Halloween wird in Deutschland immer populärer, die Zahl der Menschen, die gezielt Ausgaben zum Gruselfest einplant, steigt immer weiter. In der Folge entwickeln sich auch die Umsätze des Einzelhandels zu diesem Anlass in den letzten Jahren nach oben.
Eine aktuelle vom Handelsverband Deutschland (HDE) beauftragte Studie zeigt: In diesem Jahr planen knapp mehr als 15 Prozent der Deutschen gezielt Ausgaben zu Halloween. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 13,5 Prozent. Entsprechend positiv entwickeln sich auch die Umsätze im Einzelhandel: 2023 lagen diese noch bei 480 Millionen Euro, für dieses Jahr rechnet der HDE nun mit 540 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung von 12,5 Prozent zum Vorjahr. „Halloween legt nach wie vor an Beliebtheit zu. Das Kürbisfest entwickelt sich zu einem immer wichtigeren Umsatzimpuls für den Einzelhandel“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Ganz oben auf den Einkaufszetteln stehen dabei Schmuck und Accessoires, Schminke und Make-up, Dekorationsartikel und Kostüme. Die Verbraucher decken sich vor allem auch für Motto-Partys ein.
Die bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter rund 1.200 Befragten wurde vom IFH Köln im Auftrag des HDE durchgeführt.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt es weiterhin ab, die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes mittels eines Tariftreuegesetzes an die Tarifvertragsbindung zu koppeln. „An unserer grundsätzlich ablehnenden Positionierung zum Tariftreuegesetz hat sich auch durch die nachträglichen Anpassungen im Gesetz nichts geändert. Es geht hier letztlich um einen Tarifzwang durch die Hintertür“, so der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke. Zumal dieses Gesetz sein selbst gesetztes Ziel gänzlich verfehle und kein Unternehmen nur deshalb eine Tarifbindung eingehen würde. Stattdessen entstünden an öffentlichen Aufträgen interessierten Unternehmen vor allem wieder unnötige und neue bürokratische Hürden sowie Kosten.
Die nachträglich im Entwurf eingefügte Schaffung der Möglichkeit von Online-Betriebsratswahlen bewertet der HDE für sich betrachtet durchaus positiv, allerdings erscheint die ebenso geplante Verschärfung des Strafrechts bei Behinderung einer Betriebsratswahl mit Blick auf die bereits heute bestehenden Sanktionsmöglichkeiten bei rechtswidrigem Verhalten sachlich nicht wirklich geboten. „Online-Betriebsratswahlen wären ein wichtiger Schritt auch zum Bürokratieabbau, das begrüßen wir als HDE“, so Haarke weiter. Bei entsprechendem politischen Umsetzungswillen ließe sich dieses Vorhaben aber auch isoliert problemlos im Zuge eines der sonstigen noch geplanten sozialpolitischen Gesetzesvorhaben umsetzen.
Das Bundesarbeitsministerium hatte gestern einen überarbeiteten Entwurf des Tariftreuegesetzes in die Verbändeanhörung gegeben.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland schätzen das Zahlungsmittel Bargeld. Der Großteil von ihnen spricht sich für den Erhalt von Bargeld als eine der zentralen Zahlungsoptionen aus. Das zeigt eine gemeinsame Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) und des Marktforschungsinstituts Appinio unter 1.000 Personen. Angesichts bundesweit zunehmender Filialschließungen von Banken bekräftigt der HDE seine Forderung nach einer Stärkung des Bargeldkreislaufs, um Angebote wie die Bargeldauszahlung im Einzelhandel nicht zu gefährden.
„Obwohl der Trend zum unbaren Bezahlen geht, bleibt Bargeld ein wichtiges und beliebtes Zahlungsmittel. Wenn allerdings weiterhin immer mehr Bankfilialen schließen, droht der Bargeldkreislauf zusammenzubrechen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wie aus der Umfrage von HDE und Appinio hervorgeht, will mit 60 Prozent die Mehrheit der Befragten das Bargeld weiterhin als eines der zentralen Zahlungsmittel behalten. Beim Einkaufen zahlen 42 Prozent am liebsten mit Bargeld. Mehr als ein Viertel (27 Prozent) bevorzugt die kontaktlose Kartenzahlung, während 16 Prozent kontaktlos mit Smartphone, Smartwatch oder Mobile-Payment-App und 15 Prozent mit Karte und PIN-Eingabe zahlen.
Positiv bewerten die Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, im Einzelhandel an der Kasse Bargeld abzuheben. Laut Umfrage findet die große Mehrheit von 80 Prozent der Befragten dieses Angebot gut oder sehr gut. Von ihnen schätzen die meisten, dass die Abhebung im Geschäft Zeit spart (58 Prozent) und bequemer als der Gang zu Bank oder zum Geldautomaten ist (57 Prozent). Die Gebührenfreiheit der Abhebung findet ein Drittel attraktiv. „Viele Menschen nutzen das Angebot, im Geschäft vor Ort beim Einkaufen an der Kasse Bargeld abzuheben. Häufig sind Kunden auf diesen freiwilligen Service des Handels angewiesen, da es in vielen Regionen immer weniger Geldautomaten und Bankfilialen gibt“, so Genth weiter. Wie die Umfrage von HDE und Appinio zeigt, haben 59 Prozent der Befragten schon einmal Bargeld im Einzelhandel abgehoben, rund ein Fünftel (21 Prozent) nutzt dieses Angebot regelmäßig. Fast ein Viertel (23 Prozent) hat die Möglichkeit der Bargeldauszahlung an der Kasse bislang nicht genutzt, kann es sich in Zukunft aber vorstellen.
„Es ist höchste Zeit, sich Gedanken über die Zukunft des Bargelds zu machen und den Bargeldkreislauf zu sichern. Sonst besteht die Gefahr, dass wir ein bedeutendes Zahlungsmittel verlieren“, betont Genth. Durch die Schließung zahlreicher Bankfilialen werde der Umgang mit Bargeld für den Handel derzeit immer herausfordernder und kostenintensiver. „Händlerinnen und Händler tragen zum einen die Kosten für die mögliche Beschaffung von Banknoten. Zudem liegen hinter der Bargeldauszahlung meist noch Gebühren für die Kartentransaktion“, so Genth. Die kartenherausgebenden Banken sollten bei Bargeldauszahlungen daher auf die Händlerentgelte verzichten. „Die Banken dürfen ihre eigenen Bargeld-Infrastrukturen nicht länger auf Kosten des Handels entlasten“, fordert Genth.
Die bevölkerungsrepräsentative Umfrage wurde Anfang Oktober von HDE und Appinio durchgeführt. Befragt wurden 1.000 Personen in Deutschland im Alter von 18 bis 65 Jahren.
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Trotz vieler Negativ-Schlagzeilen aus den vergangenen Jahren sind Deutschlands Innenstädte nach wie vor starke Anziehungspunkte für die Menschen. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Deutschlandstudie Innenstadt der CIMA Beratung+Management GmbH. Für die repräsentative Studie wurden über 5000 Bundesbürger im Juni und Juli 2024 befragt. Und doch gibt es dringenden Handlungsbedarf, um Stadtzentren attraktiv zu halten oder sie wieder zu beleben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert deshalb entschiedene Unterstützungsmaßnahmen der Politik auf allen Ebenen. Die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) macht sich für mehr Kooperation aller Akteure stark.
„Die Innenstadt lebt und ist vielerorts ein Erfolgsmodell. Viele Menschen suchen sie regelmäßig auf und wissen sie zu schätzen“, so CIMA-Geschäftsführer Roland Wölfel. Die Studie zeigt: 53,3 Prozent der Personen in Haushalten mit 4.000 bis unter 6.000 Euro Monatseinkommen besuchen mindestens einmal wöchentlich die Innenstadt. Zwischen 2.000 und unter 4.000 Euro liegt dieser Wert bei .47,8 Prozent. Dabei ist über alle Altersgruppen hinweg der wichtigste Grund für den Besuch des Stadtzentrums der Einkauf im örtlichen Einzelhandel. Mehr als 70 Prozent der in der Studie Befragten geben an, die Innenstädte des Shoppings wegen zu besuchen.
„Die Studie zeigt, dass der Einzelhandel für attraktive Innenstädte unverzichtbar ist und bleibt. Stadtzentren und die dort ansässigen Unternehmen sind Begegnungsort für alle Generationen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Angesichts der zentralen Rolle des Einzelhandels in attraktiven Stadtzentren müsse die Politik auf allen Ebenen dringend an den Rahmenbedingungen arbeiten. „Wir müssen jetzt gemeinsam die Zukunft der Innenstadt sichern. Die Menschen wollen vitale Stadtzentren, die Politik muss den Rahmen dafür schaffen. Sauberkeit, Sicherheit und die gute Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln – das ist das Fundament, das muss überall angegangen werden“, so von Preen weiter. Zudem geht es um die Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort. „Die Studie macht deutlich, dass wir ein strategisches Gesamtkonzept brauchen, das Handel, Gastronomie und Erlebnisangebote miteinander verzahnt und gleichzeitig das Stadtbild und somit die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessert“, erklärt Gerold Leppa, stellvertretender Bundesvorsitzender der bcsd. „Eine zentrale Koordinierungsstelle, die die Interessen aller Akteure bündelt, zu Kooperationen anstiftet und diese trägt und die die Innenstadt als multifunktionalen, attraktiven Ort für Besucherinnen und Besucher gestaltet, ist der Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit unserer Innenstädte. Hier kann das Stadtmarketing als bewährter Partner eine tragende Rolle spielen.“
Die Deutschlandstudie Innenstadt der CIMA Beratung+Management GmbH ist in Kooperation mit dem HDE und der bcsd, sowie mit der Unterstützung des Citymanagement Verbands Ost e.V. (CMVO), des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA), des Deutschen Industrie und Handelskammertags e.V.(DIHK), eBay Deutschland, der EDEKA-MIHA Immobilien-Services GmbH, der Fokus Development AG, der Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, der hystreet.com GmbH, der LIDL Immobilien Dienstleistung GmbH & Ko. KG, der MK Illumination Handels GmbH und von noceanZ marketResearch entstanden.
Der Marktleiter Jochen Müller freut sich. Denn sein Markt erfüllt die Kriterien, die der Verband für barrierearmes und bequemes Einkaufen definiert hat und nahm erneut die Hürden der Rezertifizierung mit Bravour.
Generationenfreundlichkeit wird hier großgeschrieben, weil auch der Einkauf für alle Kunden und Kundinnen so angenehm und stressfrei wie möglich sein soll. Das Qualitätszeichen für Generationenfreundliches Einkaufen wird seit 2010 bundesweit von allen Handelsverbänden vergeben. Alle Einzelhandelsunternehmen, die sich zertifizieren lassen, werden von einem Prüfer des Verbandes vor Ort besucht, der die insgesamt 63 Qualitätskriterien abprüft. Die Auswertung aller Fragebögen erfolgt einheitlich über ein eigens für das Qualitätszeichen entwickeltes Softwareprogramm.
Ende vergangener Woche hat der Bundestag in erster Lesung das Rentenpaket II beraten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet das Gesetzgebungsverfahren wegen der zu erwartenden enormen Kostenbelastung und der negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland kritisch. Im Fokus des Gesetzentwurfs stehen allein die zukünftigen Rentenbezieher, denen ein Mindestrentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2039 garantiert werden soll, ohne die Beiträge im Gegenzug zu deckeln.
Bunt – vielfältig – nachhaltig: So sind die Ideen der Gewinnerinnen und Gewinner des diesjährigen Landeswettbewerbs „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“. Seien Sie gespannt auf originelle Konzepte zum Thema „Nachhaltigkeit in Handel und bei Gemeinschaftsinitiativen“ und freuen Sie sich mit den Preisträgerinnen und Preisträgern, die von Wirtschaftsminister Olaf Lies ausgezeichnet werden.
Dienstag, 22. Oktober 2024, 18:30 bis 20:00 Uhr, im Forum der Niedersachsenhalle in Verden
Bereits zum siebten Mal werden die „stärksten“ Ideen aus Einzelhandel und Gemeinschaftsinitiativen mit Preisen in Höhe von 30.000 EUR prämiert. Bewerben konnten sich Projekte aus ganz Niedersachsen, die mit sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Ideen Anreize zur Stärkung von Einzelhandel und Standorten schaffen.
Nutzen Sie dabei auch die Gelegenheit zum Vernetzen mit Akteuren aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Einlass ab 17:30 Uhr.
Anmelden können Sie sich bis zum 14. Oktober 2024.
Die Abteilung Mittelstandspolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimapolitik hat nochmals darauf hingewiesen, dass die Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September 2024 endet. Da die Anzahl der Schlussabrechnungspakete und damit einhergehend auch die Belastung der Service-Hotline sowie der Service-Portale in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen ist, hat sich das Ministerium in Abstimmung mit den Ländern dazu entschlossen, das digitale Antragsportal bis zum 15. Oktober offen zu lassen. Bis dahin eingereichte Schlussabrechnungen werden von den Bewilligungsstellen angenommen und bearbeitet.
Zu allen zum 15. Oktober 2024 ausstehenden Schlussabrechnungen teilt das Ministerium mit, dass ab dem 18. Oktober ein Mahn- und Anhörungsschreiben der Bewilligungsstelle per E-Mail und darin aufgeführt die Option, eine nachträgliche Freischaltung und Einreichung der Schlussabrechnung bis einschließlich 30. November 2024 im SAR-Antragsportal vorzunehmen, erfolgen wird. Dabei betont das Ministerium, dass es sich bei dem 30. November NICHT um eine Fristverlängerung handelt.
Ab Dezember 2024 sollen dann Rückforderungsmaßnahmen wegen Nichteinreichung der Schlussabrechnung erfolgen. Eine nachträgliche Einreichung soll dann nur noch in sehr gut begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der Bewilligungsstelle möglich sein.
Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass die Zahl der abgeschlossenen Pakete mittlerweile auf über 240.000 angewachsen ist und in rund drei Viertel der geprüften Schlussabrechnungen Nachzahlungen (41 Prozent) gewährt bzw. die vorläufige Bewilligung bestätigt (33 Prozent) werden. In rund 25 Prozent der finalen Schlussbescheide erfolgen (Teil-)Rückforderungen in Höhe von durchschnittlich ca. 7.400 EUR gegenüber der vorläufig gewährten Hilfe.
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Klein- und Mittelstädte sind lebenswerte und attraktive Einkaufsorte mit Zukunft. In Kleinstädten wohnen 38 Prozent aller Haushalte. Sie stehen für rund 40 Prozent aller Einzelhandelsausgaben und sind damit eine wichtige Stütze des deutschen Handelsmarktes. Das zeigt der HDE-Standortmonitor 2024, der auf einer bundesweiten Befragung unter rund 1.200 Innenstadtbesuchern basiert. Demnach liegt der Schwerpunkt in Kleinstädten mit bis zu 20.000 Einwohnern und in Mittelstädten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern vor allem auf Versorgungseinkäufen sowie saisonbedingten Einkäufen.
„Beim Einkaufen setzen die Menschen auf kurze Wege. Mit ihrer Nähe zum Wohnort können die Einkaufsangebote in Klein- und Mittelstädten punkten“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Aus dem HDE-Standortmonitor geht hervor, dass mit 70 Prozent die deutliche Mehrheit der Befragten aus Klein- und Mittelstädten ihren Wohnort auch als Einkaufsort nutzt. Nur knapp ein Drittel pendelt zum Einkaufen in die nächstgelegene Stadt, was sich auch mit dem Einkaufsverhalten der Großstadtbewohner deckt. Das zeigt, entgegen einigen Prognosen, dass Klein- und Mittelstädte nach wie vor ein diversifiziertes Angebot für die ansässige Bevölkerung bieten.
In die Innenstädte von Kleinstädten zieht es 60 Prozent der Befragten wegen kurzer Wege, während fast die Hälfte die angenehme und entspannte Atmosphäre dort schätzt (49 Prozent) oder auch die Übersichtlichkeit positiv hervorhebt (46 Prozent). Die Innenstädte von Mittelstädten punkten ebenfalls mit kurzen Wegen, die für 54 Prozent der Befragten ausschlaggebend für den Besuch sind. Das vielfältige Angebot an Geschäften zieht 45 Prozent der Befragten an, doch auch Übersichtlichkeit (44 Prozent) und Atmosphäre (42 Prozent) überzeugen in Mittelstädten.
Aufgesucht werden Geschäfte in Klein- und Mittelstädten insbesondere, um Versorgungseinkäufe zu tätigen. Die Innenstadt von Kleinstädten besuchen demnach fast zwei Drittel der Befragten für den Versorgungseinkauf, während die Hälfte dort anlässlich saisonaler Ereignisse einkauft und 41 Prozent Ersatzeinkäufe für alte, defekte Gebrauchsgüter vornehmen. In Mittelstädten ist die Innenstadt für 55 Prozent der Befragten der Ort für Versorgungseinkäufe und für etwas mehr als die Hälfte der Ort für saisonbedingte Einkäufe (52 Prozent). Sowohl Klein- als auch Mittelstädte werden von über einem Drittel der Befragten für einen Einkaufsbummel besucht, locken die Menschen also auch ohne gezielte Einkaufspläne.
„Die gute Versorgung mit Gebrauchsgütern, die schnelle Erreichbarkeit des Stadtzentrums und attraktive Einkaufsangebote machen Klein- und Mittelstädte zu besonders lebenswerten Orten“, so Genth weiter. Angesichts des strukturellen Umbruchs in vielen Innenstädten und der wachsenden Zahl von Leerständen gelte es jetzt aber vonseiten der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um attraktive Stadtzentren zu erhalten. Insbesondere bei Sicherheit und Sauberkeit, der Erreichbarkeit durch alle Verkehrsmittel sowie bei Klimaschutzmaßnahmen gebe es viel zu tun.
Der HDE-Standortmonitor 2024 wurde von der GFK und YouGov im Auftrag des HDE erarbeitet. Befragt wurden rund 1.200 Innenstadtbesucher im Alter ab 18 Jahren.
Ladendiebstahl ist im Einzelhandelsgeschäft ein Dauerthema. Immer wieder werden wir Verbände gefragt, ob mitgebrachte Taschen von Kunden, vor bzw. beim Verlassen des Geschäfts vom Händler bzw. seinem Personal auf nicht bezahlten Inhalt überprüft werden dürfen.
Ein allgemeines Recht zur Taschenkontrolle hat der Händler bzw. sein Personal grundsätzlich nicht. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kunden, das durch das Grundgesetz garantiert wird. Der Kunde kann frei darüber entscheiden, wer Einblick in seine Sachen, z. B. in die Handtasche, nehmen darf.
Selbstverständlich darf der Händler bzw. sein Personal den Kunden fragen, ob er seine mitgeführte Tasche kontrollieren darf. Die Frage ist also nicht von vornherein unzulässig. Willigt der Kunde ein, liegt eine Zustimmung vor und die Tasche darf kontrolliert werden. Lehnt der Kunde jedoch eine Taschenkontrolle ab, darf die Tasche nicht kontrolliert werden.
Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme. Wurde der Kunde z. B. durch das Ladenpersonal oder den Hausdetektiv beim Diebstahl auf frischer Tat ertappt, wie er Ware (z. B. eine Flasche Parfüm) in seine Handtasche steckte, darf diese Tasche auch gegen den Willen des Kunden kontrolliert werden. Dieser Ausnahmefall setzt aber voraus, dass der Kunde tatsächlich dabei beobachtet wurde, wie er Ware in seine Tasche gesteckt hat.
Besteht aufgrund bestimmter Anhaltspunkte lediglich ein Verdacht auf Ladendiebstahl, darf das Ladenpersonal bzw. der Hausdetektiv den Kunden lediglich festhalten und dessen Personalien aufnehmen. Es sollte in diesem Fall die Polizei verständigt werden, die die Tasche kontrollieren darf.