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Weihnachtsgeschäft: Handelsverband rechnet mit Umsatzplus von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr

Für die beiden Monate November und Dezember prognostiziert der Handelsverband Deutschland (HDE) im Einzelhandel in Deutschland ein Umsatzplus von 1,5 Prozent im Vergleich zu 2024. Damit setzen die Handelsunternehmen in den letzten beiden Monaten des Jahres insgesamt 126,2 Milliarden Euro um. An der Spitze der Beliebtheitsskala bei den Weihnachtsgeschenken bleiben Gutscheine.

„Das Weihnachtsgeschäft bleibt trotz eines schwierigen Umfelds und vieler Ungewissheiten stabil. Viele Händler aber blicken eher vorsichtig oder pessimistisch auf die mit Abstand umsatzstärkste Zeit der Branche“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Das zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage unter 300 Handelsunternehmen aller Größen, Standorte und Branchen: Demnach erwarten 80 Prozent der befragten Unternehmen zurückhaltende Verbraucher, 83 Prozent rechnen damit, dass die Kunden angesichts der Preisentwicklung stärker auf den Preis achten werden. Aber es gibt auch positive Vorzeichen: Nach einer vom HDE beauftragten und vom Handelsblatt Research Institut durchgeführten Verbraucherumfrage unter mehr als 2.000 Personen freuen sich 73 Prozent der Verbraucher auf Weihnachten. Bei den Geschenkeinkäufen allerdings gibt demnach im Durchschnitt jeder 263 Euro aus – das sind 34 Euro weniger als im Vorjahr. Besonders häufig greifen die Befragten bei der Auswahl der Weihnachtsgeschenke bei Geschenkgutscheinen, Spielwaren, Büchern und Kosmetik oder Körperpflegeprodukten zu.

Insgesamt erzielt der Einzelhandel 18,5 Prozent seines Jahresumsatzes in den letzten beiden Monaten des Jahres. Die HDE-Umsatzprognose von einem Plus von nominal 1,5 Prozent entspricht einem preisbereinigten Nullwachstum im Vergleich zu 2024. Betrachtet man ausschließlich den Online-Handel, so wird dieser seine Weihnachtsumsätze um nominal 3,3 Prozent im Vergleich zu 2024 steigern, hier liegt der Umsatz dann bei 22,2 Milliarden Euro. Preisbereinigt wäre das ein Wachstum um 2,3 Prozent.

„Das Jahresende entscheidet bei vielen Unternehmen über die Bewertung des gesamten Geschäftsjahres. Wenn wie in unserer Umfrage 51 Prozent der Nicht-Lebensmittelhändler sich vor einem schlechteren oder deutlich schlechteren Weihnachtsgeschäft als im Vorjahr sehen, ist das ein deutliches Alarmsignal. Die Politik muss jetzt rasch ins Handeln kommen und bessere Rahmenbedingungen für die Binnenkonjunktur und den Einzelhandel schaffen“, so von Preen. Dabei müsse es unter anderem um die Senkung der Stromsteuer für alle, faire Wettbewerbsbedingungen mit Online-Plattformen und Händlern aus Fernost und den entschlossenen Abbau der Bürokratie gehen.

Quelle: HDE

Verbändeappell: Zugang zu Stromnetzen sichern – Zukunft ermöglichen

Ein flächendeckender und verlässlicher Zugang zu leistungsfähigen Stromnetzen ist entscheidend für die Elektrifizierung der Industrie, die Digitalisierung und die Energiewende in allen anderen Sektoren. Die Klimaziele bei gleichzeitiger Stärkung unserer Wirtschaft sind nur erreichbar, wenn die Stromnetze und Anschlüsse konsequent, effizient und zügig ausgebaut werden. Die Ermöglichung des Netzzugangs ist wesentlicher Teil einer erfolgreichen Energie- und Wirtschaftspolitik.

Nicht zuletzt steht auch der Einzelhandel unter Druck. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnt: „Der Einzelhandel wird die geforderten Ausbauziele für Ladeinfrastruktur und PV-Anlagen nicht erfüllen können, wenn die notwendigen Netzkapazitäten und Netzanschlüsse fehlen. Damit drohen den Handelsunternehmen Bußgelder für eine unverschuldete Situation.“

Den Appell haben die folgenden Verbände unterzeichnet:
– Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
– Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)
– BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.
– BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.
– Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
– Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. – DENEFF
– DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
– Die Familienunternehmer e.V.
– Handelsverband Deutschland – HDE – e.V.
– VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
– Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
– ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
– ZVEI e.V. Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Der Verbändeappell zum Download

HDE-Konsumbarometer im November: Verbraucherstimmung verschlechtert sich – negativer Trend seit dem Sommer

Die Verbesserung der Konsumstimmung im Oktober bleibt eine Ausnahme. Das HDE-Konsumbarometer geht im November wieder nach unten, der Wert fällt sogar schwächer aus als im September. Nach wie vor fehlen die Impulse für eine nachhaltige Verbesserung der Verbraucherstimmung. Insgesamt deutet das auf ein möglicherweise kompliziertes Weihnachtsgeschäft hin.

Die Verbraucherstimmung verschlechtert sich im November, insgesamt zeigt sich damit ein negativer Trend seit dem Sommer. Die positive Entwicklung aus dem Oktober war damit nur eine kurze Momentaufnahme, aktuell liegt das Barometer sogar wieder unterhalb des Wertes aus dem September.

Im November gibt es bei Anschaffungs- und Sparneigung nur minimale Veränderungen. Beide Teilindikatoren sinken leicht. Verglichen mit dem Vorjahresmonat ist die Konsumneigung in diesem November etwas geringer. Ein Grund für die sinkende Anschaffungs- und Sparneigung dürften die abnehmenden Einkommenserwartungen sein. Die Verbraucher planen insofern mit einem potenziell geringeren verfügbaren Einkommen und nehmen Anpassungen bei Konsum sowie beim Sparen vor. Die Lage am Arbeitsmarkt ist weiterhin angespannt und größere finanzielle Entlastungen für die Bürger seitens des Staates sind von der Bundesregierung aktuell nicht geplant. Insofern wird der überraschende Optimismus aus dem Vormonat wieder korrigiert.

Erwartungen, dass nach einem konjunkturell verhalten verlaufenden ersten Halbjahr in der zweiten Jahreshälfte eine Erholung einsetzt, haben sich somit nicht erfüllt. Nach wie vor sind die Verbraucher mit Blick auf die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands verunsichert.

Diese Negativeinschätzungen kommen zu Beginn des Weihnachtsgeschäfts für den Einzelhandel zur Unzeit. Die letzten beide Monate sind traditionell die umsatzstärksten Monate in der Branche. Unter Umständen kehrt der Optimismus bei den Verbrauchern im kommenden Jahr zurück, wenn durch finanzpolitische Maßnahmen das gesamtwirtschaftliche Wachstum angeregt wird. Dann erholt sich möglicherweise auch der private Konsum stärker und stützt einen konjunkturellen Aufschwung.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

Sichere Innenstädte brauchen lebendigen Einzelhandel

Mit Blick auf die in den letzten Tagen geführte politische Debatte um Sicherheit in den Innenstädten macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass es vor allem darum gehen muss, Leerstand in den Stadtzentren zu vermeiden.

„Die sicherste Innenstadt ist eine Innenstadt ohne Leerstände und mit einem vitalen Einzelhandel. Die Geschäfte des Handels sind sichere Orte. Verödete Stadtzentren rutschen ab und erzeugen dunkle Angsträume. Deshalb werben wir als Handelsverband seit vielen Jahren für Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederbelebung von Innenstädten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

An die Politik gerichtet schlägt der HDE deshalb konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Handelsunternehmen und des Standortes Innenstadt vor: „Wir brauchen bessere Abschreibungsmöglichkeiten für private Investitionen in die Stadtzentren. Je schneller gehandelt wird, desto besser. Vernachlässigte Innenstädte wieder aufzubauen ist immer teurer, als vitale Zentren zu erhalten“, so Genth weiter. Die Politik muss aus Sicht des Verbandes jetzt handeln und die Einzelhändler entlasten. „Die Senkung der Stromsteuer muss auch für Handelsunternehmen kommen, das macht für die Branche jährlich 700 Millionen Euro aus. Zudem muss endlich ein wirkungsvolles Stoppschild gegen den unfairen Wettbewerb mit Plattformen und Händlern aus Fernost wie Temu und Shein her. Diese unfaire Konkurrenz, die sich nicht an unsere Regeln hält, muss rasch gestoppt werden. Ansonsten blutet der heimische Einzelhandel weiter aus“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer weiter. Gute Rahmenbedingungen für den Einzelhandel seien ein wichtiger Punkt, um die Geschäfte vor Ort als sichere Orte für alle und Stabilitätsanker für Innenstädte zu erhalten.

Quelle: HDE

Handelsverband lehnt SPD-Forderungen zu Erhöhung der Erbschaftsteuer ab

Angesichts aktueller Forderungen aus der SPD zur Erhöhung der Erbschaftsteuer macht der Handelsverband Deutschland (HDE) die negativen Folgen für Unternehmen deutlich.

Insbesondere die angedachte Abschaffung von Privilegien für Unternehmen sieht der Verband als kontraproduktiv an. „Grundsätzlich ist in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht die Zeit für Debatten um Steuererhöhungen, sondern für Entlastungen der Unternehmen und der Bürger. Die so dringend benötigte Aufbruchsstimmung für den Konsum erzeugt man sicher nicht mit neuen Steuererhöhungsvorhaben“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Bei der Erbschaftsteuer sieht der HDE insbesondere den Mittelstand massiv gefährdet: „Im Einzelhandel ist Privatvermögen oftmals auch Unternehmensvermögen, das in die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens fließt. Steigt die Erbschaftsteuer, geht das auf Kosten der Investitionen und damit auf Kosten der Zukunft des gesamten Unternehmens. Gerade im Mittelstand bedeutet eine höhere Steuerlast für die nächste Generation das Aus des Familienunternehmens“, so Genth weiter. Nach einer Anhebung der Erbschaftsteuer seien Generationswechsel für Unternehmen oft nicht mehr zu finanzieren. Viele kleine und mittlere Handelsunternehmen müssten dann zusperren. Und das, wo die aktuelle Lage der Branche alles andere als rosig sei. Der HDE rechnet in diesem Jahr mit dem Verlust von 4.500 Geschäften in Deutschland.

Quelle: HDE

Handelsverband warnt EU-Institutionen vor Stillstand und fordert Verlässlichkeit für Unternehmen ein

Mit Blick auf den heute im EU-Parlament überraschend gescheiterten Kompromiss zum Lieferkettengesetz fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) Verlässlichkeit und Planbarkeit bei der EU-Gesetzgebung ein.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth: „Die Handelsunternehmen müssen sich auf eine gute und stabile Gesetzgebung aus Brüssel verlassen können. Das steht spätestens mit dem heutigen Scheitern des Omnibus I Pakets im Parlament infrage. Für die Unternehmen, die sich auf die auch im Rechtsausschuss des EU-Parlaments geeinte Lösung gebaut haben, ist das ein Totalschaden. Das Thema Lieferkettengesetz ist im Verlauf der letzten Jahre leider ein Paradebeispiel für eine unentschlossene und irrlichternde Politik in der Europäischen Union geworden. Das ist gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten vollkommen inakzeptabel. Wir brauchen genau das Gegenteil des gegenwärtigen Chaos. Die EU ist in diesen international komplizierten Zeiten gefordert wie nie, passende und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die heimische Wirtschaft zu setzen. Wir sind hier zum Gelingen verdammt, die Folgen eines Scheiterns wären verheerend. Für den Einzelhandel ist jetzt insbesondere wichtig, dass die EU beim Thema faire Wettbewerbsbedingungen mit Onlineplattformen und Händlern aus Drittstaaten wie Temu und Shein konkrete und schnelle Ergebnisse auf den Tisch legt. Das Problem ist längst erkannt, hier muss nun rasch geliefert werden. Wer Waren im EU-Binnenmarkt verkauft, muss sich auch an alle unsere Regeln halten. Ansonsten ruiniert der unfaire Wettbewerb die heimische Wirtschaft. Da muss die EU samt den Nationalstaaten deutlich besser werden – Verstöße müssen spürbare Auswirkungen haben. Schon das gestern vorgestellte Arbeitsprogramm der EU-Kommission war mit Blick auf den Bürokratieabbau eine Enttäuschung. Es bleibt jetzt keine Zeit zum Wundenlecken. Nun müssen sich in Brüssel alle Vertreter demokratischer Parteien zusammenraufen und rasch zu Lösungen kommen, die die Wirtschaft wieder nach vorne bringen. Wir brauchen einen Economy-Deal, da muss jetzt Tempo rein. Jetzt ist nicht die Zeit für parteipolitische Spielchen, dafür sind die Zeiten zu ernst.“

Quelle: HDE

Bürokratieabbau: HDE befürwortet Effizienz im Arbeitsschutz, warnt aber vor der Entgelttransparenzrichtlinie

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat aktuell einen Plan zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz vorgelegt. Ziel ist, praxisorientierte Lösungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Arbeitsschutz umzusetzen.

Für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten soll die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten entfallen, größere Unternehmen bis 250 Beschäftigte sollen sich auf einen einzelnen Sicherheitsbeauftragten beschränken können. Im Ergebnis würden dadurch 123.000 Sicherheitsbeauftragte wegfallen können. Das Ministerium kalkuliert selbst mit Einsparungen für die Wirtschaft von 135 Millionen Euro. Der HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik, Steven Haarke: „Diese Reform ist absolut notwendig und richtig. Wichtig ist zudem, dass die Sicherheit der Beschäftigten uneingeschränkt gewährleistet bleibt. Garant dafür ist ein praxisnaher Arbeitsschutz mit

Gefährdungsbeurteilungen.“ Das BMAS geht aber in seinem aktuellen Plan noch weiter und will vor allem auch Formerfordernisse im Arbeitsschutzrecht modernisieren. So plant das Ministerium im Arbeitsschutzrecht etwa die Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form. Hier sieht das BMAS zusätzliches Einsparungspotenzial in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die Wirtschaft. Haarke: „Das ist genau richtig so, wir brauchen einen modernen Arbeitsschutz. Bürokratieabbau, Digitalisierung und Entlastung von KMU im Arbeitsschutz sind dazu wichtige Bausteine. Das setzt ein positives Signal.“

Allerdings könne man sich mit diesen Fortschritten im Arbeitsschutz angesichts der drohenden Bürokratieaufwüchse an anderer Stelle im Arbeitsrecht keinesfalls zufriedengeben. So müsse schnell vor allem auch die staatliche Bürokratieprävention stärker in den Fokus der Debatte rücken. „Besonders mit der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht bis nächsten Sommer, wartet ein regelrechtes Bürokratiemonster auf die Unternehmen. Greift die Bundesregierung hier nicht auf allen politischen Ebenen entschlossen ein, etwa durch eine echte Ausnahme vom Gesetz für tarifgebundene und auch tarifanwendende Unternehmen, wird es zu einem bisher ungekannten Bürokratieaufwuchs unter anderem durch neue Auskunfts- und Berichtspflichten für Arbeitgeber jeder Größe kommen“, so Haarke weiter. Statt eine Unzahl neuer Auflagen im Bereich der Entgelttransparenz aufzubauen, sei es viel wichtiger, dass der Staat endlich an allen Werktagen, inklusive samstags, die Kleinkinderbetreuung bundesweit bis 20 Uhr als Standard sicherstellen würde. Haarke: „Das wäre ein echter Beitrag, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf effizient zu optimieren.“

Quelle: HDE

Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2026 enttäuschend

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das gestern vorgestellte Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2026 als enttäuschend und angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage als nicht ausreichend.

„Die EU-Kommission hatte es sich für dieses Mandat auf die Fahnen geschrieben, grundlegend auf Entbürokratisierung und Entlastung hinzuwirken, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken. Leider aber sind im Arbeitsprogramm keine klaren Signale in die Richtung zu erkennen. Es scheint, als würde sich der EU-Maschinenraum unverändert weiter in die gewohnte und für die Wirtschaft verhängnisvolle Richtung der Überregulierung bewegen. Da helfen politische Sonntagreden der EU-Kommissionspräsidentin nicht weiter. Wir brauchen auf EU-Ebene einen Economy-Deal – die EU-Kommission hat heute die Gelegenheit verpasst, wichtige Signale der Entschlossenheit in diese Richtung zu senden“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik, Antje Gerstein.

Konkrete Beispiele zeigen, warum die Bewertung des HDE so negativ ausfällt: So wird weder der Richtlinienvorschlag zu Green Claims noch der Verordnungsvorschlag zur Zahlungsverzugsrichtlinie zurückgezogen, was angesichts der politischen Blockade bei beiden Dossiers nicht nur folgerichtig, sondern ein entscheidendes Signal für die Unternehmen hinsichtlich Planbarkeit und Rechtssicherheit gewesen wäre. Der Digital Fairness Act wird unverändert weiter geplant, obwohl bereits jetzt absehbar ist, dass er zu mehr Belastung, mehr Bürokratie und weniger Innovationsfreude führt. An anderer Stelle wird zu wenig geregelt. Es fehlt ein entscheidendes Vorhaben, für das ein europäischer Ansatz lange überfällig ist: Noch in Ihrer im Mai veröffentlichen Binnenmarktstrategie hat die EU-Kommission angekündigt, für das 4. Quartal 2026 ein Instrument für die Bekämpfung von regionalen Lieferbeschränkungen (Territorial Supply Constraints, TSCs) vorzulegen. Diese Praktiken gehören zu den „Terrible Ten“, die von der EU-Kommission selbst als Schwächen identifiziert sind, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes massiv hemmen. Gerstein: „TSCs werden insbesondere durch große Hersteller angewandt, behindern den freien Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten, führen zu künstlichen Preisunterschieden und richten beim europäischen Verbraucher jährlich einen Schaden von über 14 Milliarden Euro an.“ TSCs entstehen beispielsweise, wenn Hersteller dem Handel verbieten, Produkte über Ländergrenzen hinweg weiterzuverkaufen. Dies verhindert grenzüberschreitenden Wettbewerb. Daher ist es aus Sicht des HDE entscheidend, dass die EU-Kommission dieses massive Binnenmarkt-Problem entschlossen und vor allem zeitnah angeht. Eine Verschiebung auf einen unbestimmten Zeitpunkt wäre schädlich für Verbraucher und Handel. Besonders irritierend ist der Schlingerkurs der EU-Kommission bei der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten: nachdem sie erst Ende September angekündigt hatte, dass die Verordnung erst mit einem weiteren Jahr Verspätung in Kraft treten würde (sie wurde bereits um ein Jahr verschoben), rudert sie heute wieder zurück und verkündet, dass nun doch Ende 2025 der entscheidende Stichtag – zumindest für große Unternehmen – ist. „Ein solcher Schlingerkurs führt bei den Handelsunternehmen nur noch zu Ratlosigkeit“, so Gerstein.

Quelle: HDE

Halloween im Einzelhandel: Ausgaben bleiben trotz zurückhaltender Konsumstimmung stabil

Der Einzelhandel in Deutschland kann sich auch in diesem Jahr zu Halloween wieder über mehr als 500 Millionen Euro zusätzlichen Umsatz freuen. Das zeigt die aktuelle Prognose des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Trotz der aktuell eher zurückhaltenden Konsumstimmung zeigt das Geschäft mit dem Gruselfest Stabilität. Im Vorjahresvergleich sinken die Umsätze nur leicht um 3,7 Prozent.

„Halloween bleibt auch in diesem Jahr für viele Handelsunternehmen ein wichtiger Umsatzimpuls. Die Umsätze werden wohl nicht ganz das Vorjahresniveau erreichen, das ist aber angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen für den Konsum auch nicht verwunderlich und als positives Signal für Stabilität zu werten. Halloween hat sich einen festen Platz im Einzelhandelsjahr in Deutschland erarbeitet“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Insgesamt geht der Handelsverband für das Einzelhandelsgeschäft rund um das Kürbisfest in diesem Jahr von Umsätzen in Höhe von 520 Millionen Euro aus. Das entspricht im Vorjahresvergleich einem Minus von 3,7 Prozent. Dabei bleibt die Zahl der Menschen, die Ausgaben zu Halloween plant, nahezu gleich (2024: 15,3 Prozent, 2025: 15,2 Prozent). Insgesamt sind die Ausgaben der Verbraucher zum Gruselfest in den letzten Jahren deutlich gestiegen: So liegen die Umsätze in diesem Jahr voraussichtlich um 63 Prozent höher als noch 2019.

Auffällig ist in diesem Jahr insbesondere, dass deutlich weniger Verbraucher bei Schmuck und Accessoires, Kostümen, Schminke und Deko zugreifen wollen. Vermutlich sind hier viele Interessierte noch aus den letzten Jahren gut versorgt. Im Mittelpunkt der Halloween-Planungen stehen deshalb 2025 Einkäufe für Süßwaren, Lebensmittel und Haushaltsartikel.

Für die Untersuchung führte das IFH Köln im Auftrag des HDE im Oktober 2025 eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter mehr als 1.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren durch.

Mehr Informationen unter www.einzelhandel.de/halloween 

Die Art des Betreibens einer internen Meldestelle unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats

Einige Mitglieder haben den Handelsverband mit der Einrichtung und der Betreuung ihrer internen Meldestelle nach § 12 HinSchG beauftragt. Im Vorfeld der Beauftragung hatte der Handelsverband denjenigen Mitgliedern mit Betriebsrat angeraten, den Betriebsrat über die Auslagerung der Einrichtung und Betreuung mitbestimmen zu lassen, da angesichts von BAG-Rechtsprechung zu AGG-Beschwerdestellen damals zu vermuten war, dass die Maßnahme zumindest teilweise der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterlag. Schließlich ist eine Hinweisgeberstelle geeignet das Verhalten von Arbeitnehmer zu beeinflussen und kann die Ordnung im Betrieb betreffen (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Durch den Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 08.07.2025 (2 TaBV 16/24) hat nunmehr auch erstmalig ein zweitinstanzliches Gericht entschieden, dass die Einrichtung einer Meldestelle nach § 12 HinSchG der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt. Das Gericht hat ergänzend ausdrücklich festgestellt, dass das Mitbestimmungsrecht auch greife, wenn die Einrichtung und Betreuung der Meldestelle an eine externe Organisation ausgelagert wird.

Zwar sei laut dem Gericht das „Ob“ der Einrichtung gesetzlich in § 12 HinSchG vorgegeben und damit mitbestimmungsfrei, das „Wie“ hingegen offen und deshalb mitbestimmungspflichtig. Das müsse unabhängig davon gelten, ob die Meldestelle mit eigenen Arbeitnehmern betrieben werde oder extern ausgelagert werde.

Der Mitbestimmung unterliegen soll danach die Wahl des Meldewegs, Fragen der Anonymität, Reaktionszeiten sowie die konkrete vertragliche Ausgestaltung bei einer Auslagerung auf Dritte.

Mitglieder, welche im Vorfeld der Auslagerung der Meldestelle an den Handelsverband einen vorhandenen Betriebsrat beteiligt haben, haben somit alles richtig gemacht.

Sie haben Fragen zur Pflicht der Vorhaltung einer internen Meldestelle nach § 12 HinSchG oder zum Angebot des Handelsverbandes? Weitere Informationen finden Sie hier: