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Aktuelle Studie zu künstlicher Intelligenz im Handel: Unternehmen erkennen strategische Bedeutung von KI – Umsetzung bleibt aber herausfordernd

Immer mehr Handelsunternehmen in Deutschland erkennen das strategische Potenzial von künstlicher Intelligenz (KI) und setzen die Technologie ein. Gleichzeitig bleibt die unternehmensweite Umsetzung für viele eine Herausforderung. Das zeigt die aktuelle KI-Studie 2025, die der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit Safaric Consulting durchgeführt hat. Befragt wurden dabei 175 kleine, mittlere und große Handelsunternehmen zu ihrem KI-Reifegrad, zu den Einsatzfeldern sowie zu den Hürden bei der Umsetzung. Die aktuelle KI-Studie 2025 setzt die Erhebungen aus den Jahren 2020, 2021 und 2023 fort und baut auf den Ergebnissen der Vorjahre auf.

„Die Ergebnisse zeigen klar: Der Handel will KI – aber er braucht verlässliche Strukturen, um die Anwendungen in der breiten Masse voranzubringen. Für den Mittelstand ist entscheidend, dass sinnvolle Anwendungsbeispiele zur Verfügung stehen und unnötige regulatorische Hürden vermieden werden. Nur so kann die Innovationskraft der Branche voll ausgeschöpft werden“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. In der Studie wurde der KI-Reifegrad im Handel erstmals systematisch gemessen. Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen bewegt sich aktuell auf den Stufen zwei bis drei des neuen KI-Reifegradmodells – das entspricht einem niedrigen bis mittleren Entwicklungsstand. Die Mehrheit setzt die Technologie bislang als isolierte Lösung in einzelnen Anwendungsfeldern ein. Unternehmensweite, strategisch verankerte KI-Projekte sind noch die Ausnahme. „Künstliche Intelligenz wird durch die breite Akzeptanz von generativer KI zu einer relevanten Schlüsseltechnologie, deren Potenzial Händlerinnen und Händler erkannt haben. Dabei sind finanzielle Ressourcen, KI-Fähigkeiten sowie gute Daten wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg der KI-Projekte“, ergänzt Alexander Safaric, geschäftsführender Gesellschafter von Safaric Consulting.

Zwischen kleinen und großen Handelsunternehmen klafft dabei eine immer größer werdende Lücke bei Einsatz und Planung von KI. 90 Prozent der Unternehmen mit einem Nettoumsatz zwischen 50 Millionen und einer Milliarde Euro haben KI-Projekte bereits umgesetzt oder sind aktuell in der Planung. Die gleiche Aussage treffen 86,4 Prozent der Unternehmen mit über einer Milliarde Euro Nettoumsatz. Deutlich abgeschlagen sind kleine Unternehmen mit einem Umsatz von unter 50 Millionen Euro: Hier liegt der Anteil bei nur 46,9 Prozent. Rund 21,6 Prozent aller befragten Unternehmen haben KI bereits im Rahmen von Pilotprojekten eingesetzt. Das entspricht einem Anstieg von 46 Prozent im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2023. Zudem setzen 16,2 Prozent KI auf breiter Basis ein, 9,6 Prozent haben die Einführung bereits abgeschlossen. Beide Werte haben sich damit jeweils im Vergleich zu 2023 verdreifacht.

Für die Studie von HDE und Safaric Consulting wurden im Zeitraum von November 2024 bis Februar 2025 über 175 Handelsunternehmen aus verschiedenen Handelsbranchen befragt.

Die Studie steht unter www.einzelhandel.de/ki-studie zum Download bereit.

Quelle: HDE

Koalitionsvertrag: Handelsverband sieht Licht und Schatten

In dem heute bekannt gewordenen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) positive Ansätze, aber auch einige Lücken. So bewertet die Branche insbesondere Entlastungen bei der Stromsteuer, wichtige Schritte beim Bürokratieabbau sowie die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie das klare Bekenntnis zur Vertrauensarbeitszeit ohne Arbeitszeiterfassung positiv. Dagegen vermisst der Einzelhandel die entschiedene Förderung des Standorts Innenstadt sowie ein klares Bekenntnis zur Tarifautonomie vor allem bei der Festsetzung des Mindestlohns.

„Der Koalitionsvertrag beinhaltet viele richtige und wichtige Dinge. Der Bürokratieabbau beispielsweise muss im Fokus der kommenden Bundesregierung stehen. Das ist richtig benannt. Klar erkannt ist auch der unfaire Wettbewerb mit Blick auf Plattformen wie Temu aus Drittstaaten außerhalb der EU, da müssen wir aber rasch in die Umsetzung von Gegenmaßnahmen kommen. Und auch bei den Stromkosten tut sich mit der Reduzierung der Stromsteuer endlich etwas. Richtigerweise soll außerdem eine dringend erforderliche Investitionsoffensive mit einem Deutschlandfonds auf dem Weg gebracht werden. Auf der anderen Seite bleiben aber ebenso wichtige Punkte offen oder ungenannt. Da muss die Regierung dann jenseits des Koalitionsvertrages ran“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Kritisch bewertet der HDE insbesondere die ausdrückliche Benennung einer möglichen Mindestlohnhöhe von 15 Euro im Jahr 2026. „Die Tarifautonomie hat in Deutschland aus gutem Grund Verfassungsrang und muss vor politischen Eingriffen geschützt bleiben. Der Staat hat sich aus der Lohnfindung herauszuhalten, politische Zielmarken für die unabhängige Mindestlohnkommission sind auch in indirekter Form seitens der Politik nicht akzeptabel. Der Mindestlohn ist seit 2022 bereits um mehr als 30 Prozent gestiegen. Staatliche Einmischungen beim Mindestlohn produzieren nur Verlierer: Die Wirtschaft, weil sie weiter an Wettbewerbsfähigkeit einbüßt und die Menschen in unserem Land, die mit höheren Preisen und wachsender Arbeitsplatzunsicherheit leben müssen“, so der HDE-Präsident.

Zudem vermisst der HDE ein klares Bekenntnis und Hilfsmaßnahmen für die vielerorts gefährdeten Innenstädte. „Die Sanierung von Straßen, Brücken und Bahn ist wichtig, aber darüber darf man nicht unsere Stadtzentren vergessen. Die Lage ist vielerorts bedrohlich, viele Innenstädte erreichen Kipppunkte. Es braucht jetzt dringend bessere Möglichkeiten zur Abschreibung von Investitionen in Innenstädte. Das ist gut investiertes Geld und mobilisiert privates Kapital“, so der HDE-Präsident weiter. Die vorgesehene Verdopplung der Städtebauförderung begrüßt der HDE, wobei diese staatlichen Finanzierungsmittel nach Ansicht des Verbandes alleine nicht ausreichen werden, um die Innenstädte zu vitalisieren.

Quelle: HDE

HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden.

Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und Gesetze. Die Vorgaben der Preisangabenverordnung werden nicht beachtet, so fehlt beispielsweise bei der Werbung mit Preisherabsetzungen regelmäßig die verpflichtende Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Gegen die Verbote des Lauterkeitsrechts wird unter anderem verstoßen, indem mit irreführenden Countdowns im Zusammenhang mit Preisreduzierungen geworben wird.

Zahlreiche Testkäufe von verschiedenen Organisationen und Unternehmen zeigen immer wieder, dass die von Temu angebotenen Produkte häufig nicht den Produktsicherheitsvorschriften entsprechen.

„Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Temu geht der HDE nun aktiv mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt vor“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Die Beschwerde wurde zusammen mit Kartellrechtsexperten der renommierten Kanzlei Noerr erarbeitet und basiert unter anderem auch auf zahlreichen Dokumenten und Testkaufergebnissen.

Quelle: HDE

Lebensmittelhändler mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche müssen weiterhin alte Elektro-Kleingeräte kostenfrei zurücknehmen

Aufgrund einer EU-Richtlinie entstand das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), welches das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten regelt.

Danach können seit dem 01.01.2022 Verbraucher ihre alten Elektro-Kleingeräte,

bei allen stationären Händlern mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte, bei allen Onlinehändlern mit mindestens 400 Quadratmetern Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte und bei allen Lebensmittelhändlern ab 800m² Verkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, abgeben. Die Händler müssen dabei auch ohne gleichzeitigen Neukauf des Kunden kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge kostenlos zurücknehmen. Bei Verkauf eines neuen Groß- oder Kleingerätes müssen sie ein Altgerät der gleichen Geräteart zurücknehmen. Anschließend sind die Händler für die fachgerechte Entsorgung der Geräte zuständig. Genauere Einzelheiten zu den geltenden Regelungen können unsere Mitglieder dem Flyer „Elektro-Altgeräte im Handel“ entnehmen.

Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflichten kann ein Bußgeldverfahren auslösen, aber auch Verbraucherschutzverbände zu Abmahnungen und Klagen verleiten.

So hat beispielsweise zuletzt das OLG Koblenz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen einen Discounter stattgegeben und bestätigt, dass der verklagte Discounter ausgediente Elektro-Kleingeräte nach dem Gesetz unentgeltlich zurücknehmen muss, auch wenn kein Neukauf erfolgt (Az.: 9 U 1090/24).

Im Verfahren verteidigte sich der Discounter unter anderem damit, dass er die Auffassung vertrat, die Vorgaben des ElektroG seien Vorschriften zum Zwecke des Umweltschutzes, ohne wettbewerbsrechtlichen Charakter, weshalb die Deutsche Umwelthilfe gar nicht klagen dürfe. Außerdem wurde damit argumentiert, dass man die Rücknahmepflicht für den Lebensmittelhandel für verfassungswidrig halte.

Das OLG Koblenz teilte diese Rechtsauffassungen des Discounters nicht.

Die alte Bundesregierung hatte beim ElektroG Nachbesserungsbedarf gesehen und ein Gesetzgebungsverfahren für eine Novelle des ElektroG für das Jahr 2025 eingeleitet. Eine Gesetzesänderung kommt jedoch vorerst nicht, da das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr rechtzeitig vor den Neuwahlen abgeschlossen werden konnte.

Ob die neue Regierung das Thema wieder aufgreift, bleibt abzuwarten. Angesichts dessen, dass gegen Deutschland mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU eingeleitet wurde, weil die EU-rechtlich vorgegebenen Sammelquoten in den vergangenen Jahren in Deutschland nicht erreicht wurden, dürfte aber dann eher mit einer Verschärfung als mit einer Milderung der Gesetzesvorgaben zu rechnen sein.

Antrag auf Elternzeit ab Mai 2025 in Textform möglich

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit oder eine Verlängerung ihrer Elternzeit beantragen möchten oder die einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit stellen möchten, mussten dies bisher mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben zur Wahrung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses beantragen. Diese Schriftformerfordernis gilt aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch für Kinder, die vor dem 01.05.2025 geboren werden.

Für ab dem 01.05.2025 geborene Kinder kann ein Antrag auf Elternzeit nach § 16 Abs. 1 BEEB n. F. und ein Antrag auf Teilzeit während der nach § 15 Abs. 7 BEEG n. F.auch in sogenannter Textform gestellt werden.

Textform bedeutet gemäß § 126b BGB, dass eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Es reicht beispielsweise ein papiernes Schreiben mit dem Antrag, auf dem der Name der erklärenden Person gedruckt ist. Aber auch ein Antrag per E-Mail oder in einer Textnachricht ist nunmehr möglich, sofern der Antrag und namentlich der Antragsteller aus dem Text erkennbar sind.

Natürlich ist aber auch weiterhin eine handschriftliche Antragstellung möglich.

Beide Elternteile haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Der Arbeitgeber eines Elternteils kann den Antrag auf Elternzeit deshalb grundsätzlich nicht ablehnen, wenn eine vollständige Freistellung während der Elternzeit verlangt wird und das die Elternzeit begründende Kind noch weniger als 3 Jahre alt ist.

Aus dringenden betrieblichen Gründen kann jedoch ein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit durch einen Arbeitgeber abgelehnt werden. Eine solche Ablehnung der Verringerung der Arbeitszeit und/oder die Ablehnung deren Verteilung kann bei ab dem 01.05.2025 geborenen Kindern nunmehr ebenfalls in Textform erfolgen.

Bei Ablehnungen seitens des Arbeitgebers sollte dieser darauf achten, dass er eine Lesebestätigung oder ein Empfangsbekenntnis des Arbeitnehmers vorweisen kann. Im Streitfalle muss nämlich gegebenenfalls der Arbeitgeber nicht nur seine rechtzeitige Ablehnung, sondern auch deren Zugang beweisen können.

Muster stehen unseren Mitgliedern exklusiv als Download zur Verfügung:

Arbeitgeber, die eine ablehnende Entscheidung auf einen Antrag auf Elternzeit oder Teilzeit in Elternzeit treffen wollen, können sich durch die Juristen des Handelsverbandes zu dieser Thematik beraten lassen.

HDE-Konsumbarometer im April: Verbraucherstimmung hellt sich leicht auf – Konsum weiter ohne großen Schwung

Auch im April bleibt eine größere Verbesserung der Konsumstimmung aus. Zwar steigt das HDE-Konsumbarometer ein wenig an, der Wert bleibt damit aber auf niedrigem Niveau. Die Beschlüsse der Bundespolitik zu großen Investitionspaketen in Infrastruktur und Verteidigung lösen somit bisher keine Aufbruchsstimmung bei den Verbrauchern aus. Eine spürbare Erholung des Konsums wird es aller Voraussicht nach bis auf Weiteres nicht geben.

Das HDE-Konsumbarometer erreicht im April im Vergleich zum Vormonat einen leichten Anstieg. Damit ist die Stimmung in etwa auf dem gleichen Niveau wie vor einem Jahr. Somit steht fest, dass die großen bundespolitischen finanziellen Ankündigungen für Investitionspakete bei den Verbrauchern noch nicht für Euphorie sorgen, ihre Stimmung entwickelt sich weiterhin nur verhalten. Insofern hat das Ergebnis der Bundestagswahl allein bislang keinen signifikanten Effekt auf die Verbraucherstimmung gezeigt. Entscheidend dürfte nun die Bildung der neuen Bundesregierung und dann insbesondere deren Vorhaben sein. Damit ist für eine wirkliche Erholung der Verbraucherstimmung zunächst weiterhin Abwarten angesagt.

Der leichte Trend steigender Konsumlust der Verbraucher hält im April weiter an. Die Anschaffungsneigung geht im Vergleich zum Vormonat minimal nach oben. Zugleich liegt diese damit allerdings unterhalb des Vorjahresmonats. Es geht also in äußerst kleinen Schritten aufwärts. Eine deutlichere Erholung des privaten Konsums wird es in absehbarer Zeit nicht geben.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Quelle: HDE

Sonderauswertung der Deutschlandstudie Innenstadt: Markante Unterschiede zwischen Ost und West: Stadtzentren im Osten lebendiger, im Westen größerer Sanierungsbedarf

Der Hauptgrund für den Besuch der Innenstadt ist in Ost- genauso wie in Westdeutschland der Einkauf. Der Einzelhandel nimmt somit weiterhin die zentrale Rolle in den Stadtzentren ein. Das zeigt eine aktuelle Ost-West-Auswertung der Deutschlandstudie Innenstadt. Gleichzeitig macht die Studie deutlich, dass die Ostdeutschen die Städte aus dem gesamten Bundesgebiet positiv bewerten, die Westdeutschen beschränken sich auf westdeutsche Innenstädte.

„Eine lebendige Innenstadt ohne attraktiven Einzelhandel gibt es nicht. Der Handel kann es aber auch nicht alleine retten, die richtige Mischung ist gefragt. Die Menschen suchen heutzutage immer mehr das Erlebnis und nicht mehr den reinen Versorgungseinkauf“, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland, Stefan Genth. In der aktuellen Sonderauswertung der Deutschlandstudie wird sichtbar, dass knapp 70 Prozent der Westdeutschen ihre Innenstädte zum Einkaufen aufsuchen, in Ostdeutschland liegt dieser Wert bei 62 Prozent. In beiden Landesteilen ist der Einkauf damit der Besuchsgrund Nummer eins.

„Wir haben in den Stadtzentren der ostdeutschen Bundesländer eine ausgewogenere Mischung als im Westen, das bringt mehr Menschen in die Innenstädte. Im Osten sind mehr öffentliche Einrichtungen, Arbeitsplätze, Bildungsinstitutionen und Dienstleistungen in den Zentren angesiedelt“, so Susann Liepe, Vizepräsidentin des City-Management-Verband Ost (CMVO). Das sei ein großer Vorteil, da man so im Alltag automatisch eine höhere Zahl an Menschen in der Innenstadt habe. Das sorge dann in der Folge auch für rentablere Geschäftsmodelle für Einzelhandel, Gastronomie und weitere Dienstleistungen. Im Osten besuchen dementsprechend mehr als 18 Prozent täglich die City, im Westen nur zehn Prozent.

Markante Unterschiede zwischen Ost und West gibt es auch bei den Einschätzungen der Bevölkerung zum Handlungsbedarf vor Ort. So sehen Westdeutsche in ihren Stadtzentren einen höheren Investitionsbedarf als die Menschen in den ostdeutschen Bundesländern. Für die hohe Wahrnehmung von Defiziten in der Stadtgestaltung im Westen bieten sich hier als Erklärung die nach der Wende vielfach aufwändigen Sanierungen im Osten an. Ein ähnliches Programm hat es im Westen nie gegeben. „Wir brauchen vielerorts dringend Sanierungsprogramme für mehr Aufenthaltsqualität und attraktiven Städtebau. Deshalb sollten die jährlichen Bundesmittel für die Städtebauförderung verdoppelt werden. Jeder Euro davon ist gut investiertes Geld, da jeder geförderte Euro private Investitionen von durchschnittlich acht Euro auslöst. Zudem braucht es Sonderabschreibungen für Investitionen in die Innenstädte. Das hat bei der damaligen Vitalisierung der ostdeutschen Stadtzentren zu erheblichen privaten Investitionen geführt. Je eher desto besser – denn Erhaltung ist fast immer einfacher und sinnvoller als Neubau“, so Genth. Mehr als 41 Prozent der Westdeutschen sehen einen wichtigen Handlungsbedarf bei Stadtbild und Aufenthaltsqualität, im Osten liegt dieser Wert bei 36 Prozent.

Große Differenzen zwischen Ost und West zeigen sich bei der Bewertung der einzelnen Innenstädte in Deutschland. Während die Westdeutschen unter den zehn attraktivsten Stadtzentren des Landes nur westdeutsche Destinationen nennen, fällt die Rangliste bei den Ostdeutschen deutlich gemischter aus. Für Westdeutsche liegen München, Hamburg und Köln ganz vorne, für die Ostdeutschen Berlin, Dresden und Leipzig. Hier folgen aber auf den Plätzen dann Hamburg, München und auf den Rängen acht und zehn dann Köln sowie Frankfurt am Main. „Es scheint so, als ob viele Westdeutsche auch fast 35 Jahre nach der Wende den Osten noch nicht für sich entdeckt haben. Der Osten kennt den Westen besser als umgekehrt. Es wäre schön, wenn West und Ost ein gleich hohes Interesse füreinander hätten“, so Susann Liepe.

Für die Deutschlandstudie Innenstadt wurden repräsentativ über 5000 Bundesbürger im Juni und Juli 2024 befragt. Die aktuelle Ost-West-Sonderauswertung wurde im Auftrag des City-Management-Verband Ost und in Kooperation mit dem Handelsverband Deutschland von der CIMA Beratung+Management GmbH erstellt.

Grafiken aus der Studie hier zum Download.

Quelle: HDE

Webinar: Trends im Onlinehandel

Zwischen Social Media, SHEIN und Nachhaltigkeit: Wie entwickelt sich der deutsche E-Commerce? Und wie lassen sich die aktuellen Trends mit den wirtschaftlichen Erfolgen vereinen? Das Webinar des Mittelstand-Digital Zentrums Handel und der IHK Karlsruhe zeigt auf, welche Entwicklungen den deutschen E-Commerce prägen und welche Strategien Händler schon jetzt kennen sollten. Dabei wird u. a. auf Marktdaten, Social Media-Shopping, internationale Plattformen und Personalisierung eingegangen. Das Webinar ist Teil der kostenfreien Online-Reihe „Get Digital“.

https://digitalzentrumhandel.de/veranstaltung/zwischen-social-media-shein-und-nachhaltigkeit-trends-im-deutschen-e-commerce-2

Erklärvideo: Social Media-Planung mit KI – Teil 2

Die Erstellung und Umsetzung einer Social Media-Strategie kostet Zeit – und die fehlt gerade in kleinen Unternehmen oft. Kann Künstliche Intelligenz Händler dabei unterstützen, Zeit zu sparen und dabei gleichzeitig die Reichweite erhöhen? In seiner Erklärvideoreihe „Social Media-Planung mit Künstlicher Intelligenz“ zeigt das Mittelstand-Digital Zentrum Handel, wie KI von Unternehmen als Hilfsmittel eingesetzt werden kann. Dabei geht es u. a. um visuelle Suche, Empfehlungen sowie Analyse und Optimierung.

https://digitalzentrumhandel.de/erklaervideo-social-media-planung-mit-kuenstlicher-intelligenz-ki-teil-2

Erklärvideo: Social Media-Planung mit KI – Teil 1

Viele KMU werden regelmäßig mit der Herausforderung konfrontiert, Social Media effektiv einzusetzen. Wie kann das erfolgreich gelingen? Im Erklärvideo „Social Media-Planung mit Künstlicher Intelligenz“ zeigt das Mittelstand-Digital Zentrum Handel, wie KI Händler:innen dabei unterstützen kann. Dabei geht es insbesondere um die Erstellung von Inhalten, Bilderkennung und die Optimierung der eigenen Social Media-Strategie.

https://digitalzentrumhandel.de/erklaervideo-social-media-planung-mit-kuenstlicher-intelligenz-ki-teil-1