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Unwirksamkeit der Probezeitkündigung

Wenn der redselige Vorgesetzte die Unwirksamkeit der Probezeitkündigung verursacht

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.01.2025 – 3 SLa 317/24 – entschieden, dass eine Kündigung während einer vereinbarten Probezeit trotz fehlenden Kündigungsschutzes unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber bzw. verantwortliche Mitarbeiter zuvor einen Vertrauenstatbestand dahingehend gesetzt haben, dass das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbestehen wird.

In dem vom LAG Düsseldorf entschiedenen Fall hatte ein Personalverantwortlicher und Prokurist des Arbeitgebers, der auch den Arbeitsvertrag mit dem betroffenen Arbeitnehmer ausgehandelt hatte, fünf Wochen vor Ende der im Arbeitsvertrag vereinbarten sechsmonatigen Probezeit auf Nachfrage des Arbeitnehmers mitgeteilt, dass er „natürlich“ übernommen werde. Keine drei Wochen später erhielt der Arbeitnehmer aber noch während der Probezeit die fristgemäße Kündigung. Der Arbeitnehmer klagte gegen diese Kündigung, obwohl er nach dem Kündigungsschutzgesetz in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses keinen Kündigungsschutz hatte. Er verlor noch in erster Instanz und obsiegte dann beim LAG Düsseldorf.

Das LAG Düsseldorf erachtete die streitgegenständliche Kündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens als treuwidrig und damit nach § 242 BGB für nichtig. Der Arbeitgeber müsse sich die Aussagen der maßgeblichen Führungskraft für Personalfragen in der betreffenden Abteilung zurechnen lassen. Insofern habe man gegenüber dem Arbeitnehmer einen Vertrauenstatbestand gesetzt, den man nicht nachträglich willkürlich ändern könne.

Das LAG Düsseldorf stellte zwar auch klar, dass die Entscheidung anders hätte ausfallen können, wenn es zwischen der Erklärung des Vorgesetzten und der nachfolgenden Kündigung zu Vorkommnissen gekommen sei, die einen Meinungsumschwung sachlich nachvollziehbar machen würden. Darlegungen für einen solchen Meinungsumschwung hätte der Arbeitgeber aber nicht ausreichend erbracht.

Der Fall zeigt, dass sich Vorgesetzte immer vorsichtig in ihrer Wortwahl verhalten müssen, wenn Arbeitnehmer während einer vereinbarten Probezeit bzw. in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nachfragen, ob das Arbeitsverhältnis über die Probezeit bzw. die sechs Monate Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes hinaus fortbestehen wird. Denn wird unbedacht eine Aussage durch Führungspersonal getroffen, ist der Arbeitgeber grundsätzlich an diese gebunden, wenn nicht nach der Zusage nachweislich etwas passiert ist, was einen Meinungsumschwung rechtfertigt.

Sollte ein Arbeitgeber nach einer ursprünglichen getätigten Zusage, seine Meinung ändern, muss er zudem umfassend dokumentieren, was Anlass für diesen Meinungswechsel gewesen ist und im Streitfall das Gericht hiervon überzeugen können. Zwar müssen nicht Kündigungsgründe im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen, um einen solchen Meinungsumschwung zu rechtfertigen, aber die Argumente dürfen auch nicht offensichtlich bloß vorgeschoben werden bzw. willkürlich erscheinen.

Urlaub ist tatsächlich unverzichtbar

Das BAG hat mit Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24 – klargestellt, dass in gerichtlichen Vergleichen nicht vereinbart werden kann, dass Urlaubsansprüche in natura gewährt worden sind, wenn der betroffene Arbeitnehmer aufgrund durchgehender Erkrankung nie Gelegenheit hatte, den Urlaub überhaupt anzutreten.

Eine Arbeitgeberin und ein Arbeitnehmer einigten sich im März 2023 in einem Kündigungsrechtsstreit auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Ende April 2023 gegen Zahlung einer Abfindung. Der Vergleich enthielt auch eine Regelung, wonach sämtliche Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers bereits in natura gewährt worden seien. Tatsächlich war der Arbeitnehmer vom Beginn des Jahres 2023 an bis zum Vergleichsschluss durchgängig arbeitsunfähig erkrankt und dies auch im Anschluss bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nachdem der Vergleich zustande kam und die Abfindung ausgezahlt worden war, klagte der Arbeitnehmer nachträglich auch noch Urlaubsabgeltung für den anteiligen gesetzlichen Urlaub im Jahr 2023 ein. Der Arbeitnehmer vertrat die Auffassung, die Regelung im Vergleich zur Gewährung des Urlaubs in natura stelle einen unwirksamen Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub des Jahres 2023 dar, weil er aufgrund seiner bis zum Beendigungstermin durchgängigen Erkrankung nie besagten Mindesturlaub hätte tatsächlich antreten können.

Das BAG bestätigte diese Rechtsauffassung. Urlaub sei abzugelten, wenn dieser wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden könne. Die Regelung im Vergleich zur Gewährung in natura sei nichtig. Die Vergleichsregelung ziele auf einen Ausschluss des gesetzlichen Mindesturlaubs ab und verstoße deshalb gegen § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG. Von den Bestimmungen des BurlG dürfe vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, was auch für vertragliche Abreden in einem gerichtlichen Vergleich gelte.

Nach dem BAG lag auch kein sogenannter Tatsachenvergleich vor, bei dem § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG nicht anzuwenden wäre. Für einen Tatsachenvergleich sei nämlich erforderlich, dass Streit über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden könne. Zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses sei aber beiden Parteien klar gewesen, dass der Arbeitnehmer aufgrund durchgängiger Erkrankung bisher keinen Urlaub im Jahr 2023 hatte antreten können.

Den Einwand der Arbeitgeberin, das arbeitnehmerseitige Berufen auf den Urlaubsanspruch sei treuwidrig, weil der Arbeitnehmer sich nachträglich nicht mehr an eine selbst mitvereinbarte Regelung halten wolle, wies das BAG mit der Begründung zurück, dass die Arbeitgeberin nicht auf den Bestand einer offensichtlich rechtswidrigen Regelung vertrauen durfte.

Der BAG-Fall zeigt die Probleme von allzu leichtfertigen Formulierungen in Vergleichen zum Thema Urlaub. Die Wertungen lassen sich aber auch auf Aufhebungsverträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander schließen, übertragen. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeitgeberin im BAG-Fall der letztlichen Höhe der Abfindungszahlung im gerichtlichen Vergleich auch deshalb zustimmte, da sie davon ausging, die Angelegenheit damit wirtschaftlich vollständig abzuschließen und später nicht auch noch Urlaubsabgeltung zahlen zu müssen. Eine Annahme, die schließlich sogar zu einer Art doppelten Zahlung geführt hat. 

Wenn Urlaub in irgendeiner Form in einem gerichtlichen Vergleich oder auch in einem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Aufhebungsvertrag verrechnet oder angerechnet werden soll, ist zukünftig immer darauf zu achten, ob es überhaupt möglich war, dass dieser genommen wird.

Dringend gewarnt wird vor Regelungen, wonach die zustehende Urlaubsabgeltung zur Erhöhung der Abfindungssumme genutzt wird, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen und zugleich in irgendeiner Form vereinbart wird, dass Urlaubsansprüche nicht mehr bestehen. Wer sich auf solch eine Strategie als Arbeitgeber einlässt, läuft nicht nur Gefahr, Probleme mit der Sozialversicherung zu bekommen, sondern auch quasi doppelt (nämlich höhere Abfindung und später doch noch Urlaubsabgeltung) zahlen zu müssen.

Die Juristen des Handelsverbandes helfen Ihnen bei Aufhebungsvertragsverhandlungen und gerichtlichen Vergleichen. Lassen Sie sich gerne durch diese bei anstehenden Verhandlungen beraten.

EUDI-Wallet: HDE sieht sichere digitale Identitäten als wichtigen Schritt zur digitalen Souveränität Europas

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Entwicklung und die für Anfang 2027 geplante Einführung der EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) positiv.

Die in der staatlich zertifizierten App gespeicherten Identitätsdaten sollen sich sicher und europaweit zur Identifizierung und Altersverifikation nutzen lassen. Laut Verband kann die EUDI-Wallet zur digitalen Souveränität Europas sowie zur Weiterentwicklung des europäischen Handels beitragen.

„Die EUDI-Wallet kann als staatliche digitale Brieftasche für das Smartphone das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Identitäten stärken und das Einkaufserlebnis sicherer, bequemer und effizienter machen“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Europa brauche zukunftsfähige digitale Lösungen zur Identifizierung und Altersverifikation. Sichere digitale Identitäten seien die Voraussetzung hierfür. „Auf Knopfdruck können über die EUDI-Wallet Identitätsdaten kontrolliert und sicher weitergegeben werden. Das ist ein Mehrwert für uns alle, die wir uns im Internet bewegen, ob Verbraucher oder Unternehmen“, so Tromp weiter. Kaufverträge ließen sich dadurch rechtssicher abschließen, Altersverifikationen einfach und wirksam vornehmen, Identitätsmissbrauch deutlich erschweren.

Um eine praxisorientierte Umsetzung der EUDI-Wallet zu erreichen, fordert der HDE einen Dialog zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. „Das Vertrauen in digitale Identitäten wächst nur, wenn wir offen darüber diskutieren und Vorbehalte abbauen. Die politische Diskussion darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden“, betont Tromp. Eine klug umgesetzte EUDI-Wallet könne der digitalen Souveränität Europas einen Schub verleihen. „Europas digitale Brieftasche hat das Potenzial, für mehr Vertrauen im digitalen Raum sorgen. Worauf es ankommen wird, ist die Umsetzung in enger Abstimmung zwischen Politik und Nutzern“, so Tromp.

Quelle: HDE

HDE-Umfrage: Bei deutlicher Mindestlohnanhebung rechnen zwei Drittel der Handelsunternehmen mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung

Mit Blick auf die in diesem Jahr anstehende Entscheidung der Mindestlohnkommission macht der Handelsverband Deutschland (HDE) klar, dass eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns fatale Konsequenzen haben könnte. So zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage unter rund 550 Handelsunternehmen aller Größen, Branchen und Vertriebsformen, dass zwei Drittel der befragten Unternehmen mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung bis hin zu Entlassungen rechnen.

„Der Einzelhandel kann im dritten Rezessionsjahr in Folge angesichts enger Margen und geringer Rücklagen weitere Kostensteigerungen nicht mehr schultern. Besonders alarmierend ist, dass auch viele Großunternehmen aus der Branche inzwischen mit einer Verringerung der Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Vorjahr rechnen. Dies ist nach Jahren stetig ansteigender Beschäftigungszahlen im Einzelhandel ein fataler Befund, denn die weit überwiegende Mehrheit der 3,1 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel ist bei Großunternehmen tätig. Wir brauchen deshalb eine Aussetzung der Mindestlohnanpassung, also eine Nullrunde“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Dabei gehe es nicht nur um die Anhebung der Löhne im untersten Bereich: „Eine weitere Anhebung des Mindestlohns führt dazu, dass die Entgelte in kollektiven Entgeltsystemen insgesamt angehoben werden müssen. Denn es müssen ja auch die Lohnabstände zu höheren Entgeltgruppen gewahrt bleiben. Dieser Mechanismus vervielfacht den finanziellen Effekt einer Mindestlohnanhebung enorm“, so von Preen weiter. Hier fürchten 84 Prozent der vom HDE befragten Unternehmen eine Zunahme von Konflikten in den Betrieben, wenn bei einfachen Tätigkeiten in Folge eines höheren Mindestlohns keine Differenzierung mehr möglich ist.

Erschwerend kommen noch die Aussichten auf ungebremst anwachsende Sozialversicherungsbeiträge hinzu. 92 Prozent der Unternehmen konstatieren, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter steigen dürfen. „Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Gesamtlage in der Branche und der Verteuerung des Faktors Arbeit appelliert der HDE dafür, eine Überforderung von personalstarken Großbranchen wie dem Einzelhandel zu verhindern und Beschäftigung nicht unnötig zu gefährden“, so von Preen.

Für die Mindestlohnfindung setzt der Handelsverband ganz auf die unabhängige Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern. „Die zunehmende Politisierung des Mindestlohns darf sich in der neuen Bundesregierung nicht fortsetzen, ansonsten könnte das zum Sargnagel für die Tarifpolitik werden. Löhne und Gehälter dürfen nicht zum Spielball von politischen Überbietungswettbewerben werden. Ansonsten droht die Überforderung der Unternehmen und der Verlust von Arbeitsplätzen“, so von Preen weiter. Das Vertrauen der Sozialpartner in die Laufzeit der mit der Gewerkschaft ausverhandelten Entgelttarifverträge sei prägend für die Tarifautonomie. Diese sei aus guten Gründen verfassungsrechtlich geschützt.

Quelle: HDE

HDE befürwortet zeitnahe Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die von Bundeskanzler Friedrich Merz geforderte Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Eine Streichung des Soli würde laut Verband maßgeblich zur Stärkung des Mittelstandes sowie der Verbraucher und der Binnenkonjunktur beitragen.

„Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist lange überfällig. Es ist daher richtig und wichtig, dass sich der Bundeskanzler so klar dafür ausspricht“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Einzelhandel sei mit 90 Prozent Personengesellschaften besonders von der Belastung durch den Soli betroffen. „Der Solidaritätszuschlag belastet sowohl die Einkommen der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Gewinne der Handelsunternehmen, vor allem die der zahlreichen Familienunternehmen. Das geht auf Kosten der Investitionen der Unternehmen und der Konsumnachfrage“, betont Genth.

In der Vergangenheit bestand zwischen dem Solidaritätszuschlag und den Solidarpakten I und II eine Verbindung. Da der Solidarpakt II 2019 ausgelaufen ist und durch einen reformierten Finanzausgleich ersetzt wurde, besteht laut HDE kein finanzieller Sonderbedarf, der durch eine Ergänzungsabgabe abgedeckt werden sollte. „Den Solidaritätszuschlag jetzt abzuschaffen, ist das richtige Signal für eine Belebung der Konjunktur und die Stärkung des Mittelstands“, so Genth.

Quelle: HDE

Mobilitätswandel: Einzelhandel mahnt zur Sicherstellung der Erreichbarkeit von Innenstädten mit allen Verkehrsmitteln

In der aktuellen Debatte über für den Einzelhandel wichtige Verkehrsträger setzt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) dafür ein, die Erreichbarkeit der Innenstädte mit allen Verkehrsmitteln zu sichern.

Nachdem Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in der vergangenen Woche auf dem Nationalen Radverkehrskongress die Förderung des Radverkehrs zur Chefsache erklärt hat, kommt es für einen erfolgreichen Mobilitätswandel laut HDE nun auf belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verkehrsmittelwahl der Innenstadtbesucher an, um die passenden Maßnahmen ergreifen zu können.

„Der Umbau unserer Innenstädte ist unumgänglich. Es geht darum, ihre Attraktivität zu steigern, Klimaresilienz zu erreichen und Antworten auf den Mobilitätswandel der Bevölkerung zu finden“, so Michael Reink, HDE-Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik. Hierbei ausschließlich den Radverkehr in den Fokus zu nehmen, sei allerdings nicht der richtige Ansatz. Stadtzentren müssten mit allen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Um die zukünftige Verkehrsträgerwahl genauer zu untersuchen und Lösungsansätze für einen erfolgreichen Mobilitätswandel zu entwickeln, hat der HDE in Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium die erste Grundlagenstudie zum Thema Verkehrsmittelwahl und Konsum bei der RWTH Aachen in Auftrag gegeben. Vorliegen werden die für Deutschland erstmaligen Ergebnisse voraussichtlich Ende des Jahres. „Gute Verkehrspolitik ist auf undogmatische und wissenschaftlich saubere Erkenntnisse angewiesen“, betont Reink.

Quelle: HDE

HDE setzt sich für Ausbau der geräuscharmen Nachtlogistik ein

Angesichts des in den kommenden Jahren weiter zunehmenden Kunden- und Lieferverkehrs hält der Handelsverband Deutschland (HDE) den Ausbau der geräuscharmen Nachtlogistik für notwendig. Der HDE arbeitet daher gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut an Möglichkeiten, die geräuscharme Nachtlogistik in den regelmäßigen Betrieb zu bringen.

„Die zeitliche Verlagerung der Lieferverkehre ist ein Lösungsansatz, der bislang kaum beachtet wird. Dabei liegt in der geräuscharmen Nachtlogistik der Schlüssel zur Stabilisierung des Verkehrsvolumens“, so Michael Reink, HDE-Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik. Bisher würden die Straßen von allen Nutzern zur gleichen Tageszeit in Anspruch genommen. „In der Nacht sind von Stau geprägte Straßen leer und bringen die wenigen Verkehrsteilnehmer rasch an ihr Ziel. Zudem sind in der Nacht aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens viele Ampeln ausgeschaltet, was den Verkehrsfluss zusätzlich erhöht“, so Reink.

In Zusammenarbeit mit Handelsunternehmen und dem Fraunhofer Institut setzt sich der HDE für den Ausbau der geräuscharmen Nachtlogistik ein. „Die technischen Voraussetzungen wie etwa Zugmaschinen, Sattelauflieger, Kühlaggregate und leise Bordwände sind bereits am Markt verfügbar. Jetzt gilt es, die geräuscharme Nachtlogistik gemeinsam voranzutreiben“, fordert Reink.

Quelle: HDE

Einzelhandel sieht Hamburgs Entscheidung gegen Verpackungssteuer als wichtiges Signal für gesamte Branche

Dass sich die Hamburger Bürgerschaft in der vergangenen Woche gegen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer entschieden hat, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Gemeinsam mit ebenfalls betroffenen Verbänden hatte der HDE auf die drohenden Belastungen für die Unternehmen aufmerksam gemacht, die mit der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer einhergehen würden. Das Spektrum der Auswirkungen reicht demnach von ausufernder Bürokratie über kommunale Flickenteppich-Regelungen bis hin zur überbordenden finanziellen Belastung für Verpackungen.

„Die Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft, eine kommunale Verpackungssteuer abzulehnen, ist ein wichtiges Signal für unsere Unternehmen. Eine derartige Steuer würde zu einem Flickenteppich, sowie zu unnötigen bürokratischen und finanziellen Belastungen für die Unternehmen führen, ohne dass das Abfallaufkommen signifikant gesenkt würde. Unsere Unternehmen setzen sich bereits heute auch ohne eine solche Steuer mit großem Engagement für die Reduzierung und Vermeidung von Verpackungen ein“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Nachhaltigkeit.

Bundesweit gibt es Bestrebungen, eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen, um so vermeintlich das Müllaufkommen in den Innenstädten zu reduzieren. Eine tatsächliche Lenkungswirkung ist aber bisher nicht zweifelsfrei belegbar. Daher leisten die betroffenen Verbände vor Ort massive Aufklärungsarbeit, um auf die Auswirkungen der zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen hinzuweisen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der kommunalen Verpackungssteuer gibt es in vielen Kommunen bundesweit konkrete Überlegungen zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. In Köln, Heidelberg und Freiburg soll die Steuer 2025 beziehungsweise 2026 eingeführt werden. In über 100 weiteren Kommunen besteht grundsätzliches Interesse an der Einführung.

Quelle: HDE

Zoll-Jahresbilanz vorgestellt: Handelsverband fordert effektiveres Vorgehen gegen illegale Waren aus Fernost

Mit Blick auf die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgestellte Zoll-Jahresbilanz für 2024 fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) rasche Veränderungen beim Umgang mit den Paketmassen, die die EU aus Fernost erreichen. Insbesondere die Sendungen über die Online-Plattform Temu und den Onlinehändler Shein stehen dabei im Fokus der Kritik. Denn die über die beiden Unternehmen verschickten Waren entsprechen oft nicht den hiesigen Produktsicherheitsvorgaben. Zudem wird der Warenwert häufig falsch deklariert.

„Die Behörden dürfen nicht mehr zum Zuschauen verbannt sein, der Zoll braucht die entsprechende Ausstattung und einen klaren Schritt in Richtung Digitalisierung, um die Paketmassen aus China zumindest in vernünftigen Stichproben kontrollieren zu können. Ansonsten macht dieser unfaire Wettbewerb die bei uns heimischen Händler, die sich an alle Regeln halten, wirtschaftlich kaputt“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der HDE setzt sich insbesondere auch für eine schnelle Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro ein. Bisher rutschen Pakete, deren Warenwert auf unterhalb dieser Grenze deklariert wird, oft unkontrolliert durch. Bei vereinzelten Stichprobenkontrollen stoßen die Behörden jedoch immer wieder auf falsch deklarierte Pakete, deren Wert eigentlich über der Freigrenze liegt. Zudem teilen die Versender teurere Ware oft auf mehrere Pakete auf, um die Freigrenze nicht zu reißen. „Mit diesen Tricksereien muss Schluss sein – und zwar möglichst sofort. Die Zollfreigrenze muss abgeschafft werden“, so der HDE-Präsident. Allein im vergangenen Jahr wurden 4,6 Milliarden Pakete mit einem angeblichen Warenwert von jeweils unter 150 Euro in die EU direkt an die Verbraucher geliefert. Davon kamen 91 Prozent aus China, vorrangig von Anbietern wie Temu und Shein.

Das Thema hat aus Sicht des HDE in den letzten Wochen an weiterer Brisanz gewonnen: „Die USA haben ihre Freigrenze Anfang April abgeschafft und erheben jetzt auf jedes Paket Zoll sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Damit ist das Geschäftsmodell für Temu und Co in den USA tot. In der Folge sehen wir schon jetzt eine Neuorientierung dieser Unternehmen hin zu Europa. Das erhöht den Druck auf die Entscheidungsträger in Deutschland und der EU enorm, wir müssen ins Handeln kommen“, so von Preen weiter. Temu hat seine App aus den App-Stores in den USA zurückgezogen und investiert mehr Geld in digitale Werbung in Europa – insbesondere in Deutschland, Frankreich und UK, um das Geschäft hierzulande anzukurbeln.

Angesichts dieser Entwicklungen hatte der HDE bereits in der vergangenen Woche in einem Brief an den Bundesfinanzminister dazu aufgefordert, die Vorschläge der EU-Kommission aus ihrer Toolbox vom Februar dieses Jahres auf EU-Ebene schnell umzusetzen. Dabei geht es vor allem um die Abschaffung der Zollfreigrenze, die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für Pakete beim Zoll und eine Anmeldepflicht für jedes Paket ungeachtet des Warenwertes über das System des EU-Import-One-Stop-Shops. Damit ist dann auch sichergestellt, dass Zoll, Bearbeitungsgebühr und Steuern tatsächlich ordnungsgemäß bezahlt werden.

Quelle: HDE

Einzelhandel sieht in geplanten Steuerentlastungen positives Signal, mahnt aber zu branchenübergreifender Investitionsoffensive

In dem von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgelegten und heute von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) einen ersten wichtigen Schritt.

Laut Verband kann der Gesetzentwurf auch im Einzelhandel Investitionen unterstützen. Gleichzeitig warnt der HDE davor, die Investitionsoffensive durch begrenzte Abschreibungsmöglichkeiten auf bewegliches Anlagevermögen zu beschränken. Die geplanten Abschreibungsmöglichkeiten müssten auf Investitionen in allen Sektoren ausgeweitet werden.

„Mit ihrem Investitionsprogramm zeigt die neue Bundesregierung Handlungsfähigkeit. Sie hat erkannt, dass es angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage schnell gehen muss. Jetzt muss eine Investitionsoffensive folgen, die auch wirklich alle Bereiche erreicht“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Die besseren Abschreibungsmöglichkeiten müssen jetzt schnell kommen und bereits wie geplant ab dem 1. Juli gelten. Wenn notwendige Ergänzungen kurzfristig nicht möglich sind, muss es ein weiteres Steuergesetz in diesem Jahr geben“, so Genth weiter.

Dass die Abschreibungsbedingungen der Unternehmen etwa bei beweglichen Wirtschaftsgütern verbessert werden sollen, sei ein wichtiger Schritt. „Für Händlerinnen und Händler macht das Investitionen in die Lagerhaltung oder in die Modernisierung ihrer Lieferflotten künftig attraktiver“, so Genth. Aus Sicht des HDE ist zudem eine Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeiten notwendig, damit die Investitionsoffensive überall ankommt. „Anreize sind vor allem gefragt für Investitionen in die Innenstädte, in die Digitalisierung und in den Klimaschutz. Dies ist für den Handel und die Kommunen bedeutend. Der Einzelhandel setzt hier auf politische Maßnahmen“, so Genth.

Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes und des Einkommensteuersatzes für einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen um fünf Prozentpunkte bewertet der HDE grundsätzlich positiv. „Mit der schrittweisen Absenkung des Steuersatzes auf einbehaltene Gewinne von Unternehmen erst im Jahr 2028 zu beginnen, ist allerdings viel zu spät. Die Entlastungen müssen jetzt kommen“, betont Genth.

Quelle: HDE