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Sozialversicherungsbeiträge: HDE fordert Senkung und Deckelung bei 40 Prozent

In Reaktion auf die Prognose des Forschungsinstituts IGES für die Entwicklung der Belastung durch die Beiträge der einzelnen Sozialversicherungen bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Innerhalb der nächsten zehn Jahre erwartet IGES einen Anstieg der Beitragsbelastung von gut 42 auf 49 Prozent. Der HDE spricht sich für eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent aus.

„Die Prognose ist besorgniserregend. Es braucht jetzt ein Bekenntnis zur dauerhaften Obergrenze von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen. Das lässt der Koalitionsvertrag vermissen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der erwartete Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge sei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fatal. „Während sich der Faktor Arbeit immer weiter verteuert, bleibt den Beschäftigten immer weniger Geld, auch für den Konsum. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, wird sie dramatische Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben“, so Genth weiter. Zu befürchten sei auch ein massiver Abbau an Arbeitsplätzen.

Die Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, im Jahr 2029 zu prüfen, ist nach Einschätzung des HDE ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Die künftige Bundesregierung muss frühzeitig gegensteuern, um die Kaufkraft der Menschen und letztlich den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern“, betont Genth. Dafür müssten die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt und bei 40 Prozent gedeckelt werden.

Quelle: HDE

Geplantes Digitalministerium braucht Weisungsbefugnis und Durchsetzungsvermögen

Die Initiative von CDU/CSU und SPD zur Einrichtung eines eigenständigen Digitalministeriums bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Für eine zukunftsgerichtete Standortpolitik wird es laut Verband allerdings nicht allein auf den Ressortzuschnitt ankommen, sondern auf die konkrete Ausgestaltung der Kompetenzen.

„Die digitale Transformation ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Sie verlangt nach klarer Verantwortung, strategischer Führung und durchsetzungsfähiger Koordination. Gefragt ist eine schlagkräftige Digitalpolitik aus einer Hand. Ein eigenständiges Digitalministerium ist ein wichtiger erster Schritt“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Jedoch müsse das künftige Digitalministerium auch durchsetzungsstark sein, Weisungsbefugnis, Durchgriffsrecht und ein eigenes Budget haben. „Und es braucht eine schlanke Bürokratie, um Verwaltung und Wirtschaft effizient zu digitalisieren“, so Tromp weiter. Nur so könnten digitale Strategien ressortübergreifend effizient umgesetzt werden. „Der Flickenteppich der Digitalisierung darf nicht weiter wachsen“, betont Tromp.

Der HDE fordert zudem die Formulierung einer klaren politischen Zielsetzung, die sich an den Herausforderungen der Digitalisierung orientiert. „Das Digitalministerium muss es sich zur Aufgabe machen, die Verwaltung zu entbürokratisieren und zu modernisieren, digitale Souveränität zu erreichen und Innovationen zu ermöglichen“, so Tromp. Für schnellere Verfahren, weniger bürokratischen Aufwand und mehr Effizienz müsse es in der digitalen Verwaltung verbindliche Standards und Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen geben. Zudem sei digitale Souveränität die Voraussetzung für unabhängige, sichere, vertrauenswürdige und wettbewerbsfähige digitale Infrastrukturen und Geschäftsmodelle in Deutschland und Europa. „Die künftige Bundesregierung muss den Aufbau und die Nutzung europäischer Cloud- und Datenlösungen gezielt fördern, um digitale Abhängigkeiten zu reduzieren“, so Tromp weiter. Darüber hinaus müssten Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz, Datenökonomie oder Cybersicherheit vorangetrieben werden. „Das stärkt die Innovationskraft des Handels und ist die Grundlage für eine nachhaltige Positionierung Deutschlands als Digitalstandort“, so Tromp.

Quelle: HDE

HDE sieht geplante Akzeptanzpflicht elektronischer Zahlungssysteme kritisch

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Skepsis gegenüber der geplanten Akzeptanzpflicht für unbare Zahlungsmittel. Vorgesehen ist laut Koalitionsvertrag, dass in Geschäften künftig auch mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden soll. Der HDE setzt sich hingegen für ein nachfrageorientiertes Angebot an Zahlungsmitteln ein und fordert eine Überprüfung der Kosten für Zahlungsarten.

„Eine Akzeptanzpflicht elektronischer Zahlungssysteme wäre vor allem ein großes Konjunkturprogramm für Zahlungsdienstleister. Daher muss am Anfang die Frage stehen, welches Ziel mit einer Regulierung überhaupt erreicht werden soll“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Im stationären Einzelhandel gebe es kaum noch Akzeptanzlücken. Die meisten Händlerinnen und Händler ermöglichten ihren Kunden bereits unbare Bezahlmöglichkeiten. Daher stelle sich die Frage nach dem Ziel einer Regulierung. „Wenn eine echte Wahlfreiheit für Kunden erreicht werden soll, dann muss geklärt werden, welche unbaren Zahlungsoptionen zu akzeptieren sind. Es läuft darauf hinaus, dass dann eine ganze Bandbreite an Zahlungssystemen akzeptiert werden muss. Für Händlerinnen und Händler wäre das mit entsprechenden Kosten verbunden“, so Binnebößel weiter. Die Karten außereuropäischer Zahlungsdienstleister seien schon heute besonders verbreitet. Ihnen wäre eine weitere Stärkung ihrer Marktposition sicher. „Dabei müssten Zahlungsdienstleister eher angetrieben werden, für bessere Angebote und effizientere Abwicklungen zu sorgen“, betont Binnebößel.

Zielführender wäre es aus Sicht des HDE, die Akzeptanz elektronischer Zahlungssysteme zu fördern statt sie zu erzwingen. „Eine Stärkung der Anbieterseite kann nicht die Lösung sein. Was es braucht, sind kostengünstige unbare Zahlarten“, so Binnebößel weiter. Händlerinnen und Händler sollten die Wahlfreiheit über ihre Geschäftsführung behalten. „Die zwangsweise Kartenakzeptanz ist grundsätzlich kein gutes Signal in Zeiten, in denen wir uns um den Rückgang der Barzahlung viel mehr Gedanken machen sollten. Gerade in Krisenzeiten kommt es auf einen funktionierenden Bargeldkreislauf an“, so Binnebößel.

Quelle: HDE

Flaute am Ausbildungsmarkt: Diskutierte Mindestlohnanhebung bedroht Attraktivität der Ausbildung

Mit Blick auf aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Zahl der Ausbildungsverträge mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) die künftige Bundesregierung zur Steigerung der Attraktivität einer Ausbildung und warnt vor den Folgen der diskutierten Mindestlohnanhebung für den Ausbildungsmarkt. Wie die in der vergangenen Woche veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, haben im Jahr 2024 mit 470.900 insgesamt weniger junge Menschen in Deutschland eine Ausbildung begonnen als noch im Vorjahr 2023. Die Zahl der Ausbildungsverträge ging somit um 1,8 Prozent zurück.

„Der Einzelhandel ist eine der ausbildungsstärksten Branchen in Deutschland und dringend auf Fachkräftenachwuchs angewiesen. Die künftige Bundesregierung darf die Bedeutung der Karriere mit Lehre nicht aus dem Blick verlieren und sollte sich für die Ausbildung einsetzen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Ausbildungsbereitschaft und -beteiligung der Handelsunternehmen sei hoch. Allerdings müssten auch die politischen Rahmenbedingungen ihren Beitrag dazu leisten, die duale Ausbildung für junge Menschen attraktiv zu machen. „Der im Koalitionsvertrag angedachte gesetzliche Mindestlohn ist eine Bedrohung für die Attraktivität der dualen Ausbildung. Wenn der Mindestlohn steigt, kann der direkte Eintritt in den Arbeitsmarkt für junge Menschen auf den ersten Blick attraktiver erscheinen als eine Ausbildung“, so Genth weiter. Dabei gerate allerdings aus dem Fokus, dass eine Ausbildung langfristig oft weitaus bessere Karrierechancen und höhere Verdienstmöglichkeiten biete als eine Beschäftigung zum Mindestlohn.

Auch die wachsende Vertragslösungsquote beobachtet der HDE mit Sorge. Dass geschlossene Ausbildungsverträge immer wieder auch aufgelöst werden, sieht der Verband als Ergebnis der nach wie vor großen Matching-Probleme auf dem Ausbildungsmarkt. „Das macht deutlich, wie wichtig eine verbesserte Berufsorientierung ist. Nur wenn junge Menschen an den Schulen umfassend informiert werden, können sie eine qualifizierte und nachhaltige Berufswahlentscheidung für die eigene Zukunft treffen“, betont Genth. Eine verlässliche Berufsorientierung müsse daher an allen allgemeinbildenden Schulen sichergestellt werden, auch an den Gymnasien. Der HDE informiert im Rahmen seiner Branchenkampagne auf der Webseite www.karriere-handel.de über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten und Karriereoptionen im Handel. Unter dem Motto „Mach Karriere im Handel!“ erfahren Schüler, Studienzweifler, Eltern, Lehrkräfte und Berufsberatende Wissenswertes über die mehr als 60 Ausbildungsberufe sowie Abiturientenprogramme des Handels und duale Studiengänge, die die Handelsunternehmen in Geschäft, Lager, Logistik, Büro und Produktion anbieten.

Weitere Informationen

Gemeinsame Verbändeerklärung zum Mindestlohn: Staatliche Lohnfestsetzung ist Gift für unser Land!

Mit Blick auf die Einigung im Koalitionsvertrag und die andauernde Debatte über eine politische Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde warnen der Handelsverband Deutschland, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sowie der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände die Politik in einer gemeinsamen Erklärung eindringlich vor weiteren – auch indirekten – politischen Eingriffen in die unabhängige Entscheidungsfindung der Mindestlohnkommission und deren fatalen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. 

Gemeinsame Erklärung zum Download

Quelle: HDE

Aktuelle Studie zu künstlicher Intelligenz im Handel: Unternehmen erkennen strategische Bedeutung von KI – Umsetzung bleibt aber herausfordernd

Immer mehr Handelsunternehmen in Deutschland erkennen das strategische Potenzial von künstlicher Intelligenz (KI) und setzen die Technologie ein. Gleichzeitig bleibt die unternehmensweite Umsetzung für viele eine Herausforderung. Das zeigt die aktuelle KI-Studie 2025, die der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit Safaric Consulting durchgeführt hat. Befragt wurden dabei 175 kleine, mittlere und große Handelsunternehmen zu ihrem KI-Reifegrad, zu den Einsatzfeldern sowie zu den Hürden bei der Umsetzung. Die aktuelle KI-Studie 2025 setzt die Erhebungen aus den Jahren 2020, 2021 und 2023 fort und baut auf den Ergebnissen der Vorjahre auf.

„Die Ergebnisse zeigen klar: Der Handel will KI – aber er braucht verlässliche Strukturen, um die Anwendungen in der breiten Masse voranzubringen. Für den Mittelstand ist entscheidend, dass sinnvolle Anwendungsbeispiele zur Verfügung stehen und unnötige regulatorische Hürden vermieden werden. Nur so kann die Innovationskraft der Branche voll ausgeschöpft werden“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. In der Studie wurde der KI-Reifegrad im Handel erstmals systematisch gemessen. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen bewegt sich aktuell auf den Stufen zwei bis drei des neuen KI-Reifegradmodells – das entspricht einem niedrigen bis mittleren Entwicklungsstand. Die Mehrheit setzt die Technologie bislang als isolierte Lösung in einzelnen Anwendungsfeldern ein. Unternehmensweite, strategisch verankerte KI-Projekte sind noch die Ausnahme. „Künstliche Intelligenz wird durch die breite Akzeptanz von generativer KI zu einer relevanten Schlüsseltechnologie, deren Potenzial Händlerinnen und Händler erkannt haben. Dabei sind finanzielle Ressourcen, KI-Fähigkeiten sowie gute Daten wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg der KI-Projekte“, ergänzt Alexander Safaric, geschäftsführender Gesellschafter von Safaric Consulting.

Zwischen kleinen und großen Handelsunternehmen klafft dabei eine immer größer werdende Lücke bei Einsatz und Planung von KI. 90 Prozent der Unternehmen mit einem Nettoumsatz zwischen 50 Millionen und einer Milliarde Euro haben KI-Projekte bereits umgesetzt oder sind aktuell in der Planung. Die gleiche Aussage treffen 86,4 Prozent der Unternehmen mit über einer Milliarde Euro Nettoumsatz. Deutlich abgeschlagen sind kleine Unternehmen mit einem Umsatz von unter 50 Millionen Euro: Hier liegt der Anteil bei nur 46,9 Prozent. Rund 21,6 Prozent aller befragten Unternehmen haben KI bereits im Rahmen von Pilotprojekten eingesetzt. Das entspricht einem Anstieg von 46 Prozent im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2023. Zudem setzen 16,2 Prozent KI auf breiter Basis ein, 9,6 Prozent haben die Einführung bereits abgeschlossen. Beide Werte haben sich damit jeweils im Vergleich zu 2023 verdreifacht.

Für die Studie von HDE und Safaric Consulting wurden im Zeitraum von November 2024 bis Februar 2025 über 175 Handelsunternehmen aus verschiedenen Handelsbranchen befragt.

Die Studie steht unter www.einzelhandel.de/ki-studie zum Download bereit.

Quelle: HDE

Koalitionsvertrag: Handelsverband sieht Licht und Schatten

In dem heute bekannt gewordenen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) positive Ansätze, aber auch einige Lücken. So bewertet die Branche insbesondere Entlastungen bei der Stromsteuer, wichtige Schritte beim Bürokratieabbau sowie die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie das klare Bekenntnis zur Vertrauensarbeitszeit ohne Arbeitszeiterfassung positiv. Dagegen vermisst der Einzelhandel die entschiedene Förderung des Standorts Innenstadt sowie ein klares Bekenntnis zur Tarifautonomie vor allem bei der Festsetzung des Mindestlohns.

„Der Koalitionsvertrag beinhaltet viele richtige und wichtige Dinge. Der Bürokratieabbau beispielsweise muss im Fokus der kommenden Bundesregierung stehen. Das ist richtig benannt. Klar erkannt ist auch der unfaire Wettbewerb mit Blick auf Plattformen wie Temu aus Drittstaaten außerhalb der EU, da müssen wir aber rasch in die Umsetzung von Gegenmaßnahmen kommen. Und auch bei den Stromkosten tut sich mit der Reduzierung der Stromsteuer endlich etwas. Richtigerweise soll außerdem eine dringend erforderliche Investitionsoffensive mit einem Deutschlandfonds auf dem Weg gebracht werden. Auf der anderen Seite bleiben aber ebenso wichtige Punkte offen oder ungenannt. Da muss die Regierung dann jenseits des Koalitionsvertrages ran“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Kritisch bewertet der HDE insbesondere die ausdrückliche Benennung einer möglichen Mindestlohnhöhe von 15 Euro im Jahr 2026. „Die Tarifautonomie hat in Deutschland aus gutem Grund Verfassungsrang und muss vor politischen Eingriffen geschützt bleiben. Der Staat hat sich aus der Lohnfindung herauszuhalten, politische Zielmarken für die unabhängige Mindestlohnkommission sind auch in indirekter Form seitens der Politik nicht akzeptabel. Der Mindestlohn ist seit 2022 bereits um mehr als 30 Prozent gestiegen. Staatliche Einmischungen beim Mindestlohn produzieren nur Verlierer: Die Wirtschaft, weil sie weiter an Wettbewerbsfähigkeit einbüßt und die Menschen in unserem Land, die mit höheren Preisen und wachsender Arbeitsplatzunsicherheit leben müssen“, so der HDE-Präsident.

Zudem vermisst der HDE ein klares Bekenntnis und Hilfsmaßnahmen für die vielerorts gefährdeten Innenstädte. „Die Sanierung von Straßen, Brücken und Bahn ist wichtig, aber darüber darf man nicht unsere Stadtzentren vergessen. Die Lage ist vielerorts bedrohlich, viele Innenstädte erreichen Kipppunkte. Es braucht jetzt dringend bessere Möglichkeiten zur Abschreibung von Investitionen in Innenstädte. Das ist gut investiertes Geld und mobilisiert privates Kapital“, so der HDE-Präsident weiter. Die vorgesehene Verdopplung der Städtebauförderung begrüßt der HDE, wobei diese staatlichen Finanzierungsmittel nach Ansicht des Verbandes alleine nicht ausreichen werden, um die Innenstädte zu vitalisieren.

Quelle: HDE

HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden.

Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und Gesetze. Die Vorgaben der Preisangabenverordnung werden nicht beachtet, so fehlt beispielsweise bei der Werbung mit Preisherabsetzungen regelmäßig die verpflichtende Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Gegen die Verbote des Lauterkeitsrechts wird unter anderem verstoßen, indem mit irreführenden Countdowns im Zusammenhang mit Preisreduzierungen geworben wird.

Zahlreiche Testkäufe von verschiedenen Organisationen und Unternehmen zeigen immer wieder, dass die von Temu angebotenen Produkte häufig nicht den Produktsicherheitsvorschriften entsprechen.

„Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Temu geht der HDE nun aktiv mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt vor“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Die Beschwerde wurde zusammen mit Kartellrechtsexperten der renommierten Kanzlei Noerr erarbeitet und basiert unter anderem auch auf zahlreichen Dokumenten und Testkaufergebnissen.

Quelle: HDE

Lebensmittelhändler mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche müssen weiterhin alte Elektro-Kleingeräte kostenfrei zurücknehmen

Aufgrund einer EU-Richtlinie entstand das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), welches das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten regelt.

Danach können seit dem 01.01.2022 Verbraucher ihre alten Elektro-Kleingeräte,

bei allen stationären Händlern mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte, bei allen Onlinehändlern mit mindestens 400 Quadratmetern Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte und bei allen Lebensmittelhändlern ab 800m² Verkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, abgeben. Die Händler müssen dabei auch ohne gleichzeitigen Neukauf des Kunden kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge kostenlos zurücknehmen. Bei Verkauf eines neuen Groß- oder Kleingerätes müssen sie ein Altgerät der gleichen Geräteart zurücknehmen. Anschließend sind die Händler für die fachgerechte Entsorgung der Geräte zuständig. Genauere Einzelheiten zu den geltenden Regelungen können unsere Mitglieder dem Flyer „Elektro-Altgeräte im Handel“ entnehmen.

Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflichten kann ein Bußgeldverfahren auslösen, aber auch Verbraucherschutzverbände zu Abmahnungen und Klagen verleiten.

So hat beispielsweise zuletzt das OLG Koblenz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen einen Discounter stattgegeben und bestätigt, dass der verklagte Discounter ausgediente Elektro-Kleingeräte nach dem Gesetz unentgeltlich zurücknehmen muss, auch wenn kein Neukauf erfolgt (Az.: 9 U 1090/24).

Im Verfahren verteidigte sich der Discounter unter anderem damit, dass er die Auffassung vertrat, die Vorgaben des ElektroG seien Vorschriften zum Zwecke des Umweltschutzes, ohne wettbewerbsrechtlichen Charakter, weshalb die Deutsche Umwelthilfe gar nicht klagen dürfe. Außerdem wurde damit argumentiert, dass man die Rücknahmepflicht für den Lebensmittelhandel für verfassungswidrig halte.

Das OLG Koblenz teilte diese Rechtsauffassungen des Discounters nicht.

Die alte Bundesregierung hatte beim ElektroG Nachbesserungsbedarf gesehen und ein Gesetzgebungsverfahren für eine Novelle des ElektroG für das Jahr 2025 eingeleitet. Eine Gesetzesänderung kommt jedoch vorerst nicht, da das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr rechtzeitig vor den Neuwahlen abgeschlossen werden konnte.

Ob die neue Regierung das Thema wieder aufgreift, bleibt abzuwarten. Angesichts dessen, dass gegen Deutschland mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU eingeleitet wurde, weil die EU-rechtlich vorgegebenen Sammelquoten in den vergangenen Jahren in Deutschland nicht erreicht wurden, dürfte aber dann eher mit einer Verschärfung als mit einer Milderung der Gesetzesvorgaben zu rechnen sein.

Antrag auf Elternzeit ab Mai 2025 in Textform möglich

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit oder eine Verlängerung ihrer Elternzeit beantragen möchten oder die einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit stellen möchten, mussten dies bisher mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben zur Wahrung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses beantragen. Diese Schriftformerfordernis gilt aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch für Kinder, die vor dem 01.05.2025 geboren werden.

Für ab dem 01.05.2025 geborene Kinder kann ein Antrag auf Elternzeit nach § 16 Abs. 1 BEEB n. F. und ein Antrag auf Teilzeit während der nach § 15 Abs. 7 BEEG n. F.auch in sogenannter Textform gestellt werden.

Textform bedeutet gemäß § 126b BGB, dass eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Es reicht beispielsweise ein papiernes Schreiben mit dem Antrag, auf dem der Name der erklärenden Person gedruckt ist. Aber auch ein Antrag per E-Mail oder in einer Textnachricht ist nunmehr möglich, sofern der Antrag und namentlich der Antragsteller aus dem Text erkennbar sind.

Natürlich ist aber auch weiterhin eine handschriftliche Antragstellung möglich.

Beide Elternteile haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Der Arbeitgeber eines Elternteils kann den Antrag auf Elternzeit deshalb grundsätzlich nicht ablehnen, wenn eine vollständige Freistellung während der Elternzeit verlangt wird und das die Elternzeit begründende Kind noch weniger als 3 Jahre alt ist.

Aus dringenden betrieblichen Gründen kann jedoch ein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit durch einen Arbeitgeber abgelehnt werden. Eine solche Ablehnung der Verringerung der Arbeitszeit und/oder die Ablehnung deren Verteilung kann bei ab dem 01.05.2025 geborenen Kindern nunmehr ebenfalls in Textform erfolgen.

Bei Ablehnungen seitens des Arbeitgebers sollte dieser darauf achten, dass er eine Lesebestätigung oder ein Empfangsbekenntnis des Arbeitnehmers vorweisen kann. Im Streitfalle muss nämlich gegebenenfalls der Arbeitgeber nicht nur seine rechtzeitige Ablehnung, sondern auch deren Zugang beweisen können.

Muster stehen unseren Mitgliedern exklusiv als Download zur Verfügung:

Arbeitgeber, die eine ablehnende Entscheidung auf einen Antrag auf Elternzeit oder Teilzeit in Elternzeit treffen wollen, können sich durch die Juristen des Handelsverbandes zu dieser Thematik beraten lassen.