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Digitale Zahlungsmittel: Handelsverband lehnt Akzeptanzpflicht ab

Mit Blick auf die in den vergangenen Tagen bekannt gewordenen Eckpunkte aus dem Bundesfinanzministerium zu Kartenzahlungen macht der Handelsverband Deutschland (HDE) seine ablehnende Haltung deutlich.

„Es ist vollkommen unnötig, sich für die Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Kartenzahlung politisch stark zu machen. Die Politik ist hier längst von der Realität überholt worden, an den Kassen des Einzelhandels geht in 99 Prozent der Fälle ohnehin längts beides. Gesetzliche Vorgaben, die die Akzeptanz einer unbaren Zahlungsart vorschreiben oder auch eine mögliche Bargeldakzeptanzpflicht sind daher zumindest im Einzelhandel völlig unnötig und schaffen nur zusätzliche Bürokratie“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Die Verpflichtung aller Gewerbetreibenden zur Kartenakzeptanz wirke allerdings wie ein Konjunkturprogramm für die Kartenbranche. Insbesondere die globalen Kartensysteme könnten so weitere Erfolge erzielen. „Eine gesetzliche Pflicht zur Akzeptanz eines gebräuchlichen Verfahrens schafft Unsicherheiten, die man als Händler nur durch Akzeptanz aller gebräuchlichen Verfahren lösen kann. Die verpflichtende Akzeptanz eines einzelnen gebräuchlichen Verfahrens weckt bei Kunden die Erwartungshaltung, dass ihre persönliche Karte akzeptiert wird, die sie in der Tasche haben. Doch immer mehr Banken geben die aus Handelssicht unbeliebten teuren Karten der globalen Marken aus. Das bedeutet, dass in der Praxis dann die ganze Bandbreite an Karten akzeptiert werden muss. Ansonsten entstehen komplizierte Kundengespräche, die Ärger machen, sowie Zeit und Geld kosten. Den Gewerbetreibenden drohen also weitere Kosten, ohne dass ein direkter Vorteil für sie ersichtlich ist“, so Binnebößel weiter.

Der HDE fordert deshalb: Wenn schon eine Akzeptanzpflicht entsteht, dann kann dies nur mit der Option der verursachergerechten Weitergabe der Kosten einhergehen. Dies ist heute weitgehend gesetzlich untersagt. Mit der Akzeptanzpflicht muss es eine Möglichkeit zum sogenannten Surcharging – also zur Weitergabe der Kartengebühren durch die Händler an die Endkunden – geben.

Binnebößel: „Noch besser wäre es, wenn sich die Politik um kostengünstigere unbare Zahlverfahren kümmern würde und damit die Kartenakzeptanz attraktiver machen würde – ganz ohne Zwang. Der digitale Euro wird ohnehin zwingend akzeptiert werden. Hier sehen wir die Politik in der Pflicht, für kostengünstige Abwicklungsoptionen zu sorgen. Im Übrigen ist die zwangsweise Kartenakzeptanz kein gutes Signal in Zeiten, wo wir uns vielmehr um den Rückgang der Barzahlung Gedanken machen sollten.“

Quelle: HDE

HDE kritisiert geplante Kassenpflicht

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt das Ziel, Manipulationen an elektronischen Kassensystemen und Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen. Die geplante Einführung einer generellen Registrierkassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro lehnt der HDE jedoch in der vorgesehenen Form ab. Statt alle Unternehmen mit zusätzlichen Investitions- und Bürokratiekosten zu belasten, sollten gezielt dort Maßnahmen ergriffen werden, wo ein erhöhtes Risiko für Kassenmanipulationen besteht.

„Die Einführung einer Kassenpflicht wurde von Teilen der Wirtschaft unter der klaren Voraussetzung unterstützt, dass im Gegenzug die allgemeine Bonpflicht vollständig abgeschafft wird. Diese Entlastung fehlt im Gesetzentwurf. Stattdessen kommen mit der digitalen Belegbereitstellung weitere technische und finanzielle Belastungen auf die Unternehmen zu“, so HDE-Experte für Steuerpolitik Ralph Brügelmann. Der HDE fordert daher weiterhin die Abschaffung der allgemeinen Bonpflicht und eine Belegausgabe auf Verlangen.

Kritisch sieht der HDE zudem die vorgesehene Umsatzgrenze von 100.000 Euro. Sie würde auch Unternehmen erfassen, die nur in geringem Umfang Bargeschäfte tätigen und daher keinem erhöhten Risiko von Kassenmanipulationen ausgesetzt sind. Die Kassenpflicht sollte deshalb stärker am tatsächlichen Umfang der Barumsätze ausgerichtet und um klare, gesetzlich festgelegte Ausnahmen ergänzt werden. Auch der vorgesehene Start zum 1. Januar 2028 sei angesichts der notwendigen technischen Anpassungen zu früh. Statt neuer kostenintensiver Auflagen für alle Unternehmen sollte die Kontrolldichte erhöht werden, um Steuerbetrug gezielt aufzudecken.

HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenzetteln auf Papier zum 1. Januar 2028 abzuschaffen und stattdessen die Ausgabe digitaler Belege vorzuschreiben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht darin einen klaren Wortbruch der Politik und pocht auf die Abschaffung jeglicher Bonpflicht, so wie es auch im Koalitionsvertrag formuliert ist. Für den Einzelhandel würde eine Umstellung auf digitale Kassenzettel zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand bedeuten.

„Im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart. Die Einzelhändler erwarten daher zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird. Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen. Das ist eine große Enttäuschung für den Einzelhandel. Gleichzeitig drohen den Unternehmen erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme, und das in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Situation“, erklärt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.

Für viele Händler könnte die Umstellung mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein. Zwar verfügen moderne Kassensysteme teilweise bereits über die technischen Voraussetzungen für die Ausgabe digitaler Belege. Gerade bei älteren oder einfacheren Systemen ist jedoch häufig eine Nachrüstung erforderlich. „Es muss geprüft werden, ob die vorhandenen Kassensysteme die für einen digitalen Beleg notwendigen Daten überhaupt elektronisch ausgeben können. Ist das nicht der Fall, reicht eine Nachrüstung möglicherweise nicht aus. Dann könnte die Anschaffung eines neuen Kassensystems erforderlich werden – unabhängig davon, ob die bestehende Kasse noch voll funktionsfähig ist“, so Brügelmann.

Anschaffungen sollte man jetzt jedoch noch nicht vornehmen. Denn die Vorgaben für die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung Kassen (DSFinV-K) werden gerade auf die Version 3.0 aktualisiert. Wann die Finanzverwaltung damit fertig ist und vor allem wann die Kassenanbieter diesen neuen Standard in die Kassensysteme implementiert haben werden, ist zurzeit noch völlig unklar. Wer zu früh kauft, bracht dann möglicherweise schnell ein kostenpflichtiges Update. Das kann auch mit der allgemeinen Kassenpflicht ab 100.000 € Umsatz ab dem Jahr 2028 kollidieren. Der HDE fordert, die Kassenpflicht mit dem Abschluss der Arbeiten an der DSFinV-K zu synchronisieren, um teuer Updates zu vermeiden.

Darüber hinaus bestehen weiterhin rechtliche Fragen zur flächendeckenden Umsetzung digitaler Belege. Dies betrifft insbesondere Waagen-Kassen-Systeme, wie sie etwa in Supermärkten, Obst- und Gemüseabteilungen oder Fleischereien eingesetzt werden. Nach der europäischen Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen müssen bei bestimmten preisrechnenden Waagen die Angaben zu den Vorgängen für den Kunden auf einem Bon oder Etikett ausgedruckt werden. Ob diese Vorgabe auch künftig einen Papierbeleg vorschreibt, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine Entscheidung steht noch aus.

„Es kann nicht sein, dass Deutschland eine neue Regelung einführt, deren praktische Umsetzung bei bestimmten Kassensystemen möglicherweise mit europäischem Recht kollidiert. Bevor neue Pflichten geschaffen werden, müssen solche Rechtsfragen geklärt und für die Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden“, mahnt Brügelmann.

Wer künftig keine Kasse hat, obwohl er es müsste und wer vergisst, einen Beleg auszugeben, soll in Zukunft mit hohen Geldbußen rechnen müssen. Allerdings ist die Kontrolldichte sehr gering. Statistisch gesehen muss ein potenzieller Steuerbetrüger höchstens alle 150 Jahre mit einer Kontrolle rechnen. Statt neue und kostenintensive technische und rechtliche Auflagen zu erlassen, die insbesondere auch alle ehrlichen Steuerpflichtigen belasten, sollte dringend – wie auch vom Bundesrechnungshof gefordert – die Kontrolldichte erhöht werden, um gezielt Fälle von Steuerbetrug aufzudecken.

Quelle: HDE

HDE lehnt Digital Fairness Act ab

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt den geplanten Digital Fairness Act (DFA) ab, da er aus Sicht des Handels nicht erforderlich ist. Die EU verfüge bereits über ein starkes rechtliches Gerüst für den Verbraucherschutz. Auch die aktuell diskutierte Einbeziehung des KI-gestützten Einkaufens über Agenten im DFA ändert an dieser Bewertung nichts.

„Es ergibt keinen Sinn, automatisierte Prozesse mit einer Regulierung zu reglementieren, die dem Schutz von Menschen vor Irreführung dient. Menschen handeln nicht immer rational und können durch sogenannte Dark Patterns – etwa Glücksräder oder künstlich verknappte Angebote mit Countdowns wie ‚Nur noch drei Minuten gültig‘ – beeinflusst werden“, erläutert der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Maschinen und KI-Systeme handelten dagegen nach programmierten Abläufen und ließen sich nicht auf diese Weise beeinflussen. Sollte der Gesetzgeber den sogenannten Agentic Commerce regulieren wollen, müsse dies im AI Act oder im Digital Markets Act (DMA) erfolgen. Dort gehe es um automatisierte Prozesse und deren Rahmenbedingungen.

„Auch den Versuch, mit kleinteiliger Gesetzgebung einem rasanten technologischen Fortschritt hinterherzulaufen, sehen wir kritisch. Ein solcher Ansatz ist von Beginn an zum Scheitern verurteilt, weil Gesetzgebungsverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen. Bis ein Gesetz verabschiedet ist, hat sich die Technik häufig bereits erheblich weiterentwickelt“, so Tromp.

Statt den Regulierungsrahmen immer weiter auszubauen, spricht sich der HDE dafür aus, bestehende Gesetze technologieneutral auszugestalten. Sie sollten klare Leitplanken setzen, ohne sich in Detailregelungen zu verlieren.

Quelle: HDE

Digital Markets Act: HDE fordert zeitgemäße Debatte über digitale Märkte

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Untersuchung gegen Google im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) positiv. Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen schafft die Entscheidung wichtige Rechtsklarheit über die Anwendung der Vorgaben des DMA. Gleichzeitig mahnt der HDE an, die Debatte stärker an den Herausforderungen der KI-Ära und damit an der Gegenwart auszurichten.

Die digitale Realität verändert sich rasant. Regulatorische Debatten müssen daher stärker an den Entwicklungen der kommenden Jahre orientiert werden. Schon heute verändert Künstliche Intelligenz die Art und Weise, wie Verbraucherinnen und Verbraucher nach Produkten suchen und Kaufentscheidungen treffen. KI-gestützte Antworten und kontextbezogene Produktsuchen gewinnen zunehmend an Bedeutung, während klassische Suchergebnisse und Preisvergleichslisten an Relevanz verlieren.

„Europa sollte deshalb nicht ausschließlich die Suchergebnisse von gestern regulieren, sondern die Märkte von morgen im Blick haben. Mit Agentic Commerce und autonomen KI-Agenten entstehen völlig neue Formen des digitalen Handels. Die zentralen Wettbewerbsfragen werden künftig den diskriminierungsfreien Zugang zu Daten, interoperable Systeme und faire Schnittstellen betreffen“, so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE.

Nach Ansicht des HDE muss der regulatorische Rahmen mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Nur so lasse sich sicherstellen, dass Innovationen ermöglicht und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen werden.

„Der Digital Markets Act ist ein wichtiges Instrument für mehr Wettbewerb in digitalen Märkten. Damit er seine Wirkung auch künftig entfalten kann, muss seine Anwendung flexibel genug sein, um technologische Entwicklungen wie KI-basierte Suchsysteme und autonome Handelsprozesse angemessen zu berücksichtigen. Entscheidend bleibt, dass Händler und Verbraucher gleichermaßen von offenen, transparenten und fairen digitalen Märkten profitieren“, betont Tromp. Es müsse sichergestellt sein, dass man künftig nicht nur der Vergangenheit hinterherreguliere. Vielmehr gehe es darum, den fairen Wettbewerb auf Augenhöhe mit den technischen Möglichkeiten zu schützen.

Quelle: HDE

Digital Markets Act: Untersuchung gegen Google abgeschlossen – HDE mahnt aber Fairness und Chancengleichheit auch in der Praxis an

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet es positiv, dass die EU-Kommission nach mehr als zwei Jahren Ermittlung eine Entscheidung zur Einhaltung von Art. 6, Absatz 5 des Digital Market Acts (DMA) durch Google getroffen hat. Die Umsetzung der Kommissionsentscheidung muss jetzt zu einer wirklich diskriminierungsfreien Anzeige der Suchergebnisse führen. Der HDE lehnt die von einigen Preisvergleichsplattformen für sich geforderten garantierten Plätze in der Anzeige ab.

Das würde letztlich nur eine zusätzliche obligatorische Vermittlungsebene zwischen Einzelhändlern und Verbrauchern begünstigen. Verbraucher müssen aber auch zukünftig in der Lage sein, auf Wunsch Angebote direkt von Händlern finden zu können.

Im Rahmen der Untersuchung prüfte die EU-Kommission, ob Google bei der Gestaltung und Anzeige von Ergebnissen auf der Google-Suchergebnisseite eigene Dienste entgegen den Vorgaben des DMA bevorzugt behandelt hat. In der Kommissionsentscheidung wurde nun ein Verstoß gegen die Vorgaben des DMA festgestellt.

„Der DMA muss durchgesetzt und Rechtsklarheit über die Auslegung der Vorgaben geschaffen werden“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Dementsprechend sei es ein wichtiges Signal, dass nun endlich eine Entscheidung vorliegt. Gleichzeitig seien damit nicht alle Probleme automatisch ausgeräumt. Es ginge jetzt darum sicherzustellen, dass in der Folge der Entscheidung keine unfaire Wettbewerbssituation erzeugt wird. Eine diskriminierungsfreie Anzeige von Suchergebnissen sei zwingend notwendig für den Handel. Während der gesamten Untersuchung hatten sich der HDE wie auch weitere Akteure eingebracht, an Workshops beteiligt und Feedback geliefert. „Uns war es wichtig, die Bedeutung der Online-Sichtbarkeit für Einzelhändler jeder Größe deutlich zu machen“, so Tromp.

Direkte Online-Vertriebskanäle seien für den Handel sowie für die Verbraucher unverzichtbar. Schon jetzt werde die Branche vor große Herausforderungen gestellt, da sich bestimmte Änderungen, die zur Einhaltung des DMA erforderlich sind, negativ auf Geschäftsmodelle auswirken könnten. „Eine rechtskonforme Lösung ist von großer Wichtigkeit. Doch die Kommissionsentscheidung nun darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung von Händlern führen“, betont Tromp. Das Ziel des DMA, transparente, faire und diskriminierungsfreie Bedingungen anzuwenden, dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Es sei zu begrüßen, dass sich Vertreter von Google zu dem Thema bereits im Dialog mit EU-Kommission, dem Handel sowie weiteren Stakeholdern befinden.

„Im Sinne von Fairness und Wettbewerbsfähigkeit sowie im Hinblick auf die Intention des DMA muss die Online-Sichtbarkeit für alle Akteure weiterhin gewährleistet sein, unabhängig davon, ob es sich um einen Preisvergleichsdienst oder einen Händler handelt“, betont Tromp. Es dürfe kein Geschäftsmodell unverhältnismäßig gegenüber einem anderen begünstigt werden.

Quelle: HDE

HDE befürwortet die Ziele des Digitalen Omnibusses

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt das Ziel des Digitalen Omnibusses ausdrücklich, Digitalgesetze zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. In der aktuellen Fassung drohen jedoch zentrale Vorschläge, dieses Ziel zu verfehlen, weshalb der HDE die Neuberatung und Verschiebung der Abstimmung im EU-Rat begrüßt.

Der derzeitige Entwurf des Digitalen Omnibusses soll überarbeitet werden. Dabei sollen einzelne Regelungen angepasst, die Auswirkungen auf Wirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher neu bewertet und ein tragfähiger Kompromiss zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission gefunden werden.

„Daten sind die Grundlage digitaler Wertschöpfung und insbesondere für KI-Anwendungen unverzichtbar. Der Rechtsrahmen muss Datennutzung ermöglichen, statt sie zu behindern. Derzeit würde der Digitale Omnibus neue Rechtsunsicherheit schaffen und die Datennutzung erschweren“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Neue Vorgaben zu Endgerätezugriffen und maschinenlesbaren Signalen würden zusätzliche Bürokratie schaffen, bestehende Marktmechanismen gefährden und könnten neue Gatekeeper-Strukturen fördern. Der Digitale Omnibus muss seinem Anspruch gerecht werden und zu einem einfacheren, kohärenten und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen beitragen.

„Positiv bewerten wir die Ansätze für einen stärker risikobasierten Regulierungsansatz sowie den Abbau unnötiger Dokumentationspflichten. Diesen Weg sollte die EU konsequent weiterverfolgen“, resümiert Tromp.


Quelle: HDE

Entscheidung zum digitalen Euro im Europäischen Parlament: Handel fordert faire Gebührengestaltung

Vor der Abstimmung des Wirtschafts- und Währungsausschusses im EU-Parlament über den digitalen Euro an diesem Dienstag (23. Juni) pocht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf ein für die Handelsunternehmen tragbares und faires Gebührenmodell. Ansonsten drohe die Gefahr, dass das neue Zahlungsmittel insbesondere für kleinere Händler zu unattraktiv sein könnte.

Der HDE zeigt sich über die aktuellen Vorschläge im EU-Parlament für eine sogenannte Kompensationslösung beim digitalen Euro besorgt. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnt: „Wenn der digitale Euro ein Erfolg werden soll, muss er auch für alle Handelsunternehmen attraktiv sein. Das derzeit diskutierte Modell aber würde in Zeiten ohnehin steigender Kosten bei Energie und Beschäftigung zusätzlichen Druck auf die ohnehin geringen Margen erzeugen.“ Für den Handel steht neben der absehbaren Akzeptanzpflicht für den digitalen Euro vor allem die Frage eines transparenten und effizienten Kostenmodells für die Unternehmen im Vordergrund.

Ein ursprünglicher Änderungsvorschlag, dass der Einzelhandel beim digitalen Euro bessergestellt werden solle als bei vergleichbaren schon bestehenden Zahlungsarten, scheint aktuell zugunsten einer bankenfreundlichen Formulierung vom Tisch. „Eine staatlich organisierte Zahlungsinfrastruktur sollte sich nicht an bestehenden, oft kostenintensiven privatwirtschaftlichen Verfahren orientieren. Das könnte die grundsätzlich positive Haltung des Handels zu den Plänen gefährden. Der Erfolg des digitalen Euro steht und fällt aber mit einer hohen Akzeptanz im Einzelhandel. Das sollte nicht leichtfertig durch für die Unternehmen unfaire und belastende Gebührenmodelle gefährdet werden“, so Genth weiter. Entscheidend sei daher, dass die Europäische Zentralbank und die Politik die Interessen des Handels angemessen berücksichtigen und die Chance nutzen, ein modernes und wettbewerbsfähiges Zahlungssystem zu etablieren. Genth: „Das käme am Ende nicht zuletzt auch den Bürgern zugute, die damit auf eine echte Alternative zu anderen Zahlungssystemen setzen könnten.“

Der HDE hatte sich sehr frühzeitig zu den Plänen einer staatlichen Digitalwährung bekannt. Noch immer sind die damit verbundenen Vorteile aus Handelssicht deutlich: Mehr Unabhängigkeit von privatwirtschaftlichen und profitorientierten Zahlungssystemen, die besonders von amerikanischen Anbietern dominiert werden, mehr Datensparsamkeit, die auch dem Zahlungsempfänger zugutekommt sowie eine interessenausgleichende Infrastruktur, die Innovationen fördert. Allerdings dürfen im aktuellen Prozess zur Ausgestaltung des digitalen Euros die Zugeständnisse an die Kreditwirtschaft und die Zahlungsdienstleiste nicht überhandnehmen.

Aktuell stehen die Entscheidungen zur Umsetzung des digitalen Euros auf der politischen Ebene an. Nachdem der Vorschlag der EU-Kommission im Rat und am morgigen Dienstag im Ausschuss für Wirtschaft und Währung diskutiert wurde, steht dann noch die Einigung des EU-Parlaments an, bevor in einer Trilogphase alle EU-Institutionen ein endgültiges Paket abstimmen.

Mehr Informationen im aktuellen HDE-Positionspapier:

www.einzelhandel.de/digitalereuro

Hightech-Agenda: HDE unterstützt höhere politische Priorisierung technologischer Themen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Hightech-Agenda der Bundesregierung als wichtiges Signal für mehr technologische Souveränität, einen stärkeren KI-Transfer und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Aus Sicht des Handels kommt es nun darauf an, die angekündigten Maßnahmen konsequent in die praktische Anwendung zu überführen.

„Künstliche Intelligenz muss für Händlerinnen und Händler sowie für kleine und mittlere Unternehmen niedrigschwellig, rechtssicher und wirtschaftlich nutzbar werden. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei der Plattform- und Marktplatzhandel, denn mit KI-Agenten verschiebt sich die Sichtbarkeit im digitalen Handel grundlegend“, so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE.

Entscheidend sind offene Standards, faire Zugänge sowie die wirksame Durchsetzung bestehender Regeln gegenüber dominanten Plattformen und Drittstaatenanbietern. Zudem braucht es einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen ohne zusätzliche Bürokratielasten.

„Die Hightech-Agenda darf nicht allein Forschungs- und Industriepolitik bleiben, sondern muss konsequent auf die Breite der Anwenderbranchen ausgerichtet werden“, betont Tromp.

Der Handel ist eine zentrale Anwenderbranche für KI, von Warenverfügbarkeit und Logistik über Kundenservice und Betrugserkennung bis hin zu personalisierten Angeboten und neuen Formen des KI-gestützten Einkaufens. Künftig werden KI-Agenten Produktsuche, Beratung, Auswahl und teilweise auch Kaufentscheidungen beeinflussen.

Darüber hinaus kann KI dazu beitragen, fairen Wettbewerb besser durchzusetzen, etwa bei der Erkennung von Fake-Shops, Produktfälschungen, unsicheren Produkten, irreführenden Angeboten oder Verstößen auf Drittstaatenplattformen. Dafür müssten Marktüberwachung, Zoll, Plattformaufsicht und Verbraucherschutz digital deutlich besser ausgestattet werden.

„Innovation darf nicht durch neue Bürokratie ausgebremst werden. Die Hightech-Agenda greift mit Bürokratieabbau, Reallaboren, Experimentierklauseln und digitalisierten Förderprozessen wichtige Punkte auf. Das muss gerade für Handelsunternehmen als Akteure zwischen Herstellern, Logistikdienstleistern und Kundinnen und Kunden praktisch spürbar werden“, ergänzt Tromp.

Quelle: HDE

Digitaler Euro: HDE fordert ambitionierteren Fahrplan

Nach der Sitzung der EU-Finanzminister am vergangenen Freitag in Kopenhagen mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) mit Blick auf die Einführung des digitalen Euro ein ambitionierteres Vorgehen der Politik an.

Der digitale Euro hat aus Sicht des HDE das Potenzial, für Unabhängigkeit von globalen Zahlungsanbietern sowie für mehr Souveränität zu sorgen und gleichzeitig den Wettbewerb im Zahlungsverkehr anzukurbeln und die Etablierung innovativer Geschäftsprozesse durch niedrige Einstiegshürden überhaupt erst möglich zu machen.

„Europa kann mit der Einführung einer digitalen staatlichen Währung einen enormen Schritt nach vorn machen, um in der Digitalisierung voranzukommen. Daran sollte auch in der Politik kein Zweifel mehr bestehen“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Eine Zahlungsinfrastruktur, die für alle Personen zugänglich sei und nicht vorrangig ein Geschäftsinteresse verfolge, sei für eine erfolgreiche Wirtschaft und innovative Anbieter von herausragender Bedeutung. „Daher sollten alle Beteiligten ernsthaft daran mitarbeiten“, fordert Binnebößel.

Wichtig ist laut HDE zudem, auch die Banken in die Pflicht zu nehmen, sich an einer unabhängigen Zahlungsinfrastruktur zu beteiligen. Beispielsweise müssten die geplanten Haltegrenzen, also Obergrenzen für Guthaben in Form des digitalen Euro, mutig gestaltet werden. „Eine Wallet kann für Kunden nur attraktiv sein, wenn sie damit ihre Alltagszahlungen durchführen können, auch wenn es mal etwas Besonderes ist“, so Binnebößel weiter. Auskömmliche Haltegrenzen seien auch für die Akzeptanzseite notwendig, um kostentreibende Transaktionen auf Geschäftskonten zu begrenzen.

Für die Attraktivität im Handel sind aus Sicht des HDE weitere mutige Entscheidungen nötig. „Es darf nicht dazu kommen, dass der Handel für die Auslagen der Banken aufkommen muss. Ein Kompensationsmodell, wie es derzeit diskutiert wird und auch bei den bekannten Zahlverfahren in der Kritik steht, ist absolut unnötig und muss durch eine kostenorientierte Komponente ersetzt werden, die zudem unabhängig von der Höhe des Betrages ist“, betont Binnebößel. Auch im Handel müsse investiert werden, um eine weitreichende Akzeptanz des digitalen Euro sicherzustellen. Daher sollten möglichst bald die Rahmenbedingungen finalisiert werden, damit für alle Beteiligten frühzeitig Planungssicherheit bestehe.

Quelle: HDE