Es kommt immer wieder vor … Grundsätzlich muss jede Ware im Geschäft oder im Schaufenster mit dem Verkaufspreis ausgezeichnet sein. Bei der Preisauszeichnung passieren manchmal Fehler. Die Ware wird aus Versehen mit einem zu niedrigen Verkaufspreis versehen. Dies ist menschlich und keine Absicht. Erst als der Kunde die Ware kaufen will, fällt die falsche Preisauszeichnung auf. Doch wie ist die Rechtslage? Muss der Händler die Ware zum angegebenen falschen niedrigen Kaufpreis abgeben?
Nein! Die Rechtslage ist eindeutig. Ein Kaufvertrag ist noch nicht abgeschlossen. Ferner ist das Ausstellen der Ware mit der falschen Preisauszeichnung im Geschäft oder im Schaufenster noch kein Angebot des Händlers zum Abschluss eines Kaufvertrages. Vielmehr liegt in dem Ausstellen der Ware (mit dem falschen Preis) lediglich eine Aufforderung des Händlers an den Kunden ein Kaufangebot abzugeben. Die gleichen Rechtsgrundsätze gelten bei einer falschen Preisauszeichnung in einem Werbeprospekt.
Bildungsurlaub ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Niedersächsische Landesregierung hat Ende Januar 2026 einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes verabschiedet, der jetzt in den Landtag zur Beratung eingebracht wird. Aus Bildungsurlaub soll Bildungszeit werden. Doch nicht nur der Name soll sich ändern. Bisher haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, um sich bei vollem Gehalt fortzubilden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers sind rückwirkend bis zu 15 Tage Bildungsurlaub möglich. Diesen Zeitraum will die Landesregierung auf bis zu 20 Tage mit einem modernisierten Gesetz ausdehnen.
Die Wirtschaft und die Arbeitgeberverbände sehen dies kritisch, weil nach wie vor auch Töpfer-, Yoga- oder Malkurse als Fortbildungen anerkannt werden können. Der begünstigte Personenkreis ist bisher auf sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer beschränkt und soll zukünftig auf Beamte sowie Richter erweitert werden.
Zu begrüßen ist, dass die Antragsfristen verlängert werden und so eine bessere Planbarkeit für den Arbeitgeber hergestellt wird. Statt einem Vorlauf von bisher vier Wochen sollen zukünftig mindestens acht Wochen Vorlauf für die Antragsfristen der Bildungsveranstaltungen liegen. Ferner sollen zukünftig verstärkt digitale Formate der Bildungszeit möglich sein, um zeitgemäße Lernformen besser abzubilden.
Festzuhalten bleibt, dass bisher lediglich weniger als 2 % der Berechtigten Bildungsurlaub in Anspruch genommen haben.
Mit Blick auf den heutigen Start für den Branchendialog Lebensmitteleinzelhandel und Ernährungsindustrie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betont der Handelsverband (HDE) das große Engagement des Lebensmittelhandels für Klimaschutz, Ressourcenschonung, Menschenrechtsschutz und Umweltstandards. Der Branchendialog soll die Vernetzung aller relevanten Akteure in den Lieferketten weiter verbessern und so die Bemühungen der Unternehmen weiter voranbringen.
„Faire und verantwortungsvolle Lieferketten sind im Kerninteresse der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland. Denn Lieferbeziehungen sind dann am stabilsten, wenn alle Partner unter guten Bedingungen arbeiten können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet mit dem Branchendialog für den Lebensmitteleinzelhandel und die Lebensmittelindustrie dabei einen echten Mehrwert für eine engagierte Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren, sodass die Unternehmen ihre seit vielen Jahren laufenden Anstrengungen für Klimaschutz, Ressourcenschonung, Menschenrechtsschutz und Umweltstandards weiter ausbauen können“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dabei wertet der HDE die Teilnahme zahlreicher großer Handelsunternehmen wie Lidl, Rewe, Aldi Nord, Aldi Süd, Edeka und Rossmann als klares Bekenntnis der Branche zur weiteren Fortsetzung des großen Engagements in den Lieferketten.
Beim Branchendialog geht es vor allem um einen konstruktiven und lösungsorientierten Dialog zwischen Bundesregierung, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Verbänden und Initiativen. Ziel ist es, gemeinsam menschenrechtliche Herausforderungen entlang internationaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zu identifizieren und entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten. „Der Einzelhandel ist bereits an vielen Stellen stark engagiert, der Branchendialog kann hier wertvolle Impulse und weitere praktische Ansatzpunkte bringen. Wir freuen uns sehr, mit allen teilnehmenden Akteuren und mit Unterstützung des Bundesarbeitsministeriums an wirkungsvollen Lösungen für die Herausforderungen in globalen Lieferketten zusammenzuarbeiten“, so Genth.
Preisaktionen im Einzelhandel könnten in Zukunft seltener werden. Grund sind neue rechtliche Vorgaben: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zur Preisangaben-Richtlinie geurteilt, dass Preiswerbung faktisch nur noch zulässig ist, wenn der reduzierte Preis niedriger ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie des Instituts für Handelsforschung an der Universität Köln (IFH), die im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erstellt wurde, belegt die damit verbundenen negativen Folgen für Handel und Verbraucher. Der HDE fordert deshalb Änderungen an der EU-Preisangaben-Richtlinie.
„Preisaktionen im Einzelhandel intensivieren den Wettbewerb, fördern Preisvergleiche und tragen zur Verbraucherwohlfahrt bei. Aktionspreise sind dabei nicht nur ein kurzfristig wirksames Verkaufsinstrument, sondern bieten den Kunden dauerhaft günstige Preise. Wer die Axt an die rechtliche Zulässigkeit vieler Sonderangebote legt, erweist den Handelsunternehmen und den Verbrauchern einen echten Bärendienst“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Aufgrund europäischer Vorgaben müssen Einzelhändler in Deutschland seit der letzten Novelle der Preisangaben-Verordnung bei der Werbung mit Preisherabsetzungen den niedrigsten Preis angeben, den sie in den letzten 30 Tagen für die reduzierte Ware verlangt haben. Der EuGH urteilte vor einem guten Jahr, dass Preiswerbung in der Praxis somit nur noch rechtskonform möglich ist, wenn der reduzierte Preis geringer ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage. „In der Praxis kann und darf ein Händler daher dasselbe Produkt nur noch alle 30 Tage mit einem günstigen Preis bewerben“, so Genth weiter. Die aktuelle IFH-Studie macht aber deutlich, dass in der Vergangenheit viele Produkte häufiger im Preis herabgesetzt und beworben wurden. „Besonders für Haushalte mit niedrigem Einkommen haben Preisaktionen eine hohe Bedeutung und tragen zur Wohlstandssicherung durch finanzielle Entlastung bei“, so Genth.
Wegen der neuen Rechtslage verbunden mit der Rechtsprechung des EuGH erwarten die Autoren der Studie, dass Preisaktionen in Zukunft seltener durchgeführt werden. „Das wird sich negativ auf den Preiswettbewerb und die Konsumentenwohlfahrt auswirken“, stellt Genth fest. Insbesondere für einkommensschwächere Haushalte seien Wohlfahrtsverluste wahrscheinlich. Genth konstatiert daher: „Die EU hat mit der neuen Regulierung den Wettbewerb und die Verbraucherinteressen vollkommen aus den Augen verloren“. Die neue Vorgabe für die Preiswerbung in der EU-Richtlinie sei nicht nur überflüssig, sondern schädlich.
„Die Koalitionsparteien haben vereinbart, umfassend Bürokratie abzubauen und überflüssige Regelungen zu streichen“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer. Nun seien die Koalitionspartner aufgefordert, diesen Worten Taten folgen zu lassen. Genth: „Der Brüsseler Regulierungswahn muss ein Ende finden. Wir brauchen auf EU-Ebene eine Änderung der Preisangaben-Richtlinie.“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Forderung der EU-Kommission, die Stromsteuer für alle auf das zulässige Minimum abzusenken.
„Die Kosten müssen runter. Da ist der Bereich Energie auch im Einzelhandel in den letzten Jahren einfach zu teuer geworden. Es ist allerhöchste Zeit, dass die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich einlöst und die Stromsteuer für alle senkt. Das darf kein Privileg für einige Wirtschaftszweige bleiben. Die EU-Kommission hat verstanden, dass hohe Strom- und Energiepreise Kaufkraft und Wachstum unmittelbar belasten. Jetzt muss die Bundesregierung rasch entsprechend handeln“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.
Der HDE setzt sich seit Jahren für eine Stromsteuersenkung für Privatverbraucher und alle Unternehmen ein. „Für die Handelsunternehmen wäre das in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein doppelt positiver Impuls. Sinkt die Stromsteuer, sinken die Kosten in den Unternehmen und bei den Verbrauchern. Dadurch bleibt den Menschen mehr Geld für den Konsum, was unmittelbar für dringend notwendige Wachstumsimpulse sorgt“, so von Preen weiter.
In diesen Tagen feiert die Allianz für den freien Sonntag ihr 20-jähriges Bestehen. Eine der wesentlichen Kräfte dabei ist die Gewerkschaft ver.di.
„Es ist traurig und keine gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland, dass sich die Allianz für den freien Sonntag und insbesondere ver.di nun seit zwei Jahrzehnten gegen zeitgemäße gelegentliche Sonntagsöffnungen im Einzelhandel stemmt. Wir brauchen das Gegenteil: Einkaufen ist für viele Menschen heutzutage mehr als nur Versorgung. Shopping ist längst Teil der Eventkultur und auch ein Spaß für die ganze Familie, besonders auch an Sonntagen. Schaut man zudem auf die oft schwierige Lage des Einzelhandels in vielen Innenstädten, wird klar: Wir brauchen aktuell die gelegentliche und verlässliche Sonntagsöffnung für die Geschäfte in Deutschland mehr denn je. Die gewerkschaftliche Totalverweigerung bei diesem Thema richtet großen Schaden an. Die seit einigen Jahren gängige Praxis des kurzfristigen Wegklagens bereits genehmigter Sonntagsöffnungen durch die Gewerkschaft darf sich nicht fortsetzen. Die Unternehmen bleiben anschließend auf den Kosten für bereits geschaltete Werbung und für das eingeplante Personal sitzen. Diese mangelnde Rechtssicherheit ist den Handelsunternehmen nicht weiter zuzumuten. Das muss auch die Allianz für den freien Sonntag endlich einsehen und ihre destruktive Haltung beenden“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Es gehe vielmehr darum, gemeinsam mit dem Handel um attraktive und lebendige Innenstädte zu kämpfen, dazu gehöre auch die rechtssichere gelegentliche Sonntagsöffnung.
Als absurd sieht der HDE die Verweigerung der Gewerkschaft bei Sonntagsöffnungen für personalfreie Smart Stores an: „Smart Stores müssen an Sonntagen ganz und gar ohne den Einsatz von Personal auskommen und sind damit eine gute Alternative insbesondere im ländlichen Raum, um dort die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und auch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse perspektivisch zu gewährleisten. Hier geht es also gar nicht um Aspekte des Beschäftigtenschutzes, da Sonntagsarbeit in Verbindung mit „Smart-Stores“ ausgeschlossen ist, sondern schlicht um ein neues innovatives Unternehmensmodell. Zudem wird auch die Sonn- und Feiertagsruhe durch „Smart-Stores“ nicht unverhältnismäßig gestört. Für die Betreiber sind diese Stores aufgrund des reduzierten Warenumsatzes allerdings nur dann betriebswirtschaftlich tragfähig, wenn sie sieben Tage die Woche öffnen dürfen. Die Digitalisierung der Vertriebswege wird wegen des zunehmenden Personalmangels auch weiter an Bedeutung gewinnen müssen. Hier sollte ver.di schnell über den eigenen Schatten springen und erkennen, dass diese Konzepte ein wichtiger Teil der flächendeckenden Nahversorgung in den ländlichen Regionen sein können“, so Genth weiter. „20 Jahre Allianz für den freien Sonntag bedeuten bisher 20 Jahre sture Realitätsverweigerung. Wir brauchen eine zukunftsgerichtete Gewerkschaft, damit die Branche die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam erfolgreich bewältigen kann. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht noch 20 Jahre in dieser Manier weitergeht.“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die gestern von ver.di in den Tarifgebieten Rheinland-Pfalz und Saarland im Einzelhandel beschlossenen Forderungen als unverhältnismäßig an und befürchtet in der Folge den unnötigen, massenhaften Verlust von Arbeitsplätzen. Der Verband appelliert in diesen wirtschaftlich außerordentlich schwierigen Zeiten an das Verantwortungsbewusstsein der Gewerkschaft, der Branche keinen Schaden zuzufügen. Ver.di fordert bei einer Laufzeit von zwölf Monaten monatlich 225 Euro mehr Lohn und Gehalt für die Beschäftigten. Das entspräche beim Verkäufereckgehalt im Saarland einer prozentualen Tarifanhebung um sieben Prozent, in Rheinland-Pfalz um 7,2 Prozent. In den unteren Entgeltgruppen lägen die prozentualen Steigerungen sogar bei knapp zehn Prozent. Die Auszubildendenvergütungen sollen zudem um 150 Euro steigen. Dies entspräche im 1. Ausbildungsjahr dann prozentualen Steigerungen von mehr als 13 Prozent.
„Diese ver.di-Forderungen gehen in der aktuellen Situation leider an der Realität von vielen Einzelhandelsunternehmen vorbei. Bereits vor Ausbruch des akuten kriegerischen Konflikts im Iran, kämpften die Arbeitgeber im Einzelhandel mit seit Jahren stagnierenden Umsätzen sowie mit explodierenden Kosten – so beispielsweise in den Bereichen Energie, Wareneinkauf sowie Logistik und auch Personal. Diese Probleme werden sich wegen der aktuellen Konfliktlage auf unbestimmte Zeit eher noch verschlimmern. Hinzu kommen die stetig steigenden Sozialversicherungsbeiträge und die erdrückende Bürokratie- und Regulierungslast, die den Faktor Arbeit immer noch weiter verteuern. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zudem zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde, dies entspricht einer Steigerung seit seiner Einführung im Jahr 2015 um dann rund 72 Prozent. In dieser schwierigen Situation für alle haben die Arbeitgeber im Einzelhandel aktuell leider kaum mehr Verteilungsspielraum übrig“, so der HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke.
Zudem hatte der letzte Tarifabschluss den Beschäftigten im Einzelhandel über die Laufzeit von 2023 bis 2025 bereits insgesamt 14 Prozent Gehaltserhöhung ermöglicht und damit nachweislich auch einen Reallohngewinn. Damit besteht kein wirklicher Nachholbedarf in der Branche. Haarke: „Wenn man die heutige Forderung von ver.di im Einzelhandel im Saarland und in Rheinland-Pfalz deutschlandweit umsetzen müsste, würde das bei den Unternehmen rund 3,3 Milliarden Euro zusätzlicher Kosten auslösen. Das wäre für die Branche finanziell nicht mehr tragbar.“ Die Auswirkungen zeigen sich bereits auf dem Arbeitsmarkt: Laut Bundesagentur für Arbeit hat der Einzelhandel seit 2022 rund 60.000 sozialversicherungspflichtige Stellen verloren. „Unsere oberste Priorität muss die Zukunftsfähigkeit der Branche sowie die Sicherung der Arbeitsplätze sein“, betont Haarke. Die geforderten Lohnsteigerungen seien in der aktuellen Dynamik schlicht nicht leistbar.
Der Krieg im Iran könnte nach Einschätzung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) die ohnehin schwächelnde Konsumstimmung weiter negativ beeinflussen.
„Der Ausbruch eines Krieges wird wohl kaum positive Auswirkungen auf die Stimmung der Verbraucher haben. Die Verunsicherung durch die internationalen Krisen und Konflikte steigt immer weiter. Das ist Gift für den Konsum“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Gleichzeitig hält der HDE die direkt spürbaren Auswirkungen des bewaffneten Konflikts in Nahost für zunächst überschaubar. „Aktuell sind die globalen Lieferketten des Einzelhandels nicht direkt betroffen. Ausnahmen können hier allenfalls Luftfrachtverkehre sein, die über das Drehkreuz in den Golfstaaten geleitet werden und nun neue Flugrouten nutzen müssen“, so Genth weiter. Die großen Reedereien haben ihre Routen bereits seit den Angriffen der mit dem Iran verbündeten Huthi-Rebellen im Jahr 2023 angepasst und fahren bevorzugt um die Südspitze Afrikas. Daher ist davon auszugehen, dass die jüngst angekündigten Angriffe der Huthi den internationalen Seehandel nur bedingt beeinflussen werden. Zudem muss sich erst zeigen, inwiefern die Huthi-Rebellen im Jemen überhaupt in den Konflikt eingreifen und so unter Umständen den Schiffsverkehr in der Region beeinträchtigen. Da zudem erhebliche Mengen Erdöl und Gas aus der Region kommen, könnten hier allerdings die Preise für Diesel und Gas steigen, was sich mittelfristig auf die Kalkulation der Logistikpreise auswirken könnte.
Die Europäische Zentralbank und die Bundesbank haben für das vergangene Jahr eine rückläufige Falschgeldmenge gemeldet.
So wurden im gesamten Euro-Raum rund 444. 000 Falschnoten aus dem Verkehr gezogen – das sind rund 20 Prozent weniger als im Vorjahr. Das Falschgeldaufkommen erreicht damit einen seiner Tiefststände seit Erfassung. Die Bundesbank gibt an, dass in Deutschland ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen war, hier immerhin um 6,1 Prozent auf knapp 68.000 falsche Euro-Banknoten. Insgesamt wurden damit in Deutschland gefälschte Banknoten im Wert von ca. vier Millionen Euro festgestellt, ein Rückgang um elf Prozent.
Trotz eines Rückgangs der Barzahlung werden in Deutschland noch immer knapp die Hälfte der geschätzt 20 Milliarden Zahlungen im Handel in bar getätigt. Damit bleibt die Barzahlung absehbar eine wichtige Transaktionsart. „Die Unternehmen des Handels schulen weiterhin das Kassenpersonal für die zuverlässige Erkennung von Falschgeld, oft auch unter Zuhilfenahme von entsprechenden Prüfgeräten. Nicht zuletzt deshalb ist es äußerst unwahrscheinlich, im Einzelhandel eine gefälschte Banknote als Wechselgeld zu bekommen“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Die Bundesbank hat errechnet, dass rein rechnerisch 2025 acht falsche Banknoten auf 10.000 Einwohner entfielen.
Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch zu Jahresbeginn etwas verbessert hatte, trübt sie sich im März ein. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Bislang konnte die Verbraucherstimmung in diesem Jahr somit nicht an Fahrt aufnehmen. Anhaltende Unsicherheiten scheinen den Optimismus der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin zu dämpfen.
Bei den geplanten Konsum- und Sparaktivitäten der Verbraucher ist im Vergleich zum Vormonat keine deutliche Veränderung zu beobachten. Die Anschaffungsneigung verringert sich im Vormonatsvergleich geringfügig, so auch die Sparneigung. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums ist daher nicht in Sicht. Dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in den kommenden Monaten sowohl weniger in den Konsum investieren als auch weniger sparen wollen, ist auf die pessimistischeren Einkommenserwartungen zurückzuführen.
Beim Blick auf den eigenen Geldbeutel zeigt sich große Skepsis. Die Einkommenserwartungen gehen im Vergleich zum Vormonat zurück und liegen damit auf dem gleichen Niveau wie vor einem Jahr. Auch der konjunkturelle Ausblick der Verbraucherinnen und Verbraucher trübt sich leicht ein. Zwar fallen ihre Konjunkturerwartungen optimistischer aus als zum Jahreswechsel, doch im Vergleich zum Vormonat gehen sie ebenso zurück. Da der von der Bundesregierung angekündigte Aufschwung noch nicht zu spüren ist, bleiben die Unsicherheiten der Verbraucher bestehen.
Dass sich die Verbraucherstimmung zum Frühling wieder verschlechtert, verpasst der Hoffnung auf eine zeitnahe Erholung des privaten Konsums einen Dämpfer. Die Verbraucherinnen und Verbraucher warten noch auf den von der Bundesregierung angestrebten Aufbruch mit spürbaren Entlastungen. Auch das etwa durch die US-Zollpolitik sehr volatile Wirtschaftsumfeld drückt auf die Stimmung der Verbraucher. In den kommenden Wochen und Monaten ist vor diesem Hintergrund nicht mit einer Stärkung von privatem Konsum und gesamtwirtschaftlichem Wachstum zu rechnen.
Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.