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Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Der Soli wird von den Unternehmen über die Körperschaftsteuer und zuletzt nur noch von den Besserverdienenden über die Einkommensteuer gezahlt. Der Bund nahm in 2024 etwa 10,5 Milliarden Euro Solidaritätszuschlag ein. Der Solidaritätszuschlag steht seit vielen Jahren in der Kritik. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 jetzt mit Urteil vom 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20 – als unbegründet zurückgewiesen. Seit 2021 wurden nur noch bestimmte Steuerpflichtige mit sehr hohem Einkommen mit dem Zuschlag belastet. Die Beschwerdeführer waren der Auffassung, dass nach Auslaufen des Solidarpakts II der besondere Finanzierungsbedarf des Bundes nicht mehr bestehe. Ferner sei mit der Verfassung nicht vereinbar, dass nur noch ein Teil der Steuerpflichtigen mit dem Solidaritätszuschlag belastet werde. Das Bundesverfassungsgericht teilte diese Bedenken nicht. Für den Bund bestehe weiterhin ein erhöhter Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung. Der Gesetzgeber habe aber hier eine Beobachtungspflicht. Sollte der Finanzierungsbedarf künftig entfallen, so wäre der Solidaritätszuschlag aus verfassungsrechtlichen Gründen aufzuheben. Auch die soziale Staffelung, die dazu führt, dass nur noch ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen den Soli zahlen müsse, halte einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand.

Sonderkündigungsschutz für Schwangere – nachträgliche Klagezulassung bei Schwangerschafts-Schnelltests

Grundsätzlich muss sich jeder Gekündigte binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht melden und Kündigungsschutzklage einreichen, wenn er sich gegen eine Kündigung wehren möchte – ansonsten wird die Kündigung wirksam, vergl. §§ 4,7 KSchG. Nur in Ausnahmefällen kann eine Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zumutbaren Sorgfalt verhindert war, die Klage rechtzeitig einzureichen, vergl. § 5 KSchG.

Mit einer besonderen Fallkonstellation einer gekündigten Schwangeren hat sich jetzt das BAG mit Urteil vom 03.04.2025 – 2 AZR 156/24 – beschäftigt.

Was war passiert?

Die Klägerin war bei der Beklagten beschäftigt, die das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 30.06.2022 kündigte. Das Kündigungsschreiben ging der Klägerin am 14.05.2022 zu. Am 29.05.2022 führte die Klägerin mit einem in der Drogerie gekauften Schwangerschafts-Schnelltest einen Schwangerschaftstest durch, der ein positives Ergebnis hatte. Sie bemühte sich sofort um einen Termin beim Frauenarzt, den sie aber erst für den 17.06.2022 erhielt. Am 13.06.2022, also nach Ablauf der oben genannten 3-Wochen-Frist, hat die Klägerin eine Kündigungsschutzklage anhängig gemacht und deren nachträgliche Zulassung beantragt. Am 23.06.2022 reichte sie ein ärztliches Zeugnis beim Arbeitsgericht ein, das eine bei ihr am 17.06.2022 festgestellte Schwangerschaft in der „ca. 7 + 1 Schwangerschaftswoche“ bestätigte. Im Mutterpass wurde als voraussichtlicher Geburtstermin der 02.02.2023 ausgewiesen. Danach hatte die Schwangerschaft am 28.04.2022 begonnen (Rückrechnung vom mutmaßlichen Tag der Entbindung um 280 Tage). Die Klägerin hat gemeint, die Kündigungsschutzklage sei gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG nachträglich zuzulassen. Die Beklagte vertrat die Rechtsauffassung, diese Vorschrift sei nicht einschlägig. Die Klägerin habe bereits durch den positiven Schnelltest am 29.05.2022 und damit binnen der sogenannten 3-Wochen-Frist sichere Kenntnis von ihrer Schwangerschaft gehabt. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht gaben der Klägerin recht und haben der Kündigungsschutzklage stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Die ausgesprochene Kündigung sei wegen Verstoßes gegen das Kündigungsverbot aus § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG unwirksam. Das Gegenteil werde nicht aus § 7 HS 1 KSchG fingiert. Zwar habe die Klägerin mit der Klagerhebung am 13.06.2022 die am 07.06.2022 abgelaufene Klagefrist nicht gewahrt. Diese Frist sei zwar mit dem Zugang des Kündigungsschreibens angelaufen. Der Fristbeginn richte sich jedoch nicht nach § 4 S. 4 KSchG, denn die Beklagte hatte im Kündigungszeitpunkt keine Kenntnis von der seinerzeit bereits bestandenen Schwangerschaft der Klägerin. Die verspätet erhobene Klage sei jedoch gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG nachträglich zuzulassen. Die Klägerin habe aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund erst mit der frühestmöglichen frauenärztlichen Untersuchung am 17.06.2022 positive Kenntnis davon gehabt, dass sie bei Zugang der Kündigung am 14.05.2022 schwanger gewesen sei. Der zuvor durchgeführte Schwangerschafts-Schnelltest vom 29.05.22 habe ihr diese Kenntnis nicht vermitteln können, urteilten die BAG-Richter auch in letzter Instanz.

Einwurf-Einschreiben – kein Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Zugang

Bei der Zustellung von Arbeitgeberkündigungen werden immer wieder gravierende Fehler gemacht, die im Extremfall dazu führen, dass der Kündigungszugang und damit eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bewiesen werden kann. Dabei wird häufig das Einwurf-Einschreiben überschätzt. Das BAG hat mit Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 – nochmals klare Grundsätze zum Kündigungszugang aufgestellt.

Eine verkörperte Willenserklärung (Kündigungsschreiben) geht unter Abwesenden zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie z. B. ein Hausbriefkasten. Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist. Die bloße Vorlage des Einlieferungsbeleges eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen für sich allein genommen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für einen Zugang der eingelieferten Postsendung beim Empfänger, stellten die BAG-Richter fest.

Im Streitfall hatte der kündigende Arbeitgeber zwar den Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens und den Sendungsverlauf darstellen, jedoch die Reproduktion des Auslieferungsbelegs nicht mehr vorlegen können. (Den notwendigen Ausdruck erhält der Arbeitgeber nur, wenn er diesen binnen 15 Monaten nach Aufgabe des Einwurf-Einschreibens bei der Deutschen Post AG gegen Gebühr anfordert). Die Kündigungsempfängerin habe sich deshalb im Verfahren mit Recht durch einfaches Bestreiten darauf berufen können, sie habe das Kündigungsschreiben niemals erhalten.

TIPP:

Wir empfehlen grundsätzlich, das Kündigungsschreiben persönlich zu übergeben und sich den Erhalt dieser Kündigung mit Datum und Unterschrift des Kündigungsempfängers quittieren zu lassen. Sollte eine direkte Übergabe der Kündigung ausnahmsweise nicht möglich sein, z. B. weil der Arbeitnehmer erkrankt ist, empfiehlt sich eine Zustellung per Boten in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers. Dabei muss der Bote das Kündigungsschreiben selbst kuvertieren, damit er später bezeugen kann, dass sich in dem Brief auch tatsächlich das Kündigungsschreiben befand. Ferner sollte sich der Bote Datum und Uhrzeit des Einwurfs in den Hausbriefkasten notieren, damit die Zustellung exakt bewiesen werden kann.

Neuer Bundeskanzler gewählt: HDE fordert rasche Maßnahmen für Wirtschaftswachstum

Mit Blick auf die heutige Wahl des Bundeskanzlers macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage schnelle Maßnahmen für die Wirtschaft und den Konsum gefordert sind. Dabei geht es unter anderem um den Abbau von Bürokratie, bezahlbare Energiepreise für alle und Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen.

„Viele Verbraucher und Unternehmen sind verunsichert. Das Scheitern im ersten Wahlgang bei der Wahl des Bundeskanzlers hat die Situation weiter verschärft. Diese Stimmung ist Gift für den Konsum. Deshalb ist es jetzt höchste Zeit anzupacken. Alle notwendigen Maßnahmen liegen auf dem Tisch, die neue Bundesregierung muss rasch in die Umsetzung kommen. Wir brauchen eine Aufbruchsstimmung, damit wieder Zuversicht und Dynamik einkehren. Die Verbraucherstimmung ist zu einem hohen Anteil Kopfsache. Da dümpeln wir seit vielen Monaten auf einem nicht zufriedenstellenden Niveau herum. Nach dem verstolperten Start bei der Wahl des Bundeskanzlers geht es nun erst recht darum, hier positive Bewegung auszulösen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Für die Handelsunternehmen stellt von Preen unter anderem die hohen Energiepreise in den Fokus: „Strom muss für alle bezahlbar sein, auch für die Handelsunternehmen. Die explodierenden Energiekosten der vergangenen Jahre haben viele Kalkulationen über den Haufen geworfen. Da hilft es nichts, nur der energieintensiven Industrie entgegenzukommen. Die Strompreise müssen für alle sinken, die Stromsteuer muss massiv gesenkt werden.“ Zudem müsse der weitere Bürokratieabbau energisch und entschlossen angegangen werden. Die überbordenden Regelungen machten für die bestehenden Betriebe die Arbeit unnötig schwer und teuer. Gleichzeitig schrecke der Regulierungsdschungel viele Menschen vom Schritt in die Selbstständigkeit ab. Darüber hinaus setzt sich der HDE mit Nachdruck für einen fairen Wettbewerb mit Online-Anbietern aus Fernost ein. „Es muss Schluss sein damit, dass über Anbieter wie Temu zahllose Waren auf den europäischen Binnenmarkt kommen, die gegen unsere hiesigen Regeln verstoßen. Das ist unfair und gefährdet auf Dauer die Existenz der heimischen Händler, die sich an alle hier geltenden Gesetze halten. Diesen Zuständen muss sehr schnell ein Riegel vorgeschoben werden“, so der HDE-Präsident. Als gefährlich wertet der HDE nach wie vor die Erwähnung eines Mindestlohns in Höhe von 15 Euro im Koalitionsvertrag. Eine solche Festlegung gefährde die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission. Im Ergebnis sieht der Handelsverband damit die Tarifautonomie unter Druck.

„Im Koalitionsvertrag steckt insgesamt viel Gutes, das muss jetzt rasch konkret werden. Für den Konsum ist auch wichtig, dass so schnell wie möglich eine steuerliche Entlastung insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen kommt. Da muss die Regierung liefern“, so Alexander von Preen.

Quelle: HDE

Aktionsplan für effizienteres Bezahlen: HDE fordert Fairness im Zahlungsverkehr und Sicherung des Bargeldkreislaufs

Angesichts der Bedeutung reibungsloser Bezahlvorgänge für Einzelhandel und Verbraucher mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) in seinem Aktionsplan für effizienteres Bezahlen zu politischen Maßnahmen, um Zahlungssysteme fairer zu gestalten. Der Verband fordert insbesondere, Wahlfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit für Handel und Verbraucher auch im Payment zu gewährleisten und setzt sich für die Sicherung des Bargeldkreislaufs ein.

„Händlerinnen und Händler sind auf zuverlässige, kundenfreundliche und kostengünstige Bezahlsysteme angewiesen. Allerdings geben im Payment vor allem internationale Zahlungsdienstleister zunehmend die Regeln vor, der Handel hat oftmals kaum Verhandlungsspielraum. Hier muss die Politik eingreifen und mit klaren regulatorischen Maßnahmen für mehr Fairness sorgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In seinem Aktionsplan für effizienteres Bezahlen macht der HDE auf die Kostenbelastung des Handels durch Bezahlvorgänge aufmerksam. „Karten ausgebende Banken bieten ihren Kunden attraktive Services, meist kostenlos. Die Kosten trägt letztlich der Handel“, so Genth weiter. Gleichzeitig mache es die Abhängigkeit von internationalen Zahlungsdienstleistern schwieriger, Payment-Lösungen eigenständig und im Sinne europäischer Standards zu entwickeln. „Mehr Unabhängigkeit wäre hier im Interesse von Handel und Verbrauchern“, betont Genth.

Der HDE fordert daher, Zahlungssysteme effizienter und fairer zu gestalten, Innovationen im Payment zu fördern und die Kundenzufriedenheit langfristig zu verbessern. Regulatorische und strukturelle politische Maßnahmen sind aus Sicht des Verbandes im Payment überfällig. Neben der praxisgerechten Einführung des digitalen Euro zur Sicherung europäischer Souveränität im Zahlungsverkehr sieht der HDE auch in der Sicherung des Bargeldkreislaufs eine zentrale Säule der Zukunft des Bezahlens. „Für viele Menschen bleibt Bargeld wichtig. Insbesondere bei kleinen Beträgen werden Einkäufe häufig bar bezahlt“, so Genth. Das müsse auch künftig möglich sein. Allerdings müssten hierfür bankseitige Bargelddienstleistungen bezahlbar sowie flächendeckend erhalten bleiben. Zudem dürfe es keine marktbeherrschenden Strukturen bei den Wertdienstleistern geben, der Wettbewerb müsse sichergestellt werden.

Das Angebot an Bezahlverfahren sollte sich laut HDE am Bedarf vor Ort orientieren. „Es gilt, auch im Payment die Vertragsfreiheit zu wahren. Händlerinnen und Händler zur Akzeptanz bestimmter Zahlungsmittel zu verpflichten, ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit“, betont Genth. Der Handel müsse weiterhin frei entscheiden dürfen, welche Zahlungsmittel er akzeptiere. „Ein kunden- und kostengerechtes Angebot ist der einzig richtige Ansatz“, so Genth. Die Politik müsse im Payment Innovationen fördern, Kosten senken und für Datenschutz sorgen. „Es ist wichtig, dass Wahlfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit für Handel und Verbraucher auch beim Bezahlen an oberster Stelle stehen“, mahnt Genth.

Den Aktionsplan für effizientes Bezahlen finden Sie zum Download unter https://einzelhandel.de/effizientes-bezahle

Quelle: HDE

Sieben Maßnahmen für ein 100-Tage-Programm: AG Mittelstand fordert nach langer Durststrecke wieder Perspektiven für Unternehmen

Der deutsche Mittelstand richtet einen eindringlichen Appell an die neue Bundesregierung und fordert schnelle Impulse und spürbare Entlastungen, um die wirtschaftliche Lage und damit auch die gesellschaftliche Stimmung wieder zu verbessern. Deutschland hat keine Zeit zu verschenken, wenn es darum geht, endlich Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Konkret fordert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand sieben Maßnahmen für Reformen in den ersten 100 Tagen, die Unternehmen und Betrieben nach langer Durststrecke wieder Perspektiven und Handlungsspielräume eröffnen.

In einem gemeinsamen Maßnahmenpapier an die Parteispitzen der schwarz-roten Koalition warnt die AG Mittelstand vor dem dritten Rezessionsjahr in Folge. Sie fordert daher insbesondere eine Strompreissenkung für alle Unternehmen und Betriebe auf das europäische Mindestmaß sowie eine schnellstmögliche Reduzierung der Netzentgelte. Des Weiteren müssen Steuerentlastungen so schnell wie möglich umgesetzt und der Weg für umfangreiche Abschreibungsregelungen frei gemacht werden. Die von der Koalition vorgesehene Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes muss zügig vorgenommen werden.

Auch beim Bürokratieabbau mahnt die AG Mittelstand zur Eile: Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofort-Entlastungsprogramm muss zeitnah auf den Weg gebracht und die „one in, two out“-Regelung umgesetzt werden. Weitere Forderungen sind die Abschaffung der Bonpflicht, die verlässliche Einbindung der Sozialpartner in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren sowie ein zügiger Haushaltsbeschluss.

Das 100-Tage-Maßnahmenprogramm sowie das Anschreiben an die Vorsitzenden und die Generalsekretäre von CDU, CSU und SPD finden Sie auf www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de

Über die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand: Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa (Quelle: IfM Bonn).

Quelle: HDE

Muttertag: Über eine Milliarde Euro für Geschenke

Mehr als eine Milliarde Euro wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland in diesem Jahr anlässlich des bevorstehenden Muttertages für Geschenke ausgeben. Das geht aus einer im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) durchgeführten, bevölkerungsrepräsentativen Umfrage unter rund 500 Personen vor. Blumen sind demnach weiterhin das beliebteste Geschenk zum Muttertag.

„Die Einkaufstage rund um den Muttertag sind für den Einzelhandel alljährlich mit Umsatzimpulsen verbunden. Verbraucherinnen und Verbraucher verschenken zu diesem Anlass häufig Blumensträuße oder Lebensmittel“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die HDE-Umfrage zeigt, dass knapp 30 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Muttertag Geschenkausgaben tätigen wollen. Das sind etwas weniger als im Vorjahr, als noch fast ein Drittel anlassbezogene Einkäufe plante. Insgesamt prognostiziert der HDE zum diesjährigen Muttertag Geschenkausgaben in Höhe von 1,08 Milliarden Euro im Einzelhandel. Ausgaben für Gastronomie und Geschenkgutscheine sind hierbei nicht berücksichtigt. Pro Person entspricht das einem durchschnittlichen Einkaufsbetrag von 19,26 Euro. Im Jahr 2024 lagen die anlassbezogenen Ausgaben zum Muttertag noch bei 1,02 Milliarden Euro, die Durchschnittausgaben pro Person bei 18,20 Euro.

Zwar geht der Anteil der Blumenkäufer zum Muttertag in diesem Jahr zurück, doch Blumen bleiben das beliebteste Geschenk zu diesem Anlass. Fast 60 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, die anlassbezogene Ausgaben planen, greifen zu Blumen. Auch Lebensmittel (43,7 Prozent), Parfums und Kosmetik (32,5 Prozent) und Dekorationsartikel (25,6 Prozent) zählen zu den besonders gefragten Warengruppen.

Der Muttertag fällt in diesem Jahr auf den 11. Mai. Die bevölkerungsrepräsentative Umfrage wurde im Auftrag des HDE vom IFH Köln durchgeführt.

Weitere Infos unter: https://einzelhandel.de/muttertag

Quelle: HDE

HDE-Konsumbarometer im Mai: Politische und wirtschaftliche Unsicherheit lässt Verbraucherstimmung stagnieren

Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt noch etwas verbessert hatte, erholt sie sich im Mai nicht weiter. Das macht das aktuell stagnierende Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) deutlich. Somit haben die internationalen handelspolitischen Entwicklungen zunächst zwar keinen zusätzlichen negativen Effekt auf die Verbraucherstimmung, gleichzeitig lösen die im Koalitionsvertrag skizzierten Vorhaben der neuen Bundesregierung aber auch keinen spürbaren Optimismus aus. Es bleibt somit bei der abwartenden Haltung der Verbraucherinnen und Verbraucher.

In den vergangenen Wochen stieg die Zahl schlechterer Konjunkturprognosen an, hinzu kamen die handelspolitischen Turbulenzen durch die Ankündigung und Aussetzung von Zöllen der USA. Die Verbraucherinnen und Verbraucher blicken dennoch nicht deutlich negativer auf die konjunkturelle Entwicklung in den nächsten Monaten. Ihre Konjunkturerwartungen bewegen sich in etwa auf dem Niveau des Vormonats, liegen gleichzeitig allerdings unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Dass die neue Bundesregierung mit ihren ersten Maßnahmen die Gesamtwirtschaft schnell ankurbeln wird, scheinen die Verbraucher noch nicht zu glauben. Um für Optimismus zu sorgen und die Konsumaktivität zu steigern, muss die neue Bundesregierung diese Unsicherheit adressieren. Es ist an der der Bundespolitik, schnell Wachstumsperspektiven zu schaffen, die Verbraucher optimistischer in die Zukunft blicken zu lassen und den privaten Konsum und damit die Gesamtwirtschaft positiv zu beeinflussen.

Die Einkommenserwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher weisen im Vergleich zum Vormonat eine minimale Zunahme auf. Das erwartete zusätzliche Einkommen soll offenbar sowohl in den Konsum fließen als auch zum Sparen genutzt werden, Anschaffungsneigung und Sparneigung der Verbraucher steigen. Der jüngste Trend der sinkenden Konsumzurückhaltung setzt sich somit nicht fort, sondern schwächt sich etwas ab. Anzeichen für eine baldige und spürbare Erholung des privaten Konsums gibt es entsprechend nach wie vor nicht.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unterwww.einzelhandel.de/konsumbarometer

Quelle: HDE

Bundesregierung vor Neuanfang: Handelsverband erwartet rasche Maßnahmen

Mit Blick auf das heute verkündete positive Ergebnis des SPD-Mitgliederentscheides zum Koalitionsvertrag mit CDU und CSU betont der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Alexander von Preen: „Nun ist klar, die neue Bundesregierung kann zeitnah mit ihrer Arbeit beginnen. Das muss sie auch, die Wirtschaft und insbesondere der Einzelhandel in diesem Land sind in einer herausfordernden Lage.

Wir brauchen rasch eine Aufbruchsstimmung und Entlastungen. Dabei ist von großer Bedeutung, dass das angekündigte Sofortprogramm für die Wirtschaft schnell und mit überzeugenden Maßnahmen umgesetzt wird. Da kann es in der aktuellen Situation keine Schonzeit geben.“

Den dringendsten Handlungsbedarf macht der HDE unter anderem bei der Senkung der Energiekosten für alle Branchen, beim Abbau von Bürokratie und bei der Sicherung eines fairen Wettbewerbs aus. „Wir brauchen eine Investitionsoffensive für die Innenstädte mit entsprechenden Abschreibungsmöglichkeiten für privates Kapital. Da ist jeder Euro gut angelegtes Geld. Lebendige Stadtzentren sind ein Wert für die Gesamtgesellschaft“, so der HDE-Präsident. Darüber hinaus pocht der HDE-Präsident die hohe Bedeutung der Tarifautonomie: „Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet die dafür zuständige Mindestlohnkommission. Politische Einmischungen verbieten sich an dieser Stelle. Der Mindestlohn darf nicht zum Spielball der Politik werden“, so von Preen weiter. Der Einzelhandel baue nun auf eine zügige Findungsphase der kommenden Bundesregierung, damit zeitnah positive Signale gesetzt werden können.

Quelle: HDE

Tag der Arbeit: Einzelhandel hält Beschäftigung stabil, warnt aber vor Gefahr von Fachkräftemangel und zu hohen Sozialversicherungsbeiträgen

Zum Tag der Arbeit hebt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bedeutung des Einzelhandels als leistungsstarker und zuverlässiger Arbeitgeber und Ausbilder für den Wirtschaftsstandort Deutschland hervor. Gleichzeitig warnt der HDE davor, dass der anhaltende Fachkräftemangel und die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge die stabile Beschäftigungssituation in der Branche zu gefährden drohen.

Wie aus aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, waren zum Stichtag 30. September 2024 insgesamt mehr als 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist die Gesamtbeschäftigung in der Branche laut BA im Vergleich zum Vorjahresstichtag (30. September 2023) damit auf hohem Niveau weiterhin stabil. Im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie (Stichtag: 30. September 2019) ist die Beschäftigung in der Branche sogar um insgesamt mehr als 12.000 Stellen angestiegen.

„Der Einzelhandel ist und bleibt ein leistungsstarker Arbeitgeber, der den Menschen attraktive Jobs und Karrieremöglichkeiten in herausfordernden Zeiten auch in ländlichen Regionen verlässlich anbieten kann“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Allerdings gehe der Anteil der Vollzeitkräfte in der Branche seit geraumer Zeit zurück, im Vorjahresvergleich um 0,7 Prozent, was nur durch vermehrte Teilzeit kompensiert werden könne. Weil die Unternehmen die Stellen nicht mit entsprechend qualifiziertem Personal auffüllen konnten, blieben im Einzelhandel zuletzt rund 120.000 offene Stellen unbesetzt. „Die künftige Bundesregierung muss hier handeln und den Fachkräftemangel endlich angehen“, fordert Genth. Für den Einzelhandel als Branche mit besonders vielen weiblichen Beschäftigten wäre es wichtig, eine Kita- und Ganztagsschulbetreuung als Option an allen Werktagen bis 20 Uhr, auch samstags, bundesweit schnell zum Standard zu machen. Dass die künftige Bundesregierung zur Bewältigung des Fachkräftemangels auch internationale Fachkräfte beschleunigt anwerben möchte, sei richtig.

Zentral sei auch der von den Koalitionären angekündigte Wechsel von der starren täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit entsprechend dem EU-Recht, auch dies erhöhe die Flexibilität und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf effektiv. „Für den angekündigten Dialog zur konkreten Ausgestaltung mit den Sozialpartnern stehen wir als HDE natürlich gern zur Verfügung“, so Genth weiter. Die ebenso im Koalitionsvertrag angekündigte Steuerfreiheit von Mehrarbeitszuschlägen lehnt der HDE mit Blick auf die Tarifregelungen dazu in fast allen Branchen strikt ab. Insbesondere die angedachte Vollzeitdefinition von nur 34 Wochenstunden für tarifliche Regelungen sei nicht nachvollziehbar. Dies übe ganz gezielt Druck auf Tarifvertragsparteien aus und gehe auch wegen des Fachkräftemangels völlig am Ziel vorbei. Auch steuerfreie Prämien für Teilzeitkräfte bei Ausweitung der Arbeitszeit seien abzulehnen und kontraproduktiv, denn Vollzeitkräfte könnten ihre Arbeitszeit in der Folge sogar noch reduzieren, um so von den neuen steuerfreien Prämien profitieren zu können.

Damit der Handel weiterhin eine stabile Beschäftigung aufweisen kann, ist aus Sicht des HDE eine konsequente Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei einer Obergrenze von 40 Prozent von großer Bedeutung. Zudem muss laut Verband eine politische Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro unterbleiben, da sie die Inflation anheizen und nicht zu Kaufkraftzuwächsen bei den Menschen führen würde. Vielmehr wäre ein ungebremster weiterer Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge sowie des Faktors Arbeit insgesamt fatal für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Dies könne am Ende sogar zu einem massenhaften Abbau von Arbeitsplätzen führen, weil die Arbeitgeber etwa insbesondere im geringqualifizierten Bereich vermehrt in die Automatisierung von Arbeitsvorgängen investieren müssten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. „Die Zusage der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag, die tatsächliche Entwicklung des Beitrages und des Bundeszuschusses im Jahr 2029 zu evaluieren, ist da nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“, so Genth. Was es brauche, sei eine Stabilisierung der Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung durch die öffentliche Hand sowie perspektivisch auch strukturelle Reformen, um die Systeme zukunftsfähig zu machen.

Quelle: HDE