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Köln plant die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer – Wirtschaftsverbände warnen vor massiven Belastungen für lokale Unternehmen

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen plant mit Köln die erste Millionenmetropole die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Die Steuer auf Einwegverpackungen für Mitnahmegerichte betrifft alle Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Betroffen sind davon vor allem Restaurants und Cafés, Imbisse, Dönerläden, Einzelhandelsunternehmen und Handwerksbetriebe wie beispielsweise Bäckereien oder Metzgereien. Die Stadt Köln rechnet mit jährlichen Einnahmen von ca. zehn Millionen Euro. Die betroffenen Branchenverbände warnen eindringlich vor negativen Auswirkungen für die ansässigen Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger.

„Wir verfolgen branchenübergreifend das Ziel, die Kölner Innenstadt sauberer zu machen und Verpackungsmüll zu reduzieren“, so Jörg Hamel, Geschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln: „Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ist dabei allerdings das falsche Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Gerade angesichts der wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen bedeutet diese zusätzliche Steuer einen enormen finanziellen und bürokratischen Aufwand.“ Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie ergänzt: „Insbesondere im Verpackungsbereich sind viele Unternehmen bereits mehrfach durch verschiedenste europäisch und national auferlegte Regelungen belastet, wie zum Beispiel durch das Einwegkunststofffondsgesetz oder der PPWR. Zusätzliche Belastungen sind für die kleinen und mittelständisch geprägten Unternehmen vor Ort nicht stemmbar. Bei einer Weitergabe der Kosten an die Gäste droht ein weiterer dramatischer und für die Unternehmen existenzbedrohender Rückgang der Besucherzahlen, da die Menschen sich bereits jetzt schon vielfach keinen Restaurantbesuch mehr leisten können.“

Auch viele Gastronomen und Cafés würden massiv unter der Einführung von kommunalen Verpackungssteuern leiden. „Das Ziel von Verpackungssteuern, das Müllaufkommen zu reduzieren, steht in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen finanziellen Belastungen und dem massiven bürokratischen Aufwand. Eine Einnahmesteigerung der Kommunen zu Lasten der gastronomischen Betriebe kommt zur absoluten Unzeit, da die Belastungsgrenze der Branche längst erreicht ist“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin der DEHOGA.

Tübingen erhebt seit Einführung der Steuer 2022 zwischen zwanzig und fünfzig Cent je Verpackungseinheit. Mit den Einnahmen aus der Steuer sollen laut der Verwaltung die Kommunen bei der Entsorgung unterstützt und finanziell entschädigt werden. Die Lenkungswirkung einer solchen Steuer ist aber nicht klar erwiesen. So kommt eine Studie der Universität Tübingen aus dem Jahr 2023 zu dem Ergebnis, dass eine messbare Reduktion der Müllmenge in Tübingen nach Einführung der Steuer nicht nachgewiesen werden konnte. Für die betroffenen Unternehmen ist daher die Einführung von kommunalen Abgaben keine Lösung, um den Müll in den Städten zu verringern. „Unsere Unternehmen sind bereits seit langem mit ambitionierten Ideen und Projekten dabei, unnötige Verpackungen zu reduzieren und durch nachhaltige Lösungen zu ersetzen. Gleichzeitig wird sich mit großem Engagement dafür eingesetzt, Müll zu sammeln und aus dem Stadtbild zu entfernen. Zusätzliche Steuern bieten keinen Anreiz und auch keine Möglichkeit das Engagement auszuweiten. Besser wäre es mit den Unternehmen gemeinsam eine Lösung zu suchen, die praktikabel ist und nicht die Menschen vor große finanzielle Herausforderungen stellt. Hinzu kommt, dass Insellösungen in einzelnen Kommunen zu einer Flickenteppichregelung führen, die für die Unternehmen schwer umsetzbar ist“, so Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE). Auch technisch sei die Umsetzung schwierig und benötige einiges an Vorlauf.

Die Unternehmen betrachten auch die mögliche Wettbewerbsverzerrung als ein problematisches Thema. Zu befürchten ist, dass Unternehmen in Kommunen mit Verpackungssteuer das Nachsehen gegenüber denjenigen haben, die in benachbarten Kommunen nicht von der Steuer betroffen sind. Auch deswegen sind die Unternehmen vor allem an einem Austausch zur Problematik der kommunalen Verpackungssteuer interessiert. Wichtiger wäre, dass gemeinsam eine Lösung gefunden wird, die sowohl die kommunalen Ziele, Bürgerinteressen, als auch die Argumente der Unternehmen berücksichtigt.

Neben Köln planen weitere Kommunen und Städte in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Neben erwarteten Einnahmen für die Kommunen sind ebenso Auswirkungen auf die Verbraucherpreise denkbar.

(Quelle: HDE)

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission: HDE sieht klares Bekenntnis zu Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau

Das heute von der Europäischen Kommission verabschiedete Arbeitsprogramm bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) überwiegend positiv. In den Planungen stehen Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Regulierungsvereinfachung weit oben auf der europäischen Agenda. Einen großen Beitrag zu effizienter Regulierung können laut HDE insbesondere die vorgesehenen Fitness-Checks leisten, mit denen bestehende Vorschriften geprüft werden sollen.

„In ihrem Arbeitsprogramm setzt die Europäische Kommission richtige und wichtige Prioritäten. In den kommenden Monaten und Jahren wird es darauf ankommen, dass sich die EU mit aller Kraft für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und einen konsequenten Bürokratieabbau einsetzt“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europapolitik. Das Bekenntnis zu Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Regulierungsvereinfachung sei überfällig gewesen. Jetzt müsse die Europäische Kommission die großen Herausforderungen dieser Zeit auch angehen. „Um bestehende Regulierung auf ihre Effizienz zu prüfen, sind die angekündigten Fitness-Checks genau das passende Instrument“, so Gerstein. Ein Schritt in die richtige Richtung seien auch die geplanten sogenannten Omnibusverfahren, mit denen sich überschneidende oder sich widersprechende Regulierungen und Berichtspflichten vereinheitlicht werden sollen. „Das ist gerade mit Blick auf die Lieferkettengesetzgebung dringend nötig“, betont Gerstein.

Positiv bewertet der HDE zudem, dass der Gesetzesvorschlag zu E-Privacy auf der Streichliste steht. „Nach Jahren in den Trilogverhandlungen sind viele Aspekte des Vorschlags zu Datenschutz und Datenverarbeitung inzwischen überholt, eine Einigung ist nicht in Sicht. Es ist daher sinnvoll, den Vorschlag zurückzunehmen“, so Gerstein. Dass die Europäische Kommission auch den Vorschlag für eine Richtlinie zur Haftung bei künstlicher Intelligenz zurückzieht, ist laut HDE ebenfalls ein richtiger Schritt. „Im Bereich KI bestehen bereits verschiedene neue und überarbeitete Rechtsrahmen, etwa der AI-Act oder die Produkthaftungsrichtlinie. Diese müssen größtenteils noch umgesetzt und ihre Wechselwirkungen und Überschneidungen erst noch bewertet und in der Praxis überprüft werden“, so Gerstein. Die Rücknahme des Vorschlags zur Haftung bei KI könne daher dazu beitragen, einen klareren Rechtsrahmen und eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften für KI zu schaffen. Auch andere EU-Gesetzesvorhaben müssten allerdings umgehend zurückgezogen werden, wie etwa der Vorschlag für eine neue Zahlungsverzugsverordnung. Die derzeit geltende Richtlinie beinhalte bereits ausreichende EU-weite Vorgaben. „Die neu vorgeschlagenen Änderungen der Europäischen Kommission werden der komplexen wirtschaftlichen Realität von Vertragsbeziehungen schlicht nicht gerecht“, so Gerstein weiter. Sie seien viel zu weitreichend. Die vorgesehenen Zahlungsfristen würden unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit eingreifen und besonders die Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen gefährden.

Mit Blick auf die nächsten Jahre mahnt der HDE zu entschlossenem Handeln. „Die Europäische Kommission muss sich in den kommenden Jahren auf die beiden größten Herausforderungen konzentrieren, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Europas. Dann lässt sich der regulative Tsunami der letzten Jahre nach und nach in funktionierende Gesetzgebung umsetzen. Dafür muss sich die Europäische Kommission aber in disziplinierter Selbstbeschränkung üben“, so Gerstein.

(Quelle: HDE)

Valentinstag immer beliebter: Einzelhandel erwartet Umsätze von 1,3 Milliarden Euro

Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen den Valentinstag am 14. Februar als Einkaufsanlass. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet in diesem Jahr rund um den Valentinstag mit zusätzlichen Umsätzen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro im Einzelhandel. Wie eine im Auftrag des HDE durchgeführte Umfrage zeigt, plant mehr als ein Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher, zu diesem Anlass Ausgaben zu tätigen.

„Der Valentinstag hat in den vergangenen Jahren für den Einzelhandel an Bedeutung gewonnen. Auf die wachsende Beliebtheit hat sich die Branche mit anlassbezogenen Sortimenten eingestellt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Laut Umfrage planen fast 28 Prozent der Verbraucher, anlässlich des Valentinstags einzukaufen. Im Jahr 2020 waren es nur knapp 17 Prozent. Die Anzahl an Valentinstagskäufern ist somit in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Der HDE geht daher von einem entsprechenden Wachstum der zusätzlichen, anlassbezogenen Umsätze von rund einer Milliarde Euro im Jahr 2020 auf nun 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 aus.

Für die meisten der Verbraucher, die in diesem Jahr rund um den Valentinstag mit Ausgaben planen, ist der 14. Februar alljährlich ein Einkaufsanlass. Drei Viertel von ihnen tätigen zum Valentinstag immer Ausgaben, während ein knappes Fünftel den Tag in diesem Jahr ausnahmsweise für Einkäufe nutzt. Wenige Verbraucher (7 Prozent) geben zum ersten Mal rund um den Valentinstag Geld aus.

Anlässlich des Valentinstags greifen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem zu Lebensmitteln und Blumen. Auch Geschenkgutscheine, Dekoartikel sowie Uhren und Schmuck werden zu diesem Anlass häufig gekauft.

Die bevölkerungsrepräsentative Befragung wurde im Auftrag des HDE vom IFH Köln durchgeführt. Befragt wurden 1.500 Personen.

(Quelle: HDE)

EU-Toolbox für sicheren und nachhaltigen E-Commerce: HDE unterstützt Einsatz der Europäischen Kommission für faire Wettbewerbsbedingungen im Online-Handel

Mit ihrer heute vorgestellten Toolbox für einen sicheren und nachhaltigen E-Commerce ebnet die Europäische Kommission aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) den Weg für einen faireren Wettbewerb im internationalen Online-Handel. Positiv bewertet der HDE insbesondere die vorgesehene Beschleunigung und Koordinierung des Zolls. Kritisch sieht der Verband hingegen, dass etwa mit den Plänen zur Erweiterung des digitalen Produktpasses und der Entwicklung eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes zusätzliche Bürokratie auch für europäische Handelsunternehmen geschaffen werden soll.

„Die Europäische Kommission hat heute einen wichtigen Schritt gemacht, um im Wettbewerb mit Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten für einen fairen Wettbewerb zu sorgen. Im europäischen Binnenmarkt müssen endlich gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer gelten. Anbieter wie Temu und Shein dürfen nicht länger ungeschoren mit Regelbrüchen davonkommen. Die Forderungen des Handels wurden damit nun auch auf EU-Ebene gehört“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Richtig erkannt habe die Europäische Kommission etwa, dass hierfür Zollprozesse beschleunigt und koordiniert werden müssen. Aufgenommen wurde zudem die Forderung des HDE, das Verfahren Import-One-Stop-Shop (IOSS) für alle Waren zu nutzen, unabhängig vom Warenwert. „Dadurch muss jede Sendung registriert werden, was eine automatisierte Abrechnung der fälligen Mehrwertsteuer und der Zollgebühren ermöglicht. So können Waren auch besser auf Verkehrsfähigkeit geprüft werden“, so Tromp weiter. Positiv zu bewerten sei zudem die für jedes Paket vorgesehene Zollabfertigungsgebühr, um den Aufwand des Zolls damit zu finanzieren.

Gleichzeitig warnt der HDE jedoch davor, die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen als Vorwand für zusätzliche bürokratische Belastungen für europäische Händlerinnen und Händler zu nutzen. „Die Europäische Kommission darf nicht das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren. In ihrer Toolbox schießt sie an einigen Stellen bereits hierüber hinaus“, betont Tromp. Werde der digitale Produktpass erweitert und ein Kreislaufwirtschaftsgesetz entwickelt, treffe das auch europäische Unternehmen in Form weiterer Bürokratie. „Vorgenommen hat sich die Europäische Kommission, sich in den nächsten Jahren der längst überfälligen Deregulierung zu widmen. Daran muss sie sich jetzt auch halten“, fordert Tromp. Mit jeder neuen Regulierung gesetzestreuer Unternehmen schränkt die Europäische Kommission die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Händlerinnen und Händler weiter ein. „Immer neue Regulierungsideen gehen letztlich auf Kosten des hiesigen Einzelhandels. Das kann nicht das Ziel sein“, so Tromp. Der konsequente Bürokratieabbau innerhalb der EU müsse bei jedem Vorhaben mitgedacht werden.

(Quelle: HDE)

HDE-Konsumbarometer im Februar: Leichte Aufhellung der Verbraucherstimmung nach Dämpfer zu Jahresbeginn

Mit einem deutlichen Dämpfer ist die Verbraucherstimmung vor wenigen Wochen in das neue Jahr 2025 gestartet. Wie das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zeigt, war das allerdings nicht der Beginn eines negativen Trends. Vielmehr hellt sich die Verbraucherstimmung im Februar wieder etwas auf, der Index legt im Vergleich zum Vormonat leicht zu. Als Erholung ist diese Entwicklung jedoch nicht zu deuten, sondern zunächst lediglich als Ergebnis des abwartenden Verhaltens der Verbraucher vor richtungsweisenden Ereignissen wie der anstehenden Bundestagswahl.

Die Konsumzurückhaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher nimmt weiter zu. Ihre Anschaffungsneigung sinkt erneut und ist nun sogar geringer als noch vor einem Jahr. Gleichzeitig planen die Verbraucher aber nicht, ihre Sparanstrengungen zu verstärken. Mit Blick auf den privaten Konsum zeigen sie sich somit weiterhin abwartend und zurückhaltend. Mit einem spürbaren Wachstum ist daher in den kommenden Monaten nicht zu rechnen.

Auf die konjunkturelle Entwicklung der nächsten Wochen blicken die Verbraucher zwar nicht optimistischer als zuvor, allerdings erwarten sie auch keine weitere Eintrübung. Ihre Konjunkturerwartungen stagnieren. Positiv fallen die eigenen Einkommenserwartungen aus, die im Vergleich zum Vormonat leicht steigen. Einkalkuliert dürften hier die einkommensrelevanten Veränderungen bei Steuern und Sozialabgaben zum Jahreswechsel sein. Zudem sehen die Verbraucherinnen und Verbraucher keine größeren Risiken für den eigenen Arbeitsplatz und damit das eigene Einkommen.

Insgesamt blicken die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht viel optimistischer auf die bevorstehenden Wochen als im Vormonat. Zwar hat sich ihre Stimmung nicht weiter verschlechtert, doch trotz Aufhellung auch nicht deutlich erholt. Bei anhaltender Konsumzurückhaltung scheinen sie abzuwarten, welche Impulse sich in den nächsten Wochen und Monaten ergeben. Abhängig vom Ergebnis der Bundestagswahl am 23. Februar, den anschließenden Koalitionsverhandlungen sowie der weiteren Entwicklung in den USA mit neuem Präsidenten werden sich die Verbraucher dann optimistischer oder pessimistischer zeigen. Eine Erholung des privaten Konsums mit signifikanten gesamtwirtschaftlichen Wachstumsimpulsen noch im ersten Quartal ist nicht zu erwarten.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Weitere Informationen unter: https://einzelhandel.de/konsumbarometer

HDE prognostiziert für 2025 Umsatzwachstum im Einzelhandel von zwei Prozent

Nach einem schwierigem Jahr 2024 wird der Einzelhandel seine Umsätze auch in diesem Jahr wohl nur geringfügig erhöhen können. Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht im Vergleich zum Vorjahr von einem nominalen Umsatzplus von zwei Prozent aus. Real bedeutet das voraussichtlich ein Plus von 0,5 Prozent für die Branche. Hauptgrund dafür ist eine große Verunsicherung bei den Verbrauchern sowie die konjunkturelle Flaute. Hinzu kommen viele Unwägbarkeiten auf der politischen Ebene. Der HDE fordert deshalb in einem für viele Handelsunternehmen schwierigen Umfeld in einem Zehn-Punkte-Plan von der künftigen Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen.

„Der Konsum und der Einzelhandel in Deutschland kommen auch im Jahr 2025 nicht richtig in Schwung. Nach einem für viele Handelsunternehmen schwierigen letzten Jahr werden die Herausforderungen für die Branche damit immer größer“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE geht in seiner Jahresprognose für 2025 von Umsätzen der Branche in Höhe von nominal 677 Milliarden Euro aus. Das entspricht im Vorjahresvergleich einem nominalen Plus von zwei Prozent, real bleibt ein Plus von 0,5 Prozent. Der Onlinehandel kann dabei deutlicher zulegen: Hier prognostiziert der Verband ein Umsatzplus von nominal drei Prozent, was real einem Plus von zwei Prozent entspricht. Die aktuelle HDE-Unternehmensumfrage unter knapp 700 Händlerinnen und Händlern aus ganz Deutschland zeigt denn auch, dass nur 22 Prozent der Befragten mit einem Umsatzplus in diesem Jahr rechnen. Knapp die Hälfte dagegen erwartet Ergebnisse unterhalb des Vorjahresniveaus. „Es ist schlicht zu viel Unsicherheit im System. Unkalkulierbare Kriege und Konflikte, hohe Energiekosten und eine gesamtwirtschaftliche Stagnation sind ein toxischer Cocktail für den Konsum“, so Genth weiter. Deshalb müsse es jetzt für die kommende Bundesregierung darum gehen, bessere Rahmenbedingungen für die Handelsunternehmen zu schaffen.

In einem Zehn-Punkte-Plan zur Bundestagswahl macht der HDE die drängendsten Forderungen der Branche deutlich: „Es braucht endlich mehr unternehmerische Freiheit und weniger Bürokratie. Die Politik braucht wieder mehr Zutrauen in die positiven Effekte der Marktwirtschaft. Ein innovationsfreundlicher Rechtsrahmen ist Pflicht, damit die Wirtschaft wieder auf die Beine kommt“, so Genth. Zudem stehen für die Branche eine Stärkung des Arbeitsmarkts, die Sicherung von Fachkräften und der Erhalt der Tarifautonomie im Fokus. Dabei betont der HDE, dass die Festlegung des Mindestlohnes Sache der entsprechenden Kommission unter Beteiligung der Tarifpartner ist, politische Einmischungen sieht der Verband als gefährlichen Irrweg. Zudem machen dem Einzelhandel die nach wie vor hohen Energiekosten zu schaffen. Der HDE setzt sich deshalb für eine Absenkung der Stromsteuer für alle ein. Genth: „Ein besonderer Fokus muss auf dem Erhalt des fairen Wettbewerbs liegen. Aktuell halten sich Plattformen aus Fernost wie Temu nicht an die hier gültigen Regelungen und Gesetze. Das darf nicht länger geduldet werden, hier ist entschlossenes Handeln gefragt.“ Außerdem fordert der HDE eine strategischere Ausrichtung der Europapolitik der Bundesregierung, einen bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ausbau der Elektroladeinfrastruktur, die Vitalisierung des Handelsstandortes Innenstadt, eine Reform der Unternehmenssteuer sowie die Harmonisierung und Reduzierung der unzähligen Berichts- und Sorgfaltspflichten auf EU- und Bundesebene.

Mehr Informationen unter https://einzelhandel.de/hdepk

 

Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung: HDE unterstützt Initiative für fairen Wettbewerb mit Drittstaaten, warnt aber vor Bürokratieaufbau auf Kosten europäischer Unternehmen

Den heute von der Bundesregierung veröffentlichten Aktionsplan E-Commerce sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) als wichtigen Beitrag für einen fairen Wettbewerb mit Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. Nachdem der HDE bereits den im vergangenen Sommer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstellten ersten Entwurf des Aktionsplans positiv bewertet hatte, sind nun auch zentrale Forderungen des Verbandes aufgegriffen worden. Offen bleibt allerdings, wie die europäische und nationale Gesetzgebung letztlich gegenüber Drittstaatenhändlern durchgesetzt werden kann und welche Konsequenzen ihnen drohen. Kritisch sieht der HDE zudem, dass der Aktionsplan die Schaffung unnötiger neuer Bürokratie auch für deutsche Handelsunternehmen vorsieht.

„Der Aktionsplan E-Commerce ist ein starkes Signal an Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. Unsere Botschaft ist angekommen, die ständigen Regelbrüche von Temu und Shein müssen ein Ende haben“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Der HDE finde sich mit vielen seiner Forderungen im Aktionsplan wieder, etwa in der Ankündigung der schnellstmöglichen Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro, der konsequenten Umsetzung des Digital Services Act (DSA) und der vorgeschlagenen Initiative zur Stärkung der Marktüberwachung auf europäischer, Bundes- und Länderebene. „Auf die Kampfansage müssen jetzt aber auch Taten folgen. Zwar sind die Forderungen des HDE zu großen Teilen eingeflossen, doch die wichtigste Frage bleibt unbeantwortet: Was genau haben die Unternehmen zu befürchten, die den fairen Wettbewerb in Europa mit Füßen treten?“, betont von Preen.

„In der EU dürfen Produkte nur dann verkehrsfähig sein, wenn der Verkäufer auch einen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt hat“, so von Preen weiter. Der verantwortliche gesetzliche Vertreter müsse hierfür als physische, in der EU ansässige Person Ansprechpartner sein und über die notwendige Solvenz verfügen. Es müsse sichergestellt werden, dass an ihn Zustellungen in Gerichtsverfahren, entsprechende Verfahren einleitende Abmahnungen, gerichtliche Entscheidungen und sonstige Schriftstücke zugestellt werden sowie Zustellungen im Vollstreckungs- und Vollziehungsverfahren erfolgen können. Ist dies nicht der Fall, dürfen Pakete dieser Verkäufer nicht mehr an den Endkonsumenten zugestellt werden.

Inakzeptabel ist aus Sicht des HDE, dass durch die Ressortabstimmung zahlreiche Punkte aus anderen Ministerien in den Aktionsplan aufgenommen wurden, die für alle Handelsunternehmen neue Regulierung und Bürokratie schaffen. „Dieses Draufsatteln bereits sattsam diskutierter Regulierungsphantasien geht völlig am bestehenden Problem mit den Drittstaatenhändlern und -plattformen vorbei und wird die Wettbewerbsfähigkeit der im Binnenmarkt ansässigen und rechtskonform agierenden Unternehmen negativ beeinträchtigen. Das widerspricht nicht nur allen Lippenbekenntnissen zum Bürokratieabbau, sondern stärkt am Ende noch die unlauter agierende Konkurrenz aus den Drittstaaten“, so von Preen. Die Bundesregierung sei gut beraten, sich möglichst zügig wieder von diesen Plänen zu verabschieden.

(Quelle: HDE)

Winterschlussverkauf startet am 27. Januar 2025

Der letzte Montag im Januar läutet im Einzelhandel traditionell den freiwilligen Winterschlussverkauf (WSV) ein. Der Starttermin für den WSV fällt in diesem Jahr auf den 27. Januar.

„Kundinnen und Kunden können sich in den nächsten Wochen auf besondere Schnäppchen im Handel freuen. Viele Handelsunternehmen nutzen den Winterschlussverkauf, um ihre Lager zu räumen und Platz für das Frühjahrssortiment zu machen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Besonders der Modehandel schaffe durch WSV-Rabatte Platz für die neuen Kollektionen. Die Herbst- und Winter-Saison sowie das Weihnachtsgeschäft seien für Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler vielerorts enttäuschend verlaufen. „In einigen Geschäften ist die Auswahl an Herbst- und Winterware noch groß. Beim Einkaufsbummel lohnt es sich also, nach WSV-Angeboten Ausschau zu halten“, so Genth weiter.

Im Rahmen des Winterschlussverkaufs werden vor allem Mode, Schuhe, Lederwaren, Heimtextilien sowie Sportbekleidung reduziert. Aber auch viele Möbelgeschäfte, Bau- und Elektronikmärkte bieten preisreduzierte Ware an. Der WSV dauert in der Regel zwei Wochen. Da viele Menschen die traditionellen Schlussverkäufe fest eingeplant haben, bietet der Einzelhandel WSV und Sommerschlussverkauf (SSV) auch nach dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage im Jahr 2004 weiterhin an.

(Quelle: HDE)

Beschäftigungsstatistik: HDE warnt vor zu hoher Abgabenlast

Obwohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin schwierig sind, bleibt die Beschäftigung im Einzelhandel stabil. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Demnach waren zum Stichtag 30. Juni 2024 erneut insgesamt mehr als 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt dennoch vor den Konsequenzen stetig anwachsender Lohnnebenkosten für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

„Von der künftigen Bundesregierung ist ein klares Bekenntnis zur Zielmarke von 40 Prozent bei den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen gefragt“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik. Laut BA ist die Gesamtbeschäftigung im Einzelhandel im Vergleich zum Vorjahresstichtag (30. Juni 2023) insgesamt um rund 13.000 Stellen zurückgegangen. Der Trend in der Branche ist damit auf sehr hohem Niveau minimal rückläufig. „Beschäftigung darf nicht durch zu hohe Abgabenlasten noch mehr an Attraktivität verlieren“, so Haarke weiter. Alles andere schwäche den Wirtschaftsstandort Deutschland.

„Der Handel hat eine enorme Fachkräftelücke aufzufüllen und ist dafür auch besonders auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen“, so Haarke. Positiv zu bewerten sei, dass der Einzelhandel etwa im Gegensatz zur Industrie insgesamt weiter eine sehr stabile Beschäftigungssituation vorzuweisen habe. So ist die Gesamtbeschäftigung in der Branche im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie (Stichtag: 30. Juni 2019) um rund 40.000 Stellen angewachsen. „Der Einzelhandel ist und bleibt damit ein leistungsstarker Arbeitgeber und Ausbilder, der auch in ländlichen Regionen sehr verlässlich Beschäftigung und Karrieremöglichkeiten anbieten kann“, betont Haarke.

(Quelle: HDE)

HDE sieht Folgen kommunaler Verpackungssteuern kritisch

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor den Folgen einer möglichen Ausweitung der Steuer auf weitere Kommunen. Der HDE sieht die Gefahr, dass ein regulatorischer Flickenteppich für die Unternehmen entsteht.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes öffnet Tür und Tor und für die Kommunen, individuelle Verpackungssteuern einzuführen. Für Händlerinnen und Händler kann das zu einer unübersichtlichen Flut unterschiedlicher Regelungen und einem entsprechend erheblichen bürokratischen Aufwand führen“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit. Wichtig seien daher einheitliche und allgemeine Vorgaben, die die Grundzüge einer Steuer regelten und an denen sich die Kommunen orientieren müssen, etwa mit Blick auf abgabepflichtige Produkte sowie die Höhe der Abgabe.

Berücksichtigung muss laut HDE auch die bereits bestehende Mehrfachbelastung für Kunststoffverpackungen finden. Mit der Einwegkunststoffabgabe, den Lizenzentgelten für die Dualen Systeme und die zu erwartenden Belastungen aus der EU-Verpackungsverordnung PPWR und der angedachten Novellierung des §21 Verpackungsgesetzes gibt es bereits eine Vielzahl finanzieller Belastungen für (Kunststoff-)Verpackungen. „Weitere Belastungen ohne entsprechende Evaluierung der bereits bestehenden Maßnahmen sind hier nicht zielführend“, betont Gerstein. Der HDE setze auf einen konstruktiven Austausch zur praktikablen Umsetzung der Entscheidung, um im Einvernehmen aller beteiligten und betroffenen Akteure eine Lösung zu finden.

Da sich die Verpackungssteuer auf alle Einwegverpackungen für Mitnahmegerichte bezieht, muss sie von allen Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck bezahlt werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Betroffen sind hiervon somit auch Handelsunternehmen, die in ihrem Sortiment Produkte für den Sofortverzehr anbieten, insbesondere in Form von Salatbars oder vorverpackten Salaten, denen Besteck beigefügt ist und die entsprechend sofort nach dem Kauf verzehrt werden können. Hier kommt es zudem zu einer Überschneidung mit dem Einwegkunststofffondsgesetz, da beide gleiche Produkte und Verpackungen finanziell belasten.

(Quelle: HDE)