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Gesucht: Das Gesicht des Handels 2025

Mit der Auszeichnung Gesicht des Handels würdigt der Handelsverband Deutschland alljährlich auf der großen Bühne des Handelskongresses Deutschland in Berlin die wichtige Rolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel. Gesucht wird die gute Seele des Betriebs: Sie ist an der Kasse oder im Lager beschäftigt, im Büro oder auf der Fläche zu finden – und leicht zu erkennen ist sie meist auch: An der sichtbaren Freude am Job zum Beispiel, an der offenen Zugewandtheit gegenüber Kundschaft und Kollegen sowie am großen Engagement tagein, tagaus.

Um den Titel bewerben können sich bis zum 1. September 2025 alle, die im Einzelhandel tätig sind. Mitmachen lohnt sich: Als Preis winken dem Gesicht des Handels und einer Begleitperson eine Reise nach Berlin inklusive zwei Karten für den Handelskongress, zwei Hotelübernachtungen sowie 1.000 EUR Taschengeld.

Quelle: HDE

Fachkräftelücke im Einzelhandel: Viele offene Stellen trotz guter Arbeitsbedingungen und Karrierechancen

Im Einzelhandel arbeiten trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche aktuell weiter mehr als 3,1 Millionen Beschäftigte. Laut Handelsverband Deutschland (HDE) wird der demografisch bedingte Fachkräftemangel zunehmend zum Problem für die Handelsunternehmen.

Wie eine aktuelle Erhebung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KOFA) belegt, sind im Jahr 2024 abermals rund 122.000 Stellen im Einzelhandel unbesetzt geblieben.

„Die Politik muss jetzt handeln. In den nächsten Jahren werden extrem viele Babyboomer in Rente gehen. Die Lage am Arbeitsmarkt wird sich dadurch weiter zuspitzen“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Um die Fachkräftelücke auch im Handel zu schließen, müsse etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Für den Einzelhandel mit überwiegend weiblichen Beschäftigten sei es besonders wichtig, dass die flächendeckende Kita-Betreuung bundesweit an allen Werktagen, auch samstags, bis 20 Uhr zum Standard wird. „Neben der gezielten Weiterbildung und einem modernen Zuwanderungsrecht mit schnellen und unbürokratischen Verfahren ist zudem eine Reform des Steuerrechts erforderlich“, so Haarke weiter. So müsste die Kombination aus den Steuerklassen III und V endlich in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Gefragt sei auch noch mehr Akzeptanz für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Kontraproduktive Anreize für Frühverrentungen wie die sogenannte Rente mit 63 müssten hingegen abgeschafft werden, das Renteneintrittsalter müsste stattdessen entsprechend der steigenden Lebenserwartung angehoben werden.

„Im Einzelhandel wird gutes Geld für gute Arbeit gezahlt. Handelsunternehmen sind als Arbeitgeber bei den Menschen beliebt. Viele Arbeitnehmer schätzen zudem, dass die Branche auch in ländlichen Regionen Jobs und Karrierechancen bietet“, so Haarke. Das Durchschnittsgehalt einer Vollzeitkraft im Einzelhandel lag nach der aktuellsten Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes (Stand: Juni 2025) bundesweit bei 3.628 Euro brutto im Monat. Die sogenannten Effektiventgelte, gemeint sind damit alle in der Branche gezahlten Entgelte unabhängig von einer Tarifbindung, sind in den letzten Jahren auch deutlich gewachsen. Allein im Zeitraum von 2022 bis 2024 stieg der durchschnittliche Bruttostundenverdienst im Einzelhandel bundesweit um rund 13,4 Prozent an. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel betrug nach der aktuellen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes demnach 22,26 Euro brutto pro Stunde. Je nach Anforderungsprofil einer Tätigkeit können die Verdienste dabei teils stark schwanken. So kam etwa ein Experte im Einzelhandel zuletzt auf ein durchschnittliches Bruttostundenentgelt von 37,02 Euro, eine Tätigkeit mit geringerem Anforderungsprofil als Helfer wurde im Einzelhandel mit durchschnittlich 16,44 Euro brutto pro Stunde vergütet. Eine Fachkraft kam im Einzelhandel im Durchschnitt auf einen Bruttostundenverdienst von 19,09 Euro.

Quelle: HDE

Sommerschlussverkauf startet am 28. Juli 2025

Am letzten Montag im Juli startet im Einzelhandel für gewöhnlich der freiwillige Sommerschlussverkauf (SSV).

In diesem Jahr fällt der Auftakt des SSV damit auf den 28. Juli. Mit aktuellen Sonderangeboten beteiligen sich in der Regel vor allem Handelsunternehmen aus der Textil- und Bekleidungsbranche am SSV, aber auch viele Baumärkte, Möbelhäuser, Sporthändler und Elektrogeschäfte gehen mit besonderen Angeboten auf ihre Kundschaft zu.

Aufgrund der bislang schwankenden Nachfrage nach Ware aus der Frühjahrs- und Sommersaison rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) damit, dass auch in diesem Jahr wieder viele Händlerinnen und Händler die Aktionswochen nutzen werden, um ihre Lager zu leeren und Platz für die Kollektionen der nächsten Saison zu schaffen. Insbesondere wegen der nach wie vor spürbaren Kaufzurückhaltung ist das Angebot an saisonalen Produkten im Einzelhandel branchenweit noch groß.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnt es sich daher, während der Aktionswochen im Sommer nach Angeboten des Einzelhandels Ausschau zu halten. Der SSV dauert in der Regel zwei Wochen. Da viele Menschen die traditionellen Schlussverkäufe fest eingeplant haben, bietet der Einzelhandel SSV und Winterschlussverkauf (WSV) auch nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage im Jahr 2004 weiterhin an.

Quelle: HDE

Achtung: Warnung vor Betrugsversuch!

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt:

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die E-Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richteten sich zunächst an Betriebe aus dem Gastgewerbe.

Jetzt wurden auch erste Mitgliedsbetriebe aus dem Einzelhandel angeschrieben. Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr von 490,72 EUR an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Unserem Mitgliedsbetrieb war zusätzlich ein gefälschter „Titel zur Zwangsvollstreckung“ beigefügt.

Die E-Mails und die Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV bzw. der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Das Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

Einige Mitglieder stolperten erst über die angegebene spanische Bankverbindung, auf die der Geldbetrag überwiesen werden sollte.

Berechnung der Urlaubsabgeltung

Über die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage bzw. über deren Verfall bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben wir schon vielfach berichtet. Diese Problematik soll hier nicht wiederholt werden.

Oft entsteht aber auch Streit darüber, wie eine Urlaubsabgeltung konkret zu berechnen ist. Ausgangspunkt ist zunächst § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BurlG), der vorschreibt, dass Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr in Natur gewährt werden kann. Der Anspruch auf Abgeltung des nicht in Anspruch genommenen gesetzlichen Mindesturlaubs ist gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nach Maßgabe von § 1 i. V. m. § 11 BUrlG zu berechnen. Diese Grundsätze gelten auch für die Abgeltung des übergesetzlichen (vertraglichen) Urlaubs, wenn die Parteien insoweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Die Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs errechnet sich – ebenso wie die Höhe des Urlaubsentgelts – aus einer Multiplikation von Zeit- und Geldfaktor.

Der Zeitfaktor ergibt sich im bestehenden Arbeitsverhältnis aus dem durch den Urlaub ausfallenden Teil der Arbeitszeit. Wie die infolge Urlaubs ausfallende Arbeitszeit zu vergüten ist (sog. Geldfaktor), bestimmt sich nach dem in § 11 Abs. 1 BUrlG geregelten Referenzprinzip.

Der Geldfaktor, d. h. die Höhe der Vergütung, die je Zeiteinheit zu zahlen ist, bemisst sich gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, sofern nicht etwas anderes tariflich oder vertraglich geregelt ist.

Diese Grundsätze gelten auch für die Urlaubsabgeltung laut BAG-Urteil vom 22.10.2019 – 9 AZR 98/19. Das Entgelt für geleistete Überstunden fällt nicht in diese Durchschnittsbetrachtung. Auch Weihnachtsgelder, Urlaubsgelder, Gratifikationen und andere Zuwendungen, die nur einmal oder zweimal im Jahr gezahlt werden, bleiben nach der Rechtsprechung bei der Berechnung des Durchschnittswerts außer Betracht.

Hat der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum seine Arbeit unverschuldet versäumt, ist sein gewöhnlicher Arbeitsverdienst für die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum in Folge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, führen nach § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG zu keiner Minderung des Abgeltungsanspruchs. Zu den Zeiten unverschuldeter Arbeitsversäumnis zählen auch Abwesenheitszeiten in Folge Elternzeit.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2024 – 9 AZR 165/23 – entschieden, dass eine mit der Inanspruchnahme von Elternzeit einhergehende Verdienstkürzung im 13-wöchigen Referenzzeitraum des § 11 Abs. 1 S. 1 BurlG keine Minderung des für die Berechnung der Urlaubsabgeltung maßgebenden Geldverkehrfaktors bewirkt. Elternzeit führt wie Krankheit zu einer unverschuldeten Arbeitsversäumnis des Arbeitnehmers im Sinne von § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG.

Ausbildungsvergütung Einzelhandel

Am 1. August eines jeden Jahres beginnen traditionell viele junge Menschen eine Ausbildung im Einzelhandel.

Sofern die Ausbildungsbetriebe tarifgebunden sind, gelten mindestens folgende Ausbildungsvergütungen:

 bis 31.08.2025 EUR01.09.2025 bis 31.08.2026 EUR
im 1. Ausbildungsjahr1.0201.060
im 2. Ausbildungsjahr1.1101.160
im 3. Ausbildungsjahr1.2501.300
im 4. Ausbildungsjahr1.3201.370

Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe dürfen diese oben genannten Ausbildungsvergütungen des Branchentarifvertrages maximal um 20 % unterschreiten.

 bis 31.08.2025 EUR01.09.2025 bis 31.08.2026 EUR
im 1. Ausbildungsjahr816848
im 2. Ausbildungsjahr896928
im 3. Ausbildungsjahr1.0001.040
im 4. Ausbildungsjahr1.0561.096

Anmerkung:
Die gesetzlich geregelten Mindestausbildungsvergütungen, die wesentlich geringer sind, finden im Einzelhandel keine Anwendung. Sie werden durch den Branchentarifvertrag bzw. durch die „20 %-Regel“ verdrängt.

HDE unterstützt Bundesratsinitiative für mehr Fairness im grenzüberschreitenden Onlinehandel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den Entschließungsantrag des Bundesrats vom vergangenen Freitag, die Verbraucherschutzpflichten und Marktverantwortung für Onlineplattformen im Drittstaatenhandel zu verschärfen. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen adressieren zentrale Schwachstellen im aktuellen Onlinehandelssystem. Das ist dringend notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler zu sichern“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Der Antrag des Bundesrats beinhaltet mit der Verpflichtung zur Benennung eines in der EU ansässigen Wirtschaftsakteurs, Vorgaben für Rücksendeinformationen und Produkthaftung sowie dem raschen Abbau von Zollfreigrenzen zahlreiche Forderungen, die der Handelsverband immer wieder in den Fokus gestellt hatte.

„Es herrscht ein massives Ungleichgewicht im Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen und Plattformhändlern aus Drittstaaten, die sich kaum an unsere hiesigen Regeln halten müssen,“ so Tromp weiter. „Es muss endlich gelten: Wer auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft, muss auch die gleichen Standards einhalten – bei Produktsicherheit, Steuern und Verbraucherrechten. Davon sind wir aktuell in der Praxis leider oft noch meilenweit entfernt.“ Die Vorschläge des Bundesrats bewertet der HDE deshalb als wichtigen Schritt, um digitale Marktordnung und Verbraucherschutz zukunftsfest und fair zu gestalten. Der HDE sieht nun Bundesregierung und EU gefordert, so schnell wie möglich ins konkrete Handeln zu kommen. Tromp: „Die Probleme sind längst erkannt, jetzt müssen aber auch endlich die richtigen Maßnahmen getroffen werden, um diese zu lösen. Ansonsten gefährdet das die Existenz der heimischen Händler, die sich an Recht und Gesetz halten. Das sind unhaltbare Zustände, der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.“

Quelle: HDE

Fachkräftelücke: HDE warnt vor falschen politischen Weichenstellungen

Nach einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) wird sich die Fachkräftelücke in den nächsten Jahren durch die absehbare demografische Entwicklung weiter dramatisch verschärfen. Laut der IW-Studie drohen die größten Engpässe bei den Verkäufern, einem Kernberuf im Einzelhandel. Die Fachkräftelücke könnte dort von mehr als 12.900 auf 40.470 im Jahr 2028 anwachsen.

„Die Politik muss jetzt die Weichen richtig stellen, um die gesamtwirtschaftliche Arbeitszeit anzuheben. Zuallererst müssen Frühverrentungsanreize wie die Rente mit 63 abgeschafft werden. Das ist längst überfällig – genauso wie die Anhebung des Renteneintrittsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Richtig sei es hingegen, das Arbeiten im Alter mit einer Aktivrente attraktiver zu machen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll laut Koalitionsvertrag ein Gehalt von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei beziehen können. „Das ist gut und wichtig“, so Haarke weiter. Allerdings dürfe die Aktivrente nicht so ausgestaltet werden, dass Sie am Ende auch mit den unter Umständen doch fortbestehenden Frühverrentungsmöglichkeiten kombinierbar sei. Denn damit würde der Staat ein völlig falsches Signal setzen.

Als wichtig sieht der HDE zudem an, dass der Staat konsequent die Kita-Versorgung ausbaut. „Deutschland muss Weltmeister bei der Kita-Versorgung werden. Das liegt in unser aller Interesse, denn die erhöhte Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen ist zukünftig ein zentraler Baustein, um den Fachkräftemangel zu bewältigen. Wir brauchen daher eine bundesweite Kitaversorgung an allen Werktagen bis 20 Uhr, und damit selbstverständlich auch an Samstagen. Außerdem braucht es eine optimierte Zuwanderung von Fachkräften“, so Haarke weiter.

Falsche politische Impulse hätten fatale Auswirkungen. Ein Beispiel seien etwa die im Koalitionsvertrag geplanten Steuerprivilegien für Mehrarbeitszuschläge sowie die Teilzeitaufstockungsprämie. „Beides geht komplett in die falsche Richtung, das ist ein Irrweg“, so Haarke. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen laut Koalitionsvertrag etwa Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden gelten. Das Vorhaben bewertet der HDE negativ, denn Mehrarbeitszuschläge sind gesetzlich nicht verpflichtend, sodass nicht allen Beschäftigten profitieren würden. Zudem übe eine gesetzliche Vollzeitdefinition für den Tarifbereich Druck auf Tarifverhandlungen hin zu einer möglichst geringen tariflichen Vollzeitdefinition aus. „Das wäre eine deutliche Einmischung in die Tarifautonomie und zudem hochgradig kontraproduktiv“, so Haarke weiter. Dieselben Bedenken gälten auch für eine Steuerfreiheit von Teilzeitaufstockungsprämien. Dass die Politik so Druck auf die Tarifverhandlungen ausüben wolle, sei sehr irritierend.

Quelle: HDE

EU-Zahlungsverzugsverordnung: Verbände fordern Rücknahme des Kommissionsvorschlags

In einem gemeinsamen Brief mit anderen Wirtschaftsverbänden fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die EU-Kommission dazu auf, den Vorschlag für eine Zahlungsverzugsverordnung zurückzuziehen.

Bereits in der Vergangenheit hatte sich der HDE mehrfach kritisch zum Thema geäußert. „Die hier vorgesehenen Neuregelungen verkennen die Komplexität von Lieferketten in der Praxis“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik, Antje Gerstein. „Die in dem auf dem Tisch liegenden Vorschlag starren Zahlungsfristen, greifen unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit ein – selbst mit den vom EU-Parlament geplanten Abstufungen.“

In dem gemeinsamen Schreiben stellen die Verbände heraus, dass der von der EU-Kommission ins Visier genommene Bürokratieabbau und eine Erleichterung der Geschäfte für EU-Unternehmen im Binnenmarkt richtig und wichtig sind. „Die Zahlungsverzugsverordnung aber steht im klaren Widerspruch zu diesen Zielen. Diese würde vielmehr die Einführung neuer bürokratischer Hürden bedeuten“, so Gerstein. Die Verbände führen außerdem an, dass der Vorschlag auch die Bemühungen der Kommission erschwere, gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu gewährleisten – vor allem im Hinblick auf Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind.

„Der Einzelhandel ist Dienstleister für Industrie und Verbraucher – zwischen dem Übergang des Eigentums an der Ware vom Lieferanten auf den Händler und dem Verkauf an den Endverbraucher können Tage, Wochen oder Monate liegen“, so Gerstein weiter. Waren müssten in dieser Zeit zwischenfinanziert werden. Gerstein: „Starre Zahlungsfristen würden massive negative finanzielle Auswirkungen auf die Liquidität sowie auch auf die Kostenstruktur der Handelsunternehmen haben.“ Bislang funktionierende vertragliche Beziehungen mit längeren Fristen hätten die Kapitalbindung berücksichtigt. Das wäre unter den vorgeschlagenen neuen Regelungen nicht mehr möglich. „Bislang war eine Vereinbarung längerer Zahlungsziele unter bestimmten Voraussetzungen machbar. Das muss auch für die Zukunft so bleiben“, so Gerstein.

Nicht umsonst hat sich auch im Europäischen Rat eine Mehrheit von Mitgliedsstaaten gegen den Vorschlag der EU-Kommission gestellt. „Die Positionierung des Rats zeigt, wie problematisch der Vorschlag ist. Die Mitgliedstaaten haben diesen fast einstimmig kritisiert und starre Zahlungsfristen abgelehnt. Das unterstreicht die Forderung vieler Wirtschaftsbranchen nach einer Rücknahme des Vorschlags mehr als deutlich“, betont Gerstein.

Quelle: HDE

Abstimmung zur Cross-Border-UTP-Richtlinie – Handelsverband warnt vor inhaltlicher Vorwegnahme der Evaluierung

Am gestrigen Dienstag stimmte der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments über die sogenannte Cross-Border-UTP-Richtlinie ab und erweiterte dabei den bereits weitgehenden Kommissionsvorschlag noch einmal deutlich.

Die EU-Richtlinie zielt auf eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Durchsetzung der eigentlichen UTP-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette ab. In Deutschland ist diese UTP-Richtlinie mit dem Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) umgesetzt worden.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit in diesem Bereich grundsätzlich, lehnt jedoch die inhaltliche Ausweitung der eigentlichen Richtlinie im Rahmen dieses Verfahrens entschieden ab. „Ende 2025 wird ein Evaluationsbericht der Kommission zu dieser Richtlinie erwartet. Etwaige gesetzliche Änderungen sollten ausschließlich auf Basis dieser Evaluierung erfolgen. Erratische Veränderungen ohne sachliche Grundlagen sind nicht zielführend“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik, Antje Gerstein.

Besonders kritisch sieht der HDE dabei bestimmte Änderungen aus dem Ausschuss, die darauf abzielen, nationale Umsetzungsgesetze auch über Ländergrenzen hinweg anwendbar zu machen – selbst wenn diese über den harmonisierten Rahmen der EU-Richtlinie hinausgehen. „Der Export überschießenden nationalem Rechts in andere Mitgliedstaaten, führt zu Überregulierung, Rechtsunsicherheit und einem erhöhten bürokratischen Aufwand. Zudem kann das die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt verzerren“, so Gerstein weiter. Auch eine vorgeschlagene Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Händlerallianzen bewertet der HDE negativ. Gerstein: „Diese Allianzen agieren primär als Gegengewicht zu einer stark konzentrierten Lebensmittelindustrie, ohne in direkter Beziehung zu kleineren landwirtschaftlichen Erzeugern zu stehen – dem eigentlichen Schutzobjekt der UTP-Richtlinie.“ Ihre Einbeziehung würde daher nicht zur Zielerreichung beitragen und könnte sich negativ auf die Marktstrukturen und Verbraucherpreise auswirken.

Der HDE fordert daher eine klare Trennung zwischen der technischen Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden und etwaigen inhaltlichen Erweiterungen der Richtlinie. Dieser Grundsatz muss sowohl bei der finalen Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments als auch in den anschließenden Trilog Verhandlungen mit dem Rat berücksichtigt werden.

Quelle: HDE