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Der maßgeschneiderte Gesundheitsschutz für selbstständige Einzelhändler mit den neuen Tarifen der SIGNAL IDUNA

Modern. Flexibel. Familienfreundlich.

Sie sind selbstständig und noch freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, über einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nachzudenken.

Die SIGNAL IDUNA präsentiert ihre neuen PKV-Tarife!

Seit dem 01.10.2025 verfügt die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung über drei neue und moderne Tarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten sind: Start-SI, Komfort-SI und Exklusiv-SI. Diese Tarife eröffnen Ihnen völlig neue Perspektiven für Ihren Gesundheitsschutz.

Ihre exklusiven Vorteile mit den neuen Tarifen:

  • Hohe Flexibilität: Wählen Sie den Schutz, der wirklich zu Ihnen passt.
  • Einfache Budgetlösung für Vorsorgemaßnahmen: In den Tarifen KOMFORT-SI und EXKLUSIV-SI schmälern Vorsorgemaßnahmen bis zur Budgethöhe von 750 EUR im Kalenderjahr nicht Ihre Rückerstattungen.
  • Stabile Beiträge im Alter: Durch Altersrückstellungen und auf Wunsch über den Beitragsentlastungstarif
  • Wachsender Schutz: Erhöhen Sie Ihren Versicherungsschutz nach 3, 5 oder 7 Jahren ganz einfach ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Attraktive Rückerstattungen: Bei Leistungsfreiheit Anspruch auf 2 Monatsbeiträge in allen drei Tarifen

Warum die Private Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA für Sie als selbständige Händler die richtige Wahl ist:

Profitieren Sie von einem umfassenden Gesundheitsschutz, der mit starken Leistungen überzeugt und Ihnen die Sicherheit gibt, die Sie brauchen.

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl: Wählen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt, Zahnärztin, Zahnarzt und Ihr Krankenhaus frei – ohne Beschränkungen auf kassenärztliche Versorgung. Genießen Sie die Vorteile eines Privatpatienten, inklusive 1- oder 2-Bett-Zimmer und chefärztlicher Behandlung im Krankenhaus.
  • Vertraglich garantierte Leistungen: Ihre Leistungen sind festgeschrieben. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie keine Kürzungen befürchten.
  • Hochwertige Versorgung: Wir bieten Ihnen deutlich mehr und hochwertigere Leistungen – ob ärztlich, beim Zahnarzt (hochwertige Zahnversorgung), bei Heilpraktikern (hohe Heilpraktikerleistungen) oder für Ihre Sehkraft (hohe Leistungen für Brillengestelle, Brillengläser, Kontaktlinsen und Operationen zur Sehschärfekorrektur).
  • Umfangreiche Familienleistungen: Sichern Sie auch Ihre Familie optimal ab.
  • Exzellente digitale Services: Zum Beispiel die bestens bewertete „Meine SI“ App und die  SI-Gesundheitswelt.

Interessiert? Lassen Sie sich jetzt persönlich beraten!

Entdecken Sie, wie die neuen PKV-Tarife der SIGNAL IDUNA Ihren Gesundheitsschutz revolutionieren können. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Experten vor Ort: rainer.wiechulla@signal-iduna.net

1.000 EUR steuerfreie Entlastungsprämie bald möglich

Der Bundestag hat Ende April eine freiwillige steuer- und abgabefreie Entlastungsprämie beschlossen. Arbeitgeber können – müssen aber nicht – ihren Beschäftigten eine solche Zahlung zukommen lassen.

Dieser Vorstoß der Regierungskoalition war auf teilweise heftige Kritik der Wirtschaftsverbände und vieler Arbeitgeber gestoßen, da er in schweren Zeiten ein falsches Signal setzt und Erwartungshaltungen auslöst. Diese freiwillige Prämienzahlung soll befristet bis zum 30.06.2027 möglich sein. Die Arbeitgeber erhalten damit die Möglichkeit, ihren Beschäftigten (gleichgültig ob Vollzeit, Teilzeit, Minijobber oder Azubi) bis zu 1.000 EUR zusätzlich auszuzahlen, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Voraussetzung ist, dass die Prämie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Deshalb ist ein „Umdeklarieren“ von normalen Entgeltabreden/Vergütungsbestandteilen nicht zulässig. Diese Entlastungsprämie soll ähnlich wie damals Corona-Hilfe und Inflationsausgleichsprämie eine schnelle Maßnahme sein, um Menschen in angespannter wirtschaftlicher Lage zu helfen.

Das Gesetzesvorhaben soll noch im Mai abgeschlossen werden.

Anspruch auf „Sonderurlaub“ bei Hochzeit, Silberhochzeit, Geburt des Kindes, Umzug oder Tod?

Besondere Ereignisse wie z. B. die eigene Eheschließung, Silberhochzeit, Geburt des Kindes, Umzug oder Tod des (Ehe)partners lösen für den betroffenen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Sonderurlaub aus.

Ist nichts anderes geregelt, kann sich ein Anspruch auf bezahlte Freistellung aus § 616 BGB ergeben, wobei Art und Umfang schwierig zu ermitteln sind. In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen sind jedoch für diese Ereignisse oder Sondertatbestände bezahlte Freistellungen des Beschäftigten von unterschiedlicher Dauer vorgesehen. Nach § 11a des Manteltarifvertrages für den niedersächsischen Einzelhandel oder unseren aktuellen Formulararbeitsverträgen ergeben sich folgende Freistellungstatbestände ohne Anrechnung auf den Urlaub und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts:

  1. Beim Tode des mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten/nichtehelichen Lebenspartners bis einschließlich zum Tage der Beerdigung, jedoch nicht mehr als fünf Tage.
  2. Für drei volle Arbeitstage bei eigener Eheschließung.
  3. Für zwei volle Arbeitstage
    • bei der Niederkunft der Ehefrau/der in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartnerin
    • beim Tode eines Kindes, eines Eltern- oder Schwiegerelternteils oder von Geschwistern und Großeltern
    • bei einem Wohnungswechsel, soweit der Arbeitnehmer über eine eigene Wohnungseinrichtung verfügt und der Wohnungswechsel sich über eine Entfernung von mindestens 50 km vollzieht; dies gilt auch beim Erstbezug. Der Anspruch kann nur einmal innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Wohnungswechsel in zeitlichem Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht.
  4. Für einen vollen Arbeitstag
    • bei eigener Silberhochzeit
    • bei Eheschließung von Kindern
    • bei Wohnungswechsel innerhalb des Ortsbereiches, soweit der Beschäftigte über eine eigene Wohnungseinrichtung verfügt; dies gilt auch bei Erstbezug. Der Anspruch kann nur einmal innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Wohnungswechsel in zeitlichem Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnergesetz steht der Ehe bei Anwendung der vorbenannten Regelungen gleich. Der Gesamtanspruch nach den Ziffern 2. bis 4. darf 5 Tage innerhalb von 12 Monaten eines Kalenderjahres nicht überschreiten.

In § 11a Manteltarifvertrag oder unseren Formulararbeitsverträgen sind die Freistellungstatbestände abschließend geregelt und weitere Anwendungsfälle nach § 616 BGB ausgeschlossen. Dies bringt Klarheit und Sicherheit auch für die Arbeitgeber.

Muttertag: Geschenke für über eine Milliarde Euro

Zum Muttertag bleibt die Ausgabebereitschaft trotz aktuell schlechter Konsumstimmung auf Vorjahresniveau: Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland planen zu diesem Anlass Ausgaben von mehr als einer Milliarde Euro für Geschenke ein. Das geht aus einer im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) durchgeführten, bevölkerungsrepräsentativen Umfrage unter rund 500 Personen hervor. Blumen sind demnach das beliebteste Geschenk zum Muttertag.

Zum Start der Tarifrunde im Einzelhandel: Überzogene Gewerkschaftsforderungen gefährden Unternehmen und Arbeitsplätze

Zum Auftakt der ersten Tarifrunden für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Gewerkschaft ver.di vor den Folgen ihrer überzogenen Forderungen. Der Verband sieht die Branche in einer für viele Handelsunternehmen außerordentlich kritischen Lage. Das belegen auch die Ergebnisse einer aktuellen HDE-Trendumfrage unter 436 Handelsunternehmen in Deutschland.

Demnach beurteilen 46 Prozent der Befragten ihre aktuelle Geschäftslage als schlecht, nur zehn Prozent als gut. Seit 2022 verlor der Einzelhandel nach neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit mittlerweile mehr als 70.000 sozialversicherungspflichtige Jobs, damit beschleunigt sich die Dynamik beim Stellenabbau in der Branche weiter.

„Wir appellieren an die Gewerkschaft, die langfristigen und ernsten Folgen ihrer vollkommen überhöhten Forderungen zu überdenken. Wenn die Unternehmen wegen zu hoher Lohnkosten schließen müssen, kann das nicht im Interesse der Arbeitnehmer sein“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wie dramatisch die Lage in der Branche ist, macht ein Blick auf die Ergebnisse der aktuellen HDE-Umfrage klar. Demnach erwarten 62 Prozent der Umfrageteilnehmer in diesem Jahr geringere Umsätze als im Vorjahr. Dazu kommen massiv steigende Kosten vor allem in den Bereichen Personal, Energie und Logistik. Insgesamt berichten 93 Prozent der Unternehmen von gestiegenen Kosten in den vergangenen beiden Jahren. „Diese schwierige Lage der Unternehmen hat Folgen: Viele Unternehmen sehen sich gezwungen, ihre Belegschaften zu verkleinern. Die Gewerkschaft muss erkennen, dass sie diese Effekte durch ihre überzogenen Forderungen massiv verstärken wird. Ver.di sollte in dieser Situation doch ein großes Interesse an Stabilität und Kooperation haben. Das vermissen wir allerdings bisher“, so Genth weiter. Den Umfrageergebnissen nach planen bereits heute 51 Prozent der Händler mit mehr als 100 Mitarbeitern, die Zahl ihrer Mitarbeiter in diesem Jahr zu verringern.

Für die nahe Zukunft ist keine Entlastung in Sicht: So rechnen 96 Prozent der Handelsunternehmen in den kommenden beiden Jahren mit weiter steigenden Kosten. Dabei ist der Druck im Bereich Personal (83%) und bei der Energie (74%) am höchsten. „Diese Tarifrunde findet in einer sehr ernsten Wirtschaftskrise statt. Dem muss auch ver.di Rechnung tragen. Wir als Arbeitgeber erwarten, dass die Gewerkschaft die Zeichen der Zeit erkennt, indem sie deutlich von ihren Maximalforderungen Abstand nimmt“, so Genth weiter. Schon im letzten Tarifabschluss ist man an die absolute Schmerzgrenze gegangen. Über die Laufzeit von 2023 bis 2025 waren damals bereits insgesamt 14 Prozent Gehaltserhöhung vereinbart worden. Damit entstand für die Beschäftigten im Einzelhandel nachweislich auch ein Reallohngewinn. Genth: „Damit ist klar: Wir haben keinen Nachholbedarf bei der Höhe von Löhnen und Gehältern.“

Die Tarifrunde im Einzelhandel startet am 24. April 2026 mit den ersten Verhandlungsrunden in den drei großen Tarifgebieten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg.

Quelle: HDE

Textilgesetz: HDE und BTE fordern mehr Herstellereinbindung und schlanke Strukturen

Nach der Vorstellung der Eckpunkte des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe in Deutschland haben heute der Handelsverband Deutschland (HDE) und sein Bundesfachverband BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ihre gemeinsame Stellungnahme beim Ministerium eingereicht. Darin unterstreichen die beiden Verbände die Notwendigkeit der umfassenden Einbeziehung der Hersteller.

Das Eckpunktepapier des Ministeriums liefert erste Anhaltspunkte, wie Hersteller künftig für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen finanziell aufkommen sollen.

Aus Sicht der HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein, geht das Papier dabei in die richtige Richtung: „Wir bewerten es sehr positiv, dass das Umweltministerium mit seinen Eckpunkten den Grundstein für eine bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung gelegt hat. Insbesondere ist sehr gut, dass hier frühzeitig die betroffenen Akteure mit ins Boot geholt werden, um ein System aufzubauen, das umsetzbar und an den europäischen Vorgaben orientiert ist. Gleichzeitig sehen wir noch Gestaltungsspielraum, vor allem in Bezug auf das Mitspracherecht und die Entscheidungsbefugnisse der betroffenen Hersteller. Wenn die Unternehmen das System bezahlen, müssen sie auch zumindest einen gewissen Einfluss auf die Ausgestaltung haben.“

Die beim Bundesumweltministerium eingereichte Stellungnahme der beiden Verbände HDE und BTE macht konkrete Vorschläge, wie eine Umsetzung aus Sicht der Händler und Hersteller aussehen kann. BTE-Geschäftsführer Sönke Padberg verweist auf die Notwendigkeit, eine schlanke Ausgestaltung sicherzustellen und die verschiedenen Produktbereiche gerecht zu adressieren: „Gerade im Bereich der Registrierung bietet es sich an, etablierte und gut funktionierende Systeme einzusetzen, die entsprechendes Know-how im Registrierungsprozess mitbringen. Außerdem sollte im weiteren Verfahren der EPR-Umsetzung auch darauf geachtet werden, dass einzelne Produktgruppen mit ihren besonderen Anforderungen gebührend berücksichtigt werden. Dies betrifft vor allem den Schuh- und den Heimtextilbereich. Dafür werden wir uns auch im weiteren Prozess stark machen. Besonders positiv bewerten wir den lösungsorientierten Input aller Beteiligten.“

Die Stellungnahme finden Sie unter: einzelhandel.de/15160

Aktuelle Studie: Unfairer Wettbewerb mit Temu und Shein kostet deutsche Wirtschaft 2,4 Milliarden Euro im Jahr

Die Online-Plattformen und Händler Temu und Shein liefern täglich 460.000 Pakete nach Deutschland, EU-weit sind es zwölf Millionen Pakete pro Tag (2025). Das Problem dabei: Die beiden Unternehmen verstoßen gegen zahlreiche EU-Regeln. Am Ende steht damit ein unfairer Wettbewerb, gegen den Händler aus der EU keine Chance haben.

Dadurch gehen laut aktueller IW-Studie im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) der deutschen Wirtschaft jährlich 2,4 Milliarden Euro Wertschöpfung verloren, davon 1,3 Milliarden Euro allein im Einzelhandel.

„Die Lage ist eindeutig. Die Politik hat bei dem Thema trotz großer Versprechungen noch immer nicht geliefert. Temu und Shein halten sich oft nicht an die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben, liefern unsichere Ware in unseren Markt, die mitunter gesundheitsgefährdend ist, und bringen viele heimische Händler an den Rand des Ruins. Denn anders als Temu und Shein werden die hiesigen Händler streng kontrolliert und halten sich an alle Gesetze und Steuersätze“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die Missstände hinterlassen deutliche Spuren: Insgesamt entgehen Bund, Ländern und Kommunen durch Temu und Shein nach der aktuellen Studie 429 Millionen Euro Steuereinnahmen pro Jahr. Darüber hinaus fallen durch den unfairen Wettbewerb über 40.000 Arbeitsplätze in Deutschland weg, davon 28.300 Arbeitsplätze allein im Einzelhandel.

„Die aktuellen Daten machen die Dramatik der Lage deutlich: Die massenhaften Regelverstöße von Temu und Shein schädigen den Einzelhandel und die gesamte deutsche Wirtschaft in großem Umfang. Wenn die Politik nach Jahren des Zuschauens hier nicht endlich massiv und spürbar tätig wird, dann sehe ich schwarz für den Standort Deutschland. Wenn sonst nichts hilft, muss bei solch massiven Regelverstößen der Stecker gezogen werden. Wettbewerb ist gut, aber er muss fair sein“, so von Preen weiter. Zudem fordert der HDE den Zoll auf, ähnlich wie in Frankreich bei der Einfuhr der Pakete mit massiven Schwerpunktkontrollen deutliche Signale zu setzen und den Kontrolldruck zu erhöhen. Darüber hinaus erneuert der Verband seine Forderung, dass jeder Händler und jede Plattform aus Drittstaaten einen solventen und in der Praxis erreichbaren Repräsentanten innerhalb der EU haben muss, damit bei Verstößen Sanktionen durchgesetzt und rechtskonformes Verhalten sichergestellt werden kann.

Die repräsentative IW-Studie im Auftrag des HDE wurde unter 4.000 Befragten im Alter von 16-69 Jahren durchgeführt. Der Zeitraum der Bevölkerungsbefragung lag im Februar 2026.

Weitere Informationen unter: www.einzelhandel.de/temu-shein 

Energie-Paket der EU-Kommission: Signal für Senkung der Stromsteuer

Angesichts der anhaltend angespannten wirtschaftlichen Lage hat die Europäische Kommission heute neue Pläne für Energiehilfen vorgelegt. Diese sehen unter anderem vor, den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Absenkung der Stromsteuer zu geben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das ausdrücklich positiv, fordert aber nun gleichzeitig die Bundesregierung zu einer schnellen Nutzung der bestehenden Spielräume für eine Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen und Privatverbraucher auf.

„Die EU-Kommission hat verstanden, dass Strom und Energie schlicht zu teuer sind. Es ist richtig und wichtig, dass sie nun den Mitgliedsstaaten noch mehr Spielraum bei der Absenkung der Stromsteuer geben will“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die durch den Iran-Krieg weiter steigenden Energiekosten setzen den Handelsunternehmen in Deutschland zu. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nach einer kürzlich veröffentlichten HDE-Umfrage bei weitem nicht aus, um die Belastungen abzufedern. 85 Prozent bewerten beispielsweise die Kraftstoffsteuersenkung als unzureichend, 89 Prozent sehen sich durch Kostensteigerungen an der Schmerzgrenze. Der Handel ist davon doppelt betroffen: Zum einen steigen die Energiekosten in den Lieferketten und dem eigenen Unternehmen, zum anderen bleibt den Verbrauchern weniger für den Konsum im Geldbeutel.

„Die Bundesregierung muss schleunigst ihr schon im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen zur Senkung der Stromsteuer für alle einlösen. Es grenzt schon an Arbeitsverweigerung, wenn die Möglichkeiten, die die EU-Ebene richtigerweise gibt, nicht einmal annähernd genutzt werden. Die Pläne der EU-Kommission müssen eine starke Signalwirkung an die Bundesregierung entwickeln, umgehend tätig zu werden“, so von Preen weiter. Energie und Strom seien für alle zu teuer, nicht nur für einige privilegierte Industriebereiche, die aktuell schon von Stromsteuersenkungen profitieren.

Quelle: HDE

HDE bewertet Pläne für Gesundheitsreform positiv – Kritik an Pauschalanhebung der Beträge für Minijobber

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundsätzlich positiv. Insbesondere eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, eine stärkere Evidenzbasierung des Leistungskatalogs, die Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung, die Anpassung der Prüfquote im Krankenhaus, sowie der Patientenzuzahlungen an die Inflation und die zumindest eingeschränkte Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten sieht der Verband als mutige und richtige erste Schritte.

„Insbesondere die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten ist auch eine langjährige Forderung des HDE. Diese Maßnahme ist auch mit Blick auf den Fachkräftemangel längst überfällig und im Entwurf leider sogar noch zu vorsichtig ausgefallen“, erklärt Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer und Bereichsleiter Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. Der Entwurf sieht vor, dass Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter weiter beitragsfrei bleiben. Kassenmitglieder mit beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern sollen aber künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen.

Kritisch bewertet der HDE aber die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro pro Jahr, beziehungsweise 300 Euro pro Monat, in der Krankenversicherung. „Dieses Vorhaben wurde von der Finanzkommission wegen der erheblichen Zusatzkosten zurecht abgelehnt“, mahnt Haarke.

Auch den Vorschlag, den Krankenversicherungsbeitragssatz für Minijobber, auf den allgemeinen Beitragssatz plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag anzuheben, lehnt der HDE strikt ab. Haarke: „Der Einzelhandel beschäftigt über 800.000 Minijobber. Die Arbeitgeber leisten für Minijobber bereits heute alle Beiträge in Form einer überproportionalen Pauschalabgabe. Eine weitere Erhöhung dieser Abgabenlast, die ohnehin allein die Arbeitgeber bezahlen, wäre mit Blick auf die Praxis nicht mehr nachvollziehbar. In diesen schwierigen Zeiten hätte dies zudem eine fatale Signalwirkung an die gesamte Wirtschaft zur Folge. Denn Minijobs sind bereits heute für Arbeitgeber deutlich teurer als sozialversicherungspflichte Arbeitsplätze, sie sind aber insbesondere wegen der hohen Flexibilität bei Arbeitgebern und Beschäftigten gleichermaßen äußerst beliebt.“ Für den Einzelhandel sind Minijobs zur Abdeckung der branchenüblichen Stoßzeiten mittags und abends sowie auch an den Samstagen zudem von strukturell essenzieller Bedeutung, um eine verlässliche und flächendecke Versorgung weiter zu gewährleisten.

Zusätzlich fordert der HDE, dass der Staat für Bürgergeldbezieher künftig kostendeckende Beiträge zur Krankenversicherung zahlen soll. Bislang belastet die Unterfinanzierung die regulären Beitragszahler in Milliardenhöhe, obwohl es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Quelle: HDE

Impulse zur Stärkung der Innenstädte in Deutschland

Die Innenstädte in Deutschland befinden sich im strukturellen Wandel. Leerstände, verändertes Konsumverhalten und steigende Kosten setzen sie unter Druck. Gleichzeitig bieten sich neue Chancen für Innovation, Nutzungsmischung und gesellschaftliche Belebung. Der Deutsche Städtetag und der Handelsverband Deutschland schlagen daher in einem gemeinsamen Plan fünf Maßnahmen vor.

Den Aktionsplan des Handelsverbands Deutschland und des Deutschen Städtetags finden Sie unter www.einzelhandel.de/stadt-handel