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Digitaler Euro: HDE fordert praxisorientierte Ausgestaltung des staatlichen, digitalen Zahlverfahrens

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Entwicklung des digitalen Euro als staatliches, digitales Zahlverfahren. Der Verband sieht im Aufbau dieser alternativen, neutralen Zahlungsinfrastruktur die Chance, die Abhängigkeit der Handelsunternehmen von privaten Systembetreibern durch mehr Wettbewerb aufzubrechen. Derzeit arbeiten die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission an der Einführung eines digitalen Euro.

„Der digitale Euro hat das Potenzial, ein Erfolgsmodell zu werden. Er kann für mehr Effizienz, niedrigere Kosten für den Handel und mehr Innovation im gesamten Zahlungsverkehr sorgen. Ein Zwangssystem mit Akzeptanzpflicht darf dadurch jedoch nicht entstehen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Ein effizient gestalteter digitaler Euro könne bestehende Zahlungssysteme ergänzen und die Grundlage für Standardzahlungen im digitalen Raum sein. Derzeitige unbare Zahlungssysteme erfüllten zwar ihre Funktion, seien allerdings für Händlerinnen und Händler mit erheblichen Kostenbelastungen verbunden. „Die Marktdominanz privater Zahlungssysteme hat zur Folge, dass sich die Handelsunternehmen mit stetig steigenden Kosten konfrontiert sehen, ohne darüber effektiv verhandeln zu können“, so Genth weiter. Bisherige regulatorische Maßnahmen hätten diese Dominanz nicht durchbrechen können. Der digitale Euro könne eine Alternative zu bestehenden Zahlungssystemen bieten. „Mit dem digitalen Euro könnten Alltagszahlungen in Zukunft effizient und kostengünstig abgewickelt werden“, so Genth. Voraussetzung sei eine zuverlässig funktionierende und für Kunden kostenlose Basisvariante des digitalen Euro. Kontraproduktiv wäre hingegen eine Akzeptanzpflicht für den Handel. „Aktuelle Diskussionen zeigen eine gravierende Schieflage zulasten des Handels. Kreditwirtschaft und Zahlungsdienstleister dürfen sich nicht vor dem Wettbewerb verstecken können“, fordert Genth.

Die aktuellen Entwürfe zur Verordnung des digitalen Euro sehen vor, dass in einem sogenannten Vier-Parteien-System die Kosten der ausgebenden Seite von der akzeptierenden Seite getragen werden sollen. Dieses Interchange-Modell stammt aus dem Kreditkartengeschäft und führt dort seit Jahren zu hohen Kosten für den Handel, da der Händler für jede Transaktion ein Entgelt an die Bank des Kunden zahlt – zusätzlich zu den Gebühren für technische Dienstleister und denen für die eigene Bank. „Dieses Kostensystem ist ineffizient und führt zu einem Wettbewerb um die höchsten Entgelte. Für den digitalen Euro darf dieses Modell keinesfalls übernommen werden“, so Genth. Der digitale Euro könne die Schaffung einer europaweit einheitlichen, standardisierten Infrastruktur im Zahlungsverkehr anstoßen. „Damit er Handel und Verbraucher im Alltag auch überzeugt, muss der digitale Euro allerdings praxisnah und kostenorientiert ausgestaltet werden“, betont der HDE-Hauptgeschäftsführer.

Download der HDE-Position zum digitalen Euro

Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich Soli) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Der Soli wird von den Unternehmen über die Körperschaftsteuer und zuletzt nur noch von den Besserverdienenden über die Einkommensteuer gezahlt. Der Bund nahm in 2024 etwa 10,5 Milliarden Euro Solidaritätszuschlag ein. Der Solidaritätszuschlag steht seit vielen Jahren in der Kritik. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 jetzt mit Urteil vom 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20 – als unbegründet zurückgewiesen. Seit 2021 wurden nur noch bestimmte Steuerpflichtige mit sehr hohem Einkommen mit dem Zuschlag belastet. Die Beschwerdeführer waren der Auffassung, dass nach Auslaufen des Solidarpakts II der besondere Finanzierungsbedarf des Bundes nicht mehr bestehe. Ferner sei mit der Verfassung nicht vereinbar, dass nur noch ein Teil der Steuerpflichtigen mit dem Solidaritätszuschlag belastet werde. Das Bundesverfassungsgericht teilte diese Bedenken nicht. Für den Bund bestehe weiterhin ein erhöhter Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung. Der Gesetzgeber habe aber hier eine Beobachtungspflicht. Sollte der Finanzierungsbedarf künftig entfallen, so wäre der Solidaritätszuschlag aus verfassungsrechtlichen Gründen aufzuheben. Auch die soziale Staffelung, die dazu führt, dass nur noch ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen den Soli zahlen müsse, halte einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand.

Sonderkündigungsschutz für Schwangere – nachträgliche Klagezulassung bei Schwangerschafts-Schnelltests

Grundsätzlich muss sich jeder Gekündigte binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht melden und Kündigungsschutzklage einreichen, wenn er sich gegen eine Kündigung wehren möchte – ansonsten wird die Kündigung wirksam, vergl. §§ 4,7 KSchG. Nur in Ausnahmefällen kann eine Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zumutbaren Sorgfalt verhindert war, die Klage rechtzeitig einzureichen, vergl. § 5 KSchG.

Mit einer besonderen Fallkonstellation einer gekündigten Schwangeren hat sich jetzt das BAG mit Urteil vom 03.04.2025 – 2 AZR 156/24 – beschäftigt.

Was war passiert?

Die Klägerin war bei der Beklagten beschäftigt, die das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 30.06.2022 kündigte. Das Kündigungsschreiben ging der Klägerin am 14.05.2022 zu. Am 29.05.2022 führte die Klägerin mit einem in der Drogerie gekauften Schwangerschafts-Schnelltest einen Schwangerschaftstest durch, der ein positives Ergebnis hatte. Sie bemühte sich sofort um einen Termin beim Frauenarzt, den sie aber erst für den 17.06.2022 erhielt. Am 13.06.2022, also nach Ablauf der oben genannten 3-Wochen-Frist, hat die Klägerin eine Kündigungsschutzklage anhängig gemacht und deren nachträgliche Zulassung beantragt. Am 23.06.2022 reichte sie ein ärztliches Zeugnis beim Arbeitsgericht ein, das eine bei ihr am 17.06.2022 festgestellte Schwangerschaft in der „ca. 7 + 1 Schwangerschaftswoche“ bestätigte. Im Mutterpass wurde als voraussichtlicher Geburtstermin der 02.02.2023 ausgewiesen. Danach hatte die Schwangerschaft am 28.04.2022 begonnen (Rückrechnung vom mutmaßlichen Tag der Entbindung um 280 Tage). Die Klägerin hat gemeint, die Kündigungsschutzklage sei gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG nachträglich zuzulassen. Die Beklagte vertrat die Rechtsauffassung, diese Vorschrift sei nicht einschlägig. Die Klägerin habe bereits durch den positiven Schnelltest am 29.05.2022 und damit binnen der sogenannten 3-Wochen-Frist sichere Kenntnis von ihrer Schwangerschaft gehabt. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht gaben der Klägerin recht und haben der Kündigungsschutzklage stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Die ausgesprochene Kündigung sei wegen Verstoßes gegen das Kündigungsverbot aus § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG unwirksam. Das Gegenteil werde nicht aus § 7 HS 1 KSchG fingiert. Zwar habe die Klägerin mit der Klagerhebung am 13.06.2022 die am 07.06.2022 abgelaufene Klagefrist nicht gewahrt. Diese Frist sei zwar mit dem Zugang des Kündigungsschreibens angelaufen. Der Fristbeginn richte sich jedoch nicht nach § 4 S. 4 KSchG, denn die Beklagte hatte im Kündigungszeitpunkt keine Kenntnis von der seinerzeit bereits bestandenen Schwangerschaft der Klägerin. Die verspätet erhobene Klage sei jedoch gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG nachträglich zuzulassen. Die Klägerin habe aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund erst mit der frühestmöglichen frauenärztlichen Untersuchung am 17.06.2022 positive Kenntnis davon gehabt, dass sie bei Zugang der Kündigung am 14.05.2022 schwanger gewesen sei. Der zuvor durchgeführte Schwangerschafts-Schnelltest vom 29.05.22 habe ihr diese Kenntnis nicht vermitteln können, urteilten die BAG-Richter auch in letzter Instanz.

Einwurf-Einschreiben – kein Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Zugang

Bei der Zustellung von Arbeitgeberkündigungen werden immer wieder gravierende Fehler gemacht, die im Extremfall dazu führen, dass der Kündigungszugang und damit eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bewiesen werden kann. Dabei wird häufig das Einwurf-Einschreiben überschätzt. Das BAG hat mit Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 – nochmals klare Grundsätze zum Kündigungszugang aufgestellt.

Eine verkörperte Willenserklärung (Kündigungsschreiben) geht unter Abwesenden zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie z. B. ein Hausbriefkasten. Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist. Die bloße Vorlage des Einlieferungsbeleges eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen für sich allein genommen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für einen Zugang der eingelieferten Postsendung beim Empfänger, stellten die BAG-Richter fest.

Im Streitfall hatte der kündigende Arbeitgeber zwar den Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens und den Sendungsverlauf darstellen, jedoch die Reproduktion des Auslieferungsbelegs nicht mehr vorlegen können. (Den notwendigen Ausdruck erhält der Arbeitgeber nur, wenn er diesen binnen 15 Monaten nach Aufgabe des Einwurf-Einschreibens bei der Deutschen Post AG gegen Gebühr anfordert). Die Kündigungsempfängerin habe sich deshalb im Verfahren mit Recht durch einfaches Bestreiten darauf berufen können, sie habe das Kündigungsschreiben niemals erhalten.

TIPP:

Wir empfehlen grundsätzlich, das Kündigungsschreiben persönlich zu übergeben und sich den Erhalt dieser Kündigung mit Datum und Unterschrift des Kündigungsempfängers quittieren zu lassen. Sollte eine direkte Übergabe der Kündigung ausnahmsweise nicht möglich sein, z. B. weil der Arbeitnehmer erkrankt ist, empfiehlt sich eine Zustellung per Boten in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers. Dabei muss der Bote das Kündigungsschreiben selbst kuvertieren, damit er später bezeugen kann, dass sich in dem Brief auch tatsächlich das Kündigungsschreiben befand. Ferner sollte sich der Bote Datum und Uhrzeit des Einwurfs in den Hausbriefkasten notieren, damit die Zustellung exakt bewiesen werden kann.

Neuer Bundeskanzler gewählt: HDE fordert rasche Maßnahmen für Wirtschaftswachstum

Mit Blick auf die heutige Wahl des Bundeskanzlers macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage schnelle Maßnahmen für die Wirtschaft und den Konsum gefordert sind. Dabei geht es unter anderem um den Abbau von Bürokratie, bezahlbare Energiepreise für alle und Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen.

„Viele Verbraucher und Unternehmen sind verunsichert. Das Scheitern im ersten Wahlgang bei der Wahl des Bundeskanzlers hat die Situation weiter verschärft. Diese Stimmung ist Gift für den Konsum. Deshalb ist es jetzt höchste Zeit anzupacken. Alle notwendigen Maßnahmen liegen auf dem Tisch, die neue Bundesregierung muss rasch in die Umsetzung kommen. Wir brauchen eine Aufbruchsstimmung, damit wieder Zuversicht und Dynamik einkehren. Die Verbraucherstimmung ist zu einem hohen Anteil Kopfsache. Da dümpeln wir seit vielen Monaten auf einem nicht zufriedenstellenden Niveau herum. Nach dem verstolperten Start bei der Wahl des Bundeskanzlers geht es nun erst recht darum, hier positive Bewegung auszulösen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Für die Handelsunternehmen stellt von Preen unter anderem die hohen Energiepreise in den Fokus: „Strom muss für alle bezahlbar sein, auch für die Handelsunternehmen. Die explodierenden Energiekosten der vergangenen Jahre haben viele Kalkulationen über den Haufen geworfen. Da hilft es nichts, nur der energieintensiven Industrie entgegenzukommen. Die Strompreise müssen für alle sinken, die Stromsteuer muss massiv gesenkt werden.“ Zudem müsse der weitere Bürokratieabbau energisch und entschlossen angegangen werden. Die überbordenden Regelungen machten für die bestehenden Betriebe die Arbeit unnötig schwer und teuer. Gleichzeitig schrecke der Regulierungsdschungel viele Menschen vom Schritt in die Selbstständigkeit ab. Darüber hinaus setzt sich der HDE mit Nachdruck für einen fairen Wettbewerb mit Online-Anbietern aus Fernost ein. „Es muss Schluss sein damit, dass über Anbieter wie Temu zahllose Waren auf den europäischen Binnenmarkt kommen, die gegen unsere hiesigen Regeln verstoßen. Das ist unfair und gefährdet auf Dauer die Existenz der heimischen Händler, die sich an alle hier geltenden Gesetze halten. Diesen Zuständen muss sehr schnell ein Riegel vorgeschoben werden“, so der HDE-Präsident. Als gefährlich wertet der HDE nach wie vor die Erwähnung eines Mindestlohns in Höhe von 15 Euro im Koalitionsvertrag. Eine solche Festlegung gefährde die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission. Im Ergebnis sieht der Handelsverband damit die Tarifautonomie unter Druck.

„Im Koalitionsvertrag steckt insgesamt viel Gutes, das muss jetzt rasch konkret werden. Für den Konsum ist auch wichtig, dass so schnell wie möglich eine steuerliche Entlastung insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen kommt. Da muss die Regierung liefern“, so Alexander von Preen.

Quelle: HDE

Aktionsplan für effizienteres Bezahlen: HDE fordert Fairness im Zahlungsverkehr und Sicherung des Bargeldkreislaufs

Angesichts der Bedeutung reibungsloser Bezahlvorgänge für Einzelhandel und Verbraucher mahnt der Handelsverband Deutschland (HDE) in seinem Aktionsplan für effizienteres Bezahlen zu politischen Maßnahmen, um Zahlungssysteme fairer zu gestalten. Der Verband fordert insbesondere, Wahlfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit für Handel und Verbraucher auch im Payment zu gewährleisten und setzt sich für die Sicherung des Bargeldkreislaufs ein.

„Händlerinnen und Händler sind auf zuverlässige, kundenfreundliche und kostengünstige Bezahlsysteme angewiesen. Allerdings geben im Payment vor allem internationale Zahlungsdienstleister zunehmend die Regeln vor, der Handel hat oftmals kaum Verhandlungsspielraum. Hier muss die Politik eingreifen und mit klaren regulatorischen Maßnahmen für mehr Fairness sorgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In seinem Aktionsplan für effizienteres Bezahlen macht der HDE auf die Kostenbelastung des Handels durch Bezahlvorgänge aufmerksam. „Karten ausgebende Banken bieten ihren Kunden attraktive Services, meist kostenlos. Die Kosten trägt letztlich der Handel“, so Genth weiter. Gleichzeitig mache es die Abhängigkeit von internationalen Zahlungsdienstleistern schwieriger, Payment-Lösungen eigenständig und im Sinne europäischer Standards zu entwickeln. „Mehr Unabhängigkeit wäre hier im Interesse von Handel und Verbrauchern“, betont Genth.

Der HDE fordert daher, Zahlungssysteme effizienter und fairer zu gestalten, Innovationen im Payment zu fördern und die Kundenzufriedenheit langfristig zu verbessern. Regulatorische und strukturelle politische Maßnahmen sind aus Sicht des Verbandes im Payment überfällig. Neben der praxisgerechten Einführung des digitalen Euro zur Sicherung europäischer Souveränität im Zahlungsverkehr sieht der HDE auch in der Sicherung des Bargeldkreislaufs eine zentrale Säule der Zukunft des Bezahlens. „Für viele Menschen bleibt Bargeld wichtig. Insbesondere bei kleinen Beträgen werden Einkäufe häufig bar bezahlt“, so Genth. Das müsse auch künftig möglich sein. Allerdings müssten hierfür bankseitige Bargelddienstleistungen bezahlbar sowie flächendeckend erhalten bleiben. Zudem dürfe es keine marktbeherrschenden Strukturen bei den Wertdienstleistern geben, der Wettbewerb müsse sichergestellt werden.

Das Angebot an Bezahlverfahren sollte sich laut HDE am Bedarf vor Ort orientieren. „Es gilt, auch im Payment die Vertragsfreiheit zu wahren. Händlerinnen und Händler zur Akzeptanz bestimmter Zahlungsmittel zu verpflichten, ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit“, betont Genth. Der Handel müsse weiterhin frei entscheiden dürfen, welche Zahlungsmittel er akzeptiere. „Ein kunden- und kostengerechtes Angebot ist der einzig richtige Ansatz“, so Genth. Die Politik müsse im Payment Innovationen fördern, Kosten senken und für Datenschutz sorgen. „Es ist wichtig, dass Wahlfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit für Handel und Verbraucher auch beim Bezahlen an oberster Stelle stehen“, mahnt Genth.

Den Aktionsplan für effizientes Bezahlen finden Sie zum Download unter https://einzelhandel.de/effizientes-bezahle

Quelle: HDE

Sieben Maßnahmen für ein 100-Tage-Programm: AG Mittelstand fordert nach langer Durststrecke wieder Perspektiven für Unternehmen

Der deutsche Mittelstand richtet einen eindringlichen Appell an die neue Bundesregierung und fordert schnelle Impulse und spürbare Entlastungen, um die wirtschaftliche Lage und damit auch die gesellschaftliche Stimmung wieder zu verbessern. Deutschland hat keine Zeit zu verschenken, wenn es darum geht, endlich Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Konkret fordert die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand sieben Maßnahmen für Reformen in den ersten 100 Tagen, die Unternehmen und Betrieben nach langer Durststrecke wieder Perspektiven und Handlungsspielräume eröffnen.

In einem gemeinsamen Maßnahmenpapier an die Parteispitzen der schwarz-roten Koalition warnt die AG Mittelstand vor dem dritten Rezessionsjahr in Folge. Sie fordert daher insbesondere eine Strompreissenkung für alle Unternehmen und Betriebe auf das europäische Mindestmaß sowie eine schnellstmögliche Reduzierung der Netzentgelte. Des Weiteren müssen Steuerentlastungen so schnell wie möglich umgesetzt und der Weg für umfangreiche Abschreibungsregelungen frei gemacht werden. Die von der Koalition vorgesehene Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes muss zügig vorgenommen werden.

Auch beim Bürokratieabbau mahnt die AG Mittelstand zur Eile: Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofort-Entlastungsprogramm muss zeitnah auf den Weg gebracht und die „one in, two out“-Regelung umgesetzt werden. Weitere Forderungen sind die Abschaffung der Bonpflicht, die verlässliche Einbindung der Sozialpartner in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren sowie ein zügiger Haushaltsbeschluss.

Das 100-Tage-Maßnahmenprogramm sowie das Anschreiben an die Vorsitzenden und die Generalsekretäre von CDU, CSU und SPD finden Sie auf www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de

Über die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand: Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus und zählen zu den Innovationstreibern in Europa (Quelle: IfM Bonn).

Quelle: HDE

Muttertag: Über eine Milliarde Euro für Geschenke

Mehr als eine Milliarde Euro wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland in diesem Jahr anlässlich des bevorstehenden Muttertages für Geschenke ausgeben. Das geht aus einer im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) durchgeführten, bevölkerungsrepräsentativen Umfrage unter rund 500 Personen vor. Blumen sind demnach weiterhin das beliebteste Geschenk zum Muttertag.

„Die Einkaufstage rund um den Muttertag sind für den Einzelhandel alljährlich mit Umsatzimpulsen verbunden. Verbraucherinnen und Verbraucher verschenken zu diesem Anlass häufig Blumensträuße oder Lebensmittel“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die HDE-Umfrage zeigt, dass knapp 30 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher zum Muttertag Geschenkausgaben tätigen wollen. Das sind etwas weniger als im Vorjahr, als noch fast ein Drittel anlassbezogene Einkäufe plante. Insgesamt prognostiziert der HDE zum diesjährigen Muttertag Geschenkausgaben in Höhe von 1,08 Milliarden Euro im Einzelhandel. Ausgaben für Gastronomie und Geschenkgutscheine sind hierbei nicht berücksichtigt. Pro Person entspricht das einem durchschnittlichen Einkaufsbetrag von 19,26 Euro. Im Jahr 2024 lagen die anlassbezogenen Ausgaben zum Muttertag noch bei 1,02 Milliarden Euro, die Durchschnittausgaben pro Person bei 18,20 Euro.

Zwar geht der Anteil der Blumenkäufer zum Muttertag in diesem Jahr zurück, doch Blumen bleiben das beliebteste Geschenk zu diesem Anlass. Fast 60 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, die anlassbezogene Ausgaben planen, greifen zu Blumen. Auch Lebensmittel (43,7 Prozent), Parfums und Kosmetik (32,5 Prozent) und Dekorationsartikel (25,6 Prozent) zählen zu den besonders gefragten Warengruppen.

Der Muttertag fällt in diesem Jahr auf den 11. Mai. Die bevölkerungsrepräsentative Umfrage wurde im Auftrag des HDE vom IFH Köln durchgeführt.

Weitere Infos unter: https://einzelhandel.de/muttertag

Quelle: HDE

HDE-Konsumbarometer im Mai: Politische und wirtschaftliche Unsicherheit lässt Verbraucherstimmung stagnieren

Nachdem sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zuletzt noch etwas verbessert hatte, erholt sie sich im Mai nicht weiter. Das macht das aktuell stagnierende Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) deutlich. Somit haben die internationalen handelspolitischen Entwicklungen zunächst zwar keinen zusätzlichen negativen Effekt auf die Verbraucherstimmung, gleichzeitig lösen die im Koalitionsvertrag skizzierten Vorhaben der neuen Bundesregierung aber auch keinen spürbaren Optimismus aus. Es bleibt somit bei der abwartenden Haltung der Verbraucherinnen und Verbraucher.

In den vergangenen Wochen stieg die Zahl schlechterer Konjunkturprognosen an, hinzu kamen die handelspolitischen Turbulenzen durch die Ankündigung und Aussetzung von Zöllen der USA. Die Verbraucherinnen und Verbraucher blicken dennoch nicht deutlich negativer auf die konjunkturelle Entwicklung in den nächsten Monaten. Ihre Konjunkturerwartungen bewegen sich in etwa auf dem Niveau des Vormonats, liegen gleichzeitig allerdings unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Dass die neue Bundesregierung mit ihren ersten Maßnahmen die Gesamtwirtschaft schnell ankurbeln wird, scheinen die Verbraucher noch nicht zu glauben. Um für Optimismus zu sorgen und die Konsumaktivität zu steigern, muss die neue Bundesregierung diese Unsicherheit adressieren. Es ist an der der Bundespolitik, schnell Wachstumsperspektiven zu schaffen, die Verbraucher optimistischer in die Zukunft blicken zu lassen und den privaten Konsum und damit die Gesamtwirtschaft positiv zu beeinflussen.

Die Einkommenserwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher weisen im Vergleich zum Vormonat eine minimale Zunahme auf. Das erwartete zusätzliche Einkommen soll offenbar sowohl in den Konsum fließen als auch zum Sparen genutzt werden, Anschaffungsneigung und Sparneigung der Verbraucher steigen. Der jüngste Trend der sinkenden Konsumzurückhaltung setzt sich somit nicht fort, sondern schwächt sich etwas ab. Anzeichen für eine baldige und spürbare Erholung des privaten Konsums gibt es entsprechend nach wie vor nicht.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unterwww.einzelhandel.de/konsumbarometer

Quelle: HDE

Bundesregierung vor Neuanfang: Handelsverband erwartet rasche Maßnahmen

Mit Blick auf das heute verkündete positive Ergebnis des SPD-Mitgliederentscheides zum Koalitionsvertrag mit CDU und CSU betont der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Alexander von Preen: „Nun ist klar, die neue Bundesregierung kann zeitnah mit ihrer Arbeit beginnen. Das muss sie auch, die Wirtschaft und insbesondere der Einzelhandel in diesem Land sind in einer herausfordernden Lage.

Wir brauchen rasch eine Aufbruchsstimmung und Entlastungen. Dabei ist von großer Bedeutung, dass das angekündigte Sofortprogramm für die Wirtschaft schnell und mit überzeugenden Maßnahmen umgesetzt wird. Da kann es in der aktuellen Situation keine Schonzeit geben.“

Den dringendsten Handlungsbedarf macht der HDE unter anderem bei der Senkung der Energiekosten für alle Branchen, beim Abbau von Bürokratie und bei der Sicherung eines fairen Wettbewerbs aus. „Wir brauchen eine Investitionsoffensive für die Innenstädte mit entsprechenden Abschreibungsmöglichkeiten für privates Kapital. Da ist jeder Euro gut angelegtes Geld. Lebendige Stadtzentren sind ein Wert für die Gesamtgesellschaft“, so der HDE-Präsident. Darüber hinaus pocht der HDE-Präsident die hohe Bedeutung der Tarifautonomie: „Über die Höhe des Mindestlohns entscheidet die dafür zuständige Mindestlohnkommission. Politische Einmischungen verbieten sich an dieser Stelle. Der Mindestlohn darf nicht zum Spielball der Politik werden“, so von Preen weiter. Der Einzelhandel baue nun auf eine zügige Findungsphase der kommenden Bundesregierung, damit zeitnah positive Signale gesetzt werden können.

Quelle: HDE