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Handelskongress Deutschland 2025: Start-up weinton gewinnt Publikumspreis für Newcomer

Auf dem Handelskongress Deutschland 2025 wurde das Start-up weinton zum Gewinner des Newcomer Lab gekürt. Drei innovative Unternehmen aus dem Einzelhandel präsentierten ihre Konzepte in einem dreiminütigen Pitch. Der Sieger wurde per Live-Voting durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Handelskongresses bestimmt.

Das Start-up weinton (WNTN GmbH) entwickelt pfandfähige Weinflaschen, die bruchsicher, ultraleicht und vollständig recycelbar sind und den CO2-Fußabdruck um über 50 Prozent reduzieren, ohne Abstriche bei Qualität und Genuss. (https://wntn.de/)

Als Partner fördert die SIGNAL IDUNA Gruppe die Auszeichnung. Der Sieger des Newcomer Lab erhält zwei VIP-Fußballtickets sowie je eine Jahreslizenz der Software-Lösung CANEI.control, die einen kompletten Überblick über die unternehmerische Performance gibt.

Welche drei Start-ups am Newcomer Lab auf dem Handelskongress Deutschland teilnehmen durften, wurde im Herbst 2025 von einer mit Expertinnen und Experten besetzten Jury entschieden. Teil des Newcomer Lab waren Reo, weinton und Octoscreen.

Weitere Informationen: https://www.handelskongress.org/newcomer-25

Handelskongress Deutschland: HDE-Präsident von Preen fordert politischen Einsatz für Entfesselung der Wirtschaft

Beim Besuch von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche auf dem Handelskongress Deutschland in Berlin bekräftigte der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Alexander von Preen, die Notwendigkeit wirksamer politischer Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Mit Blick auf das Kongressmotto „Simplify Retail: Einfach. Erfolgreich. Handeln!“ forderte er einen spürbaren Bürokratieabbau, faire Wettbewerbsbedingungen und Investitionsanreize.

„Wenn wir „Simplify Retail“ fordern, dann ist das unser unternehmerischer Ansatz, aber eben auch unsere politische Forderung“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Händlerinnen und Händler hätten mit der Vielzahl an Dokumentations- und Berichtspflichten sowie den hohen Compliance-Kosten zu kämpfen. Diese Bürokratie-Flut müsse enden. Lange Zeit habe der Handel etwa vor den bürokratischen Exzessen des deutschen Lieferkettengesetzes gewarnt. „Dass die Bundesregierung nun die überbordenden Berichtspflichten daraus streicht, ist ein wichtiges Signal. Es ist das Zeichen, dass diese Bundesregierung bereit ist, Fehler zu korrigieren“, so von Preen weiter. Doch das könne nur der Anfang sein. Es brauche insgesamt mehr Vertrauen und weniger Vorschriften.

Zudem machte der HDE-Präsident deutlich: „Wir müssen im Wettbewerb bestehen können. Und dafür brauchen wir zwei Dinge: Bezahlbare Kosten und fairen Wettbewerb.“ Die Stromsteuer müsse daher für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Notwendig sei auch eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei einer Obergrenze von 40 Prozent. Darüber hinaus müsse ein fairer Wettbewerb sichergestellt sein. Derzeit unterliefen Drittstaatenhändler wie Temu und Shein täglich systematisch europäische Verbraucherschutz-, Steuer- und Umweltstandards. „Das ist Sabotage am Binnenmarkt. Wir haben da kein Regelungsdefizit, sondern ein Versagen bei der Durchsetzung“, so von Preen.

Angesichts der aktuellen Lage der Stadtzentren mahnte von Preen zu einer Vitalisierungsoffensive für Innenstädte. Gefragt seien entsprechende Rahmenbedingungen für private Investitionen. „Der Staat muss den Rahmen so setzen, dass sich privates Kapital wieder traut, in die Zentren zu investieren. Es braucht Anreize, keine neuen Hürden“, so von Preen. Die neue Bundesregierung sei im Frühjahr mit dem Versprechen der Entfesselung angetreten. Von Preen appellierte an die Politik, jetzt auch tatsächlich für eine Kultur der Freiheit und des Ermöglichens zu sorgen. „Wir brauchen eine Politik, die uns nicht verwalten will, sondern uns handeln lässt“, betonte von Preen. Der Handel wolle mit anpacken.

Quelle: HDE

Deutsche Handelspreise für Decathlon, Edeka Schenke und Dirk Roßmann

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat am Mittwochabend (12. November) auf dem Handelskongress Deutschland in Berlin die Deutschen Handelspreise 2025 verliehen. HDE-Präsident Alexander von Preen zeichnete Decathlon, Edeka Schenke und Dirk Roßmann aus.

Der Deutsche Handelspreis wurde in drei Kategorien verliehen. In der Kategorie Großunternehmen ging der Deutsche Handelspreis an das Sporthandelsunternehmen Decathlon, das Innovationskraft mit einem starken Fokus auf Kundenerlebnis und technologische Weiterentwicklung kombiniert. Seit seiner Gründung 1976 hat sich das Unternehmen von einem Pionier im Sportartikelhandel zu einem globalen Marktführer mit 1.817 Filialen in 79 Ländern entwickelt. Die Jury würdigte insbesondere die konsequente Entwicklung eines umfassenden Eigenmarken-Portfolios, das sich als eigenständige Marke etabliert hat und Trends im Sportsegment setzt. In Deutschland setzt Decathlon aktuell besonders auf den Standort Innenstadt und sucht hier Kooperationen mit Partnern im Handel. Das Unternehmen zeichnet sich zudem durch sein nachhaltiges Engagement aus, von umweltbewusster Produktgestaltung bis hin zu Reparaturservices.

Den Preis in der Kategorie Mittelstand erhielt Edeka Schenke, ein seit 1934 bestehendes Familienunternehmen, das sich von einem kleinen Lebensmittelgeschäft zu einem leistungsstarken Handelsunternehmen mit rund 450 Beschäftigten entwickelt hat. In vorbildlicher Weise verbindet Edeka Schenke unternehmerische Tradition mit Innovationskraft, die sich etwa in der Einbindung von digitalen Preisschildern, Self-Checkout-Lösungen und einem integrierten Warenwirtschaftssystem zeigt. Die Jury zeichnete das Unternehmen als Impulsgeber für den modernen Lebensmittelhandel aus. Mit eigener Bäckerei, Feinkostabteilung, Produktionsküche und einem Sortiment von über 45.000 Artikeln ist es auf Qualität, Regionalität und Genuss ausgerichtet. Edeka Schenke platzierte mit der Übernahme großer SB-Warenhäuser und der Ausrichtung auf Frische, Bedienung und Erlebnis eine neue Qualität im Supermarktportfolio. Zudem setzt das Unternehmen mit umfangreichen Ausbildungsprogrammen, der gezielten Integration von Geflüchteten und der Förderung regionaler Artenschutzprojekte Maßstäbe für gesellschaftliches und ökologisches Engagement.

Über den Lifetime Award des Deutschen Handelspreises konnte sich Dirk Roßmann freuen. Einen kleinen, elterlichen Drogeriebetrieb hat er zu einem der größten und erfolgreichsten Drogeriekonzerne Europas entwickelt. Seit der Eröffnung seiner ersten eigenen Filiale 1972 wurde das Unternehmen konsequent ausgebaut und betreibt heute über 4.700 Filialen in neun Ländern. Die unternehmerische Tätigkeit von Dirk Roßmann zeichnet sich durch eine seltene Kombination aus strategischer Weitsicht, Innovationskraft und ausgeprägtem Gespür für Chancen aus. Die Jury würdigte vor allem seine Fähigkeit, unternehmerische Herausforderungen in nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten zu transformieren. Als Gründer der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung unterstützt Dirk Roßmann internationale Entwicklungsprojekte, fördert Bildungsinitiativen und übernimmt Verantwortung im Sportbereich. Sein Wirken ist ein herausragendes Beispiel für die Verbindung von ökonomischem Erfolg mit ethischen Grundsätzen und gesellschaftlichem Engagement.

Die Deutschen Handelspreise wurden am 12. November im Rahmen einer Gala auf dem Handelskongress Deutschland in Berlin verliehen. Fotos von der Verleihung finden Sie hier: https://einzelhandel.de/14994

Gesicht des Handels 2025: HDE zeichnet Florian Timm von Thalia aus

Das Gesicht des Handels 2025 heißt Florian Timm. Der Bereichsleiter Retail Stores ist bei der Thalia Bücher GmbH für 20 Buchhandlungen in Niedersachsen und Bremen mit über 200 Mitarbeitenden verantwortlich. Der 27-jährige erhielt die Auszeichnung am heutigen Abend im Rahmen einer Gala-Veranstaltung des Handelskongresses Deutschland in Berlin.

HDE-Präsident Alexander von Preen überreichte dem Gewinner Florian Timm die Urkunde für das Gesicht des Handels 2025. Seine Bewerbung hatte zuvor eine Jury aus Branchenkennern und Handelsexperten überzeugt. Herausstechen konnte er insbesondere mit seiner hohen Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft. Dementsprechend begründet die Jury ihre Entscheidung: „Zwischen den vielen tollen Bewerbungen für das Gesicht des Handels 2025 fiel der Jury die Wahl nicht leicht. Florian Timm aber ragte in vielerlei Hinsicht heraus. So verantwortet er in seinen noch jungen Jahren bereits 20 Buchhandlungen mit insgesamt mehr als 200 Beschäftigten. Sein Beispiel macht deutlich, wie groß die Aufstiegschancen im Einzelhandel sind. Begonnen hat der 26-Jährige seine Karriere im Handel als Auszubildender. Sein Vorbild zeigt, dass im Einzelhandel Karriere mit Lehre möglich und realistisch ist. Das ist ein Mutmacher für alle jungen Menschen, an sich und die eigenen Möglichkeiten im Einzelhandel zu glauben. Florian Timm zeichnet sich zudem durch eine hohe Lernbereitschaft und ein modernes Führungsverständnis aus. Er überzeugte die Jury mit einem stimmigen und authentischen Auftreten. Sein Einsatz für die Branche, die Mitarbeiter und seinen Arbeitgeber machen ihn zu einem würdigen Gesicht des Handels 2025.“

Die Teilnehmer der Aktion hatten im Zuge ihrer Bewerbung für den Titel Gesicht des Handels schriftlich begründet, warum sie das perfekte Gesicht für die Branche sind. In seiner Bewerbung schrieb Timm: „Ich glaube fest daran: Wenn die Rahmenbedingungen für Mitarbeitende und Kundschaft stimmen, kommt der wirtschaftliche Erfolg fast von selbst. Als Gesicht des Handels 2025 möchte ich genau dafür stehen – für einen Handel, der Menschen stärkt, Wandel gestaltet und junge Perspektiven ernst nimmt.“

Der Preis für alle im Handel Tätigen wurde bereits zum 15. Mal vergeben. Ziel des Wettbewerbs ist es, das große Engagement der mehr als drei Millionen Beschäftigten im Einzelhandel zu zeigen. Der Gewinn besteht aus zwei Hotel-Übernachtungen, zwei Karten für den Handelskongress Deutschland 2025 sowie 1.000 Euro Taschengeld.

Quelle: HDE

Unfairer Wettbewerb mit Drittstaatenhändlern: HDE mahnt zu konsequentem Durchgreifen gegen Anbieter aus Fernost

Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in Frankreich bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einem konsequenten Vorgehen gegen den unfairen Wettbewerb mit Plattformen und Händlern aus Drittstaaten. Der HDE appelliert an die Bundesregierung, sich für einen fairen Wettbewerb in Deutschland und Europa einzusetzen und systematische Regelverstöße nicht länger zu tolerieren.

 „Der unfaire Wettbewerb mit Drittstaatenhändlern macht den Einzelhandel kaputt. Die illegale Warenflut aus Fernost muss ein Ende haben. Wie Frankreich sollte auch Deutschland endlich hart durchgreifen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Frankreich habe etwa Pakete von Shein zuletzt einzeln überprüft. Ein ähnliches Vorgehen auch in Deutschland sei klar zu befürworten. „Es braucht jetzt ein klares Zeichen. Die Bundesregierung muss handeln, damit Plattformen und Händler aus Drittstaaten nicht länger systematisch Rechtsverstöße begehen“, mahnt Genth. Der Wettbewerb im Handel dürfe hart sein, aber er müsse auch fair bleiben.

 Aus Sicht des HDE liegen die notwendigen Maßnahmen auf dem Tisch. „Bestehende Vorschriften auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene müssen konsequent durchgesetzt werden“, fordert Genth. Drittstaatenhändler müssten für unlauteren Wettbewerb, Steuerhinterziehung und Nichteinhaltung der EU-Standards in den Bereichen Produktsicherheit, Nachhaltigkeit sowie Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte zur Rechenschaft gezogen werden. Hierfür gehöre die Zollfreigrenze von 150 Euro schnellstmöglich abgeschafft. „Dadurch lassen sich Tricksereien verhindern“, so Genth. Heute seien falsch deklarierte Pakete an der Tagesordnung. Wichtig sei zudem, den Zoll entsprechend auszustatten und digital aufzustellen. „Der Zoll muss die Kontrolle der Paketmassen aus China auch tatsächlich bewältigen können. Sonst hält die illegale Warenflut unvermindert an“, so Genth. Frankreich habe Drittstaatenhändlern in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass unfairer Wettbewerb Konsequenzen habe. Deutschland müsse dringend nachziehen. „Wer hierzulande Waren verkauft, muss sich an unsere Regeln halten. Wer das nicht tut, muss klare Konsequenzen spüren“, betont Genth.

Quelle: HDE

Debatte um Abschaffung: HDE betont Bedeutung der Minijobs für die Branche

Die aktuelle Debatte über eine Abschaffung der Minijobs bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als Scheindebatte, die von den tatsächlichen Problemen in der Sozialpolitik abzulenken versucht. Im Einzelhandel sind trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen für die Unternehmen mehr als 3,1 Millionen Menschen tätig, darunter rund 800.000 Minijobber.

Angehen muss die Politik laut HDE vielmehr Herausforderungen wie steigende Arbeitskosten und wachsende Bürokratie. „Dringend nötig ist eine politisch garantierte Obergrenze von 40 Prozent für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, um für Investitionssicherheit zu sorgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem sollte jede zusätzliche Bürokratie abgeblockt werden. „Es braucht dazu unbedingt eine Korrektur der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die eigentlich bis Sommer 2026 in Deutschland umzusetzen ist. Diese Richtlinie ist Bürokratiewahnsinn, das ist nicht mehr vermittelbar“, so Genth.

„Der Einzelhandel ist ein wichtiger und verlässlicher Arbeitgeber in Deutschland. Für die gesamte Branche sind Minijobber im Alltag unverzichtbar, um etwa die branchenspezifischen Stoßzeiten mittags und abends abfedern zu können“, so Genth. Minijobs seien zudem bei vielen Beschäftigten äußerst beliebt und würden zumeist auch gezielt angefragt, oft wegen der individuellen Lebensumstände oder wegen des optimierten Nettolohns. Ganz häufig handele es sich hierbei um Studenten, Schüler und Rentner, deren Hinzuverdienst dann entfallen würde. „Ein schlagartiger Wegfall dieses Arbeitskräftepotentials wäre nicht zu kompensieren. Der Einzelhandel könnte dann nicht mehr den gewohnten Service zu allen Zeiten und flächendeckend in Deutschland bieten“, warnt Genth.

Quelle: HDE

Mindestlohnrichtlinie: HDE bewertet EuGH-Entscheidung positiv

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die teilweise Annullierung der Mindestlohnrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) positiv. Der HDE warnt die Europäische Kommission vor einer weiteren Einmischung in die Lohn- und Tarifpolitik und mahnt zur Wiederherstellung der Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien.

„Die EuGH-Entscheidung ist klar, nachvollziehbar und bestätigt, dass die EU nicht befugt ist, sich in die Lohn- und Tarifpolitik einzumischen. Die Europäische Kommission hat ihre Kompetenzen hier laut EuGH bei der Mindestlohnrichtlinie in wesentlichen Punkten überdehnt. Das sollte ihr zukünftig eine Warnung sein“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer Arbeit und Soziales. Weitere Eingriffe in die Sozialpolitik dürfe es aus Europa nicht geben. „Es wäre sehr wichtig, das EuGH-Urteil und dessen Folgen genau zu analysieren und auch sämtliche Eingriffe in die Tarifautonomie und zusätzlichen Bürokratieaufwuchs aus Brüssel zu hinterfragen“, so Haarke weiter. Hierzu gehöre die Entgelttransparenzrichtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. „Die Entgelttransparenzrichtlinie, die nicht Gegenstand des EuGH-Urteils war, führt im Ergebnis zu einem indiskutablen Aufwuchs an Bürokratie“, so Haarke. Dies dürfe, noch dazu in den aktuell schwierigen Zeiten, so nicht umgesetzt werden. Die Entgelttransparenzrichtlinie sollte daher dringend korrigiert, mindestens aber aufgeschoben werden. „Entgelttransparenz wird im Geltungsbereich von Tarifverträgen bereits gewährleistet. Zudem gilt in Deutschland auch seit 2017 schon ein Entgelttransparenzgesetz“, so Haarke.

Da der EuGH die Mindestlohnrichtlinie nicht insgesamt für nichtig erklärt hat, sind die EU-Staaten aber weiter verpflichtet, etwa auf mehr Tarifbindung hinzuwirken. Demnach müssten alle EU-Mitgliedstaaten einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen, wenn die tarifvertragliche Abdeckung im Mitgliedsstaat zu gering ausfällt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte hierzu bereits in diesem Sommer eine Verbändekonsultation durchgeführt, in die sich auch der HDE mit einer Stellungnahme eingebracht hat. Die Tarifbindung steht branchenübergreifend wegen der völligen Überregulierung im Bereich der Arbeitsbeziehungen unter Druck.

„Mehr Tarifbindung entsteht vor allem dann, wenn man die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien wiederherstellt. Hierfür benötigen die Sozialpartner dringend weniger staatliche Regulierung und nicht wie zuletzt immer noch mehr“, so Haarke. Gefragt seien zudem mehr gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge in den Gesetzen und eine Option für eine modulare Tarifbindung.

Quelle: HDE

Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages: HDE setzt sich für mehr Flexibilität bei Umsetzung der EU-Vorgaben zur Widerrufsfunktion ein

In der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versichersicherungsvertragsrechts kritisierte der Handelsverband Deutschland (HDE) die EU-Vorgaben zur Widerrufsfunktion. Der HDE fordert mehr Flexibilität bei der Umsetzung.

„Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Widerrufsfunktion ist im Online-Handel mit Waren nicht erforderlich. Bei den hier ansässigen Händlern gibt es für Verbraucher keine Probleme bei der Ausübung des Widerrufsrechts“, so Georg Grünhoff, HDE-Abteilungsleiter Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht. Das Widerrufsrecht werde von Verbraucherinnen und Verbrauchern in großem Umfang ausgeübt und von Unternehmen schnell und unkompliziert abgewickelt.

Mit Blick auf die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in deutsches Recht mahnt der HDE zu mehr Flexibilität und Rechtsicherheit für die Händlerinnen und Händler. „Wenn eine Bestellung über das Kundenkonto erfolgt ist, muss auch die Widerrufsfunktion im Kundenkonto bereitgestellt werden können“, so Grünhoff. Zudem müsse die im Online-Handel häufig vorkommende Rücksendung einzelner Artikel aus einer Bestellung möglich sein. „Dass der Gesetzestext hierfür nun Anknüpfungspunkte bietet und die Forderungen des HDE aufgreift, ist ein wichtiger Schritt“, so Grünhoff weiter. Allerdings müsse den Handelsunternehmen bei Bestellungen ohne ein Kundenkonto mehr Flexibilität bei der Umsetzung eingeräumt werden. „Die Widerrufsfunktion darf in diesen Fällen nicht nur mit Freitextfeldern auf der Internetseite umzusetzen sein“, betont Grünhoff. Diese seien fehleranfällig und müssten dauerhaft bereitgestellt werden, auch wenn das Widerrufsrecht im Einzelfall gar nicht mehr bestehe. Der HDE fordert daher, dass Online-Händler zur Erfüllung der Vorgaben alternativ auch Links bereitstellen können, mit denen die Verbraucher den Widerruf anhand der Bestellung erklären können.

Außerdem spricht sich der HDE gegen zusätzliche Informationspflichten für Online-Händler und Plattformen auf nationaler Ebene aus und fordert, die EU-Vorgaben auch insoweit eins zu eins umsetzen.

Quelle: HDE

Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages: HDE setzt sich für mehr Flexibilität bei Umsetzung der EU-Vorgaben zur Widerrufsfunktion ein

In der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versichersicherungsvertragsrechts kritisierte der Handelsverband Deutschland (HDE) die EU-Vorgaben zur Widerrufsfunktion. Der HDE fordert mehr Flexibilität bei der Umsetzung.

„Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Widerrufsfunktion ist im Online-Handel mit Waren nicht erforderlich. Bei den hier ansässigen Händlern gibt es für Verbraucher keine Probleme bei der Ausübung des Widerrufsrechts“, so Georg Grünhoff, HDE-Abteilungsleiter Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht. Das Widerrufsrecht werde von Verbraucherinnen und Verbrauchern in großem Umfang ausgeübt und von Unternehmen schnell und unkompliziert abgewickelt.

Mit Blick auf die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in deutsches Recht mahnt der HDE zu mehr Flexibilität und Rechtsicherheit für die Händlerinnen und Händler. „Wenn eine Bestellung über das Kundenkonto erfolgt ist, muss auch die Widerrufsfunktion im Kundenkonto bereitgestellt werden können“, so Grünhoff. Zudem müsse die im Online-Handel häufig vorkommende Rücksendung einzelner Artikel aus einer Bestellung möglich sein. „Dass der Gesetzestext hierfür nun Anknüpfungspunkte bietet und die Forderungen des HDE aufgreift, ist ein wichtiger Schritt“, so Grünhoff weiter. Allerdings müsse den Handelsunternehmen bei Bestellungen ohne ein Kundenkonto mehr Flexibilität bei der Umsetzung eingeräumt werden. „Die Widerrufsfunktion darf in diesen Fällen nicht nur mit Freitextfeldern auf der Internetseite umzusetzen sein“, betont Grünhoff. Diese seien fehleranfällig und müssten dauerhaft bereitgestellt werden, auch wenn das Widerrufsrecht im Einzelfall gar nicht mehr bestehe. Der HDE fordert daher, dass Online-Händler zur Erfüllung der Vorgaben alternativ auch Links bereitstellen können, mit denen die Verbraucher den Widerruf anhand der Bestellung erklären können.

Außerdem spricht sich der HDE gegen zusätzliche Informationspflichten für Online-Händler und Plattformen auf nationaler Ebene aus und fordert, die EU-Vorgaben auch insoweit eins zu eins umsetzen.

Quelle: HDE

Mindestlohnrichtlinie: HDE bewertet EuGH-Entscheidung positiv

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die teilweise Annullierung der Mindestlohnrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) positiv. Der HDE warnt die Europäische Kommission vor einer weiteren Einmischung in die Lohn- und Tarifpolitik und mahnt zur Wiederherstellung der Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien.

„Die EuGH-Entscheidung ist klar, nachvollziehbar und bestätigt, dass die EU nicht befugt ist, sich in die Lohn- und Tarifpolitik einzumischen. Die Europäische Kommission hat ihre Kompetenzen hier laut EuGH bei der Mindestlohnrichtlinie in wesentlichen Punkten überdehnt. Das sollte ihr zukünftig eine Warnung sein“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer Arbeit und Soziales. Weitere Eingriffe in die Sozialpolitik dürfe es aus Europa nicht geben. „Es wäre sehr wichtig, das EuGH-Urteil und dessen Folgen genau zu analysieren und auch sämtliche Eingriffe in die Tarifautonomie und zusätzlichen Bürokratieaufwuchs aus Brüssel zu hinterfragen“, so Haarke weiter. Hierzu gehöre die Entgelttransparenzrichtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. „Die Entgelttransparenzrichtlinie, die nicht Gegenstand des EuGH-Urteils war, führt im Ergebnis zu einem indiskutablen Aufwuchs an Bürokratie“, so Haarke. Dies dürfe, noch dazu in den aktuell schwierigen Zeiten, so nicht umgesetzt werden. Die Entgelttransparenzrichtlinie sollte daher dringend korrigiert, mindestens aber aufgeschoben werden. „Entgelttransparenz wird im Geltungsbereich von Tarifverträgen bereits gewährleistet. Zudem gilt in Deutschland auch seit 2017 schon ein Entgelttransparenzgesetz“, so Haarke.

Da der EuGH die Mindestlohnrichtlinie nicht insgesamt für nichtig erklärt hat, sind die EU-Staaten aber weiter verpflichtet, etwa auf mehr Tarifbindung hinzuwirken. Demnach müssten alle EU-Mitgliedstaaten einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen, wenn die tarifvertragliche Abdeckung im Mitgliedsstaat zu gering ausfällt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte hierzu bereits in diesem Sommer eine Verbändekonsultation durchgeführt, in die sich auch der HDE mit einer Stellungnahme eingebracht hat. Die Tarifbindung steht branchenübergreifend wegen der völligen Überregulierung im Bereich der Arbeitsbeziehungen unter Druck.

„Mehr Tarifbindung entsteht vor allem dann, wenn man die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien wiederherstellt. Hierfür benötigen die Sozialpartner dringend weniger staatliche Regulierung und nicht wie zuletzt immer noch mehr“, so Haarke. Gefragt seien zudem mehr gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge in den Gesetzen und eine Option für eine modulare Tarifbindung.

Quelle: HDE