Angesichts der in diesen Tagen bekannt gewordenen Pläne des Bundesfinanzministers für eine Reform der Einkommensteuer zeigt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) unzufrieden und besorgt. Die entlastenden Wirkungen bei den Verbrauchern sieht der Verband als kaum spürbar an. Gleichzeitig warnt der HDE davor, die Einkommensteuer in den oberen Bereichen deutlich anzuheben. Das trifft insbesondere auch viele Personenunternehmen, die den größten Teil der mittelständischen Unternehmen im Einzelhandel ausmachen.
Betriebliche Krankenversicherung – ein Begriff, der nach Bürokratie klingt? Ganz im Gegenteil! Über das Arbeitgeber-Portal der SIGNAL IDUNA lässt sich die bKV leicht verwalten und ist ein wertvolles Instrument, das auch Arbeitnehmern attraktive Vorteile bietet. Sie stärkt die Mitarbeiterbindung, fördert die Gesundheit und sorgt für eine bessere Work-Life-Balance.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden eine bKV anbieten, tragen erheblich zur Gesundheitsprävention bei und können so Ausfallzeiten reduzieren, die sich kein Betrieb leisten kann. Damit ist die bKV nicht nur ein starkes Argument für die Mitarbeiterbindung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil bei der Mitarbeitergewinnung. Zudem sind die Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar. Das spart zusätzlich Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Arbeitnehmer, die den umfassenden Gesundheitsschutz einer bKV in Anspruch nehmen, profitieren wiederum von Leistungen, die weit über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen, z. B. beim Zahnersatz oder bei Chefarztbehandlungen. Kurze Wartezeiten und einem schnelleren Zugang zu Spezialisten sind dabei nur einige der vielen Vorteile. Ein echter Mehrwert ist aber auch die Beitragsersparnis, da sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt oder gänzlich übernimmt. Das über eine bestehende bKV in der Produktlinie „+“ dann auch noch die Familienangehörigen mit abgesichert werden können, ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Ein echtes Highlight sind in dieser Produktlinie aber auch die kostenfreien Assistance-Leistungen, die Versicherten umfangreiche Gesundheitsservices rund um die Uhr und an jedem Tag im Jahr bieten. So kann mit dem Arzttermin-Service schnell und unkompliziert ein passender Arzttermin – auch bei Fachärzten gefunden werden. Die Videoberatung ermöglicht schnelle und professionelle medizinische Hilfe von zu Hause aus. Die Pflege-Assistance unterstützt schnell und zuverlässig bei der Organisation und Koordination von Pflegeleistungen. Auch eine psychologische Erstberatung ist in den Assistance-Leistungen enthalten und die Reise- und Impfberatung begleitet bKV-Versicherte der SIGNAL IDUNA in der Reisezeit.
Nach einer EU-Richtlinie haben Mitgliedstaaten der Europäischen Union die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile, Anspruch auf 10 Arbeitstage vom Arbeitgeber bezahlten Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden kann.
Die Richtlinienregelung zum Vaterschaftsurlaub ist in Deutschland nicht ausdrücklich in einem gesonderten Gesetz umgesetzt worden. Ein Vertragsverletzungsverfahren, welches die EU-Kommission deswegen zunächst eingeleitet hatte, ist aber eingestellt worden. Die Bundesregierung argumentierte nämlich damit, dass die Richtlinienidee bezahlte Freizeit zum Aufbau einer Vater-Kind-Bindung zu ermöglichen, bereits ausreichend durch die vorhandenen nationalen Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld umgesetzt sei.
Ob in Deutschland ein Anspruch auf 10 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub besteht, war zuletzt mehrfach Streitgegensand von Instanzgerichten. Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu gibt es jedoch bisher nicht. Dies könnte sich jedoch aufgrund eines Bundeswehrsoldaten und mehrfachen Familienvaters, der wegen seiner beruflichen Stellung direkt beim Bundesverwaltungsgericht klagen darf und dort 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub vom Arbeitgeber fordert, ändern. Er argumentiert damit, dass nach der nationalen Regelung eine bezahlte Elternzeit nur gewährt wird, wenn die Elternzeit mindestens für zwei Monate genommen wird und dass der Höchstsatz des Elterngeldes maximal 1.800 Euro pro Monat ausmache. Er könne sich die zwei Monate Elternzeit deshalb nicht leisten, zudem verhindere die aktuelle nationale Regelung eine bezahlte Freistellung von bloß 10 Arbeitstagen.
Das BVerwG hat daraufhin dem EuGH mit Entscheidung vom 29.04.2026 (1 WB 27.25) Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt und Letzterer wird nunmehr zu klären haben, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss. Je nach Entscheidung des EuGH könnte sich entweder die Bundesregierung in ihrer Auffassung bestätigt sehen oder es kommt zu einem bloßen Recht auf Vaterschaftsurlaub gegenüber staatlichen Arbeitgebern, womöglich aber auch zu einer Entscheidung, dass das Thema Vaterschaftsurlaub bisher gar nicht ordnungsgemäß gesetzlich umgesetzt worden ist. Nur die letztgenannte Variante wäre die für private Arbeitgeber ungünstige, denn dann müsste die Bundesregierung gesetzlich nachbessern und von den Nachbesserungen wären alle Arbeitgeber betroffen.
Seitens des Handelsverbandes wird deshalb aktuell den Mitgliedern weiterhin angeraten, einem etwaigen Antrag auf „Vaterschaftsurlaub“ von Eltern werdenden Arbeitnehmern mangels gesetzlicher Regelung eines solchen Anspruches abzulehnen.
Tarifgebundene Mitglieder können auch auf § 11a Ziffer 3 a) des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel in Niedersachsen verweisen, wonach bei der Niederkunft der Ehefrau oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartnerin ein Anspruch auf zwei Tage bezahlten Sonderurlaub besteht. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in den Musterarbeitsverträgen für die Mitglieder des Handelsverbandes.
Der Einzelhandel befindet sich in einem tiefgreifenden Anpassungsprozess in der digitalen Arbeitswelt – Künstliche Intelligenz (KI) spielt dabei eine wichtige Rolle. Dabei ist der rechtliche Rahmen zu beachten.
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (EU AI Act) verpflichtet Unternehmen bereits, ihre Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten oder diese nutzen, so zu schulen, dass diese die KI rechtssicher anwenden können. Wer mit KI arbeitet, muss sein Personal qualifizieren.
Ab dem 2. August 2026 kommen nach der EU-Verordnung neue Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten auf Händlerinnen und Händler zu, die KI-Systeme und KI-generierte Inhalte im gewerblichen Kontext nutzen, z. B. für Kundenservice, Marketing oder Vertrieb von Waren bzw. Dienstleistungen. Wer dem nicht nachkommt riskiert Abmahnungen nach deutschem Recht, Konkurrenten können direkt klagen. Besonders für KMU ist das relevant und die Verunsicherung aktuell ist entsprechend groß.
Die Zentrastelle für Berufsbildung im Handel e. V. (zbb) hat zum EU AI Act, Artikel 4, eine Schulung entwickelt, die speziell auf die Bedarfe der Mitarbeitenden in den Unternehmen des Handels ausgerichtet ist. Mithilfe von Spezialisten und anhand von Praxisbeispielen werden offene Fragen aufgegriffen und am Ende gibt es das Zertifikat für den Beleg der EU-Kompetenz.
In einem Live-Webinar online via ZOOM von ca. 3 Stunden geht es um die folgenden Inhalte:
* Grundlagenschulung zum Einsatz von KI * Was ist überhaupt KI? * Daten & Cloud – das Rückgrat jeder KI * Cybersicherheit in KI-Anwendungen * Risikoklassen im AI Act verstehen * Datenschutz & Transparenzpflichten * Anwendung & Eigenverantwortung im Unternehmen * Umsetzung der Anforderungen der KI-Verordnung der EU
Was nehme Sie mit?
* Gesetzeskonforme Qualifikation nach Artikel 4 des EU AI Acts * Ein zbb-Zertifikat, das Ihre KI-Kompetenz offiziell belegt * Klarheit & Sicherheit für den nächsten Schritt in Richtung Zukunft * Hilfsmittel, Checklisten, Beispiele aus dem Handelsalltag
* Praxis-Check: Was bedeutet das Gesetz für Ihre tägliche Arbeit mit KI-Tools? * Antworten auf alle Ihre Fragen zur Umsetzung in der Schulung und auch im Nachgang.
Was wird noch geboten?
* Rabatte ab 10 Teilnehmenden sind möglich. * Flexibilität bei den Terminvereinbarungen in 2026. * Unterlagen werden im Nachgang zur Verfügung gestellt. * Fachkundige Referenten und Fachanwälte zum IT-Recht sind dabei.
Anmeldungen und Fragen gerne per E-Mail an info@zbb.de oder telefonisch unter 030 590099-800.
Ladendiebstahl hat im Jahr 2025 im Einzelhandel in Deutschland einen Schaden in neuer Rekordhöhe verursacht. Wie die aktuelle Studie des Handelsforschungsinstitutes EHI deutlich macht, gingen im vergangenen Jahr Waren erstmals im Wert von über drei Milliarden Euro durch Ladendiebstahl an den Kassen vorbei. Damit erhöhte sich der wirtschaftliche Schaden im Vergleich zu 2022 um insgesamt 25 Prozent. Ein Drittel der Schäden wird dabei durch organisierte Kriminalität verursacht.
„Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt und der jährliche Schaden, der dadurch entsteht, muss die Politik endlich wachrütteln. Seit Ende der Corona-Pandemie 2023 nehmen die Ladendiebstähle wieder massiv zu. Es ist daher höchste Zeit, dass die politisch Verantwortlichen reagieren und mit entschlossenen Maßnahmen entgegenwirken“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Registriert wurden im vergangenen Jahr insgesamt rund 380.000 Ladendiebstähle. Die geschätzte Dunkelziffer beträgt laut EHI aber über 98 Prozent. „Viele Händler sind frustriert, weil Anzeigen selten zu einer Verurteilung und Sanktionierung der Täter führen und ersparen sich daher den mit der Strafanzeige verbundenen bürokratischen Aufwand“, so Genth. Das EHI geht davon aus, dass jährlich 24,8 Millionen Diebstahlsdelikte im Einzelhandel unentdeckt bleiben, beziehungsweise nicht angezeigt werden.
In Reaktion auf die für viele Handelsunternehmen dramatische Entwicklung legt der HDE immer wieder umfassende Vorschläge zur besseren Bekämpfung des Ladendiebstahls vor. Um eine spürbare Sanktion der gewerbsmäßigen beziehungsweise in Banden agierenden Täter zu gewährleisten, seien strafrechtliche Änderungen in Bezug auf die schweren Diebstahlsdelikte dringend erforderlich. „Bisher geschieht in der Politik zu wenig, um den Einzelhandel vor Diebstählen zu schützen. Vor allem die Entwicklung bei den bandenmäßig organisierten Diebstählen bereitet uns Sorge. Da sehen wir die Politik klar in der Verantwortung, das Strafmaß anzupassen, um die Täter schärfer zu bestrafen und potenzielle Diebe abzuschrecken“, so Genth weiter. Auch die Präventionsmöglichkeiten des Einzelhandels müssten optimiert werden. „Jahr für Jahr gibt die Branche 1,7 Milliarden Euro für Kameraüberwachung, Warensicherung und Sicherheitspersonal aus. Wir brauchen an dieser Stelle die Möglichkeiten für mehr Effektivität. Offene oder auch KI-unterstützte Videoüberwachung muss generell möglich sein. Dadurch werden auch die Erfolgschancen der polizeilichen Ermittlungstätigkeit verbessert und das Vertrauen in die Behörden seitens der Handelsunternehmen wieder gestärkt“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht vor, dass die derzeit geltende und eigentlich befristete Wertgrenze von 50 Euro für Mehrwertsteuererstattungen bei Ausfuhren durch Privatreisende dauerhaft beibehalten werden soll. Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt das ab und warnt vor Belastungen des grenznahen Handels. Zudem führe eine solche Regelung alle bisherigen Investitionen des Zolls und der Handelsunternehmen in ein digitales Abfertigungsverfahren ad absurdum.
Die Mehrwertsteuer soll lediglich auf Waren erhoben werden, die im Inland oder innerhalb der EU verbraucht werden. Deshalb sind Ausfuhren in ein Land außerhalb der EU von der Mehrwertsteuer befreit. Das gilt unabhängig davon, ob die Ausfuhr durch den Verkäufer oder den Erwerber erfolgt. Auch Touristen können bei einer Reise Waren ausführen und dann eine Mehrwertsteuererstattung beantragen. Da die EU ein Binnenmarkt ist, muss der Reisende für eine Rückerstattung aus einem Drittstaat, wie beispielsweise der Schweiz, kommen und die Ware bei der Rückreise dorthin mitnehmen. Deshalb ist auch bei Ausfuhren im Gepäck von Privatreisenden eine vollständige Mehrwertsteuerbefreiung ab dem ersten Euro Ausfuhrwert möglich.
Bei Ausfuhren im persönlichen Gepäck von Privatreisenden können die EU-Mitgliedstaaten aber eine Wertgrenze einführen, unterhalb deren Wert die Erstattung der Mehrwertsteuer verweigert werden kann. Diese Regelung weicht von den mehrwertsteuerlichen Grundprinzipien ab und dient dazu, die administrative Belastung der Zollbehörden zu verringern. Deutschland hat mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine solche Wertgrenze in Höhe von 50 Euro eingeführt. Diese Regelung dient explizit der administrativen Entlastung des Zolls und war zeitlich befristet. Laut Gesetz soll sie wieder entfallen, sobald dem Zoll ein digitales Verfahren zur Abfertigung der privaten Ausfuhren zur Verfügung steht. Dann kann der Zoll seine Kontrollfunktion wieder hinreichend wahrnehmen, denn es können gezielt risikobasierte Kontrollen vorgenommen werden. Durch die ansonsten automatisierte Abfertigung wird gleichzeitig eine übermäßige administrative Belastung vermieden. Deshalb haben die deutschen Zollbehörden in den letzten Jahren ein digitales Abfertigungsverfahren entwickelt. Es befindet sich derzeit beim Zoll und mehreren Handelsunternehmen in der Pilotphase. Die Zollbehörden und die Unternehmen haben dafür erhebliche Investitionen getätigt.
Trotzdem soll die Wertgrenze jetzt durch das Jahressteuergesetz 2026 dauerhaft beibehalten werden. Das lehnt der HDE entschieden ab. „Viele Einzelhändler in der Grenzregion zur Schweiz befürchten das Fernbleiben vieler Schweizer Kunden und somit dauerhafte wirtschaftliche Nachteile, gerade bei Waren des täglichen Bedarfs. Denn bei diesen Waren liegen die Beträge auf den Kassenbons häufig unter 50 Euro“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE empfiehlt deshalb dringend, an der ursprünglichen gesetzlichen Intention festzuhalten und die Wertgrenze mit der Einführung des digitalen Abfertigungsverfahrens wie geplant vollständig abzuschaffen. Zudem ist das erwartete jährliche Mehraufkommen durch das Beibehalten der 50-Euro-Wertgrenze mit zehn Millionen Euro sehr gering. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das zusätzliche Steueraufkommen bei einem verstärkten Besuch der Schweizer Kunden höher wäre. Dieses Aufkommen würde zum einen durch die höheren Ertrag- und Lohnsteuerzahlungen der Handelsunternehmen und ihrer Beschäftigten generiert. Zum anderen aber auch durch höhere Umsatzsteuer-, Ertragsteuer- und Lohnsteuerzahlungen anderer Branchen wie beispielsweise dem Gaststättengewerbe oder der Mineralölwirtschaft (Tankstellen), die von den Schweizer Kunden bei einem Besuch in Deutschland ebenfalls oft angesteuert werden.
Die Einführung des Pfand-Systems vor 20 Jahren ist eine Erfolgsgeschichte. Mittlerweile ist es in ganz Europa ein Vorbild für ein gut funktionierendes System zur Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) gratuliert der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) deshalb herzlich zum Jubiläum.
„Maßgeblich zum Erfolg der DPG beigetragen hat, dass sie in den vergangenen Jahren stets zügig auf die sich ändernden Gegebenheiten am Markt reagiert hat. Für die Unternehmen ist die DPG ein verlässlicher Partner, der ein schlankes, effizientes und wirtschaftlich tragfähiges System etabliert hat. Das ist eine enorme Leistung und ein wichtiger Beitrag für eine funktionierende und nachhaltige Kreislaufwirtschaft, die die Handelsbranche hier geschaffen hat“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Die DPG sorgt dafür, dass alle Beteiligten des deutschen Einwegpfandsystems die nötigen Voraussetzungen und Standards haben, um die gesetzlichen Pfandregelungen nach dem Verpackungsgesetz korrekt umzusetzen.
Und auch der Blick in die Zukunft fällt positiv aus: „In der Vergangenheit hat das System gezeigt, dass es sich gründlich auf Veränderungen vorbereitet und die betroffenen Unternehmen dabei aktiv einbezieht. Das gilt auch für die Diskussionen rund um die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und deren Umsetzung. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Zweifel daran, dass die DPG auch zukünftige Herausforderungen erfolgreich bewältigt und die Funktionsfähigkeit des Systems langfristig sicherstellt“, so Genth.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) rückt die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz beim heutigen Sustainability & Retail Summit in den Fokus. Aus Sicht des HDE bleibt Nachhaltigkeit auch in den aktuell wirtschaftlich herausfordernden Zeiten eine Kernaufgabe von Wirtschaft und Gesellschaft.
Der Handel leistet seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ein prominentes Beispiel ist die Gründung des Deutschen Pfandsystems (DPG) vor 20 Jahren. Hier schuf die Branche einen Meilenstein für erfolgreiche Kreislaufwirtschaft und Recycling. Gleichzeitig investieren viele Handelsunternehmen beispielsweise in den Second-Hand-Markt und fördern damit einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen: So wird allein im Online-Handel inzwischen jeder zehnte Euro mit gebrauchten Produkten umgesetzt.
Damit der Handel seine Rolle als Treiber der nachhaltigen Transformation auch künftig erfüllen kann, braucht es jedoch verlässliche und praxisnahe politische Rahmenbedingungen. „Zu oft erleben wir im regulatorischen Alltag den Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht. Wenn die Politik den Bogen überspannt, würgt sie genau die Investitionskraft ab, die wir für den Wandel dringend brauchen. Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik des Vertrauens und des Augenmaßes – keinen dirigistischen Dauerdruck“, sagt HDE-Präsident Alexander von Preen.
Als aktuelles Beispiel nennt der HDE die europäische Verpackungsverordnung (PPWR). Deren Umsetzung sei in der derzeit vorgesehenen Form und innerhalb der geltenden Fristen für viele Unternehmen kaum zu bewältigen. „Wir steuern hier sehenden Auges in ein bürokratisches Chaos und riskieren ohne Not die Überforderung der Wirtschaft. Das ist eine Entwicklung, die uns fatal an das Debakel rund um die Entwaldungsverordnung (EUDR) erinnert“, so von Preen.
Grundsätzlich unterstützt der HDE die Ziele der PPWR und befürwortet die Verordnung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung seien jedoch praktikable Lösungen. „Wenn wir den Geist der Verordnung retten wollen, muss der Anwendungsbeginn verschoben werden. Wir brauchen mehr Zeit um praktikable, europaweit harmonisierte Lösungen zu entwickeln, die den Zielen dienen, ohne die Unternehmen im administrativen Aufwand zu erdrücken“, fordert von Preen.
Auf dem Sustainability & Retail Summit am 16.Juni 2026 erwartet der HDE neben Bundestagsabgeordneten, Fachexpertinnen und -experten auch den Bundesumweltminister Carsten Schneider, der die Veranstaltung mit einer Begrüßungsrede eröffnen wird.
Der Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft, dem auch der Handelsverband Deutschland (HDE) angehört, hat heute seine Studie „Wachstumsgrundlagen erneuern, Sicherheit nachhaltig stärken“ vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen Handlungsempfehlungen für einen wettbewerbsfähigen Standort Deutschland.
Der Fokus müsse demnach auf wirkungsstarken Reformen liegen. Als wesentliche Aktionsfelder werden der Bürokratieabbau, die Reform der sozialen Sicherungssysteme und die Erleichterung von Investitionen identifiziert. Daneben müsse Deutschland auf technologischen Fortschritt setzen und bessere Bildungsstrukturen schaffen.
Anlässlich der Studienvorstellung weist der HDE darauf hin, dass die Bundesregierung in ihrem ersten Regierungsjahr zwar wichtige Maßnahmen angekündigt hat, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Viele Vorhaben befinden sich aber noch in der Planungsphase, während der Druck auf die Unternehmen unverändert hoch ist. „Die strukturelle Schwäche ist Ergebnis von Versäumnissen der letzten Jahre. Nun sind mutige Reformen notwendig. Stückwerk und Einzelmaßnahmen reichen nicht aus“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Der Handel erwartet von der Politik mehr Entschlossenheit, mehr Tempo und spürbare Entlastungen. 2026 muss zum Jahr der Reformen werden. „Die jetzt zur Entscheidung anstehenden Reformen müssen in ihrer Gesamtheit zur Überwindung der Wirtschaftskrise, Stabilisierung der Sozialsysteme und mehr Investitionen der Unternehmen in Deutschland führen. Je länger notwendige Entscheidungen hinausgezögert werden, desto größer werden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen sein“, so Genth weiter.
Bis zum 07.06.2026 hätte die bereits 2023 von der Europäischen Union verabschiedete EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht überführt werden müssen. Idee der Richtlinie ist es, Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen. Gleiche Arbeit, soll gleichen Lohn mit sich bringen.
Laut der Richtlinie müssten Arbeitgeber unter anderem zukünftig ihren Beschäftigten Auskunft über die Gehälter der anderen Beschäftigten erteilen, in Stellenanzeigen das Gehalt angeben, regelmäßige Berichte über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede erstellen. Teilweise ermöglicht die Richtline aber Ausnahmen und Erleichterungen für kleinere Betriebe mit weniger Beschäftigten.
Bisher liegt aber noch nicht einmal ein veröffentlichter Entwurf seitens der Bundesregierung vor. Die Richtlinienregelungen gelten ohne die gesetzliche Umsetzung für private Arbeitgeber aktuell nicht. Allenfalls könnten die Arbeitsgerichte Streitthemen in Gerichtsverfahren mit Berührung zu Themen der Richtlinie bereits jetzt richtlinienkonform auslegen. Staatliche Arbeitgeber müssen aber die Richtlinie aktuell bereits unmittelbar anwenden und gegen sich gelten lassen.
Wann es zu einer gesetzlichen Umsetzung der Richtlinie kommen wird, ist unklar. Im Hinblick auf die damit einhergehende Bürokratie ist die Umsetzung politisch heikel und es gibt wohl auch Versuche seitens der Bundesregierung gemeinsam mit anderen Staaten die Richtlinie nachträglich noch zu verändern. Die Gewerkschaften sprechen hingegen zum Teil von einer bewussten Verschleppungstaktik der Bundesregierung.
Dauerhaft kann sich die Bundesregierung der Thematik aber nicht entziehen, denn die EU- Kommission könnte ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten und durch die damit verbundene Forderung von Strafzahlungen Deutschland schließlich indirekt zur Umsetzung zwingen.