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Berechnung der Urlaubsabgeltung

Über die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage bzw. über deren Verfall bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben wir schon vielfach berichtet. Diese Problematik soll hier nicht wiederholt werden.

Oft entsteht aber auch Streit darüber, wie eine Urlaubsabgeltung konkret zu berechnen ist. Ausgangspunkt ist zunächst § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BurlG), der vorschreibt, dass Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr in Natur gewährt werden kann. Der Anspruch auf Abgeltung des nicht in Anspruch genommenen gesetzlichen Mindesturlaubs ist gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nach Maßgabe von § 1 i. V. m. § 11 BUrlG zu berechnen. Diese Grundsätze gelten auch für die Abgeltung des übergesetzlichen (vertraglichen) Urlaubs, wenn die Parteien insoweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Die Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs errechnet sich – ebenso wie die Höhe des Urlaubsentgelts – aus einer Multiplikation von Zeit- und Geldfaktor.

Der Zeitfaktor ergibt sich im bestehenden Arbeitsverhältnis aus dem durch den Urlaub ausfallenden Teil der Arbeitszeit. Wie die infolge Urlaubs ausfallende Arbeitszeit zu vergüten ist (sog. Geldfaktor), bestimmt sich nach dem in § 11 Abs. 1 BUrlG geregelten Referenzprinzip.

Der Geldfaktor, d. h. die Höhe der Vergütung, die je Zeiteinheit zu zahlen ist, bemisst sich gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, sofern nicht etwas anderes tariflich oder vertraglich geregelt ist.

Diese Grundsätze gelten auch für die Urlaubsabgeltung laut BAG-Urteil vom 22.10.2019 – 9 AZR 98/19. Das Entgelt für geleistete Überstunden fällt nicht in diese Durchschnittsbetrachtung. Auch Weihnachtsgelder, Urlaubsgelder, Gratifikationen und andere Zuwendungen, die nur einmal oder zweimal im Jahr gezahlt werden, bleiben nach der Rechtsprechung bei der Berechnung des Durchschnittswerts außer Betracht.

Hat der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum seine Arbeit unverschuldet versäumt, ist sein gewöhnlicher Arbeitsverdienst für die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum in Folge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, führen nach § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG zu keiner Minderung des Abgeltungsanspruchs. Zu den Zeiten unverschuldeter Arbeitsversäumnis zählen auch Abwesenheitszeiten in Folge Elternzeit.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2024 – 9 AZR 165/23 – entschieden, dass eine mit der Inanspruchnahme von Elternzeit einhergehende Verdienstkürzung im 13-wöchigen Referenzzeitraum des § 11 Abs. 1 S. 1 BurlG keine Minderung des für die Berechnung der Urlaubsabgeltung maßgebenden Geldverkehrfaktors bewirkt. Elternzeit führt wie Krankheit zu einer unverschuldeten Arbeitsversäumnis des Arbeitnehmers im Sinne von § 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG.

Ausbildungsvergütung Einzelhandel

Am 1. August eines jeden Jahres beginnen traditionell viele junge Menschen eine Ausbildung im Einzelhandel.

Sofern die Ausbildungsbetriebe tarifgebunden sind, gelten mindestens folgende Ausbildungsvergütungen:

 bis 31.08.2025 EUR01.09.2025 bis 31.08.2026 EUR
im 1. Ausbildungsjahr1.0201.060
im 2. Ausbildungsjahr1.1101.160
im 3. Ausbildungsjahr1.2501.300
im 4. Ausbildungsjahr1.3201.370

Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe dürfen diese oben genannten Ausbildungsvergütungen des Branchentarifvertrages maximal um 20 % unterschreiten.

 bis 31.08.2025 EUR01.09.2025 bis 31.08.2026 EUR
im 1. Ausbildungsjahr816848
im 2. Ausbildungsjahr896928
im 3. Ausbildungsjahr1.0001.040
im 4. Ausbildungsjahr1.0561.096

Anmerkung:
Die gesetzlich geregelten Mindestausbildungsvergütungen, die wesentlich geringer sind, finden im Einzelhandel keine Anwendung. Sie werden durch den Branchentarifvertrag bzw. durch die „20 %-Regel“ verdrängt.

HDE unterstützt Bundesratsinitiative für mehr Fairness im grenzüberschreitenden Onlinehandel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den Entschließungsantrag des Bundesrats vom vergangenen Freitag, die Verbraucherschutzpflichten und Marktverantwortung für Onlineplattformen im Drittstaatenhandel zu verschärfen. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen adressieren zentrale Schwachstellen im aktuellen Onlinehandelssystem. Das ist dringend notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler zu sichern“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.

Der Antrag des Bundesrats beinhaltet mit der Verpflichtung zur Benennung eines in der EU ansässigen Wirtschaftsakteurs, Vorgaben für Rücksendeinformationen und Produkthaftung sowie dem raschen Abbau von Zollfreigrenzen zahlreiche Forderungen, die der Handelsverband immer wieder in den Fokus gestellt hatte.

„Es herrscht ein massives Ungleichgewicht im Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen und Plattformhändlern aus Drittstaaten, die sich kaum an unsere hiesigen Regeln halten müssen,“ so Tromp weiter. „Es muss endlich gelten: Wer auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft, muss auch die gleichen Standards einhalten – bei Produktsicherheit, Steuern und Verbraucherrechten. Davon sind wir aktuell in der Praxis leider oft noch meilenweit entfernt.“ Die Vorschläge des Bundesrats bewertet der HDE deshalb als wichtigen Schritt, um digitale Marktordnung und Verbraucherschutz zukunftsfest und fair zu gestalten. Der HDE sieht nun Bundesregierung und EU gefordert, so schnell wie möglich ins konkrete Handeln zu kommen. Tromp: „Die Probleme sind längst erkannt, jetzt müssen aber auch endlich die richtigen Maßnahmen getroffen werden, um diese zu lösen. Ansonsten gefährdet das die Existenz der heimischen Händler, die sich an Recht und Gesetz halten. Das sind unhaltbare Zustände, der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.“

Quelle: HDE

Fachkräftelücke: HDE warnt vor falschen politischen Weichenstellungen

Nach einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) wird sich die Fachkräftelücke in den nächsten Jahren durch die absehbare demografische Entwicklung weiter dramatisch verschärfen. Laut der IW-Studie drohen die größten Engpässe bei den Verkäufern, einem Kernberuf im Einzelhandel. Die Fachkräftelücke könnte dort von mehr als 12.900 auf 40.470 im Jahr 2028 anwachsen.

„Die Politik muss jetzt die Weichen richtig stellen, um die gesamtwirtschaftliche Arbeitszeit anzuheben. Zuallererst müssen Frühverrentungsanreize wie die Rente mit 63 abgeschafft werden. Das ist längst überfällig – genauso wie die Anhebung des Renteneintrittsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Richtig sei es hingegen, das Arbeiten im Alter mit einer Aktivrente attraktiver zu machen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll laut Koalitionsvertrag ein Gehalt von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei beziehen können. „Das ist gut und wichtig“, so Haarke weiter. Allerdings dürfe die Aktivrente nicht so ausgestaltet werden, dass Sie am Ende auch mit den unter Umständen doch fortbestehenden Frühverrentungsmöglichkeiten kombinierbar sei. Denn damit würde der Staat ein völlig falsches Signal setzen.

Als wichtig sieht der HDE zudem an, dass der Staat konsequent die Kita-Versorgung ausbaut. „Deutschland muss Weltmeister bei der Kita-Versorgung werden. Das liegt in unser aller Interesse, denn die erhöhte Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen ist zukünftig ein zentraler Baustein, um den Fachkräftemangel zu bewältigen. Wir brauchen daher eine bundesweite Kitaversorgung an allen Werktagen bis 20 Uhr, und damit selbstverständlich auch an Samstagen. Außerdem braucht es eine optimierte Zuwanderung von Fachkräften“, so Haarke weiter.

Falsche politische Impulse hätten fatale Auswirkungen. Ein Beispiel seien etwa die im Koalitionsvertrag geplanten Steuerprivilegien für Mehrarbeitszuschläge sowie die Teilzeitaufstockungsprämie. „Beides geht komplett in die falsche Richtung, das ist ein Irrweg“, so Haarke. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen laut Koalitionsvertrag etwa Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden gelten. Das Vorhaben bewertet der HDE negativ, denn Mehrarbeitszuschläge sind gesetzlich nicht verpflichtend, sodass nicht allen Beschäftigten profitieren würden. Zudem übe eine gesetzliche Vollzeitdefinition für den Tarifbereich Druck auf Tarifverhandlungen hin zu einer möglichst geringen tariflichen Vollzeitdefinition aus. „Das wäre eine deutliche Einmischung in die Tarifautonomie und zudem hochgradig kontraproduktiv“, so Haarke weiter. Dieselben Bedenken gälten auch für eine Steuerfreiheit von Teilzeitaufstockungsprämien. Dass die Politik so Druck auf die Tarifverhandlungen ausüben wolle, sei sehr irritierend.

Quelle: HDE

EU-Zahlungsverzugsverordnung: Verbände fordern Rücknahme des Kommissionsvorschlags

In einem gemeinsamen Brief mit anderen Wirtschaftsverbänden fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die EU-Kommission dazu auf, den Vorschlag für eine Zahlungsverzugsverordnung zurückzuziehen.

Bereits in der Vergangenheit hatte sich der HDE mehrfach kritisch zum Thema geäußert. „Die hier vorgesehenen Neuregelungen verkennen die Komplexität von Lieferketten in der Praxis“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik, Antje Gerstein. „Die in dem auf dem Tisch liegenden Vorschlag starren Zahlungsfristen, greifen unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit ein – selbst mit den vom EU-Parlament geplanten Abstufungen.“

In dem gemeinsamen Schreiben stellen die Verbände heraus, dass der von der EU-Kommission ins Visier genommene Bürokratieabbau und eine Erleichterung der Geschäfte für EU-Unternehmen im Binnenmarkt richtig und wichtig sind. „Die Zahlungsverzugsverordnung aber steht im klaren Widerspruch zu diesen Zielen. Diese würde vielmehr die Einführung neuer bürokratischer Hürden bedeuten“, so Gerstein. Die Verbände führen außerdem an, dass der Vorschlag auch die Bemühungen der Kommission erschwere, gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu gewährleisten – vor allem im Hinblick auf Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind.

„Der Einzelhandel ist Dienstleister für Industrie und Verbraucher – zwischen dem Übergang des Eigentums an der Ware vom Lieferanten auf den Händler und dem Verkauf an den Endverbraucher können Tage, Wochen oder Monate liegen“, so Gerstein weiter. Waren müssten in dieser Zeit zwischenfinanziert werden. Gerstein: „Starre Zahlungsfristen würden massive negative finanzielle Auswirkungen auf die Liquidität sowie auch auf die Kostenstruktur der Handelsunternehmen haben.“ Bislang funktionierende vertragliche Beziehungen mit längeren Fristen hätten die Kapitalbindung berücksichtigt. Das wäre unter den vorgeschlagenen neuen Regelungen nicht mehr möglich. „Bislang war eine Vereinbarung längerer Zahlungsziele unter bestimmten Voraussetzungen machbar. Das muss auch für die Zukunft so bleiben“, so Gerstein.

Nicht umsonst hat sich auch im Europäischen Rat eine Mehrheit von Mitgliedsstaaten gegen den Vorschlag der EU-Kommission gestellt. „Die Positionierung des Rats zeigt, wie problematisch der Vorschlag ist. Die Mitgliedstaaten haben diesen fast einstimmig kritisiert und starre Zahlungsfristen abgelehnt. Das unterstreicht die Forderung vieler Wirtschaftsbranchen nach einer Rücknahme des Vorschlags mehr als deutlich“, betont Gerstein.

Quelle: HDE

Abstimmung zur Cross-Border-UTP-Richtlinie – Handelsverband warnt vor inhaltlicher Vorwegnahme der Evaluierung

Am gestrigen Dienstag stimmte der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments über die sogenannte Cross-Border-UTP-Richtlinie ab und erweiterte dabei den bereits weitgehenden Kommissionsvorschlag noch einmal deutlich.

Die EU-Richtlinie zielt auf eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Durchsetzung der eigentlichen UTP-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette ab. In Deutschland ist diese UTP-Richtlinie mit dem Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) umgesetzt worden.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit in diesem Bereich grundsätzlich, lehnt jedoch die inhaltliche Ausweitung der eigentlichen Richtlinie im Rahmen dieses Verfahrens entschieden ab. „Ende 2025 wird ein Evaluationsbericht der Kommission zu dieser Richtlinie erwartet. Etwaige gesetzliche Änderungen sollten ausschließlich auf Basis dieser Evaluierung erfolgen. Erratische Veränderungen ohne sachliche Grundlagen sind nicht zielführend“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik, Antje Gerstein.

Besonders kritisch sieht der HDE dabei bestimmte Änderungen aus dem Ausschuss, die darauf abzielen, nationale Umsetzungsgesetze auch über Ländergrenzen hinweg anwendbar zu machen – selbst wenn diese über den harmonisierten Rahmen der EU-Richtlinie hinausgehen. „Der Export überschießenden nationalem Rechts in andere Mitgliedstaaten, führt zu Überregulierung, Rechtsunsicherheit und einem erhöhten bürokratischen Aufwand. Zudem kann das die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt verzerren“, so Gerstein weiter. Auch eine vorgeschlagene Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Händlerallianzen bewertet der HDE negativ. Gerstein: „Diese Allianzen agieren primär als Gegengewicht zu einer stark konzentrierten Lebensmittelindustrie, ohne in direkter Beziehung zu kleineren landwirtschaftlichen Erzeugern zu stehen – dem eigentlichen Schutzobjekt der UTP-Richtlinie.“ Ihre Einbeziehung würde daher nicht zur Zielerreichung beitragen und könnte sich negativ auf die Marktstrukturen und Verbraucherpreise auswirken.

Der HDE fordert daher eine klare Trennung zwischen der technischen Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden und etwaigen inhaltlichen Erweiterungen der Richtlinie. Dieser Grundsatz muss sowohl bei der finalen Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments als auch in den anschließenden Trilog Verhandlungen mit dem Rat berücksichtigt werden.

Quelle: HDE

OLG Düsseldorf belegt: Überschießende Anwendung des AgrarOLkG kann zu unerwünschten Effizienzverlusten führen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) stellt mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zu den Konditionsvereinbarungen der HIT-Handelsgruppe fest, dass die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufgegriffenen und beanstandeten Vertragspraktiken rechtlich unbedenklich sein können.

Richtigerweise gilt daher bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung gegenüber den betroffenen Unternehmen. Die Aufsichtsbehörde sollte in Zukunft darauf verzichten, die Vertragsautonomie der Unternehmen unverhältnismäßig einzuschränken.

„Wie die Entscheidung des OLG Düsseldorf zeigt, wendet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Regeln des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) mit einem überschießenden Rechtsverständnis an und geht dabei auch mitunter über das Ziel hinaus. Diese Verwaltungspraxis kann die zulässigen Handlungsspielräume der Unternehmen in den Vertragsverhandlungen auf bedenkliche Weise einschränken und zu Effizienzverlusten führen“, so der HDE-Bereichsleiter Recht, Peter Schröder. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Unternehmen nur zur Vermeidung von Konflikten mit der Aufsichtsbehörde auf grundsätzlich zulässige, faire und effiziente Praktiken präventiv verzichten.

Schröder: „Die Praxis zeigt, dass die BLE bisher keine eindeutigen Rechtsverstöße gegen die rechtlichen Vorgaben für die Vertragsbeziehungen in der Lebensmittellieferkette feststellen konnte. Wenn überhaupt, wurden Verhaltensweisen von Marktteilnehmern beanstandet, bei denen sich ein Verstoß nur durch eine sehr restriktive Auslegung unbestimmter oder auslegungsfähiger rechtlicher Vorgaben ergibt und den Effizienzgedanken außer Acht lässt.“ Trotz sehr strenger Auslegung des geltenden Rechtsrahmens hat die BLE seit dem Inkrafttreten des AgrarOLkG im Jahr 2021 lediglich in fünf Verwaltungsverfahren Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Lebensmitteleinzelhandel getroffen und dabei bestehende Auslegungsspielräume genutzt. Diese auch im europäischen Vergleich geringe Zahl belegt den ernsthaften Willen der deutschen Lebensmitteleinzelhändler, rechtskonformes Verhalten zu gewährleisten und dies auch in der Praxis sicherzustellen. Die Tatsache, dass die BLE bisher erst wenige Vertragspraktiken aufgegriffen hat, ist daher auch als Erfolg der umfassenden Compliance-Maßnahmen im Lebensmitteleinzelhandel zu werten.

Quelle: HDE

HDE behält Jahresprognose von +2,0 Prozent bei – Einzelhandel ächzt unter steigenden Lohnnebenkosten und fordert Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent

Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht für das Jahr 2025 weiterhin von einem geringfügigen Anstieg der Umsätze im Einzelhandel um nominal zwei Prozent aus und hält damit an seiner Umsatzprognose fest. Wie eine aktuelle HDE-Umfrage unter rund 650 Handelsunternehmen zeigt, gehen 42 Prozent der Händlerinnen und Händler für das zweite Halbjahr von einer Stagnation ihrer Umsätze aus, während ein gutes Drittel mit Umsatzrückgängen rechnet. Zu kämpfen hat die Branche insbesondere mit den steigenden Lohnnebenkosten. Daher fordert der HDE eine Obergrenze von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.

Während sich die Verbraucherstimmung in Deutschland seit Jahresbeginn stetig aufgehellt hat und in kleinen Schritten auf das höchste Niveau seit einem Jahr geklettert ist, zeigen sich die Unternehmen deutlich verhaltener und das Geschäftsklima im Einzelhandel verharrt seit Monaten in einer Seitwärtsbewegung. Wie aus der aktuellen HDE-Umfrage unter rund 650 Handelsunternehmen hervorgeht, rechnet mehr als die Hälfte der Befragten für das Gesamtjahr 2025 mit Umsätzen unterhalb des Vorjahresniveaus. Der HDE geht aufgrund der langsamen Aufhellung der Verbraucherstimmung und der von der Bundesregierung angekündigten nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland von einer stabilen Umsatzentwicklung im Einzelhandel aus und behält daher seine Prognose für 2025 bei. Im Vorjahresvergleich ist ein nominales Plus von zwei Prozent zu erwarten, real entspricht das einem Plus von 0,5 Prozent.

„Der Einzelhandel misst die neue Bundesregierung an ihren Taten. Sie hat versprochen, für spürbare Entlastungen zu sorgen und die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Darauf setzen die Händlerinnen und Händler“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der Handel selbst habe in den vergangenen Jahren gezeigt, dass er Verantwortung übernehme, ob als Versorger auch in Krisenzeiten wie der Pandemie oder als zuverlässiger Arbeitgeber, der einen immer höheren Mindestlohn schultert. „Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politik Verantwortung übernimmt und Entlastungen auf den Weg bringt, die auch bei den Händlerinnen und Händlern ankommen“, fordert von Preen. Dringender Handlungsbedarf bestehe bei den Lohnnebenkosten, die in den nächsten Jahren auf 50 Prozent zu steigen drohen. „Ein Bekenntnis der Bundesregierung zu einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und zu einer dauerhaften 40-Prozent-Obergrenze ist überfällig“, betont von Preen. Gingen die Sozialversicherungsbeiträge ungebremst durch die Decke, seien massenweise Stellenstreichungen unvermeidbar.

Auch auf die Abkehr der Bundesregierung von der im Koalitionsvertrag verankerten Stromsteuersenkung für alle blickt der HDE weiterhin mit großer Irritation und Sorge. „Die Senkung der Stromsteuer war ein zentrales Versprechen der Regierung auch an Handel und Verbraucher. Bleibt diese Entlastung jetzt aus, ist das weit mehr als ein Vertrauensbruch. Den Unternehmen fehlen dadurch Hunderte Millionen für notwendige Investitionen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird finanzieller Spielraum genommen“, so von Preen weiter. So drohe der erhoffte Wirtschaftsaufschwung auszufallen. „Nicht Wort zu halten, ist das folgenschwerste Signal, das eine neue Bundesregierung an Wirtschaft und Verbraucher senden kann“, so von Preen. Die Regierung müsse nun Antworten auf das entstandene Misstrauen finden und in der Wirtschaftspolitik die richtigen Prioritäten setzen.

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Entscheidung des Koalitionsausschusses: HDE sieht ausbleibende Stromsteuersenkung als massiven Vertrauensbruch an Handel und Verbrauchern

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Entscheidung des Koalitionsausschusses für eine Abkehr von der versprochenen Stromsteuersenkung für alle deutlich. Dass die Bundesregierung ein zentrales Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag bricht, beschädigt das Vertrauen der Handelsunternehmen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Politik laut HDE nachhaltig. Der Verband bekräftigt zudem seine Forderung nach spürbaren Entlastungen.

Stromsteuer: HDE fordert Koalitionsausschuss zum Umlenken auf

Vor der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach der Umsetzung der im Koalitionsvertrag versprochenen Stromsteuersenkung für alle. In einem Brief an die Mitglieder des Koalitionsausschusses warnt der HDE vor den Folgen, sollten Einzelhandel und private Haushalte von der Stromsteuersenkung ausgenommen werden.

„Der Koalitionsausschuss muss den Unternehmen und den Verbrauchern heute zeigen, dass auf politische Versprechen Verlass ist. Die Politik ist am Zug“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß zu senken, sei ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages und müsse eingehalten werden. Die Wirtschaft selbst habe in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger auch in Krisenzeiten zu stützen. „Allein den seit seiner Einführung im Jahr 2015 um insgesamt 71,8 Prozent gestiegenen Mindestlohn zu schultern, ist ein Kraftakt für Händlerinnen und Händler“, betont von Preen. Jetzt sei die Politik gefragt, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen und für mehr Netto aus dem Brutto zu sorgen. Dazu gehöre auch eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge für eine spürbare Entlastung und für klare Impulse im Konsum.

Die hohe Energiekostenbelastung gefährdet zudem laut HDE die Existenz zahlreicher Handelsunternehmen. „Die Energiekosten machen derzeit durchschnittlich drei bis vier Prozent des Umsatzes aus, und das bei geringen Margen von teilweise nur ein bis zwei Prozent. Das trifft die Unternehmen, die sich auf diese Kostenentlastung mit einem Gesamtvolumen von 700 Millionen Euro verlassen haben, mit voller Wucht“, so von Preen. Auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Stromsteuersenkung hätten sich die Händlerinnen und Händler eingestellt. „Fällt diese Entlastung jetzt aus, fehlt den Unternehmen das Kapital für dringend notwendige Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Attraktivität unserer Standorte“, warnt von Preen. Zudem werde der Kostendruck zu Preissteigerungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen. „Der Koalitionsausschuss hat heute die Chance, seiner Verantwortung doch noch gerecht zu werden und bei der Stromsteuer umzulenken. Darauf vertrauen Handel und Verbraucher“, so von Preen.

Quelle: HDE