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Stadtentwicklung: HDE warnt vor Verdrängung des Frequenzbringers Handel durch Priorisierung von innerstädtischem Wohnen

Anlässlich des 18. Bundeskongresses Nationale Stadtentwicklungspolitik hinterfragt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Pläne des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), angespannte Wohnungsmärkte durch eine Verdichtung des innerstädtischen Wohnens zu entlasten.

Der HDE warnt davor, die weitere Entwicklung hochrangig zentraler innerstädtischer Funktionen wie dem Einzelhandel durch neue Wohnangebote in den Stadtzentren zu gefährden. Das Bundesbauministerium dürfe eine Flächenkonkurrenz mit dem Wohnen keinesfalls befeuern.

„Unsere Innenstädte sind vor allem Handelsstandorte. Der Einzelhandel ist der zentrale Frequenzbringer vor Ort. Das muss sich auch in den Plänen des Bundesbauministeriums zur Stadtentwicklung widerspiegeln“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE bewerte die angestrebte Beschleunigung des Wohnungsbaus und die Wohnraumsicherung durch befristete Erleichterungen für die Gemeinden grundsätzlich positiv. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für alle zu vereinfachen und voranzutreiben, sei wichtig. „Fraglich ist allerdings, ob die Innenstadt zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte beitragen kann“, so Genth weiter. Das verdichtete Wohnen in zentraler Lage könne zu Problemen führen. Der Neubau sowie der Umbau bestehender Immobilienflächen zu innerstädtischem Wohnraum könne der Abwägung zwischen den Potenzialen zur Schaffung von Wohnraum und der Gefährdung der weiteren Entwicklung der hochrangig zentralen innerstädtischen Funktionen wie insbesondere dem Einzelhandel vermutlich nicht standhalten. Zudem entspreche ein innerstädtisches Wohnangebot nicht einmal der tatsächlichen Nachfrage und den Wohnvorstellungen der Menschen.

Im Zuge der multifunktionalen Entwicklung der Stadtzentren muss hochrangig zentralen Funktionen wie dem Einzelhandel aus Sicht des HDE ein erhöhter Schutz zukommen. Innenstädte seien Orte der Konzentration hochrangig zentraler Funktionen mit einem großen Einzugsgebiet. Darauf basiere die Stadt- und Raumplanung. „Die Wohnfunktion hat kein Einzugsgebiet und wird keine Anziehungseffekte auf das Umland auslösen können. Daher ist das Wohnen keine hochrangig zentrale Funktion. Statt die Wohnfunktion in den Innenstädten zu stärken, sollte der Fokus im Sinne der Zukunft unserer Innenstädte auf der Stärkung der hochrangig zentralen Funktionen liegen“, so Genth. Umnutzungen und neuem Wohnen in Zentren verschließe sich der Handel nicht. Allerdings dürfe dabei der Charakter der Innenstädte als Konzentration der hochrangig zentralen Funktionen und Handelsstandort Nummer eins nicht gefährdet werden.

Quelle: HDE

HDE sieht Einführung europäischer Bezahllösungen positiv, mahnt aber zu kostenorientierter Zahlungsinfrastruktur und zur Beibehaltung der Pläne zum digitalen Euro

Mit Blick auf die Einführung der Bezahllösung Wero unterstützt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Stärkung des Wettbewerbs im Zahlungsverkehr durch neue, europäische Anbieter wie diesen. Der HDE bewertet die starke Dominanz globaler Zahlungssysteme kritisch und setzt sich für den Aufbau europäischer Alternativen ein.

Das Ziel müsse die Schaffung einer neutralen und kostenmindernden Zahlungsinfrastruktur sein. Wero allein stehe aber nur für den Anfang einer europäischen Zahlungsinfrastruktur für den Handel und müsse sich erst beweisen. Der digitale Euro sowie weitere Verbesserungen der Konto-zu-Konto-Zahlungen sind laut HDE nötig, um eine wirkliche Unabhängigkeit von privaten Anbietern zu schaffen.

„Neue Anbieter stärken den Wettbewerb im Zahlungsverkehr. Europäische Bezahllösungen wie Wero müssen sich allerdings an den vorhandenen Systemen messen lassen und erst Vertrauen im Handel aufbauen. Das gelingt nur, wenn die Zahlungsabwicklung effizient und kostenorientiert abläuft“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Neue Verfahren würden vom Handel akzeptiert, wenn sie bei mindestens gleichwertiger Leistung deutlich effizienter abgewickelt werden könnten. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb Europas hätten Anbieter eine Chance auf Unterstützung durch den Handel. „In der Startphase tragen Händlerinnen und Händler maßgeblich zur Bekanntheit einer neuen Bezahllösung bei. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Zusammenarbeit letztlich für eine neutrale und kostenmindernde Zahlungsinfrastruktur sorgt“, so Binnebößel weiter. Ein privater Anbieter eines europäischen Zahlungsverfahrens allein reiche aber nicht, um Wettbewerb, Innovation und letztlich auch Unabhängigkeit zu sichern.

Auch in der Abwicklung von Zahlungen über Echtzeitüberweisungen sowie im geplanten digitalen Euro sieht der HDE daher großes Potenzial. „Im Zuge der SEPA-Instant-Payment-Standardisierung etabliert sich eine Infrastruktur, die es weiteren Dienstleistern ermöglicht, Zahlungen abzuwickeln. Der Handel kann sogenannte Zahlungsauslösedienstleister einbinden oder selbst zu einem Anbieter werden, um Zahlungen von Konto zu Konto über den SEPA-Standard abzuwickeln“, so Binnebößel. Dadurch entstünden effiziente Abwicklungssysteme ohne dominierenden Systembetreiber. Auch der digitale Euro würde eine anbieterunabhängige Zahlungsinfrastruktur etablieren, anbieterneutral betrieben durch das Eurosystem. „Die Kosten für die Zahlungsabwicklung müssen sinken. Neue europäische Anbieter wie Wero können den Markt jetzt aufmischen. Überzeugen sie den Handel nicht, stehen mit Echtzeitüberweisungen und digitalem Euro vielversprechende und sogar anbieterunabhängige Lösungen in Aussicht“, betont Binnebößel.

Quelle: HDE

Mobilitätswandel: HDE fordert für alle Verkehrsmittel erreichbare Handelsstandorte und bedarfsgerechten Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

Anlässlich der Eröffnung der Automesse IAA macht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Bedeutung eines zukunftsorientierten Mobilitätswandels für die zuverlässige Erreichbarkeit von Handelsstandorten aufmerksam.

Der HDE sieht hierbei auch das Auto als wichtigen Verkehrsträger und setzt sich dafür ein, dass Innenstädte mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind. Gleichzeitig betont der Verband das Engagement der Branche beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur. Hier sei neben einem bedarfsgerechten Ansatz der Abbau bürokratischer Hürden gefragt.

„Attraktive Einkaufsangebote werden nur genutzt, wenn sie auch schnell und unkompliziert erreichbar sind. Kunden müssen daher mit allen Verkehrsmitteln bequem zu den Handelsgeschäften kommen können, ob mit dem ÖPNV, dem Rad oder dem Auto“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es komme insbesondere darauf an, Innenstädte so weiterzuentwickeln, dass ihre Attraktivität gesteigert und gleichzeitig Klimaresilienz erreicht werde. Notwendig sei ein zukunftsorientierter Mobilitätswandel. Um die Verkehrspolitik in diesem Sinne weiterzuentwickeln, hat der HDE in Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium die erste Grundlagenstudie zum Thema Verkehrsmittelwahl und Konsum bei der RWTH Aachen in Auftrag gegeben.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht des HDE auch mit Blick auf den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur. „Während die Automobilbranche auf der IAA die Zukunft der Mobilität präsentiert, spielt der deutsche Handel bereits heute eine entscheidende Rolle beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Dass 15 bis 20 Prozent aller öffentlichen Ladepunkte auf Parkplätzen des Einzelhandels stehen, ist das Ergebnis des großen Engagements der Händlerinnen und Händler“, so Genth. Parkplätze von Supermärkten, Einkaufszentren oder Baumärkten seien prädestinierte Standorte für Ladepunkte. „Hier verbringen Kunden im Schnitt 30 bis 45 Minuten. Diese Zeit können sie ideal nutzen, um ihr E-Fahrzeug mit neuer Energie zu versorgen“, so Genth weiter. Der Einzelhandel investiere daher massiv in den Ausbau von Ladesäulen, um den Kunden einen Mehrwert zu bieten. „Doch trotz der hohen Bereitschaft in der Branche wird das Tempo durch langsame Netzanschlussverfahren ausgebremst. Die bürokratischen Hürden und die oft langwierige Abstimmung mit den Netzbetreibern sorgen für erhebliche Verzögerungen und verhindern eine zügige Umsetzung der Projekte“, so Genth weiter.

Die Elektromobilitätswende kann aus Sicht des HDE nur dann erfolgreich sein, wenn die regulatorischen Rahmenbedingungen stimmen. Das zeigt ein Blick auf die nationale Implementierung der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD). „Hier muss das Ziel die Ladeleistung sein und nicht die bloße Anzahl von Ladepunkten. Die Kunden benötigen aufgrund der kurzen Verweildauer an Handelsstandorten Schnelllader, die in kurzer Zeit eine relevante Reichweite nachladen können“, betont Genth. Ein quantitativer Ansatz, der nur die Anzahl der Ladepunkte zähle, verfehle die realen Bedürfnisse der E-Auto-Fahrer und bremse die Akzeptanz der Elektromobilität aus. Es liege nun in der Hand der neuen Bundesregierung, hier zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, der die E-Mobilität unterstütze. „Die IAA zeigt derzeit eindrucksvoll, dass neue E-Auto-Modelle und innovative Ladesäulenkonzepte bereit für den Massenmarkt sind. Doch damit diese Vision Realität wird, braucht es eine flächendeckende und leistungsstarke Ladeinfrastruktur“, so Genth.

Quelle: HDE

Rede zur Lage der EU: HDE mahnt zur raschen Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus

Nach der heutigen Rede zur Lage der EU von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen appelliert der Handelsverband Deutschland (HDE) an die gesamtpolitische Verantwortung der EU-Mitgesetzgeber in Parlament und Rat und mahnt zur zügigen Umsetzung wichtiger Vorhaben wie einer umfassenden Entbürokratisierung.

„Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede die Notwendigkeit eines echten Bürokratieabbaus prioritär adressiert und damit deutlich gemacht, dass sie die Herausforderungen der Händlerinnen und Händler ernst nimmt. Jetzt ist geschlossenes und entschlossenes Handeln gefragt. Die entsprechenden Omnibus-Verfahren müssen vorangetrieben werden“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik.

Positiv bewertet der HDE auch die angekündigte Beschleunigung des EU-Kreislaufwirtschaftsgesetzes und europäischer KI-Regeln. „Alle Mitgesetzgeber auf europäischer Ebene müssen jetzt gemeinsam Verantwortung übernehmen und die Ankündigungen in die Tat umsetzen. Die Maßnahmen liegen auf dem Tisch, nun muss Europa ins Handeln kommen“, so Gerstein.

Quelle: HDE

HDE setzt sich für Flexibilisierung und Modernisierung des Arbeitszeitrechts ein

Mit Blick auf den seit Juli 2025 laufenden Dialog der Sozialpartner mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur konkreten Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer Flexibilisierung und Modernisierung des Arbeitszeitrechts.

Der HDE bringt sich aktiv in den Prozess ein und sieht auch in der Aktivrente ein Instrument zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen. Wichtig ist hierbei laut Verband allerdings, gleichzeitig teure Anreize zur Frühverrentung abzuschaffen.

„Das Arbeitszeitgesetz bildet die digitale Arbeitswelt nicht mehr hinreichend ab. Das gilt vor allem für die starren Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit. Deutschland verliert so im internationalen Kampf um Fachkräfte stetig an Wettbewerbsfähigkeit“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer Arbeit und Soziales. Flexible Arbeitsmodelle seien inzwischen ein zentraler Schlüssel zur erfolgreichen Fachkräftegewinnung.

Mit dem Arbeitszeitgesetz wurde die EU-Arbeitszeitrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. „Dabei wurden die Gestaltungsspielräume der EU-Richtlinie aber nicht voll ausgeschöpft“, so Haarke weiter. Die tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz werde den Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt nicht mehr gerecht und erschwere auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nötig sei daher ein Wechsel hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit direkt im Arbeitszeitgesetz, die tägliche Höchstarbeitszeit müsse wegfallen. „Die tägliche Höchstarbeitszeit ist ein deutscher Sonderweg innerhalb der EU. Wir sollten uns hier an unseren europäischen Partnern orientieren, die da längst vorangehen“, so Haarke. Dadurch erhöhe sich die Gesamtwochenarbeitszeit der Menschen nicht, sondern nur die individuelle Flexibilität. Auch viele Beschäftigte im Handel forderten dies inzwischen ein.

Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Aktivrente soll mit 2.000 Euro steuerfreiem Gehalt einen Anreiz für die Beschäftigung von Altersrentnern bieten. „Die Aktivrente ist grundsätzlich eine sehr gute Idee der Koalition und sollte umgesetzt werden“, so Haarke. Die eindeutige demografische Entwicklung mache Anreize wie diesen dringend nötig. Durch die Aktivrente werde das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezielt attraktiver gemacht. „Wir brauchen die Menschen im Betrieb, es handelt sich meist um Leistungsträger“, betont Haarke. Allerdings müssten mit Einführung der Aktivrente zwingend auch die teuren Anreize für Frühverrentung enden. „Die Aktivrente ist natürlich nur dann zielführend, wenn man gleichzeitig die Rente mit 63 abschafft. Ansonsten sollte sich die Bundesregierung lieber gleich von der Idee verabschieden“, so Haarke weiter. Wäre am Ende das Steuerprivileg der Aktivrente mit der abschlagsfreien Frühverrentungsoption kombinierbar, hätte das eine fatale Signalwirkung. „Das wäre der Supergau, weil eine Frühverrentung dann für viele nochmals attraktiver erscheint“, so Haarke.

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Quelle: HDE

Erste Sitzung der Enquete-Kommission: HDE fordert ehrliche Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen

Mit Blick auf die heutige erste Sitzung der Corona-Enquete-Kommission macht sich der Handelsverband Deutschland (HDE) für eine umfassende und ehrliche Aufarbeitung der Zeit der Pandemie sowie der staatlichen Maßnahmen stark. Dabei müssten auch die bis heute spürbaren wirtschaftlichen Folgen im Einzelhandel eine Rolle spielen. Für kommende ähnliche Situationen gelte es, besser vorbereitet zu sein und künftig zielgenauer zu handeln.

„Die Pandemie war für die ganze Gesellschaft eine Stress- und Ausnahmesituation. Jetzt gilt es, die Folgen der nicht immer zielgenauen Maßnahmen schonungslos anzusprechen und Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Sollte es ein nächstes Mal geben, müssen alle besser vorbereitet sein. Für viele Handelsunternehmen war die Zeit der Pandemie ein existenzbedrohendes Desaster. Die Ladenschließungen waren kein probates Mittel zur Eindämmung der Pandemie und wurden trotzdem wochenlang aufrechterhalten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Auch in Ausnahmesituationen müsse gelten, dass solch weitreichende Eingriffe gut begründet und nachgewiesenermaßen zielführend sein müssen. Da gebe es noch viel aufzuarbeiten.

„Der Einzelhandel spürt die Folgen der Pandemie und der damit verbundenen Lockdowns bis heute. Die Konsumstimmung hat ihr Vor-Corona-Niveau seitdem nicht mehr erreicht. Verluste in Milliardenhöhe sorgten für tausende Schließungen in der Branche. Die staatlichen Hilfen reichten dabei nicht einmal ansatzweise, um die erlittenen Verluste wieder auszugleichen. Im internationalen Vergleich ist Deutschland zwar ganz gut durch die Pandemie gekommen, der Einzelhandel aber hat enorm gelitten“, so Genth weiter. Die Wirtschaft und insbesondere der Einzelhandel seien ein zentraler Teil der Gesellschaft. So sei mit der Schließung vieler Geschäfte auch die Verödung vieler Innenstädte enorm beschleunigt worden. Genth: „Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie-Maßnahmen treffen die gesamte Gesellschaft. Die Wirtschaft, das sind wir alle – ob als Arbeitgeber oder als Beschäftigte. Deshalb erwartet der Einzelhandel, dass die Enquete-Kommission ab heute auch ausführlich über die ökonomischen Auswirkungen der Maßnahmen spricht. Es ist gut, dass dies nun in einem sachlichen Rahmen und ohne vorgegebene, das Ergebnis vorwegnehmende, Leitplanken geschehen kann.“ Der Handelsverband stehe der Kommission jederzeit für Gespräche und Einordnungen zum Thema zur Verfügung.

Quelle: HDE

Neuer Staatssekretärsausschuss: HDE fordert zügigen und umfassenden Bürokratieabbau

Mit Blick auf die erste Sitzung des vom Bundeskabinett eingesetzten Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ am heutigen Freitag mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) zur raschen und konsequenten Umsetzung der vielfach angekündigten bürokratischen Entlastung. Der HDE sieht insbesondere mit Blick auf die Entgelttransparenzrichtlinie und die Energiewende dringenden Handlungsbedarf.

„Die Bundesregierung muss den Bürokratieabbau entschlossen angehen. Der Bund ist aus Sicht des Handels der größte Bürokratietreiber. Händlerinnen und Händler verlieren sich im immer dichteren Regulierungsdschungel. Dabei sollten sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, um die Zukunft des eigenen Unternehmens und des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Mit der jüngsten Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes habe die Bundesregierung bereits wichtige Entlastungen auf den Weg gebracht. „Jetzt müssen weitere Schritte in Richtung eines umfassenden Bürokratieabbaus folgen. Denn der Aufbau überbordender Regelungen führt nicht ans Ziel, sondern bremst Innovationen und das Engagement der Unternehmen aus“, so Genth weiter. Auch dürften abgeschaffte Regelungen nicht durch neue Bürokratie ersetzt werden. „Hier muss die Bundesregierung konsequent sein und auf den tatsächlichen, spürbaren Rückbau von Bürokratie setzen“, fordert Genth.

Mit komplexen Berichts- und Prüfpflichten werden die Unternehmen etwa durch die Entgelttransparenzrichtlinie überzogen. Im Zuge der für nächstes Jahr geplanten nationalen Umsetzung fordert der HDE zum Schutze der Tarifautonomie daher zwingend eine Ausnahme für tarifgebundene und auch tarifanwendende Arbeitgeber. „Statt Tarifverträge als bewährtes Instrument für faire Löhne zu stärken, steht mit der Entgelttransparenzrichtlinie nun ein gigantisches neues Bürokratiemonster vor dem Einzug in die Unternehmen“, so Genth weiter. Hinzu komme, dass die Bundesregierung – trotz der hohen Standards beim Datenschutz – zeitnah die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes in Deutschland angekündigt habe und damit bewährte Verfahren in den Unternehmen unnötig infrage stelle. „Eine Umstellung der betrieblichen Abläufe würde – völlig ohne Not – erhebliche neue Bürokratie und Kosten sowie neue Unsicherheiten verursachen“, so Genth.

Kritisch blickt der HDE auch auf die Probleme bei den Netzanschlüssen und den Flickenteppich aus über 800 Verteilnetzbetreibern mit jeweils eigenen, langwierigen und intransparenten Genehmigungsverfahren. „Das erschwert Investitionen der Händlerinnen und Händler in Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur enorm. Dadurch wird die Energiewende in der Branche und im ganzen Land aktiv ausgebremst“, so Genth. Um diese Investitionsblockade zu lösen, sei eine sofortige bundesweite Harmonisierung und massive Beschleunigung der Netzanschlussverfahren mit verbindlichen, kurzen Fristen für die Netzbetreiber nötig.

Quelle: HDE

KI-Verordnung: Einzelhandel baut auf bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung

Im Referentenentwurf zur Umsetzung der KI-Verordnung sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) Licht und Schatten. Positiv bewertet der Verband die Absicht, Doppelstrukturen zu vermeiden und Beratungsangebote insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen. Mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung dieser Angebote und der angekündigten Innovationsförderung besteht allerdings noch Klärungsbedarf. Der HDE spricht sich für eine bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung der KI-Verordnung aus.

„Künstliche Intelligenz ist schon heute ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Jetzt kommt es darauf an, die politischen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass KI ihr Innovationspotenzial im Handel auch wirklich entfalten kann“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Die Umsetzung der KI-Verordnung dürfe keinesfalls zu einer weiteren bürokratischen Belastung kleiner und mittlerer Handelsunternehmen führen. „Entscheidend ist, dass der Zugang zu Beratung und Reallaboren für den Mittelstand niedrigschwellig und praxisnah gestaltet wird“, betont Tromp. Der Referentenentwurf zur Umsetzung der KI-Verordnung sieht die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups durch Service-Desks vor. Zudem ist die Einrichtung von KI-Reallaboren geplant, um innovative Dienstleistungen, Produkte oder Technologien unter möglichst realen Bedingungen zu testen.

Laut Referentenentwurf wird die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde, während in Sektoren mit bestehender Aufsicht die bisherigen Stellen zuständig bleiben, etwa bei Medizinprodukten und Finanzdienstleistungen. „Das verhindert den Aufbau von Doppelstrukturen und gibt den Unternehmen Orientierung“, so Tromp. Das Ziel müsse sein, dass KI auch in kleinen und mittleren Unternehmen einen festen Platz erhält und alle Händlerinnen und Händler das Innovationspotenzial nutzen können. Mit Blick auf die Schnittstellen zum Datenschutz und die Ausgestaltung der Innovationsförderung seien jedoch noch wichtige Punkte offen. Gerade mit Blick auf den Datenschutz müsse auf jeden Fall ein föderaler Flickenteppich mit unterschiedlichen Auslegungen in den Bundesländern vermieden werden.

Quelle: HDE

Änderung des Lieferkettengesetzes: HDE sieht wichtigen Schritt zu mehr Rechtsklarheit und mahnt zu konsequentem Bürokratieabbau

Der Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) trägt aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu mehr Rechtssicherheit für Handelsunternehmen bei. Insbesondere bewertet der HDE positiv, dass die Unternehmen nun auch rückwirkend für die letzten zwei Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssen. Gleichzeitig kritisiert der Verband die kurze Rückmeldefrist für eine Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. Die Bundesregierung mahnt der HDE zu einem konsequenten Bürokratieabbau.

„Die geplante Streichung der Berichtspflichten im Lieferkettengesetz ist essenziell für eine wirksame Entlastung der Unternehmen und sorgt für die dringend notwendige Rechtssicherheit. Allerdings dürfen jetzt auch keine neuen Belastungen folgen, das würde das Bekenntnis der Bundesregierung zum Bürokratieabbau untergraben“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Dass die Unternehmen rückwirkend für die vergangenen beiden Geschäftsjahre keine LkSG-Berichte mehr einreichen müssten, sei eine große Entlastung. Vor allem die Berichts- und Dokumentationspflichten hätten durch die EU-Nachhaltigkeitsregulatorik in den vergangenen Jahren ein sehr hohes Maß an Komplexität und Umfang erreicht. „Eine rechtssichere Umsetzung ist für Unternehmen nicht mehr ohne den enormen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen möglich. Volumen, Detailgrad sowie zahlreiche Unklarheiten bei der Auslegung von Rechtsbegriffen belasten die Händlerinnen und Händler“, betont Gerstein.

Der HDE fordert, dass das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) als ausführende Kontrollbehörde die Änderungen des LkSG zügig veröffentlicht, um in der Praxis für Rechtsklarheit zu sorgen. Zudem müssten die teilweise übermäßigen Auskunftsersuchen des BAFA auf ein vertretbares Maß reduziert werden, damit bei den Unternehmen eine bürokratische Entlastung auch tatsächlich ankomme. Von großer Bedeutung sei zudem das laufende, europäische Omnibus-1-Gesetzespaket, da es insgesamt die Reduktion administrativer Pflichten und die Vereinheitlichung der EU-Regulatorik im Nachhaltigkeitsbereich avisiere. „Die Bundesregierung sollte den Omnibus-1 unterstützen und die nationale Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ohne Gold-Plating so bürokratiearm wie möglich realisieren“, so Gerstein weiter.

Scharfe Kritik übt der HDE an der kurzen Rückmeldefrist für die Einreichung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf am vergangenen Freitag. „Mit solch kurzen Fristen senden die Ministerien ein fatales Signal an die Wirtschaft. Eine wirksame Beteiligung der Verbände ist so kaum möglich“, so Gerstein. Das müsse sich zwingend ändern. Im Koalitionsvertrag habe man sich schließlich auf angemessene Fristen von in der Regel vier Wochen geeinigt.

Quelle: HDE

Anhörung im Bundestag zum Batteriedurchführungsgesetz: HDE fordert Eins-zu-Eins-Umsetzung europäischer Vorgaben

In der heutigen Sachverständigenanhörung zum Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigte der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der europäischen Vorgaben, um massive Belastungen für deutsche Unternehmen zu vermeiden. Während die Bundesregierung in Artikel 5 BattDG plant, die Markenregistrierungen für Batterien für die Unternehmen verpflichtend einzuführen, ist diese Registrierung in der Batterieverordnung der EU lediglich optional vorgesehen. Der HDE spricht sich für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus.

„Dass mit der europäischen Batterieverordnung eine Vollharmonisierung des Binnenmarktes erreicht werden soll, ist wichtig und richtig. Allerdings sollte sich die Bundesregierung für eine Eins-zu-eins-Umsetzung einsetzen und nicht für eine darüber hinausgehende Belastung der Unternehmen sorgen“, so Antje Gerstein, HDE- Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. Gemäß EU-Verordnung müsste eine Batterieregistrierung lediglich für die Kategorie und die Registrierungsnummer vorgenommen werden, laut § 55 Absatz 3 ausdrücklich nicht für die Marke. Diese Regelung sollte auch in Deutschland so umgesetzt werden, eine gesonderte Markenregistrierung sollte nicht zur Pflicht werden. „Eine derartige Pflicht zur Registrierung von Marken würde zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand führen, und zwar nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Behörden“, betont Gerstein. Ginge die Bundesregierung mit Blick auf die Markenregistrierung einen deutschen Sonderweg, sei das unvereinbar mit ihrem Versprechen, keine zusätzliche Bürokratie aufzubauen. Kein anderer Mitgliedsstaat sehe einen solchen Sonderweg vor. „Um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu erhalten, muss es eine Eins-zu-eins-Umsetzung geben“, so Gerstein.

Zudem fordert der HDE Nachbesserungen bei der geplanten Rücknahme sogenannter LV-Batterien, die etwa für E-Bikes und E-Scooter genutzt werden. Insbesondere beschädigte Batterien könnten hier zu einem hohen Brandrisiko führen. Sinnvoll wäre es daher, hier Sonderregelungen für die Lagerung und die Abholung von beschädigten LV-Batterien zu erlassen. Außerdem spricht sich der HDE für eine Beibehaltung der Kompetenzen und Zuständigkeit der Stiftung ear aus, da sich die Aufgabenteilung bewährt hat und die entsprechende Expertise innerhalb der Stiftung genutzt werden sollte.

Quelle: HDE