Zum Hauptinhalt springen

Mo-Fr 8:00 - 17:00

0511 33708-0

Bürokratieabbau: HDE befürwortet Effizienz im Arbeitsschutz, warnt aber vor der Entgelttransparenzrichtlinie

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat aktuell einen Plan zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz vorgelegt. Ziel ist, praxisorientierte Lösungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Arbeitsschutz umzusetzen.

Für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten entfallen, größere Unternehmen bis 250 Beschäftigte sollen sich auf einen einzelnen Sicherheitsbeauftragten beschränken können. Im Ergebnis würden dadurch 123.000 Sicherheitsbeauftragte wegfallen können. Das Ministerium kalkuliert selbst mit Einsparungen für die Wirtschaft von 135 Millionen Euro. Der HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik, Steven Haarke: „Diese Reform ist absolut notwendig und richtig. Wichtig ist zudem, dass die Sicherheit der Beschäftigten uneingeschränkt gewährleistet bleibt. Garant dafür ist ein praxisnaher Arbeitsschutz mit

Gefährdungsbeurteilungen.“ Das BMAS geht aber in seinem aktuellen Plan noch weiter und will vor allem auch Formerfordernisse im Arbeitsschutzrecht modernisieren. So plant das Ministerium im Arbeitsschutzrecht etwa die Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form. Hier sieht das BMAS zusätzliches Einsparungspotenzial in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Wirtschaft. Haarke: „Das ist genau richtig so, wir brauchen einen modernen Arbeitsschutz. Bürokratieabbau, Digitalisierung und Entlastung von KMU im Arbeitsschutz sind dazu wichtige Bausteine. Das setzt ein positives Signal.“

Allerdings könne man sich mit diesen Fortschritten im Arbeitsschutz angesichts der drohenden Bürokratieaufwüchse an anderer Stelle im Arbeitsrecht keinesfalls zufriedengeben. So müsse schnell vor allem auch die staatliche Bürokratieprävention stärker in den Fokus der Debatte rücken. „Besonders mit der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht bis nächsten Sommer, wartet ein regelrechtes Bürokratiemonster auf die Unternehmen. Greift die Bundesregierung hier nicht auf allen politischen Ebenen entschlossen ein, etwa durch eine echte Ausnahme vom Gesetz für tarifgebundene und auch tarifanwendende Unternehmen, wird es zu einem bisher ungekannten Bürokratieaufwuchs unter anderem durch neue Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber jeder Größe kommen“, so Haarke weiter. Statt eine Unzahl neuer Auflagen im Bereich der Entgelttransparenz aufzubauen, sei es viel wichtiger, dass der Staat endlich an allen Werktagen, inklusive samstags, die Kleinkinderbetreuung bundesweit bis 20 Uhr als Standard sicherstellen würde. Haarke: „Das wäre ein echter Beitrag, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf effizient zu optimieren.“

Quelle: HDE

Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2026 enttäuschend

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das gestern vorgestellte Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2026 als enttäuschend und angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage als nicht ausreichend.

„Die EU-Kommission hatte es sich für dieses Mandat auf die Fahnen geschrieben, grundlegend auf Entbürokratisierung und Entlastung hinzuwirken, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken. Leider aber sind im Arbeitsprogramm keine klaren Signale in die Richtung zu erkennen. Es scheint, als würde sich der EU-Maschinenraum unverändert weiter in die gewohnte und für die Wirtschaft verhängnisvolle Richtung der Überregulierung bewegen. Da helfen politische Sonntagreden der EU-Kommissionspräsidentin nicht weiter. Wir brauchen auf EU-Ebene einen Economy-Deal – die EU-Kommission hat heute die Gelegenheit verpasst, wichtige Signale der Entschlossenheit in diese Richtung zu senden“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik, Antje Gerstein.

Konkrete Beispiele zeigen, warum die Bewertung des HDE so negativ ausfällt: So wird weder der Richtlinienvorschlag zu Green Claims noch der Verordnungsvorschlag zur Zahlungsverzugsrichtlinie zurückgezogen, was angesichts der politischen Blockade bei beiden Dossiers nicht nur folgerichtig, sondern ein entscheidendes Signal für die Unternehmen hinsichtlich Planbarkeit und Rechtssicherheit gewesen wäre. Der Digital Fairness Act wird unverändert weiter geplant, obwohl bereits jetzt absehbar ist, dass er zu mehr Belastung, mehr Bürokratie und weniger Innovationsfreude führt. An anderer Stelle wird zu wenig geregelt. Es fehlt ein entscheidendes Vorhaben, für das ein europäischer Ansatz lange überfällig ist: Noch in Ihrer im Mai veröffentlichen Binnenmarktstrategie hat die EU-Kommission angekündigt, für das 4. Quartal 2026 ein Instrument für die Bekämpfung von regionalen Lieferbeschränkungen (Territorial Supply Constraints, TSCs) vorzulegen. Diese Praktiken gehören zu den „Terrible Ten“, die von der EU-Kommission selbst als Schwächen identifiziert sind, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes massiv hemmen. Gerstein: „TSCs werden insbesondere durch große Hersteller angewandt, behindern den freien Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten, führen zu künstlichen Preisunterschieden und richten beim europäischen Verbraucher jährlich einen Schaden von über 14 Milliarden Euro an.“ TSCs entstehen beispielsweise, wenn Hersteller dem Handel verbieten, Produkte über Ländergrenzen hinweg weiterzuverkaufen. Dies verhindert grenzüberschreitenden Wettbewerb. Daher ist es aus Sicht des HDE entscheidend, dass die EU-Kommission dieses massive Binnenmarkt-Problem entschlossen und vor allem zeitnah angeht. Eine Verschiebung auf einen unbestimmten Zeitpunkt wäre schädlich für Verbraucher und Handel. Besonders irritierend ist der Schlingerkurs der EU-Kommission bei der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten: nachdem sie erst Ende September angekündigt hatte, dass die Verordnung erst mit einem weiteren Jahr Verspätung in Kraft treten würde (sie wurde bereits um ein Jahr verschoben), rudert sie heute wieder zurück und verkündet, dass nun doch Ende 2025 der entscheidende Stichtag – zumindest für große Unternehmen – ist. „Ein solcher Schlingerkurs führt bei den Handelsunternehmen nur noch zu Ratlosigkeit“, so Gerstein.

Quelle: HDE

Halloween im Einzelhandel: Ausgaben bleiben trotz zurückhaltender Konsumstimmung stabil

Der Einzelhandel in Deutschland kann sich auch in diesem Jahr zu Halloween wieder über mehr als 500 Millionen Euro zusätzlichen Umsatz freuen. Das zeigt die aktuelle Prognose des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Trotz der aktuell eher zurückhaltenden Konsumstimmung zeigt das Geschäft mit dem Gruselfest Stabilität. Im Vorjahresvergleich sinken die Umsätze nur leicht um 3,7 Prozent.

„Halloween bleibt auch in diesem Jahr für viele Handelsunternehmen ein wichtiger Umsatzimpuls. Die Umsätze werden wohl nicht ganz das Vorjahresniveau erreichen, das ist aber angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen für den Konsum auch nicht verwunderlich und als positives Signal für Stabilität zu werten. Halloween hat sich einen festen Platz im Einzelhandelsjahr in Deutschland erarbeitet“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Insgesamt geht der Handelsverband für das Einzelhandelsgeschäft rund um das Kürbisfest in diesem Jahr von Umsätzen in Höhe von 520 Millionen Euro aus. Das entspricht im Vorjahresvergleich einem Minus von 3,7 Prozent. Dabei bleibt die Zahl der Menschen, die Ausgaben zu Halloween plant, nahezu gleich (2024: 15,3 Prozent, 2025: 15,2 Prozent). Insgesamt sind die Ausgaben der Verbraucher zum Gruselfest in den letzten Jahren deutlich gestiegen: So liegen die Umsätze in diesem Jahr voraussichtlich um 63 Prozent höher als noch 2019.

Auffällig ist in diesem Jahr insbesondere, dass deutlich weniger Verbraucher bei Schmuck und Accessoires, Kostümen, Schminke und Deko zugreifen wollen. Vermutlich sind hier viele Interessierte noch aus den letzten Jahren gut versorgt. Im Mittelpunkt der Halloween-Planungen stehen deshalb 2025 Einkäufe für Süßwaren, Lebensmittel und Haushaltsartikel.

Für die Untersuchung führte das IFH Köln im Auftrag des HDE im Oktober 2025 eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter mehr als 1.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren durch.

Mehr Informationen unter www.einzelhandel.de/halloween 

Die Art des Betreibens einer internen Meldestelle unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats

Einige Mitglieder haben den Handelsverband mit der Einrichtung und der Betreuung ihrer internen Meldestelle nach § 12 HinSchG beauftragt. Im Vorfeld der Beauftragung hatte der Handelsverband denjenigen Mitgliedern mit Betriebsrat angeraten, den Betriebsrat über die Auslagerung der Einrichtung und Betreuung mitbestimmen zu lassen, da angesichts von BAG-Rechtsprechung zu AGG-Beschwerdestellen damals zu vermuten war, dass die Maßnahme zumindest teilweise der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterlag. Schließlich ist eine Hinweisgeberstelle geeignet das Verhalten von Arbeitnehmer zu beeinflussen und kann die Ordnung im Betrieb betreffen (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Durch den Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 08.07.2025 (2 TaBV 16/24) hat nunmehr auch erstmalig ein zweitinstanzliches Gericht entschieden, dass die Einrichtung einer Meldestelle nach § 12 HinSchG der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt. Das Gericht hat ergänzend ausdrücklich festgestellt, dass das Mitbestimmungsrecht auch greife, wenn die Einrichtung und Betreuung der Meldestelle an eine externe Organisation ausgelagert wird.

Zwar sei laut dem Gericht das „Ob“ der Einrichtung gesetzlich in § 12 HinSchG vorgegeben und damit mitbestimmungsfrei, das „Wie“ hingegen offen und deshalb mitbestimmungspflichtig. Das müsse unabhängig davon gelten, ob die Meldestelle mit eigenen Arbeitnehmern betrieben werde oder extern ausgelagert werde.

Der Mitbestimmung unterliegen soll danach die Wahl des Meldewegs, Fragen der Anonymität, Reaktionszeiten sowie die konkrete vertragliche Ausgestaltung bei einer Auslagerung auf Dritte.

Mitglieder, welche im Vorfeld der Auslagerung der Meldestelle an den Handelsverband einen vorhandenen Betriebsrat beteiligt haben, haben somit alles richtig gemacht.

Sie haben Fragen zur Pflicht der Vorhaltung einer internen Meldestelle nach § 12 HinSchG oder zum Angebot des Handelsverbandes? Weitere Informationen finden Sie hier:

Aktuell kein Anspruch für Arbeitnehmer auf bezahlten Vaterschaftsurlaub nach EU-Recht

Nach einer EU-Richtlinie haben Mitgliedstaaten der Europäischen Union die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile, Anspruch auf zehn Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss. Die Mitgliedstaaten können bestimmen, ob der Vaterschaftsurlaub auch teilweise vor der Geburt des Kindes oder ausschließlich danach genommen werden kann und ob er in flexibler Form genommen werden kann. Die Regelungsidee ist praktisch ein seitens des Arbeitgebers zu vergütender Sonderurlaub.

Die Ampel-Koalition hatte einst geplant, die zweiwöchige vergütete Freistellung einzuführen, dies aber nicht mehr umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung hat hierzu im Koalitionsvertrag keine Pläne.
Zwei anhängige Rechtstreite über die medial zum Teil auch falsch berichtet wurde, sorgen nun für eine ungewisse Rechtslage und können bei Arbeitnehmern, die demnächst Eltern werden, Begehrlichkeiten wecken und vermehrt zu derartigen Anfragen bei Arbeitgebern führen.

Vor dem LG Berlin hat ein bei einem Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beschäftigter Arbeitnehmer auf Gewährung bzw. Nachgewährung von bezahltem Vaterschaftsurlaub unter unmittelbarer Berufung auf die seiner Auffassung nicht ausreichend umgesetzte Richtlinie geklagt. Das LG Berlin (Urteil vom 01.04.2025 (26 O 133/24) vertrat die Rechtsauffassung, dass die Richtlinie ausreichend durch die deutschen Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld umgesetzt sei. Der unterlegene Kläger ist in Berufung gegangen und die Entscheidung steht aus.

Anders hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. In Köln hatte ein Bundesbeamter gegen seinen Dienstherrn auf Gewährung von Vaterschaftsurlaub geklagt. Das VG Köln (Urteil vom 11.09.2025 (15 K 1556/24) gab ihm Recht. Laut dem VG Köln haben Bundesbeamte einen Anspruch auf die zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt ihres Kindes unmittelbar aus der Richtlinie, da Deutschland seiner Verpflichtung zu deren Umsetzung nicht fristgemäß nachgekommen sei. Auch hier wird der Rechtstreit in die nächste Instanz gehen.

Der Anspruch besteht allerdings nach dieser Entscheidung des VG Köln nur für Beamte, aber nicht gegenüber privaten Arbeitgebern. Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Richtlinie ist nach der Rechtsprechung des EuGH als eine zusätzliche Sanktion gegenüber dem Mitgliedstaat gedacht, wenn er eine Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Dieser Gedanke kann bei privaten Arbeitgebern nicht greifen, denn diese können nicht für die Nichtumsetzung der Richtlinie in ein Gesetz verantwortlich gemacht werden.

Seitens des Handelsverbandes wird deshalb aktuell den Mitgliedern angeraten, einem etwaigen Antrag auf „Vaterschaftsurlaub“ von Eltern werdenden Arbeitnehmern in jedem Fall abzulehnen.

Dabei kann zumindest aktuell auf beide Gerichtsentscheidungen verwiesen werden. Einmal mit dem Argument, dass die Richtlinie umgesetzt sei und mit dem Argument, dass selbst wenn die Richtlinie doch nicht umgesetzt sei, man Arbeitgeber in der Privatwirtschaft sei und nichts für die Versäumnisse des Staates könne.

Tarifgebundene Mitglieder können auch auf § 11a Ziffer 3 a) des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel in Niedersachsen verweisen, wonach bei der Niederkunft der Ehefrau oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartnerin ein Anspruch auf zwei Tage bezahlten Sonderurlaub besteht. Eine entsprechende Regelung findet sich auch in den Musterarbeitsverträgen für die Mitglieder des Handelsverbandes.

Sollte sich durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen Gesetzesvorstoß der Bundesregierung an der aktuellen Ausgangslage etwas ändern, werden wir unsere Mitglieder selbstverständlich informieren.

HDE für freien Wettbewerb bei der Passbilderstellung und gegen unangemessene Gebührenerhöhungen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die vom Bundesministerium des Inneren geplante Erhöhung der Gebühr für die Ausstellung von Personalausweisen um 24 Prozent. „Diese Erhöhung geht deutlich über die allgemeine Verbraucherpreisentwicklung hinaus und ist damit unangemessen“, stellt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth fest. Die geplante Gebührenerhöhung auf 46 Euro pro Personalausweis sei insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Ausstattung der Behörden mit Fotoautomaten der Bundesdruckerei aus Sicht der Fotofachgeschäfte sehr kritisch zu bewerten.
Nach dem Personalausweisgesetz sollen die Bürger eigentlich die Möglichkeit haben, bei Lichtbildaufnahmen für neue Personalausweise zwischen den Angeboten der öffentlichen Hand (Bundesdruckerei) und privater Dienstleister (z. B. Drogeriemärkte und Fotoeinzelhändler) zu wählen.

„Nun soll mit der von allen Bürgern zu zahlenden erhöhten Personalausweisgebühr aber mittelbar die Ausstattung der Behörden mit Fotoautomaten der Bundesdruckerei finanziert werden,“ erläutert Genth. Damit greife der Gesetzgeber in den freien Wettbewerb zwischen dem Angebot der Bundesdruckerei und der privaten Dienstleister ein, weil die Bundesdruckerei die technische Ausstattung nicht mehr über die Preise für die Fotoaufnahmen refinanzieren müsse und die öffentliche Hand damit Lichtbildaufnahmen unabhängig von bestehenden Kostenstrukturen anbieten könne. „Der Staat greift also steuernd in den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter für die Passbildaufnahmen zu Lasten der Verbraucher ein. Wenn diese zum Beispiel wegen der besseren Qualität auf das Angebot privater Dienstleister zurückgreifen wollen, werden sie trotzdem über die unverhältnismäßig erhöhte Personalausweisgebühr an den Kosten für die Geräte der Bundesdruckerei beteiligt, die sie bewusst nie genutzt haben“, so Genth weiter.

Der Gesetzgeber habe den Bürgern im Personalausweisgesetz eine Wahlmöglichkeit bei der Lichtbildaufnahme zwischen privaten Anbietern und dem Angebot der Bundesdruckerei gewährt und damit einen bürgerfreundlichen Ansatz gewählt. „Dieser darf nun nicht durch die Finanzierungsstrukturen und Gebührengestaltung konterkariert werden,“ sagt Genth. Im Gegenteil: Das Bundesministerium des Inneren sollte die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen abhängig von der tatsächlichen Kostenentwicklung für die Herstellung und unabhängig von den Kosten im Zusammenhang mit einer möglichen Lichtbildaufnahme festsetzen. „Die Finanzierung der Lichtbildaufnahmen durch Aufnahmegeräte der öffentlichen Hand hat über eine separate und den Kostenstrukturen entsprechende Gebühr zu erfolgen, die ausschließlich die Bürger bezahlen, welche das Angebot der Bundesdruckerei in Anspruch nehmen, so dass ein unbeschränkter Wettbewerb gewährleistet wird und Privilegien für öffentliche Anbieter ausgeschlossen sind. Ansonsten sorgt die öffentliche Hand für einen unfairen Wettbewerb und gefährdet so die Existenz zahlreicher Fotofachgeschäfte. Das ist inakzeptabel“, so Genth.

Quelle: HDE

HDE sieht in Aktivrente sinnvolle Maßnahme gegen Arbeits- und Fachkräftemangel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die geplante Aktivrente angesichts des zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels positiv. Das Gesetz zielt darauf ab, Anreize für mehr Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen. Die Bundesregierung plant hierfür die Einführung eines Steuerfreibetrags für Beschäftigte bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann von seinem Arbeitslohn damit bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.

„Wir brauchen die Babyboomer-Generation in den Betrieben noch weiter. Das macht die demografische Entwicklung sehr deutlich“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Allerdings sei das Gesetzgebungsvorhaben nicht frei von Widersprüchen, denn eigentlich müssten zeitgleich auch die teuren Anreize für Frühverrentungen, die sogenannte Rente mit 63, abgeschafft werden. Zudem sei nicht ersichtlich, warum nicht auch die Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze von der geplanten Steuerprivilegierung profitieren sollten. „Hier muss die Politik im anstehenden Gesetzgebungsverfahren dringend nachsteuern. Die Anreize für das Arbeiten im Alter sollten an Selbstständigen nicht vorbeigehen“, so Haarke weiter. Letztlich würde eine solche Differenzierung nur unnötig schwierige Rechtsfragen aufwerfen. Insgesamt komme der Start zum 1. Januar 2026 mit Blick auf die komplexe betriebliche Umsetzung wohl etwas zu früh.

Darüber hinaus spricht sich der HDE für eine möglichst baldige Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit aus. „Das EU-Recht sieht das längst so vor. Der deutsche Sonderweg bei der Arbeitszeit ist nicht rational. Die Beschäftigten selbst wollen diese Flexibilität“, so Haarke. Es gelte, die öffentliche Debatte zu versachlichen. Schließlich bleibe die Wochenarbeitszeit gleich, nur die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit werde entsprechend geltendem EU-Recht flexibilisiert. „Da muss die Politik schnell ran. Das lässt sich im Arbeitszeitgesetz auch leicht umsetzen“, so Haarke. Ein Tarifvorbehalt sei unnötig, weder EU-Recht noch der Koalitionsvertrag würden dies vorsehen. 

Quelle: HDE

AG Mittelstand legt zweiten Mittelstandsmonitor vor und mahnt Strukturreformen an

Der Mittelstand in Deutschland steckt in einer hartnäckigen konjunkturellen und strukturellen Krise. Die unberechenbare Handelspolitik der Vereinigten Staaten sowie die geopolitisch angespannte Lage belasten die Wirtschaft spürbar. Trotz einzelner Lichtblicke wie die erhöhten Investitionen in die Infrastruktur und der Investitionsbooster bleibt die wirtschaftliche Situation anhaltend schwach. Mit dem aktuellen Mittelstandsmonitor zieht die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (AG Mittelstand) – ein Zusammenschluss von zehn führenden Wirtschaftsverbänden, dem auch der HDE angehört – erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen für den Mittelstand. Die Gesamtlage wird auf einer Skala von -3 (sehr schlecht) bis +3 (sehr gut) mit einem Wert von -2 bewertet und damit ähnlich negativ wie im Vorjahr.

„Die Ergebnisse des Mittelstandsmonitors wertet die AG Mittelstand als deutlichen Weckruf“, betont Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft, und er braucht jetzt verlässliche Rahmenbedingungen, damit Investitionen wirken können. Der Monitor wird bewusst am Tag des gemeinsamen parlamentarischen Abends veröffentlicht, um den Dialog zwischen Politik und Mittelstand zu vertiefen. Denn: Nur mit einer starken Mitte gibt es einen starken Standort Deutschland. Vor diesem Hintergrund fordert die AG Mittelstand, zügig Reformen auf den Weg zu bringen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern. Ankündigungen allein reichen nicht mehr aus.“

Aus Sicht des Mittelstands besteht bei der Infrastruktur, der Linderung des Fachkräftebedarfs, den Bedingungen für Unternehmertum, bei der Energiepolitik, bei der Bürokratiebelastung und bei der Steuerpolitik weiterer Reform- und Handlungsbedarf:

  • Zur schnelleren Modernisierung der Infrastrukturen braucht es beschleunigte Planungs-. Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren. Neben einer rechtlichen Entschlackung und Harmonisierung sollte der technische Fortschritt etwa durch KI und Digitalisierung konsequent genutzt werden, um Prozesse in den zuständigen Behörden kunden- und mittelstandsfreundlich zu verbessern.
  • Um die Unternehmenskultur zur stärken, ist unter anderem eine nachhaltige Steigerung der Gründungsbereitschaft erforderlich. Dazu sollte unternehmerisches Denken bereits an allgemeinbildenden Schulen viel stärker unterstützt und die Berufsorientierung ausgebaut werden, um junge Menschen frühzeitig mit der Selbstständigkeit als berufliche Option vertraut zu machen.
  • In der Energiepolitik sind unter anderem eine weitere Erhöhung der Stromproduktion sowie ein weiterer Ausbau der Netze und der Speicherinfrastruktur notwendig. Die Stromsteuer sollte nicht nur für die produzierenden und agrarwirtschaftlichen Branchen gesenkt werden, sondern für alle Betriebe und Unternehmen auf dem europäischen Mindestniveau liegen. Dieses zentrale Versprechen sollte die Regierungskoalition endlich einlösen.
  • Die Bundesregierung hat versprochen, die bürokratischen Lasten zu vermindern. Den Ankündigungen müssen nun rasch Taten folgen. Auch im Bereich der wichtigen Mittelstandsfinanzierung durch Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen müssen die Belastungen reduziert werden, beispielsweise durch eine Verminderung der hohen Anforderungen an Prüfungen und Stresstests insbesondere bei regional fokussierten Kreditinstituten.
  • Das steuerliche Investitionssofortprogramm mit schnelleren Abschreibungen und den vorgesehenen Steuersatzsenkungen ist richtig, wobei die Steuerentlastungen deutlich früher als 2028 kommen sollten. Zudem gilt es, im Rahmen der angekündigten tariflichen Entlastungen bei der Einkommensteuer gerade auch die mittelständischen Personenunternehmen zu entlasten und die Besteuerung insgesamt zu vereinfachen.

Der Mittelstandsmonitor steht unter https://www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de/mittelstandsmonitor/ zum Download zur Verfügung.

Über die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand: Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Betriebe und Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa (Quelle: IfM Bonn).

Markenverband und Handelsverband fordern von Politik wirksame Maßnahmen gegen illegale Warenflut aus Fernost

Gemeinsame Allianz gegen illegale Warenflut: Beim Tag der Markenwirtschaft in Berlin fordern Markenverband und Handelsverband Deutschland (HDE) von Bundesregierung und EU entschlossenes Handeln gegen die wachsende Flut illegaler Produkte aus Fernost. Unsichere Waren, mangelnde Umwelt- und Arbeitsstandards sowie massenhaft Markenfälschungen bedrohen Verbraucher, Arbeitsplätze und fairen Wettbewerb.
Die Dimension ist dramatisch: Laut dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestehen 5,8 % aller EU-Importe aus gefälschten oder sonst nicht rechtskonformen Waren. In Deutschland summieren sich die Schäden demnach auf fast acht Milliarden Euro pro Jahr, rund 64.000 Arbeitsplätze sind bedroht. Hauptkanal für die illegalen Produkte sind große Online-Plattformen – 65 % aller Fälschungen gelangen über E-Commerce nach Europa. Allein in Deutschland kommen laut EUIPO wöchentlich 144.000 Pakete mit gefälschter Ware an. Betroffen sind vor allem Kleidung, Kosmetik, Spielwaren und Elektronik – Produkte, die erhebliche Gesundheitsrisiken bergen.

„Acht Milliarden Euro Schaden jährlich – das ist ein Alarmsignal. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass unser Markt mit gefährlichen und gefälschten Produkten überschwemmt wird, die unter Missachtung von Umwelt- und Arbeitsstandards produziert sind“, sagt Franz-Olaf Kallerhoff, Präsident des Markenverbandes. „Wir brauchen endlich wirksame Zollkontrollen, eine klare Haftung der Plattformen und ein konsequentes Durchgreifen bei Markenpiraterie.“

Auch der Handel verlangt entschlossenes Vorgehen. „So kann es nicht weitergehen. Wer hierzulande Waren verkauft, muss sich an die hiesigen Regeln halten. Ansonsten blutet in diesem unfairen Wettbewerb der heimische Einzelhandel aus“, warnt Alexander von Preen, Präsident des HDE. „Jetzt sind rasche Taten gefragt. Die Zollfreigrenze muss so schnell wie möglich abgeschafft werden, sie wirkt seit Jahren wie ein Freifahrtschein für Schrott.“

Die gemeinsame Forderung an die Politik lautet:

• Zoll und Marktüberwachung stärken: Mehr Personal, bessere Ausstattung und intelligenter Datenaustausch für wirksame Kontrollen.
• Schnelle Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro und Anmeldepflicht für jedes Paket ungeachtet des Warenwertes
• Stay-Down-Gebot gesetzlich verankern: Entfernte Fälschungen dürfen nicht wieder online erscheinen.

Mit ihrer Allianz machen Markenverband und Handelsverband klar: Nur ein gemeinsames Vorgehen von Politik, Behörden und

Quelle: HDE

Anhörung im Bundestag zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz: HDE fordert Augenmaß bei Informationspflichten

In der heutigen Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag zur Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) setzte sich der Handelsverband Deutschland (HDE) dafür ein, dass Änderungen am bestehenden Gesetz mit Augenmaß vorgenommen werden.
Insbesondere die geplanten Änderungen bei den Verbraucherinformationen hätten erhebliche finanzielle und administrative Folgen für die Handelsunternehmen.

„Mit Blick auf die Kundeninformation sollte die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für eine flexible Lösung sorgen. Bestehende Informationsflächen auszutauschen und in der Nähe der Preiskennzeichnung eines Artikels zu platzieren, ist extrem aufwendig für Händlerinnen und Händler und bei immer wieder wechselnden Angeboten noch dazu fehleranfällig“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik und Nachhaltigkeit. In vielen Geschäften seien Elektrogeräte häufig Aktionsware, die im Verkaufsraum keinen fest zugeordneten Platz hätten. Die im Entwurf für eine Novelle des ElektroG vorgesehenen Änderungen bei den Verbraucherinformationen hätten zur Folge, dass mehrfach in der Woche aus- und umgeräumte Aktionsware immer wieder neu und zusätzlich beschildert werden müsste. „Das ist für Händlerinnen und Händler in der Praxis nicht zu stemmen“, so Gerstein weiter.

Notwendig ist aus Sicht des HDE zudem eine Änderung der Quotenberechnung auf europäischer Ebene. „Die längere Nutzungsdauer und die verbesserte Reparierbarkeit führen dazu, dass Altgeräte länger in Gebrauch sind und somit nicht in die Quote einfließen“, so Gerstein. Alle angedachten Maßnahmen würden nicht dazu führen, die vorgegebene Quote zu erreichen, solange diese die geänderten Rahmenbedingungen nicht berücksichtige. Der Handel stehe zu seiner Verantwortung und komme seinen Pflichten gesetzeskonform nach. „Um die Kosten und den Aufwand fair zu verteilen, müssen allerdings auch die Hersteller und die öffentlich-rechtlichen Entsorger gleichermaßen in den Prozess eingebunden werden“, betont Gerstein.

Quelle: HDE