Zum Hauptinhalt springen

Mo-Fr 8:00 - 17:00

0511 33708-0

HDE-Konsumbarometer im Oktober: Verbraucherstimmung verbessert sich etwas, deutlicher Stimmungsschub bleibt aber aus

Nachdem sich die Verbraucherstimmung zuletzt erstmals seit Beginn des Jahres spürbar eingetrübt hatte, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher im Oktober etwas optimistischer. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach legt der Index im Vergleich zum Vormonat geringfügig zu. Somit starten die Verbraucher zwar zuversichtlicher in das letzte Quartal des Jahres, doch ein klarer Stimmungsschub ist nicht zu erkennen.

Die leichte Aufhellung der Verbraucherstimmung zeigt sich unter anderem in der etwas besseren Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ihre Anschaffungsneigung erhöht sich gegenüber dem Vormonat, während ihre Sparneigung nahezu unverändert bleibt. Zu beobachten ist beim Ausgabeverhalten eine Verlagerung vom Sparen hin zum Konsumieren. Ein Konsumaufschwung ist dadurch allerdings noch nicht in Sicht. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums wird voraussichtlich frühestens im nächsten Jahr einsetzen. Möglicherweise steigt die Konsumlaune auch im Zuge des bevorstehenden Weihnachtsgeschäfts ein wenig.

Dass sich hingegen die Hoffnung auf eine baldige konjunkturelle Erholung jüngst wieder eingetrübt hat, spiegelt sich auch in den Erwartungen der Verbraucher wider. Zuletzt wurden die Konjunkturprognosen vielfach nach unten korrigiert, auch die Stimmung in der Wirtschaft verschlechterte sich. Die Verbraucherinnen und Verbraucher blicken daher ebenfalls pessimistischer auf die weitere konjunkturelle Entwicklung. Ihre Konjunkturerwartungen sinken im Vergleich zum Vormonat. War mit dem Start der neuen Bundesregierung zunächst die Hoffnung auf ein gesamtwirtschaftliches Wachstum verbunden, schlagen die nicht erfüllten Erwartungen nun in Enttäuschung um. Allerdings beschränkt sich der Pessimismus der Verbraucher auf den konjunkturellen Ausblick, die Einkommenserwartungen steigen im Vormonatsvergleich.

Obwohl sich die Verbraucherstimmung in Deutschland nach dem größeren Rückgang im Vormonat wieder geringfügig verbessert, bleibt eine spürbare Erholung aus. Mit Blick auf die kommenden Monate zeigen sich die Verbraucher eher verhalten, weiterhin überwiegt die Konsumzurückhaltung. Frühestens im nächsten Jahr ist damit zu rechnen, dass sich der private Konsum als Basis für einen Wirtschaftsaufschwung erholen kann.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

Ladendiebstahl: Bundesregierung muss Rahmenbedingungen für konsequente Strafverfolgung setzen

Nachdem die Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Reform der Strafprozessordnung in der vergangenen Woche ihre Arbeit aufgenommen hat, mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) zur zügigen Schaffung von Rahmenbedingungen für eine konsequente Strafverfolgung. Die Expertenkommission wird Vorschläge zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung erarbeiten. Spätestens Ende 2026 soll ein Bericht mit den Änderungsvorschlägen vorgelegt werden.

„Wenn Straftaten zügig sanktioniert werden, stärkt dies das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielsetzung einer effektiven Strafverfolgung ist daher richtig und wichtig“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Auch wenn die Beschleunigung der Strafverfahren zu Recht im Mittelpunkt der Diskussion stehe, dürfe nicht ignoriert werden, dass aktuell bestimmte Taten in der Praxis wegen der Überlastung der Justiz und anderer Schwerpunktsetzungen nicht oder nur unzureichend verfolgt werden. Ein wichtiges Beispiel hierfür sei der Ladendiebstahl. „Ladendiebe verursachen einen jährlichen Schaden von rund drei Milliarden Euro im Einzelhandel. Trotzdem werden diese Delikte nur unzureichend verfolgt“, so Genth. Ermittlungstätigkeit finde in der Praxis nur selten statt. „Selbst wenn der Täter mit Unterstützung des Händlers identifiziert werden kann, werden die Strafverfahren viel zu häufig eingestellt“, so Genth weiter. Die heute von Staatsanwaltschaften und Gerichten viel zu großzügig genutzten Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung (§§ 153, 153 a Strafprozessordnung) konterkarierten in der Praxis eine spürbare Sanktion der Täter.

Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Strafprozessordnung sollten laut HDE die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung deutlich begrenzt werden. Dabei gehe es auch darum, die Einstellung von Strafverfahren durch Staatsanwaltschaften und Gerichten aus „Effizienzgründen“ auszuschließen. „Ladendiebstahl ist keine Bagatelle, wird aber in Strafverfahren mitunter so behandelt“, so Genth. Der Gesetzgeber solle die Gelegenheit nutzen und dieser Praxis einen Riegel vorschieben. Die Händlerinnen und Händler artikulierten zu Recht immer lauter ihren Anspruch auf wirksamen Schutz ihres Eigentums, sie investierten pro Jahr rund 3,1 Milliarden Euro in Präventions- und Sicherungsmaßnehmen, stießen damit wegen der zunehmenden Kriminalität aber an Grenzen. „Seit langem ist der Staat gefordert, nun muss die Bundesregierung endlich im Rahmen der anstehenden Reform die richtigen Rahmenbedingungen für eine nachdrückliche Strafverfolgung setzen“, fordert Genth.

Quelle: HDE

Breite Allianz von Verbänden der Textil- und Modebranche entwickelt gemeinsames Konzept für ein EPR-System

Die Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien wird die Textil- und Modebranche in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Als Teil der EU-Abfallrahmenrichtlinie steht die Branche vor der Herausforderung, bis 2028 ein System zu entwickeln, das ökologische Wirksamkeit, Ressourcenschonung und praktikable Rücknahmestrukturen mit einem funktionierenden Marktumfeld vereint. Dabei sollen die Hersteller, die Textilien in der EU in den Verkehr bringen, künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling tragen. Außerdem müssen Hersteller künftig genaue Angaben über die Mengen der in Verkehr gebrachten Textilien machen.

Mit ihrer gemeinsamen Absichtserklärung und einem Positionspapier, in dem sechs zentrale Forderungen an ein Modell formuliert sind, bringen der Handelsverband Deutschland (HDE), der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil+mode),der  BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e. V., der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e. V. (BSI), der GermanFashion Modeverband Deutschland e. V. und der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) zum Ausdruck, dass Industrie und Handel gemeinsam Verantwortung übernehmen und frühzeitig zu einer tragfähigen Lösung beitragen wollen. Dabei setzen sich die Verbände insbesondere für privatwirtschaftliche, wettbewerblich offene, ökologisch wirksame und zugleich effiziente sowie bürokratiearme Organisation für das Management der EPR ein. Zudem muss aus Sicht der Wirtschaftsverbände die nationale Umsetzung im engen Austausch mit der Industrie erfolgen. Der Gesetzgeber sollte sich auf Mindestanforderungen konzentrieren. Darüber hinaus sieht man es als essentiell an, für eine konsequente Marktüberwachung, insbesondere gegenüber Drittstaaten, zu sorgen. Sanktionsmechanismen müssten auch ausländische Händler und Online-Marktplätze einbeziehen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Neben Sammelquoten sind außerdem ökologische Produktanforderungen und eine europaweit einheitliche, bürokratiearme Ökomodulation notwendig. Im Fokus steht auch die faire Verteilung bei der Finanzierung der Verbraucherkommunikation. Kampagnen sollten unter Einbezug aller Akteure entwickelt und durch politische Maßnahmen ergänzt werden. Transparenz bei der Verwendung der Lizenzgebühren ist zwingend erforderlich. Letztlich braucht ein funktionierendes EPR-System aber auch eine wirtschaftlich tragfähige Infrastruktur – national und europäisch. Freiwillige Sammlungen durch Hersteller und Handel müssen honoriert werden. Bestehende Strukturen sollten erhalten und weiterentwickelt werden, sofern sie ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind.

In einem nächsten Schritt sollen weitere relevante Akteure – insbesondere aus der Entsorgungs- und Verwertungswirtschaft – aktiv in den Prozess eingebunden werden. Ziel ist es, bestehende Unklarheiten und divergierende Positionen zu einer gemeinsamen Lösung zusammenzuführen.

Weitere Informationen

Weniger Lebensmittelabfälle: BVLH spricht sich für Erleichterungen bei Lebensmittelspenden aus

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ macht der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) auf das Engagement der Branche zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen aufmerksam. Positiv bewertet der BVLH zudem die aktuelle politische Debatte darüber, Lebensmittelspenden an karitative Organisationen zu erleichtern.

„Der Lebensmittelhandel ist seit vielen Jahren sehr erfolgreich dabei, Lebensmittelüberschüsse zu reduzieren und zu vermeiden. Dabei setzt die Branche längst auch auf künstliche Intelligenz und Innovationen, um den voraussichtlichen Bedarf der Kundinnen und Kunden noch zielgenauer vorherzusehen und entsprechend angepasste Mengen zu bestellen. Sollte doch einmal etwas übrig bleiben, so wird das wo möglich an die Tafeln oder ähnliche Institutionen für einen guten Zweck gespendet“, so BVLH-Geschäftsführer Philipp Hennerkes. Sollten diese Spenden jetzt erleichtert werden, so sei das ein sehr wichtiger Schritt, um die Lebensmittelabfälle im Einzelhandel noch weiter zu reduzieren. „Das ist eindeutig positiv zu werten“, bekräftigt Hennerkes. Wichtige Hebel seien hierbei neben der Stärkung digitaler Strukturen insbesondere der Abbau rechtlicher Hürden bei Kennzeichnungs- und Haftungsfragen.

Auch bei der Debatte um das Containern geht es vorrangig um die Haftung. Hier ist für den BVLH allerdings klar: „Der Lebensmittelhandel darf am Ende nicht der Verantwortliche sein, wenn sich Menschen bei der Suche nach Lebensmitteln in den Containern auf dem Gelände des Unternehmens verletzen oder körperliche Schäden beim Verzehr der nicht mehr ordnungsgemäßen Waren erleiden“, so Hennerkes. Zudem stünden die Container auf dem Gelände der Unternehmen, unbefugtes Betreten müsse weiterhin verboten bleiben. Auch die Bundesländer haben sich mit entsprechenden Vorstößen politisch bereits mehrfach, zuletzt 2023, befasst und eine gesetzliche Anpassung abgelehnt beziehungsweise die Debatte strafrechtlicher Belange an die Bundesebene zurücküberwiesen. „Ein wesentlicher Hebel ist, Verluste zu verringern und die Weitergabe verkehrsfähiger Lebensmittel zu stärken“, so Hennerkes. Der Handel spende flächendeckend große Mengen an Lebensmitteln und sei zudem mit nur sieben Prozent des Gesamtaufkommens weit weg davon, der Hauptverursacher von Lebensmittelabfällen in Deutschland zu sein.

Dennoch geht der Lebensmittelhandel mit gutem Beispiel voran und beteiligt sich nicht nur an der aktuell laufenden Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“. Mit dem Pakt gegen Lebensmittelverschwendung hat der Handel eine entlang der Lebensmittelkette einzigartige Selbstverpflichtung geschlossen, um seine Überschüsse bis 2030 zu halbieren und bereits im ersten Jahr eine Überschussreduzierung von 24 Prozent erreicht und fast 90.000 Tonnen Lebensmittel weitergegeben. Seine Maßnahmen führt er das ganze Jahr über fortlaufend durch. Diese reichen von saisonal und regional abgestimmten Sortimenten und effizienten Bestell- und Lieferprozessen, über innovative Verfahren wie essbare Beschichtungen von Obst und Gemüse, bis hin zur Weitergabe an Tafeln und nehmen auch die Schnittstellen der Lebensmittelkette in den Blick. „Um branchenübergreifende Fragen anzugehen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, muss ein intensiver Dialog aller Akteure an den Schnittstellen stattfinden, beispielsweise im Rahmen der Angebote der vom Bund neu geschaffenen Kompetenzstelle KLAV“, führt Hennerkes aus.

Gleichzeitig gilt es, bei den Privathaushalten anzusetzen. Hier wird die größte Masse an Lebensmitteln (58 Prozent des Gesamtaufkommens an Lebensmittelabfällen) weggeschmissen. „Wichtige Maßnahmen des Lebensmittelhandels sind auch, die Kundinnen und Kunden zu informieren und beispielsweise mit Tipps zur Einkaufsplanung, Lagerung oder Resteverwertung zu unterstützen. Denn die Privathaushalte sind der entscheidende Hebel, um die Lebensmittelabfälle weiter zu reduzieren“, betont Hennerkes.

Quelle: HDE

Modernisierungsagenda: Wichtige und richtige Vorhaben – rasche Umsetzung gefordert

Mit der bei der Kabinettsklausur heute auf der Tagesordnung stehenden Modernisierungsagenda sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung auf dem richtigen Weg. Vorhaben wie ein entschlossener Bürokratieabbau, eine effizientere und digitalisierte Verwaltung sowie bessere Rechtssetzung unterstützt der Verband ausdrücklich. Am Ende fordert der HDE nun vor allem die schnelle und konsequente Umsetzung der Modernisierungsagenda.

„Die Modernisierungsagenda listet viele wichtige und überfällige Maßnahmen auf, um unsere Wirtschaft und den Einzelhandel wieder in Schwung zu bringen. Es ist eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung nun beginnt, die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und für Wachstum anzugehen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der Digitalminister habe mit einem spürbaren Bürokratieabbau, dem Streben nach besserer Rechtsetzung und nach einer effizienteren Verwaltung große Schmerzpunkte vieler Handelsunternehmen erkannt. Es sei sehr zu begrüßen, wenn die langjährigen Forderungen des HDE nun Gehör fänden. „Ein schlanker und leistungsfähiger Staat ist die Grundvoraussetzung für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Da macht die Modernisierungsagenda Hoffnung“, so von Preen.

Gleichzeitig mahnt der HDE aber auch zu einer raschen Umsetzung der Agenda. „Papier ist geduldig, die Umsetzung ist das Entscheidende. Unternehmen und Bürger müssen möglichst zeitnah positive Veränderungen im Alltag spüren. Das darf jetzt kein Papiertiger bleiben“, so der HDE-Präsident weiter. Nur dann gebe es die Chance, damit positive Impulse für die Konsumstimmung auszulösen.

Die im Papier genannten Ziele, wie die Reduzierung der Bürokratiekosten um 25 Prozent und die Absenkung des Erfüllungsaufwands um zehn Milliarden Euro, sieht der Handelsverband als ambitioniert aber unumgänglich an. Als mindestens ebenso wichtig bewertet der HDE die Verhinderung neuer Bürokratie. Das angekündigte Prinzip „One-in-two-out“ könnte dabei helfen. Die Etablierung von Praxischecks hatte der Verband bereits in der letzten Legislatur aktiv unterstützt. „Der Handel steht bereit, diesen Prozess weiter konstruktiv zu begleiten und seine Expertise einzubringen, damit aus den guten Absichten der Agenda spürbare Entlastungen für die Unternehmen und eine Stärkung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit erwachsen“, so von Preen.

Quelle: HDE

Verbände unterstützen Antrag der FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen für Gesetzentwurf zum Verbot kommunaler Verpackungssteuern in NRW

Die FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der kommunale Verpackungssteuern im Land verbieten soll. Das Verbot soll durch eine Änderung im Kommunalabgabengesetz verankert werden.
Zur Begründung verweist die FDP auf hohe zusätzliche Bürokratiekosten bei gleichzeitig fraglicher Wirksamkeit solcher Steuern. Die Verbände Bundesverband der Systemgastronomie, Handelsverband Deutschland und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen sowie das Handwerk NRW, die viele potenziell betroffene Unternehmen in NRW vertreten, sowie die IHK Köln, die die betroffenen Unternehmen in ihrem Kammerbezirk vertritt, unterstützen den Antrag ausdrücklich als wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme. Kommunale Verpackungssteuern stehen ganz klar im Widerspruch zu den Versprechen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und die Mitte zu entlasten. Die entstehenden zusätzlichen Verpflichtungen zur Dokumentation würden dabei sowohl Unternehmen als auch Kommunen gleichermaßen belasten. Wir sehen zudem bereits jetzt, dass in Kommunen, die solch eine Steuer eingeführt haben, Außer-Haus-Essen übermäßig verteuert wird, teilweise mit hohen Preisaufschlägen, die direkt an die Kunden weitergegeben werden müssen. Gleichzeitig bleiben die Mehrwegquoten unverändert.

In der aktuell sehr angespannten wirtschaftlichen Lage kann eine solche Belastung nicht das Mittel der Wahl sein.

Für die Unternehmen ergäben sich aus der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zudem weitere Belastungen, die vor allem durch die uneinheitlichen Regelungen in den unterschiedlichen Kommunen entstehen würden. Diese Flickenteppichregelungen würden durch die Änderungen im Kommunalabgabengesetz umgangen werden.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen setzen wir uns für saubere, lebenswerte Städte und Kommunen in NRW ein und tragen bereits durch vielfältige Maßnahmen zu diesem Ziel bei. Eine zusätzliche Verpackungssteuer hingegen würde nur neue bürokratische Hürden schaffen, Betriebe wirtschaftlich belasten und das Leben für die Bürgerinnen und Bürger in NRW weiter verteuern – und das ohne nachweisbaren Lenkungseffekt.

Wir plädieren stattdessen für praxisnahe und wirksame Lösungen in enger Zusammenarbeit von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft – ohne neue finanzielle Belastungen für Städte und ihre Bürger.

Quelle: HDE

HDE spricht sich gegen Anhebung der Erbschaftsteuer aus

Die aktuelle Debatte über eine Anhebung der Erbschaftsteuer bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch.

Der HDE warnt vor den Folgen einer solchen Steuererhöhung für Handelsunternehmen und Konsum. Notwendig sind aus Sicht des Verbandes spürbare Entlastungen für Unternehmen und Verbraucher.

„Wenn die Erbschaftsteuer steigt, setzt das die Zukunft des Handels aufs Spiel. Gerade im Mittelstand bedeutet eine höhere Steuerlast für die nächste Generation das Aus des Familienunternehmens“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach einer Anhebung der Erbschaftsteuer seien Generationenwechsel  für Händlerinnen und Händler nicht mehr zu stemmen. Viele kleine und mittlere Handelsunternehmen müssten dann aufgeben. Entsprechend groß sei angesichts der politischen Diskussion über die Erbschaftsteuer die Sorge im Einzelhandel. „Im Handel ist Privatvermögen oftmals auch Unternehmensvermögen, das in die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens fließt. Steigt die Erbschaftsteuer, geht das auf Kosten dieser Investitionen und damit auf Kosten der Zukunft des gesamten Unternehmens“, so Genth weiter. Hinzu komme, dass sich die Geschäftslage im Einzelhandel nahezu auf einem Vierjahrestief befinde. „Da müssen Steuererhöhungen tabu sein“, betont Genth. Statt der aktuellen politischen Debatte über die Erbschaftsteuer müssten endlich Entlastungen für Unternehmen und Verbraucher auf den Weg gebracht werden, um den angestrebten wirtschaftlichen Aufschwung anzustoßen.

Quelle: HDE

Lebensmittelpreise: HDE warnt vor Einführung neuer, zusätzlicher Preisbeobachtung

Mit Blick auf die im „Pakt für bezahlbares Leben“ enthaltene Forderung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nach der Einrichtung einer Preistransparenzstelle macht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf den intensiven Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel aufmerksam und warnt vor einer neuen, zusätzlichen Form der Preisbeobachtung. Im Rahmen der amtlichen Preisstatistik veröffentlicht das Statistische Bundesamt bereits monatlich differenzierte Daten zur Verbraucherpreisentwicklung und greift dabei auf Preisbeobachtung in den Geschäften, im Internet sowie auch auf Scannerdaten des Handels zurück.

„Preistransparenz gibt es schon heute. Die amtlichen Ergebnisse der Verbraucherpreisstatistik sind frei verfügbar und abrufbar. Eine neue, zusätzliche Form der Preisbeobachtung im Lebensmitteleinzelhandel hätte keinen Mehrwert“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Auch wäre sie angesichts tausender Artikel im Sortiment des Lebensmitteleinzelhandels mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden und würde zudem zur weiteren Bürokratisierung des Wirtschaftslebens beitragen. „In einer freien Wirtschaftsordnung bilden sich die Preise bei funktionierendem Wettbewerb im Markt“, so Genth weiter. Der Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel sei besonders intensiv. Die Preise in Deutschland seien auch im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig.

Die Produktvielfalt im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist laut HDE enorm. „Größere Lebensmittelgeschäfte bieten mehr als 10.000 Artikel an. Zudem sind die Verkaufsstättendichte und die angebotene Qualität hoch“, so Genth. Gleichzeitig seien die Gewinnmargen des Lebensmitteleinzelhandels mit in der Regel zwischen einem und drei Prozent außerordentlich gering. „Die Gewinnmargen der Handelsunternehmen bleiben deutlich hinter denen der internationalen Markenindustrie zurück“, so Genth.

Quelle: HDE

Drittstaatenhändler: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt Einsatz des HDE für fairen Wettbewerb

Dass sich der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) für einen fairen Wettbewerb mit Drittstaatenhändlern einsetzt, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Der EWSA hat in der vergangenen Woche eine entsprechende Stellungnahme angenommen.

Die Stellungnahme enthält kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs mit Drittstaatenhändlern.

„Mit der Verabschiedung des mahnenden Berichts zu Plattformen aus Drittländern sendet der EWSA ein starkes Signal an alle Händlerinnen und Händler. Die klare Unterstützung der Ausschussmitglieder verdeutlicht die europäische Geschlossenheit im Einsatz für einen fairen Wettbewerb“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik. E-Commerce-Plattformen aus Drittländern hätten ihre Präsenz auf dem europäischen Markt massiv ausgeweitet und sorgten in Bezug auf fairen Wettbewerb, Verbraucherschutz und Produktsicherheit für erhebliche Probleme. Das Ausmaß der Herausforderung sei beispiellos. Täglich würden schätzungsweise 400.000 Pakete von Shein und Temu allein nach Deutschland versandt. 2024 gelangten 4,6 Milliarden Pakete mit geringem Wert in die EU, was zwölf Millionen Paketen pro Tag entspricht, dreimal so viel wie im Jahr 2022. Für 2025 würden sechs Milliarden Pakete erwartet. Mehr als 91 Prozent der Pakete mit einem Wert unter 150 EUR stammten aus China.

Für die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs mit Drittstaatenhändlern liegen laut HDE alle Maßnahmen auf dem Tisch. „Gefragt ist jetzt unverzügliches und entschlossenes politisches Handeln“, betont Gerstein. Die im Februar 2025 veröffentlichte Mitteilung über ein EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Handel enthalte zwar bereits wertvolle Vorschläge, ihr mangele es jedoch an der notwendigen Dringlichkeit. „Notwendig ist ein koordinierter Ansatz. Bestehende Vorschriften auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene müssen konsequent durchgesetzt werden. Harmonisierte Maßnahmen sind unabdingbar, um Plattformen aus Drittländern für unlauteren Wettbewerb, Steuerhinterziehung und Nichteinhaltung der EU-Standards in den Bereichen Produktsicherheit, Abfälle, Nachhaltigkeit sowie Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte zur Rechenschaft zu ziehen“, so Gerstein weiter.

Die in der EWSA-Stellungnahme zusammengestellten Vorschläge sind sehr konkret. Dieser Bericht wird nun offiziell der Europäischen Kommission übermittelt. „Der Appell des EWSA führt der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und auch der Bundesregierung ganz klar vor Augen, dass Europa dringend handeln muss, um einen fairen Wettbewerb zu sichern“, so Gerstein.

Quelle: HDE

Digitaler Euro: HDE fordert ambitionierteren Fahrplan

Nach der Sitzung der EU-Finanzminister am vergangenen Freitag in Kopenhagen mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) mit Blick auf die Einführung des digitalen Euro ein ambitionierteres Vorgehen der Politik an.

Der digitale Euro hat aus Sicht des HDE das Potenzial, für Unabhängigkeit von globalen Zahlungsanbietern sowie für mehr Souveränität zu sorgen und gleichzeitig den Wettbewerb im Zahlungsverkehr anzukurbeln und die Etablierung innovativer Geschäftsprozesse durch niedrige Einstiegshürden überhaupt erst möglich zu machen.

„Europa kann mit der Einführung einer digitalen staatlichen Währung einen enormen Schritt nach vorn machen, um in der Digitalisierung voranzukommen. Daran sollte auch in der Politik kein Zweifel mehr bestehen“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Eine Zahlungsinfrastruktur, die für alle Personen zugänglich sei und nicht vorrangig ein Geschäftsinteresse verfolge, sei für eine erfolgreiche Wirtschaft und innovative Anbieter von herausragender Bedeutung. „Daher sollten alle Beteiligten ernsthaft daran mitarbeiten“, fordert Binnebößel.

Wichtig ist laut HDE zudem, auch die Banken in die Pflicht zu nehmen, sich an einer unabhängigen Zahlungsinfrastruktur zu beteiligen. Beispielsweise müssten die geplanten Haltegrenzen, also Obergrenzen für Guthaben in Form des digitalen Euro, mutig gestaltet werden. „Eine Wallet kann für Kunden nur attraktiv sein, wenn sie damit ihre Alltagszahlungen durchführen können, auch wenn es mal etwas Besonderes ist“, so Binnebößel weiter. Auskömmliche Haltegrenzen seien auch für die Akzeptanzseite notwendig, um kostentreibende Transaktionen auf Geschäftskonten zu begrenzen.

Für die Attraktivität im Handel sind aus Sicht des HDE weitere mutige Entscheidungen nötig. „Es darf nicht dazu kommen, dass der Handel für die Auslagen der Banken aufkommen muss. Ein Kompensationsmodell, wie es derzeit diskutiert wird und auch bei den bekannten Zahlverfahren in der Kritik steht, ist absolut unnötig und muss durch eine kostenorientierte Komponente ersetzt werden, die zudem unabhängig von der Höhe des Betrages ist“, betont Binnebößel. Auch im Handel müsse investiert werden, um eine weitreichende Akzeptanz des digitalen Euro sicherzustellen. Daher sollten möglichst bald die Rahmenbedingungen finalisiert werden, damit für alle Beteiligten frühzeitig Planungssicherheit bestehe.

Quelle: HDE