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Die Art des Betreibens einer internen Meldestelle unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats

Einige Mitglieder haben den Handelsverband mit der Einrichtung und der Betreuung ihrer internen Meldestelle nach § 12 HinSchG beauftragt. Im Vorfeld der Beauftragung hatte der Handelsverband denjenigen Mitgliedern mit Betriebsrat angeraten, den Betriebsrat über die Auslagerung der Einrichtung und Betreuung mitbestimmen zu lassen, da angesichts von BAG-Rechtsprechung zu AGG-Beschwerdestellen damals zu vermuten war, dass die Maßnahme zumindest teilweise der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterlag. Schließlich ist eine Hinweisgeberstelle geeignet das Verhalten von Arbeitnehmer zu beeinflussen und kann die Ordnung im Betrieb betreffen (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Durch den Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 08.07.2025 (2 TaBV 16/24) hat nunmehr auch erstmalig ein zweitinstanzliches Gericht entschieden, dass die Einrichtung einer Meldestelle nach § 12 HinSchG der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt. Das Gericht hat ergänzend ausdrücklich festgestellt, dass das Mitbestimmungsrecht auch greife, wenn die Einrichtung und Betreuung der Meldestelle an eine externe Organisation ausgelagert wird.

Zwar sei laut dem Gericht das „Ob“ der Einrichtung gesetzlich in § 12 HinSchG vorgegeben und damit mitbestimmungsfrei, das „Wie“ hingegen offen und deshalb mitbestimmungspflichtig. Das müsse unabhängig davon gelten, ob die Meldestelle mit eigenen Arbeitnehmern betrieben werde oder extern ausgelagert werde.

Der Mitbestimmung unterliegen soll danach die Wahl des Meldewegs, Fragen der Anonymität, Reaktionszeiten sowie die konkrete vertragliche Ausgestaltung bei einer Auslagerung auf Dritte.

Mitglieder, welche im Vorfeld der Auslagerung der Meldestelle an den Handelsverband einen vorhandenen Betriebsrat beteiligt haben, haben somit alles richtig gemacht.

Sie haben Fragen zur Pflicht der Vorhaltung einer internen Meldestelle nach § 12 HinSchG oder zum Angebot des Handelsverbandes? Weitere Informationen finden Sie hier:

Aktuell kein Anspruch für Arbeitnehmer auf bezahlten Vaterschaftsurlaub nach EU-Recht

Nach einer EU-Richtlinie haben Mitgliedstaaten der Europäischen Union die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile, Anspruch auf zehn Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss. Die Mitgliedstaaten können bestimmen, ob der Vaterschaftsurlaub auch teilweise vor der Geburt des Kindes oder ausschließlich danach genommen werden kann und ob er in flexibler Form genommen werden kann. Die Regelungsidee ist praktisch ein seitens des Arbeitgebers zu vergütender Sonderurlaub.

Die Ampel-Koalition hatte einst geplant, die zweiwöchige vergütete Freistellung einzuführen, dies aber nicht mehr umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung hat hierzu im Koalitionsvertrag keine Pläne.
Zwei anhängige Rechtstreite über die medial zum Teil auch falsch berichtet wurde, sorgen nun für eine ungewisse Rechtslage und können bei Arbeitnehmern, die demnächst Eltern werden, Begehrlichkeiten wecken und vermehrt zu derartigen Anfragen bei Arbeitgebern führen.

Vor dem LG Berlin hat ein bei einem Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beschäftigter Arbeitnehmer auf Gewährung bzw. Nachgewährung von bezahltem Vaterschaftsurlaub unter unmittelbarer Berufung auf die seiner Auffassung nicht ausreichend umgesetzte Richtlinie geklagt. Das LG Berlin (Urteil vom 01.04.2025 (26 O 133/24) vertrat die Rechtsauffassung, dass die Richtlinie ausreichend durch die deutschen Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld umgesetzt sei. Der unterlegene Kläger ist in Berufung gegangen und die Entscheidung steht aus.

Anders hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. In Köln hatte ein Bundesbeamter gegen seinen Dienstherrn auf Gewährung von Vaterschaftsurlaub geklagt. Das VG Köln (Urteil vom 11.09.2025 (15 K 1556/24) gab ihm Recht. Laut dem VG Köln haben Bundesbeamte einen Anspruch auf die zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes unmittelbar aus der Richtlinie, da Deutschland seiner Verpflichtung zu deren Umsetzung nicht fristgemäß nachgekommen sei. Auch hier wird der Rechtstreit in die nächste Instanz gehen.

Der Anspruch besteht allerdings nach dieser Entscheidung des VG Köln nur für Beamte, aber nicht gegenüber privaten Arbeitgebern. Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Richtlinie ist nach der Rechtsprechung des EuGH als eine zusätzliche Sanktion gegenüber dem Mitgliedstaat gedacht, wenn er eine Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Dieser Gedanke kann bei privaten Arbeitgebern nicht greifen, denn diese können nicht für die Nichtumsetzung der Richtlinie in ein Gesetz verantwortlich gemacht werden.

Seitens des Handelsverbandes wird deshalb aktuell den Mitgliedern angeraten, einem etwaigen Antrag auf „Vaterschaftsurlaub“ von Eltern werdenden Arbeitnehmern in jedem Fall abzulehnen.

Dabei kann zumindest aktuell auf beide Gerichtsentscheidungen verwiesen werden. Einmal mit dem Argument, dass die Richtlinie umgesetzt sei und mit dem Argument, dass selbst wenn die Richtlinie doch nicht umgesetzt sei, man Arbeitgeber in der Privatwirtschaft sei und nichts für die Versäumnisse des Staates könne.

Tarifgebundene Mitglieder können auch auf § 11a Ziffer 3 a) des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel in Niedersachsen verweisen, wonach bei der Niederkunft der Ehefrau oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartnerin ein Anspruch auf zwei Tage bezahlten Sonderurlaub besteht. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in den Musterarbeitsverträgen für die Mitglieder des Handelsverbandes.

Sollte sich durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen Gesetzesvorstoß der Bundesregierung an der aktuellen Ausgangslage etwas ändern, werden wir unsere Mitglieder selbstverständlich informieren.

HDE für freien Wettbewerb bei der Passbilderstellung und gegen unangemessene Gebührenerhöhungen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die vom Bundesministerium des Inneren geplante Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung von Personalausweisen um 24 Prozent. „Diese Erhöhung geht deutlich über die allgemeine Verbraucherpreisentwicklung hinaus und ist damit unangemessen“, stellt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth fest. Die geplante Gebührenerhöhung auf 46 Euro pro Personalausweis sei insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Ausstattung der Behörden mit Fotoautomaten der Bundesdruckerei aus Sicht der Fotofachgeschäfte sehr kritisch zu bewerten.
Nach dem Personalausweisgesetz sollen die Bürger eigentlich die Möglichkeit haben, bei Lichtbildaufnahmen für neue Personalausweise zwischen den Angeboten der öffentlichen Hand (Bundesdruckerei) und privater Dienstleister (z. B. Drogeriemärkte und Fotoeinzelhändler) zu wählen.

„Nun soll mit der von allen Bürgern zu zahlenden erhöhten Personalausweisgebühr aber mittelbar die Ausstattung der Behörden mit Fotoautomaten der Bundesdruckerei finanziert werden,“ erläutert Genth. Damit greife der Gesetzgeber in den freien Wettbewerb zwischen dem Angebot der Bundesdruckerei und der privaten Dienstleister ein, weil die Bundesdruckerei die technische Ausstattung nicht mehr über die Preise für die Fotoaufnahmen refinanzieren müsse und die öffentliche Hand damit Lichtbildaufnahmen unabhängig von bestehenden Kostenstrukturen anbieten könne. „Der Staat greift also steuernd in den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter für die Passbildaufnahmen zu Lasten der Verbraucher ein. Wenn diese zum Beispiel wegen der besseren Qualität auf das Angebot privater Dienstleister zurückgreifen wollen, werden sie trotzdem über die unverhältnismäßig erhöhte Personalausweisgebühr an den Kosten für die Geräte der Bundesdruckerei beteiligt, die sie bewusst nie genutzt haben“, so Genth weiter.

Der Gesetzgeber habe den Bürgern im Personalausweisgesetz eine Wahlmöglichkeit bei der Lichtbildaufnahme zwischen privaten Anbietern und dem Angebot der Bundesdruckerei gewährt und damit einen bürgerfreundlichen Ansatz gewählt. „Dieser darf nun nicht durch die Finanzierungsstrukturen und Gebührengestaltung konterkariert werden,“ sagt Genth. Im Gegenteil: Das Bundesministerium des Inneren sollte die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen abhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung für die Herstellung und unabhängig von den Kosten im Zusammenhang mit einer möglichen Lichtbildaufnahme festsetzen. „Die Finanzierung der Lichtbildaufnahmen durch Aufnahmegeräte der öffentlichen Hand hat über eine separate und den Kostenstrukturen entsprechende Gebühr zu erfolgen, die ausschließlich die Bürger bezahlen, welche das Angebot der Bundesdruckerei in Anspruch nehmen, so dass ein unbeschränkter Wettbewerb gewährleistet wird und Privilegien für öffentliche Anbieter ausgeschlossen sind. Ansonsten sorgt die öffentliche Hand für einen unfairen Wettbewerb und gefährdet so die Existenz zahlreicher Fotofachgeschäfte. Das ist inakzeptabel“, so Genth.

Quelle: HDE

HDE sieht in Aktivrente sinnvolle Maßnahme gegen Arbeits- und Fachkräftemangel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die geplante Aktivrente angesichts des zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels positiv. Das Gesetz zielt darauf ab, Anreize für mehr Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen. Die Bundesregierung plant hierfür die Einführung eines Steuerfreibetrags für Beschäftigte bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann von seinem Arbeitslohn damit bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.

„Wir brauchen die Babyboomer-Generation in den Betrieben noch weiter. Das macht die demografische Entwicklung sehr deutlich“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Allerdings sei das Gesetzgebungsvorhaben nicht frei von Widersprüchen, denn eigentlich müssten zeitgleich auch die teuren Anreize für Frühverrentungen, die sogenannte Rente mit 63, abgeschafft werden. Zudem sei nicht ersichtlich, warum nicht auch die Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze von der geplanten Steuerprivilegierung profitieren sollten. „Hier muss die Politik im anstehenden Gesetzgebungsverfahren dringend nachsteuern. Die Anreize für das Arbeiten im Alter sollten an Selbstständigen nicht vorbeigehen“, so Haarke weiter. Letztlich würde eine solche Differenzierung nur unnötig schwierige Rechtsfragen aufwerfen. Insgesamt komme der Start zum 1. Januar 2026 mit Blick auf die komplexe betriebliche Umsetzung wohl etwas zu früh.

Darüber hinaus spricht sich der HDE für eine möglichst baldige Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit aus. „Das EU-Recht sieht das längst so vor. Der deutsche Sonderweg bei der Arbeitszeit ist nicht rational. Die Beschäftigten selbst wollen diese Flexibilität“, so Haarke. Es gelte, die öffentliche Debatte zu versachlichen. Schließlich bleibe die Wochenarbeitszeit gleich, nur die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit werde entsprechend geltendem EU-Recht flexibilisiert. „Da muss die Politik schnell ran. Das lässt sich im Arbeitszeitgesetz auch leicht umsetzen“, so Haarke. Ein Tarifvorbehalt sei unnötig, weder EU-Recht noch der Koalitionsvertrag würden dies vorsehen. 

Quelle: HDE

AG Mittelstand legt zweiten Mittelstandsmonitor vor und mahnt Strukturreformen an

Der Mittelstand in Deutschland steckt in einer hartnäckigen konjunkturellen und strukturellen Krise. Die unberechenbare Handelspolitik der Vereinigten Staaten sowie die geopolitisch angespannte Lage belasten die Wirtschaft spürbar. Trotz einzelner Lichtblicke wie die erhöhten Investitionen in die Infrastruktur und der Investitionsbooster bleibt die wirtschaftliche Situation anhaltend schwach. Mit dem aktuellen Mittelstandsmonitor zieht die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (AG Mittelstand) – ein Zusammenschluss von zehn führenden Wirtschaftsverbänden, dem auch der HDE angehört – erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen für den Mittelstand. Die Gesamtlage wird auf einer Skala von -3 (sehr schlecht) bis +3 (sehr gut) mit einem Wert von -2 bewertet und damit ähnlich negativ wie im Vorjahr.

„Die Ergebnisse des Mittelstandsmonitors wertet die AG Mittelstand als deutlichen Weckruf“, betont Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft, und er braucht jetzt verlässliche Rahmenbedingungen, damit Investitionen wirken können. Der Monitor wird bewusst am Tag des gemeinsamen parlamentarischen Abends veröffentlicht, um den Dialog zwischen Politik und Mittelstand zu vertiefen. Denn: Nur mit einer starken Mitte gibt es einen starken Standort Deutschland. Vor diesem Hintergrund fordert die AG Mittelstand, zügig Reformen auf den Weg zu bringen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern. Ankündigungen allein reichen nicht mehr aus.“

Aus Sicht des Mittelstands besteht bei der Infrastruktur, der Linderung des Fachkräftebedarfs, den Bedingungen für Unternehmertum, bei der Energiepolitik, bei der Bürokratiebelastung und bei der Steuerpolitik weiterer Reform- und Handlungsbedarf:

  • Zur schnelleren Modernisierung der Infrastrukturen braucht es beschleunigte Planungs-. Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren. Neben einer rechtlichen Entschlackung und Harmonisierung sollte der technische Fortschritt etwa durch KI und Digitalisierung konsequent genutzt werden, um Prozesse in den zuständigen Behörden kunden- und mittelstandsfreundlich zu verbessern.
  • Um die Unternehmenskultur zur stärken, ist unter anderem eine nachhaltige Steigerung der Gründungsbereitschaft erforderlich. Dazu sollte unternehmerisches Denken bereits an allgemeinbildenden Schulen viel stärker unterstützt und die Berufsorientierung ausgebaut werden, um junge Menschen frühzeitig mit der Selbstständigkeit als berufliche Option vertraut zu machen.
  • In der Energiepolitik sind unter anderem eine weitere Erhöhung der Stromproduktion sowie ein weiterer Ausbau der Netze und der Speicherinfrastruktur notwendig. Die Stromsteuer sollte nicht nur für die produzierenden und agrarwirtschaftlichen Branchen gesenkt werden, sondern für alle Betriebe und Unternehmen auf dem europäischen Mindestniveau liegen. Dieses zentrale Versprechen sollte die Regierungskoalition endlich einlösen.
  • Die Bundesregierung hat versprochen, die bürokratischen Lasten zu vermindern. Den Ankündigungen müssen nun rasch Taten folgen. Auch im Bereich der wichtigen Mittelstandsfinanzierung durch Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen müssen die Belastungen reduziert werden, beispielsweise durch eine Verminderung der hohen Anforderungen an Prüfungen und Stresstests insbesondere bei regional fokussierten Kreditinstituten.
  • Das steuerliche Investitionssofortprogramm mit schnelleren Abschreibungen und den vorgesehenen Steuersatzsenkungen ist richtig, wobei die Steuerentlastungen deutlich früher als 2028 kommen sollten. Zudem gilt es, im Rahmen der angekündigten tariflichen Entlastungen bei der Einkommensteuer gerade auch die mittelständischen Personenunternehmen zu entlasten und die Besteuerung insgesamt zu vereinfachen.

Der Mittelstandsmonitor steht unter https://www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de/mittelstandsmonitor/ zum Download zur Verfügung.

Über die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand: Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Betriebe und Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa (Quelle: IfM Bonn).

Markenverband und Handelsverband fordern von Politik wirksame Maßnahmen gegen illegale Warenflut aus Fernost

Gemeinsame Allianz gegen illegale Warenflut: Beim Tag der Markenwirtschaft in Berlin fordern Markenverband und Handelsverband Deutschland (HDE) von Bundesregierung und EU entschlossenes Handeln gegen die wachsende Flut illegaler Produkte aus Fernost. Unsichere Waren, mangelnde Umwelt- und Arbeitsstandards sowie massenhaft Markenfälschungen bedrohen Verbraucher, Arbeitsplätze und fairen Wettbewerb.
Die Dimension ist dramatisch: Laut dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestehen 5,8 % aller EU-Importe aus gefälschten oder sonst nicht rechtskonformen Waren. In Deutschland summieren sich die Schäden demnach auf fast acht Milliarden Euro pro Jahr, rund 64.000 Arbeitsplätze sind bedroht. Hauptkanal für die illegalen Produkte sind große Online-Plattformen – 65 % aller Fälschungen gelangen über E-Commerce nach Europa. Allein in Deutschland kommen laut EUIPO wöchentlich 144.000 Pakete mit gefälschter Ware an. Betroffen sind vor allem Kleidung, Kosmetik, Spielwaren und Elektronik – Produkte, die erhebliche Gesundheitsrisiken bergen.

„Acht Milliarden Euro Schaden jährlich – das ist ein Alarmsignal. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass unser Markt mit gefährlichen und gefälschten Produkten überschwemmt wird, die unter Missachtung von Umwelt- und Arbeitsstandards produziert sind“, sagt Franz-Olaf Kallerhoff, Präsident des Markenverbandes. „Wir brauchen endlich wirksame Zollkontrollen, eine klare Haftung der Plattformen und ein konsequentes Durchgreifen bei Markenpiraterie.“

Auch der Handel verlangt entschlossenes Vorgehen. „So kann es nicht weitergehen. Wer hierzulande Waren verkauft, muss sich an die hiesigen Regeln halten. Ansonsten blutet in diesem unfairen Wettbewerb der heimische Einzelhandel aus“, warnt Alexander von Preen, Präsident des HDE. „Jetzt sind rasche Taten gefragt. Die Zollfreigrenze muss so schnell wie möglich abgeschafft werden, sie wirkt seit Jahren wie ein Freifahrtschein für Schrott.“

Die gemeinsame Forderung an die Politik lautet:

• Zoll und Marktüberwachung stärken: Mehr Personal, bessere Ausstattung und intelligenter Datenaustausch für wirksame Kontrollen.
• Schnelle Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro und Anmeldepflicht für jedes Paket ungeachtet des Warenwertes
• Stay-Down-Gebot gesetzlich verankern: Entfernte Fälschungen dürfen nicht wieder online erscheinen.

Mit ihrer Allianz machen Markenverband und Handelsverband klar: Nur ein gemeinsames Vorgehen von Politik, Behörden und

Quelle: HDE

Anhörung im Bundestag zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz: HDE fordert Augenmaß bei Informationspflichten

In der heutigen Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) setzte sich der Handelsverband Deutschland (HDE) dafür ein, dass Änderungen am bestehenden Gesetz mit Augenmaß vorgenommen werden.
Insbesondere die geplanten Änderungen bei den Verbraucherinformationen hätten erhebliche finanzielle und administrative Folgen für die Handelsunternehmen.

„Mit Blick auf die Kundeninformation sollte die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für eine flexible Lösung sorgen. Bestehende Informationsflächen auszutauschen und in der Nähe der Preiskennzeichnung eines Artikels zu platzieren, ist extrem aufwendig für Händlerinnen und Händler und bei immer wieder wechselnden Angeboten noch dazu fehleranfällig“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. In vielen Geschäften seien Elektrogeräte häufig Aktionsware, die im Verkaufsraum keinen fest zugeordneten Platz hätten. Die im Entwurf für eine Novelle des ElektroG vorgesehenen Änderungen bei den Verbraucherinformationen hätten zur Folge, dass mehrfach in der Woche aus- und umgeräumte Aktionsware immer wieder neu und zusätzlich beschildert werden müsste. „Das ist für Händlerinnen und Händler in der Praxis nicht zu stemmen“, so Gerstein weiter.

Notwendig ist aus Sicht des HDE zudem eine Änderung der Quotenberechnung auf europäischer Ebene. „Die längere Nutzungsdauer und die verbesserte Reparierbarkeit führen dazu, dass Altgeräte länger in Gebrauch sind und somit nicht in die Quote einfließen“, so Gerstein. Alle angedachten Maßnahmen würden nicht dazu führen, die vorgegebene Quote zu erreichen, solange diese die geänderten Rahmenbedingungen nicht berücksichtige. Der Handel stehe zu seiner Verantwortung und komme seinen Pflichten gesetzeskonform nach. „Um die Kosten und den Aufwand fair zu verteilen, müssen allerdings auch die Hersteller und die öffentlich-rechtlichen Entsorger gleichermaßen in den Prozess eingebunden werden“, betont Gerstein.

Quelle: HDE

HDE-Konsumbarometer im Oktober: Verbraucherstimmung verbessert sich etwas, deutlicher Stimmungsschub bleibt aber aus

Nachdem sich die Verbraucherstimmung zuletzt erstmals seit Beginn des Jahres spürbar eingetrübt hatte, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher im Oktober etwas optimistischer. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach legt der Index im Vergleich zum Vormonat geringfügig zu. Somit starten die Verbraucher zwar zuversichtlicher in das letzte Quartal des Jahres, doch ein klarer Stimmungsschub ist nicht zu erkennen.

Die leichte Aufhellung der Verbraucherstimmung zeigt sich unter anderem in der etwas besseren Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ihre Anschaffungsneigung erhöht sich gegenüber dem Vormonat, während ihre Sparneigung nahezu unverändert bleibt. Zu beobachten ist beim Ausgabeverhalten eine Verlagerung vom Sparen hin zum Konsumieren. Ein Konsumaufschwung ist dadurch allerdings noch nicht in Sicht. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums wird voraussichtlich frühestens im nächsten Jahr einsetzen. Möglicherweise steigt die Konsumlaune auch im Zuge des bevorstehenden Weihnachtsgeschäfts ein wenig.

Dass sich hingegen die Hoffnung auf eine baldige konjunkturelle Erholung jüngst wieder eingetrübt hat, spiegelt sich auch in den Erwartungen der Verbraucher wider. Zuletzt wurden die Konjunkturprognosen vielfach nach unten korrigiert, auch die Stimmung in der Wirtschaft verschlechterte sich. Die Verbraucherinnen und Verbraucher blicken daher ebenfalls pessimistischer auf die weitere konjunkturelle Entwicklung. Ihre Konjunkturerwartungen sinken im Vergleich zum Vormonat. War mit dem Start der neuen Bundesregierung zunächst die Hoffnung auf ein gesamtwirtschaftliches Wachstum verbunden, schlagen die nicht erfüllten Erwartungen nun in Enttäuschung um. Allerdings beschränkt sich der Pessimismus der Verbraucher auf den konjunkturellen Ausblick, die Einkommenserwartungen steigen im Vormonatsvergleich.

Obwohl sich die Verbraucherstimmung in Deutschland nach dem größeren Rückgang im Vormonat wieder geringfügig verbessert, bleibt eine spürbare Erholung aus. Mit Blick auf die kommenden Monate zeigen sich die Verbraucher eher verhalten, weiterhin überwiegt die Konsumzurückhaltung. Frühestens im nächsten Jahr ist damit zu rechnen, dass sich der private Konsum als Basis für einen Wirtschaftsaufschwung erholen kann.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

Ladendiebstahl: Bundesregierung muss Rahmenbedingungen für konsequente Strafverfolgung setzen

Nachdem die Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Reform der Strafprozessordnung in der vergangenen Woche ihre Arbeit aufgenommen hat, mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) zur zügigen Schaffung von Rahmenbedingungen für eine konsequente Strafverfolgung. Die Expertenkommission wird Vorschläge zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung erarbeiten. Spätestens Ende 2026 soll ein Bericht mit den Änderungsvorschlägen vorgelegt werden.

„Wenn Straftaten zügig sanktioniert werden, stärkt dies das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielsetzung einer effektiven Strafverfolgung ist daher richtig und wichtig“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Auch wenn die Beschleunigung der Strafverfahren zu Recht im Mittelpunkt der Diskussion stehe, dürfe nicht ignoriert werden, dass aktuell bestimmte Taten in der Praxis wegen der Überlastung der Justiz und anderer Schwerpunktsetzungen nicht oder nur unzureichend verfolgt werden. Ein wichtiges Beispiel hierfür sei der Ladendiebstahl. „Ladendiebe verursachen einen jährlichen Schaden von rund drei Milliarden Euro im Einzelhandel. Trotzdem werden diese Delikte nur unzureichend verfolgt“, so Genth. Ermittlungstätigkeit finde in der Praxis nur selten statt. „Selbst wenn der Täter mit Unterstützung des Händlers identifiziert werden kann, werden die Strafverfahren viel zu häufig eingestellt“, so Genth weiter. Die heute von Staatsanwaltschaften und Gerichten viel zu großzügig genutzten Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung (§§ 153, 153 a Strafprozessordnung) konterkarierten in der Praxis eine spürbare Sanktion der Täter.

Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Strafprozessordnung sollten laut HDE die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung deutlich begrenzt werden. Dabei gehe es auch darum, die Einstellung von Strafverfahren durch Staatsanwaltschaften und Gerichten aus „Effizienzgründen“ auszuschließen. „Ladendiebstahl ist keine Bagatelle, wird aber in Strafverfahren mitunter so behandelt“, so Genth. Der Gesetzgeber solle die Gelegenheit nutzen und dieser Praxis einen Riegel vorschieben. Die Händlerinnen und Händler artikulierten zu Recht immer lauter ihren Anspruch auf wirksamen Schutz ihres Eigentums, sie investierten pro Jahr rund 3,1 Milliarden Euro in Präventions- und Sicherungsmaßnehmen, stießen damit wegen der zunehmenden Kriminalität aber an Grenzen. „Seit langem ist der Staat gefordert, nun muss die Bundesregierung endlich im Rahmen der anstehenden Reform die richtigen Rahmenbedingungen für eine nachdrückliche Strafverfolgung setzen“, fordert Genth.

Quelle: HDE

Breite Allianz von Verbänden der Textil- und Modebranche entwickelt gemeinsames Konzept für ein EPR-System

Die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien wird die Textil- und Modebranche in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Als Teil der EU-Abfallrahmenrichtlinie steht die Branche vor der Herausforderung, bis 2028 ein System zu entwickeln, das ökologische Wirksamkeit, Ressourcenschonung und praktikable Rücknahmestrukturen mit einem funktionierenden Marktumfeld vereint. Dabei sollen die Hersteller, die Textilien in der EU in den Verkehr bringen, künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling tragen. Außerdem müssen Hersteller künftig genaue Angaben über die Mengen der in Verkehr gebrachten Textilien machen.

Mit ihrer gemeinsamen Absichtserklärung und einem Positionspapier, in dem sechs zentrale Forderungen an ein Modell formuliert sind, bringen der Handelsverband Deutschland (HDE), der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil+mode),der  BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e. V., der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e. V. (BSI), der GermanFashion Modeverband Deutschland e. V. und der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) zum Ausdruck, dass Industrie und Handel gemeinsam Verantwortung übernehmen und frühzeitig zu einer tragfähigen Lösung beitragen wollen. Dabei setzen sich die Verbände insbesondere für privatwirtschaftliche, wettbewerblich offene, ökologisch wirksame und zugleich effiziente sowie bürokratiearme Organisation für das Management der EPR ein. Zudem muss aus Sicht der Wirtschaftsverbände die nationale Umsetzung im engen Austausch mit der Industrie erfolgen. Der Gesetzgeber sollte sich auf Mindestanforderungen konzentrieren. Darüber hinaus sieht man es als essentiell an, für eine konsequente Marktüberwachung, insbesondere gegenüber Drittstaaten, zu sorgen. Sanktionsmechanismen müssten auch ausländische Händler und Online-Marktplätze einbeziehen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Neben Sammelquoten sind außerdem ökologische Produktanforderungen und eine europaweit einheitliche, bürokratiearme Ökomodulation notwendig. Im Fokus steht auch die faire Verteilung bei der Finanzierung der Verbraucherkommunikation. Kampagnen sollten unter Einbezug aller Akteure entwickelt und durch politische Maßnahmen ergänzt werden. Transparenz bei der Verwendung der Lizenzgebühren ist zwingend erforderlich. Letztlich braucht ein funktionierendes EPR-System aber auch eine wirtschaftlich tragfähige Infrastruktur – national und europäisch. Freiwillige Sammlungen durch Hersteller und Handel müssen honoriert werden. Bestehende Strukturen sollten erhalten und weiterentwickelt werden, sofern sie ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind.

In einem nächsten Schritt sollen weitere relevante Akteure – insbesondere aus der Entsorgungs- und Verwertungswirtschaft – aktiv in den Prozess eingebunden werden. Ziel ist es, bestehende Unklarheiten und divergierende Positionen zu einer gemeinsamen Lösung zusammenzuführen.

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