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HDE warnt in Stellungnahme an Mindestlohnkommission vor staatlichen Eingriffen in Tarifautonomie

Bevor die Mindestlohnkommission im Juni 2025 erneut über ihre Anpassungsempfehlung für den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 entscheidet, hat der Handelsverband Deutschland (HDE) in dieser Woche seine turnusmäßige Stellungnahme hierzu eingereicht. Darin spricht sich der HDE für eine Aussetzung der nächsten Mindestlohnanhebung aus, keinesfalls aber dürfte es durch eine Anhebung erneut zu einem staatlichen Eingriff in noch laufende Entgelttarifverträge im Einzelhandel kommen. Alle zwei Jahre hört die Mindestlohnkommission vor ihrer Empfehlungsentscheidung im schriftlichen Verfahren ausgewählte Spitzenverbände zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die jeweilige Branche an.

„Der Mindestlohn ist seit 2022 um mehr als 30 Prozent gestiegen. Das liegt trotz der teils sehr hohen Inflation in diesem Zeitraum weit oberhalb unserer Tarifsteigerungen“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. In seiner sehr kritischen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission betont der HDE die für die Branche weiterhin äußerst schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen und fordert den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie vor weiteren staatlichen Eingriffen. Besonders kritisch ist laut Verband der rein politisch motivierte Eingriff durch eine sprunghafte staatliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde zu bewerten. „Dieser Eingriff ohne vorherige Beteiligung der Mindestlohnkommission hat zu erheblichen Stauchungseffekten am unteren Ende des Tarifgitters geführt. Dadurch ist dort bis heute keine Entgeltdifferenzierung möglich“, so Haarke weiter. Zusätzlich sei von dem Grundsatz abgewichen worden, dass die Mindestlohnanhebung für die Dauer von zwei Jahren Bestand habe. In der Folge sei ein erheblicher Vertrauensschaden bei tarifgebundenen Arbeitgebern entstanden. Dies gelte auch für die politische Einflussnahme durch öffentliche Zielsetzungen im Vorfeld von Empfehlungsentscheidungen wie zuletzt im Sondierungsergebnis von Union und SPD am Wochenende.

Erschwerend kommt aus Sicht des HDE hinzu, dass zusätzlich ab dem 1. Januar 2023 auch noch die Midijobgrenze auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Einkommen bis zu 2.000 Euro im Monat deutlich ausgeweitet wurde. Dabei habe es sich auch um eine Abkehr vom anerkannten Grundsatz der Parität bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Arbeitsverhältnis gehandelt. In der Folge sei es für Arbeitgeber zu einem zusätzlichen Personalkostenschub gekommen. „Als Großbranche mit viel struktureller Teilzeit hat den Einzelhandel diese Personalkostensteigerung besonders stark betroffen“, so Haarke. All dies mache eine Aussetzung der nächsten Mindestlohnanhebung aus Sicht des Einzelhandels erforderlich, um einer finanziellen Überforderung der Branche entgegenzuwirken und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Keinesfalls aber dürfe durch eine weitere Mindestlohnanhebung nachträglich in die noch bis Sommer 2026 laufenden Entgelttarifverträge im Einzelhandel eingegriffen werden.

Zur HDE-Stellungnahme

(Quelle: HDE)

Sondierungsergebnis von CDU, CSU und SPD: HDE sieht wichtiges Signal in zügiger Aufnahme von Koalitionsverhandlungen

Dass CDU, CSU und SPD nach raschen Sondierungsgesprächen voraussichtlich in dieser Woche Koalitionsverhandlungen aufnehmen wollen, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Der HDE unterstützt insbesondere die im vorgesehenen Wirtschaftspaket enthaltenen Maßnahmen, wie etwa die Senkung der Energiekosten und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Kritisch sieht der Verband die genannte Zielvorgabe mit Blick auf die Mindestlohnentwicklung und warnt vor Eingriffen in die unabhängige Entscheidungsfindung der Mindestlohnkommission.

„Auf die raschen Sondierungsgespräche müssen jetzt ernsthaft geführte Koalitionsverhandlungen und eine schnelle Regierungsbildung folgen. Es ist Zeit zum Handeln“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Mit ihrer Einigung auf die Senkung der Energiekosten für alle Branchen legten CDU, CSU und SPD den Grundstein für spürbare Entlastungen auch im Handel. „Dem Einzelhandel machen die nach wie vor hohen Energiekosten erheblich zu schaffen. Daher haben wir uns lange dafür eingesetzt, dass die Stromsteuer nicht nur für ausgewählte Branchen abgesenkt wird, sondern für alle. Dieser Schritt ist überfällig“, so von Preen weiter. Auch die geplante Unternehmenssteuerreform und das Bekenntnis zum Bürokratieabbau bewertet der HDE positiv. „Statt ständig neuer Vorschriften muss es in Zukunft wieder mehr Vertrauen in die Unternehmerinnen und Unternehmer geben. Weniger Bürokratie und mehr Unternehmerverantwortung ist hier der richtige Ansatz“, betont von Preen.

Angesichts der erneuten Debatte über politische Zielvorgaben für die Entwicklung des Mindestlohns warnt der HDE vor weiteren Eingriffen in die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission, die zu irreversiblen Schäden für die Tarifbindung führen können. „Die Mindestlohnkommission wird durch eine politische Zielvorgabe von 15 Euro pro Stunde im Jahr 2026 mehr und mehr zum Feigenblatt der Politik“, so von Preen. Wie bereits im Jahr 2022 würden ausverhandelte Tariflöhne der Sozialpartner einfach verdrängt und durch die Politik als unangemessen abgestempelt. „Das darf so nicht in den künftigen Koalitionsvertrag einfließen“, so von Preen weiter. Auch fehle es an einem Bekenntnis zur dauerhaften Obergrenze von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen. „Hier ist das Sondierungspapier zu wenig ambitioniert und lässt Lösungsansätze vermissen“, so von Preen.

Der HDE warnt zudem davor, die Entwicklung der Innenstädte aus dem Blick zu verlieren. „In einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik muss die Vitalisierung unserer Innenstädte einen festen Platz haben“, fordert von Preen. Stadtzentren seien von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. „Attraktive Innenstädte sind eine der zentralen Säulen eines auch in Zukunft erfolgreichen Wirtschaftsstandorts Deutschland“, so von Preen.

(Quelle: HDE)

HDE fordert innovationsfreundliche Digitalpolitik in Europa

In einer digital vernetzen Welt mit zunehmenden geopolitischen Spannungen ist Europa auf digitale Souveränität angewiesen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert daher innovationsfreundliche digitalpolitische Rahmenbedingungen, die den Einsatz neuer Technologien in Handelsunternehmen fördern statt durch Überregulierung ausbremsen.

„Die künftige Bundesregierung muss sich in Brüssel für die digitale Souveränität Europas einsetzen. Es braucht eine innovationsfreundliche europäische Digitalpolitik“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Ein Regelkorsett mache keinen Innovationsstandort. Wer sich in regulatorischer Selbstblockade verliere, riskiere wirtschaftliche Stagnation. „Händlerinnen und Händler sehen sich bei Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und Deep Tech mit einem undurchdringlichen Dschungel aus Vorschriften konfrontiert“, so Tromp weiter. Mit Blick auf KI-gestützte Kundenanalysen, Hyperpersonalisierung und die hochkomplexen Lieferketten der Branche seien hingegen innovationstreibende Rahmenbedingungen gefragt. Hierfür müsse Technologie als Wachstumsmotor an die Spitze der politischen Agenda rücken. „Europa muss seine Innovationsbremse lösen, sonst verkommt es zur Zuschauertribüne der digitalen Revolution“, betont Tromp.

Mit dem Digital Markets Act (DMA), dem Digital Services Act (DSA) und dem AI Act hat die EU eine ehrgeizige Digitalstrategie entwickelt, die Verbraucherschutz stärken, fairen Wettbewerb sichern und den Binnenmarkt stabilisieren soll. „Wo Regulierung zum Selbstzweck wird, bleiben Innovationen jedoch auf der Strecke“, so Tromp. Der AI Act führe sehr deutlich vor Augen, welche Folgen die hohen Maßstäbe für den Einsatz künstlicher Intelligenz im Handel und in digitalen Dienstleistungen hätten. Während in den USA smarte Einkaufserlebnisse, automatisierte Lieferprozesse und datengetriebene Geschäftsmodelle längst zum Alltag gehörten, kämpften europäische Unternehmen mit komplizierten Zertifizierungsverfahren und bürokratischen Hürden. Dabei hänge die Zukunft des Handels von digitalen Innovationen ab. „KI-gestützte Kundenanalysen liefern maßgeschneiderte Einkaufserlebnisse, automatisierte Lieferketten sorgen für maximale Effizienz und Omnichannel-Strategien verbinden digitale und stationäre Geschäftsmodelle“, so Tromp weiter.

Die künftige Bundesregierung muss aus Sicht des HDE die Digitalpolitik neu denken. Sie müsse sich für schlanke, praxisgerechte Digitalgesetze, die gezielte Förderung digitaler Handelskonzepte und massive Investitionen in die digitale Infrastruktur einsetzen. „Der europäische Binnenmarkt ist eine historische Errungenschaft. Damit er auch im digitalen Zeitalter den Wohlstand sichern kann, muss Europa auf Innovationsgeist setzen“, so Tromp.

(Quelle: HDE)

Sondierungsgespräche: Ohne florierende Wirtschaft geht es nicht

Mit Blick auf die laufenden Sondierungsgespräche für eine neue Bundesregierung warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) davor, die Wirtschaft aus dem Blick zu verlieren und bekräftigt seine Forderung nach einem wirtschaftspolitischen Neustart.

HDE-Präsident Alexander von Preen zur aktuellen politischen Lage und den Forderungen des Einzelhandels: „Die derzeitige weltpolitische Lage erfüllt viele Menschen mit Sorge. Daher ist es richtig und wichtig, dass die Sondierungsgespräche für eine neue Bundesregierung rasch und ernsthaft geführt werden. Die aktuellen Unsicherheiten sind Gift für den Konsum, das zieht die Verbraucherstimmung nach unten. Die großen sicherheitspolitischen Umwälzungen müssen entschieden und überzeugend beantwortet werden. Dabei sollte die kommende Bundesregierung aber auf keinen Fall vergessen, woher das Geld für Sondervermögen und militärische Ausrüstung kommt: Nämlich aus Steuereinnahmen. Und die sprudeln nur, wenn die Wirtschaft und der Handel florieren. Deshalb muss der Appell in dieser schwierigen Phase lauten: Vergesst die Wirtschaft und den Handel nicht. Der Einzelhandel ist als drittgrößter Arbeitgeber des Landes mit mehr als drei Millionen Beschäftigten ein sehr leistungsfähiger Sektor. Wenn man ihn denn lässt. Denn die aktuellen Rahmenbedingungen sind für viele Unternehmen sehr schwierig. Es braucht deshalb dringend niedrigere Energiepreise, einen fairen Wettbewerb mit Temu & Co sowie einen deutlichen Bürokratieabbau. Der Einzelhandel ist ein bedeutender Steuerzahler und Stabilisator der Gesellschaft in Deutschland. Die Branche steht bereit, ihre Rolle auch künftig einzunehmen. Eine gesunde Wirtschaft und insbesondere ein florierender Einzelhandel bilden das Fundament für die dringend notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit.“

(Quelle: HDE)

HDE-Konsumbarometer im März: Verbraucherstimmung stagniert bei anhaltender Unsicherheit

Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt aufgehellt hatte, bleibt sie im März unverändert. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach stagniert der Index und weist einen ähnlichen Wert auf wie im Vormonat. Die anhaltenden politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sorgen dafür, dass die Verbraucher aktuell weder spürbar pessimistischer noch wesentlich optimistischer auf die nächsten Monate blicken als zuvor.
Die Konsumzurückhaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher sinkt im Vergleich zum Vormonat leicht. Anschaffungen gegenüber zeigen sie sich etwas offener. Gleichzeitig verharrt die Sparneigung auf dem Niveau des Vormonats. Mit Blick auf den privaten Konsum verhalten sich die Verbraucher somit weiterhin abwartend und zurückhaltend. Daher ist ein spürbares Wachstum in den kommenden Monaten nicht zu erwarten.

Die Konjunkturerwartungen trüben sich minimal ein. Die Verbraucher blicken etwas pessimistischer auf die bevorstehenden Wochen als noch im Vormonat. Optimistischer sind sie, wenn es um die weitere Entwicklung des eigenen Einkommens geht. Im Vergleich zum Vormonat steigen ihre Einkommenserwartungen und liegen damit auf dem Niveau des Vorjahresmonats. Das heißt jedoch auch, dass die Konsumenten nicht mit großen Sprüngen bei ihrem verfügbaren Einkommen rechnen und entsprechend keine starke Erholung des privaten Konsums in Sicht ist.

Insgesamt bleibt die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher unverändert verhalten. Zwar steht das Ergebnis der Bundestagswahl fest, doch die neue Bundesregierung wird sich erst in einiger Zeit gebildet haben und ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin ist unklar, welche politischen Maßnahmen das Regierungsprogramm vorsieht und was es im Alltag für die Verbraucher bedeutet. Aufgrund dieser anhaltenden Unsicherheit überwiegt die Konsumzurückhaltung. Eine spürbare Aufhellung der Stimmung dürfte sich in nächster Zeit nicht ergeben. Auch eine Erholung des privaten Konsums mit signifikanten gesamtwirtschaftlichen Wachstumsimpulsen wird vor diesem Hintergrund im ersten Quartal voraussichtlich ausbleiben.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

Omnibus-Vorschlag: HDE bewertet Vorstoß der Europäischen Kommission für Entlastungen bei Berichts- und Sorgfaltspflichten positiv

Den heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Omnibus-Vorschlag sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) als wichtigen Schritt für die Harmonisierung und Vereinfachung bei den Berichtspflichten aus der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), der Taxonomie-Verordnung und der europäischen Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Derzeit sehen sich Handelsunternehmen aufgrund zahlreicher, teilweise inkohärenter und praxisferner Rechtsvorschriften zu Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung mit erheblichen bürokratischen Belastungen konfrontiert.
„Der Omnibus-Vorschlag ermöglicht Entlastungen für Handelsunternehmen und schafft Rechtsklarheit. Ein wettbewerbsfähiger Handel braucht diese Vereinfachung, Harmonisierung und Verschlankung der Berichts- und Sorgfaltspflichten dringend“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der Einzelhandel sei eine Branche mit hochkomplexen Lieferketten, sowohl im Lebensmittelhandel als auch im Non-Food-Bereich. Gleichzeitig befinde er sich an der Schnittstelle zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die hohe Erwartungen etwa an Produktionsbedingungen und Nachhaltigkeit stellten. „Deutsche Handelsunternehmen unternehmen tagtäglich enorme Anstrengungen, um ihre Sorgfalts- und Berichtspflichten zu erfüllen. Unabhängig von der geltenden Regulierung übernehmen sie soziale und umweltbezogene Verantwortung in ihren globalen Lieferketten“, so von Preen weiter. Aktuell stünden allerdings viele Unternehmen, die sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie CSRD vorbereitet hätten und in diesem Jahr berichtspflichtig wären, vor einer großen Rechts- und Planungsunsicherheit. „Händlerinnen und Händler brauchen jetzt Planungssicherheit, angemessene Vorlaufzeiten und klare Zeitvorgaben, um die umfassenden Gesetzesanforderungen vollständig erfassen, Investitionen tätigen und Prozesse langfristig anpassen zu können“, so von Preen.

Auch die Streichung des unionsweiten Haftungsregimes ist aus Sicht des HDE wichtig, um Prozessrisiken zu minimieren. Schadensersatzansprüche von Opfern sollen durch die nationale Gesetzgebung abgedeckt werden.

„Mit ihrem Omnibus-Vorschlag legt die Europäische Kommission den Grundstein für längst überfällige strukturelle Reformen. Die vorgesehenen Entlastungen bei den Berichts- und Sorgfaltspflichten können maßgeblich zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beitragen“, betont von Preen.

Nach der Bundestagswahl: HDE fordert rasche Regierungsbildung

Nach der Bundestagwahl macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass es jetzt um eine möglichst schnelle Regierungsbildung geht. Angesichts der schwierigen Wirtschaftslage dürfe die Verhandlungsphase der Parteien nicht zu lang dauern. Gefragt seien jetzt Planungssicherheit und Zuversicht.

„Die Wählerinnen und Wähler haben gesprochen. Jetzt muss es darum gehen, möglichst schnell zu einer entscheidungsfähigen neuen Bundesregierung zu kommen. Die Koalitionsgespräche dürfen sich nicht monatelang hinziehen. Die Lage für die Wirtschaft und den Einzelhandel ist vielerorts herausfordernd. Es braucht jetzt rasches und entschlossenes Handeln, damit wieder Planungssicherheit und Zuversicht einkehren. Dem Einzelhandel sind dabei insbesondere günstigere Energiepreise, ein fairer Wettbewerb mit Temu & Co sowie ein deutlicher Bürokratieabbau wichtig. Jetzt ist nicht die Zeit für taktische Spielchen, jetzt ist es höchste Zeit zum Handeln“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der Handelsverband setzt sich unter anderem für mehr unternehmerische Freiheit und eine Deregulierungsoffensive ein. Gleichzeitig fordert der HDE einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz und Digitalisierung – ohne Datenschutz-Bürokratie, aber mit klarem Schutz vor Cyberrisiken. Um die Energiekosten zu senken, plädiert der Verband für eine Reduzierung der Stromsteuer für alle. Zur Stärkung der vielerorts gefährdeten Innenstädte macht sich der HDE für verlässliche Sonntagsöffnungen, Sonderabschreibungen für Innenstadtinvestitionen und eine Gewerbesteuerreform stark.

Der HDE-Präsident stellte mit Blick auf die hohe Wahlbeteiligung fest, dass die Menschen verstanden haben, dass es bei dieser Bundestagswahl um eine Richtungsentscheidung ging. „Jetzt muss auch die Politik beweisen, dass sie verstanden hat, dass es nun um das große Ganze geht. Es stehen große Entscheidungen an, das Klein-Klein mit immer mehr Regelungen und Bürokratie muss der Vergangenheit angehören“, so von Preen weiter. Darüber hinaus äußerte sich der Präsident des Handelsverbandes alarmiert über das Ergebnis der AfD: „Dass eine Partei, die ganz offen die Axt an Weltoffenheit und internationalen Austausch legt, zweitstärkste Partei werden kann, das halte ich für brandgefährlich. Der Einzelhandel braucht mehr internationale Kooperation, nicht weniger. Alles andere gefährdet die Branche in ihren Grundfesten.“

Mehr zu den Forderungen des HDE: https://zeitzumhandeln.hde.de/10-punkte-plan/

Beirat Innenstadt: HDE sieht Empfehlungen zur Innenstadtentwicklung als zentrale Handlungsgrundlage für nächste Bundesregierung

Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Beirats Innenstadt hat der Handelsverband Deutschland (HDE) heute die Empfehlungen des Beirats zur Innenstadtentwicklung an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergeben. Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl fordert der HDE, dass sich auch die künftige Bundesregierung intensiv der Entwicklung der Stadtzentren widmet und sich hierbei an den vom Beirat Innenstadt zusammengetragenen Ansätzen orientiert.

„Die Empfehlungen des Beirats Innenstadt müssen die Grundlage für die Innenstadtentwicklung in Deutschland sein und über diese Legislaturperiode hinaus die Richtung vorgeben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die neue Bundesregierung sei aufgefordert, die wertvollen Erkenntnisse und Anregungen der dem Beirat Innenstadt angehörenden innerstädtischen Akteure in die politische Arbeit der nächsten Jahre einfließen zu lassen. „Die Zukunft unserer Innenstädte zu gestalten, ist eine der zentralen Aufgaben der künftigen Bundesregierung. Das muss sich auch in der ministeriellen Struktur widerspiegeln. Starke Stadtzentren brauchen ein starkes Bundesministerium“, so Genth. Der dynamische Transformationsprozess in den Innenstädten erfordere die Bündelung von Ressourcen und Zuständigkeiten in einem eigenen Bundesministerium. Dadurch könnten Rechtsrahmen, Maßnahmen und Förderangebote passgenauer entwickelt und umgesetzt werden.

Neben der eigenständigen Struktur eines für innerstädtische Angelegenheiten zuständigen Bundesministeriums muss aus Sicht des HDE zudem der Beirat Innenstadt als beratendes Gremium erhalten und weiterentwickelt werden. „Der Beirat Innenstadt hat sich in den vergangenen Jahren als Plattform des Austauschs etabliert und bewährt“, so Genth. Er bringe Lösungen für die Herausforderungen der Stadtzentren hervor und gebe zielgerichtete Empfehlungen an das zuständige Bundesressort. „Um Leitlinien für eine erfolgreiche Innenstadtentwicklung zu erarbeiten, müssen alle beteiligten Akteure frühzeitig auf Bundesebene eingebunden werden. Der Beirat ist als übergreifendes Beratungsgremium unverzichtbar“, betont Genth.

Der HDE spricht sich dafür aus, die von den Mitgliedern des Beirats Innenstadt entwickelte Innenstadtstrategie als gemeinsame Arbeitsgrundlage zu nutzen und weiterzuentwickeln. „Die Innenstadtstrategie enthält grundsätzliche Ziele und Maßnahmen für die Innenstadtentwicklung. Darauf lässt sich in Zukunft aufbauen“, so Genth weiter. Sinnvoll sei etwa, die strategischen Ansätze ressortübergreifend auszurichten und neben einer Vertiefung der Themen Sauberkeit, Sicherheit, Service, Digitalisierung, künstliche Intelligenz sowie Mobilität auch Praxisbeispiele aus den Kommunen aufzunehmen.

Zu den Empfehlungen des Beirats Innenstadt

Kundenbewertungen für den eigenen Onlineshop – Wettbewerbsverstoß bei Nichteinhaltung der Informationspflichten seitens des Händlers

Bewertungen durch Kunden in Form von Benotungen, Punkte- oder Sternevergaben zu Produkten und Händlern sind bei den großen Online-Marktplätzen kaum noch wegzudenken. Auch bei Google und in zahlreichen Bewertungsportalen können Unternehmen bewertet werden. Zudem entdecken auch immer mehr Unternehmen mit eigenem Onlineshop für sich, dass man mit positiven Bewertungen werben kann.

Wer als Händler oder Hersteller jedoch einen Onlineshop betreibt und dort in irgendeiner Form die Möglichkeit von Kundenbewertungen schafft, wer auf einem Online-Marktplatz Waren zum Verkauf anbietet, die dort bewertet werden oder wer auf seiner Internetseite Kundenbewertungen von Plattformen wie „Google“ zitiert oder die dortigen Bewertungen gar in die Internetseite einbindet, sollte sich unbedingt seiner wettbewerbsrechtlichen Verpflichtungen bewusst sein. Denn Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können sowohl gegenüber Wettbewerbern als auch gegenüber Kunden zu Unterlassungs- und Schadenersatzverpflichtungen führen sowie im schlimmsten Fall zu Geldstrafen und gar Gewinnabschöpfungen führen.

Grundsätzlich dürfte jedermann klar sein, dass es verboten ist mit unechten bzw. gefälschten Bewertungen Kunden zu täuschen. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit aber nicht nur Unternehmen, die mit selbst gefälschten Bewertungen für sich und ihre Produkte geworben haben. Es gab sogar diverse Dienstleister, die Unternehmen mit Onlineshops das Erstellen von positiven Bewertungen für den Shop gegen Entgelt angeboten haben. Der Gesetzgeber hat deshalb mit Ergänzungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bereits zum 28.05.2022 der bloßen Gefahr des Täuschens von Kunden mittels Bewertungen ausdrücklich gegengesteuert.

Die aktuelle Zunahme von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Gerichtsentscheidungen zu der Thematik zeigt, dass nicht nur Wettbewerber, sondern insbesondere auch Verbraucherschutzorganisationen nunmehr verstärkt gegen Verstöße im Umgang mit Kundenbewertungen vorgehen.

In der dem UWG anhängenden sogenannten „Blacklist“ werden zahlreiche Sachverhalte genannt, die nach dem Willen des Gesetzgebers immer einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Nach Nr. 23 b des Anhanges zum UWG ist es verboten zu behaupten, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistung von solchen Verbrauchern stammen, die diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen. Die Vorschrift untersagt also Unternehmen Bewertungen als echt und von echten Kunden darzustellen, wenn die Echtheit gar nicht vom Unternehmen überprüft wurde.

Nr. 23 c des Anhanges regelt ausdrücklich, dass die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern zu Zwecken der Verkaufsförderung gegenüber Verbrauchern verboten ist und damit einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Es ist also nicht nur das bloße Fälschen sowie Verfälschen von Kundenbewertungen und die wissentliche Nutzung gefälschter Kundenbewertungen untersagt, sondern auch bereits das Beauftragen, Anbieten oder Erstellen von gefälschten Bewertungen. Gefälscht sind in dem Sinne nicht nur Bewertungen, die nicht von der Person stammen, die vorgibt die Bewertung abzugeben, sondern gefälscht sind Bewertungen auch, wenn die bewertende Person das bewerte Produkt gar nicht genutzt hat.

Eine Pflicht für Unternehmen jede erhaltene Kundenbewertung auf deren Echtheit zu prüfen, gibt es nach Nr. 23 b des Anhanges nur, wenn aktiv mit deren Echtheit geworben wird. Lässt ein Unternehmen Kundenbewertungen lediglich zu, ohne deren Ergebnisse als wahr zu bewerben, besteht keine Pflicht deren Echtheit zu überprüfen. Insofern dürfte der Gesetzgeber berücksichtigt haben, dass nicht jedes Unternehmen überhaupt die notwendigen technischen und personellen Mittel hätte, jede Bewertung im eigenen Onlineshop auf deren Echtheit zu überprüfen. Allerdings besteht durch diese fehlende Kontrollpflicht die Gefahr, dass auch ohne Wissen des Unternehmens, Bewertungen manipuliert oder gefälscht und dadurch Kunden getäuscht werden könnten. Beispielsweise könnte jemand auf die Idee kommen, dem Unternehmen des Ehepartners oder eines Freundes heimlich positive Bewertungen zu verschaffen.

Um solche, nicht durch das Unternehmen selbst veranlasste Kundentäuschungen auszuschließen, regelt § 5 b Abs. 3 UWG, dass jeder Unternehmer, der Kundenbewertungen von Verbrauchern im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen ermöglicht, immer wesentliche Informationen darüber zu erteilen hat, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen wirklich von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich auch genutzt oder erworben haben.

Konkret ist die Kundschaft deshalb immer über Folgendes zu informieren:

  • Darüber, ob zugänglich gemachte Bewertungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch das sie nutzende bzw. sie veröffentlichende Unternehmen auf Echtheit überprüft wurden.
  • Falls eine Überprüfung erfolgte, wie diese erfolgte (z. B. Angaben dazu, ob nur bewerten kann, wer auch das Produkt gekauft hat, wie die Identität geprüft wurde, etc.).

Zusammengefasst gibt es zwar keine unternehmerseitige Prüfpflicht auf Echtheit von Kundenbewertungen. Der Unternehmer muss aber immer mögliche Kunden ausdrücklich darüber informieren, wenn die Echtheit von Kundenbewertungen durch das Unternehmen nicht überprüft wird, damit dem informierten Kunden klar wird, dass er sich nicht auf eine Echtheit der Bewertungen verlassen kann.

Dieser Kundenhinweis der nicht durchgeführten Echtheitsprüfung muss zudem nach Auffassung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 29.08.2024, Az. 52 O 254/23) unmittelbar bei den Bewertungen sichtbar zu finden sein. Ein Hinweis an anderer Stelle, wie z. B. in AGB des Unternehmens reicht nicht aus, um der Informationspflicht aus dem UWG zu genügen. In dem vorbenannten Urteil des Landgerichts Berlin ging es beispielsweise um die Firma Apple, die bei Bewertungen in ihrem App Store nicht direkt bei den Bewertungen kenntlich gemacht hatte, dass deren Echtheit nicht überprüft werde, sondern dieses lediglich in den Nutzungsbedingungen zum App Store erwähnte, zu denen man sich erst „durchklicken“ musste. Eine Verbraucherschutzorganisation klagte deshalb erfolgreich gegen Apple.

Die Informationspflichten bestehen im Übrigen auch, wenn Bewertungen anderer Internetseiten übernommen bzw. wiedergegeben werden, z. B. mit Aussagen wie „4,8 Sterne bei Google“. Zusätzlich problematisch kann in diesem Zusammenhang trotz erfüllter Informationspflichten dann werden, dass die Aussage nur statisch ein Bewertungsergebnis wiedergibt. Sinkt der Bewertungswert beispielsweise bei Google später auch nur gering unter 4,8 Sterne, ohne dass der Werbetext unverzüglich angepasst wird, wird plötzlich etwas als „echt“ dargestellt, was gar nicht mehr „echt“ ist. Der Kunde wird dann ab diesem Zeitpunkt getäuscht und ein Wettbewerbsverstoß liegt vor. Von solchen statischen Werbeaussagen ist deshalb dringend abzuraten.

Unternehmen, die Verkaufsplattformen (beispielsweise Amazon oder eBay) nutzen, sollten sich mit den Vertragsbedingungen des Marktplatzanbieters zur Thematik „Bewertungen“ auseinandersetzen und diese strikt einhalten. Die großen Plattformen stehen regelmäßig im Fokus von Verbraucherschutzorganisationen, haben deshalb frühere Schwächen nachgebessert und sind mittlerweile relativ gut vorbereitet, Wettbewerbsverstöße zu vermeiden. Beispielsweise werden Algorithmen verwendet, um unechte Bewertungen herauszufiltern. Käme ein Unternehmen nach Eröffnung eines Shops bei Amazon auf die Idee über Familien und Beschäftigte erste Bewertungen zu erstellen, kann dies von Marktplatzanbieter heutzutage bemerkt werden und schlimmstenfalls zu einer Sperrung des Accounts führen. Aber auch die Marktplatzanbieter sind nicht perfekt. Sollte den Markplatz nutzende Unternehmer falsche Bewertung bemerken, wird empfohlen das Thema schnellstmöglich mit dem Marktplatzanbieter zu klären, um sich nicht selbst Haftungsrisiken auszusetzen.

Die Juristen des Handelsverbandes stehen bei wettbewerbsrechtlichen Fragen gerne beratend zur Verfügung.

Bundesrichter sagen Ja zu digitaler Gehaltsabrechnung

Eine Verkäuferin besteht auf einer Gehaltsabrechnung auf Papier statt der im Unternehmen üblichen digitalen Variante. Das Bundesarbeitsgericht sieht das in einer Grundsatzentscheidung anders.

Arbeitnehmer sollten sich nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf einen verstärkten Trend zu elektronischen Gehaltsabrechnungen einstellen. Im Fall einer Verkäuferin aus Niedersachsen entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt, dass Gehaltsabrechnungen von Arbeitgebern auch ausschließlich elektronisch verschickt werden können (9 AZR 48724). „Es gibt keinen Anspruch auf Papierform alter Schule“, sagte der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel bei der Urteilsverkündung.

Hinter dem Fall aus dem Einzelhandel steht die grundsätzliche Frage: Dürfen Gehaltsabrechnungen und andere Personaldokumente ausschließlich elektronisch in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal zur Verfügung gestellt werden? Ja, sagten die Bundesarbeitsrichter. Immer mehr Unternehmen aller Branchen richteten solche digitalen Mitarbeiterportale ein, sagen Fachleute.

Arbeitgeber muss Rechner bereitstellen

Die Supermarktverkäuferin bestand mit ihrer Klage auf einer Abrechnung in Papierform und argumentierte, sie habe keine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung erteilt. Vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte sie damit Erfolg, nicht aber in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz. Nach der Gewerbeordnung seien Arbeitgeber verpflichtet, eine „Abrechnung in Textform zu erteilen“. Das Gesetz werde auch mit einer digitalen Abrechnung, die elektronisch in einem Postfach abgerufen werden kann, erfüllt, sagte Kiel. Arbeitnehmer ohne entsprechende Technik sei der Zugang zu den Daten und das Ausdrucken von Abrechnungen im Betrieb zu ermöglichen. Das sei in diesem Fall geschehen.