvertieren, damit er später bezeugen kann, dass sich in dem Brief auch tatsächlich das Kündigungsschreiben befand. Ferner sollte sich der Bote Datum und Uhrzeit des Einwurfs in den Hausbriefkasten notieren, damit die Zustellung exakt bewiesen werden kann.

Neuer Bundeskanzler gewählt: HDE fordert rasche Maßnahmen für Wirtschaftswachstum

Mit Blick auf die heutige Wahl des Bundeskanzlers macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage schnelle Maßnahmen für die Wirtschaft und den Konsum gefordert sind. Dabei geht es unter anderem um den Abbau von Bürokratie, bezahlbare Energiepreise für alle und Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen.

„Viele Verbraucher und Unternehmen sind verunsichert. Das Scheitern im ersten Wahlgang bei der Wahl des Bundeskanzlers hat die Situation weiter verschärft. Diese Stimmung ist Gift für den Konsum. Deshalb ist es jetzt höchste Zeit anzupacken. Alle notwendigen Maßnahmen liegen auf dem Tisch, die neue Bundesregierung muss rasch in die Umsetzung kommen. Wir brauchen eine Aufbruchsstimmung, damit wieder Zuversicht und Dynamik einkehren. Die Verbraucherstimmung ist zu einem hohen Anteil Kopfsache. Da dümpeln wir seit vielen Monaten auf einem nicht zufriedenstellenden Niveau herum. Nach dem verstolperten Start bei der Wahl des Bundeskanzlers geht es nun erst recht darum, hier positive Bewegung auszulösen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Für die Handelsunternehmen stellt von Preen unter anderem die hohen Energiepreise in den Fokus: „Strom muss für alle bezahlbar sein, auch für die Handelsunternehmen. Die explodierenden Energiekosten der vergangenen Jahre haben viele Kalkulationen über den Haufen geworfen. Da hilft es nichts, nur der energieintensiven Industrie entgegenzukommen. Die Strompreise müssen für alle sinken, die Stromsteuer muss massiv gesenkt werden.“ Zudem müsse der weitere Bürokratieabbau energisch und entschlossen angegangen werden. Die überbordenden Regelungen machten für die bestehenden Betriebe die Arbeit unnötig schwer und teuer. Gleichzeitig schrecke der Regulierungsdschungel viele Menschen vom Schritt in die Selbstständigkeit ab. Darüber hinaus setzt sich der HDE mit Nachdruck für einen fairen Wettbewerb mit Online-Anbietern aus Fernost ein. „Es muss Schluss sein damit, dass über Anbieter wie Temu zahllose Waren auf den europäischen Binnenmarkt kommen, die gegen unsere hiesigen Regeln verstoßen. Das ist unfair und gefährdet auf Dauer die Existenz der heimischen Händler, die sich an alle hier geltenden Gesetze halten. Diesen Zuständen muss sehr schnell ein Riegel vorgeschoben werden“, so der HDE-Präsident. Als gefährlich wertet der HDE nach wie vor die Erwähnung eines Mindestlohns in Höhe von 15 Euro im Koalitionsvertrag. Eine solche Festlegung gefährde die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission. Im Ergebnis sieht der Handelsverband damit die Tarifautonomie unter Druck.

„Im Koalitionsvertrag steckt insgesamt viel Gutes, das muss jetzt rasch konkret werden. Für den Konsum ist auch wichtig, dass so schnell wie möglich eine steuerliche Entlastung insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen kommt. Da muss die Regierung liefern“, so Alexander von Preen.

Quelle: HDE

Aktionsplan für effizienteres Bezahlen: HDE fordert Fairness im Zahlungsverkehr und Sicherung des Bargeldkreislaufs

Angesichts der Bedeutung reibungsloser Bezahlvorgänge für Einzelhandel und Verbraucher mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) in seinem Aktionsplan für effizienteres Bezahlen zu politischen Maßnahmen, um Zahlungssysteme fairer zu gestalten. Der Verband fordert insbesondere, Wahlfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit für Handel und Verbraucher auch im Payment zu gewährleisten und setzt sich für die Sicherung des Bargeldkreislaufs ein.

„Händlerinnen und Händler sind auf zuverlässige, kundenfreundliche und kostengünstige Bezahlsysteme angewiesen. Allerdings geben im Payment vor allem internationale Zahlungsdienstleister zunehmend die Regeln vor, der Handel hat oftmals kaum Verhandlungsspielraum. Hier muss die Politik eingreifen und mit klaren regulatorischen Maßnahmen für mehr Fairness sorgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In seinem Aktionsplan für effizienteres Bezahlen macht der HDE auf die Kostenbelastung des Handels durch Bezahlvorgänge aufmerksam. „Karten ausgebende Banken bieten ihren Kunden attraktive Services, meist kostenlos. Die Kosten trägt letztlich der Handel“, so Genth weiter. Gleichzeitig mache es die Abhängigkeit von internationalen Zahlungsdienstleistern schwieriger, Payment-Lösungen eigenständig und im Sinne europäischer Standards zu entwickeln. „Mehr Unabhängigkeit wäre hier im Interesse von Handel und Verbrauchern“, betont Genth.

Der HDE fordert daher, Zahlungssysteme effizienter und fairer zu gestalten, Innovationen im Payment zu fördern und die Kundenzufriedenheit langfristig zu verbessern. Regulatorische und strukturelle politische Maßnahmen sind aus Sicht des Verbandes im Payment überfällig. Neben der praxisgerechten Einführung des digitalen Euro zur Sicherung europäischer Souveränität im Zahlungsverkehr sieht der HDE auch in der Sicherung des Bargeldkreislaufs eine zentrale Säule der Zukunft des Bezahlens. „Für viele Menschen bleibt Bargeld wichtig. Insbesondere bei kleinen Beträgen werden Einkäufe häufig bar bezahlt“, so Genth. Das müsse auch künftig möglich sein. Allerdings müssten hierfür bankseitige Bargelddienstleistungen bezahlbar sowie flächendeckend erhalten bleiben. Zudem dürfe es keine marktbeherrschenden Strukturen bei den Wertdienstleistern geben, der Wettbewerb müsse sichergestellt werden.

Das Angebot an Bezahlverfahren sollte sich laut HDE am Bedarf vor Ort orientieren. „Es gilt, auch im Payment die Vertragsfreiheit zu wahren. Händlerinnen und Händler zur Akzeptanz bestimmter Zahlungsmittel zu verpflichten, ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit“, betont Genth. Der Handel müsse weiterhin frei entscheiden dürfen, welche Zahlungsmittel er akzeptiere. „Ein kunden- und kostengerechtes Angebot ist der einzig richtige Ansatz“, so Genth. Die Politik müsse im Payment Innovationen fördern, Kosten senken und für Datenschutz sorgen. „Es ist wichtig, dass Wahlfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit für Handel und Verbraucher auch beim Bezahlen an oberster Stelle stehen“, mahnt Genth.

Den Aktionsplan für effizientes Bezahlen finden Sie zum Download unter https://einzelhandel.de/effizientes-bezahle

Quelle: HDE

Sieben Maßnahmen für ein 100-Tage-Programm: AG Mittelstand fordert nach langer Durststrecke wieder Perspektiven für Unternehmen

Der deutsche Mittelstand richtet einen eindringlichen Appell an die neue Bundesregierung und fordert schnelle Impulse und spürbare Entlastungen, um die wirtschaftliche Lage und damit auch die gesellschaftliche Stimmung wieder zu verbessern. Deutschland hat keine Zeit zu verschenken, wenn es darum geht, endlich Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Konkret fordert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand sieben Maßnahmen für Reformen in den ersten 100 Tagen, die Unternehmen und Betrieben nach langer Durststrecke wieder Perspektiven und Handlungsspielräume eröffnen.

In einem gemeinsamen Maßnahmenpapier an die Parteispitzen der schwarz-roten Koalition warnt die AG Mittelstand vor dem dritten Rezessionsjahr in Folge. Sie fordert daher insbesondere eine Strompreissenkung für alle Unternehmen und Betriebe auf das europäische Mindestmaß sowie eine schnellstmögliche Reduzierung der Netzentgelte. Des Weiteren müssen Steuerentlastungen so schnell wie möglich umgesetzt und der Weg für umfangreiche Abschreibungsregelungen frei gemacht werden. Die von der Koalition vorgesehene Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes muss zügig vorgenommen werden.

Auch beim Bürokratieabbau mahnt die AG Mittelstand zur Eile: Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofort-Entlastungsprogramm muss zeitnah auf den Weg gebracht und die „one in, two out“-Regelung umgesetzt werden. Weitere Forderungen sind die Abschaffung der Bonpflicht, die verlässliche Einbindung der Sozialpartner in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren sowie ein zügiger Haushaltsbeschluss.

Das 100-Tage-Maßnahmenprogramm sowie das Anschreiben an die Vorsitzenden und die Generalsekretäre von CDU, CSU und SPD finden Sie auf www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de

Über die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand: Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa (Quelle: IfM Bonn).

Quelle: HDE

Muttertag: Über eine Milliarde Euro für Geschenke

Mehr als eine Milliarde Euro wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland in diesem Jahr anlässlich des bevorstehenden Muttertages für Geschenke ausgeben. Das geht aus einer im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) durchgeführten, bevölkerungsrepräsentativen Umfrage unter rund 500 Personen vor. Blumen sind demnach weiterhin das beliebteste Geschenk zum Muttertag.

„Die Einkaufstage rund um den Muttertag sind für den Einzelhandel alljährlich mit Umsatzimpulsen verbunden. Verbraucherinnen und Verbraucher verschenken zu diesem Anlass häufig Blumensträuße oder Lebensmittel“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die HDE-Umfrage zeigt, dass knapp 30 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Muttertag Geschenkausgaben tätigen wollen. Das sind etwas weniger als im Vorjahr, als noch fast ein Drittel anlassbezogene Einkäufe plante. Insgesamt prognostiziert der HDE zum diesjährigen Muttertag Geschenkausgaben in Höhe von 1,08 Milliarden Euro im Einzelhandel. Ausgaben für Gastronomie und Geschenkgutscheine sind hierbei nicht berücksichtigt. Pro Person entspricht das einem durchschnittlichen Einkaufsbetrag von 19,26 Euro. Im Jahr 2024 lagen die anlassbezogenen Ausgaben zum Muttertag noch bei 1,02 Milliarden Euro, die Durchschnittausgaben pro Person bei 18,20 Euro.

Zwar geht der Anteil der Blumenkäufer zum Muttertag in diesem Jahr zurück, doch Blumen bleiben das beliebteste Geschenk zu diesem Anlass. Fast 60 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, die anlassbezogene Ausgaben planen, greifen zu Blumen. Auch Lebensmittel (43,7 Prozent), Parfums und Kosmetik (32,5 Prozent) und Dekorationsartikel (25,6 Prozent) zählen zu den besonders gefragten Warengruppen.

Der Muttertag fällt in diesem Jahr auf den 11. Mai. Die bevölkerungsrepräsentative Umfrage wurde im Auftrag des HDE vom IFH Köln durchgeführt.

Weitere Infos unter: https://einzelhandel.de/muttertag

Quelle: HDE

Bundesregierung vor Neuanfang: Handelsverband erwartet rasche Maßnahmen

Mit Blick auf das heute verkündete positive Ergebnis des SPD-Mitgliederentscheides zum Koalitionsvertrag mit CDU und CSU betont der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Alexander von Preen: „Nun ist klar, die neue Bundesregierung kann zeitnah mit ihrer Arbeit beginnen. Das muss sie auch, die Wirtschaft und insbesondere der Einzelhandel in diesem Land sind in einer herausfordernden Lage.

Wir brauchen rasch eine Aufbruchsstimmung und Entlastungen. Dabei ist von großer Bedeutung, dass das angekündigte Sofortprogramm für die Wirtschaft schnell und mit überzeugenden Maßnahmen umgesetzt wird. Da kann es in der aktuellen Situation keine Schonzeit geben.“

Den dringendsten Handlungsbedarf macht der HDE unter anderem bei der Senkung der Energiekosten für alle Branchen, beim Abbau von Bürokratie und bei der Sicherung eines fairen Wettbewerbs aus. „Wir brauchen eine Investitionsoffensive für die Innenstädte mit entsprechenden Abschreibungsmöglichkeiten für privates Kapital. Da ist jeder Euro gut angelegtes Geld. Lebendige Stadtzentren sind ein Wert für die Gesamtgesellschaft“, so der HDE-Präsident. Darüber hinaus pocht der HDE-Präsident die hohe Bedeutung der Tarifautonomie: „Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet die dafür zuständige Mindestlohnkommission. Politische Einmischungen verbieten sich an dieser Stelle. Der Mindestlohn darf nicht zum Spielball der Politik werden“, so von Preen weiter. Der Einzelhandel baue nun auf eine zügige Findungsphase der kommenden Bundesregierung, damit zeitnah positive Signale gesetzt werden können.

Quelle: HDE

Tag der Arbeit: Einzelhandel hält Beschäftigung stabil, warnt aber vor Gefahr von Fachkräftemangel und zu hohen Sozialversicherungsbeiträgen

Zum Tag der Arbeit hebt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bedeutung des Einzelhandels als leistungsstarker und zuverlässiger Arbeitgeber und Ausbilder für den Wirtschaftsstandort Deutschland hervor. Gleichzeitig warnt der HDE davor, dass der anhaltende Fachkräftemangel und die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge die stabile Beschäftigungssituation in der Branche zu gefährden drohen.

Wie aus aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, waren zum Stichtag 30. September 2024 insgesamt mehr als 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist die Gesamtbeschäftigung in der Branche laut BA im Vergleich zum Vorjahresstichtag (30. September 2023) damit auf hohem Niveau weiterhin stabil. Im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie (Stichtag: 30. September 2019) ist die Beschäftigung in der Branche sogar um insgesamt mehr als 12.000 Stellen angestiegen.

„Der Einzelhandel ist und bleibt ein leistungsstarker Arbeitgeber, der den Menschen attraktive Jobs und Karrieremöglichkeiten in herausfordernden Zeiten auch in ländlichen Regionen verlässlich anbieten kann“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Allerdings gehe der Anteil der Vollzeitkräfte in der Branche seit geraumer Zeit zurück, im Vorjahresvergleich um 0,7 Prozent, was nur durch vermehrte Teilzeit kompensiert werden könne. Weil die Unternehmen die Stellen nicht mit entsprechend qualifiziertem Personal auffüllen konnten, blieben im Einzelhandel zuletzt rund 120.000 offene Stellen unbesetzt. „Die künftige Bundesregierung muss hier handeln und den Fachkräftemangel endlich angehen“, fordert Genth. Für den Einzelhandel als Branche mit besonders vielen weiblichen Beschäftigten wäre es wichtig, eine Kita- und Ganztagsschulbetreuung als Option an allen Werktagen bis 20 Uhr, auch samstags, bundesweit schnell zum Standard zu machen. Dass die künftige Bundesregierung zur Bewältigung des Fachkräftemangels auch internationale Fachkräfte beschleunigt anwerben möchte, sei richtig.

Zentral sei auch der von den Koalitionären angekündigte Wechsel von der starren täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit entsprechend dem EU-Recht, auch dies erhöhe die Flexibilität und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf effektiv. „Für den angekündigten Dialog zur konkreten Ausgestaltung mit den Sozialpartnern stehen wir als HDE natürlich gern zur Verfügung“, so Genth weiter. Die ebenso im Koalitionsvertrag angekündigte Steuerfreiheit von Mehrarbeitszuschlägen lehnt der HDE mit Blick auf die Tarifregelungen dazu in fast allen Branchen strikt ab. Insbesondere die angedachte Vollzeitdefinition von nur 34 Wochenstunden für tarifliche Regelungen sei nicht nachvollziehbar. Dies übe ganz gezielt Druck auf Tarifvertragsparteien aus und gehe auch wegen des Fachkräftemangels völlig am Ziel vorbei. Auch steuerfreie Prämien für Teilzeitkräfte bei Ausweitung der Arbeitszeit seien abzulehnen und kontraproduktiv, denn Vollzeitkräfte könnten ihre Arbeitszeit in der Folge sogar noch reduzieren, um so von den neuen steuerfreien Prämien profitieren zu können.

Damit der Handel weiterhin eine stabile Beschäftigung aufweisen kann, ist aus Sicht des HDE eine konsequente Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei einer Obergrenze von 40 Prozent von großer Bedeutung. Zudem muss laut Verband eine politische Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro unterbleiben, da sie die Inflation anheizen und nicht zu Kaufkraftzuwächsen bei den Menschen führen würde. Vielmehr wäre ein ungebremster weiterer Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge sowie des Faktors Arbeit insgesamt fatal für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Dies könne am Ende sogar zu einem massenhaften Abbau von Arbeitsplätzen führen, weil die Arbeitgeber etwa insbesondere im geringqualifizierten Bereich vermehrt in die Automatisierung von Arbeitsvorgängen investieren müssten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. „Die Zusage der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag, die tatsächliche Entwicklung des Beitrages und des Bundeszuschusses im Jahr 2029 zu evaluieren, ist da nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“, so Genth. Was es brauche, sei eine Stabilisierung der Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung durch die öffentliche Hand sowie perspektivisch auch strukturelle Reformen, um die Systeme zukunftsfähig zu machen.

Quelle: HDE

Sozialversicherungsbeiträge: HDE fordert Senkung und Deckelung bei 40 Prozent

In Reaktion auf die Prognose des Forschungsinstituts IGES für die Entwicklung der Belastung durch die Beiträge der einzelnen Sozialversicherungen bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Innerhalb der nächsten zehn Jahre erwartet IGES einen Anstieg der Beitragsbelastung von gut 42 auf 49 Prozent. Der HDE spricht sich für eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent aus.

„Die Prognose ist besorgniserregend. Es braucht jetzt ein Bekenntnis zur dauerhaften Obergrenze von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen. Das lässt der Koalitionsvertrag vermissen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der erwartete Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge sei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fatal. „Während sich der Faktor Arbeit immer weiter verteuert, bleibt den Beschäftigten immer weniger Geld, auch für den Konsum. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, wird sie dramatische Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben“, so Genth weiter. Zu befürchten sei auch ein massiver Abbau an Arbeitsplätzen.

Die Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, im Jahr 2029 zu prüfen, ist nach Einschätzung des HDE ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Die künftige Bundesregierung muss frühzeitig gegensteuern, um die Kaufkraft der Menschen und letztlich den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern“, betont Genth. Dafür müssten die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt und bei 40 Prozent gedeckelt werden.

Quelle: HDE

Geplantes Digitalministerium braucht Weisungsbefugnis und Durchsetzungsvermögen

Die Initiative von CDU/CSU und SPD zur Einrichtung eines eigenständigen Digitalministeriums bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Für eine zukunftsgerichtete Standortpolitik wird es laut Verband allerdings nicht allein auf den Ressortzuschnitt ankommen, sondern auf die konkrete Ausgestaltung der Kompetenzen.

„Die digitale Transformation ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Sie verlangt nach klarer Verantwortung, strategischer Führung und durchsetzungsfähiger Koordination. Gefragt ist eine schlagkräftige Digitalpolitik aus einer Hand. Ein eigenständiges Digitalministerium ist ein wichtiger erster Schritt“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Jedoch müsse das künftige Digitalministerium auch durchsetzungsstark sein, Weisungsbefugnis, Durchgriffsrecht und ein eigenes Budget haben. „Und es braucht eine schlanke Bürokratie, um Verwaltung und Wirtschaft effizient zu digitalisieren“, so Tromp weiter. Nur so könnten digitale Strategien ressortübergreifend effizient umgesetzt werden. „Der Flickenteppich der Digitalisierung darf nicht weiter wachsen“, betont Tromp.

Der HDE fordert zudem die Formulierung einer klaren politischen Zielsetzung, die sich an den Herausforderungen der Digitalisierung orientiert. „Das Digitalministerium muss es sich zur Aufgabe machen, die Verwaltung zu entbürokratisieren und zu modernisieren, digitale Souveränität zu erreichen und Innovationen zu ermöglichen“, so Tromp. Für schnellere Verfahren, weniger bürokratischen Aufwand und mehr Effizienz müsse es in der digitalen Verwaltung verbindliche Standards und Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen geben. Zudem sei digitale Souveränität die Voraussetzung für unabhängige, sichere, vertrauenswürdige und wettbewerbsfähige digitale Infrastrukturen und Geschäftsmodelle in Deutschland und Europa. „Die künftige Bundesregierung muss den Aufbau und die Nutzung europäischer Cloud- und Datenlösungen gezielt fördern, um digitale Abhängigkeiten zu reduzieren“, so Tromp weiter. Darüber hinaus müssten Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz, Datenökonomie oder Cybersicherheit vorangetrieben werden. „Das stärkt die Innovationskraft des Handels und ist die Grundlage für eine nachhaltige Positionierung Deutschlands als Digitalstandort“, so Tromp.

Quelle: HDE

HDE sieht geplante Akzeptanzpflicht elektronischer Zahlungssysteme kritisch

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Skepsis gegenüber der geplanten Akzeptanzpflicht für unbare Zahlungsmittel. Vorgesehen ist laut Koalitionsvertrag, dass in Geschäften künftig auch mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden soll. Der HDE setzt sich hingegen für ein nachfrageorientiertes Angebot an Zahlungsmitteln ein und fordert eine Überprüfung der Kosten für Zahlungsarten.

„Eine Akzeptanzpflicht elektronischer Zahlungssysteme wäre vor allem ein großes Konjunkturprogramm für Zahlungsdienstleister. Daher muss am Anfang die Frage stehen, welches Ziel mit einer Regulierung überhaupt erreicht werden soll“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Im stationären Einzelhandel gebe es kaum noch Akzeptanzlücken. Die meisten Händlerinnen und Händler ermöglichten ihren Kunden bereits unbare Bezahlmöglichkeiten. Daher stelle sich die Frage nach dem Ziel einer Regulierung. „Wenn eine echte Wahlfreiheit für Kunden erreicht werden soll, dann muss geklärt werden, welche unbaren Zahlungsoptionen zu akzeptieren sind. Es läuft darauf hinaus, dass dann eine ganze Bandbreite an Zahlungssystemen akzeptiert werden muss. Für Händlerinnen und Händler wäre das mit entsprechenden Kosten verbunden“, so Binnebößel weiter. Die Karten außereuropäischer Zahlungsdienstleister seien schon heute besonders verbreitet. Ihnen wäre eine weitere Stärkung ihrer Marktposition sicher. „Dabei müssten Zahlungsdienstleister eher angetrieben werden, für bessere Angebote und effizientere Abwicklungen zu sorgen“, betont Binnebößel.

Zielführender wäre es aus Sicht des HDE, die Akzeptanz elektronischer Zahlungssysteme zu fördern statt sie zu erzwingen. „Eine Stärkung der Anbieterseite kann nicht die Lösung sein. Was es braucht, sind kostengünstige unbare Zahlarten“, so Binnebößel weiter. Händlerinnen und Händler sollten die Wahlfreiheit über ihre Geschäftsführung behalten. „Die zwangsweise Kartenakzeptanz ist grundsätzlich kein gutes Signal in Zeiten, in denen wir uns um den Rückgang der Barzahlung viel mehr Gedanken machen sollten. Gerade in Krisenzeiten kommt es auf einen funktionierenden Bargeldkreislauf an“, so Binnebößel.

Quelle: HDE