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Trauriger Rekord: Schaden durch Ladendiebstahl erstmals über drei Milliarden Euro

Ladendiebstahl hat im Jahr 2025 im Einzelhandel in Deutschland einen Schaden in neuer Rekordhöhe verursacht. Wie die aktuelle Studie des Handelsforschungsinstitutes EHI deutlich macht, gingen im vergangenen Jahr Waren erstmals im Wert von über drei Milliarden Euro durch Ladendiebstahl an den Kassen vorbei. Damit erhöhte sich der wirtschaftliche Schaden im Vergleich zu 2022 um insgesamt 25 Prozent. Ein Drittel der Schäden wird dabei durch organisierte Kriminalität verursacht.

„Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt und der jährliche Schaden, der dadurch entsteht, muss die Politik endlich wachrütteln. Seit Ende der Corona-Pandemie 2023 nehmen die Ladendiebstähle wieder massiv zu. Es ist daher höchste Zeit, dass die politisch Verantwortlichen reagieren und mit entschlossenen Maßnahmen entgegenwirken“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Registriert wurden im vergangenen Jahr insgesamt rund 380.000 Ladendiebstähle. Die geschätzte Dunkelziffer beträgt laut EHI aber über 98 Prozent. „Viele Händler sind frustriert, weil Anzeigen selten zu einer Verurteilung und Sanktionierung der Täter führen und ersparen sich daher den mit der Strafanzeige verbundenen bürokratischen Aufwand“, so Genth. Das EHI geht davon aus, dass jährlich 24,8 Millionen Diebstahlsdelikte im Einzelhandel unentdeckt bleiben, beziehungsweise nicht angezeigt werden.

In Reaktion auf die für viele Handelsunternehmen dramatische Entwicklung legt der HDE immer wieder umfassende Vorschläge zur besseren Bekämpfung des Ladendiebstahls vor. Um eine spürbare Sanktion der gewerbsmäßigen beziehungsweise in Banden agierenden Täter zu gewährleisten, seien strafrechtliche Änderungen in Bezug auf die schweren Diebstahlsdelikte dringend erforderlich. „Bisher geschieht in der Politik zu wenig, um den Einzelhandel vor Diebstählen zu schützen. Vor allem die Entwicklung bei den bandenmäßig organisierten Diebstählen bereitet uns Sorge. Da sehen wir die Politik klar in der Verantwortung, das Strafmaß anzupassen, um die Täter schärfer zu bestrafen und potenzielle Diebe abzuschrecken“, so Genth weiter. Auch die Präventionsmöglichkeiten des Einzelhandels müssten optimiert werden. „Jahr für Jahr gibt die Branche 1,7 Milliarden Euro für Kameraüberwachung, Warensicherung und Sicherheitspersonal aus. Wir brauchen an dieser Stelle die Möglichkeiten für mehr Effektivität. Offene oder auch KI-unterstützte Videoüberwachung muss generell möglich sein. Dadurch werden auch die Erfolgschancen der polizeilichen Ermittlungstätigkeit verbessert und das Vertrauen in die Behörden seitens der Handelsunternehmen wieder gestärkt“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.

Quelle: HDE

Mehrwertsteuer bei privaten Ausfuhren: HDE fordert Erstattung ab dem ersten Euro

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht vor, dass die derzeit geltende und eigentlich befristete Wertgrenze von 50 Euro für Mehrwertsteuererstattungen bei Ausfuhren durch Privatreisende dauerhaft beibehalten werden soll. Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt das ab und warnt vor Belastungen des grenznahen Handels. Zudem führe eine solche Regelung alle bisherigen Investitionen des Zolls und der Handelsunternehmen in ein digitales Abfertigungsverfahren ad absurdum.

Die Mehrwertsteuer soll lediglich auf Waren erhoben werden, die im Inland oder innerhalb der EU verbraucht werden. Deshalb sind Ausfuhren in ein Land außerhalb der EU von der Mehrwertsteuer befreit. Das gilt unabhängig davon, ob die Ausfuhr durch den Verkäufer oder den Erwerber erfolgt. Auch Touristen können bei einer Reise Waren ausführen und dann eine Mehrwertsteuererstattung beantragen. Da die EU ein Binnenmarkt ist, muss der Reisende für eine Rückerstattung aus einem Drittstaat, wie beispielsweise der Schweiz, kommen und die Ware bei der Rückreise dorthin mitnehmen. Deshalb ist auch bei Ausfuhren im Gepäck von Privatreisenden eine vollständige Mehrwertsteuerbefreiung ab dem ersten Euro Ausfuhrwert möglich.

Bei Ausfuhren im persönlichen Gepäck von Privatreisenden können die EU-Mitgliedstaaten aber eine Wertgrenze einführen, unterhalb deren Wert die Erstattung der Mehrwertsteuer verweigert werden kann. Diese Regelung weicht von den mehrwertsteuerlichen Grundprinzipien ab und dient dazu, die administrative Belastung der Zollbehörden zu verringern. Deutschland hat mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine solche Wertgrenze in Höhe von 50 Euro eingeführt. Diese Regelung dient explizit der administrativen Entlastung des Zolls und war zeitlich befristet. Laut Gesetz soll sie wieder entfallen, sobald dem Zoll ein digitales Verfahren zur Abfertigung der privaten Ausfuhren zur Verfügung steht. Dann kann der Zoll seine Kontrollfunktion wieder hinreichend wahrnehmen, denn es können gezielt risikobasierte Kontrollen vorgenommen werden. Durch die ansonsten automatisierte Abfertigung wird gleichzeitig eine übermäßige administrative Belastung vermieden. Deshalb haben die deutschen Zollbehörden in den letzten Jahren ein digitales Abfertigungsverfahren entwickelt. Es befindet sich derzeit beim Zoll und mehreren Handelsunternehmen in der Pilotphase. Die Zollbehörden und die Unternehmen haben dafür erhebliche Investitionen getätigt.

Trotzdem soll die Wertgrenze jetzt durch das Jahressteuergesetz 2026 dauerhaft beibehalten werden. Das lehnt der HDE entschieden ab. „Viele Einzelhändler in der Grenzregion zur Schweiz befürchten das Fernbleiben vieler Schweizer Kunden und somit dauerhafte wirtschaftliche Nachteile, gerade bei Waren des täglichen Bedarfs. Denn bei diesen Waren liegen die Beträge auf den Kassenbons häufig unter 50 Euro“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE empfiehlt deshalb dringend, an der ursprünglichen gesetzlichen Intention festzuhalten und die Wertgrenze mit der Einführung des digitalen Abfertigungsverfahrens wie geplant vollständig abzuschaffen. Zudem ist das erwartete jährliche Mehraufkommen durch das Beibehalten der 50-Euro-Wertgrenze mit zehn Millionen Euro sehr gering. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das zusätzliche Steueraufkommen bei einem verstärkten Besuch der Schweizer Kunden höher wäre. Dieses Aufkommen würde zum einen durch die höheren Ertrag- und Lohnsteuerzahlungen der Handelsunternehmen und ihrer Beschäftigten generiert. Zum anderen aber auch durch höhere Umsatzsteuer-, Ertragsteuer- und Lohnsteuerzahlungen anderer Branchen wie beispielsweise dem Gaststättengewerbe oder der Mineralölwirtschaft (Tankstellen), die von den Schweizer Kunden bei einem Besuch in Deutschland ebenfalls oft angesteuert werden.

Quelle: HDE

Erfolgreiches Pfandsystem: HDE gratuliert der DPG zum 20-jährigen Jubiläum

Die Einführung des Pfand-Systems vor 20 Jahren ist eine Erfolgsgeschichte. Mittlerweile ist es in ganz Europa ein Vorbild für ein gut funktionierendes System zur Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) gratuliert der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) deshalb herzlich zum Jubiläum.

„Maßgeblich zum Erfolg der DPG beigetragen hat, dass sie in den vergangenen Jahren stets zügig auf die sich ändernden Gegebenheiten am Markt reagiert hat. Für die Unternehmen ist die DPG ein verlässlicher Partner, der ein schlankes, effizientes und wirtschaftlich tragfähiges System etabliert hat. Das ist eine enorme Leistung und ein wichtiger Beitrag für eine funktionierende und nachhaltige Kreislaufwirtschaft, die die Handelsbranche hier geschaffen hat“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die DPG sorgt dafür, dass alle Beteiligten des deutschen Einwegpfandsystems die nötigen Voraussetzungen und Standards haben, um die gesetzlichen Pfandregelungen nach dem Verpackungsgesetz korrekt umzusetzen.

Und auch der Blick in die Zukunft fällt positiv aus: „In der Vergangenheit hat das System gezeigt, dass es sich gründlich auf Veränderungen vorbereitet und die betroffenen Unternehmen dabei aktiv einbezieht. Das gilt auch für die Diskussionen rund um die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und deren Umsetzung. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Zweifel daran, dass die DPG auch zukünftige Herausforderungen erfolgreich bewältigt und die Funktionsfähigkeit des Systems langfristig sicherstellt“, so Genth.

Quelle: HDE

HDE Sustainability & Retail Summit 2026: Handel als Treiber der Nachhaltigkeit – Warnung vor erdrückender Regulierung

Der Handelsverband Deutschland (HDE) rückt die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz beim heutigen Sustainability & Retail Summit in den Fokus. Aus Sicht des HDE bleibt Nachhaltigkeit auch in den aktuell wirtschaftlich herausfordernden Zeiten eine Kernaufgabe von Wirtschaft und Gesellschaft.

Der Handel leistet seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ein prominentes Beispiel ist die Gründung des Deutschen Pfandsystems (DPG) vor 20 Jahren. Hier schuf die Branche einen Meilenstein für erfolgreiche Kreislaufwirtschaft und Recycling. Gleichzeitig investieren viele Handelsunternehmen beispielsweise in den Second-Hand-Markt und fördern damit einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen: So wird allein im Online-Handel inzwischen jeder zehnte Euro mit gebrauchten Produkten umgesetzt.

Damit der Handel seine Rolle als Treiber der nachhaltigen Transformation auch künftig erfüllen kann, braucht es jedoch verlässliche und praxisnahe politische Rahmenbedingungen. „Zu oft erleben wir im regulatorischen Alltag den Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht. Wenn die Politik den Bogen überspannt, würgt sie genau die Investitionskraft ab, die wir für den Wandel dringend brauchen. Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik des Vertrauens und des Augenmaßes – keinen dirigistischen Dauerdruck“, sagt HDE-Präsident Alexander von Preen.

Als aktuelles Beispiel nennt der HDE die europäische Verpackungsverordnung (PPWR). Deren Umsetzung sei in der derzeit vorgesehenen Form und innerhalb der geltenden Fristen für viele Unternehmen kaum zu bewältigen. „Wir steuern hier sehenden Auges in ein bürokratisches Chaos und riskieren ohne Not die Überforderung der Wirtschaft. Das ist eine Entwicklung, die uns fatal an das Debakel rund um die Entwaldungsverordnung (EUDR) erinnert“, so von Preen.

Grundsätzlich unterstützt der HDE die Ziele der PPWR und befürwortet die Verordnung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung seien jedoch praktikable Lösungen. „Wenn wir den Geist der Verordnung retten wollen, muss der Anwendungsbeginn verschoben werden. Wir brauchen mehr Zeit um praktikable, europaweit harmonisierte Lösungen zu entwickeln, die den Zielen dienen, ohne die Unternehmen im administrativen Aufwand zu erdrücken“, fordert von Preen.

Auf dem Sustainability & Retail Summit am 16.Juni 2026 erwartet der HDE neben Bundestagsabgeordneten, Fachexpertinnen und -experten auch den Bundesumweltminister Carsten Schneider, der die Veranstaltung mit einer Begrüßungsrede eröffnen wird.

Mehr zur Veranstaltung unter https://www.sustainability-retail-summit.de/home

Gemeinschaftsausschuss: Mutige Reformen auf den Weg bringen

Der Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft, dem auch der Handelsverband Deutschland (HDE) angehört, hat heute seine Studie „Wachstumsgrundlagen erneuern, Sicherheit nachhaltig stärken“ vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen Handlungsempfehlungen für einen wettbewerbsfähigen Standort Deutschland.

Der Fokus müsse demnach auf wirkungsstarken Reformen liegen. Als wesentliche Aktionsfelder werden der Bürokratieabbau, die Reform der sozialen Sicherungssysteme und die Erleichterung von Investitionen identifiziert. Daneben müsse Deutschland auf technologischen Fortschritt setzen und bessere Bildungsstrukturen schaffen.

Anlässlich der Studienvorstellung weist der HDE darauf hin, dass die Bundesregierung in ihrem ersten Regierungsjahr zwar wichtige Maßnahmen angekündigt hat, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Viele Vorhaben befinden sich aber noch in der Planungsphase, während der Druck auf die Unternehmen unverändert hoch ist. „Die strukturelle Schwäche ist Ergebnis von Versäumnissen der letzten Jahre. Nun sind mutige Reformen notwendig. Stückwerk und Einzelmaßnahmen reichen nicht aus“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Der Handel erwartet von der Politik mehr Entschlossenheit, mehr Tempo und spürbare Entlastungen. 2026 muss zum Jahr der Reformen werden. „Die jetzt zur Entscheidung anstehenden Reformen müssen in ihrer Gesamtheit zur Überwindung der Wirtschaftskrise, Stabilisierung der Sozialsysteme und mehr Investitionen der Unternehmen in Deutschland führen. Je länger notwendige Entscheidungen hinausgezögert werden, desto größer werden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen sein“, so Genth weiter.

> zur Studie

Das Entgelttransparenzgesetz lässt auf sich warten

Bis zum 07.06.2026 hätte die bereits 2023 von der Europäischen Union verabschiedete EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht überführt werden müssen. Idee der Richtlinie ist es, Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen. Gleiche Arbeit, soll gleichen Lohn mit sich bringen.

Laut der Richtlinie müssten Arbeitgeber unter anderem zukünftig ihren Beschäftigten Auskunft über die Gehälter der anderen Beschäftigten erteilen, in Stellenanzeigen das Gehalt angeben, regelmäßige Berichte über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede erstellen. Teilweise ermöglicht die Richtline aber Ausnahmen und Erleichterungen für kleinere Betriebe mit weniger Beschäftigten.

Bisher liegt aber noch nicht einmal ein veröffentlichter Entwurf seitens der Bundesregierung vor. Die Richtlinienregelungen gelten ohne die gesetzliche Umsetzung für private Arbeitgeber aktuell nicht. Allenfalls könnten die Arbeitsgerichte Streitthemen in Gerichtsverfahren mit Berührung zu Themen der Richtlinie bereits jetzt richtlinienkonform auslegen. Staatliche Arbeitgeber müssen aber die Richtlinie aktuell bereits unmittelbar anwenden und gegen sich gelten lassen.

Wann es zu einer gesetzlichen Umsetzung der Richtlinie kommen wird, ist unklar. Im Hinblick auf die damit einhergehende Bürokratie ist die Umsetzung politisch heikel und es gibt wohl auch Versuche seitens der Bundesregierung gemeinsam mit anderen Staaten die Richtlinie nachträglich noch zu verändern. Die Gewerkschaften sprechen hingegen zum Teil von einer bewussten Verschleppungstaktik der Bundesregierung.

Dauerhaft kann sich die Bundesregierung der Thematik aber nicht entziehen, denn die EU- Kommission könnte ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten und durch die damit verbundene Forderung von Strafzahlungen Deutschland schließlich indirekt zur Umsetzung zwingen.

Der maßgeschneiderte Gesundheitsschutz für selbstständige Einzelhändler mit den neuen Tarifen der SIGNAL IDUNA

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Die SIGNAL IDUNA präsentiert ihre neuen PKV-Tarife!

Seit dem 01.10.2025 verfügt die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung über drei neue und moderne Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten sind: Start-SI, Komfort-SI und Exklusiv-SI. Diese Tarife eröffnen Ihnen völlig neue Perspektiven für Ihren Gesundheitsschutz.

Ihre exklusiven Vorteile mit den neuen Tarifen:

  • Hohe Flexibilität: Wählen Sie den Schutz, der wirklich zu Ihnen passt.
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  • Stabile Beiträge im Alter: Durch Altersrückstellungen und auf Wunsch über den Beitragsentlastungstarif
  • Wachsender Schutz: Erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz nach 3, 5 oder 7 Jahren ganz einfach ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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Warum die Private Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA für Sie als selbständige Händler die richtige Wahl ist:

Profitieren Sie von einem umfassenden Gesundheitsschutz, der mit starken Leistungen überzeugt und Ihnen die Sicherheit gibt, die Sie brauchen.

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1.000 EUR steuerfreie Entlastungsprämie bald möglich

Der Bundestag hat Ende April eine freiwillige steuer- und abgabefreie Entlastungsprämie beschlossen. Arbeitgeber können – müssen aber nicht – ihren Beschäftigten eine solche Zahlung zukommen lassen.

Dieser Vorstoß der Regierungskoalition war auf teilweise heftige Kritik der Wirtschaftsverbände und vieler Arbeitgeber gestoßen, da er in schweren Zeiten ein falsches Signal setzt und Erwartungshaltungen auslöst. Diese freiwillige Prämienzahlung soll befristet bis zum 30.06.2027 möglich sein. Die Arbeitgeber erhalten damit die Möglichkeit, ihren Beschäftigten (gleichgültig ob Vollzeit, Teilzeit, Minijobber oder Azubi) bis zu 1.000 EUR zusätzlich auszuzahlen, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Deshalb ist ein „Umdeklarieren“ von normalen Entgeltabreden/Vergütungsbestandteilen nicht zulässig. Diese Entlastungsprämie soll ähnlich wie damals Corona-Hilfe und Inflationsausgleichsprämie eine schnelle Maßnahme sein, um Menschen in angespannter wirtschaftlicher Lage zu helfen.

Das Gesetzesvorhaben soll noch im Mai abgeschlossen werden.

Anspruch auf „Sonderurlaub“ bei Hochzeit, Silberhochzeit, Geburt des Kindes, Umzug oder Tod?

Besondere Ereignisse wie z. B. die eigene Eheschließung, Silberhochzeit, Geburt des Kindes, Umzug oder Tod des (Ehe)partners lösen für den betroffenen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Sonderurlaub aus.

Ist nichts anderes geregelt, kann sich ein Anspruch auf bezahlte Freistellung aus § 616 BGB ergeben, wobei Art und Umfang schwierig zu ermitteln sind. In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen sind jedoch für diese Ereignisse oder Sondertatbestände bezahlte Freistellungen des Beschäftigten von unterschiedlicher Dauer vorgesehen. Nach § 11a des Manteltarifvertrages für den niedersächsischen Einzelhandel oder unseren aktuellen Formulararbeitsverträgen ergeben sich folgende Freistellungstatbestände ohne Anrechnung auf den Urlaub und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts:

  1. Beim Tode des mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten/nichtehelichen Lebenspartners bis einschließlich zum Tage der Beerdigung, jedoch nicht mehr als fünf Tage.
  2. Für drei volle Arbeitstage bei eigener Eheschließung.
  3. Für zwei volle Arbeitstage
    • bei der Niederkunft der Ehefrau/der in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartnerin
    • beim Tode eines Kindes, eines Eltern- oder Schwiegerelternteils oder von Geschwistern und Großeltern
    • bei einem Wohnungswechsel, soweit der Arbeitnehmer über eine eigene Wohnungseinrichtung verfügt und der Wohnungswechsel sich über eine Entfernung von mindestens 50 km vollzieht; dies gilt auch beim Erstbezug. Der Anspruch kann nur einmal innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Wohnungswechsel in zeitlichem Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht.
  4. Für einen vollen Arbeitstag
    • bei eigener Silberhochzeit
    • bei Eheschließung von Kindern
    • bei Wohnungswechsel innerhalb des Ortsbereiches, soweit der Beschäftigte über eine eigene Wohnungseinrichtung verfügt; dies gilt auch bei Erstbezug. Der Anspruch kann nur einmal innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Wohnungswechsel in zeitlichem Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnergesetz steht der Ehe bei Anwendung der vorbenannten Regelungen gleich. Der Gesamtanspruch nach den Ziffern 2. bis 4. darf 5 Tage innerhalb von 12 Monaten eines Kalenderjahres nicht überschreiten.

In § 11a Manteltarifvertrag oder unseren Formulararbeitsverträgen sind die Freistellungstatbestände abschließend geregelt und weitere Anwendungsfälle nach § 616 BGB ausgeschlossen. Dies bringt Klarheit und Sicherheit auch für die Arbeitgeber.

Muttertag: Geschenke für über eine Milliarde Euro

Zum Muttertag bleibt die Ausgabebereitschaft trotz aktuell schlechter Konsumstimmung auf Vorjahresniveau: Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland planen zu diesem Anlass Ausgaben von mehr als einer Milliarde Euro für Geschenke ein. Das geht aus einer im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) durchgeführten, bevölkerungsrepräsentativen Umfrage unter rund 500 Personen hervor. Blumen sind demnach das beliebteste Geschenk zum Muttertag.