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Wegerisiko bei Eis und Schnee – muss der Arbeitgeber zahlen?

Im Januar hatte ein plötzlicher Wintereinbruch mit heftigen Schneefällen und später mit Glatteis Straßen- und Schienenverkehr stark behindert und teilweise völlig lahmgelegt. Arbeitnehmer kamen verspätet oder gar nicht zum Arbeitsplatz, da auf den Straßen kein Durchkommen war und der Zug- und Bahnverkehr teilweise vollständig eingestellt waren.

In der Folge erreichten den Verband zahlreiche Anfragen, was eigentlich mit dem grundsätzlichen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers passiert, wenn der Arbeitnehmer wegen dieser widrigen Wetterbedingungen nicht oder verspätet am Arbeitsplatz erscheint.

Die Rechtslage ist eindeutig. Der Arbeitnehmer „verliert“ bzw. hat keinen Anspruch auf Vergütungszahlung für die ausgefallene Arbeitszeit. Diese Konstellation wird auch als sogenanntes „Wegerisiko“ bezeichnet. Unter Wegerisiko versteht man im Arbeitsrecht das Risiko des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz pünktlich zu erreichen und seinen Vergütungsanspruch zu verlieren, wenn es auf dem Arbeitsweg aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen zu Verzögerungen kommt. Wird die Arbeitsleistung infolge eines objektiven Leistungshindernisses nicht oder verspätet vom Arbeitnehmer aufgenommen, wird diese wegen ihres Fixschuldcharakters unmöglich. Nach § 326 Abs. 1 BGB verliert der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch. Der Arbeitgeber ist nach dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ berechtigt, das Arbeitsentgelt entsprechend zu kürzen.

In vielen Fällen sind jedoch pragmatische Lösungen möglich und auch tatsächlich getroffen worden. Der betroffene Arbeitnehmer verständigt sich mit dem Arbeitgeber auf den Abbau von Überstunden bzw. es wird ein Tag Urlaub angerechnet.

Vereinfachung der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Regelaltersrentnern

Flankiert wird die „neue Aktivrente“ durch zum 01.01.2026 in Kraft getretene Gesetzesänderungen in § 41 SGB IV, Arbeitsverhältnisse mit Regelaltersrentnern erleichtert und sogar erlaubt sie, mehrfach zu befristen. Seit dem 01.01.2026 wird durch die Aufhebung des Anschlussverbots für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Erleichterung geschaffen, wenn eine Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erfolgen soll. Eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages ist abweichend von § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG dann möglich, wenn die folgenden vier Punkte erfüllt werden (es muss jeder Punkt erfüllt werden):

  • Der Arbeitnehmer hat die Regelaltersgrenze erreicht.
  • Der einzelne nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag überschreitet nicht die Gesamtdauer von zwei Jahren bei maximal dreimaliger Verlängerung.
  • Die Dauer der sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG mit demselben Arbeitgeber überschreitet insgesamt eine Höchstdauer von acht Jahren nicht.
  • Es werden max. 12 sachgrundlos befristete Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG mit demselben Arbeitgeber geschlossen.

Mit dem Wegfall des Anschlussverbots sollen auch für Arbeitgeber Anreize geschaffen werden, dass ältere Mitarbeiter über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, jedoch nicht grenzenlos bis ins hohe „Greisenalter“ bzw. bis zu ihrem Tod.

Hinweis:
In Kürze werden unsere Formulararbeitsverträge um einen weiteren Arbeitsvertrag für die befristete Einstellung eines Regelaltersrentner erweitert. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

HDE spricht sich gegen Reform der Erbschaftsteuer aus und unterstützt vorgezogene Senkung der Körperschaftsteuer

Die von der SPD angestoßene Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Der HDE lehnt den Vorstoß ab und warnt vor den Folgen der diskutierten höheren Belastung von Betriebsvermögen für die Unternehmen. Den Vorschlag von CDU und CSU, die Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen, unterstützt der Verband.
„Handelsunternehmen brauchen ihr Kapital für Investitionen in die Zukunft. Gerade in den aktuell gesamtwirtschaftlich herausfordernden Zeiten wären Steuererhöhungen etwa über die Erbschaftsteuer fatal“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dass die SPD die geltenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen abschaffen wolle, sei nicht nachvollziehbar. „Die Führung eines Handelsunternehmens in der zweiten oder dritten Generation ist eine große Leistung. Dass die SPD hier von leistungsloser Vermögensbildung spricht, lässt tief blicken“, betont Genth. Der von der SPD zum Ausgleich angedachte Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro entlaste zudem nur sehr kleine Handelsunternehmen. In mehreren Orten tätige Filialbetriebe müssten hingegen mit einer höheren Belastung rechnen und in der Folge möglicherweise schließen.

Statt Steuern zu erhöhen, haben sich CDU und CSU hingegen dafür ausgesprochen, die bereits beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen. Mit dem Investitionsbooster hat die Bundesregierung im Frühjahr 2025 die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf zehn Prozent beschlossen, allerdings erst ab 2028 und dann auch nur schrittweise. „Eine frühere Senkung des Körperschaftsteuersatzes ist genau der richtige Schritt. Die angestrebten zehn Prozent sollten bestmöglich schon in dieser Legislaturperiode erreicht werden“, so Genth.

Der HDE warnt jedoch davor, die Personenunternehmen zu vergessen. „Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes ist nur die eine Hälfte des Investitionsboosters“, so Genth weiter. Die andere Hälfte sei die Senkung der Steuerlast auf einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen. Beide Rechtsformen sollen am Ende der Reformen eine Steuerbelastung von insgesamt 25 Prozent haben. „Es gilt, alle Tarifreformen vorzuziehen, denn gerade im Einzelhandel sind viele Unternehmen inhabergeführte Familienbetriebe“, so Genth.

Quelle: HDE

HDE-Konsumbarometer im Januar: Verbraucherstimmung leicht verbessert – Kaufzurückhaltung bleibt

Nachdem die Verbraucherstimmung im Dezember 2025 das Jahr mit dem tiefsten Stand seit einem Jahr beendet hat, beginnt das neue Jahr 2026 mit einer leichten Stimmungsaufhellung. Das zeigt das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Demnach klettert der Index im Januar etwas. Die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist damit besser als vor einem Jahr. Die Kaufzurückhaltung bleibt jedoch bestehen.
Im Anschluss an das Weihnachtsgeschäft überwiegt zu Jahresbeginn die Kaufzurückhaltung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ihre Anschaffungsneigung sinkt im Vergleich zum Vormonat, gleichzeitig steigt ihre Sparneigung. Es zeigt sich somit eine Verlagerung vom Konsumieren hin zum Sparen. In den kommenden Wochen scheinen die Verbraucher ein Finanzpolster aufbauen zu wollen, sodass kein größeres Wachstum beim privaten Konsum zu erwarten ist. Ablegen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zurückhaltung voraussichtlich erst, wenn sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen deutlich verbessern.

Hoffnung macht daher, dass die Verbraucher etwas optimistischer auf die kommende Konjunkturentwicklung blicken. Ihre Konjunkturerwartungen hellen sich im Vergleich zum Vormonat auf und fallen sogar besser aus als vor einem Jahr. Positiv schauen die Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf die weitere Entwicklung der eigenen Einkommenssituation. In finanzieller Hinsicht starten sie positiv in das neue Jahr.

Das Jahr 2026 ist mit der Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Aufschwung verbunden. Das zeigt sich auch in der Entwicklung der Verbraucherstimmung in Deutschland. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind insgesamt optimistischer als vor einem Jahr. Noch bestehen allerdings große Unsicherheiten, die zu einer anhaltenden Kaufzurückhaltung führen können. Daher ist die Bundesregierung gefragt, ihre politischen Vorhaben umzusetzen und für nachhaltiges Wachstum zu sorgen. Das ist die Voraussetzung für eine Erholung des privaten Konsums.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

Einzelhandel fordert notwendige Reformen in 2026

Das neue Jahr 2026 startet für den Einzelhandel angespannt. Weiter steigende Kosten und eine zurückhaltende Nachfrage bestimmen das Handelsbild. Der im vergangenen Jahr ausgebliebene wirtschaftliche Aufschwung und die noch immer verhaltene Verbraucherstimmung sorgen laut Handelsverband Deutschland (HDE) für Unsicherheit in der Branche. Für das neue Jahr fordert der Handel von der Bundesregierung klare Weichenstellungen für eine spürbare wirtschaftspolitische Wende.
„Das Jahr 2026 muss ein Jahr der Reformen werden. Die Bundesregierung hat die richtigen Themen bereits auf der Agenda. Jetzt geht es um die mutige und entschlossene Umsetzung, damit die angekündigten Entlastungen rasch in den Unternehmen und in den Haushalten ankommen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Im Einzelhandel überwiege nach dem Jahreswechsel die Enttäuschung, sowohl mit Blick auf das zurückliegende Weihnachtsgeschäft als auch auf die ersten Monate der neuen Bundesregierung. „Der Regierungswechsel hat leider nur kurz für eine Aufbruchsstimmung gesorgt. Heute ist davon nichts mehr zu spüren. Es fehlen überzeugende Antworten auf die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen“, so von Preen.

Der HDE warnt davor, Strukturreformen wie den Bürokratieabbau aus dem Blick zu verlieren. „Der Handel setzt darauf, dass die Bundesregierung wie versprochen bürokratische Hürden abbaut. Die Händlerinnen und Händler sollten sich wieder auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können. Dafür brauchen sie Entlastungen“, betont von Preen. Ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Stärkung der Tarifbindung wäre etwa, das Entgelttransparenzgesetz so umzusetzen, dass tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen von der Dokumentationspflicht befreit werden. „Das wäre ein echter Schritt, die Sozialpartnerschaft zu stärken“, so von Preen.

Auch unter den Verbrauchern müsse die Bundesregierung für Zuversicht sorgen. „Schaut man auf die Verbraucherstimmung in Deutschland, war 2025 ein verlorenes Jahr. Sie lag zuletzt auf dem unbefriedigenden Niveau, auf dem sie in das vergangene Jahr gestartet ist. Das ist besorgniserregend“, warnt von Preen. Hier müsse die Bundesregierung im Jahr 2026 ansetzen und Wirtschaft sowie Verbrauchern mit klaren Signalen zeigen, dass auf sie Verlass ist.

Quelle: HDE

HDE sieht Barzahlung im stationären Einzelhandel gesichert, warnt aber vor Herausforderungen bei Bargeldlogistik

Mit Blick auf die aktuelle Debatte über die Akzeptanz von Barzahlungen macht der Handelsverband Deutschland (HDE) darauf aufmerksam, dass der Einzelhandel in seinen Geschäften in aller Regel Bargeld akzeptiert. Trotz wachsender Anteile der SB-Kassen bietet der Handel laut HDE weiterhin fast ausnahmslos die Barzahlungsmöglichkeit an. Gleichzeitig warnt der Verband vor den wachsenden Herausforderungen in der Bargeldlogistik.
„Für die Akzeptanz von Bargeld im Handel ist die Kundennachfrage entscheidend. Noch immer werden große Teile der Transaktionen in bar getätigt. Die Handelsunternehmen erkennen diesen Wunsch der Kunden. Daher bieten Händlerinnen und Händler in der Regel die Option an, den Einkauf bar zu bezahlen“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Jedoch steige der Anteil der Kunden, die mit ihrer Karte oder mit dem Smartphone zahlen wollen, kontinuierlich an. Deshalb ergreife der Handel auch hier entsprechende Maßnahmen. „Es ist aber nicht davon auszugehen, dass der Einzelhandel künftig auf Barzahlungsoptionen verzichten kann. Die Branche ist äußerst wettbewerbsintensiv und wird sich weiterhin an den Wünschen aller Kunden orientieren, auch bei den Bezahlmöglichkeiten“, so Binnebößel.

Zwar werden im Einzelhandel zunehmend Selbstbedienungskassen ohne Barzahlungsmodul aufgestellt. Jedoch ist laut HDE kein Markt bekannt, in dem auf Barzahlung komplett verzichtet wird. Die SB-Kassen stehen inzwischen laut einer Studie des Handelsforschungsinstitutes EHI in knapp über 11.000 Geschäften. „Mit Blick auf die insgesamt knapp 300.000 Geschäfte des Einzelhandels ergibt das eine Quote von gerade einmal 3,7 Prozent“, so Binnebößel. Nehme man den Lebensmittelhandel mit tendenziell mehr SB-Kassen als Basis, so ergebe sich eine Quote von 16 bis 17 Prozent.

Als Herausforderung sieht der HDE den steigenden Aufwand, der für Händlerinnen und Händler mit der Bargeldakzeptanz einhergeht. „Filialschließungen, steigende Bearbeitungskosten und die Konzentration auf unbare Zahlarten legen nahe, dass Banken sich vom Bargeld zurückziehen wollen“, so Binnebößel. Konsolidierungen bei Wertdienstleistern führten zu Wettbewerbseinschränkungen. Dadurch werde das Bargeld-Handling im Handel zunehmend teurer. „Wichtig ist, die Bargeldlogistik zu sichern. Das ist die Voraussetzung für die Sicherstellung einer auch in Zukunft weitreichenden Bargeldakzeptanz“, betont Binnebößel. Dabei sei der Ansatz einer gesetzlichen Bargeldakzeptanzpflicht und einer Quote für Barzahlungskassen nicht der richtige Weg. Dadurch würden lediglich bürokratische Anforderungen in Kraft gesetzt, die durch eine zunehmend labile Infrastruktur kaum einzuhalten sein würden. „Es gilt jetzt, alle Akteure einzubeziehen, um eine kontinuierliche und wirtschaftlich tragfähige Bargeldlogistik im Handel aufrechtzuerhalten“, fordert Binnebößel. Erste Schritte seien gemacht. So arbeite das Nationale Bargeldforum, eine Initiative aller Akteure der Bargeldkette unter Federführung der Bundesbank, an einer Aufbereitung der Situation mit dem Ziel, Initiativen zur Verbesserung und Stabilisierung des Bargeldkreislaufs zu entwickeln.

Quelle: HDE

Woche vor dem vierten Advent – Weihnachtsgeschäft vor dem Endspurt: Handelsverband zieht schwache Zwischenbilanz

Das Weihnachtsgeschäft lief auch in der Woche vor dem vierten Advent für die meisten Händlerinnen und Händler eher schwach. Das zeigt eine aktuelle Trendumfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 300 Unternehmen. Demnach sind 62 Prozent der Befragten mit den Umsätzen der vergangenen Tage unzufrieden, nur 23 Prozent sind zufrieden. Schon in den vorigen Adventswochen kam das Weihnachtsgeschäft nicht richtig in Schwung. Die Branche baut nun auf einen starken Endspurt bis Heilig Abend und auf viele Einkäufe in der Zeit zwischen den Jahren.

„Das Weihnachtsgeschäft verharrt bei den meisten Handelsunternehmen auf dem niedrigen Niveau der Vorwochen. Bisher müssen wir feststellen, dass die schlechte Konsumstimmung bei vielen Handelsunternehmen im Jahresendgeschäft deutlich spürbar ist. Jetzt geht es darum, in den kommenden traditionell sehr umsatzstarken Tagen noch einmal eine Schippe draufzulegen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die HDE-Umfrage macht deutlich, dass es vor dem vierten Advent insbesondere am Samstag in den Innenstädten, städtischen Vororten und Stadtteilzentren etwas besser lief. Vor allem der Einzelhandel mit Spielwaren, Büchern und der Bekleidungshandel konnte davon teilweise profitieren. Negativfaktor gegenüber dem Vorjahr bleiben die vielerorts gesunkenen Kundenfrequenzen. Von schwächeren Besucherzahlen berichten 71 Prozent der Händler.

Dementsprechend sind aktuell nur 17 Prozent der Handelsunternehmen mit dem bisherigen Verlauf des gesamten Weihnachtsgeschäftes zufrieden, 66 Prozent sind unzufrieden.

„Das Weihnachtsgeschäft muss in die Verlängerung. Erfahrungsgemäß sind die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr, mancherorts auch bis Dreikönig, noch einmal sehr umsatzstark. Viele Kundinnen und Kunden haben dann Urlaub und nutzen die Zeit, um ihre Bargeldgeschenke auszugeben oder Gutscheine einzulösen“, so Genth weiter.

Die HDE-Trendumfrage unter rund 300 Handelsunternehmen wurde vom 19. bis zum 21. Dezember 2025 durchgeführt. Für das Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr erwartet der HDE in den Monaten November und Dezember einen Gesamtumsatz im Einzelhandel in Höhe von 126,2 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Plus von 1,5 Prozent.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/weihnachten

Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch

Gutscheine bleiben auch im Jahr 2025 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Büchern und Schreibwaren. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor.

Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2028 eingelöst werden.

Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, sollte das persönliche Gespräch mit dem Händler vor Ort suchen. Er kann Hinweise auf Möglichkeiten und Ablauf eines etwaigen Umtausches im jeweiligen Geschäft geben, sollte ein einwandfreies Produkt nicht gefallen. Denn bei einwandfreier Ware haben Verbraucher im stationären Handel grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen jedoch viele Händlerinnen und Händler ihren Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.

Ist die Ware bereits beim Kauf mangelhaft, greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Ein solcher Mangel kann innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Ware geltend gemacht werden. Für die Dauer von zwölf Monaten nach Warenübergabe wird vermutet, dass ein nach dem Kauf bemerkter Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Im Online- und Versandhandel haben Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Quelle: HDE

Feuerwerksverkauf ab 29. Dezember 2025

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am 29. Dezember. Bis einschließlich 31. Dezember 2025 dürfen dann Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 verkauft werden.

Feuerwerksartikel der Kategorie 2 dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, Altersgrenze sowie CE-Kennzeichnung und Registriernummer.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Feuerwerk nur bei vertrauenswürdigen Händlern und keinesfalls auf dem Schwarzmarkt erwerben. Dann ist gewährleistet, dass die Feuerwerksartikel geprüft und sicher sind. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen, darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.

Quelle: HDE

Woche vor dem dritten Advent: Weihnachtsgeschäft weiterhin verhalten, doch bevorstehende umsatzstärkste Zeit lässt auf Schwung hoffen

Nachdem bereits die vergangenen Adventswochen enttäuschend für den Einzelhandel verlaufen sind, blieb die erhoffte Belebung des Weihnachtsgeschäfts auch in der Woche vor dem dritten Advent aus. Das geht aus einer aktuellen Trendumfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 300 Handelsunternehmen hervor. Demnach ist nur jeder Fünfte mit dem Geschäft in den zurückliegenden Tagen zufrieden, die Mehrheit ist unzufrieden.

„Dem Weihnachtsgeschäft fehlt es noch immer an Schwung. Umsätze und Kundenfrequenzen sind bislang hinter den Erwartungen der Händlerinnen und Händler zurückgeblieben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Laut HDE-Umfrage bewegt sich die Umsatzentwicklung in der Woche vor dem dritten Advent etwa auf dem Niveau der recht schwachen Vorwochen. Während nur jeder Fünfte mit dem Geschäft in den vergangenen Tagen zufrieden ist, zeigt sich mit 62 Prozent die Mehrheit der Handelsunternehmen unzufrieden. Vergleichsweise gut lief es für den Einzelhandel mit Spielwaren, Uhren, Schmuck und Büchern.

Weiterhin hat der Einzelhandel mit schwachen Kundenfrequenzen zu kämpfen, so auch am gestrigen Samstag. Zwar waren die Innenstädte mancherorts recht gut besucht. Allerdings erreichten selbst in den Zentren die Besucherzahlen nicht das Vorjahresniveau, wie 70 Prozent der Innenstadthändler berichten.

Mit dem bisherigen Verlauf des Weihnachtsgeschäfts sind laut HDE-Umfrage 18 Prozent der befragten Handelsunternehmen zufrieden, mehr als zwei Drittel (68 Prozent) sind unzufrieden. Auf die noch kommende Verkaufszeit bis zum Weihnachtsfest und zwischen den Jahren blicken 20 Prozent der Befragten positiv. „Für viele Händlerinnen und Händler ist die Weihnachtszeit von immenser Bedeutung für das gesamte Geschäftsjahr. Umso wichtiger ist es, dass das Weihnachtsgeschäft jetzt spürbar an Fahrt aufnimmt“, so Genth. Zuversichtlich stimme der Ausblick auf die anstehende Woche vor dem vierten Advent, die nun vor dem Einzelhandel liege und erfahrungsgemäß auf erfolgreiche Verkaufstage hoffen lasse.

„Die bevorstehende Woche vor dem vierten Advent ist für viele Händlerinnen und Händler traditionell die umsatzstärkste Zeit des Weihnachtsgeschäfts“, so Genth weiter. Auf rund 17 Milliarden Euro schätzt der HDE den Gesamtumsatz im Einzelhandel in der kommenden Woche insgesamt. „In den nächsten Tagen kann aus der bislang verhaltenen Vorweihnachtszeit für den Handel ein schwungvolleres Weihnachtsgeschäft werden“, so Genth.

Die HDE-Trendumfrage wurde vom 11. bis zum 13. Dezember 2025 unter rund 300 Handelsunternehmen durchgeführt. Der Einzelhandel erwartet für das diesjährige Weihnachtsgeschäft in den Monaten November und Dezember insgesamt Umsätze in Höhe von 126,2 Milliarden Euro, was im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von 1,5 Prozent entspricht.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/weihnachten