Schon seit Monaten gehen die Krankenkassen davon aus, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht werden muss. Jetzt hat der sogenannte Schätzerkreis (eine Expertenrunde aus dem Bundesministerium und des GKV-Spitzenverbandes) prognostiziert, dass im Kalenderjahr 2025 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse um 0,8 Punkte steigen werden. Aus den Geschäftsergebnissen für das Jahr 2024 errechnen die Experten eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 %. Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 %. Die Hälfte, d. h. 7,3 % trägt der Arbeitnehmer und die andere Hälfte der Arbeitgeber. Krankenkassen müssen außerdem einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus der Gesundheitsreform erhalten, nicht zur Deckung der Ausgaben genügen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Bisher liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 %; zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % würde dann der Gesamtkassenbeitrag auf den Rekordwert von durchschnittlich 17,1 % klettern.
Rechenbeispiel:
Bei einem Arbeitseinkommen von 3.500 EUR brutto bedeutet die Anhebung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Mehrbelastung von 14 EUR im Monat. Bei Besserverdienenden steigt die Abgabenlast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich an, weil die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von 5.175 EUR auf 5.512,50 EUR angehoben wird.
Üblicherweise wird zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbart. Dies gilt sowohl bei der Eingehung unbefristeter Arbeitsverhältnisse wie auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gibt der Gesetzgeber gewisse Vorgaben und Hinweise, dass während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart werden kann, vergl. § 622 Abs. 3 BGB.
Parallel hierzu ist bei der Vereinbarung befristeter Arbeitsverhältnisse in § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz lediglich geregelt, dass eine vereinbarte Probezeit „im Verhältnis“ zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen muss.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 02.07.2024 – 19 Sa 1150/23 – eine viel beachtete Entscheidung getroffen und „klare Kante“ geredet. Das Landesarbeitsgericht erklärt, dass jedenfalls in einem für ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit von 25 % der vereinbarten Gesamtbefristungsdauer regelmäßig zulässig ist gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG.
Was war passiert?
In dem Streitfall war die Klägerin als Advisor (Beraterin) in einem Unternehmen, das mehr als zehn Arbeitnehmer hatte, befristet für exakt ein Jahr zu einem Bruttomonatsverdienst von 2.500 EUR angestellt. In dem Arbeitsvertrag war eine viermonatige Probezeit vereinbart, binnen derer eine beidseitige Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen möglich war. Nach Ablauf dieser Probezeit sollten die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung finden. Der Arbeitgeber, die Beklagte, kündigte das Arbeitsverhältnis wenige Tage vor Ablauf der viermonatigen Probezeit mit der vereinbarten kurzen Kündigungsfrist zum Ablauf des 28.12.2022. Gegen diese der Klägerin zugegangene Kündigung wurde fristgerecht Feststellungsklage erhoben. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass die vereinbarte viermonatige Probezeit zu lang sei und deshalb § 15 Abs. 3 TzBfG widerspreche. Die Probezeit stehe nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung. Dies folge auch aus der Europäischen Arbeitsbedingungen-Richtlinie. Damit entfalle gleichzeitig die der Probezeitvereinbarung zugrundeliegende Kündbarkeit des Vertrages. Dies führe zur Unwirksamkeit der Kündigung insgesamt.
Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage insoweit entsprochen, als es festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung nicht mit der kurzen Kündigungsfrist betreffend der Probezeit geendet hat, sondern erst unter Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15.01.2023. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung in vollem Umfang. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund der arbeitgeberseitigen Kündigung nicht bereits am 28.12.2022, sondern erst gut zwei Wochen später unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 15.01.2023. Bei lediglich auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnissen sei längstens eine Probezeit von 25 % der Befristung, dies seien max. 3 Monate, wirksam zu vereinbaren gewesen. Das Gericht erklärte in handhabbarer Weise ein Quorum von 25 % als Regelfall jedenfalls bei einer einjährigen Befristung für angemessen. Zwar könnten auch im Einzelfall längere Probezeiten wirksam vereinbart werden, dann müssten jedoch besondere Umstände vorgetragen werden. Das von der Beklagten vorgetragene dreiwöchige theoretische Training und ein sich anschließendes vierwöchiges sog. Nesting-Training sowie die vorgetragene neunwöchige Non-Tenure Phase erfüllten nicht die Anforderungen zur Abweichung von diesem Regelfall. Deshalb sei die Kündigung umzudeuten in eine Kündigung zum nächstzulässigen Termin mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. eines Monats), was zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 15.01.2023 führen würde. Die Vereinbarung einer zu langen Probezeit führe nicht dazu, dass die erklärte Kündigung insgesamt unwirksam sei. Auch für auf kurze Zeit befristete Arbeitsverhältnisse findet die sog. sechsmonatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG Anwendung, stellte das LAG zutreffend fest.
Anmerkung:
Auch in unseren befristeten Formulararbeitsverträgen des Handelsverbandes wird auf diese 25 %-Klausel bei der Probezeitdauer hingewiesen.
Seit dem 01.11.2024 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge Nr. 77 an. Dieser Förderkredit bietet eine zinsgünstige Möglichkeit zur Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen und jungen Unternehmen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Das Besondere daran ist, dass die Hausbank durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung von Teilen der Kreditrisiken entlastet wird und in diesem Zusammenhang sehr günstige Finanzierungen bieten kann.
Was steckt dahinter? Unternehmen, die noch nicht lange auf dem Markt tätig sind, bzw. neu gegründet werden sollen, haben oft Schwierigkeiten für ihre Vorhaben überhaupt einen Kreditkredit zu bekommen bzw. ihn zu günstigen Konditionen zu bekommen. Im Rahmen des ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge Nr. 77 können junge Unternehmer einen Kreditbetrag bis max. 500.000 EUR pro Antragsteller erhalten, von denen das Risiko des Kreditausfalls durch die KfW bis zu 35 % der Kreditsumme abgedeckt werden. Da die finanzierende Hausbank lediglich die verbleibenden 65 % als Risiko absichern muss, führt dies dazu, dass die Hausbank den Geldkredit zu sehr günstigen Konditionen anbieten kann.
Förderfähig sind folgende Kosten: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager und Übernahme und Beteiligung. Die Laufzeiten dieser Förderkredite betragen entweder 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren oder 15 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Jahren.
Der Ablauf ist Folgender: Der Kunde stellt einen Kreditantrag aus diesem Programm bei seiner Hausbank. Die Hausbank stellt einen Garantieantrag bei der Bürgschaftsbank Niedersachsen. Letztere führt eine Risikobewertung durch und bewilligt die Garantieübernahme und reicht ihn bei der KfW ein.
Nach dem gestrigen Zerfall der Ampelkoalition fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) schnellstmöglich Neuwahlen, sowie ein klares und deutliches Bekenntnis aller demokratischen Parteien im Bundestag für eine entschiedene und zielgerichtete Wirtschaftspolitik.
„Die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft müssen jetzt umgesetzt werden. Es liegt alles auf dem Tisch. Ein Weiter so darf es nicht geben. Der Einzelhandel und der Konsum brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Ausreden sind fehl am Platze. Nach dem Zerfall der Ampel muss umgehend für Klarheit gesorgt werden“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.
Zudem warnt der Handelsverband vor einer Hängepartie: „Wenn die Koalition nicht mehr trägt und nicht mehr handlungsfähig ist, müssen schnellstmöglich Neuwahlen her. Wir brauchen eine verantwortungsbewusste und handlungsfähige Regierung,“ so von Preen weiter. Jede Verzögerung sei schlecht für die Konsumstimmung und den Einzelhandel.
Im Zentrum der Forderungen des HDE steht ein nachhaltiger Bürokratieabbau, die konsequente Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs mit Plattformen und Händlern aus Fernost sowie günstigere Strompreise für alle. Von Preen: „Der Bürokratiedschungel hemmt Wachstum und Wohlstand. Da hilft nur noch die Axt. Den bestehenden Dschungel entschlossen lichten und den Aufwuchs von immer neuen Regulierungen verhindern – das muss das Motto sein.“ Es brauche insgesamt wieder mehr Vertrauen in Unternehmertum und die positive Kraft des Marktes.
Nach den Wirtschaftsgipfeln der vergangenen Tage bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer starken Wirtschaftspolitik und entschlossenem Handeln, um strukturelle Probleme des Wirtschaftsstandorts Deutschland anzugehen und zu lösen.
„Immer neue Regulierungen bringen Händlerinnen und Händler an den Rand ihrer Belastungsfähigkeit. Daher braucht es ein Umdenken in der Wirtschaftspolitik. Die Bundesregierung muss nach den Wirtschaftsgipfeln vom Reden endlich ins Handeln kommen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Gefragt sei eine starke Wirtschaftspolitik für alle Unternehmen, unabhängig von Branche, Größe und Region. „Die Herausforderungen sind längst bekannt und die Lösungswege liegen auf dem Tisch“, betont von Preen. Im Fokus sollten gesicherte Standortbedingungen und ein konsequenter Bürokratieabbau stehen. „Es muss wieder mehr Vertrauen in die Kraft des Marktes und des Wettbewerbs geben“, so von Preen weiter. Eingriffe in die Vertragsbeziehungen im B2B-Bereich führten zu Effizienzverlusten, Marktstörungen und schadeten letztlich der Verbraucherwohlfahrt. Erforderlich sei daher eine Deregulierung der B2B-Beziehungen. „Die bestehende Rechtsordnung schützt schwächere Marktteilnehmer bereits hinreichend vor ihren mächtigeren Wettbewerbern“, so von Preen. Allerdings müssten für alle Marktteilnehmer die gleichen Regeln gelten. Auch von Handelsunternehmen aus Drittländern müssten die für deutsche Unternehmen geltenden Standards in Bezug auf Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz eingehalten werden. „Fairness ist nur gewährleistet, wenn deutsche und europäische Unternehmen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden“, so von Preen weiter.
Der HDE fordert zudem die Stärkung des Unternehmertums. „Ohne junge Unternehmerinnen und Unternehmer wird Deutschland die Transformation in Richtung Digitalisierung, Klimaschutz nicht schaffen“, so von Preen. Gründungs- und Nachfolgeprozesse müssten gefördert werden und einfach umsetzbar sein, um für mehr Neugründungen und erfolgreiche Unternehmensnachfolgen zu sorgen. Wichtig sei hierfür auch, Spielräume für unternehmerisches Handeln zu schaffen. „Bürokratie ist ein Hemmnis für Gründer und Unternehmensnachfolger“, so von Preen weiter. Kommende Bürokratieentlastungsgesetze müssten weitaus umfassendere Maßnahmen vorsehen, damit Entlastungen auch endlich bei den Unternehmen ankommen.
Auch in der Vitalisierung der Innenstädte sieht der HDE eine zentrale Säule zukunftsorientierter Wirtschaftspolitik. „Unsere Innenstädte sind von gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Sie sind Zentren des Austauschs, aber auch der Versorgung“, so von Preen. Durch Förderung, Mobilisierung von privatem Kapital und zielgerichtete Maßnahmen könne der Transformationsprozess hin zu attraktiven, klimagerechten und resilienten Innenstädten gelingen.
Der HDE-Zahlenspiegel 2024 gibt einen Überblick über den gesamtwirtschaftlichen Rahmen, über die Entwicklung des Einzelhandels in 2023 sowie über zentrale Ergebnisse von HDE-Umfragen. Der Zahlenspiegel zeigt die Entwicklung bei Umsatz, Beschäftigung, Preisen, Verkaufsfläche, Betriebsformen, Anzahl der Geschäfte und weiteren relevanten Größen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet für diesen November und Dezember mit einem nominalen Umsatzplus von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach dieser Prognose setzen die Handelsunternehmen in den letzten beiden Monaten des Jahres insgesamt 121,4 Milliarden Euro um. Mit Blick auf die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Handelsumsätze der vergangenen Monate passt der HDE zudem seine Jahresprognose an und geht nun für den gesamten Einzelhandel in 2024 von einem nominalen Umsatzplus gegenüber dem Vorjahr von ebenfalls 1,3 Prozent aus.
„Die Entwicklung des Weihnachtsgeschäfts fügt sich in das Gesamtjahr 2024 ein, die Umsätze bleiben trotz eines schwierigen Umfelds und vieler Ungewissheiten stabil. Es ist eine Binsenweisheit, dass der Konsum zu einem hohen Anteil Psychologie ist. Und hier sieht es aktuell nicht richtig gut aus. Krieg in der Ukraine, Kämpfe im Nahen Osten und große wirtschaftliche Verunsicherung. Das führt dazu, dass die Menschen ihr Geld eher zusammenhalten“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Trotz der weit verbreiteten schlechten Stimmung planen die Deutschen im Durchschnitt Ausgaben für Weihnachtsgeschenke in Höhe von durchschnittlich 297 Euro – das sind zwei Euro mehr als im Vorjahr. Das ist ein Ergebnis einer Umfrage des Handelsblatt Research Institutes bei über 2.000 Personen im Auftrag des HDE. Hier zeigt sich auch, dass etwas mehr als die Hälfte der Menschen gleich viel wie im Vorjahr in Weihnachtsgeschenke investieren will, elf Prozent planen mit einer Steigerung, 24 Prozent mit einer Reduzierung der Ausgaben. Besonders häufig greifen die Befragten bei der Auswahl der Weihnachtsgeschenke demnach bei Geschenkgutscheinen, Spielwaren und Kosmetik oder Körperpflegeprodukten zu.
Auf Unternehmensseite erwarten 53 Prozent der Nicht-Lebensmittelhändler ein schlechteres oder deutlich schlechteres Weihnachtsgeschäft als im Vorjahr. Das ist das Ergebnis einer HDE-Unternehmensumfrage unter knapp 300 Handelsunternehmen aller Größen, Standorte und Branchen in Deutschland. Optimistischer sind demnach vor allem Unternehmen aus den Bereichen Sportartikel, Spielwaren, Unterhaltungselektronik sowie Uhren und Schmuck. Von Preen: „Die Bedeutung der letzten beiden Monate für das Wohl und Wehe des Geschäftsjahres ist in vielen Handelsbranchen enorm. So erzielen in dieser Zeit Spielwarenhändler fast ein Viertel ihres Jahresumsatzes, bei Glas, Keramik und Büchern liegt dieser Wert ebenfalls bei über 23 Prozent. Auf den gesamten Einzelhandel mit allen seinen Teilbranchen gerechnet liegt der Umsatzanteil von November und Dezember bei 18,5 Prozent des Jahresumsatzes.“
Sowohl im Weihnachtsgeschäft als auch auf das ganze Jahr betrachtet wird der Onlinehandel 2024 nicht mehr der Wachstumstreiber wie noch vor einigen Jahren sein: Die Weihnachtsumsätze in diesem Bereich werden um nominal 1,4 Prozent im Vergleich zu 2023 steigen, hier liegt der Umsatz dann bei 21,5 Milliarden Euro. Für das Gesamtjahr liegt das Plus dann bei nominal plus zwei Prozent. Der Onlinehandel hatte während der Coronazeit einen enormen Schub erhalten und ein hohes Umsatzniveau erreicht, das derzeit schwer zu übertreffen ist.
Pünktlich zum Beginn der Vorweihnachtszeit wird die Stimmung der Verbraucher etwas besser. Das macht das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) deutlich. Allerdings muss sich erst in den folgenden Monaten zeigen, ob das der Beginn eines positiven Trends ist. Für das laufende Jahr sind wohl keine großen Impulse des privaten Konsums für die Gesamtwirtschaft mehr zu erwarten.
Nach mehreren Monaten mit einer sich immer weiter verschlechternden Konsumstimmung gibt es nun einen kleinen Schimmer von Optimismus. Die Stimmung der Verbraucher hellt sich im November wieder etwas auf. Das HDE-Konsumbarometer macht somit den Rückgang seit dem Sommer zu etwas mehr als der Hälfte wieder gut. Das Barometer steht damit besser da als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr.
Ob diese Stimmungsverbesserung der Beginn einer Erholung ist, ist aktuell nicht zu erahnen. Für die nächsten Wochen stimmt der Verlauf der Verbraucherstimmung in jedem Fall vorsichtig optimistisch. Der leichte Anstieg der Anschaffungsneigung hält im November weiter an. Eine sich leicht abschwächende Konsumzurückhaltung wird auch beim Blick auf die Sparneigung der Verbraucher sichtbar: Die Verbraucher wollen ihre Sparanstrengungen verringern. Ein wenig Optimismus kehrt zudem bei den Einkommenserwartungen ein. Die Menschen erwarten eine Verbesserung ihrer finanziellen Basis, die sie für den Konsum nutzen können.
Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.
Mit Blick auf die beiden gestern in Berlin stattgefundenen Wirtschaftsgipfel fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) konkrete, strukturelle Reformen für den Standort Deutschland. Verbandspräsident Alexander von Preen betont, dass längst alle Herausforderungen und Lösungswege benannt sind und auf dem Tisch liegen.
„Reden ist Silber, Handeln ist Gold. Das muss das Motto der Wirtschaftspolitik für die kommenden Monate sein. Der Einzelhandel als drittgrößter Arbeitgeber und bedeutendste Kraft der Binnenwirtschaft kann nicht auf die Bundestagswahlen warten. Die Bundesregierung ist noch für ein Jahr gewählt, diese Zeit muss in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage dringend für wachstumsfreundliche Politik genutzt werden“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.
Aus Sicht des HDE geht es dabei vor allem um gesicherte Standortbedingungen, ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz, ein Moratorium für neue Bürokratie, die Abschaffung der Stromsteuer für alle und die konsequentere Durchsetzung des deutschen und des EU-Rechts gegenüber Händlern aus Drittstaaten. „Beim Entflechten des Bürokratiedschungels darf man sich nicht auf dem Erreichten ausruhen, da muss noch mehr kommen. Insbesondere aber darf nicht zeitgleich immer mehr neue Bürokratie obendrauf gesattelt werden. Wir haben ein echtes Strukturproblem und brauchen jetzt ein Moratorium“, so der HDE-Präsident. Auch für den Einzelhandel sei die Energie zu teuer. Wer die Streichung der Stromsteuer nur auf bestimmte Industriezweige beschränke, springe deshalb zu kurz. Als entscheidend sieht von Preen auch die Deregulierung der Geschäftsbeziehungen an. „Viele Gesetze der letzten Jahre sind von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber dem Markt und seinen Kräften geprägt. Da braucht es wieder mehr Raum für Unternehmertum, für kreative und wachstumsfördernde Ideen. Wenn der Staat mit immer neuen Melde- und Berichtspflichten den Alltag der Unternehmer flutet, dann leidet das Kerngeschäft.“ Das Versprechen des Bundeskanzlers, das Lieferkettengesetz abzuschaffen, sei ein richtiger Ansatz, der nun aber auch rasch umgesetzt werden müsse.
Von Preen: „Der Handel erwartet strukturelle Reformen der Bundesregierung. Es geht nicht um zahlreiche Gipfel, sondern um eine verantwortliche und zielgerichtete Umsetzung der strukturellen Maßnahmen. Flickschusterei und immer neue Gesprächsrunden bringen uns nicht weiter. Jetzt heißt es handeln.“
Trotz erfreulich stabiler Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen des Fachkräftemangels. Wie aus aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, waren zum Stichtag 31. März 2024 bei schwierigen Rahmenbedingungen und einer bundesweit zunehmenden Arbeitslosigkeit abermals über 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt.
Gleichzeitig bestand in der Branche Ende 2023 weiter eine Fachkräftelücke von rund 120.000 Arbeitsplätzen, für die die Unternehmen leider kein geeignetes Personal finden konnten.
Im Vergleich zum Vorjahr (Stichtag: 31. März 2023) ist die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel zwar insgesamt um rund 20.000 Stellen zurückgegangen. Zum Vorkrisenjahr 2019 (Stichtag: 31. März 2019) ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Branche aber um rund 21.000 Stellen angewachsen.
„Die Stabilität auf hohem Beschäftigungsniveau trotz multipler globaler Krisen, Kaufzurückhaltung und steigender Arbeitslosigkeit in vielen anderen Wirtschaftsbereichen ist das Resultat großer unternehmerischer Leistungen der Handelsunternehmen“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Besorgniserregend sei aber weiterhin die enorme Fachkräftelücke, die für die Branche zum Hemmschuh für zukünftiges Wachstum werden könne. „Hier passt für mich etwas nicht zusammen. Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland steigt und steigt und trotzdem haben wir eine riesige Fachkräftelücke in vielen Branchen“, so Haarke. Im Fokus müsse deshalb vor allem die effektivere und passgenauere Vermittlung von arbeitswilligen Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit stehen.