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KI-Verordnung: Einzelhandel baut auf bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung

Im Referentenentwurf zur Umsetzung der KI-Verordnung sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) Licht und Schatten. Positiv bewertet der Verband die Absicht, Doppelstrukturen zu vermeiden und Beratungsangebote insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen. Mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung dieser Angebote und der angekündigten Innovationsförderung besteht allerdings noch Klärungsbedarf. Der HDE spricht sich für eine bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung der KI-Verordnung aus.

„Künstliche Intelligenz ist schon heute ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Jetzt kommt es darauf an, die politischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass KI ihr Innovationspotenzial im Handel auch wirklich entfalten kann“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Die Umsetzung der KI-Verordnung dürfe keinesfalls zu einer weiteren bürokratischen Belastung kleiner und mittlerer Handelsunternehmen führen. „Entscheidend ist, dass der Zugang zu Beratung und Reallaboren für den Mittelstand niedrigschwellig und praxisnah gestaltet wird“, betont Tromp. Der Referentenentwurf zur Umsetzung der KI-Verordnung sieht die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups durch Service-Desks vor. Zudem ist die Einrichtung von KI-Reallaboren geplant, um innovative Dienstleistungen, Produkte oder Technologien unter möglichst realen Bedingungen zu testen.

Laut Referentenentwurf wird die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde, während in Sektoren mit bestehender Aufsicht die bisherigen Stellen zuständig bleiben, etwa bei Medizinprodukten und Finanzdienstleistungen. „Das verhindert den Aufbau von Doppelstrukturen und gibt den Unternehmen Orientierung“, so Tromp. Das Ziel müsse sein, dass KI auch in kleinen und mittleren Unternehmen einen festen Platz erhält und alle Händlerinnen und Händler das Innovationspotenzial nutzen können. Mit Blick auf die Schnittstellen zum Datenschutz und die Ausgestaltung der Innovationsförderung seien jedoch noch wichtige Punkte offen. Gerade mit Blick auf den Datenschutz müsse auf jeden Fall ein föderaler Flickenteppich mit unterschiedlichen Auslegungen in den Bundesländern vermieden werden.

Quelle: HDE

Änderung des Lieferkettengesetzes: HDE sieht wichtigen Schritt zu mehr Rechtsklarheit und mahnt zu konsequentem Bürokratieabbau

Der Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) trägt aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu mehr Rechtssicherheit für Handelsunternehmen bei. Insbesondere bewertet der HDE positiv, dass die Unternehmen nun auch rückwirkend für die letzten zwei Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssen. Gleichzeitig kritisiert der Verband die kurze Rückmeldefrist für eine Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. Die Bundesregierung mahnt der HDE zu einem konsequenten Bürokratieabbau.

„Die geplante Streichung der Berichtspflichten im Lieferkettengesetz ist essenziell für eine wirksame Entlastung der Unternehmen und sorgt für die dringend notwendige Rechtssicherheit. Allerdings dürfen jetzt auch keine neuen Belastungen folgen, das würde das Bekenntnis der Bundesregierung zum Bürokratieabbau untergraben“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Dass die Unternehmen rückwirkend für die vergangenen beiden Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssten, sei eine große Entlastung. Vor allem die Berichts- und Dokumentationspflichten hätten durch die EU-Nachhaltigkeitsregulatorik in den vergangenen Jahren ein sehr hohes Maß an Komplexität und Umfang erreicht. „Eine rechtssichere Umsetzung ist für Unternehmen nicht mehr ohne den enormen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen möglich. Volumen, Detailgrad sowie zahlreiche Unklarheiten bei der Auslegung von Rechtsbegriffen belasten die Händlerinnen und Händler“, betont Gerstein.

Der HDE fordert, dass das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) als ausführende Kontrollbehörde die Änderungen des LkSG zügig veröffentlicht, um in der Praxis für Rechtsklarheit zu sorgen. Zudem müssten die teilweise übermäßigen Auskunftsersuchen des BAFA auf ein vertretbares Maß reduziert werden, damit bei den Unternehmen eine bürokratische Entlastung auch tatsächlich ankomme. Von großer Bedeutung sei zudem das laufende, europäische Omnibus-1-Gesetzespaket, da es insgesamt die Reduktion administrativer Pflichten und die Vereinheitlichung der EU-Regulatorik im Nachhaltigkeitsbereich avisiere. „Die Bundesregierung sollte den Omnibus-1 unterstützen und die nationale Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ohne Gold-Plating so bürokratiearm wie möglich realisieren“, so Gerstein weiter.

Scharfe Kritik übt der HDE an der kurzen Rückmeldefrist für die Einreichung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. „Mit solch kurzen Fristen senden die Ministerien ein fatales Signal an die Wirtschaft. Eine wirksame Beteiligung der Verbände ist so kaum möglich“, so Gerstein. Das müsse sich zwingend ändern. Im Koalitionsvertrag habe man sich schließlich auf angemessene Fristen von in der Regel vier Wochen geeinigt.

Quelle: HDE

Stromsteuersenkung im Bundeskabinett: HDE fordert bezahlbare Strompreise für alle

Vor dem für heute geplanten Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes im Bundeskabinett bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Kritik an einer Abkehr von der im Koalitionsvertrag versprochenen Stromsteuersenkung für alle. Die Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe zu senken, greift laut HDE zu kurz. Ohne bezahlbare Strompreise für alle sieht der Verband die Existenzen zahlreicher Handelsunternehmen und die Erholung der Konsumstimmung in Deutschland in Gefahr.

„Mit dem Bruch ihres Versprechens einer Stromsteuersenkung für alle verspielt die Bundesregierung das Vertrauen von Handel und Verbrauchern. Statt für Entlastungen zu sorgen, lässt die Politik große Teile der Wirtschaft und die privaten Haushalte links liegen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die hohe Energiekostenbelastung sei eine enorme Herausforderung für Händlerinnen und Händler. Bei geringen Margen von teilweise nur ein bis zwei Prozent bekomme der Handel die Energiepreisentwicklung der vergangenen Jahre besonders stark zu spüren. „Die noch immer hohen Energiepreise bedrohen die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels. Wenn die Preise nicht sinken, gerät der Handel in Schieflage und mit ihm der gesamte Wirtschaftsstandort“, warnt von Preen. Dabei habe der Einzelhandel das Potenzial, zum Wachstumsmotor zu werden. „Die Bundesregierung hat die Zukunft des Landes in der Hand. Sie muss ihrer Verantwortung gerecht werden und endlich Entlastungen auf den Weg bringen, die im Handel und in den Haushalten ankommen. Bislang ist davon nichts zu spüren“, so von Preen weiter.

Auch angesichts der schwachen Entwicklung der Konsumstimmung mahnt der HDE die Bundesregierung zum Handeln. Erstmals seit Beginn des Jahres hat sich die Verbraucherstimmung in Deutschland verschlechtert, zeigt das aktuelle HDE-Konsumbarometer. „Es braucht bezahlbare Strompreise für alle, um auch den Konsum nachhaltig anzukurbeln“, fordert von Preen. Die Politik müsse mutige Impulse setzen, die das Vertrauen von Handel und Verbrauchern in eine Rückkehr des gesamtwirtschaftlichen Wachstums und in die Versprechen der Bundesregierung wieder stärken. „Der Aufbruch hin zu einer neuen Wirtschaftspolitik kann nur gelingen, wenn die Politik die Herausforderungen der Unternehmen in Deutschland ernst nimmt und künftig ihr Wort hält“, so von Preen. 

Quelle: HDE

Anhörung im Bundestag zum Batteriedurchführungsgesetz: HDE fordert Eins-zu-Eins-Umsetzung europäischer Vorgaben

In der heutigen Sachverständigenanhörung zum Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigte der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der europäischen Vorgaben, um massive Belastungen für deutsche Unternehmen zu vermeiden. Während die Bundesregierung in Artikel 5 BattDG plant, die Markenregistrierungen für Batterien für die Unternehmen verpflichtend einzuführen, ist diese Registrierung in der Batterieverordnung der EU lediglich optional vorgesehen. Der HDE spricht sich für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus.

„Dass mit der europäischen Batterieverordnung eine Vollharmonisierung des Binnenmarktes erreicht werden soll, ist wichtig und richtig. Allerdings sollte sich die Bundesregierung für eine Eins-zu-eins-Umsetzung einsetzen und nicht für eine darüber hinausgehende Belastung der Unternehmen sorgen“, so Antje Gerstein, HDE- Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Gemäß EU-Verordnung müsste eine Batterieregistrierung lediglich für die Kategorie und die Registrierungsnummer vorgenommen werden, laut § 55 Absatz 3 ausdrücklich nicht für die Marke. Diese Regelung sollte auch in Deutschland so umgesetzt werden, eine gesonderte Markenregistrierung sollte nicht zur Pflicht werden. „Eine derartige Pflicht zur Registrierung von Marken würde zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand führen, und zwar nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Behörden“, betont Gerstein. Ginge die Bundesregierung mit Blick auf die Markenregistrierung einen deutschen Sonderweg, sei das unvereinbar mit ihrem Versprechen, keine zusätzliche Bürokratie aufzubauen. Kein anderer Mitgliedsstaat sehe einen solchen Sonderweg vor. „Um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu erhalten, muss es eine Eins-zu-eins-Umsetzung geben“, so Gerstein.

Zudem fordert der HDE Nachbesserungen bei der geplanten Rücknahme sogenannter LV-Batterien, die etwa für E-Bikes und E-Scooter genutzt werden. Insbesondere beschädigte Batterien könnten hier zu einem hohen Brandrisiko führen. Sinnvoll wäre es daher, hier Sonderregelungen für die Lagerung und die Abholung von beschädigten LV-Batterien zu erlassen. Außerdem spricht sich der HDE für eine Beibehaltung der Kompetenzen und Zuständigkeit der Stiftung ear aus, da sich die Aufgabenteilung bewährt hat und die entsprechende Expertise innerhalb der Stiftung genutzt werden sollte.

Quelle: HDE

HDE-Konsumbarometer im September: Verbraucherstimmung verschlechtert sich erstmals seit Jahresbeginn deutlich

Die Verbraucherstimmung in Deutschland trübt sich im September spürbar ein. Wie aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervorgeht, geht der Index zum ersten Mal seit Beginn des Jahres zurück. Nach der Sommerpause sind die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher für das restliche Jahr gedämpft. Eine Erholung des privaten Konsums ist nicht in Sicht.

Der für den Einzelhandel wichtige Teilindikator der Anschaffungsneigung bleibt nahezu unverändert. Die Konsumzurückhaltung hält an. Gleichzeitig planen die Verbraucher, weniger zu sparen. Ihre Sparneigung verringert sich im Vormonatsvergleich.

Dass die Verbraucherinnen und Verbraucher zwar weniger sparen, aber nicht mehr konsumieren wollen, ist auf ihre von Pessimismus geprägten Einkommenserwartungen für die kommenden Monate zurückzuführen. Der Blick auf die erwartete Entwicklung des eigenen Einkommens trübt sich ein, was künftige Konsumaktivitäten ausbremst. Auch die konjunkturellen Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher fallen pessimistisch aus. Angesichts bislang ausbleibender wirtschaftspolitischer Impulse zeigen sie sich skeptisch, was einen baldigen wirtschaftlichen Aufschwung angeht.

Die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland hat sich spürbar abgekühlt. Nachdem der monatelange Aufwärtstrend der Verbraucherstimmung zuletzt bereits ins Stocken geraten war, ist nun erstmals seit Jahresbeginn eine deutliche Verschlechterung zu erkennen. An eine rasche Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage scheinen die Verbraucher nicht zu glauben. Dadurch fehlt die Grundlage für eine Erholung des privaten Konsums und letztlich auch für einen wirtschaftlichen Aufschwung. Noch ist es der Bundesregierung nicht gelungen, ihren Worten Taten folgen zu lassen und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in eine Rückkehr des gesamtwirtschaftlichen Wachstums zu stärken.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: www.einzelhandel.de/konsumbarometer 

Quelle: HDE

Handelsverband mit Brief an Bundeskanzler: Binnenkonjunktur zum Wachstumsmotor machen

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu raschen Maßnahmen zur Stützung der Binnenwirtschaft auf. Geopolitische Unsicherheiten, globale Handelskonflikte und eine schwächelnde Weltkonjunktur machten es umso wichtiger, ein Hauptaugenmerk auf die Binnenkonjunktur zu richten. Denn gerade in diesem Bereich sei die Politik schnell handlungsfähig.

„Die internationalen Krisen sind gewaltig. Zollkonflikte und Kriege schlagen auf Handelsbeziehungen und den Export von Gütern voll durch. Es herrscht große Unsicherheit. Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung sich in diesem schwierigen Umfeld für gute Rahmenbedingungen der heimischen Wirtschaft einsetzt. Starke Industrien werden auch weiterhin das Rückgrat unseres Landes bilden. Doch dabei darf die Binnenwirtschaft nicht aus dem Fokus geraten. Im eigenen Land und in der EU ist der Einfluss der Bundesregierung größer als im internationalen Kontext. Die Politik muss in diesen Zeiten vor allem ihre Hausaufgaben vor der eigenen Haustür erledigen und dafür sorgen, dass die Binnenwirtschaft ein Stabilitätsanker ist und zum gesamtwirtschaftlichen Wachstumstreiber wird“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Deshalb fordert der HDE eine Stärkung der Binnennachfrage durch gezielte Entlastungen von Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Gleichzeitig müssen Steuererhöhungen tabu sein. „Zudem braucht es dringend Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Bürokratieabbau, niedrigere Energiekosten und Investitionsanreize sind zentrale Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum vor Ort. Deshalb muss auch die Stromsteuersenkung für alle kommen“, so der HDE-Präsident. Insbesondere im Bereich Digitalisierung setzt sich der HDE für gezielte Unterstützung durch staatliche Förderprogramme ein.

„Die Binnenkonjunktur ist kein Selbstläufer. Aber sie ist für die Bundesregierung einfacher zu beeinflussen als die komplexe internationale Lage. Hier muss die Politik rasch und entschlossen handeln. Dann haben wir die Chance, unsere Binnenwirtschaft wirkungsvoll anzukurbeln. Am Ende würden davon alle profitieren: Die Unternehmen, die Beschäftigten und die Gesamtwirtschaft“, so von Preen weiter. Der Einzelhandel als drittgrößter Arbeitgeber des Landes und starke Branche der Binnenwirtschaft stehe bereit, sich konstruktiv einzubringen.

Quelle: HDE

Gesetzliche Vorgabe der vorherigen Kontaktaufnahme zur Bundesagentur für Arbeit bei Ausschreibung neuer Arbeitsstelle

Bei Ausschreibungen von Arbeitsstellen wird gerne § 164 Abs. 1 S. 2 SGB IX übersehen. Diese gesetzliche Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber dazu, bei jeder auszuschreibenden Stelle, frühzeitig mit der Agentur für Arbeit in Kontakt zu treten, um zu prüfen, ob der freie Arbeitsplatz auch mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann, der derzeit arbeitssuchend ist. Die Bundesagentur für Arbeit schlägt dem Arbeitgeber dann geeignete schwerbehinderte Menschen vor, sofern solche bei ihr aktenkundig sind.

Sollte der Arbeitgeber über einen Betriebsrat und eine Schwerbehindertenvertretung verfügen, sind die beiden Gremien über die Vermittlungsvorschläge und vorliegenden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen zu unterrichten. Eine nicht erfolgte Information der zuständigen Gremien kann bei der Einstellung zu einem Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrates nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG führen, insbesondere wenn sich auch jemand mit Schwerbehinderung auf die Stelle beworben und diese nicht bekommen hat.

Aber auch Unternehmen ohne Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung haben Nachteile, wenn sie nicht mit der Agentur für Arbeit Verbindung aufnehmen, bevor sie die ausgeschriebene Stelle besetzen. Denn sollte einer der Bewerber auf die Stelle eine Schwerbehinderung aufweisen und jemand anders schließlich die Stelle erhalten, gilt die Nichteinbeziehung der Agentur für Arbeit bereits als Indiz für eine arbeitgeberseitige Diskriminierung und eine daraus resultierende Schadenersatzpflicht nach dem AGG. Das hat das BAG auch in einem jüngsten Urteil vom 27.03.2025 (- 8 AZR 123/24 -) noch einmal ausdrücklich klargestellt. Nach Auffassung des BAG haben alle Arbeitgeber diese Vorschrift zu beachten. Das Ignorieren der Kontaktaufnahmepflicht sei ein Indiz für eine Diskriminierung bzw. Benachteiligung eines Bewerbers wegen einer Schwerbehinderung, wenn dieser die Stelle nicht bekomme. Es obläge dann dem Arbeitgeber zu widerlegen und zu beweisen, dass es zu keiner Diskriminierung kam. Letzteres ist im Regelfall kaum möglich. Im oben benannten BAG-Fall gelang dies ausnahmsweise zwar dem Arbeitgeber. Dies aber nur, weil er anhand von Unterlagen nachweisen konnte, dass zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung des auf Diskriminierung klagenden schwerbehinderten Arbeitnehmers die Einstellungsentscheidung für einen anderen Beschäftigten bereits abgeschlossen war.

Insofern ist für Arbeitgeber als Lehre aus dem Verfahren mitzunehmen, dass sie vorsorglich immer die Agentur für Arbeit vor der Besetzung einer freien Arbeitsstelle gem. § 164 Absatz 1 S. 2 SGB IX informieren sollten und dass Arbeitgeber eine Einstellungsentscheidung optimalerweise vor Zeugen treffen oder durch Zeugen dokumentieren lassen, ebenso den Zeitpunkt dieser Entscheidung.

Ausbildungsstart: Einzelhandel freut sich über neue Auszubildende in einer der ausbildungsstärksten Branchen des Landes

Zum 1. August 2025 ist das neue Ausbildungsjahr gestartet. Der Handelsverband Deutschland (HDE) heißt die neuen Auszubildenden im Einzelhandel zum Ausbildungsbeginn willkommen. Mit Blick auf die langfristige Fachkräftesicherung und künftige Ausbildungsjahrgänge mahnt der HDE gleichzeitig zu einem Umdenken in der Bildungspolitik.

„Wir freuen uns über alle jungen Menschen, die sich für eine Ausbildung im Einzelhandel entscheiden. Herzlich willkommen in einer der ausbildungsstärksten Branchen in Deutschland“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Einzelhandel habe mit rund 60 Berufen ein außergewöhnlich breites Feld an Tätigkeiten und Berufsbildern zu bieten. „Im Einzelhandel legt eine Ausbildung den Grundstein für spannende Karrierewege und persönliche Entwicklung. Jungen Menschen stehen nach einem erfolgreichen Berufsstart viele Türen offen“, so Genth weiter.

Nach wie vor ist die duale Ausbildung im Einzelhandel ein Erfolgsmodell. Allerdings steht dieses Modell laut HDE unter Druck und mit ihm die Branche. „Seit Jahren wird es immer schwerer, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden“, so Genth. Neben fachlichen Defiziten berichteten viele Handelsunternehmen auch von einem Mangel an sozialen Kompetenzen wie Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft und vor allem Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke sowie von Schwierigkeiten im Arbeits- und Sozialverhalten. „Soziale Kompetenzen bilden gerade im Einzelhandel die Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung. Wer diese grundlegenden Fähigkeiten nicht mitbringt, hat es im Berufsleben schwer und zwar schon beim Ausbildungsstart“, so Genth weiter. Handlungsbedarf sieht der HDE daher in der Bildungspolitik, die die berufliche Realität ernst nehmen und junge Menschen gezielt auf den Einstig in das Arbeitsleben vorbereiten müsse. „Schulen müssen wieder in die Lage versetzt werden, allen Jugendlichen die grundlegenden Kompetenzen für einen erfolgreichen Ausbildungsstart zu vermitteln. Dafür braucht es eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, um etwa gemeinsame Standards zu entwickeln und strukturelle Verbesserungen im Bildungssystem voranzubringen“, betont Genth.

Gefragt sei auch eine verlässliche und gleichberechtigte Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen. Das gelte besonders für Gymnasien, an denen der akademische Berufsweg noch immer stärker betont wird als die Karriereoptionen, die sich mit einer Berufsausbildung bieten. „Wer die Fachkräftesicherung ernst meint, muss die Berufsorientierung mitdenken“, betont Genth. Der HDE nehme dieses Thema ernst und erreiche mit seiner Ausbildungskampagne auf www.karriere-handel.de sowohl junge Menschen als auch Eltern und Lehrkräfte dort, wo sie sich informieren. „Unser Ziel ist es, ihnen authentische Einblicke in die vielfältige Praxis des Einzelhandels zu ermöglichen. Über die Webseite der Kampagne und über Social Media sprechen wir alle Zielgruppen an und bieten passgenaue Inhalte und Formate, um jeder und jedem Einzelnen den Handel näherzubringen“, so Genth.

Weitere Informationen

Decathlon tritt Handelsverband Deutschland zum 01.01.2026 bei

Zum 1. Januar 2026 wird das Sporthandelsunternehmen Decathlon Mitglied im Handelsverband Deutschland (HDE). Die Unterzeichnung fand in der vergangenen Woche in Berlin statt.

„Decathlon im politischen Diskurs an unserer Seite zu wissen, ist ein Gewinn für die gesamte Handelsbranche. Wir sind froh, dass wir damit eines der größten Non-Food-Unternehmen und Sporthandelsunternehmen als einen weiteren wichtigen Vertreter für die Branchenvertretung im HDE gewinnen konnten. Nachdem wir bereits im Juni Rossmann als Neumitglied im HDE begrüßen durften, setzt sich damit eine positive Entwicklung für den HDE fort. Gemeinsam und mit der starken Stimme des gesamten Handels lässt sich viel bewegen, in Deutschland und darüber hinaus. Wir freuen uns darauf, diesen Weg mit Decathlon zu gehen und zusammen gegenüber Politik und Öffentlichkeit für die passenden Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Einzelhandel in Deutschland und Europa einzutreten“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

„Wir freuen uns sehr, dem HDE beizutreten und unsere Kräfte zu bündeln. Der HDE ist ein Vorreiter in der Vertretung der Interessen des Handels, sowohl national als auch international auf EU-Ebene. Unsere Vorstellungen stimmen in vielen Bereichen überein, was eine sehr produktive Zusammenarbeit erwarten lässt“, sagt Arnaud Sauret, Geschäftsführer von Decathlon Deutschland.

Der HDE ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Insgesamt erwirtschaften in Deutschland rund 280.000 Einzelhandelsunternehmen mit drei Millionen Beschäftigten an 400.000 Standorten einen Umsatz von mehr als 660 Milliarden Euro jährlich.

Quelle: HDE

Förderphase des Mittelstand-Digital Zentrums Handel verlängert

Zum 1. August 2025 verlängert sich die Förderphase des Mittelstand-Digital Zentrums Handel mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) als Konsortialführer. Mit dem Förderprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt der HDE damit weiterhin kleine und mittlere Handelsunternehmen bei der Digitalisierung – mit besonderem Fokus auf KI-Readiness.

Mit der Verlängerung der Förderphase setzt das Mittelstand-Digital Zentrum Handel seine Arbeit vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2026 fort und unterstützt kleine und mittlere Handelsunternehmen bei ihren Digitalisierungsvorhaben. Als Teil des Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet das Zentrum Handel dabei praxisnahe, kostenfreie Angebote.

Künstliche Intelligenz im Fokus: Praxisnahe Unterstützung für den Handel

Mit der Verlängerung der Förderphase rückt insbesondere Künstliche Intelligenz (KI) stärker in den Mittelpunkt: KI hat sich vom Trendthema zur Schlüsseltechnologie entwickelt, die neue Wachstums- und Wettbewerbspotenziale für Unternehmen eröffnet.

„Der Handel hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt – die Relevanz von Künstlicher Intelligenz nimmt dabei immer weiter zu“, erklärt Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE. „Wir freuen uns sehr über die Verlängerung der Förderung, denn mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Handel haben wir die Möglichkeit zu zeigen, wie KI im Alltag unserer mittelständischen Händlerinnen und Händler verständlich und praxisnah eingesetzt werden kann.“

Auch Frank Rehme, Geschäftsführer des Zentrums Handel, betont die zentrale Rolle des Projekts: „Ziel ist es, Unternehmen neben übergreifender Unterstützung bei der Digitalisierung vor allem auf dem Weg zur KI-Readiness zu begleiten. In den kommenden eineinhalb Jahren liegt unser Fokus darauf, gemeinsam eine Basis für den sinnvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz zu schaffen, damit KI-Tools implementiert werden können.“

Deutschlandweite Hilfestellungen mit Blick auf den Praxiseinsatz

Als Konsortialführer betreibt der Handelsverband Deutschland gemeinsam mit den Partnern ibi research an der Universität Regensburg, IFH Köln, EHI Retail Institute und dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) einen intensiven Wissenstransfer rund um den Themenbereich KI im Handel.

Zu den praxisorientierten Ansätzen gehören auch weiterführend verschiedene Händlerprojekte, die auf die aktuelle Situation der Unternehmen sowie deren Herausforderungen eingehen und mögliche Lösungen der KI-Implementierung aufzeigen. Darüber hinaus bietet das DigitalMobil Handel die Möglichkeit, digitale (KI-)Anwendungen deutschlandweit live zu erleben. Eigene KI-Trainer unterstützen bei konkreten Fragen zum Einsatz der Technologie im eigenen Betrieb. Mit Standorten in Berlin, Köln, Regensburg und Saarbrücken sowie zahlreichen kostenfreien (Online-)Veranstaltungen, Sprechstunden und Publikationen steht das Zentrum Handel so als vielseitige Unterstützung zur Verfügung.

Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel gehört zu Mittelstand-Digital. Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de und www.digitalzentrumhandel.de.

Quelle: HDE