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Deutsche Handelspreise für Smow, Thalia und Torsten Toeller

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat am Mittwochabend (13. November) auf dem Handelskongress Deutschland in Berlin die Deutschen Handelspreise 2024 verliehen. HDE-Präsident Alexander von Preen zeichnete Smow, die Thalia Bücher GmbH und Torsten Toeller aus.

Der Deutsche Handelspreis wurde in drei Kategorien verliehen. In der Kategorie Mittelstand ging der Deutsche Handelspreis an das Designmöbelunternehmen Smow, das den Möbelhandel mit kreativen Lösungen und zukunftsweisenden Konzepten sowohl online als auch stationär prägt. Das Unternehmen zeichnet sich durch sein einzigartiges digital-stationäres Konzept, seine zukunftsorientierte Expansion und seine herausragende Kundenorientierung aus. Die Jury würdigte, dass Smow in kreative E-Commerce-Technologien, stationäre Standorte und die laufende Qualifikation seiner Mitarbeiter investiert, um somit das Einkaufserlebnis stetig zu verbessern. Gegründet in Leipzig schafft Smow ein Angebot von Design-Möbeln auf Online-Preisniveau in den Stores und der engen Kundenbetreuung vor Ort und damit starke und nachhaltige Kundenbeziehungen.

Den Preis in der Kategorie Großunternehmen erhielt die Thalia Bücher GmbH. Die Jury zeichnete das Unternehmen insbesondere für seine beeindruckende Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit aus. Das seit 1919 bestehende Traditionsunternehmen hat sich als führender Akteur in der Branche etabliert, mit dem Tolino einen eigenen Reader für das digitale Bucherlebnis kreiert und sowohl seine stationären Buchhandlungen als auch seine Online-Präsenz kontinuierlich ausgebaut. Dabei ist das stationäre Geschäft mit dem Online-Shop und der App verknüpft, der Einkauf somit nahtlos kanalübergreifend möglich. Auch mit seiner hervorragenden Kundenberatung, dem Einsatz moderner Einkaufstechnologien sowie innovativen Konzepten und Shop-in-Shop-Lösungen in Supermärkten oder Drogeriemärkten konnte das Unternehmen bei der Jury punkten.

Über den Lifetime Award des Deutschen Handelspreises konnte sich Torsten Toeller freuen, der als visionärer Unternehmer und Gründer von Fressnapf geehrt wurde. Mit der Unternehmensgründung im Jahr 1990 legte er den Grundstein für die größte Fachmarktkette für Heimtierbedarf in Europa und revolutionierte darüber hinaus den Markt mit seinem ergänzenden Franchise-Modell. Aus einer einzelnen Filiale wurde durch sein unternehmerisches Geschick ein internationales Unternehmen mit Hunderten Standorten in verschiedenen Ländern. Die Jury würdigte vor allem die Fähigkeit Torsten Toellers, Trends frühzeitig zu erkennen und in erfolgreiche Geschäftsstrategien einzubinden. Neben seiner unternehmerischen Weitsicht machen ihn auch sein Engagement für das Wohl von Tieren und die Bedürfnisse von Haustierbesitzern zu einem herausragenden Akteur in der Handelsbranche und einem Vorbild für künftige Generationen.

Die Deutschen Handelspreise wurden am 13. November im Rahmen einer Gala auf dem Handelskongress Deutschland in Berlin verliehen.

(Quelle: HDE)

Karriere-Handel.de: HDE startet WhatsApp-Kanal zur Unterstützung der Berufsorientierung

Der Handelsverband Deutschland (HDE) erweitert erneut das Berufsorientierungsangebot im Rahmen seiner Kampagne Karriere-Handel.de. Nachdem Anfang des Jahres der TikTok-Kanal gestartet ist und im Sommer der YouTube-Kanal durch Videos im Kurzformat ausgeweitet wurde, fällt heute der Startschuss für den neuen WhatsApp-Kanal. Der HDE sieht in dem kanalübergreifenden Informationsangebot auch mit Blick auf die aktuelle Ausbildungsmarkstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine wichtige Maßnahme, um junge Menschen für eine Ausbildung im Handel zu begeistern.

„Wir müssen die jungen Menschen dort abholen, wo sie sich in ihrer Freizeit aufhalten und auch genau dort über die Möglichkeiten im Handel informieren: in der virtuellen Welt. Wir wollen einen Anstoß zum Austausch mit Freunden und innerhalb der Familie über die eigene berufliche Zukunft geben“, so Katharina Weinert, HDE-Abteilungsleiterin Bildungspolitik und Berufsbildung. Auf dem neuen WhatsApp-Kanal Karriere-handel.de dokumentiert Schülerin Leonie in ihrem Tagebuch ihre Reise durch den Handel. Auch Eltern können sich hier über die beruflichen Chancen mit einer Ausbildung, einem Abiturientenprogramm des Handels oder einem dualen Studium informieren. „Wir wollen die Berufsorientierung unterstützen, die gesellschaftliche Anerkennung für die duale Ausbildung fördern und verdeutlichen, dass Karriere mit Lehre im Handel die Regel ist“, so Weinert weiter.

„Der Kampf um Auszubildende betrifft mittlerweile jede Wirtschaftsbranche. Auch im Handel sind noch Ausbildungsplätze unbesetzt und die Stellenbesetzung erfolgt für das bereits laufende Ausbildungsjahr noch bis in den Dezember hinein“, so Weinert. „Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz im Handel stehen also auch jetzt noch sehr gut, weil die Handelsunternehmen ihren Fachkräftebedarf vor allem mit Absolventinnen und Absolventen der Beruflichen Bildung decken. Deshalb bieten sie sehr viele Ausbildungsplätze an, oftmals auch in der Nähe“, so Weinert weiter. Junge Menschen müssten für ihre Ausbildung ihre Heimatregion somit nicht verlassen, wenn sie das nicht möchten.

Laut aktueller Ausbildungsmarkstatistik der BA wurden für das Beratungsjahr 2023/2024 deutschlandweit und über alle Wirtschaftsbereiche hinweg insgesamt 519.400 Ausbildungsstellen gemeldet. Die meisten Ausbildungsstellen verzeichnet die BA für angehende Kaufleute im Einzelhandel (39.610 Ausbildungsangebote) und Verkäuferinnen und Verkäufer (28.830 Ausbildungsangebote). Auf Platz 7 rangieren mit 13.300 Ausbildungsangeboten die sogenannten Abiturientenprogramme des Handels.

Seit Dezember 2022 informiert der HDE mit Unterstützung verschiedener Handelsunternehmen auf der Website www.karriere-handel.de und den dazugehörigen Social-Media-Kanälen über die vielfältigen Ausbildungs- und Karrierechancen im Handel. Schülern, Studienzweiflern, Eltern, Lehrkräften und Berufsberatenden werden die über 60 Ausbildungsberufe sowie Abiturientenprogramme des Handels und dualen Studiengängen vorgestellt, die die Handelsunternehmen im Geschäft, in Lager und Logistik, im Büro und der Produktion anbieten. Auszubildende und junge Fachkräfte aus dem Handel geben Einblicke in die Praxis, nehmen gängige Klischees unter die Lupe und geben wichtige Tipps für die Berufsorientierung und Bewerbung. Lehrkräften wird kostenloses Unterrichtsmaterial für die Berufsorientierung zur Verfügung gestellt und Berufsberatende werden in berufskundlichen Veranstaltungen informiert.

Mehr Informationen zur Berufsorientierung Karriere-Handel.de und zum WhatsApp-Kanal Karriere-Handel.de

(Quelle: HDE)

Betriebliche Krankenversicherung

Glaubt man verschiedenen Umfragen aus der jüngsten Vergangenheit, ist die Verbundenheit der Beschäftigten mit Job und Betrieb im Sinkflug. Die Ursachen sind den Umfrageergebnissen zufolge gar nicht so vielfältig.

Zwar hält nach wie vor die weit überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer ihre Arbeit für sinnvoll. Allerdings nehmen nur 13 Prozent ihr Arbeitsumfeld als positiv wahr. Jeder vierte ist sogar so unzufrieden, dass er regelmäßig über einen Jobwechsel nachdenkt. Gerade einmal 30 Prozent würden ihrem aktuellen Arbeitgeber die Treue halten, böte man ihnen den gleichen Job bei einem anderen Unternehmen an. Das derzeit als gut bewertete Jobangebot befeuert diese Stimmungslage noch.

Neben einer Verbesserung der Unternehmens- und Führungskultur werden auch immer häufiger betriebliche Zusatzleistungen eingefordert. Hierbei unterstützt die Signal Iduna klein- und mittelständische Unternehmen mit einem sehr attraktiven Angebot im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Eine Investition in die Gesundheit Ihrer Belegschaft ist eine Investition in Ihr Unternehmen. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Das hat Vorteile für beide Seiten. Auf der einen Seite bieten Sie Ihren Mitarbeitenden hochwertige Gesundheitsleistungen und zeigen soziales Engagement, auf der anderen Seite reduzieren Sie die Ausfallzeiten Ihres Personals. Nur gesunde Beschäftigte sind leistungsfähige Beschäftigte. Bei Signal Iduna können Arbeitgeber schon ab drei Angestellten mit einem Kollektivvertrag über die bKV ihre Mitarbeitenden von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren lassen. Die betriebliche Krankenversicherung leistet hierbei ohne Wartezeit. Eine Gesundheitsprüfung entfällt ebenfalls. Zusätzlich sind bereits laufende Versicherungsfälle und auch fehlende Zähne mitversichert. Eine betriebliche Krankenversicherung bKV steigert merklich die Arbeitgeberattraktivität. So können nicht nur Fachkräfte angeworben, sondern auch Mitarbeitende langfristig gebunden werden.

Auch wichtig!
Nach der aktuellen Gesetzgebung gelten Beiträge für eine betriebliche Krankenversicherung einkommensteuerlich als Sachbezug und werden anders als Barlohn steuerrechtlich begünstigt behandelt. Sachbezüge bleiben gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einer monatlichen Gesamtsumme von 50 EUR lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

Gern berät Sie unser Kooperation Partner vor Ort: rainer.wiechulla@signal-iduna.net

Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2025 deutlich

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden zum 01.01.2025 stark erhöht. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze von derzeit 5.175 EUR auf 5.512,50 EUR.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird der Betrag von 7.550 EUR in den alten bzw. 7.450 EUR in den neuen Bundesländern dann auf erstmalig einheitliche 8.050 EUR brutto im Monat angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt wird. Dies bedeutet für den besserverdienenden Arbeitnehmer monatlich weniger Netto vom Brutto und für den Arbeitgeber eine höhere Abgabenlast. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, weil auch die Bruttolöhne im vergangenen Jahr um durchschnittlich 6,44 % gestiegen sind.

Schätzerkreis: Um 0,8 Prozentpunkte steigt Krankenversicherung in 2025

Schon seit Monaten gehen die Krankenkassen davon aus, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht werden muss. Jetzt hat der sogenannte Schätzerkreis (eine Expertenrunde aus dem Bundesministerium und des GKV-Spitzenverbandes) prognostiziert, dass im Kalenderjahr 2025 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse um 0,8 Punkte steigen werden. Aus den Geschäftsergebnissen für das Jahr 2024 errechnen die Experten eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 %. Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 %. Die Hälfte, d. h. 7,3 % trägt der Arbeitnehmer und die andere Hälfte der Arbeitgeber. Krankenkassen müssen außerdem einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus der Gesundheitsreform erhalten, nicht zur Deckung der Ausgaben genügen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Bisher liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 %; zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % würde dann der Gesamtkassenbeitrag auf den Rekordwert von durchschnittlich 17,1 % klettern.

Rechenbeispiel:

Bei einem Arbeitseinkommen von 3.500 EUR brutto bedeutet die Anhebung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Mehrbelastung von 14 EUR im Monat. Bei Besserverdienenden steigt die Abgabenlast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich an, weil die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von 5.175 EUR auf 5.512,50 EUR angehoben wird.

Probezeit in befristeten Arbeitsverhältnissen muss angemessen sein

Üblicherweise wird zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbart. Dies gilt sowohl bei der Eingehung unbefristeter Arbeitsverhältnisse wie auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gibt der Gesetzgeber gewisse Vorgaben und Hinweise, dass während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart werden kann, vergl. § 622 Abs. 3 BGB.

Parallel hierzu ist bei der Vereinbarung befristeter Arbeitsverhältnisse in § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz lediglich geregelt, dass eine vereinbarte Probezeit „im Verhältnis“ zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 02.07.2024 – 19 Sa 1150/23 – eine viel beachtete Entscheidung getroffen und „klare Kante“ geredet. Das Landesarbeitsgericht erklärt, dass jedenfalls in einem für ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit von 25 % der vereinbarten Gesamtbefristungsdauer regelmäßig zulässig ist gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG.

Was war passiert?

In dem Streitfall war die Klägerin als Advisor (Beraterin) in einem Unternehmen, das mehr als zehn Arbeitnehmer hatte, befristet für exakt ein Jahr zu einem Bruttomonatsverdienst von 2.500 EUR angestellt. In dem Arbeitsvertrag war eine viermonatige Probezeit vereinbart, binnen derer eine beidseitige Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen möglich war. Nach Ablauf dieser Probezeit sollten die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung finden. Der Arbeitgeber, die Beklagte, kündigte das Arbeitsverhältnis wenige Tage vor Ablauf der viermonatigen Probezeit mit der vereinbarten kurzen Kündigungsfrist zum Ablauf des 28.12.2022. Gegen diese der Klägerin zugegangene Kündigung wurde fristgerecht Feststellungsklage erhoben. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass die vereinbarte viermonatige Probezeit zu lang sei und deshalb § 15 Abs. 3 TzBfG widerspreche. Die Probezeit stehe nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung. Dies folge auch aus der Europäischen Arbeitsbedingungen-Richtlinie. Damit entfalle gleichzeitig die der Probezeitvereinbarung zugrundeliegende Kündbarkeit des Vertrages. Dies führe zur Unwirksamkeit der Kündigung insgesamt.

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage insoweit entsprochen, als es festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung nicht mit der kurzen Kündigungsfrist betreffend der Probezeit geendet hat, sondern erst unter Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15.01.2023. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung in vollem Umfang. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund der arbeitgeberseitigen Kündigung nicht bereits am 28.12.2022, sondern erst gut zwei Wochen später unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15.01.2023. Bei lediglich auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnissen sei längstens eine Probezeit von 25 % der Befristung, dies seien max. 3 Monate, wirksam zu vereinbaren gewesen. Das Gericht erklärte in handhabbarer Weise ein Quorum von 25 % als Regelfall jedenfalls bei einer einjährigen Befristung für angemessen. Zwar könnten auch im Einzelfall längere Probezeiten wirksam vereinbart werden, dann müssten jedoch besondere Umstände vorgetragen werden. Das von der Beklagten vorgetragene dreiwöchige theoretische Training und ein sich anschließendes vierwöchiges sog. Nesting-Training sowie die vorgetragene neunwöchige Non-Tenure Phase erfüllten nicht die Anforderungen zur Abweichung von diesem Regelfall. Deshalb sei die Kündigung umzudeuten in eine Kündigung zum nächstzulässigen Termin mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. eines Monats), was zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15.01.2023 führen würde. Die Vereinbarung einer zu langen Probezeit führe nicht dazu, dass die erklärte Kündigung insgesamt unwirksam sei. Auch für auf kurze Zeit befristete Arbeitsverhältnisse findet die sog. sechsmonatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG Anwendung, stellte das LAG zutreffend fest.

Anmerkung:

Auch in unseren befristeten Formulararbeitsverträgen des Handelsverbandes wird auf diese 25 %-Klausel bei der Probezeitdauer hingewiesen.

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Seit dem 01.11.2024 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge Nr. 77 an. Dieser Förderkredit bietet eine zinsgünstige Möglichkeit zur Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen und jungen Unternehmen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Das Besondere daran ist, dass die Hausbank durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung von Teilen der Kreditrisiken entlastet wird und in diesem Zusammenhang sehr günstige Finanzierungen bieten kann.

Was steckt dahinter? Unternehmen, die noch nicht lange auf dem Markt tätig sind, bzw. neu gegründet werden sollen, haben oft Schwierigkeiten für ihre Vorhaben überhaupt einen Kreditkredit zu bekommen bzw. ihn zu günstigen Konditionen zu bekommen. Im Rahmen des ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge Nr. 77 können junge Unternehmer einen Kreditbetrag bis max. 500.000 EUR pro Antragsteller erhalten, von denen das Risiko des Kreditausfalls durch die KfW bis zu 35 % der Kreditsumme abgedeckt werden. Da die finanzierende Hausbank lediglich die verbleibenden 65 % als Risiko absichern muss, führt dies dazu, dass die Hausbank den Geldkredit zu sehr günstigen Konditionen anbieten kann.

Förderfähig sind folgende Kosten: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager und Übernahme und Beteiligung. Die Laufzeiten dieser Förderkredite betragen entweder 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren oder 15 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren.

Der Ablauf ist Folgender: Der Kunde stellt einen Kreditantrag aus diesem Programm bei seiner Hausbank. Die Hausbank stellt einen Garantieantrag bei der Bürgschaftsbank Niedersachsen. Letztere führt eine Risikobewertung durch und bewilligt die Garantieübernahme und reicht ihn bei der KfW ein.

Einzelheiten finden Sie auf der Website der Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH.

Merkblatt zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge.

Nach Bruch der Ampelkoalition: Handelsverband fordert schnellstmöglich Neuwahlen für eine verlässliche Wirtschaftspolitik

Nach dem gestrigen Zerfall der Ampelkoalition fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) schnellstmöglich Neuwahlen, sowie ein klares und deutliches Bekenntnis aller demokratischen Parteien im Bundestag für eine entschiedene und zielgerichtete Wirtschaftspolitik.

„Die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft müssen jetzt umgesetzt werden. Es liegt alles auf dem Tisch. Ein Weiter so darf es nicht geben. Der Einzelhandel und der Konsum brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Ausreden sind fehl am Platze. Nach dem Zerfall der Ampel muss umgehend für Klarheit gesorgt werden“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Zudem warnt der Handelsverband vor einer Hängepartie: „Wenn die Koalition nicht mehr trägt und nicht mehr handlungsfähig ist, müssen schnellstmöglich Neuwahlen her. Wir brauchen eine verantwortungsbewusste und handlungsfähige Regierung,“ so von Preen weiter. Jede Verzögerung sei schlecht für die Konsumstimmung und den Einzelhandel.

Im Zentrum der Forderungen des HDE steht ein nachhaltiger Bürokratieabbau, die konsequente Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs mit Plattformen und Händlern aus Fernost sowie günstigere Strompreise für alle. Von Preen: „Der Bürokratiedschungel hemmt Wachstum und Wohlstand. Da hilft nur noch die Axt. Den bestehenden Dschungel entschlossen lichten und den Aufwuchs von immer neuen Regulierungen verhindern – das muss das Motto sein.“ Es brauche insgesamt wieder mehr Vertrauen in Unternehmertum und die positive Kraft des Marktes.

(Quelle: HDE)

HDE mahnt nach Wirtschaftsgipfeln zu entschlossenem Handeln

Nach den Wirtschaftsgipfeln der vergangenen Tage bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer starken Wirtschaftspolitik und entschlossenem Handeln, um strukturelle Probleme des Wirtschaftsstandorts Deutschland anzugehen und zu lösen.

„Immer neue Regulierungen bringen Händlerinnen und Händler an den Rand ihrer Belastungsfähigkeit. Daher braucht es ein Umdenken in der Wirtschaftspolitik. Die Bundesregierung muss nach den Wirtschaftsgipfeln vom Reden endlich ins Handeln kommen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Gefragt sei eine starke Wirtschaftspolitik für alle Unternehmen, unabhängig von Branche, Größe und Region. „Die Herausforderungen sind längst bekannt und die Lösungswege liegen auf dem Tisch“, betont von Preen. Im Fokus sollten gesicherte Standortbedingungen und ein konsequenter Bürokratieabbau stehen. „Es muss wieder mehr Vertrauen in die Kraft des Marktes und des Wettbewerbs geben“, so von Preen weiter. Eingriffe in die Vertragsbeziehungen im B2B-Bereich führten zu Effizienzverlusten, Marktstörungen und schadeten letztlich der Verbraucherwohlfahrt. Erforderlich sei daher eine Deregulierung der B2B-Beziehungen. „Die bestehende Rechtsordnung schützt schwächere Marktteilnehmer bereits hinreichend vor ihren mächtigeren Wettbewerbern“, so von Preen. Allerdings müssten für alle Marktteilnehmer die gleichen Regeln gelten. Auch von Handelsunternehmen aus Drittländern müssten die für deutsche Unternehmen geltenden Standards in Bezug auf Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz eingehalten werden. „Fairness ist nur gewährleistet, wenn deutsche und europäische Unternehmen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden“, so von Preen weiter.

Der HDE fordert zudem die Stärkung des Unternehmertums. „Ohne junge Unternehmerinnen und Unternehmer wird Deutschland die Transformation in Richtung Digitalisierung, Klimaschutz nicht schaffen“, so von Preen. Gründungs- und Nachfolgeprozesse müssten gefördert werden und einfach umsetzbar sein, um für mehr Neugründungen und erfolgreiche Unternehmensnachfolgen zu sorgen. Wichtig sei hierfür auch, Spielräume für unternehmerisches Handeln zu schaffen. „Bürokratie ist ein Hemmnis für Gründer und Unternehmensnachfolger“, so von Preen weiter. Kommende Bürokratieentlastungsgesetze müssten weitaus umfassendere Maßnahmen vorsehen, damit Entlastungen auch endlich bei den Unternehmen ankommen.

Auch in der Vitalisierung der Innenstädte sieht der HDE eine zentrale Säule zukunftsorientierter Wirtschaftspolitik. „Unsere Innenstädte sind von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Sie sind Zentren des Austauschs, aber auch der Versorgung“, so von Preen. Durch Förderung, Mobilisierung von privatem Kapital und zielgerichtete Maßnahmen könne der Transformationsprozess hin zu attraktiven, klimagerechten und resilienten Innenstädten gelingen.

(Quelle: HDE)

Zahlenspiegel 2024

Der HDE-Zahlenspiegel 2024 gibt einen Überblick über den gesamtwirtschaftlichen Rahmen, über die Entwicklung des Einzelhandels in 2023 sowie über zentrale Ergebnisse von HDE-Umfragen. Der Zahlenspiegel zeigt die Entwicklung bei Umsatz, Beschäftigung, Preisen, Verkaufsfläche, Betriebsformen, Anzahl der Geschäfte und weiteren relevanten Größen.

Hier herunterladen (PDF-Datei):