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Kraftstoffmaßnahmenpaket: Auf Schnellschüsse mit Gefahren für die gesamte Wettbewerbsordnung verzichten

Mit Blick auf die aktuellen Pläne und den Entwurf für das Kraftstoffmaßnahmenpaket der Bundesregierung warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor Schnellschüssen bei Änderungen im Kartellrecht, die weitreichende Auswirkungen auf alle Unternehmen und ihre Lieferbeziehungen hätten.

„Die Krise am Kraftstoffmarkt darf kein Anlass sein, um ohnehin bereits fehlgesteuerte Regelungen des Kartellrechts weiter zu verschlimmbessern“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch eine Formulierungshilfe eines Kraftstoffmaßnahmenpakets beschlossen, die heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird und im Schnellverfahren noch vor Ostern in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auf die Preisentwicklung bei Kraftstoffen reagieren.

Überraschenderweise enthält der Gesetzentwurf allerdings nicht nur branchenspezifische Regelungen für den Kraftstoffmarkt, sondern auch Änderungen des Kartellrechts, welche die gesamte Wirtschaft unabhängig von Unternehmensgröße, Marktstruktur oder Branchen auch bei rechtskonformem Verhalten betreffen können. „Vorgesehen sind im Detail vereinfachte Befugnisse des Bundeskartellamts, sehr weitgehend in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit einzugreifen und beispielsweise branchenunabhängig Vorgaben für die Vertragsgestaltung in den Lieferbeziehungen zu machen,“ so Genth weiter. Die entsprechende aktuell geltende Regelung war bereits bei Inkrafttreten 2023 äußerst umstritten und begegnet ordnungspolitischen Bedenken, da sie dem Bundeskartellamt die Möglichkeit einräumt, ohne Rechtsverstoß gestaltend in die Marktprozesse einzugreifen. Genth: „Der Gesetzgeber hat daher damals aus guten Gründen besondere Rechtsschutzmöglichkeiten vorgesehen und außerdem sichergestellt, dass nur Unternehmen von den Maßnahmen betroffen sein können, die einen wesentlichen Beitrag zu einer Störung des Marktes geleistet haben.“

Das neue Regelungsvorhaben aber verschlimmert die ohnehin für die Unternehmen bedenkliche Rechtslage weiter: „Die extra geschaffenen Schutzmechanismen für rechtskonform tätige Unternehmen sollen nun geschliffen werden“, so Genth. Dies sei besonders bedenklich, weil mit den vorgesehenen Eingriffen die unternehmerische Freiheit so weit eingeschränkt werde, dass renommierte Rechtswissenschaftler die Vereinbarkeit dieser Möglichkeiten mit dem Verfassungsrecht in Frage stellten.

„Der Gesetzgeber sollte sich in dem laufenden Schnellverfahren auf die spezifischen Regeln für den Kraftstoffmarkt beschränken und auf Schnellschüsse verzichten, die im Ergebnis zu schweren Schäden für die gesamte Wettbewerbsordnung führen können,“ appelliert Genth an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.

Quelle: HDE

Handel bleibt einer der wichtigsten Ausbilder Deutschlands – Fachkräftemangel verschärft Wettbewerb um junge Talente

Der Einzelhandel bleibt eine der größten und engagiertesten Ausbildungsbranchen des Landes.

Das zentrale Problem liegt zunehmend nicht im Stellenangebot – sondern im Matching zwischen jungen Menschen und offenen Ausbildungsplätzen. Das zeigen die vor kurzem veröffentlichten Ausbildungsvertragszahlen der DIHK für 2025. „Es kommt immer seltener zusammen, was zusammengehört. Trotz einer weiterhin hohen Ausbildungsbereitschaft gelingt es der Branche immer seltener, alle angebotenen Stellen auch mit geeigneten Bewerbern zu besetzen. Das Nachwuchsproblem ist dabei kein branchenspezifisches Phänomen, sondern Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung: weniger Schulabgänger, eine steigende Studienneigung, veränderte Lebensentwürfe und Erwartungen. Der Handel bietet hervorragende Chancen – vom ersten Einstieg bis hin zu verantwortungsvollen Führungspositionen. Unser Problem ist nicht mangelnde Attraktivität, sondern dass zu wenige junge Menschen überhaupt den Weg in eine duale Ausbildung finden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die Analyse der vergangenen drei Jahre zeigt: Während der Handel seine Ausbildungsangebote ausbaut und modernisiert und Karrierewege sichtbar macht, bleibt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber hinter dem Bedarf zurück. Viele Jugendliche orientieren sich erst spät oder sind unentschlossen, andere entscheiden sich gegen eine duale Ausbildung, obwohl gerade der Handel breite berufliche Perspektiven und sichere Zukunftsaussichten bietet. „Wir brauchen eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung, um jungen Menschen den Wert beruflicher Ausbildung wieder näherzubringen. Der Handel steht bereit – mit modernen Arbeitswelten und Entwicklungsmöglichkeiten. Um das Matching zu verbessern, engagiert sich der HDE mit einer Branchen- und Nachwuchskampagne über ein eigenes digitales Informationsangebot und die relevanten Social-Media-Kanäle“, so Genth weiter. Zudem setzt sich der HDE konsequent für bessere und umfassendere Berufsorientierung im Rahmen aller Schulformen ein und plädiert für modernere Rahmenbedingungen und eine breite gesellschaftliche Aufwertung der dualen Ausbildung. Nur wenn mehr junge Menschen die Chancen von Ausbildungsberufen erkennen, bleibt die Fachkräftesicherung im Handel und in anderen Branchen nachhaltig gesichert.

Mehr zur HDE-Ausbildungskampagne unter www.karriere-handel.de

Generationenfreundliches Einkaufen – Firmengruppe „EDEKA Ladage & Döring“ zertifiziert erfolgreich alle Standorte!

Stefan Ladage und Steffen Döring sind seit vielen Jahren erfolgreiche Unternehmer und Partner, die zusammen insgesamt sieben EDEKA Märkte im südlichen Raum von Hannover führen. Jetzt hat die Firmengruppe alle Standorte bzw. Filialen in Arnum, Gehrden, Hessisch Oldendorf, Ronnenberg, Wennigsen, Bredenbeck und Fischbeck mit dem Label „Generationenfreundliches Einkaufen (GfE)“ vom Handelsverband Hannover zertifizieren lassen.

Die von der Größe sehr unterschiedlichen Märkte erfüllten die Kriterien, die der Verband für barrierearmes und bequemes Einkaufen definiert hat und nahmen die Hürden der Zertifizierung mit Bravour. Generationsfreundlichkeit wird in der Firmengruppe schon lange großgeschrieben, weil auch der Einkauf von Lebensmitteln für alle Kundinnen und Kunden, gleich welchen Alters, so angenehm und stressfrei wie möglich sein soll.

„Beim Einkaufen spielen Bequemlichkeit, Raum und Atmosphäre eine große Rolle, die die Firmengruppe durch Einbeziehung von auffälligen Objekten wie Automobilen, Motorrollern oder historischen Kinderkarussells in die Ausstellung integriert“, sagt Michael Bücker, Justiziar des Handelsverbandes Hannover.

Geschäftsführer Steffen Döring bekräftigt das und ergänzt: „Unsere Kundinnen und Kunden haben uns immer wieder bestätigt, dass sie sich hier bei uns wohl und sicher fühlen und gerne bei uns einkaufen. Dazu tragen auch die hochwertigen und frischen Lebensmittel mit heimatlichem Bezug bei. Regionalität bedeutet für uns, Verantwortung für die Region und ihre Menschen zu übernehmen, Arbeitsplätze im Umfeld unserer Märkte zu schaffen und zu sichern sowie das wichtige Engagement von örtlichen Vereinen und Organisationen zu unterstützen“.

Mit dem Qualitätszeichen für generationenfreundliches Einkaufen zeichnet der Handelsverband Handelsunternehmen aus, die das Einkaufen angenehm und einfach machen. Das Qualitätszeichen für generationen freundliches Einkaufen wird seit 2010 bundesweit von allen Handelsverbänden vergeben. Alle Einzelhandelsunternehmen, die sich zertifizieren lassen, werden von einem Prüfer des Verbandes vor Ort besucht, der insgesamt 63 Qualitätskriterien abprüft. Die Auswertung aller Fragebögen erfolgt einheitlich über ein eigens für das Qualitätszeichen entwickeltes Softwareprogramm.

Mehr über das Qualitätszeichen, alle zertifizierten Unternehmen und den Fragebogen finden Sie auf: www.generationenfreundliches-einkaufen.de.

Falsche Preisauszeichnung

Muss der Händler die Ware billiger abgeben?

Es kommt immer wieder vor … Grundsätzlich muss jede Ware im Geschäft oder im Schaufenster mit dem Verkaufspreis ausgezeichnet sein. Bei der Preisauszeichnung passieren manchmal Fehler. Die Ware wird aus Versehen mit einem zu niedrigen Verkaufspreis versehen. Dies ist menschlich und keine Absicht. Erst als der Kunde die Ware kaufen will, fällt die falsche Preisauszeichnung auf. Doch wie ist die Rechtslage? Muss der Händler die Ware zum angegebenen falschen niedrigen Kaufpreis abgeben?

Nein! Die Rechtslage ist eindeutig. Ein Kaufvertrag ist noch nicht abgeschlossen. Ferner ist das Ausstellen der Ware mit der falschen Preisauszeichnung im Geschäft oder im Schaufenster noch kein Angebot des Händlers zum Abschluss eines Kaufvertrages. Vielmehr liegt in dem Ausstellen der Ware (mit dem falschen Preis) lediglich eine Aufforderung des Händlers an den Kunden ein Kaufangebot abzugeben. Die gleichen Rechtsgrundsätze gelten bei einer falschen Preisauszeichnung in einem Werbeprospekt.

Ministerium: Niedersachsen plant neue Bildungszeit

Bildungsurlaub ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Niedersächsische Landesregierung hat Ende Januar 2026 einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes verabschiedet, der jetzt in den Landtag zur Beratung eingebracht wird. Aus Bildungsurlaub soll Bildungszeit werden. Doch nicht nur der Name soll sich ändern. Bisher haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, um sich bei vollem Gehalt fortzubilden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sind rückwirkend bis zu 15 Tage Bildungsurlaub möglich. Diesen Zeitraum will die Landesregierung auf bis zu 20 Tage mit einem modernisierten Gesetz ausdehnen.

Die Wirtschaft und die Arbeitgeberverbände sehen dies kritisch, weil nach wie vor auch Töpfer-, Yoga- oder Malkurse als Fortbildungen anerkannt werden können. Der begünstigte Personenkreis ist bisher auf sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer beschränkt und soll zukünftig auf Beamte sowie Richter erweitert werden.

Zu begrüßen ist, dass die Antragsfristen verlängert werden und so eine bessere Planbarkeit für den Arbeitgeber hergestellt wird. Statt einem Vorlauf von bisher vier Wochen sollen zukünftig mindestens acht Wochen Vorlauf für die Antragsfristen der Bildungsveranstaltungen liegen. Ferner sollen zukünftig verstärkt digitale Formate der Bildungszeit möglich sein, um zeitgemäße Lernformen besser abzubilden.

Festzuhalten bleibt, dass bisher lediglich weniger als 2 % der Berechtigten Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben.

Einen Überblick zur bisherigen Rechtslage finden Sie im Thema kompakt Bildungsurlaub aus März 2023.

Startschuss für Branchendialog Lebensmittel: Einzelhandel bringt sich maßgeblich für Nachhaltigkeit und Menschenrechte in den Lieferketten ein

Mit Blick auf den heutigen Start für den Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betont der Handelsverband (HDE) das große Engagement des Lebensmittelhandels für Klimaschutz, Ressourcenschonung, Menschenrechtsschutz und Umweltstandards. Der Branchendialog soll die Vernetzung aller relevanten Akteure in den Lieferketten weiter verbessern und so die Bemühungen der Unternehmen weiter voranbringen.

„Faire und verantwortungsvolle Lieferketten sind im Kerninteresse der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland. Denn Lieferbeziehungen sind dann am stabilsten, wenn alle Partner unter guten Bedingungen arbeiten können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet mit dem Branchendialog für den Lebensmitteleinzelhandel und die Lebensmittelindustrie dabei einen echten Mehrwert für eine engagierte Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren, sodass die Unternehmen ihre seit vielen Jahren laufenden Anstrengungen für Klimaschutz, Ressourcenschonung, Menschenrechtsschutz und Umweltstandards weiter ausbauen können“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dabei wertet der HDE die Teilnahme zahlreicher großer Handelsunternehmen wie Lidl, Rewe, Aldi Nord, Aldi Süd, Edeka und Rossmann als klares Bekenntnis der Branche zur weiteren Fortsetzung des großen Engagements in den Lieferketten.

Beim Branchendialog geht es vor allem um einen konstruktiven und lösungsorientierten Dialog zwischen Bundesregierung, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Verbänden und Initiativen. Ziel ist es, gemeinsam menschenrechtliche Herausforderungen entlang internationaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zu identifizieren und entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten. „Der Einzelhandel ist bereits an vielen Stellen stark engagiert, der Branchendialog kann hier wertvolle Impulse und weitere praktische Ansatzpunkte bringen. Wir freuen uns sehr, mit allen teilnehmenden Akteuren und mit Unterstützung des Bundesarbeitsministeriums an wirkungsvollen Lösungen für die Herausforderungen in globalen Lieferketten zusammenzuarbeiten“, so Genth.

Quelle: HDE

Aktuelle Studie: Viele Sonderangebote in Gefahr – Einzelhandel fordert Änderung der Preisangaben-Richtlinie

Preisaktionen im Einzelhandel könnten in Zukunft seltener werden. Grund sind neue rechtliche Vorgaben: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zur Preisangaben-Richtlinie geurteilt, dass Preiswerbung faktisch nur noch zulässig ist, wenn der reduzierte Preis niedriger ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie des Instituts für Handelsforschung an der Universität Köln (IFH), die im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erstellt wurde, belegt die damit verbundenen negativen Folgen für Handel und Verbraucher. Der HDE fordert deshalb Änderungen an der EU-Preisangaben-Richtlinie.

„Preisaktionen im Einzelhandel intensivieren den Wettbewerb, fördern Preisvergleiche und tragen zur Verbraucherwohlfahrt bei. Aktionspreise sind dabei nicht nur ein kurzfristig wirksames Verkaufsinstrument, sondern bieten den Kunden dauerhaft günstige Preise. Wer die Axt an die rechtliche Zulässigkeit vieler Sonderangebote legt, erweist den Handelsunternehmen und den Verbrauchern einen echten Bärendienst“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Aufgrund europäischer Vorgaben müssen Einzelhändler in Deutschland seit der letzten Novelle der Preisangaben-Verordnung bei der Werbung mit Preisherabsetzungen den niedrigsten Preis angeben, den sie in den letzten 30 Tagen für die reduzierte Ware verlangt haben. Der EuGH urteilte vor einem guten Jahr, dass Preiswerbung in der Praxis somit nur noch rechtskonform möglich ist, wenn der reduzierte Preis geringer ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage. „In der Praxis kann und darf ein Händler daher dasselbe Produkt nur noch alle 30 Tage mit einem günstigen Preis bewerben“, so Genth weiter. Die aktuelle IFH-Studie macht aber deutlich, dass in der Vergangenheit viele Produkte häufiger im Preis herabgesetzt und beworben wurden. „Besonders für Haushalte mit niedrigem Einkommen haben Preisaktionen eine hohe Bedeutung und tragen zur Wohlstandssicherung durch finanzielle Entlastung bei“, so Genth.

Wegen der neuen Rechtslage verbunden mit der Rechtsprechung des EuGH erwarten die Autoren der Studie, dass Preisaktionen in Zukunft seltener durchgeführt werden. „Das wird sich negativ auf den Preiswettbewerb und die Konsumentenwohlfahrt auswirken“, stellt Genth fest. Insbesondere für einkommensschwächere Haushalte seien Wohlfahrtsverluste wahrscheinlich. Genth konstatiert daher: „Die EU hat mit der neuen Regulierung den Wettbewerb und die Verbraucherinteressen vollkommen aus den Augen verloren“. Die neue Vorgabe für die Preiswerbung in der EU-Richtlinie sei nicht nur überflüssig, sondern schädlich.

„Die Koalitionsparteien haben vereinbart, umfassend Bürokratie abzubauen und überflüssige Regelungen zu streichen“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer. Nun seien die Koalitionspartner aufgefordert, diesen Worten Taten folgen zu lassen. Genth: „Der Brüsseler Regulierungswahn muss ein Ende finden. Wir brauchen auf EU-Ebene eine Änderung der Preisangaben-Richtlinie.“

>> Die Studie „Werbung mit Aktionspreisen im Einzelhandel“ hier downloaden…

Hohe Energiepreise: Stromsteuer für alle senken

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Forderung der EU-Kommission, die Stromsteuer für alle auf das zulässige Minimum abzusenken.

„Die Kosten müssen runter. Da ist der Bereich Energie auch im Einzelhandel in den letzten Jahren einfach zu teuer geworden. Es ist allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich einlöst und die Stromsteuer für alle senkt. Das darf kein Privileg für einige Wirtschaftszweige bleiben. Die EU-Kommission hat verstanden, dass hohe Strom- und Energiepreise Kaufkraft und Wachstum unmittelbar belasten.  Jetzt muss die Bundesregierung rasch entsprechend handeln“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Der HDE setzt sich seit Jahren für eine Stromsteuersenkung für Privatverbraucher und alle Unternehmen ein. „Für die Handelsunternehmen wäre das in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein doppelt positiver Impuls. Sinkt die Stromsteuer, sinken die Kosten in den Unternehmen und bei den Verbrauchern. Dadurch bleibt den Menschen mehr Geld für den Konsum, was unmittelbar für dringend notwendige Wachstumsimpulse sorgt“, so von Preen weiter.

Quelle: HDE

20 Jahre Allianz für den freien Sonntag: 20 Jahre Fortschrittsverweigerung

In diesen Tagen feiert die Allianz für den freien Sonntag ihr 20-jähriges Bestehen. Eine der wesentlichen Kräfte dabei ist die Gewerkschaft ver.di.

„Es ist traurig und keine gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland, dass sich die Allianz für den freien Sonntag und insbesondere ver.di nun seit zwei Jahrzehnten gegen zeitgemäße gelegentliche Sonntagsöffnungen im Einzelhandel stemmt. Wir brauchen das Gegenteil: Einkaufen ist für viele Menschen heutzutage mehr als nur Versorgung. Shopping ist längst Teil der Eventkultur und auch ein Spaß für die ganze Familie, besonders auch an Sonntagen. Schaut man zudem auf die oft schwierige Lage des Einzelhandels in vielen Innenstädten, wird klar: Wir brauchen aktuell die gelegentliche und verlässliche Sonntagsöffnung für die Geschäfte in Deutschland mehr denn je. Die gewerkschaftliche Totalverweigerung bei diesem Thema richtet großen Schaden an. Die seit einigen Jahren gängige Praxis des kurzfristigen Wegklagens bereits genehmigter Sonntagsöffnungen durch die Gewerkschaft darf sich nicht fortsetzen. Die Unternehmen bleiben anschließend auf den Kosten für bereits geschaltete Werbung und für das eingeplante Personal sitzen. Diese mangelnde Rechtssicherheit ist den Handelsunternehmen nicht weiter zuzumuten. Das muss auch die Allianz für den freien Sonntag endlich einsehen und ihre destruktive Haltung beenden“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Es gehe vielmehr darum, gemeinsam mit dem Handel um attraktive und lebendige Innenstädte zu kämpfen, dazu gehöre auch die rechtssichere gelegentliche Sonntagsöffnung.

Als absurd sieht der HDE die Verweigerung der Gewerkschaft bei Sonntagsöffnungen für personalfreie Smart Stores an: „Smart Stores müssen an Sonntagen ganz und gar ohne den Einsatz von Personal auskommen und sind damit eine gute Alternative insbesondere im ländlichen Raum, um dort die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und auch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse perspektivisch zu gewährleisten. Hier geht es also gar nicht um Aspekte des Beschäftigtenschutzes, da Sonntagsarbeit in Verbindung mit „Smart-Stores“ ausgeschlossen ist, sondern schlicht um ein neues innovatives Unternehmensmodell. Zudem wird auch die Sonn- und Feiertagsruhe durch „Smart-Stores“ nicht unverhältnismäßig gestört. Für die Betreiber sind diese Stores aufgrund des reduzierten Warenumsatzes allerdings nur dann betriebswirtschaftlich tragfähig, wenn sie sieben Tage die Woche öffnen dürfen. Die Digitalisierung der Vertriebswege wird wegen des zunehmenden Personalmangels auch weiter an Bedeutung gewinnen müssen. Hier sollte ver.di schnell über den eigenen Schatten springen und erkennen, dass diese Konzepte ein wichtiger Teil der flächendeckenden Nahversorgung in den ländlichen Regionen sein können“, so Genth weiter. „20 Jahre Allianz für den freien Sonntag bedeuten bisher 20 Jahre sture Realitätsverweigerung. Wir brauchen eine zukunftsgerichtete Gewerkschaft, damit die Branche die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam erfolgreich bewältigen kann. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht noch 20 Jahre in dieser Manier weitergeht.“

Quelle: HDE

Tarifrunde im Einzelhandel:: Gewerkschaftsforderungen unverhältnismäßig – Arbeitsplätze in Gefahr

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die gestern von ver.di in den Tarifgebieten Rheinland-Pfalz und Saarland im Einzelhandel beschlossenen Forderungen als unverhältnismäßig an und befürchtet in der Folge den unnötigen, massenhaften Verlust von Arbeitsplätzen. Der Verband appelliert in diesen wirtschaftlich außerordentlich schwierigen Zeiten an das Verantwortungsbewusstsein der Gewerkschaft, der Branche keinen Schaden zuzufügen. Ver.di fordert bei einer Laufzeit von zwölf Monaten monatlich 225 Euro mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten. Das entspräche beim Verkäufereckgehalt im Saarland einer prozentualen Tarifanhebung um sieben Prozent, in Rheinland-Pfalz um 7,2 Prozent. In den unteren Entgeltgruppen lägen die prozentualen Steigerungen sogar bei knapp zehn Prozent. Die Auszubildendenvergütungen sollen zudem um 150 Euro steigen. Dies entspräche im 1. Ausbildungsjahr dann prozentualen Steigerungen von mehr als 13 Prozent.

„Diese ver.di-Forderungen gehen in der aktuellen Situation leider an der Realität von vielen Einzelhandelsunternehmen vorbei. Bereits vor Ausbruch des akuten kriegerischen Konflikts im Iran, kämpften die Arbeitgeber im Einzelhandel mit seit Jahren stagnierenden Umsätzen sowie mit explodierenden Kosten – so beispielsweise in den Bereichen Energie, Wareneinkauf sowie Logistik und auch Personal. Diese Probleme werden sich wegen der aktuellen Konfliktlage auf unbestimmte Zeit eher noch verschlimmern. Hinzu kommen die stetig steigenden Sozialversicherungsbeiträge und die erdrückende Bürokratie- und Regulierungslast, die den Faktor Arbeit immer noch weiter verteuern. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zudem zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde, dies entspricht einer Steigerung seit seiner Einführung im Jahr 2015 um dann rund 72 Prozent. In dieser schwierigen Situation für alle haben die Arbeitgeber im Einzelhandel aktuell leider kaum mehr Verteilungsspielraum übrig“, so der HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke.

Zudem hatte der letzte Tarifabschluss den Beschäftigten im Einzelhandel über die Laufzeit von 2023 bis 2025 bereits insgesamt 14 Prozent Gehaltserhöhung ermöglicht und damit nachweislich auch einen Reallohngewinn. Damit besteht kein wirklicher Nachholbedarf in der Branche. Haarke: „Wenn man die heutige Forderung von ver.di im Einzelhandel im Saarland und in Rheinland-Pfalz deutschlandweit umsetzen müsste, würde das bei den Unternehmen rund 3,3 Milliarden Euro zusätzlicher Kosten auslösen. Das wäre für die Branche finanziell nicht mehr tragbar.“ Die Auswirkungen zeigen sich bereits auf dem Arbeitsmarkt: Laut Bundesagentur für Arbeit hat der Einzelhandel seit 2022 rund 60.000 sozialversicherungspflichtige Stellen verloren. „Unsere oberste Priorität muss die Zukunftsfähigkeit der Branche sowie die Sicherung der Arbeitsplätze sein“, betont Haarke. Die geforderten Lohnsteigerungen seien in der aktuellen Dynamik schlicht nicht leistbar.

Quelle: HDE