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ifo-Geschäftsklimaindex: Trübe Stimmung im Einzelhandel

Mit Blick auf die Entwicklung des ifo-Geschäftsklimaindex macht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die anhaltend angespannte Situation der Branche und den dringenden politischen Handlungsbedarf aufmerksam.

Im Einzelhandel bleibt die Stimmung nicht nur aufgrund einer vielfach schwachen Umsatzentwicklung, sondern vor allem wegen hoher Kosten eingetrübt. Der ifo-Geschäftsklimaindex für den Einzelhandel sinkt im Februar deutlich und liegt nun unter dem Vergleichsmonat des Vorjahres. Insbesondere die aktuelle Geschäftslage wird im Februar deutlich schlechter eingeschätzt, der Wert erreicht ein Fünfjahrestief.

„Die Stimmung im Einzelhandel hat sich spürbar eingetrübt. Und die Spielräume für den Konsum werden voraussichtlich auch im weiteren Jahresverlauf überschaubar bleiben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Laut einer aktuellen HDE-Konjunkturumfrage unter knapp 600 Handelsunternehmen rechnen 49 Prozent der befragten Händlerinnen und Händler im Jahr 2026 mit Umsatzrückgängen. „Die Lage ist extrem angespannt und der versprochene Aufschwung nicht in Sicht. Was es jetzt braucht, sind Entlastungen für Unternehmen und Verbraucher“, fordert Genth. Die Bundesregierung müsse dringend Maßnahmen ergreifen, um die Binnenkonjunktur zu stützen.

Aus Sicht des HDE kommt es vor allem auf einen konsequenten und raschen Bürokratieabbau an. „Wichtig sind Entlastungen, die auch tatsächlich ankommen und spürbar sind“, so Genth weiter. Es gelte, die hohen Energiepreise durch eine Stromsteuersenkung für wirklich alle runterzubringen und bei den Sozialversicherungsbeiträgen eine dauerhafte 40-Prozent-Obergrenze festzulegen. „Zudem muss die Bundesregierung eine Einkommensteuerreform auf den Weg bringen, die für Spielräume beim Konsum sorgt“, so Genth. Auch der noch immer unfaire Wettbewerb mit Händlern und Plattformen aus Fernost dürfe nicht aus dem Blick geraten. „Das jüngst von der Europäischen Kommission gegen Shein eröffnete Verfahren ist ein ermutigendes Zeichen, kann aber nur der Anfang eines konsequenten europäischen Vorgehens gegen die massiven Wettbewerbsverzerrungen sein“, betont Genth.

Quelle: HDE

Verpackungsdurchführungsgesetz: HDE setzt sich für Eins-zu-eins-Umsetzung der nationalen Vorgaben ein

Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf des Verpackungsdurchführungsgesetzes (VerpackDG) zur nationalen Anpassung an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossen und geändert hat, setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) weiter für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der nationalen Vorgaben ein.

Positiv bewertet der HDE den Wegfall der geplanten Organisation für Präventionsmaßnahmen, der den Unternehmen eine weitere finanzielle und bürokratische Belastung erspart. Allerdings geht der Entwurf weiterhin in vielen Punkten über die europäischen Vorgaben hinaus.

„Das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel der Bürokratievermeidung muss auch für das Verpackungsdurchführungsgesetz gelten und oberste Priorität haben. Dazu gehört unter anderem, dass Quotenvorgaben aus der PPWR national nicht übererfüllt werden sollten“, so Stefanie Stadie, HDE-Referentin Umweltpolitik. Das geplante Gold-Plating im Mehrweggetränkebereich mit einer Quotenvorgabe von 70 Prozent gehe hierbei deutlich über die Vorgaben von 10 Prozent ab 2030 und den Richtwert von 40 Prozent ab 2040 hinaus. Hierauf werde der HDE im anstehenden parlamentarischen Verfahren verstärkt hinweisen.

Der HDE setzt sich zudem für eine flexible Ausgestaltung der Optionen zur verpflichtenden Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen für Verpackungen ein. Im Gegensatz zur bürokratischen und teuren Organisation aus dem vormaligen Entwurf soll es jetzt möglich sein, Dritte zu beauftragen oder gemeinschaftlich tätig zu werden, um die Anforderungen zu erfüllen. „Sinnvoll wäre es, wenn diese Aufgaben auch durch Branchenverbände übernommen werden könnten. Das würde den Aufwand für die Mitgliedsunternehmen deutlich reduzieren“, so Stadie.

Insgesamt geht der Kabinettsentwurf aus Sicht des HDE in eine positive Richtung, die für die Handelsunternehmen weniger Bürokratie und finanzielle Belastungen bedeuten kann. „Das Ziel einer Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben ist aber nicht erreicht. Daher sind Nachbesserungen am Gesetz notwendig“, betont Stadie.

Quelle: HDE

Verfahren gegen Shein: HDE sieht in Initiative der Europäischen Kommission ein ermutigendes Zeichen

Das von der Europäischen Kommission gegen Shein eröffnete Verfahren bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv.

Der HDE setzt sich seit Jahren für ein Ende der massiven Wettbewerbsverzerrung im Online-Handel ein und fordert ein konsequentes Vorgehen gegen Händler und Plattformen aus Drittstaaten, die in Europa Regelverstöße begehen.

„Dass die Europäische Kommission nun ein Verfahren gegen Shein eröffnet, ist ein ermutigendes Zeichen für alle Händlerinnen und Händler. Die Zeit der Worte muss vorbei sein, jetzt geht es um Taten“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Das jahrelange Zuschauen, wie Händler und Plattformen aus Fernost europäische Regeln serienweise mit Füßen treten, dürfe sich nicht fortsetzen. Dieser unfaire Wettbewerb ruiniere heimische Handels- und Produktionsunternehmen, die sich an Recht und Gesetz hielten und bei denen das auch streng kontrolliert werde. „Die Verstöße müssen spürbare Folgen haben“, fordert von Preen.

Wenn die Missstände nicht konsequent und glaubhaft abgeschafft werden, darf aus Sicht des HDE auch die Abschaltung einer Plattform kein Tabu sein und muss ins Auge gefasst werden. „Die jahrelange Hilflosigkeit und Untätigkeit von Politik und Behörden untergräbt bei vielen Händlern und Produzenten in Deutschland sowie in der EU mittlerweile das Vertrauen in den Rechtsstaat“, warnt von Preen. Jetzt brauche es sichtbare und klare Signale. „Wer hierzulande Waren verkauft, muss sich zwingend auch an die hiesigen Spielregeln bei Umwelt- und Verbraucherschutz sowie bei den steuerlichen Regeln halten“, so von Preen weiter.

Quelle: HDE

Reform der Einkommensteuer: HDE fordert wirksame Entlastungen

Die von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann angestoßene Diskussion über eine Reform der Einkommensteuer sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) als wichtigen Impuls für die Entwicklung von Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft in Deutschland. Linnemann hatte vorgeschlagen, die Einkommensgrenze, ab der bei der Einkommensteuer der Spitzensteuersatz greift, von derzeit 69.879 Euro auf 80.000 Euro zu erhöhen.

„Eine Reform der Einkommensteuer kann dazu beitragen, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten und das Konsumklima anzukurbeln“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In Deutschland zahlten heute viele qualifizierte Arbeitnehmer mit Berufserfahrung den Spitzensatz. Sie seien diejenigen, die mit Steuern und Sozialabgaben am stärksten belastet würden. „Hier muss man wie vorgeschlagen senken und nicht erhöhen. Das würde die Kaufkraft der breiten Mittelschicht stärken und hätte einen positiven Effekt auf Einzelhandel und Gesamtwirtschaft“, so Genth weiter.

Für den von der Bundesregierung angestrebten wirtschaftlichen Aufschwung braucht es laut HDE zügig wirksame Entlastungen. „Die Verbraucherstimmung in Deutschland kann sich nur dann nachhaltig erholen, wenn die Menschen eine echte Veränderung der eigenen Situation spüren und wieder zuversichtlich in die Zukunft blicken“, so Genth. Die von Carsten Linnemann vorgeschlagene Anpassung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und zeige, dass sich die Politik der Dringlichkeit eines umfassenden Entlastungspakets bewusst sei.

Quelle: HDE

HDE spricht sich klar gegen Abschaffung von Minijobs aus

Angesichts der aktuellen Debatte über eine Abschaffung oder Einschränkung von Minijobs betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bedeutung der geringfügigen Beschäftigung für den Einzelhandel.

Der HDE hält die anlässlich eines Antrages des CDU-Arbeitnehmerflügels vor dem Bundesparteitag am Wochenende aufgekommene Diskussion für deplatziert und warnt davor, von ungelösten Problemen wie immer weiter ansteigenden Lohnnebenkosten abzulenken. Trotz der derzeit sehr herausfordernden wirtschaftlichen Lage im Einzelhandel beschäftigt die Branche weiter mehr als 3,1 Millionen Menschen in Deutschland. Rund 800.000 davon gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, sogenannten Minijobs.

„Minijobs werden von den Beschäftigten in der Praxis erfahrungsgemäß aus unterschiedlichen Gründen sehr bewusst angefragt, da diese Beschäftigungsform in besonderem Maße mit den individuellen Lebensumständen vieler Menschen vereinbar ist“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. Einige Menschen hätten aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände schlicht keine Möglichkeit, ein höheres Arbeitszeitvolumen zu realisieren. Andere locke vor allem der optimierte Nettolohn im Minijob („brutto für netto“), weil beispielsweise bereits ein hohes Haupt- oder Familieneinkommen zur Verfügung stehe. „Wegen ihrer Flexibilität sind Minijobs bei Beschäftigten und Arbeitgebern sehr beliebt, gerade auch in konjunkturell schwierigen Zeiten“, so Haarke weiter. Die vom CDU-Arbeitnehmerflügel angestoßene Debatte über eine Abschaffung oder Einschränkung von Minijobs verkenne die Bedeutung geringfügiger Beschäftigung für den Einzelhandel. „Die Diskussion soll offenbar von Problemen ablenken, die bis heute ungelöst sind, wie etwa den immer weiter steigenden Lohnnebenkosten“, so Haarke weiter.

Die im aktuellen Antrag des CDU-Arbeitnehmerflügels vorgesehene grundsätzliche Beitragspflicht auch für Kleinstjobs würde laut HDE die Nettoentgelte der ehemaligen Minijobber schlagartig spürbar verringern und damit die Attraktivität dieser Tätigkeiten reduzieren. Gleichzeitig wären die dadurch erworbenen Ansprüche dieser Menschen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des geringen Stundenumfangs auch nur minimal. „Der aktuelle Antrag geht also ins Leere und ist daher überhaupt nicht zielführend“, so Haarke. Erschwerend komme hinzu, dass dadurch erhebliche zusätzliche Bürokratie für die Sozialversicherungsträger entstehen würde. Für Arbeitgeber seien Minijobs als Flexibilisierungsinstrument enorm wichtig, um branchenspezifische Stoßzeiten bedienen zu können. „Ohne Minijobs ließe sich der gewohnte, flächendeckende Service im Handel zu allen Öffnungszeiten kaum sicherstellen“, so Haarke weiter. Um Missbrauch im Minijob-System vorzubeugen, würden Arbeitgeber bereits heute strengen, bußgeldbewehrten Aufzeichnungspflichten unterliegen. „Eine Reform würde weder den Beschäftigten noch den Unternehmen oder der Verwaltung einen echten Mehrwert bieten“, so Haarke.

Quelle: HDE

Keine Patentlösung für Wohnungsbaukrise: Wohnen über Lebensmitteleinzelhandel nicht flächendeckend möglich

Mit Blick auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) davor, im Wohnen über dem Lebensmitteleinzelhandel eine flächendeckende Lösung für die Wohnungsbaukrise zu sehen.

Die meisten Handelsstandorte seien nicht für die Umwandlung in Mixed-Used-Immobilien aus Einzelhandel und Wohnen geeignet. Das Wohnen über dem Lebensmitteleinzelhandel wird daher laut HDE auch in Zukunft nur eine Nische bleiben und den Wohnraumbedarf nicht decken können.

„Wer glaubt, die Wohnungsbaukrise allein durch das Überbauen der Gebäude des Lebensmittelhandels lösen zu können, wird in der Praxis scheitern. Die meisten bestehenden Gebäude sind statisch überhaupt nicht dafür ausgelegt“, so Michael Reink, HDE-Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik. In erster Linie seien die Gebäude zur Schaffung zeitgemäßer Handelsstandorte mit entsprechender Verkaufsflächengröße und Filiallogistik errichtet worden. „An Mixed-Use-Immobilien bestehen neben speziellen baulichen Anforderungen auch vielfältige wirtschaftliche Anforderungen“, so Reink weiter. Diese Immobilien kosteten in der Regel das Fünf- bis Zehnfache einer klassischen Handelsimmobilie und seien in der Planung, im Bau und im Betrieb erheblich aufwendiger. Zu den Herausforderungen einer Mischung von Einzelhandel und Wohnen gehörten der Schallschutz (beispielsweise aufgrund von Klimaanlagen, Müllpressen, Anlieferung, Lautsprecherdurchsagen, Einkaufswagen, Kundenverkehr), Geruchsemissionen etwa durch Lüftungsgeräte und Fettabscheider sowie Lichtemissionen durch Beleuchtung der Wohnungen im Zuge des Kunden- und Lieferverkehrs. „Daher wird das Wohnen über dem Lebensmitteleinzelhandel immer eine Nische bleiben“, betont Reink.

Zwar plant, baut und betreibt der Lebensmitteleinzelhandel seit Jahren derartige Mixed-Use-Immobilien. „Diese Spezialimmobilien funktionieren allerdings nur an ausgewählten Standorten und sind in keiner Weise geeignet, den Wohnungsfehlbestand abzumildern“, so Reink.

Quelle: HDE

Milchgipfel im Bundeslandwirtschaftsministerium – Handelsverbände: Landwirte durch Risikomanagement stärken

Mit Blick auf den heutigen Milchgipfel im Bundeslandwirtschaftsministerium machen der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) deutlich, dass der Schlüssel zur Stärkung der Landwirte im aktiven Management der weltweiten Marktschwankungen liegt. Landwirte sollten sich durch Vorsorgemechanismen wie einer Risikoausgleichsrücklage besser für Abschwungphasen wappnen. Die Erlöse bei frischen Lebensmitteln wie Milchprodukten sind durch volatile Weltmarktpreise geprägt. Rund 50 Prozent der deutschen Rohmilch werden von den Molkereien im Export vermarktet. In den Regalen des Handels landet hingegen nur ein Bruchteil der Rohmilch.

„Gemeinsam wurde heute festgestellt, dass die wesentliche Ursache für den aktuellen Preisverfall in den weltweiten Überkapazitäten bei Milch zu finden ist. Wirtschaft und Politik müssen deshalb verstärkt Wege des Risikomanagements in den Blick nehmen. Die Landwirtschaft kann nur gestärkt werden, wenn wiederkehrende weltweite Marktschwankungen durch strategische Vorsorge abgefedert werden. Die heute diskutierten Ansätze zur Rücklagenbildung sind erste wichtige Schritte.“, erklärt BVLH-Präsident Björn Fromm.

Zugleich verweist Fromm darauf, dass der Lebensmitteleinzelhandel bereits im September des vergangenen Jahres vor der aktuellen Entwicklung gewarnt habe. „Die jetzige Situation zeigt, wie wichtig ein vorausschauendes Marktmanagement und Risikovorsorgeinstrumente sind“, so Fromm.

Auch zu Beginn des Jahres 2026 liegt das Milchaufkommen weiterhin deutlich über dem Vorjahresniveau (+5,9 Prozent). Daher sind die Preise zuletzt weiter zurückgegangen, was Marktbeobachter als üblicher Folge eines Überangebots am Markt betrachten. Sobald Angebot und Nachfrage wieder ins Gleichgewicht kommen, erwartet das ife Kiel eine Stabilisierung, gefolgt von mittelfristigen Aufwärtstendenzen, sodass die Preise voraussichtlich wieder steigen werden.

„Der Handel versteht sich als verlässlicher Partner der Landwirte und wir nehmen die aktuelle Situation sehr ernst. Zugleich stehen die Unternehmen des Lebensmittelhandels in einem intensiven Wettbewerb zueinander, nicht nur um Preise, aber sie haben natürlich eine erhebliche wettbewerbliche Bedeutung“, betont HDE-Vizepräsident Dr. Sven Spork. „Dieser intensive Wettbewerb im Handel befördert die Balance zwischen angemessenen und bezahlbaren Preisen sowie hohen Qualitäten für die Verbraucher und gleichzeitig dem Streben nach auskömmlichen Preisen für Erzeuger.“

Die Preisbildung bei Milch erfolgt entlang der gesamten Lieferkette und wird maßgeblich durch die Verarbeitung in Molkereien sowie den Export bestimmt. „Der Handel ist hier der falsche Hebel. Direkte Vertragsverhältnisse zwischen Handelsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben sind eher selten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

„Verhandlungspartner des Handels sind in der Regel nicht einzelne Landwirte, sondern stark konzentrierte Agrargroßunternehmungen. Entsprechend gering ist der Einfluss des Handels auf die Preissetzung bei frischen Lebensmitteln wie Milch.“ Landwirtschaftliche Erzeugnisse würden von den Höfen üblicherweise zunächst an Zwischenstufen wie Molkereien geliefert. Diese exportieren 49 Prozent der in Deutschland produzierten Milchmenge. Angebot und Nachfrage auf den Weltmärkten spielten eine zentrale Rolle. „Nur rund zwölf Prozent der Milchmenge landen als Trinkmilch in den Regalen des Handels“, so Genth weiter.

Eine Stärkung der Landwirtschaft lässt sich aus Sicht von HDE und BVLH nur durch wirkungsvolle und nachhaltige politische Rahmenbedingungen erreichen. Kostentreiber wie Bürokratie, Umweltauflagen sowie fehlende Planungssicherheit auf der Ertragsseite stellen Landwirte vor große Herausforderungen, die der Handel nicht lösen kann.

Quelle: HDE

Digitaler Euro: Handel fordert echte Alternative zu Kartensystemen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Einführung des digitalen Euro grundsätzlich, warnt jedoch vor dem Scheitern des Projekts durch eine zu komplexe und realitätsferne Ausgestaltung.

„Der digitale Euro hat das Potenzial, die Abhängigkeit von privaten internationalen Zahlungssystemen zu durchbrechen“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr und Logistik. „Die aktuellen Planungen könnten diese Chance allerdings verspielen. Das Projekt droht, in eine Komplexitätsfalle zu geraten“, warnt Binnebößel.

Der deutsche Einzelhandel wickelt jährlich rund 20 Milliarden Transaktionen ab und sieht sich mit stetig steigenden Kosten durch die Marktdominanz amerikanischer Zahlungssysteme konfrontiert. Besonders im E-Commerce und bei grenzüberschreitenden Zahlungen sind europäische Alternativen kaum vorhanden. Der HDE sieht im digitalen Euro die Chance auf ein neutrales, staatlich garantiertes Zahlungsmittel – vergleichbar mit Bargeld im analogen Raum.

Scharfe Kritik übt der HDE jedoch am geplanten Kompensationsmodell, mit dem die Aufwände der Banken durch den Handel ausgeglichen werden sollen. „Das vorgesehene Modell bedeutet praktisch eine Übernahme des ineffizienten Interchange-Modells aus dem Kreditkartengeschäft. Wenn die Kosten der Wallet-Anbieter von den Händlern getragen werden sollen, führt das nicht zu einer effizienten Abwicklung von Transaktionen“, so Binnebößel. Statt einer Orientierung an marktüblichen Preisen der etablierten Verfahren fordert der HDE konkret transaktionsbasierte Gebühren von maximal vier Cent statt prozentualer Entgelte. „Der öffentliche digitale Euro unterscheidet sich von privaten Zahlungsmethoden dadurch, dass er mit einer obligatorischen Akzeptanz einhergeht und für die ausstellenden Banken kein Kreditrisiko besteht. Das muss sich auch in den Kosten widerspiegeln“, fordert Binnebößel.

Zudem müssten praxisgerechte Haltegrenzen für Händler eingeführt werden, um Buchungskosten zu vermeiden und B2B-Zahlungen zu ermöglichen. Eine generelle Akzeptanzpflicht lehnt der HDE daher entschieden ab, solange die Kostenstruktur nicht effizient gestaltet ist.

„Bei richtiger Ausgestaltung könnte der digitale Euro zu einem Erfolgsmodell werden, das Effizienz und Innovation fördert“, betont Binnebößel. „Europa kann es sich nicht leisten, diese Chance zu verspielen. Die Entscheidungen der kommenden Monate werden darüber bestimmen, ob der digitale Euro seine transformative Kraft entfalten kann oder als kostenintensives Zwangssystem scheitert“, so Binnebößel.

Weitere Informationen

Anpassung des GEMA-Fernsehtarifs FS für TV-Geräte von 42 bis 65 Zoll

Einzelhändler, welche Fernsehsendungen in ihren Ladengeschäften wiedergeben und daher Vergütungen an die GEMA (Tarif FS) zahlen, können ggf. eine Rückerstattung eines Teils der gezahlten Entgelte erhalten.

Der HDE konnte gemeinsam mit dem DEHOGA einen geführten Rechtsstreit gegen die GEMA zum Tarif für Fernsehnutzung (FS-Tarif) erfolgreich abschließen. Am 07.05.2025 wurde die Nichtzulassungsbeschwerde der GEMA vom BGH zurückgewiesen. Die Entscheidung des OLG München vom 17.05.2024 (Az. 38 Sch 57/22 WG e) ist damit rechtskräftig.

Für die GEMA-Vergütung bei Fernsehnutzung ist nach dem Tarif die Größe der Bilddiagonalen und die darauf basierende Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinbildschirm ein wesentlicher Faktor. Nach dem Urteil des OLG München gelten für die GEMA-Vergütungen nun die folgenden neuen Größenschwellen für TV-Geräte/Bildschirme:

  • Kleinbildfernseher: Geräte bis 65 Zoll Bilddiagonale
  • Großbildfernseher: Geräte mit einer Bilddiagonale von mehr als 65 Zoll

Kommen ausschließlich Kleinbildschirmen zur Anwendung, ist grundsätzlich die Anzahl der Fernsehgeräte maßgeblich. Bei der Nutzung von Großbildschirmen ist dagegen die Raumgröße in qm entscheidend. Dies gilt auch für Räume mit nur einem Großbildschirm und einem oder mehreren kleinen TV-Geräten. Ergibt eine Addition mehrerer Kleinbildschirme im Vergleich zum Tarif für Großbildschirme eine höhere Gesamtvergütung, wendet die GEMA derzeit den im konkreten Einzelfall ausnahmsweise kostengünstigeren Tarif für Großbildschirme an, auch wenn tatsächlich Kleinbildschirme genutzt werden („Best Price Praxis“). Die GEMA behält sich allerdings vor, diese Praxis zu überprüfen und ggf. zu ändern.

Einzelhändler, die bisher ein TV-Gerät mit einer Größe von mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll angemeldet hatten, haben hierfür in der Vergangenheit zunächst die Vergütung für Großbildschirme gezahlt. Diese ist regelmäßig teurer als die Vergütung für Kleinbildschirme. Seitens der GEMA erfolgen daher derzeit Vertragsanpassungen und Rückzahlungen. Die gerichtlich festgelegten Änderungen setzt die GEMA aktuell rückwirkend ab dem 01.01.2025 um.

Im Hinblick auf den Umgang mit etwaigen Überzahlungen für Zeiträume vor dem 01.01.2025 befinden sich HDE und DEHOGA als Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) mit der GEMA in Verhandlungen.

Betriebe, die für die Wiedergabe von Fernsehsendungen TV-Geräte im Größenbereich von mehr als 42 Zoll bis maximal 65 Zoll nutzen und genutzt haben, können ihre Verträge mit der GEMA entsprechend anpassen lassen und Rückzahlungen erhalten.

Wie Einzelhändler dabei vorgehen können, beschreibt die GEMA auf ihrer Website:

  1. Rufen Sie im GEMA Onlineportal „Meine Verträge“ auf.
  2. Wählen Sie den betroffenen Vertrag aus, indem Sie unter „Optionen“ auf „Änderung beantragen“ klicken.
  3. Nun wählen Sie im Drop-Down-Menü „Sonstiger Reklamationsgrund“ aus.
  4. In dem Textfeld geben Sie die Anzahl der Bildschirme an, die kleiner als 66 Zoll sind.
  5. Sie müssen keinen neuen Raumplan hochladen.

Die Anleitung sowie weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Website der GEMA.  

Wir empfehlen den betroffenen Mitgliedsunternehmen, diese Anpassung umgehend vorzunehmen, um mögliche Rückzahlungen zu gewährleisten.

Rückzahlung von Coronahilfen

Die Coronahilfen waren ein unverzichtbares Mittel, um die Existenz vieler Unternehmen während der Pandemie zu sichern.

Inzwischen laufen jedoch die Abschlussverfahren, die in vielen Fällen zu Rückzahlungsforderungen führen. Der Vorstandsvorsitzende der NBank, die für Niedersachsen die Zahlungen bearbeitet hat, hat hierzu gegenüber den Vertretern der von den Coronahilfen betroffenen Wirtschaftsverbänden folgende Aussagen getroffen:

1. Überblick über die Coronahilfen seit März 2020 der NBank

In Niedersachsen wurden insgesamt 8,6 Milliarden EUR Coronahilfen ausgezahlt. Bundesweit betrug der Auszahlungsbetrag 76 Milliarden EUR. Da die NBank die hohe Anzahl an Förderungsanfragen (192.000 Überbrückungsfälle, rund 136.000 Soforthilfen) bearbeiten musste, galt bei der Antragsbewilligung die Prämisse: Schnelligkeit vor Prüfung.

2. Stand der Bearbeitungen

Inzwischen sind 85 % der Schlussabrechnungen von der NBank fertiggestellt worden. Bis Jahresmitte sollen alle Schlussabrechnungen bearbeitet sein. Bei 50 % der Coronahilfen werden Rückzahlungen eingefordert.

Hinsichtlich der Rückzahlungsforderungen der NBank wurde darauf hingewiesen, dass die Bewilligungen auf der Grundlage einer Umsatzprognose ausgezahlt wurden. Die nachträglichen Prüfungen der NBank vergleichen die Förderungen mit den tatsächlichen Umsätzen der Unternehmen. Dies kann dazu führen, dass einige Unternehmen eine Nachzahlung erhalten und andere aufgefordert werden, eine Rückzahlung an die NBank zu leisten.

Die Gründe für eine Rückzahlung liegen laut Auskunft der NBank vorwiegend darin, dass eine Überkompensation geleistet wurde und es vermieden werden müsse, dass einzelne Unternehmen bessergestellt werden als andere. Zum anderen führen Maßnahmen, die sich nicht als coronabedingte Ausgaben darstellen, zu Rückzahlungsbescheiden. So werden z. B. Modernisierungen an Gebäuden usw., die während des Lockdowns durchgeführt wurden, nicht als coronabedingte Ausgaben anerkannt.

3. Verlauf der Rückzahlung

Die NBank bietet unter nicht näher konkretisierten Bedingungen eine Ratenzahlung oder auch Stundungsmöglichkeiten an. Hier wird eine Kontaktaufnahme für individuelle Lösungen empfohlen. Keine aussagekräftige Antwort hat die NBank zur Zahlung von Zinsen gegeben.

Die Kosten für eine externe Beratung, insbesondere diejenigen für Steuerberater, können abgesetzt werden, wenn die Kosten vorab in die Schlussabrechnung eingeflossen sind. Nach der Bearbeitung der Schlussabrechnung durch die NBank ist keine Erstattung mehr möglich.

4. Widerspruch und Rechtsmittel

Bisher sind bei der NBank 10.000 Widersprüche eingegangen. Allein diese hohe Anzahl an Widersprüchen belegt, dass die Wahrnehmung der geförderten Unternehmen und der NBank häufig weit auseinanderliegen. Ab dem zweiten Quartal 2026 soll vermehrt über die Widersprüche entschieden werden.

Wird Widerspruch gegen einen Bescheid der NBank eingelegt, hat dieser aufschiebende Wirkung, d. h. die Zahlung ist zunächst nicht fällig. Auch Klagen haben aufschiebende Wirkung. Ob Zinsen geltend gemacht werden, wenn Widerspruch/Klage keinen Erfolg haben, wurde nicht verbindlich beantwortet.