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OLG Düsseldorf belegt: Überschießende Anwendung des AgrarOLkG kann zu unerwünschten Effizienzverlusten führen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) stellt mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zu den Konditionsvereinbarungen der HIT-Handelsgruppe fest, dass die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufgegriffenen und beanstandeten Vertragspraktiken rechtlich unbedenklich sein können.

Richtigerweise gilt daher bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung gegenüber den betroffenen Unternehmen. Die Aufsichtsbehörde sollte in Zukunft darauf verzichten, die Vertragsautonomie der Unternehmen unverhältnismäßig einzuschränken.

„Wie die Entscheidung des OLG Düsseldorf zeigt, wendet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Regeln des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) mit einem überschießenden Rechtsverständnis an und geht dabei auch mitunter über das Ziel hinaus. Diese Verwaltungspraxis kann die zulässigen Handlungsspielräume der Unternehmen in den Vertragsverhandlungen auf bedenkliche Weise einschränken und zu Effizienzverlusten führen“, so der HDE-Bereichsleiter Recht, Peter Schröder. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Unternehmen nur zur Vermeidung von Konflikten mit der Aufsichtsbehörde auf grundsätzlich zulässige, faire und effiziente Praktiken präventiv verzichten.

Schröder: „Die Praxis zeigt, dass die BLE bisher keine eindeutigen Rechtsverstöße gegen die rechtlichen Vorgaben für die Vertragsbeziehungen in der Lebensmittellieferkette feststellen konnte. Wenn überhaupt, wurden Verhaltensweisen von Marktteilnehmern beanstandet, bei denen sich ein Verstoß nur durch eine sehr restriktive Auslegung unbestimmter oder auslegungsfähiger rechtlicher Vorgaben ergibt und den Effizienzgedanken außer Acht lässt.“ Trotz sehr strenger Auslegung des geltenden Rechtsrahmens hat die BLE seit dem Inkrafttreten des AgrarOLkG im Jahr 2021 lediglich in fünf Verwaltungsverfahren Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Lebensmitteleinzelhandel getroffen und dabei bestehende Auslegungsspielräume genutzt. Diese auch im europäischen Vergleich geringe Zahl belegt den ernsthaften Willen der deutschen Lebensmitteleinzelhändler, rechtskonformes Verhalten zu gewährleisten und dies auch in der Praxis sicherzustellen. Die Tatsache, dass die BLE bisher erst wenige Vertragspraktiken aufgegriffen hat, ist daher auch als Erfolg der umfassenden Compliance-Maßnahmen im Lebensmitteleinzelhandel zu werten.

Quelle: HDE

HDE behält Jahresprognose von +2,0 Prozent bei – Einzelhandel ächzt unter steigenden Lohnnebenkosten und fordert Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent

Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht für das Jahr 2025 weiterhin von einem geringfügigen Anstieg der Umsätze im Einzelhandel um nominal zwei Prozent aus und hält damit an seiner Umsatzprognose fest. Wie eine aktuelle HDE-Umfrage unter rund 650 Handelsunternehmen zeigt, gehen 42 Prozent der Händlerinnen und Händler für das zweite Halbjahr von einer Stagnation ihrer Umsätze aus, während ein gutes Drittel mit Umsatzrückgängen rechnet. Zu kämpfen hat die Branche insbesondere mit den steigenden Lohnnebenkosten. Daher fordert der HDE eine Obergrenze von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen.

Während sich die Verbraucherstimmung in Deutschland seit Jahresbeginn stetig aufgehellt hat und in kleinen Schritten auf das höchste Niveau seit einem Jahr geklettert ist, zeigen sich die Unternehmen deutlich verhaltener und das Geschäftsklima im Einzelhandel verharrt seit Monaten in einer Seitwärtsbewegung. Wie aus der aktuellen HDE-Umfrage unter rund 650 Handelsunternehmen hervorgeht, rechnet mehr als die Hälfte der Befragten für das Gesamtjahr 2025 mit Umsätzen unterhalb des Vorjahresniveaus. Der HDE geht aufgrund der langsamen Aufhellung der Verbraucherstimmung und der von der Bundesregierung angekündigten nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland von einer stabilen Umsatzentwicklung im Einzelhandel aus und behält daher seine Prognose für 2025 bei. Im Vorjahresvergleich ist ein nominales Plus von zwei Prozent zu erwarten, real entspricht das einem Plus von 0,5 Prozent.

„Der Einzelhandel misst die neue Bundesregierung an ihren Taten. Sie hat versprochen, für spürbare Entlastungen zu sorgen und die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Darauf setzen die Händlerinnen und Händler“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der Handel selbst habe in den vergangenen Jahren gezeigt, dass er Verantwortung übernehme, ob als Versorger auch in Krisenzeiten wie der Pandemie oder als zuverlässiger Arbeitgeber, der einen immer höheren Mindestlohn schultert. „Jetzt ist es an der Zeit, dass die Politik Verantwortung übernimmt und Entlastungen auf den Weg bringt, die auch bei den Händlerinnen und Händlern ankommen“, fordert von Preen. Dringender Handlungsbedarf bestehe bei den Lohnnebenkosten, die in den nächsten Jahren auf 50 Prozent zu steigen drohen. „Ein Bekenntnis der Bundesregierung zu einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und zu einer dauerhaften 40-Prozent-Obergrenze ist überfällig“, betont von Preen. Gingen die Sozialversicherungsbeiträge ungebremst durch die Decke, seien massenweise Stellenstreichungen unvermeidbar.

Auch auf die Abkehr der Bundesregierung von der im Koalitionsvertrag verankerten Stromsteuersenkung für alle blickt der HDE weiterhin mit großer Irritation und Sorge. „Die Senkung der Stromsteuer war ein zentrales Versprechen der Regierung auch an Handel und Verbraucher. Bleibt diese Entlastung jetzt aus, ist das weit mehr als ein Vertrauensbruch. Den Unternehmen fehlen dadurch Hunderte Millionen für notwendige Investitionen, den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird finanzieller Spielraum genommen“, so von Preen weiter. So drohe der erhoffte Wirtschaftsaufschwung auszufallen. „Nicht Wort zu halten, ist das folgenschwerste Signal, das eine neue Bundesregierung an Wirtschaft und Verbraucher senden kann“, so von Preen. Die Regierung müsse nun Antworten auf das entstandene Misstrauen finden und in der Wirtschaftspolitik die richtigen Prioritäten setzen.

Mehr unter: https://einzelhandel.de/hdepk

Entscheidung des Koalitionsausschusses: HDE sieht ausbleibende Stromsteuersenkung als massiven Vertrauensbruch an Handel und Verbrauchern

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Entscheidung des Koalitionsausschusses für eine Abkehr von der versprochenen Stromsteuersenkung für alle deutlich. Dass die Bundesregierung ein zentrales Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag bricht, beschädigt das Vertrauen der Handelsunternehmen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Politik laut HDE nachhaltig. Der Verband bekräftigt zudem seine Forderung nach spürbaren Entlastungen.

Stromsteuer: HDE fordert Koalitionsausschuss zum Umlenken auf

Vor der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach der Umsetzung der im Koalitionsvertrag versprochenen Stromsteuersenkung für alle. In einem Brief an die Mitglieder des Koalitionsausschusses warnt der HDE vor den Folgen, sollten Einzelhandel und private Haushalte von der Stromsteuersenkung ausgenommen werden.

„Der Koalitionsausschuss muss den Unternehmen und den Verbrauchern heute zeigen, dass auf politische Versprechen Verlass ist. Die Politik ist am Zug“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß zu senken, sei ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages und müsse eingehalten werden. Die Wirtschaft selbst habe in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger auch in Krisenzeiten zu stützen. „Allein den seit seiner Einführung im Jahr 2015 um insgesamt 71,8 Prozent gestiegenen Mindestlohn zu schultern, ist ein Kraftakt für Händlerinnen und Händler“, betont von Preen. Jetzt sei die Politik gefragt, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen und für mehr Netto aus dem Brutto zu sorgen. Dazu gehöre auch eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge für eine spürbare Entlastung und für klare Impulse im Konsum.

Die hohe Energiekostenbelastung gefährdet zudem laut HDE die Existenz zahlreicher Handelsunternehmen. „Die Energiekosten machen derzeit durchschnittlich drei bis vier Prozent des Umsatzes aus, und das bei geringen Margen von teilweise nur ein bis zwei Prozent. Das trifft die Unternehmen, die sich auf diese Kostenentlastung mit einem Gesamtvolumen von 700 Millionen Euro verlassen haben, mit voller Wucht“, so von Preen. Auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Stromsteuersenkung hätten sich die Händlerinnen und Händler eingestellt. „Fällt diese Entlastung jetzt aus, fehlt den Unternehmen das Kapital für dringend notwendige Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und die Attraktivität unserer Standorte“, warnt von Preen. Zudem werde der Kostendruck zu Preissteigerungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen. „Der Koalitionsausschuss hat heute die Chance, seiner Verantwortung doch noch gerecht zu werden und bei der Stromsteuer umzulenken. Darauf vertrauen Handel und Verbraucher“, so von Preen.

Quelle: HDE

Aufarbeitung der Pandemie: HDE unterstützt Einsetzung einer Enquete-Kommission, warnt aber vor Ausschluss des Einzelhandels

Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht sich für die diskutierte Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie aus. Angesichts der anhaltenden Betroffenheit des Einzelhandels von den Auswirkungen der Pandemie fordert HDE, die Branche in einen Austausch über Auswirkungen und künftige Vorsorgemaßnahmen einzubeziehen.

„Dass der Einzelhandel in den Plänen der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Pandemie bislang nicht berücksichtigt wird, ist bedenklich. Für eine ausgewogene Beurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte müssen die Perspektiven des Handels hier eine tragende Rolle spielen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Den Einzelhandel hätten die Lockdowns und weitere pandemiebedingte Maßnahmen besonders hart getroffen. Nur die Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf Gastronomie, Kulturbranche, Veranstaltungswirtschaft und Tourismus zu beleuchten, reiche nicht aus. „Als Branche des Einzelhandels gehört die Nahversorgung sogar zur kritischen Infrastruktur und hat unter erheblichen Aufwand sichergestellt, dass die Bevölkerung auch in Krisenzeiten mit Lebensmitteln versorgt wurde“, betont Genth. Die Folgen der Corona-Maßnahmen für die Händlerinnen und Händler seien letztlich auch Folgen für die stationäre Versorgung der Bevölkerung. „Das muss Teil der Debatte der Enquete-Kommission sein“, fordert Genth.

Berücksichtigung müssen aus Sicht des HDE zudem die Folgewirkungen auf die staatliche Daseinsvorsorge in Bezug auf die erheblich geschwächte Infrastruktur in den zentralen Versorgungslagen finden. „Mit Beginn der staatlich verordneten Lockdowns hat sich die stationäre Versorgungsdichte und -qualität für die Bürgerinnen und Bürger stark verschlechtert“, so Genth weiter. Überwunden seien die Auswirkungen der Pandemie bis heute nicht. Ohne umfassende Gegenmaßnahmen werde sich dieser Zustand nicht verbessern. „Wenn die zentralen Handelsstandorte nach wie vor mit strukturellen Problemen zu kämpfen haben, ist das auch ein Problem der staatlichen Daseinsvorsorge“, so Genth. Mit Blick auf eine sachgerechte Aufarbeitung der Pandemie und die Entwicklung von Vorsorgemaßnahmen zukünftiger Krisen dürfe der Einzelhandel keinesfalls übergangen werden.

Quelle: HDE

Wohnungsbau-Turbo: Geplante Änderung des Baugesetzbuchs ermöglicht Miteinander von Einzelhandel und Wohnen in Innenstädten

Die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Baugesetzbuchs bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Hintergrund ist der im Koalitionsvertrag verankerte Wohnungsbau-Turbo zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnraum, für den Planungsprozesse in den Kommunen vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Vorgesehen ist unter anderem ein im Baugesetzbuch festgeschriebener Schutzmechanismus, der die Verdrängung von Einzelhandel und weiteren zentralen Funktionen aus den Stadtzentren verhindert und innerstädtisches Wohnen ermöglicht.

„Der Einzelhandel ist der zentrale Frequenzbringer in unseren Innenstädten. Dass das Baugesetzbuch das innerstädtische Gewerbe künftig vor Einschränkungen schützt, ist die Voraussetzung für ein gelungenes Miteinander von Handel und Wohnen im Zentrum“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Wohnungsbau-Turbo der Bundesregierung werde zwangsläufig dazu führen, dass auch das Wohnen verstärkt an die Stadtzentren heranrücke. Potenziellen Interessenskonflikten zwischen Anwohnern und ansässiger Wirtschaft etwa mit Blick auf vor Ort entstehenden Lärm wirke die Bundesregierung mit der geplanten Änderung des Baugesetzbuchs entgegen.

Der neue Paragraph 216a des Baugesetzbuchs sieht vor, dass die Gemeinde, der Vorhabenträger des Wohnbauvorhabens oder ein anderer Eigentümer oder Nutzungsberechtigter zur Übernahme der durch etwaige Lärmschutzmaßnahmen entstehenden Kosten verpflichtet ist. Das bestehende innerstädtische Gewerbe wird demnach von diesen Kosten ausgenommen. Zudem sind laut Kabinettsentwurf künftig weitergehende Anforderungen zum Schutz oder zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche in Bezug auf die hinzugetretene bauliche Nutzung aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgeschlossen. Bislang fallen Urteile zur heranrückenden Wohnbebauung in der Regel zugunsten der Wohnnutzung aus. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) stelle den Schutz des Einzelnen vor Lärmbelästigung durch gewerbliche und industrielle Anlagen über die wirtschaftlichen Interessen der Betriebe. „Häufig müssen Gewerbebetriebe dann Schallschutzmaßnahmen nachrüsten oder werden komplett verdrängt. Die Novelle des Baugesetzbuchs wird für einen wirksamen Schutz vor der Verdrängung hochrangig zentraler Funktionen aus unseren Innenstädten sorgen“, so Genth weiter.

Quelle: HDE

Entscheidung der Mindestlohnkommission: HDE befürchtet Jobverluste durch empfohlene Anhebung des Mindestlohns

Nach der Entscheidung der Mindestlohnkommission warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen. Der HDE steht zu der unabhängigen Mindestlohnkommission, kritisiert aber vor allem die politische Einmischung im Vorfeld der heutigen Entscheidung scharf und fürchtet nun erhebliche Jobverluste im Einzelhandel. Mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Branche, die sich seit sechs Jahren in der Rezession beziehungsweise Stagnation befindet, sei ein Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro zum 01.01.2026 sowie 14,60 Euro zum 01.01.2027 nicht mehr zu stemmen.

„Die Festlegung des Mindestlohns ist keine Sozialpolitik. Jobs müssen sich für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft rechnen, sonst fallen sie weg. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission setzt im Einzelhandel zahlreiche Stellen aufs Spiel“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Gesamtabwägung hätte die unabhängige Mindestlohnkommission die schlechte konjunkturelle Lage der Branche sowie die drohenden Arbeitsplatzverluste stärker berücksichtigen müssen. „In der Privatwirtschaft ergeben sich Löhne aus der finanziellen Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers und vor allem der Arbeitsproduktivität“, so von Preen weiter. Die Absicherung des Existenzminimums sei in Deutschland hingegen allein Aufgabe der staatlichen Sozialpolitik, nicht die der unabhängigen Mindestlohnkommission.

Der gesetzliche Mindestlohn wird damit nochmals um 13,9 Prozent angehoben. Dies entspricht seit seiner Einführung im Jahr 2015 einer Steigerung um insgesamt 71,8 Prozent. „Der Mindestlohn steigt viel schneller als die Tariflöhne und frisst sich immer tiefer in die geltenden Tarifstrukturen. Das kann auf Dauer so nicht funktionieren. Die Tarifautonomie ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich geschützt“, betont von Preen. Diese Entwicklung sei besorgniserregend. Zu befürchten sei, dass die Preise in der Folge steigen müssen. „Am Ende gibt es dann nur Verlierer. Die Kaufkraft der Beschäftigten steigt nicht, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes leidet und die Menschen müssen jetzt auch noch um ihren Job bangen“, so von Preen. „Eine so deutliche Mindestlohnerhöhung auf nahezu 15 Euro können die Händlerinnen und Händler nicht stemmen, erschwerend kommen die steigenden Lohnnebenkosten hinzu. Es drohen erhebliche Jobverluste. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission wird gravierende Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben“, warnt von Preen.

Kritisch bewertet der HDE die politische Einmischung. „Den Mindestlohn zu politisieren, ist populistisch und letztlich systembedrohend. Die Politik muss sich aus der Lohnfindung raushalten“, fordert von Preen. Die Mindestlohnkommission arbeite wissenschaftlich und unabhängig, das sei zu respektieren. „Die Mitglieder der Mindestlohnkommission sind einem starken Druck aus der Politik ausgesetzt. Es ist nicht mehr abzusehen, wie sich der Mindestlohn im nächsten Jahrzehnt entwickeln wird“, so von Preen. Dabei seien Händlerinnen und Händler gerade in diesen herausfordernden Zeiten auf Planbarkeit und Zuverlässigkeit angewiesen.

Quelle: HDE

HDE setzt sich für Transparenz von Kosten der Kartenzahlung ein

Die in der vergangenen Woche beendeten EU-Ratsverhandlungen zur dritten Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur zugehörigen Verordnung sind aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

„Der Rat hat es versäumt, sich für eine Weitergabe anfallender Zahlungskosten einzusetzen“, so HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel. Nur mit der Möglichkeit des sogenannten Surcharging hätten Handelsunternehmen ein Instrument in der Hand, bei Verhandlungen mit den Kartensystemen für geringere Kosten zu kämpfen. „Stattdessen wird im Verordnungsentwurf eine weitere Verschärfung des Verbotes vorgeschlagen. Das ist ein herber Rückschlag für den Einzelhandel und die Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Binnebößel. Auch das Bundeskartellamt habe sich in einer Stellungnahme zur Überarbeitung der vorangegangenen Richtlinie für eine Abschaffung des Aufschlagverbotes ausgesprochen und festgestellt, dass ein Verbot dem Wettbewerb und letztlich den Verbrauchern schade.

Im Sinne der Kundenfreundlichkeit vermeidet der Handel laut HDE ohnehin wo immer möglich einen für die Kundschaft verwirrenden Aufschlag für bestimmte Zahlungsarten. „Ein solcher Aufschlag könnte aber als letztes Mittel im Kampf um geringere Gebühren für Kartenzahlungen für bestimmte Zeit eingesetzt werden, um marktdominierenden Systemen etwas entgegenzusetzen“, so Binnebößel. „Mit der Ausdehnung des Verbotes würde ein falsches Signal gesetzt, Zahlungssysteme wären in ihrer Preispolitik frei und spüren weiterhin keinen Wettbewerbsdruck“, so Binnebößel weiter.

Auch mit Blick auf einen digitalen Euro und die stetig nachlassende Bargeldnutzung könnte aus Sicht des HDE eine Möglichkeit der Steuerung durch eine verursachergerechte Kostenweitergabe bei Kartenzahlungen helfen, Transparenz auf Kundenseite herzustellen und für eine kostenorientierte Wahl des Zahlverfahrens zu sorgen. Der HDE fordert daher eine Abschaffung des Surcharging-Verbots und sieht in den kommenden Trilogverhandlungen einen Weg der Gestaltung. 

Quelle: HDE

Strompreise: Einzelhandel mahnt zur Einhaltung des Koalitionsvertrages und fordert Stromsteuersenkung auch für Einzelhandel und Privathaushalte

Nach der Ankündigung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, die Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe zu senken, warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einem Bruch des Koalitionsvertrages. Der HDE bekräftigt die Bedeutung niedrigerer Energiekosten für die Wettbewerbsfähigkeit des Handels und des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Notwendig sei eine spürbare Strompreissenkung auch für Einzelhandel und Privathaushalte, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.

„Händlerinnen und Händler haben darauf gesetzt, dass die Bundesregierung ihr Wort hält und die Stromsteuer für alle senkt, nicht nur für ausgewählte Branchen. Mit einem solchen Bruch des Koalitionsvertrages verspielt sie das Vertrauen des Handels und reißt den Unternehmen den Boden unter den Füßen weg“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Im Koalitionsvertrag heiße es, die Stromsteuer werde für alle auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Die Bundesregierung dürfe daher nicht nur das produzierende Gewerbe von den hohen Energiekosten entlasten, sondern wie geplant alle von den Folgen der Energiekrise Betroffenen. „Der Handel hat sich auf die Ankündigung einer Stromsteuersenkung für alle verlassen und sich in seiner Geschäftsplanung darauf eingestellt. Bricht die Bundesregierung jetzt ihr Versprechen, entstehen den Unternehmen Kosten in Millionenhöhe“, so von Preen weiter. Händlerinnen und Händler seien auf zuverlässige politische Rahmenbedingungen angewiesen. „Zuverlässigkeit und Planbarkeit sind die Säulen für einen erfolgreichen Handel. Brechen diese beiden Säulen weg, ist das existenzbedrohend für Händlerinnen und Händler“, warnt von Preen.

In Deutschland bewegen sich die Energiepreise noch immer auf einem Niveau, das die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts gefährdet. Daher ist die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß laut HDE überfällig. „Einzelhandel und private Haushalte jetzt von der Strompreissenkung auszunehmen, ist ein fatales Signal an die Branche und die Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont von Preen. Strom müsse für alle bezahlbar sein. „Wir müssen alles dafür tun, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder konkurrenzfähig zu machen und den Konsum nachhaltig anzukurbeln. Mit der Senkung der Stromsteuer für alle war die Bundesregierung auf dem richtigen Weg. Jetzt gilt es, Wort zu halten“, so von Preen.

Quelle: HDE

Trauriger Rekord: Schaden durch Ladendiebstahl 2024 bei fast drei Milliarden Euro

Ladendiebstahl hat im Jahr 2024 im Einzelhandel in Deutschland einen Schaden in neuer Rekordhöhe verursacht. Wie die aktuelle Studie des Handelsforschungsinstitutes EHI deutlich macht, gingen im vergangenen Jahr Waren im Wert von fast drei Milliarden Euro durch Ladendiebstahl an den Kassen vorbei. Damit erhöhte sich der wirtschaftliche Schaden im Vergleich zu 2022 um insgesamt 20 Prozent. Ein Drittel der Schäden wird dabei durch organisierte Kriminalität verursacht.

„So kann es nicht weitergehen. Eine solch dramatische Entwicklung kann und darf von der Politik nicht mehr ignoriert werden. Der Einzelhandel erwartet in dieser Legislaturperiode deutliche Maßnahmen des Gesetzgebers, um die Zahl der Ladendiebstähle zu reduzieren“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für 2024 einen geringfügigen Rückgang der angezeigten Ladendiebstähle aus. Die Statistik beinhaltet aber nur die Fälle, in denen auch Anzeige erstattet wurde. „Viele Händler sind frustriert, weil Anzeigen selten zu einer Verurteilung und Sanktionierung der Täter führen und ersparen sich daher den mit der Strafanzeige verbundenen bürokratischen Aufwand“, so Genth. Nicht angezeigte Ladendiebstähle fänden dann aber auch keinen Eingang in die Statistik. Im Übrigen bewegen sich im Zehn-Jahresvergleich aber auch die amtlichen Zahlen der PKS weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.

In Reaktion auf die für viele Handelsunternehmen dramatische Entwicklung legt der HDE immer wieder umfassende Vorschläge zur besseren Bekämpfung des Ladendiebstahls vor. „Im Koalitionsvertrag wurden die Sorgen der Händler aber trotz deutlicher Hinweise des HDE nicht zufriedenstellend aufgegriffen. Die Pläne der Regierungsparteien, mit einem Pakt für den Rechtstaat die personelle und materielle Ausstattung der Justiz zu verbessern und die Digitalisierung voranzutreiben, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Da muss aber noch mehr kommen“, so Genth weiter. Zum Beispiel müssten im Rahmen der geplanten Reform des Strafprozessrechts die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaften, Strafverfahren faktisch aus Effizienzgründen einzustellen, durch gesetzliche Änderungen eingeschränkt werden. Um eine spürbare Sanktion der gewerbsmäßigen beziehungsweise in Banden agierenden Täter zu gewährleisten, seien darüber hinaus strafrechtliche Änderungen in Bezug auf die schweren Diebstahlsdelikte dringend erforderlich. „Es geht um Prävention durch konsequentere und härtere Strafen. Es muss klar sein, dass Ladendiebstahl keine Bagatelle, sondern eine Straftat ist, die nicht selten mit hoher krimineller Energie ausgeführt wird“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.

Quelle: HDE