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Keine Patentlösung für Wohnungsbaukrise: Wohnen über Lebensmitteleinzelhandel nicht flächendeckend möglich

Mit Blick auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) davor, im Wohnen über dem Lebensmitteleinzelhandel eine flächendeckende Lösung für die Wohnungsbaukrise zu sehen.

Die meisten Handelsstandorte seien nicht für die Umwandlung in Mixed-Used-Immobilien aus Einzelhandel und Wohnen geeignet. Das Wohnen über dem Lebensmitteleinzelhandel wird daher laut HDE auch in Zukunft nur eine Nische bleiben und den Wohnraumbedarf nicht decken können.

„Wer glaubt, die Wohnungsbaukrise allein durch das Überbauen der Gebäude des Lebensmittelhandels lösen zu können, wird in der Praxis scheitern. Die meisten bestehenden Gebäude sind statisch überhaupt nicht dafür ausgelegt“, so Michael Reink, HDE-Bereichsleiter Standort- und Verkehrspolitik. In erster Linie seien die Gebäude zur Schaffung zeitgemäßer Handelsstandorte mit entsprechender Verkaufsflächengröße und Filiallogistik errichtet worden. „An Mixed-Use-Immobilien bestehen neben speziellen baulichen Anforderungen auch vielfältige wirtschaftliche Anforderungen“, so Reink weiter. Diese Immobilien kosteten in der Regel das Fünf- bis Zehnfache einer klassischen Handelsimmobilie und seien in der Planung, im Bau und im Betrieb erheblich aufwendiger. Zu den Herausforderungen einer Mischung von Einzelhandel und Wohnen gehörten der Schallschutz (beispielsweise aufgrund von Klimaanlagen, Müllpressen, Anlieferung, Lautsprecherdurchsagen, Einkaufswagen, Kundenverkehr), Geruchsemissionen etwa durch Lüftungsgeräte und Fettabscheider sowie Lichtemissionen durch Beleuchtung der Wohnungen im Zuge des Kunden- und Lieferverkehrs. „Daher wird das Wohnen über dem Lebensmitteleinzelhandel immer eine Nische bleiben“, betont Reink.

Zwar plant, baut und betreibt der Lebensmitteleinzelhandel seit Jahren derartige Mixed-Use-Immobilien. „Diese Spezialimmobilien funktionieren allerdings nur an ausgewählten Standorten und sind in keiner Weise geeignet, den Wohnungsfehlbestand abzumildern“, so Reink.

Quelle: HDE

Milchgipfel im Bundeslandwirtschaftsministerium – Handelsverbände: Landwirte durch Risikomanagement stärken

Mit Blick auf den heutigen Milchgipfel im Bundeslandwirtschaftsministerium machen der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) deutlich, dass der Schlüssel zur Stärkung der Landwirte im aktiven Management der weltweiten Marktschwankungen liegt. Landwirte sollten sich durch Vorsorgemechanismen wie einer Risikoausgleichsrücklage besser für Abschwungphasen wappnen. Die Erlöse bei frischen Lebensmitteln wie Milchprodukten sind durch volatile Weltmarktpreise geprägt. Rund 50 Prozent der deutschen Rohmilch werden von den Molkereien im Export vermarktet. In den Regalen des Handels landet hingegen nur ein Bruchteil der Rohmilch.

„Gemeinsam wurde heute festgestellt, dass die wesentliche Ursache für den aktuellen Preisverfall in den weltweiten Überkapazitäten bei Milch zu finden ist. Wirtschaft und Politik müssen deshalb verstärkt Wege des Risikomanagements in den Blick nehmen. Die Landwirtschaft kann nur gestärkt werden, wenn wiederkehrende weltweite Marktschwankungen durch strategische Vorsorge abgefedert werden. Die heute diskutierten Ansätze zur Rücklagenbildung sind erste wichtige Schritte.“, erklärt BVLH-Präsident Björn Fromm.

Zugleich verweist Fromm darauf, dass der Lebensmitteleinzelhandel bereits im September des vergangenen Jahres vor der aktuellen Entwicklung gewarnt habe. „Die jetzige Situation zeigt, wie wichtig ein vorausschauendes Marktmanagement und Risikovorsorgeinstrumente sind“, so Fromm.

Auch zu Beginn des Jahres 2026 liegt das Milchaufkommen weiterhin deutlich über dem Vorjahresniveau (+5,9 Prozent). Daher sind die Preise zuletzt weiter zurückgegangen, was Marktbeobachter als üblicher Folge eines Überangebots am Markt betrachten. Sobald Angebot und Nachfrage wieder ins Gleichgewicht kommen, erwartet das ife Kiel eine Stabilisierung, gefolgt von mittelfristigen Aufwärtstendenzen, sodass die Preise voraussichtlich wieder steigen werden.

„Der Handel versteht sich als verlässlicher Partner der Landwirte und wir nehmen die aktuelle Situation sehr ernst. Zugleich stehen die Unternehmen des Lebensmittelhandels in einem intensiven Wettbewerb zueinander, nicht nur um Preise, aber sie haben natürlich eine erhebliche wettbewerbliche Bedeutung“, betont HDE-Vizepräsident Dr. Sven Spork. „Dieser intensive Wettbewerb im Handel befördert die Balance zwischen angemessenen und bezahlbaren Preisen sowie hohen Qualitäten für die Verbraucher und gleichzeitig dem Streben nach auskömmlichen Preisen für Erzeuger.“

Die Preisbildung bei Milch erfolgt entlang der gesamten Lieferkette und wird maßgeblich durch die Verarbeitung in Molkereien sowie den Export bestimmt. „Der Handel ist hier der falsche Hebel. Direkte Vertragsverhältnisse zwischen Handelsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben sind eher selten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

„Verhandlungspartner des Handels sind in der Regel nicht einzelne Landwirte, sondern stark konzentrierte Agrargroßunternehmungen. Entsprechend gering ist der Einfluss des Handels auf die Preissetzung bei frischen Lebensmitteln wie Milch.“ Landwirtschaftliche Erzeugnisse würden von den Höfen üblicherweise zunächst an Zwischenstufen wie Molkereien geliefert. Diese exportieren 49 Prozent der in Deutschland produzierten Milchmenge. Angebot und Nachfrage auf den Weltmärkten spielten eine zentrale Rolle. „Nur rund zwölf Prozent der Milchmenge landen als Trinkmilch in den Regalen des Handels“, so Genth weiter.

Eine Stärkung der Landwirtschaft lässt sich aus Sicht von HDE und BVLH nur durch wirkungsvolle und nachhaltige politische Rahmenbedingungen erreichen. Kostentreiber wie Bürokratie, Umweltauflagen sowie fehlende Planungssicherheit auf der Ertragsseite stellen Landwirte vor große Herausforderungen, die der Handel nicht lösen kann.

Quelle: HDE

Digitaler Euro: Handel fordert echte Alternative zu Kartensystemen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Einführung des digitalen Euro grundsätzlich, warnt jedoch vor dem Scheitern des Projekts durch eine zu komplexe und realitätsferne Ausgestaltung.

„Der digitale Euro hat das Potenzial, die Abhängigkeit von privaten internationalen Zahlungssystemen zu durchbrechen“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr und Logistik. „Die aktuellen Planungen könnten diese Chance allerdings verspielen. Das Projekt droht, in eine Komplexitätsfalle zu geraten“, warnt Binnebößel.

Der deutsche Einzelhandel wickelt jährlich rund 20 Milliarden Transaktionen ab und sieht sich mit stetig steigenden Kosten durch die Marktdominanz amerikanischer Zahlungssysteme konfrontiert. Besonders im E-Commerce und bei grenzüberschreitenden Zahlungen sind europäische Alternativen kaum vorhanden. Der HDE sieht im digitalen Euro die Chance auf ein neutrales, staatlich garantiertes Zahlungsmittel – vergleichbar mit Bargeld im analogen Raum.

Scharfe Kritik übt der HDE jedoch am geplanten Kompensationsmodell, mit dem die Aufwände der Banken durch den Handel ausgeglichen werden sollen. „Das vorgesehene Modell bedeutet praktisch eine Übernahme des ineffizienten Interchange-Modells aus dem Kreditkartengeschäft. Wenn die Kosten der Wallet-Anbieter von den Händlern getragen werden sollen, führt das nicht zu einer effizienten Abwicklung von Transaktionen“, so Binnebößel. Statt einer Orientierung an marktüblichen Preisen der etablierten Verfahren fordert der HDE konkret transaktionsbasierte Gebühren von maximal vier Cent statt prozentualer Entgelte. „Der öffentliche digitale Euro unterscheidet sich von privaten Zahlungsmethoden dadurch, dass er mit einer obligatorischen Akzeptanz einhergeht und für die ausstellenden Banken kein Kreditrisiko besteht. Das muss sich auch in den Kosten widerspiegeln“, fordert Binnebößel.

Zudem müssten praxisgerechte Haltegrenzen für Händler eingeführt werden, um Buchungskosten zu vermeiden und B2B-Zahlungen zu ermöglichen. Eine generelle Akzeptanzpflicht lehnt der HDE daher entschieden ab, solange die Kostenstruktur nicht effizient gestaltet ist.

„Bei richtiger Ausgestaltung könnte der digitale Euro zu einem Erfolgsmodell werden, das Effizienz und Innovation fördert“, betont Binnebößel. „Europa kann es sich nicht leisten, diese Chance zu verspielen. Die Entscheidungen der kommenden Monate werden darüber bestimmen, ob der digitale Euro seine transformative Kraft entfalten kann oder als kostenintensives Zwangssystem scheitert“, so Binnebößel.

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Anpassung des GEMA-Fernsehtarifs FS für TV-Geräte von 42 bis 65 Zoll

Einzelhändler, welche Fernsehsendungen in ihren Ladengeschäften wiedergeben und daher Vergütungen an die GEMA (Tarif FS) zahlen, können ggf. eine Rückerstattung eines Teils der gezahlten Entgelte erhalten.

Der HDE konnte gemeinsam mit dem DEHOGA einen geführten Rechtsstreit gegen die GEMA zum Tarif für Fernsehnutzung (FS-Tarif) erfolgreich abschließen. Am 07.05.2025 wurde die Nichtzulassungsbeschwerde der GEMA vom BGH zurückgewiesen. Die Entscheidung des OLG München vom 17.05.2024 (Az. 38 Sch 57/22 WG e) ist damit rechtskräftig.

Für die GEMA-Vergütung bei Fernsehnutzung ist nach dem Tarif die Größe der Bilddiagonalen und die darauf basierende Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinbildschirm ein wesentlicher Faktor. Nach dem Urteil des OLG München gelten für die GEMA-Vergütungen nun die folgenden neuen Größenschwellen für TV-Geräte/Bildschirme:

  • Kleinbildfernseher: Geräte bis 65 Zoll Bilddiagonale
  • Großbildfernseher: Geräte mit einer Bilddiagonale von mehr als 65 Zoll

Kommen ausschließlich Kleinbildschirmen zur Anwendung, ist grundsätzlich die Anzahl der Fernsehgeräte maßgeblich. Bei der Nutzung von Großbildschirmen ist dagegen die Raumgröße in qm entscheidend. Dies gilt auch für Räume mit nur einem Großbildschirm und einem oder mehreren kleinen TV-Geräten. Ergibt eine Addition mehrerer Kleinbildschirme im Vergleich zum Tarif für Großbildschirme eine höhere Gesamtvergütung, wendet die GEMA derzeit den im konkreten Einzelfall ausnahmsweise kostengünstigeren Tarif für Großbildschirme an, auch wenn tatsächlich Kleinbildschirme genutzt werden („Best Price Praxis“). Die GEMA behält sich allerdings vor, diese Praxis zu überprüfen und ggf. zu ändern.

Einzelhändler, die bisher ein TV-Gerät mit einer Größe von mehr als 42 Zoll bis 65 Zoll angemeldet hatten, haben hierfür in der Vergangenheit zunächst die Vergütung für Großbildschirme gezahlt. Diese ist regelmäßig teurer als die Vergütung für Kleinbildschirme. Seitens der GEMA erfolgen daher derzeit Vertragsanpassungen und Rückzahlungen. Die gerichtlich festgelegten Änderungen setzt die GEMA aktuell rückwirkend ab dem 01.01.2025 um.

Im Hinblick auf den Umgang mit etwaigen Überzahlungen für Zeiträume vor dem 01.01.2025 befinden sich HDE und DEHOGA als Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) mit der GEMA in Verhandlungen.

Betriebe, die für die Wiedergabe von Fernsehsendungen TV-Geräte im Größenbereich von mehr als 42 Zoll bis maximal 65 Zoll nutzen und genutzt haben, können ihre Verträge mit der GEMA entsprechend anpassen lassen und Rückzahlungen erhalten.

Wie Einzelhändler dabei vorgehen können, beschreibt die GEMA auf ihrer Website:

  1. Rufen Sie im GEMA Onlineportal „Meine Verträge“ auf.
  2. Wählen Sie den betroffenen Vertrag aus, indem Sie unter „Optionen“ auf „Änderung beantragen“ klicken.
  3. Nun wählen Sie im Drop-Down-Menü „Sonstiger Reklamationsgrund“ aus.
  4. In dem Textfeld geben Sie die Anzahl der Bildschirme an, die kleiner als 66 Zoll sind.
  5. Sie müssen keinen neuen Raumplan hochladen.

Die Anleitung sowie weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Website der GEMA.  

Wir empfehlen den betroffenen Mitgliedsunternehmen, diese Anpassung umgehend vorzunehmen, um mögliche Rückzahlungen zu gewährleisten.

Rückzahlung von Coronahilfen

Die Coronahilfen waren ein unverzichtbares Mittel, um die Existenz vieler Unternehmen während der Pandemie zu sichern.

Inzwischen laufen jedoch die Abschlussverfahren, die in vielen Fällen zu Rückzahlungsforderungen führen. Der Vorstandsvorsitzende der NBank, die für Niedersachsen die Zahlungen bearbeitet hat, hat hierzu gegenüber den Vertretern der von den Coronahilfen betroffenen Wirtschaftsverbänden folgende Aussagen getroffen:

1. Überblick über die Coronahilfen seit März 2020 der NBank

In Niedersachsen wurden insgesamt 8,6 Milliarden EUR Coronahilfen ausgezahlt. Bundesweit betrug der Auszahlungsbetrag 76 Milliarden EUR. Da die NBank die hohe Anzahl an Förderungsanfragen (192.000 Überbrückungsfälle, rund 136.000 Soforthilfen) bearbeiten musste, galt bei der Antragsbewilligung die Prämisse: Schnelligkeit vor Prüfung.

2. Stand der Bearbeitungen

Inzwischen sind 85 % der Schlussabrechnungen von der NBank fertiggestellt worden. Bis Jahresmitte sollen alle Schlussabrechnungen bearbeitet sein. Bei 50 % der Coronahilfen werden Rückzahlungen eingefordert.

Hinsichtlich der Rückzahlungsforderungen der NBank wurde darauf hingewiesen, dass die Bewilligungen auf der Grundlage einer Umsatzprognose ausgezahlt wurden. Die nachträglichen Prüfungen der NBank vergleichen die Förderungen mit den tatsächlichen Umsätzen der Unternehmen. Dies kann dazu führen, dass einige Unternehmen eine Nachzahlung erhalten und andere aufgefordert werden, eine Rückzahlung an die NBank zu leisten.

Die Gründe für eine Rückzahlung liegen laut Auskunft der NBank vorwiegend darin, dass eine Überkompensation geleistet wurde und es vermieden werden müsse, dass einzelne Unternehmen bessergestellt werden als andere. Zum anderen führen Maßnahmen, die sich nicht als coronabedingte Ausgaben darstellen, zu Rückzahlungsbescheiden. So werden z. B. Modernisierungen an Gebäuden usw., die während des Lockdowns durchgeführt wurden, nicht als coronabedingte Ausgaben anerkannt.

3. Verlauf der Rückzahlung

Die NBank bietet unter nicht näher konkretisierten Bedingungen eine Ratenzahlung oder auch Stundungsmöglichkeiten an. Hier wird eine Kontaktaufnahme für individuelle Lösungen empfohlen. Keine aussagekräftige Antwort hat die NBank zur Zahlung von Zinsen gegeben.

Die Kosten für eine externe Beratung, insbesondere diejenigen für Steuerberater, können abgesetzt werden, wenn die Kosten vorab in die Schlussabrechnung eingeflossen sind. Nach der Bearbeitung der Schlussabrechnung durch die NBank ist keine Erstattung mehr möglich.

4. Widerspruch und Rechtsmittel

Bisher sind bei der NBank 10.000 Widersprüche eingegangen. Allein diese hohe Anzahl an Widersprüchen belegt, dass die Wahrnehmung der geförderten Unternehmen und der NBank häufig weit auseinanderliegen. Ab dem zweiten Quartal 2026 soll vermehrt über die Widersprüche entschieden werden.

Wird Widerspruch gegen einen Bescheid der NBank eingelegt, hat dieser aufschiebende Wirkung, d. h. die Zahlung ist zunächst nicht fällig. Auch Klagen haben aufschiebende Wirkung. Ob Zinsen geltend gemacht werden, wenn Widerspruch/Klage keinen Erfolg haben, wurde nicht verbindlich beantwortet.

Vor informeller Klausurtagung der europäischen Regierungschefs: HDE fordert Ende von Wettbewerbsverzerrungen und Wachstumshemmnissen

Anlässlich der am 12. Februar stattfindenden informellen Klausurtagung des Europäischen Rates appelliert der Handelsverband Deutschland (HDE) in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz, sich für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen, für weniger Regulierung und die konsequente Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs mit Händlern und Plattformen aus Drittstaaten einzusetzen.
„Die EU-Führungsspitzen müssen endlich dafür sorgen, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen deutlich erhöht. Wir brauchen jetzt einen echten Aufbruch“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der Einzelhandel baue drauf, dass sich Bundeskanzler Friedrich Merz beim informellen Europäischen Rat in der kommenden Woche entschlossen hierfür einsetze. Wettbewerbsverzerrungen und Wachstumshemmnisse müssten endlich beseitigt werden. Dass etwa Akteure wie Temu oder Shein den europäischen Markt mit billigster, teils gefährlicher Ware fluteten, sei ein unhaltbarer Zustand. „Die fehlende Rechtsdurchsetzung hat eine massive Wettbewerbsverzerrung zur Folge. Hiesige Händler ersticken in Bürokratie und Compliance-Vorgaben, während sich Händler und Plattformen aus Drittstaaten systematisch europäischen Standards entziehen. Das darf so nicht bleiben“, betont von Preen. Es müsse zwingend ein Level Playing Field geben. „Wer sich nicht an die Regeln hält, darf auf unserem Markt nicht mitspielen. Wenn diese Plattformen Sicherheits- und Umweltstandards weiter missachten, muss als ultima ratio der Import gestoppt werden“, so von Preen weiter.

Auch in der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie sieht der HDE eine große Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. „Die Entgelttransparenzrichtlinie droht nicht nur zum bürokratischen Albtraum zu werden, sie ist ein direkter Angriff auf die bewährte Sozialpartnerschaft in Deutschland“, warnt von Preen. Bundeskanzler Friedrich Merz müsse sich daher für die unverzügliche Einleitung eines „Stop-the-Clock“-Verfahrens einsetzen. „Es gilt, das Vorhaben grundlegend neu zu denken, bevor es unsere erfolgreiche Tarifautonomie untergräbt und den Mittelstand lahmlegt“, so von Preen. Tarifverträge dürften auch in Zukunft keinesfalls durch legislative Akte unterwandert oder relativiert werden. Dies schwäche die Tarifbindung und stünde damit im krassen Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung wieder stärken zu wollen.

Regulierung abzubauen und zu vereinfachen, muss aus Sicht des HDE das gemeinsame Ziel der europäischen Regierungschefs sein. „Der Handel wird durch die überbordende Regulierung extrem beeinträchtigt“, so von Preen. So würde etwa die neue EmpCo-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitssiegel auf den Verpackungen die Vernichtung von 100 Millionen einwandfreien Produkten zur Folge haben, nur weil ausreichende Übergangsfristen fehlten. Zudem sei die Umsetzung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie, die auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur fördern soll, ein staatlich verordnetes Programm zur Produktion von Elektroschrott, da nur die Anzahl der Ladepunkte und nicht deren Qualität verfolgt werde.

„Der Einzelhandel ist bereit, den Aufschwung mitzugestalten. Aber dafür brauchen wir jetzt Rahmenbedingungen, die unternehmerischen Mut belohnen und nicht bestrafen. Machen Sie diese Punkte zur Chefsache“, appelliert von Preen an Bundeskanzler Friedrich Merz.

Quelle: HDE

Valentinstag: Einzelhandel rechnet mit Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro

Der Valentinstag am 14. Februar ist in Deutschland ein beliebter Einkaufsanlass. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet in diesem Jahr rund um den Tag der Verliebten mit zusätzlichen Umsätzen in Höhe von über einer Milliarde Euro. Wie eine im Auftrag des HDE durchgeführte Umfrage zeigt, plant ein Fünftel der Verbraucherinnen und Verbraucher, zu diesem Anlass Ausgaben zu tätigen.

„Der Valentinstag ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine Herzensangelegenheit. Mit anlassbezogenen Sortimenten sorgt der Handel dafür, dass alle kleine Aufmerksamkeiten für ihre Liebsten finden können“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Laut Umfrage planen 20 Prozent der Verbraucher, anlässlich des Valentinstags einzukaufen. Das sind knapp acht Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Grund dafür ist unter anderem, dass der Valentinstag und der Karnevalssamstag in diesem Jahr auf einen Tag fallen. Jeder zwölfte befragte Konsument gibt daher an, auf den Valentinstag zu verzichten und stattdessen Karnevalsausgaben zu tätigen. Der HDE geht von entsprechend geringeren zusätzlichen, anlassbezogenen Umsätzen zum Valentinstag aus. Lagen diese im Vorjahr 2025 noch bei 1,3 Milliarden Euro, sind es 2026 voraussichtlich nur 1,18 Milliarden Euro.

Die meisten Verbraucher, die in diesem Jahr rund um den Valentinstag mit Ausgaben planen, wollen gleich viel ausgeben wie im Vorjahr (59 Prozent). Mehr als ein Fünftel der Befragten (22 Prozent) plant hingegen, weniger auszugeben als im vergangenen Jahr. Ein knappes Fünftel (19 Prozent) gibt an, mehr Geld für Valentinsgeschenke ausgeben zu wollen.

Anlässlich des Valentinstags greifen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem zu Blumen und Pflanzen sowie zu Lebensmitteln. Auch Geschenkgutscheine, Dekoartikel und Kosmetikartikel sowie Uhren und Schmuck werden zu diesem Anlass häufig gekauft.

Die bevölkerungsrepräsentative Befragung wurde im Auftrag des HDE vom IFH Köln durchgeführt. Befragt wurden 500 Personen.

Mehr Informationen unter http://www.einzelhandel.de/valentinstag

Einzelhandel vor herausforderndem Jahr – Forderung nach Kostenentlastungen an Politik

Umsatzprognose für 2026: +2,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 

Die Rahmenbedingungen für den Konsum und den Einzelhandel bleiben auch im Jahr 2026 schwierig. Das zeigen die Einschätzungen von knapp 600 Handelsunternehmen in einer aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Demnach rechnen in diesem Jahr 49 Prozent der Befragten mit Umsätzen unter Vorjahr. Mit Blick auf dieses Umfeld rechnet der HDE in seiner heute vorgestellten Jahresprognose für 2026 mit einem Umsatzplus von zwei Prozent im Vergleich im Vorjahr für den Einzelhandel in Deutschland. Um die Lage für die Handelsunternehmen zu verbessern, fordert der HDE die Politik auf, Kostentreiber wie die hohen Energiepreise abzusenken. Aber auch die Gewerkschaft ver.di sieht der Verband in der anstehenden Tarifrunde in der Verantwortung.

„Das neue Jahr beginnt für den Einzelhandel ohne richtigen Schwung. Die Verbraucherstimmung macht am aktuellen Rand zwar Hoffnung auf Besserung, verharrt aber weiterhin auf unbefriedigendem Niveau. Zu groß ist angesichts geopolitischer Konflikte und eines erratischen US-Präsidenten die Verunsicherung“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die schlechte Stimmung in der Branche bestätigt die aktuelle HDE-Umfrage. Demnach kalkulieren 49 Prozent der Händler mit schlechteren Umsätzen als noch 2025, 29 Prozent hoffen, das Vorjahresniveau zu erreichen und nur 23 Prozent gehen von einer Steigerung aus. Angesichts der herausfordernden Rahmendaten prognostiziert der HDE für 2026 ein Umsatzwachstum im Vergleich zum Vorjahr von nominal zwei Prozent. Real bedeutet das ein Plus von einem halben Prozent. Der Online-Handel bleibt auch 2026 der Wachstumstreiber der Branche. Hier werden die Umsätze laut HDE-Prognose um nominal 4,4 Prozent zulegen, das steht für ein reales Plus von 3,5 Prozent. Die Umsätze im Einzelhandel in Deutschland werden dieses Jahr damit voraussichtlich bei 697,4 Milliarden Euro liegen, der Online-Handel wird dazu 96,3 Milliarden Euro beitragen.

„Es sieht derzeit nicht nach dem großen Aufatmen im Einzelhandel aus. Wir brauchen jetzt eine echte Aufbruchsstimmung. Da ist die Bundesregierung gefragt, mit den richtigen Maßnahmen einen Aufwärtstrend auszulösen“, so der HDE-Präsident. Die HDE-Umfrage macht deutlich, dass die Unternehmen insbesondere beim Thema Bürokratie auf Erleichterungen hoffen. 59 Prozent sehen das als Top-Thema. Insbesondere die hohen Kosten machen den Händlern Kopfschmerzen. Sowohl im Bereich Energie als auch bei den steigenden Kosten für den Faktor Arbeit ist dringende Hilfe gefordert. Von Preen: „Es braucht Entlastungen, die auch tatsächlich ankommen. Die Stromsteuer muss endlich zeitnah für alle gesenkt werden. Und bei den Sozialversicherungsbeiträgen braucht es eine dauerhafte 40-Prozent-Obergrenze.“ Was passiert, wenn die Arbeitskosten weiter steigen, wird in der HDE-Umfrage überdeutlich. Für diesen Fall gehen 77 Prozent der Befragten von negativen Beschäftigungseffekten aus. Die selbst in den schwierigen Corona-Jahren immer weiter Arbeitsplätze aufbauende Branche verlor seit 2022 bereits 60.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Der HDE warnt deshalb vor der anstehenden Tarifrunde die Gewerkschaft ver.di vor weiteren Belastungen durch unverhältnismäßige Forderungen. Die Tarifrunde im Einzelhandel beginnt im April 2026. In der Branche sind 3,1 Millionen Menschen beschäftigt. Die Tarifrunde ist damit eine der größten in Deutschland.


Mehr Informationen unter https://einzelhandel.de/hdepk

HDE-Konsumbarometer im Februar: Verbraucherstimmung verbessert sich leicht trotz gesamtwirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten, Stimmungsniveau bleibt aber schwach

Der positive Trend bei der Verbraucherstimmung hält an. Wie aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervorgeht, hellt sich die Stimmung im Februar auf. Demnach klettert der Index auf den höchsten Stand seit dem Sommer vergangenen Jahres. Dennoch bleibt das Stimmungsniveau aber schwach. Abzuwarten ist nun, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland auch in den kommenden Wochen von geopolitischen Turbulenzen unbeeindruckt bleiben, ihre Unsicherheit ablegen und sich der Aufwärtstrend dadurch weiter fortsetzen kann.

Die geplante Konsumaktivität der Verbraucherinnen und Verbraucher verändert sich im Vergleich zum Vormonat kaum. Ihre Kaufzurückhaltung nimmt nicht spürbar ab, vielmehr steigt die Anschaffungsneigung nur minimal. Zudem haben die Verbraucher nicht vor, weniger zu sparen. Ihre Sparneigung verbleibt nahezu auf dem Vormonatsniveau. Das gesamtwirtschaftliche und geopolitische Umfeld scheint weiterhin für Verunsicherung und den Wunsch zur Stärkung des eigenen Finanzpolsters zu sorgen. Vorbei ist allerdings die Zeit des sich abschwächenden privaten Konsums. Es ist davon auszugehen, dass er in den nächsten Monaten zunehmen wird. Bevor jedoch eine merkliche Erholung mit deutlichem Wachstum einsetzt, müssen sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen noch verbessern.

Während sich die Unternehmen zu Jahresbeginn wenig enthusiastisch zeigen und auch bei den jüngsten Konjunkturprognosen der Optimismus abnimmt, sind die Verbraucherinnen und Verbraucher zuversichtlich. Ihre Konjunkturerwartungen legen zu, sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Verbraucher blicken damit deutlich optimistischer auf die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Das spiegelt sich auch in ihren Erwartungen für die eigene Einkommenssituation wider, die sich ebenfalls erhöhen.

Die Verbraucherstimmung in Deutschland hellt sich im Februar weiter auf. Dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Hoffnung auf eine Rückkehr des gesamtwirtschaftlichen Wachstums haben, lässt den positiven Stimmungstrend anhalten. Ihre Unsicherheit legen sie in dem aktuell noch immer volatilen Umfeld allerdings nur langsam ab. Eine spürbare Erholung des privaten Konsums ist erst dann zu erwarten, wenn die Verbraucher die Chance für einen nachhaltigen Konjunkturaufschwung sehen.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

Kein deutscher Sonderweg: 17 Wirtschaftsverbände fordern Ende des nationalen Lieferkettengesetzes

Berlin/Frankfurt – Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Deutschen Bundestag fordern 17 führende Wirtschaftsverbände – darunter auch der HDE – das vollständige Aussetzen des LkSG. Die bislang vorgesehenen Änderungen reichen aus Sicht der Verbände nicht aus, um Unternehmen spürbar zu entlasten.

Berlin/Frankfurt – Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Deutschen Bundestag fordern 17 führende Wirtschaftsverbände – darunter auch der HDE – das vollständige Aussetzen des LkSG. Die bislang vorgesehenen Änderungen reichen aus Sicht der Verbände nicht aus, um Unternehmen spürbar zu entlasten.

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Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung der Berichtspflicht und eine Reduzierung von Sanktionen. Die umfassenden Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sowie die detaillierten Dokumentationsanforderungen bleiben jedoch bestehen. „Spürbare Entlastungen sind somit nicht zu erwarten“, stellen die Verbände in einem Schreiben an Bundestag und Bundesregierung klar. Kernforderung der Verbände ist daher, das LkSG auszusetzen. Gleichzeitig müsse die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlösen und die im Dezember 2025 auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung („Omnibus I“) zügig in einer bürokratiearmen und praxisnahen Form umsetzen. „Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.“

Sollte das LkSG nicht ausgesetzt werden, treten die Verbände dafür ein, zumindest den nationalen Anwendungsbereich unverzüglich an den der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) anzupassen. Dieser erfasst nur noch sehr große Unternehmen. Entsprechend sollten Unternehmen, die künftig nicht mehr von der europäischen Regelung erfasst sind, auch national nicht länger verpflichtet werden, so die Verbände. Andernfalls drohten Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit.

„Deutschland muss seinen nationalen Sonderweg beenden und die laufende LkSG-Novelle gezielt für spürbare Entlastungen nutzen“, betonen die Verbände. Diese bis 2029 zu verschieben, sei keine Option. “Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, die notwendigen Maßnahmen unverzüglich auf den Weg zu bringen”, so die klare Botschaft.

 >> hier den genzen Brief lesen