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Agenda 2030: HDE bewertet Vorschläge zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland positiv

In der von der CDU vorgestellten „Agenda 2030“ sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) vielversprechende Ansätze für den Erhalt eines wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts Deutschland. Sowohl arbeits- und sozialpolitisch als auch in den Bereichen der Standort- und Verkehrspolitik, der Energiepolitik sowie der Steuerpolitik habe die CDU die aktuellen Herausforderungen der Wirtschaft erkannt.

„Wenige Wochen vor der Bundestagswahl hat die CDU mit ihrer „Agenda 2030“ einen wichtigen Impuls gesetzt, der einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten kann“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Agenda enthalte viele Antworten auf die enormen Herausforderungen, vor denen Händlerinnen und Händler derzeit stünden. Besonders wichtig sei das klare Bekenntnis der CDU zur Obergrenze von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen. „Der Faktor Arbeit darf in Deutschland nicht teurer werden, gerade mit Blick auf die Anwerbung ausländischer Fachkräfte“, so Genth weiter. Auch die geplante Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sei richtig. Weniger überzeugt ist der HDE vom Vorschlag einer Aktivrente, bei der Rentner bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen dürfen. „Um Fehlanreize zu vermeiden, sollten kostenintensive Frühverrentungsanreize wie die Rente mit 63 abgeschafft werden“, so Genth.

Bei Verkehr, Bau, digitaler Infrastruktur und Industrieanlagen setzt die CDU auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. „Die Zielsetzung ist richtig, aber nicht neu. Gleiches gilt für die planungssichere Finanzierung von Autobahnen, Brücken, Straßen- und Schieneninfrastruktur sowie für die Öffnung der Finanzierung durch die Privatwirtschaft“, so Genth weiter. Berücksichtigung müsse allerdings auch eine Sonderabschreibung für die Innenstadt finden, um Stadtzentren zu vitalisieren. Dass die „Agenda 2030“ auf Lösungen für den Umgang mit den hohen Energiepreise eingehe, sei ein wichtiges Signal. „Die Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sowie die Senkung der Netzentgelte sind hier die richtigen Schritte“, betont Genth. Bei Infrastrukturversprechen sei allerdings zu bedenken, dass E-Mobilität ganzheitlich zu denken sei. „Mit ihrem Vorschlag, den Einkommensteuertarif abzuflachen und sowohl den Grundfreibetrag als auch die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz zu erhöhen, setzt die CDU Arbeits- und Investitionsanreize“, so Genth. Die in der „Agenda 2030“ skizzierten Elemente einer Unternehmensteuerreform seien positiv zu bewerten. „Das Ziel, eine Belastung einbehaltener Gewinne von rund 25 Prozent nicht zu überschreiten, muss erreicht werden“, so Genth weiter. Auch die Senkung der Körperschaftsteuer auf zehn Prozent sei hierfür notwendig.

(Quelle: HDE)

HDE warnt vor politisch motivierter Mindestlohnanhebung

Mit Blick auf die aktuelle Debatte über eine Anhebung des Mindestlohns warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor Eingriffen in die unabhängige Entscheidungsfindung der Mindestlohnkommission. Das im SPD-Wahlprogramm 2025 enthaltene Versprechen einer Mindestlohnanhebung auf 15 Euro spätestens ab 1. Januar 2026 wurde am vergangenen Wochenende auch auf dem Bundesparteitag der SPD thematisiert. Der HDE bewertet diese Diskussion kritisch.


„Nach den Erfahrungen aus dem Bundestagswahlkampf 2021 müssen rein politisch motivierte Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns vom Tisch sein. Der Mindestlohn darf nicht alle vier Jahre wieder zum Spielball der Politik werden“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Dies schade insbesondere der Tarifautonomie in Deutschland massiv, da in der Folge das gesamte Tarifgitter nach oben gedrückt werde. Zwar beziehe sich die SPD in ihrem Wahlprogramm ausdrücklich auf die EU-Mindestlohnrichtlinie, doch die Diskussion sei im Ergebnis mehr als irritierend. „Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hat doch erst im November 2024 gegenüber der EU-Kommission ausdrücklich die Auffassung bestätigt, dass das geltende deutsche Mindestlohnrecht die Vorgaben der Mindestlohnrichtlinie ausreichend umsetzt“, so Haarke weiter. Zudem stehe seit gestern auch die Rechtmäßigkeit der Mindestlohn-Richtlinie insgesamt in Frage. In einem aktuellen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hatte der Generalanwalt das Gericht in seinem Gutachten darauf hingewiesen, dass die EU ihre Zuständigkeiten mit der Mindestlohn-Richtlinie überschritten habe. Das EuGH-Urteil dazu wird erst im Laufe des Jahres erwartet. Das Gericht ist formal zwar nicht an die Einschätzung des Generalanwaltes gebunden, folgt dieser aber üblicherweise am Ende. „Diese Einschätzung des Generalanwaltes ist in der Sache absolut richtig. Die EU hat nach den Europäischen Verträgen für den Bereich der Löhne und der Tarifautonomie keine Regelungskompetenz“, so Haarke weiter.

In ihrem Wahlprogramm stellt die SPD die Arbeit der unabhängigen und paritätisch besetzen Mindestlohnkommission nicht direkt in Frage, übt laut HDE allerdings über diese mediale Positionierung mittelbar erheblichen politischen Druck auf die unabhängige Entscheidungsfindung der Mindestlohnkommission aus. „Darunter leidet letztlich die Akzeptanz der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit ist eine zentrale Säule des deutschen Mindestlohnrechts“, betont Haarke. Abgesehen von parteistrategischen Erwägungen sei aktuell kein Grund für diese Debatte erkennbar. So sehe das Mindestlohngesetz heute vor, dass sich die Mindestlohnkommission bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung zu orientieren habe und die Tariflöhne seien branchenübergreifend wegen der hohen Inflation zuletzt statistisch ohnehin deutlich angestiegen.

Im Juni 2025 wird die Mindestlohnkommission ihre neue Empfehlung für die Mindestlohnanhebung ab dem 1. Januar 2026 aussprechen. Der HDE wird sich, wie zuletzt 2023, vorab erneut als sachverständiger Verband dazu gegenüber der Mindestlohnkommission in einer umfassenden Stellungnahme positionieren.

(Quelle: HDE)

HDE-Konsumbarometer im Januar: Verbraucherstimmung startet mit deutlichem Dämpfer in neues Jahr

Nach dem Jahreswechsel trübt sich die Verbraucherstimmung in Deutschland spürbar ein. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Demnach fällt der Index auf den niedrigsten Wert seit Februar 2024. Damit löst sich die leichte Erholung der Verbraucherstimmung aus dem Vorjahr nahezu vollständig auf.

Unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern wächst die Unsicherheit, wie ihre erneut zunehmende Konsumzurückhaltung zeigt. Im Vergleich zum Vormonat verringert sich die Anschaffungsneigung und für die kommenden Monate deutet sich eine Verlagerung vom Konsumieren hin zum Sparen an. Die Verbraucher planen, mehr zu sparen und ein Finanzpolster aufzubauen. Mit Blick auf den privaten Konsum ist daher kein größeres Wachstum in Sicht.

Etwas eingetrübt haben sich im Vormonatsvergleich auch die Konjunkturerwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Allerdings zeigen sie sich in Bezug auf die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung optimistischer als noch vor einem Jahr. Auch angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl scheinen sie davon auszugehen, dass eine konjunkturelle Erholung noch etwas auf sich warten lassen wird. Deutlich pessimistischer als im Vormonat fallen die eigenen Einkommenserwartungen aus. Die Verbraucher rechnen nicht damit, dass ihr verfügbares Einkommen in den kommenden Wochen merklich zunehmen wird. Hintergrund dürfte unter anderem die weiterhin angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt sein.

Für das neue Jahr 2025 besteht die Hoffnung auf eine konjunkturelle Erholung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland gehen jedoch davon aus, dass sich die erhoffte Trendwende verzögern wird. Das HDE-Konsumbarometer startet somit ähnlich gedämpft in das neue Jahr wie schon im Vorjahr. Anstehende politische Ereignisse wie die Bundestagswahl mit anschließender Regierungsbildung sowie die Auswirkungen des Machtwechsels in den USA sorgen für Unsicherheit bei den Verbrauchern, die auch auf den Konsum durchschlägt. Ohne spürbare Impulse beim privaten Konsum fehlt nach dem Jahreswechsel ein wichtiger Wachstumstreiber für die Gesamtwirtschaft.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

(Quelle: HDE)

Rekordkrankenstand: HDE spricht sich für Abschaffung telefonischer Krankschreibung aus

Nachdem große Krankenkassen für das vergangene Jahr einen Rekordkrankenstand gemeldet haben, fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) vor allem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Verbesserungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

„Der Rekordkrankenstand im Jahr 2024 ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine zusätzliche finanzielle Belastung für Arbeitgeber und schwächt inzwischen auch die Wettbewerbsfähigkeit“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Seit Dezember 2023 ist für gesetzlich Versicherte in Deutschland bei leichten Erkrankungen für maximal fünf Arbeitstage eine telefonische Krankschreibung möglich, sofern die Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis bekannt sind. „Die telefonische Krankschreibung muss abgeschafft werden. Seit Einführung der unbefristeten telefonischen Krankschreibung sind die Krankenschreibungen stark angestiegen“, so Haarke. Es müsse ausprobiert werden, ob die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung zu einem Rückgang der aktuell hohen Anzahl an Krankschreibungen führe. Außerdem diene der Besuch beim Arzt auch dem Schutz der erkrankten Beschäftigten, denn bei einem Arztbesuch könnten auch sonstige Erkrankungen frühzeitig diagnostiziert werden.

Auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sorgt laut HDE bei den Arbeitgebern weiterhin unnötig für Probleme in der Praxis. Seit Beginn 2023 ist das Meldeverfahren zur eAU für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitgeber müssen demnach die eAU ihrer Beschäftigten bei der jeweiligen Krankenkasse jeweils eigenständig abfragen, im sogenannten Pull-Verfahren. „Das ist viel zu aufwendig und überhaupt nicht praxistauglich. Sinnvoller ist die Einführung eines einfachen Push-Verfahrens, bei der die Krankenkassen den Arbeitgeber automatisch digital über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Beschäftigten informiert“, so Haarke. Für Beschäftigte besteht weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden.

Deutschland hat zudem eine der großzügigsten arbeitgeberfinanzierten gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Beschäftigte weltweit. Haarke dazu: „Im Falle einer fortgesetzt schlechten wirtschaftlichen Entwicklung wäre natürlich zu diskutieren, ob das so noch angemessen ist.“ Allerdings gibt er auch zu bedenken, dass diese Debatte bereits in der Vergangenheit hochkontrovers geführt worden sei und in vielen Großbranchen inzwischen auch tarifliche Regelungen bestehen, die analog der aktuellen Gesetzeslage eine 100-prozentige Entgeltfortzahlung ohne Karenztag vorsehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung würde im Bereich der Tarifbindung daher zumeist ohne jegliche Kostenerleichterung für Arbeitgeber bleiben.

(Quelle: HDE)

Woche vor dem vierten Advent: Weihnachtsgeschäft nimmt vor Endspurt etwas Fahrt auf

Nach zuletzt enttäuschenden Adventswochen gewann das Weihnachtsgeschäft in der Woche vor dem vierten Advent leicht an Schwung. Wie aus einer aktuellen Trendumfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 300 Handelsunternehmen hervorgeht, zeigen sich mit dem bisherigen Verlauf des Weihnachtsgeschäfts mehr Händlerinnen und Händler zufrieden als noch in der Vorwoche.

„Kurz vor den Festtagen konnte das Weihnachtsgeschäft etwas Fahrt aufnehmen. Die vierte Adventswoche verlief vielerorts besser als noch die Vorwoche“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. An den Verkaufstagen vor dem letzten Advent sowie unmittelbar vor dem Weihnachtsfest erziele der Einzelhandel traditionell die stärksten Umsätze. Der große Schwung sei bislang allerdings ausgeblieben.

Wie die HDE-Umfrage zeigt, ist mehr als jedes vierte befragte Unternehmen mit der zurückliegenden Woche zufrieden. Von einer überdurchschnittlich guten Entwicklung berichteten etwa Händlerinnen und Händler aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Spielwaren, Uhren und Schmuck sowie Bücher. Unzufriedenheit herrscht in der vierten Adventswoche hingegen bei über der Hälfte der Befragten. Enttäuschend verlief demnach an vielen Standorten besonders der gestrige Samstag.

Auf den bisherigen Verlauf des Weihnachtsgeschäfts blicken im Vergleich zur Vorwoche mehr Händlerinnen und Händler zufrieden. Demnach zeigt sich jeder fünfte Befragte zufrieden. Die meisten Unternehmen sind vom Geschäftsverlauf in den zurückliegenden Wochen enttäuscht. Den bevorstehenden Verkaufstagen bis zum Jahreswechsel sieht der Einzelhandel mit verhaltenem Optimismus entgegen. „Auf die Adventswochen folgt für gewöhnlich ein umsatzstarker Jahresendspurt. Die Verkaufstage rund um Weihnachten sowie zwischen den Jahren können das diesjährige Weihnachtsgeschäft nochmals ankurbeln“, so Genth. In dieser Zeit sorgten Weihnachtsgeschenke wie Bargeld und Gutscheine für zahlreiche Besuche in den Geschäften und für entsprechende Umsatzimpulse.

Für das diesjährige Weihnachtsgeschäft in den Monaten November und Dezember rechnet der Einzelhandel insgesamt mit einem Umsatz in Höhe von 121,4 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Plus von 1,3 Prozent.

(Quelle: HDE)

Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch

Gutscheine bleiben auch im Jahr 2024 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2027 eingelöst werden.

Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, sollte das persönliche Gespräch mit dem Händler vor Ort suchen. Er kann Hinweise auf Möglichkeiten und Ablauf eines etwaigen Umtausches im jeweiligen Geschäft geben, sollte ein einwandfreies Produkt nicht gefallen. Denn bei einwandfreier Ware haben Verbraucher im stationären Handel grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen jedoch viele Händlerinnen und Händler ihren Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.

Ist die Ware bereits beim Kauf mangelhaft, greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Ein solcher Mangel kann innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Ware geltend gemacht werden. Für die Dauer von zwölf Monaten nach Warenübergabe wird vermutet, dass ein nach dem Kauf bemerkter Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Im Online- und Versandhandel haben Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

(Quelle: HDE)

Feuerwerksverkauf ab 28. Dezember 2024

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember. Bis einschließlich 31. Dezember 2024 dürfen dann Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 verkauft werden.

Feuerwerksartikel der Kategorie 2 dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, Altersgrenze sowie CE-Kennzeichnung und Registriernummer.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Feuerwerk nur bei vertrauenswürdigen Händlern und keinesfalls auf dem Schwarzmarkt erwerben. Dann ist gewährleistet, dass die Feuerwerksartikel geprüft und sicher sind. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen, darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.

(Quelle: HDE)

Marktkauf Wunstorf erneut mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ ausgezeichnet

Der stellvertretende Marktleiter Eugen Frei freut sich. Denn sein Markt erfüllt die Kriterien, die der Verband für barrierearmes und bequemes Einkaufen definiert hat und nahm erneut die Hürden der Rezertifizierung mit Bravour. Generationenfreundlichkeit wird hier großgeschrieben, weil auch der Einkauf für alle Kunden und Kundinnen so angenehm und stressfrei wie möglich sein soll. Das Qualitätszeichen für Generationenfreundliches Einkaufen wird seit 2010 bundesweit von allen Handelsverbänden vergeben. Alle Einzelhandelsunternehmen, die sich zertifizieren lassen, werden von einem Prüfer des Verbandes vor Ort besucht, der die insgesamt 63 Qualitätskriterien abprüft. Die Auswertung aller Fragebögen erfolgt einheitlich über ein eigens für das Qualitätszeichen entwickeltes Softwareprogramm.

Mehr über das Qualitätszeichen und alle zertifizierten Unternehmen finden Sie auf: www.generationenfreundlicheseinkaufen.de

Michael Bücker (HVH) und Eugen Frei (stellv. Marktleiter)

Vertrauensfrage: HDE fordert in gemeinsamer Erklärung Wahlkampf für wirtschaftspolitisches Umdenken

Mit Blick auf die im nächsten Jahr anstehende Bundestagswahl mahnt der Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu einem Umdenken in der Wirtschaftspolitik. In einer gemeinsamen Erklärung fordert der Verband anlässlich der heutigen Vertrauensfrage zusammen mit 18 weiteren Wirtschaftsverbänden einen Wahlkampf, der die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland in den Blick nimmt.

„Auf die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers muss ein Wahlkampf folgen, der die zentralen Herausforderungen der Wirtschaft erkennt und die Wirtschaftspolitik neu denkt“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Es sei überfällig, den Bürokratieabbau konsequent anzugehen und die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort Deutschland zu schaffen. „Die Vielzahl an Dokumentations- und Berichtspflichten hat die unternehmerischen Handlungsspielräume in den vergangenen Jahren erheblich eingeschränkt. Gefragt ist daher die Deregulierung auf nationaler und europäischer Ebene. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer, sondern verantwortlich für die Sicherstellung der Wettbewerbsfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit“, betont von Preen.

„Im Wahlkampf muss die Wirtschaft in den Fokus rücken. Nur mit einer neu ausgerichteten Wirtschaftspolitik kann Deutschland als Wirtschafts- und Investitionsstandort attraktiv bleiben“, so von Preen.

In der gemeinsamen Erklärung fordern HDE und 18 weitere Wirtschaftsverbände unter anderem einen umfassenden Bürokratieabbau, international wettbewerbsfähige Energiepreise und eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts.

Zur gemeinsamen Erklärung

(Quelle: HDE)

Woche vor dem dritten Advent: Weihnachtsgeschäft macht vielerorts Atempause

In der Woche vor dem dritten Advent verzeichneten viele Handelsunternehmen die bisher schwächsten Umsätze in der Vorweihnachtszeit. Die Kundenfrequenzen und die Umsätze blieben hinter den Zahlen der entsprechenden Vorjahreswoche zurück. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 300 Händlerinnen und Händlern.