Zum Hauptinhalt springen

Mo-Fr 8:00 - 17:00

0511 33708-0

Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages: HDE setzt sich für mehr Flexibilität bei Umsetzung der EU-Vorgaben zur Widerrufsfunktion ein

In der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versichersicherungsvertragsrechts kritisierte der Handelsverband Deutschland (HDE) die EU-Vorgaben zur Widerrufsfunktion. Der HDE fordert mehr Flexibilität bei der Umsetzung.

„Die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Widerrufsfunktion ist im Online-Handel mit Waren nicht erforderlich. Bei den hier ansässigen Händlern gibt es für Verbraucher keine Probleme bei der Ausübung des Widerrufsrechts“, so Georg Grünhoff, HDE-Abteilungsleiter Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht. Das Widerrufsrecht werde von Verbraucherinnen und Verbrauchern in großem Umfang ausgeübt und von Unternehmen schnell und unkompliziert abgewickelt.

Mit Blick auf die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in deutsches Recht mahnt der HDE zu mehr Flexibilität und Rechtsicherheit für die Händlerinnen und Händler. „Wenn eine Bestellung über das Kundenkonto erfolgt ist, muss auch die Widerrufsfunktion im Kundenkonto bereitgestellt werden können“, so Grünhoff. Zudem müsse die im Online-Handel häufig vorkommende Rücksendung einzelner Artikel aus einer Bestellung möglich sein. „Dass der Gesetzestext hierfür nun Anknüpfungspunkte bietet und die Forderungen des HDE aufgreift, ist ein wichtiger Schritt“, so Grünhoff weiter. Allerdings müsse den Handelsunternehmen bei Bestellungen ohne ein Kundenkonto mehr Flexibilität bei der Umsetzung eingeräumt werden. „Die Widerrufsfunktion darf in diesen Fällen nicht nur mit Freitextfeldern auf der Internetseite umzusetzen sein“, betont Grünhoff. Diese seien fehleranfällig und müssten dauerhaft bereitgestellt werden, auch wenn das Widerrufsrecht im Einzelfall gar nicht mehr bestehe. Der HDE fordert daher, dass Online-Händler zur Erfüllung der Vorgaben alternativ auch Links bereitstellen können, mit denen die Verbraucher den Widerruf anhand der Bestellung erklären können.

Außerdem spricht sich der HDE gegen zusätzliche Informationspflichten für Online-Händler und Plattformen auf nationaler Ebene aus und fordert, die EU-Vorgaben auch insoweit eins zu eins umsetzen.

Quelle: HDE

Mindestlohnrichtlinie: HDE bewertet EuGH-Entscheidung positiv

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die teilweise Annullierung der Mindestlohnrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) positiv. Der HDE warnt die Europäische Kommission vor einer weiteren Einmischung in die Lohn- und Tarifpolitik und mahnt zur Wiederherstellung der Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien.

„Die EuGH-Entscheidung ist klar, nachvollziehbar und bestätigt, dass die EU nicht befugt ist, sich in die Lohn- und Tarifpolitik einzumischen. Die Europäische Kommission hat ihre Kompetenzen hier laut EuGH bei der Mindestlohnrichtlinie in wesentlichen Punkten überdehnt. Das sollte ihr zukünftig eine Warnung sein“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer Arbeit und Soziales. Weitere Eingriffe in die Sozialpolitik dürfe es aus Europa nicht geben. „Es wäre sehr wichtig, das EuGH-Urteil und dessen Folgen genau zu analysieren und auch sämtliche Eingriffe in die Tarifautonomie und zusätzlichen Bürokratieaufwuchs aus Brüssel zu hinterfragen“, so Haarke weiter. Hierzu gehöre die Entgelttransparenzrichtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. „Die Entgelttransparenzrichtlinie, die nicht Gegenstand des EuGH-Urteils war, führt im Ergebnis zu einem indiskutablen Aufwuchs an Bürokratie“, so Haarke. Dies dürfe, noch dazu in den aktuell schwierigen Zeiten, so nicht umgesetzt werden. Die Entgelttransparenzrichtlinie sollte daher dringend korrigiert, mindestens aber aufgeschoben werden. „Entgelttransparenz wird im Geltungsbereich von Tarifverträgen bereits gewährleistet. Zudem gilt in Deutschland auch seit 2017 schon ein Entgelttransparenzgesetz“, so Haarke.

Da der EuGH die Mindestlohnrichtlinie nicht insgesamt für nichtig erklärt hat, sind die EU-Staaten aber weiter verpflichtet, etwa auf mehr Tarifbindung hinzuwirken. Demnach müssten alle EU-Mitgliedstaaten einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen, wenn die tarifvertragliche Abdeckung im Mitgliedsstaat zu gering ausfällt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte hierzu bereits in diesem Sommer eine Verbändekonsultation durchgeführt, in die sich auch der HDE mit einer Stellungnahme eingebracht hat. Die Tarifbindung steht branchenübergreifend wegen der völligen Überregulierung im Bereich der Arbeitsbeziehungen unter Druck.

„Mehr Tarifbindung entsteht vor allem dann, wenn man die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien wiederherstellt. Hierfür benötigen die Sozialpartner dringend weniger staatliche Regulierung und nicht wie zuletzt immer noch mehr“, so Haarke. Gefragt seien zudem mehr gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge in den Gesetzen und eine Option für eine modulare Tarifbindung.

Quelle: HDE

Debatte um Abschaffung: HDE betont Bedeutung der Minijobs für die Branche

Die aktuelle Debatte über eine Abschaffung der Minijobs bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als Scheindebatte, die von den tatsächlichen Problemen in der Sozialpolitik abzulenken versucht. Im Einzelhandel sind trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen für die Unternehmen mehr als 3,1 Millionen Menschen tätig, darunter rund 800.000 Minijobber.

Angehen muss die Politik laut HDE vielmehr Herausforderungen wie steigende Arbeitskosten und wachsende Bürokratie. „Dringend nötig ist eine politisch garantierte Obergrenze von 40 Prozent für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, um für Investitionssicherheit zu sorgen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem sollte jede zusätzliche Bürokratie abgeblockt werden. „Es braucht dazu unbedingt eine Korrektur der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die eigentlich bis Sommer 2026 in Deutschland umzusetzen ist. Diese Richtlinie ist Bürokratiewahnsinn, das ist nicht mehr vermittelbar“, so Genth.

„Der Einzelhandel ist ein wichtiger und verlässlicher Arbeitgeber in Deutschland. Für die gesamte Branche sind Minijobber im Alltag unverzichtbar, um etwa die branchenspezifischen Stoßzeiten mittags und abends abfedern zu können“, so Genth. Minijobs seien zudem bei vielen Beschäftigten äußerst beliebt und würden zumeist auch gezielt angefragt, oft wegen der individuellen Lebensumstände oder wegen des optimierten Nettolohns. Ganz häufig handele es sich hierbei um Studenten, Schüler und Rentner, deren Hinzuverdienst dann entfallen würde. „Ein schlagartiger Wegfall dieses Arbeitskräftepotentials wäre nicht zu kompensieren. Der Einzelhandel könnte dann nicht mehr den gewohnten Service zu allen Zeiten und flächendeckend in Deutschland bieten“, warnt Genth.

Quelle: HDE

Unfairer Wettbewerb mit Drittstaatenhändlern: HDE mahnt zu konsequentem Durchgreifen gegen Anbieter aus Fernost

Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in Frankreich bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einem konsequenten Vorgehen gegen den unfairen Wettbewerb mit Plattformen und Händlern aus Drittstaaten. Der HDE appelliert an die Bundesregierung, sich für einen fairen Wettbewerb in Deutschland und Europa einzusetzen und systematische Regelverstöße nicht länger zu tolerieren.

 „Der unfaire Wettbewerb mit Drittstaatenhändlern macht den Einzelhandel kaputt. Die illegale Warenflut aus Fernost muss ein Ende haben. Wie Frankreich sollte auch Deutschland endlich hart durchgreifen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Frankreich habe etwa Pakete von Shein zuletzt einzeln überprüft. Ein ähnliches Vorgehen auch in Deutschland sei klar zu befürworten. „Es braucht jetzt ein klares Zeichen. Die Bundesregierung muss handeln, damit Plattformen und Händler aus Drittstaaten nicht länger systematisch Rechtsverstöße begehen“, mahnt Genth. Der Wettbewerb im Handel dürfe hart sein, aber er müsse auch fair bleiben.

 Aus Sicht des HDE liegen die notwendigen Maßnahmen auf dem Tisch. „Bestehende Vorschriften auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene müssen konsequent durchgesetzt werden“, fordert Genth. Drittstaatenhändler müssten für unlauteren Wettbewerb, Steuerhinterziehung und Nichteinhaltung der EU-Standards in den Bereichen Produktsicherheit, Nachhaltigkeit sowie Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte zur Rechenschaft gezogen werden. Hierfür gehöre die Zollfreigrenze von 150 Euro schnellstmöglich abgeschafft. „Dadurch lassen sich Tricksereien verhindern“, so Genth. Heute seien falsch deklarierte Pakete an der Tagesordnung. Wichtig sei zudem, den Zoll entsprechend auszustatten und digital aufzustellen. „Der Zoll muss die Kontrolle der Paketmassen aus China auch tatsächlich bewältigen können. Sonst hält die illegale Warenflut unvermindert an“, so Genth. Frankreich habe Drittstaatenhändlern in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, dass unfairer Wettbewerb Konsequenzen habe. Deutschland müsse dringend nachziehen. „Wer hierzulande Waren verkauft, muss sich an unsere Regeln halten. Wer das nicht tut, muss klare Konsequenzen spüren“, betont Genth.

Quelle: HDE

BAG: Präventionsverfahren nicht notwendig bei Wartezeitkündigung eines Schwerbehinderten

Will der Arbeitgeber einem Schwerbehinderten kündigen, hat er grundsätzlich vorher ein sogenanntes Präventionsverfahren nach § 167 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IX durchzuführen. Dies ist gesetzlich geregelt und Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat sowie das Integrationsamt einzuschalten, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis dem zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes nicht unterfällt, stellte das BAG mit Urteil vom 03.04.2025 – 2 AZR 178/24 – fest.

Was war passiert?
Der schwerbehinderte Kläger arbeitete bei der Beklagten seit dem 01.01.2023 als Leiter für die Haus- und Betriebstechnik. Bei der Beklagten bestand weder ein Betriebsrat noch eine Schwerbehindertenvertretung. Bei Arbeitsvertragsabschluss war der Beklagten die Schwerbehinderteneigenschaft des Klägers bekannt. Sie wurde bei der Stellenbesetzung im Hinblick auf das Anforderungsprofil und sein individuelles Leistungsvermögen berücksichtigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 30.03.2023, dem Kläger am Folgetag zugegangen, zum Ablauf des 15.04.2023. Die Parteien hatten eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Im Kündigungsschutzverfahren teilte die Beklagte mit, der Kläger habe sich als fachlich ungeeignet erwiesen. Die Kündigungsschutzklage blieb in allen drei Instanzen erfolglos. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter stellten fest, dass die Beklagte nicht gegen § 167 Absatz 1 SGB IX verstoßen habe. Diese Vorschrift komme während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, also während der ersten sechs Monate, nicht zur Anwendung. Die Auslegung dieser Vorschrift ergebe, dass sie ausschließlich für Kündigungen im zeitlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes gelte. Hätte der Gesetzgeber unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes die Durchführung des Präventionsverfahrens für erforderlich erachtet, hätte er dies anders im Gesetz definiert.

Fazit:
Kleinbetriebe mit maximal 10 Vollzeitarbeitnehmern müssen niemals ein Präventionsverfahren durchführen, größere Betriebe erst nach Ablauf der Wartezeit, also nach einer Beschäftigungszeit von mehr als sechs Monaten!

Entgelttransparenzrichtlinie: HDE warnt vor neuem Bürokratiedschungel und fordert Ausnahme für tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen

Anlässlich der heutigen Vorstellung eines Ergebnisberichts zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) das federführend zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vor der Einführung neuer bürokratischer Lasten für Unternehmen. Der HDE fordert, tarifgebundene und tarifanwendende Unternehmen zum Schutz der Tarifautonomie vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht zusätzliche Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber vor und muss bis Sommer 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

„Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit ist für Arbeitgeber in Deutschland ein selbstverständlicher Grundsatz. Um die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern sicherzustellen, bietet das hierzulande schon seit 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz einen umfassenden rechtlichen Rahmen. Da braucht es kein neues Bürokratiemonster“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die zusätzlichen Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätten für Arbeitgeber einen unnötigen bürokratischen Mehraufwand zur Folge. „Die vorgesehene Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie untergräbt das Bekenntnis der Bundesregierung zu einem konsequenten Bürokratieabbau“, warnt Genth. In den aktuell wirtschaftlich und geopolitisch herausfordernden Zeiten kämpften viele Unternehmen um ihre Existenz. Branchenübergreifend seien massenhaft Arbeitsplätze in Gefahr. „Neue komplexe Berichts- und Prüfpflichten sind jetzt fehl am Platze. Hier muss die Bundesregierung ihr Wort halten und den versprochenen Bürokratieabbau entschlossen vorantreiben“, so Genth weiter.

Mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie fordert der HDE für tarifgebundene und auch tarifanwendende Unternehmen eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. „Tarifverträge bieten ein transparentes, geschlechtsneutrales und an objektiven Kriterien ausgerichtetes Vergütungssystem, das von den Tarifvertragsparteien gemeinsam vereinbart wurde. Tarifverträge gewährleisten damit eine diskriminierungsfreie und faire Vergütung“, so Genth. Ohne eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie würde die seit Jahren branchenübergreifend rückläufige Tarifbindung weiter unter Druck geraten. „Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Tarifbindung wieder zu stärken und Bürokratie abzubauen. Das muss jetzt die Leitschnur sein und bleiben“, so Genth.

Quelle: HDE

Ausbildungsjahr 2024/2025: Starke Nachfrage im Handel, immer weniger geeignete Bewerberinnen und Bewerber

Mit Blick auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) macht der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die weiterhin hohe Nachfrage nach Nachwuchskräften im Einzelhandel aufmerksam. Während sich die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber erfreulich entwickelt, erschweren zunehmend mangelhafte Bewerbungen die Besetzung offener Ausbildungsstellen mit geeignetem Nachwuchs.
Zum Stichtag 30. September 2025 verzeichnet die BA einen Rückgang der insgesamt gemeldeten Ausbildungsstellen um 4,9 Prozent auf 494.109. Gleichzeitig ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um drei Prozent auf 444.335 gestiegen, vermutlich auch aufgrund einer höheren Zahl von Schulabgängern mit mittlerem Abschluss. Ende Oktober 2025 waren noch 54.385 gemeldete Ausbildungsstellen unbesetzt. Dies entspricht im Vergleich zum Vormonat einem Rückgang um rund 21 Prozent. Dennoch stehen den unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern rechnerisch weiterhin deutlich mehr unbesetzte Stellen gegenüber, auf 73 Bewerber kommen 100 offene Stellen.

Im Einzelhandel ist die Nachfrage nach Nachwuchskräften zuletzt sogar noch gestiegen. Die Zahl der angebotenen Stellen für Verkäufer stieg seit vergangenem Herbst um 23 Prozent auf 33.930, bei den Einzelhandelskaufleuten um 16,6 Prozent auf 45.507. „Das sind außerordentliche Zahlen, die den Handel von vielen anderen Branchen unterscheiden, in denen das Ausbildungsangebot teilweise stark eingeschränkt wird“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der große Nachwuchsbedarf im Handel spiegelt sich auch in der Platzierung der beiden Kernberufe im Ranking der angebotenen Stellen wider, in dem sie konstant die ersten beiden Plätze belegen. Außerdem landen die Verkäufer und die Kaufleute im Einzelhandel auf den Plätzen 3 und 5 der meistgewählten Berufe.

Die Handelsunternehmen haben laut HDE wenig Schwierigkeiten, die angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen. „Die Menge der Bewerbungen entwickelt sich im Vergleich zu den letzten Jahren erfreulich“, so Genth. Allerdings zeige sich zunehmend ein Qualitätsproblem. Der Anteil an mangelhaften oder schlechten Bewerbungen erschwere die Besetzung der Ausbildungsstellen mit ausreichend qualifizierten und damit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. „Die Themen Ausbildungsstartkompetenz und Ausbildungseignung geraten zunehmend in den Fokus“, so Genth.

An Bedeutung gewinnt auch die Ausbildung zum Handelsfachwirt im Rahmen des Abiturientenprogramms. Zwar sank die Zahl der angebotenen Stellen leicht um 56 auf 16.184 (- 0,35 Prozent), doch die Platzierung im Ranking der BA verbesserte sich von Rang 5 auf Rang 4. „Das zeigt den nach wie vor wachsenden Bedarf im Handel nach spezifisch ausgebildeten Führungskräften“, so Genth. Die Programme seien gefragt, wenngleich bei den Bewerberzahlen weiterhin unterrepräsentiert.

Quelle: HDE

Digitale Fairness: HDE mahnt bei geplantem EU-Gesetzesvorhaben zu konsequenter Harmonisierung und Rechtsdurchsetzung

Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum geplanten Digital Fairness Act (DFA) hat der Handelsverband Deutschland (HDE) das Gesetzesvorhaben als Beitrag für einen starken, einheitlichen und fairen digitalen Binnenmarkt grundsätzlich positiv bewertet.

Allerdings warnt der HDE vor der Einführung neuer Verpflichtungen und fordert eine bessere Harmonisierung und Rechtsdurchsetzung. Der DFA soll Änderungen im Verbraucherrecht und in Regulierungen für den Digitalbereich mit sich bringen.

„Mit dem Digital Fairness Act Verbraucherrechte zu harmonisieren und digitale Märkte zu stärken, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Es müssen aber auch tatsächlich faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer gelten, es braucht ein echtes Level-Playing-Field“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Neue Verpflichtungen für alle in den konsultierten Bereichen seien nicht zielführend, wenn die Durchsetzung existierender Regeln noch nicht ausreichend sichergestellt sei. „Die EU muss wirksamere Instrumente für die Durchsetzung ihrer Regeln gegenüber allen Marktteilnehmern entwickeln, etwa durch die verbindliche Verpflichtung für Plattformen aus Drittstaaten, einen greifbaren in der EU ansässigen verantwortlichen Wirtschaftsakteur zu benennen. Sonst entsteht ein strukturell ungleicher Wettbewerb“, so Tromp weiter. Hier offenbare der geplante DFA eine erhebliche Schieflage.

Nicht ausreichend berücksichtigt wird aus Sicht des HDE zudem, dass viele im Zuge der Konsultation abgefragte Themen bereits von geltendem Recht abgedeckt sind. So sei es beispielsweise bei Personalisierungspraktiken. Schon heute gibt die DSGVO einen Regelungsrahmen zur Nutzung persönlicher Daten vor, auch durch E-Privacy-Richtlinie und Digital Services Act (DSA) besteht ein breites Regelungswerk. „Da der DSA erst seit kurzer Zeit vollständig gilt, sollten nicht vorschnell neue Vorgaben ohne Mehrwert festgesetzt werden“, so Tromp. Mit Blick auf sogenannte Dark Patterns und suchterzeugende Gestaltungsmittel bestünden ebenfalls schon heute klare Regeln. Die Leitlinien der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zeigten klar auf, dass die prinzipienbasierten Bestimmungen und Verbote der Richtlinie auch in diesen Bereichen gelten und anzuwenden sind.

Der HDE spricht sich daher für die konsequente Harmonisierung bestehenden Rechts aus. „Was es braucht, sind übergeordnete Leitlinien, die das EU-Verbraucherrecht und die neuen Digitalgesetzgebungen wie DSA und AI-Act abdecken, die Interaktion sowie Wechselwirkungen zwischen diesen erläutern und offene Auslegungsfragen klären“, betont Tromp. Die EU verfüge bereits über ein starkes rechtliches Gerüst für den Verbraucherschutz, das es gegenüber allen Akteuren gleichermaßen durchzusetzen gelte.

Quelle: HDE

Extraterritorialität bei Cross-Border-UTP: HDE warnt vor Risiken für Binnenmarkt und Verbraucher

Im Zuge der Beratungen zur geplanten EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Durchsetzung (Cross-Border (2024/0318(COD)) der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie (EU) 2019/633) warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den negativen Folgen des vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen extraterritorialen Ansatzes.

Die Anwendung nationaler Sonderregelungen über Ländergrenzen hinweg drohe, zu erheblichen Rechtsunsicherheiten zu führen und den Binnenmarkt zu schwächen.

„Europa braucht klare und einheitliche Rahmenbedingungen – keine neuen faktischen Handelshemmnisse“, betont Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik. Die Cross-Border-Verordnung müsse strikt auf den harmonisierten Kern der UTP-Richtlinie beschränkt bleiben. Eine Ausweitung auf nationale Vorschriften, die über den harmonisierten Teil der EU-Richtlinie hinausgehen, gefährde die Warenverkehrsfreiheit, die unternehmerische Freiheit und letztlich auch die Verbraucherinteressen.

Besonders kritisch sieht der HDE die Möglichkeit, dass nationale Behörden die Anwendung strengerer nationaler Regelungen – wie beispielsweise des französischen EGalim-Gesetzes – in anderen Mitgliedstaaten durchsetzen könnten. Dies schrecke Händler davon ab, EU-weit einzukaufen und so Vertragsbeziehungen über Grenzen hinweg einzugehen. „Wenn Unternehmen nicht sicher genug sagen können, welches Recht gilt, hemmt das Handel und Wettbewerb. Am Ende schadet das Verbraucherinnen und Verbrauchern, denn sie zahlen höhere Preise und erhalten eine geringere Auswahl“, so Gerstein.

Rechtswissenschaftliche Gutachten im Auftrag des HDE untermauern diese Einschätzung und warnen vor einem regulatorischen Flickenteppich sowie vor gravierenden rechtlichen Unsicherheiten bei grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen. Sie empfehlen, die Durchsetzung klar auf den gemeinschaftlichen Rahmen zu begrenzen und nationale Verschärfungen nicht extraterritorial wirken zu lassen.

Der HDE fordert die EU-Gesetzgeber daher auf, bei den weiteren Verhandlungen den Fokus auf eine effiziente behördliche Kooperation zu legen, ohne inhaltliche Erweiterungen an der UTP-Richtlinie vorzunehmen. „In einer Zeit geopolitischer Unsicherheit braucht Europa einen starken, einheitlichen Binnenmarkt. Zusätzliche bürokratische Hürden und rechtliche Risiken sind das Letzte, was Handel, Produzenten und Verbraucher jetzt gebrauchen können“, so Gerstein.

Quelle: HDE

HDE fordert rasche Einführung des digitalen Euro: Europa braucht jetzt ein digitales staatliches Zahlungsmittel

Mit Blick auf die Vorlage des Berichterstatters Fernando Navarrete im Europäischen Parlament zum digitalen Euro erneuert der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer schnellen Einführung.

In seinem Bericht empfiehlt Navarrete, den digitalen Euro nur bei Ausbleiben einer anderen europaweiten Lösung für den Zahlungsverkehr von Privatkunden einzuführen. Der HDE bewertet diese Empfehlung kritisch und bekräftigt die Bedeutung eines digitalen staatlichen Zahlungsmittels für Europa.

„Die Zeit ist reif für ein modernes, souveränes und zukunftsorientiertes Zahlungsmittel, das den heutigen Anforderungen der digitalen Welt gerecht wird. Das analoge Bargeld ist dafür nicht mehr ausreichend“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr. Angesichts der aktuellen Abhängigkeit von wenigen, privaten Anbietern bestehe dringender Handlungsbedarf. Anders als Berichterstatter Fernando Navarrete spricht sich der HDE für eine möglichst schnelle Einführung des digitalen Euro aus. „Darauf zu warten, dass die europäische Kreditwirtschaft ein eigenes Konzept auf die Beine stellt, hat uns bereits zu viel Zeit gekostet. Europa kann nicht länger warten, sondern muss endlich handeln“, betont Binnebößel. Selbst wenn ein grenzüberschreitendes Zahlungsverfahren etabliert werden könne, löse es nicht alle Probleme des aktuellen Anbietermarktes. Es sei dann lediglich ein weiteres privatwirtschaftliches Zahlungsmittel in einem engen Markt.

Im digitalen Euro sieht der HDE hingegen mehr als nur eine neue Zahlungsform. „Der digitale Euro ist ein staatliches Zahlungsmittel mit einer interessenausgleichenden Systematik, das den Weg für einen fairen, wettbewerbsorientierten und innovativen Markt ebnet“, so Binnebößel. Durch eine staatlich garantierte Zahlungsverkehrsinfrastruktur könnten neue innovative Anbieter in den bislang stark begrenzten Markt eintreten. „Das macht einen Kostenwettbewerb möglich, der sowohl Zahlern als auch den Zahlungsempfängern mehr Effizienz bietet“, so Binnebößel. Die ablehnende Haltung der europäischen Kreditwirtschaft gefährde diesen Fortschritt. „Zu glauben, dass die Kreditwirtschaft aus freiem Willen ein System entwickelt, das den Anforderungen von Zahlern und Zahlungsempfängern gerecht werden kann, ist naiv. Das zeigen die Erfahrungen aus vergangenen Versuchen, ein europäisches Zahlverfahren zu etablieren“, warnt Binnebößel. Die aktuellen Forderungen und Bedenken der Kreditwirtschaft wirkten wie der Versuch, das bestehende eigene Geschäftsmodell erhalten und festigen zu wollen. So führten Maßnahmen wie Haltegrenzen und die One-Wallet-Strategie vor allem zu höherer Komplexität. Zudem seien Überlegungen, die Kosten der Banken durch den Handel zu kompensieren, einseitig und stünden einer fairen Marktgestaltung entgegen.

„Die Politik muss jetzt Mut und Bereitschaft zeigen, schnell und unkompliziert für technische und politische Regularien zu sorgen. Wir appellieren an die Bundesregierung, sich im weiteren Verfahren und in diesem Sinne stark zu machen“, so Binnebößel. In einer zunehmend digitalen Welt unterliege schließlich auch die Kreditwirtschaft einem Wandel. „Der digitale Euro ist die Chance, diesen Wandel zu begleiten und Europas Position in der digitalen Zahlungswelt zu sichern“, so Binnebößel.

Quelle: HDE